Und selbst wenn die Straßennamen thatsächlich Eigennamen sind, so haben wir selbst in der čechischen Sprache Beweise, daß Eigennamen übersetzt werden. Die Čechen nennen Rom "Řím", Venedig "Benátky", Konftantinopel "Cařihrad", und selbst den Fünfkirchenplatz, der doch vom Grasen Fünfkirchen seinen Namen führt, haben sie mit "Pětikostelní námestí" übersetzt.
Aber abgesehen von diesem offenbaren Verstoße gegen die Linguistik und die Gesetze der Grammatik, welchen dieses Verbot der Unübersetzbarkeit beinhaltet, würde das, wenn man die äußersten Consequenzen zieht, eine große Verwirrung hervorrusen; nämlich das Wort "kann" hat in unserer Gesetzgebung häufig den Sinn, von "dars" und gerade der letzte Sinn ist derjenige, den das Prager Stabtverordneten-Collegium ihm unterlegen wollte, wie wir es später aus den Polizeidictaten und Polizeistrafen entnommen haben. Wenn man diese Polizeiverbote consequent durchführen mürde, so würde zum Beispiel auch einer, der im Privatverkehre zum Beispiel auf Briefköpfen deutsche Straßennamen gebraucht, nach dem § 7. des kaiserl. Patentes vom 20. April 1854 mit einer Geldstrafe belegt werden können.
Meine Herien! Diese Consequenzen müßten zu einer lächerlichen Tyrannei führen. (Bravo!) Das Prager Stadtverordnetencollegium scheint der Meinung zu sein, dass es auf seine Straßennamen ein Autorrecht besitzt und gegen eine Uebersetzung derselben geschützt Werden muss.
Uebrigens ist ein solches Verbot ein offenbarer Verstoß gegen Alt. XIX. der Staatsgrundgesetze, welcher jedem Volksstamme und jeder Nationalität seine Sprache garantiert in der Schule, im Amt und öffentlichen Leben. Und man wird nicht leugnen können, dass die Straßenbezeichnungen mit zum öffentlichen Leben gehören; aber durch diese Polizeiedikte Wird auch ein anderes Staatsgrundgesetz verletzt, nämlich das Recht der freien Meinungsäußerung.
Wenn ein Hausbesitzer auf sein Haus eine Bezeichnung gibt, z. B. ein Schild oder einen Sinnspruch, oder den deutschen Straßennamen, so übt er ein Recht der freien Meinungsäußerung und das kann ihm nach dem Staatsgrundgesetze nicht enttzogen werden.
Überhaupt können Polizeidiktate und Polizeistrafen angewendet werden, um etwas zu verhindern oder etwas zu erzielen, was aus öffentlichen Rücksichten geboten oder verboten ist, aber Niemand wird behaupten wollen, dass hier öffentliche Rückfichten walten, während es lediglich nur nationaler Chauvinismus ist, der das Deutschthum aus allen Straßen zu vertreiben sucht, was ihm jedoch nicht gelingen wird. (Abg. Anýž ruft: Brno!) Ich werde noch auf Brünn zu sprechen kommen und eine Parallele ziehen
Wenn der Beschluß, den das Prager Stadtverordnetencollegium gefasst hat, durchgeführt würde, so würde die Ausführung eines derartigen Beschlusses gewiss den Verkehr auf das höchste erschweren Auch für die Prager Stadtgemeinde gilt, obwohl sie ein eigenes Statut besitzt, der Art. V der grundsätzlichen Bestimmungen über die Regelung des Gemeindewesens, welches ihr die Pflicht der Sorge für die öffentliche Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehres auferlegt. Es ist aber gar kein Zweifel, dass die Durchführung dieser Verfügung, wenn sie durch Polizeistrafen erzwungen werden wollte, gewiss vielfältige Chicanen und Störungen des öffentlichen Verkehres herbeiführen würde. In dieser Beziehung muss auf die Erschwerung des Postdienstes, aus die Erschwerung der amtlichen, gerichtlichen und militärischen Zustellungen hingewiesen werden, wodurch die Interessen eines jeden einzelnen Bürgers, sowie der ganzen Gemeinde empfindlich berührt werden.
Und was soll dieser Feldzug gegen die deutschen Straßentafeln heißen? Gerade so, wie es die Gemeinde uns nicht verbieten kann, gesundes Trinkwasser zu trinken, wenn die Gemeinde für ein gesundes Wasser nicht sorgt und gleichwie sie dankbar anerkennen muss, wenn in Prag aus privatem Wege für gesundes Trinkwasser gesorgt wird, ebenso sollte sie anerkennen, wenn Private durch ihre Thätigkeit den öffentlichen Verkehr und die öffentlichen Rücksichten unterstützen.
In der Landeshauptstadt find beide Volksstämme, wie auch im Lande, gleichberechtigt. Für die Landeshauptstadt muss daher etwas anderes gelten als für eine Provinzstadt. Uns fällt es auch nicht ein, zu fordern, dass in einer čechischen Provinzstadt, wenn auch Deutsche in derselben leben, die Straßentafeln doppelsprachig sein sotten; aber die Landeshauptstadt muss einen andern Charakter haben und hat ihn auch als andere Provinzstädte. Prag ist der Sitz aller Centralstellen, jeder am Lande lebende und nach Prag kommende Deutsche hat das Recht, den Weg zu den Centralstellen sich selbst ausfindig zu machen, ohne sich eines Dolmetsches bedienen zu müssen.
Prag ist der Sitz der deutschen Universität der deutschen polytechnischen Hochschule und jeder nach Prag kommende Deutsche hat wohl das Recht sich zurechtzufinden, zumal die Institute und Horsale in der ganzen Stadt zerstreut sind in vielen öffentlichen und privaten Gebauden, ohne sich erst eines Dolmetsches bedienen oder die Straßennamen übersetzen lassen zu mussen.
Ferner mochte ich noch darauf hinweisen, dass durch jenen Beschluß des Präger Stadtverordnetenkollegiums auch die Privatinteressen der Gemeindeangehorigen tongirt worben sind. Prag ist auch der Centralpunkt des Handels und Verkehrs für das ganze Land, die Prager Kausleute suhlen den Zwischenhandel besondere für das ganze Land durch, und wäre es dann ein Wunder, und muss es nicht sein, dass die starke gewerbe und industriereiche deutsche Bevölkerung des Landes, wenn sie sich in Prag nicht mehr zurechtfinden kann, Prag meidet und ihre Einkaufe ande swo besorgt?
Ein sehr geehrter Herr Abgeordneter der Gegenseite, den ich die Chre habe, vor mir zu sehen, hat jungst das Bedürfnis gefühlt, als Sirene auszutreten um uns in das warme Nest des čechischen Staatsrechtes zu locken.
Meine Herren! Wenn dieses warme Nest mit allerlei derartigen Polizeibefehlen und Polizeichicanen garniert ist, wie der Prager Stadtrath sie uns aufgehalst hat, dann ist dieses Nest für uns kein warnies, ondern ein frostiges, und dann ist dieser Lockruf für uns nur ein Warnungsruf. (Bravo ! Sehr gut!)
Die Verfügung der Unübersetzbarkeit der Straßennamen überschreitet also die Grenzen, welche nicht erst durch das Gesetz, sondern schon durch die Natur der Dinge der Polizeigewalt gesetzt sind, und scheitert an der Unmöglichkeit ihres Inhaltes Es ist noch ein Gluck, dass diese Polizeibefehle und Dictate der Prager Stadtvertretung nicht die Macht haben, über die Grenzen des Gemeindegebietes hinauszugehen und Unheil zu schaffen. So kann z. V. die Gemeindevertretung einem Hamburger Kaufmann nicht befehlen, wenn er einen Brief nach Prag schickt, unter das Wort,, Prag" den Straßennamen čechisch zu letzen, und die Gemeind vertretung kann der Post nicht verbieten, den Brief zuzustellen, wenn der Straßenname deutsch ist.
Daran scheitert dieser an sich schon unmögliche Polizeibefehl. Ebenso ist es im Eisenbahnwesen; da sehen wir thatsachlich die Macht des Verkehres, welche auch die Prager Stadtvertretung nicht brechen kann. Unlängst hat das Reichsgesetzblatt eine Verordnung des Eisenbahnministeriums veröffentlicht, durch welche der Stadtgemeinde Prag die Concession zum Bau und Betrieb einer mit elektrischer Kraft zu betreibenden normaligen Kleinbahn, vom Gemeindegebiete ausgehend, ertheilt würde. Da finden Sie nun, wie wir es als selbstverstandlich anerkennen müssen, dass da die Gassennamen in deutscher Sprache angefuhrt find: Parkstraße, Hybernergasse u. s. w. Es ist das die zwingende Macht des Verkehres.
Aber es kann durch eine solche Verfügung, wenn sie festgehalten wird - und der Prager Stadtrath hat bisher an seiner Polizeiverfüfestgehalten - eintreten und ist auch bereits eingetreten eine Beeinträchtigung der staatsburgerlichen Rechte der Gemeindeangehörigen Am 4. Feber wurde an den Straßenecken ein Maueranschlag veröffentlicht, felbstverstandlich in beiden Landessprachen, weil ja das vom Magistrat als politischer Behörde oder von der Gemeinde in ihrem übertragenen Wirkungskreise ausgeht, ein Maueranschlag, wodurch kundgemacht, und zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird, dass die Wählerlisten für die Wahlen in der allgemeinen Wahlerklasse in diesen und jenen Lokalitäten aufliegen. In dieser deutschen Kundmachung sind die deutschen, der deutschen Bevölkerung allein verstandlichen, seit altersher gebrauchten Straßennamen in čechischer Sprache enthalten. Es wurde eine Interpellation an Seine Excellenz den Herrn Statthalter daruber eingebracht, weil das wirklich eine Verletzung der staatsburgerlichen Rechte der deutschen Gemeindeangehorigen in Prag ist. Diese Interpellation ist jedoch bis heute noch nicht beantwortet worden.
An dem gothischen Rathhause der Stadt Prag steht mit goldenen Lettern die stolze Inschrift "Praga caput regni", Prag, Hauptstadt des Königreiches.
Aber, mein Herren eine Hauptstadt des Landes, aus welcher die in diesem Lande so mächtige, zahlreiche und einflussreiche deutsche Bevolkerung, das deutsche Volks lemnt, ganz eliminírt ist, ist das nicht ein Unding?
Prag wird entweder sich ehtschließen mussen, der deutschen Minorität Gerechtigkeit widerrah ren zu lassen, oder diesen stolzen Titel "Caput regni" einfach abzulegen. (Bravo links)
In der Erwagung nun, dass die Stadt Prag die Landeshauptstadt eines von zwei Volkstammen bewohnten Landes ist und der Sitz zahlreicher, ihren Wirkungskreis über das ganze Land ausdehnender Centralstellen, Landesbehorden und Landesinstituten, welche den Landesangehörigen beider Zungen gleichmäßig zuganglich sein müssen, und im weiteren Anbe tracht, dass die Zweisprachigkeit im öffentlichen Leben Prags seit altersher und Menschengedenken hergebracht ist, aus allen diesen ©runden haben wir unseren Antrag eingebracht Das, was wir mit unserem Antrage bezwecken wollen, ist nichts neues; wir verlangen bloß die Aufrechthaltung, beziehungsweise Wiederherstellung eines althergebrachten Zustandes, unter welchem Prag seine Große, seine Bedeutung und seine heutige Stellung erlangt hat (Bravo links)
Nun ist mir wiederholt zugerufen worden "Brunn!" Wir wollen betrachten, wie die Straßentafelfrage in anderen Gegenden und Städten behandelt wird Da ist nun zuvorderst interessant, dass die Stadt Johannsburg in Sudafrika in der Transwaalrepublik auch einen anglohollandischen Sprachenstreit hat rücksichtlich der Straßentaseln Das mag wohl für den Bewohner eines einsprachigen Gebietes vielleicht kleinlich erscheinen, aber mir, für welche die Doppelsprachigkeit vorlaufig noch eine Wichtigkeit besitzt, betrachten es als eine Ehrensache, die Abänderung dieses Zustandes zu erwirken.
Blicken wir nun auf Öesterreich, es wird auf Brunn hingewiesen Aber in Brunn find die Verhaltnisse doch nicht analoa. In Brunn sind seit jeher, seit Menschengedenken die Straßentafeln deutsch gewesen und sind es noch bis zum heutigen Tage. Wenn man nun hier doppelsprachige Straßentafeln verlangt, so ist das eine Aenderung des bisherigen Zustandes. Hierin liegt der eine Unterschied. Der zweite Unter schied liegt in Folgendem: Auch in Brunn hat sich die Privatthätigkeit der Straßentafeln bemachtigt auch in Brunn haben čechische Hausbesitzer čechische Straßentafeln angebracht Aber du Brunner Stadtrath und das Bruuner Stadt verordnetencollegium hat weder die Geschmäcklosigkeit gehabt, die deutsch n Namen für unüberseßbar zu erklären, noch die meliere Geschmäcklosigkeit, mit Polizeistrasen und Polizervexationen vorzugehen Hier liegt der Unterschied zwischen Prag und Brunn. Daraus sehen Sie, dass die deutsche Minorität in Prag viel schrosser behandelt wird, als die čechische in Brunn. (Sehr gut! Bravo!)
Besonders interessant hat sich der Straßentaselstreit in Laibach abgespielt. In Laibach wohnen unter 30. 000 Einwohnern 5000 Deutsche, also ein Sechstel, gerade so wie in Prag, wo unter 175. 000 Einwohnern 30 000 Deutsche leben, also etwas über ein sechstel.
Auch in Laibach hat der slovenische Gemeinderath beschlossen, die bisherigen doppelsprachigen Straßentafeln einsprachig zu machen. Die Landesregierung hat diesen Beschluss fistiert, das Ministerium hat ihn ebenfalls sistiert, und so kam die Sache vor den Beiwaltungsgerichtshof am 29. Dezember 1893 In dem Erkennt nisse ist zwar ausgesprochen, dass auf Grund des Artikels XIX des Staatsgrundgesetzes die Gemeinde nicht zu doppelsprachraen StraßenAusichriften verhalten werden könne, dass aber rucksichtlich der privaten Thätigkeit, - welche gerade vom Präger Stadtrathe mit Polizeistrasen belegt wird, - heißt es, dass in Consequenz der durch die Staatsgrundgesetze grundsätzlich anerkannten Gleichberechtigung der beiden Volksstamme und der landesüblichen Sprachen solgt, dass den Angehörigen des betreffenden Volksstammes das Recht der Selbstbethätigung und darum auch das Recht des Gebrauches der Sprache des Volksstammes im Amt und öffentlichen Leben zusteht und dass dieses Recht auch von den Verwaltungsbehörden respectiert werden muss.
Der Gemeinderath von Laibach hat auf Grund dieser Entscheidung des Verwaltungsge richtshofes, welche ebenso wie in Prag nicht auf das Meritorische eingegangen ist, seinen Beschluss durchzufuhren gesucht. Da haben einige deutsche Hausbesitzer den Recurs an den Krainischen Landesausschusse griffen,. und der Krainische Landesausschuss hat eine Entscheidung gefallt, welche sowohl rucksichtlich des Enuntiates als auch rücksichtlich der Grunde das höchste Interesse verdient.
Ich möchte den Herrn OberstlandmarschallStellvertreter bitten, zu gestatten, dass ich aus dieser Entscheidung das Wichtigste dem hohen Hause nuttheilen könne.
Oberstlandmarschall-Stellvertreter Lippert. Ich stelle die Anfrage, ob das hohe Haus die Verlesung genehmigt. Es ist genehmigt.
Abg. Dr. Werunsky: Die Entscheidung des Krainischen Landesausschusses hat das Datum vom 15. August 1894, Z. 7419.
Das Enuntiat lautet:
"Der Landesausschuß findet über die Beschwerbe des Ferdinand Mahr und Genossen gegen den Beschluss des Gemeinderathes der Landeshauptstadt Laibach vom 5. Juni 1894 in Angelegenheit der Benennung der Straßen, Gassen und Plätze in Laibach zu entscheiden. Wie folgt: "Der Beschluß des Gemeinderrathes lautend: "Die öffentlichen Aufschriften bei allen Gassen und Plätzen der Stadt Laibach sind derart umzuändern, dass sie alle ohne irgend welche Ausnahme in slovenischer Sprache hergestellt werden" wird ausgehoben. " - Aus den Entscheidungsgründen sei hervorgehoben: In Laibach leben nach der letzten Volkszählung 24. 199 Slovenen und 5127 Deutsche und sind auch die slovenische und die deutsche Sprache im amtlichen Verkehre der Staats- und Landesämter, sowie auch der Stadtgemeinde Laibach als landesübliche Sprachen anerkannt und gilt für beide Sprachen der Grundsatz der Gleichberechtigung, die ihre Grundlage im Art. XIX. Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867. R. -G. -Bl. Nr. 142 hat.
Es liegt aber sein vernünftiger ©rund vor, warum dieser Standpunkt der Gleichberechtigung gerade bei den Straßenaufschriften verlassen werden sollte, die für die Oeffentlichlichkeit bestimmt sind, also für die slowenische und deutsche Bevölkerung, und ebenso für die nach Laibach kommenden Fremden, deren große Mehrheit der slowenischen Sprache nicht mächtig ist. - Abgesehen davon aber verlangt die Gerechtigkeit an und für sich, dass bei solchen öffentlichen Aufschriften auch auf die deutsche Bewohnerschaft Laibachs, Wie des Landes Krain überhaupt, Rücksicht genommen werde, wenn diese auch gegenüber der slowenischen in großer Minderheit ist.
Wenn der Gemeinderath vielleicht diesen Verhältnissen durch den betreffenden Beschluß Ausdruck geben wollte, hätte er dies auch ganz entsprechend auf andere Weife thun können, u. zw. so, dass er beschlossen hätte:
Die slowenischen Aufschriften sollen am ersten Platze stehen, die deutschen aber am zweiten.
Man kann es aber nicht als angemessen genehmigen, dass die deutsche Sprache hiebei völlig übergangen werde.
Der Beschuss des Gemeiderathes wegen der rein slovenischen Straßenaufschriften entspricht nicht der Gleichberechtigung und es erscheint daher schon deshalb gerechtfertigt, dass er nicht in Rechtskraft trete. Gegen den Beschluss des Gemeinderathes in der angegebenen Richtung sprechen aber auch andere Gründe; unter denen müssen in erster Linie Verkehrsrücksichten hervorgehoben werden.
Die Straßenaufschriften dienen dem Zwecke der Orientierung und die jetzigen zweisprachigen entsprechen, wie die Erfahrung lehrt, diesem Zwecke ganz gut, wogegen rein slowenische Aufschriften, da nicht alle Bewohner der slovenischen Sprache mächtig sind und namentlich die nach Laibach kommenden Fremden nicht alle dieser Sprache mächtig sind, den Verkehr nur erschweren würden, und das wäre für die Stadt in wirtschaftlicher Richtung sicher abträglich. Auch dürfen die Schwierig feiten nicht übersehen Werben die in Folge der Neubenennung der Straßen und Plätze für Kataster und Grundbuch entstehen würden, welche, wenn der Beschluss des Gemeinderathes ausgeführt würde, sich mit den faktischen Namen der Straßen und Plätze keineswegs in Uibereinstimmung befinden würden, was aber zweifellos mancherlei Unzukömmlichkeiten nach sich ziehen würde.
Bei der jetzigen Einrichtung in Bezug auf die Straßenbezeichnung würbe häufig aus Namen Rücksicht genommen, die für die Stadt in historischer Beziehung bedeutsam sind. Einige dieser Namen sind nicht identisch in beiden Sprachen und werden die deutschen Aufschriften gänzlich eliminiert, würde der betreffende, in der Geschichte begründete Namen entfallen und ausgelöscht, sowie auch die geschichtliche Erinnerung, was vom historischen Standpunkte zu bedauern wäre.
Im Hinblicke darauf, dass der fragliche Beschluss nicht der Gleichberechtigung beider Landessprachen entspricht, dass er sich mit den Interessen der Stadt nicht deckt und dass er auch aus sonstigen Gründen weder angemessen noch vernünftig erscheint, schien es dem Landesausschusse nothwendig der diesbezüglichen Beschwerde stattzugeben und den Beschluss aufzuheben. " Also entschied der Krainische Landesausschuss.
Niemand wird nun behaupten können, dass das deutsche Element in Böhmen, wo es 40% der Einwohner zählt, etwa minder bedeutend sei, als in Krain, wo es bloß 10% der Einwohneischaft des Landes zahlt, und Niemand wird somit behaupten können, dass die deutsche Minorität in Böhmen eine mindere Rücksicht verdiene als die viel schwächere deutsche Minorität in Kram.
Aus dem großen deutschen Sprachgebiete, welcher über zwei Millionen Einwohner zahlt, müssen immer Bewohner deutscher Zunge nach Prag kommen, weil sich eben hier die Central stellen befinden und, man wird nicht leugnen können, dass die Deutschen Böhmens geradeso wie die nach Prag kommenden Fremden wohl, dasselbe Recht aus Orientierung haben, wie die Deutschen in Laibach und Krain.
Es liegen gegenwärtig mehrere Recurse bei dem böhmischen Landesausschusse vor, welche gegen diese Polizei Maßregeln und Gelbstrafen und die Polizei Dictate des Prager Stadtverordneten-Collegiums gerichtet find.
Es wird daher der Landesausschuss des Königreiches Böhmen auch in die Lage kommen sich mit dieser Angelegenheit der Straßentafeln Prags zu beschäftigen und wir erlauben uns die Zuversicht auszusprechen, dass der Landesausschuss des Königreiches Böhmen das, was der Landesausschuss von Krain als unvernunftig, als nicht zweckmaßig, als der Gleichberechtigung nicht entsprechend und als dem Verkehre abträglich erkannt hat, auch nicht anders finden wird, und ich habe die Zuversicht, dass der Landesausschuss des Königreiches Böhmen die deutsche Minorität des Königreiches nicht minder gerecht wird behandeln wollen als der Landesausschuss von Krain (Rufe links: Gott bewahre!)
Schließlich mochte ich noch auf ein Vorkommniss der letzten Zeit hinweisen. Bei der Installation des neuen Herrn Burgermeisters am 30. Jäner b. J hat Se. Exc. der Herr Statthalter folgende Worte gesprochen:
"Was aber konnte mehr zum Ruhme der königlichen Hauptstadt Prag und seiner Vertretung beitragen, als wenn durch beherztes Betieten und consequentes Fortschreiten aus der Bahn der Milderung und Beilegung nationaler Schwierigkeiten in Gemeinde-Angelegenheiten durch rücksichtsvolle Bedachtnahme auf die andere sprachige Minorität der Boden für eine vermehrte gemeinsame Thatigkeit der stadtischen Bevölkerung beider Nationalitaten auf wirthschastlichen und humanitären Gebieten gewonnen dem geselligen Verkehre ein neues Leben zugeführt, dem ganzen Lande aber von Seite der hiezu berufenen Hauptstadt ein weithin leuchtendes, auf die friedliche Entwickelung der politischen Berhaltnisse in ganz Böhmen gewiss in hohem Maße wirksames Beispiel gegeben wird.
Mit diesen Worten des Herrn Statthalters muss gewiß jeder Patriot und jeder, der es mit der Entwicklung und dem Aufblühen des hauptstädtischen Gemeindewesens ehrlich und aufrichtig meint, vollständig einverstanden sein.
Und der neu gewählte Herr Bürgermeister antwortete darauf. Er betonte, dass Prag in seinem Schoße seit Menschengedenken auch Angehörige eines zweiten Stammes birgt, welcher das uns gemeinsame Vaterland bewohnt, und dass auf dem Rathhause jene Gerechtigkeit gehandhabt werden solle, welche nicht kennt Nationalität, Sprache und Confession.
Der Herr Bürgermeister erklärte es als seine Pflicht in der königlichen Hauptstadt Prag das Prinzip der Gleichberechtigung und der Gleichwerthigkeit zur Geltung zu bringen.
Wir haben kein Recht an der Aufrichtigkeit der Worte des neuen Herrn Burgermeisters zu zweifeln und, weil wir kein Recht dazu haben, müssen wir mit Fug und Recht erwarten, dass unter seiner Amtsführung diese Straßentafelnfrage, die einen Ehrenpunkt der deutschen Bevölkerung Prags und des Landes bildet, ihre gerechte Losung erfahren weide.
Wir haben kein Recht, daran im vorhinein zu zweifeln.
Ich empfehle daher meinen Antrag zur Annahme.
In formaler Beziehung beantrage ich, meinen Antrag der bestehenden Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten zur Berathung und Antragstellung zuzuweisen. (Bravorufe Händeklatschen. )
Náměstek nejvyššího maršálka zemského Lippert. Pan poslanec navrhuje v ohledu formálním, aby tento návrh přikázán byl komissi pro záležitosti okresní a obecní k poradě a podáni návrhu.
Der Herr Antragsteller hat beantragt, leinen Antrag der Commission für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten zur Vorberathung und Antragstellung zuzuweisen.
Za slovo žádal p. posl. Dr. Engel.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Engel verlangt.
Ich ertheile ihm das Wort.
Dávám mu slovo.
Posl. Dr. Engel: Slavný sněme! Budiž mi dovoleno, abych pokud možná stručně odůvodnil naše zamítavé hlasování v příčině návrhu formálního. Pan doktor Werunský v podstatné části své řeči postavil věc na stanovisko právní a ta arci ho následovati nebudu. Soudím ale, že vysoce ctěná strana zde zastoupená má dosti bystrých právníků mezi sebou, aby, kdyby z právního nějakého důvodu dalo se to, co správa města Prahy učinila, potírati, zajisté dotyčnou cestu nastoupí! (Tak jest!)
Pan Dr. Werunsky mluvil o národním chauvinismu, a myslím, že toho slova měl nejméně užíti (Tak jest!), mluvil také o tom teplém hnízdě, do kterého p. Dr. Herold prý německé naše krajany lákaI, a vzal si příčinu z této tabulkové aféry dovozovati, jaké nebezpečné by to bylo hnízdečko!
Než, snad se mi ještě udá příležitosť na to p. Dru Werunskému odpověděti.
Co se tkne té důležitosti orientační a co se tkne té jistoty při dodávání psaní, nu to, se mi zdá, že asi všichni velectění pánové uznávají sami za pouhé uveličení věci, neboť já jsem přesvědčen, že na př. pana Dr. "Werunského jistě dojde psaní, když bude na něm napsáno jen: "Prag", aniž by se tam musela pojmenovati ulice.
Leč, budiž mi dovoleno poukázati k podstatě návrhu, jejž, velectění pánové, dnes odůvodňujete. Návrh ten s dosti velkou opatrností nezaujal stanoviska rovnoprávnosti a já to pochopuji; neboť pak arciť velmi snadno by nám bylo odvětiti poukázáním k Liberci, Ústí nad Lab., Teplicím a řadě jiných měst, kde máme velmi silné české minority, ale kde dotyčným správám městským ani ve snu nenapadlo spravedlivým požadavkům těchto minorit vyhověti a kde právě ty správy městské co nejhouževnatěji staví se na odpor provedení rovnoprávnosti.
(Abgeordn. Dt. Werunsky: Das sind seine Hauptstädte!)
Právě jsem podotkl, že pánové opatrně nezaujali stanovisko všeobecné rovnoprávnosti, a požadují toho označování ulic a náměstí ne z titulu rovnoprávnosti, nýbrž z titulu toho, že Praha jest hlavním městem království českého, ve kterém obě národnosti žijí.
Já vítám toto stanovisko, pánové, ale já se ptám: Není, na příklad, Štýrský Hradec také hlavním městem země, není Štýrsko obydleno také dvěma národnostmi, a já bych velmi rád viděl, jak by člověk dopadl, kdyby v tom Štýrském Hradci přišel s požadavkem na správu tamní obce, aby opatřila rohy ulic a náměstí také slovanskými nápisy. (Výborně!)
Ale, velectění pánové, pan dr. "Werunsky sám okázal k bližšíma městu, k Brnu - arciť pominul Opavy - a já milerád doznám, že bychom sobě všichni přáli, aby alespoň v těch zemích koruny České zavládly lepší a šlechetnější poměry, než jinde Nás by to samotné těšilo! Leč jak pak vlastně stojí ta otázka ohledně Brna ? Nuž, tu bych panu dru Werunskému snadno poradil, jak by se věc vyřídila: On nám zde citoval výnos, týkající se Lublaně. Byli bychom zajisté p. dru Werunskému velice vděční, kdyby v tom výnosu, vždy místo "Slovinci" a "Němci" napsal: "Němci" a Čechové", poslal to napřed do Brna, a pak teprv z Brna do Prahy.
A až to z Brna přijde k nám, snad budeme moci na tu věc pohlížeti poněkud příznivěji.
Ale, pánové, mluvme dále o tomto Brně.
To co pan Dr. "Werunský pravil, že nikdy nebylo dvojjazyčného označování ulic a náměstí v Brně, to dle mého přesvědčení a jak já jsem informován, s pravdou se nesnáší, a pan Dr. "Werunsky zajisté se nachází zde, jak jsem přesvědčen, na neobmýšleném omylu, ale přece zajisté na omylu.
Leč, pánové, hlavně však na tom záleží, která toho byla příčina, (Tak jest!) že v Brně stalo se rozhodnutí odstraniti nápisy české a, pánové, já ponechávám to Vám samým, abyste posoudili, kolik dráždivosti, kolík trpkosti, kolik skutečné