Úterý 22. července 1902

Es muß, meine Herren, bei dieser Gelegenheit auch gesagt werden, daß schon bei der Veranlagung der Personaleinkommensteuer auch in Bezug auf Arbeits- und Kapitalseinkommen die größte Ungerechtigkeit obwaltet hat und in Bezug aus die Sogenannten Realsteuernachlässe die Bevölkerung seitens der Regierung vielfach hinters Licht geführt wurde. Das aus selbständigen Unternehmungen und Beschäftigungen, Dienstbezügen und Arbeitslöhnen zur neuen Personaleinkommensteuer veranlagte Einkommen beträgt 63 Perzent des gesamten Einkommens. Das aus dem Kapitalsvermögen veranlagte Einkommen aber nur 16 1/8 Perzent.

Meine Herren! Die Gewerbetreibenden, Bauern, Lohnarbeiter und sonstige Angestellte sotten nach der Veranlagung 1684 Millionen Kronen verdienen, während die Kapitalisten nach der Veranlagung nur 432 Millionen Kronen angeblich ins Verdienen bringen.

Meine Herren! Daß das eine ganz falsche Einschätzung des Kapitels ist, geht wohl schon aus dem einen Hinweis hervor, daß das Haus Rothschild in der vorjährigen Junibilanz seines Wiener Hauses das Aktivsaldo mit 11 Milliarden, 116 Millionen Kronen bezifferte. Rechnet man nur eine 4perzentige Verzinsung dieses Vermögens - Rothschild arbeitet aber bekanntlich mit höheren Perzenten - so käme dies einem Einkommen von 445 Millionen Kronen im Jahre gleich.

Rothschild allein also brächte unter den Kapitalisten Österreichs schon um 13 Minionen mehr,, ins Verdienen als heute überhaupt in Österreich fürs Kapitalseinkommen veranlaßt erscheint.

Rothschild müßte 22 Millionen Kronen Personaleinkommensteuer bezahlen. Ich lasse es dahin hingestellt, wieviel er Personaleinkommensteuer zahlt.

Das Haus Rothschild hat selbst bekannt, daß sein im Bankgeschäfte angelegtes Kapital allein 77 Millionen betrage.

Es müßte dem entsprechend eine Steuer von 3850. 000 K zahlen Tatsächlich zahlt dieses Haus aber nur 2, 500. 000 k.

Diese Ungleichmäßigkeit in der Behandlung der Steuerträger geht natürlich selbstverständlich wieder auf Kosten der kleinen und kleinsten Steuerzahler, welche das einbringen müssen, was verabsäumt wird, bei den anderen kapitalskräftigen Steuerträgern herauszunehmen.

Beim armen Teufel, beim Bauer, beim Gewerbetreibenden, beim Arbeiter, beim kleinen Beamten, da versteht es die Steuerbehörde famos jeden mühsam erschundenen Kreuzer herauszuspionieren, um den Leuten zu anderen indirekten Lasten auch noch eine Personaleinkommensteuer aufzuhalsen. Vordem Großkapital aber schreckt man zurück, wie vor dem leibhaftigen Teufel.

Der Herr Vorredner Dr. Zdenko Schücker hat vor mir die Klage der Agrarier für nicht ganz berechtigt gefunden, daß auch sie mit der Einkommensteuer belegt sind, und er hat nach einem Ausspruche des Finanzministers gesagt, daß die Grundbesitzer das Wenigste zur Einkommensteuer leisten. Das ist wohl nicht ganz richtig. Bei den Grundbesitzern suchen heute die Steuerinspektoren bei jeder Gelegenheit alles Mögliche zusammenzufinden, um die Personaleinkommeusteuer konstruieren Zu können.

Um den Landwirten eine Personaleinkommensteuer aufhalfen zu können, wird jeder Kreuzer herausspioniert, da weiß man jeden Kreuzer, der angeblich ins Verdienen gebracht wird, - von dem Hanfe Rothschild aber läßt sich der Staat Schändlich betrügen, um nur ja von diesem jüdischen Milliardär gelegentlich wieder Geld gepumpt zu bekommen, für dessen Verzinsung das ausgebeutete Volk aufzukommen hat.

Die Länder kommen dabei um Millionen, die, wenn man das Großkapital richtig besteuern würde, dem Landesfonde zufließen würden.

Wenn in dem, dem Landtage vorliegenden Berichte der Kommission auf Seite 8 gesagt wird:

"Kein Ersatz böte sich aber für die unwiederbringliche Schädigung, welche dem Grundgedanken der Personaleinkommensteuer der Heranziehung aller Steuerpflichtigen auf Grund ihrer wahrheitsgemäß ermittelten wirklichen Leistungsfähigkeiten anhaftet, " so hat es mit dieser Heranziehung aller Steuerpflichtigen in Wirklichkeit seine Richtigkeit nicht.

Warum, meine Herren, weil die Steuer, welche als eine gesetzlich alles umfassende Personaleinkommensteuer beim Inslebentreten der "Reform" bezeichnet wurde, nicht nur von kaum 7% der gesamten Bevölkerung getragen werden darf und sie wird tatsächlich nur von 7% getragen.

Bon 25½ Millionen Einwohnern Sind bloß 754. 643 Haushaltungen mit 1, 250. 342 Angehörigen zur neuen Steuer veranlagt worden, die 23 Millionen zahlen.

Das deutsche Volk zahlt selbstverständlich den größten Teil.

Sie, meine Herren von den Čechenbänken, Sie rufen immer nach Gleichberechtigung, aber in Bezug auf die Steuerzahlung wollen Sie von Gleichberechtigung gar Nichts wissen; im Gegenteile, es ist Ihnen ganz Recht, wenn wir den größeren Teil der Personaleinkommensteuer bezahlen.

Da können wir mit Ihrer Zustimmung getrost die Vorberechtigten sein.

Das deutsche Volk wird ausgesaugt, die nichtdeutschen Völker hingegen warm gebettet.

Wir sind bloß 8½ Millionen Deutsche in Österreich, bringen aber 63% der Personaleinkommensteuer auf, während Sie, 14½ Millionen Slaven in Österreich, bloß 32½%, also kaum die Hälfte der Einkommensteuer der 8½ Millionen Deutschen ausbringen. (Rufe: Hört, Hört! To není pravda! Ohorufe bei den Deutschen. Unruhe auf den čechischen Bänken. )

Meine Herren! Ich verstehe nicht čechisch, sonst würde ich auf die čechischen Zwischenrufe erwidern.

Was die Realsteuernachlässe betrifft, so verteilen sie sich in so kleinen Bruchteile auf die einzelnen Steuerträger, daß für den Mittelsteuerträger Soviel wie gar nichts entfällt. Den größten Teil fressen wieder die Großkapitalisten und Großgrundbesitzer.

Dabei wurde durch die neue Steuerreform die Summe der Staatlichen Steuern nicht herabgesetzt, sondern um 4 Millionen Kronen erhöht, (Hört! Hört!) so daß man den Steuerträgern gern leicht einige Nachläffe gestatten kann, wenn man ihnen vorher durch Bergrößerung der Steuersummen soviel Millionen Kronen mehr herausgequetscht

Ein noch größerer Kniff ist der, welcher anläßlich der neuen Steuerreform bei der allgemeinen Erwerbsteuer praktiziert wurde. ES hieß, die Erwerbsteuer werde um 20 bis 22 Perzent vermindert werden, selbstverständlich bildete sich jeder Erwerbsteuerträger ein, daß er diesen Nachlaß von der bis vor der Reform bezahlten Erwerbsteuersumme bekommt.

Das ist nun ein gewaltiger Irrtum. Die bisherige Erwerbsteuer war in ganz Österreich rund 11 bis 12 Millionen jährlich. Und wie groß ist die um 20 Perzent verminderte allgemeine (jetzige) Erwerbsteuer? Meine Herren! 17, 732. 000 fl. Das ist doch gewiß eine Kunst von 12 Millionen 20 Perzent nachlassen und dann 17 Millionen als Rest zu bekommen.

Diese Kunst ist dem österreichischen Steuerreformer vorbehalten geblieben und er machte es ganz famos. Zu den 12 Millionen Erwerbsteuer, die bisher bezahlt wurden, zählte er die Einkommensteuer der I. und II. Klasse dazu, schied das durch die neue besondere Erwerbsteuer von zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen getroffene Quantum ab, desgleichen jenes durch die Besoldungssteuer getroffene Lohnsteuerquantum, und so kam er auf eine "allgemeine" Erwerbsteuersumme von 23 Millionen. Davon nun Spendet der Staat gnädigst 22½ Perzent Nachlaß.

Anläßlich der letzten Reichsbudgetdebatie hat der Vertreter der Oberösterreichischen Handels- und Gewerbekammer eine Angelegenheit berührt, welche für die Gewerbetreibenden ebenfalls von außerordentlicher Wichtigkeit ist.

Es handelt sich um jene Bestimmung des § 11 des Personalsteuergesetzes vom 25. Oktober 1896, wornach sich die ErwerbsteuerHauptsumme für jede neue Veranlagungsperiode, also nach je zwei Jahren, um 2-4 Perzent des letzten Betrages erhöht.

Meine Herren ! Diese Erhöhung wurde Seinerzeit, als man die neue Steuerreform geschaffen hat, festgesetzt, weil die frühere Erwerbsteuer infolge Starken Heranziehens der Steuerschraube ungefähr im gleichen Ausmaße ein Steigendes Erträgnis geliefert hat.

Es ist eine Sonderbare Steuerreform, die die neue Veranlagung auf Grund der Schneidigkeit der einstmaligen Steuerinspektoren aufbant.

Es ist daher auch jene im § 11 festgesetzte fortwährende Erhöhung der Hauptsumme um 2-4 Pzt. von 2 zu 2 Jahren einer jener charakteristischen Fehler, mit denen das Personalsteuergesetz vom 25. Oktober 1896 seit Seiner Entstehung so reichlich behaftet ist.

Man steigert die Erwerbsteuerhauptsumme von Jahr zu Jahr, trotzdem die statitischen Nachweise ergeben und jetzt, nachdem die Zählung der gewerblichen Berufe vorgenommen wurde und periodisch Wiederholt wird, wird dies um so klarer zu Tage treten, daß die Selbständigen Gewerbebetriebe immer mehr zurückgehen; den Fiskus kümmert die Krisis im Gewerbe- und kleinen Kaufmannsstande blutwenig. Es ist einfach Vorgeschrieben, daß die Steuer von 2 zu 2 Jahren um 2-4 Pzt. steigen soll. Diese Summe wird herausgequetscht unter allen Umständen. Gehen so und so viele Gewerbebetriebe in der Veranlagungsperiode zu Grunde - so müssen einfach die an Zahl verminderten, überlebenden Betriebe die erhöhte Summe aufbringen. Das ist das herzloseste Steuersystem, daß man sich nur denken kann.

Bleibt dieser § 11 bestehen, so wird die Erwerbsteuer zu einer Höhe anwachsen, die für die Erwerbsteuerträger in der allernächsten Zeit unerträglich werden wird. (Sehr richtig!)

Hoher Landtag! Das neue Steuergesetz vom J. 1896 hat auch dem Hausbesitze, insbesondere dem verschuldeten durch den Sogenannten Nachlaß von 121/2 Pzt. von der Hauszinssteuer gar keine Erleichterung gebracht, denn seither muß der Hausbesitzer auch noch die Personaleinkommersteuer zahlen, und überdies überwälzt jetzt der Hypothekargläubiger die 2 Pzt. an Rentensteuer auf feinen Schuldner, so daß die Gesammtsteuerlasten des Hausbesitzes seit dem Jahre 1896 nicht nur keine Verminderung, Sondern Sogar eine Vermehrung erfahren haben.

In keinem anderen Staate Europas besteht eine so hohe Gebäudeabgabe wie in Österreich, wo die Hauszinssteuer das doppelte der höchsten direkten Besteuerung anderer österreichischer Steuerklassen beträgt und die öfterreichische Gebäudesteuer überragt diejenige des benachbarten deutschen Reiches um das fünffache und theiweise um das zehnfache.

Wir erwarten, daß die Regierung in der herbsttagung des Reichsrates diesbezüglich Handel Schaffen und entsprechend dem angenommenen Dringlichkeits -Antrage unseres Ges. Gen. Dr. Eisenkolb handeln wird.

Bon der Großartigkeit der Nachlässe bei der bäuerlichen Hausklassensteuer in Beziehung auf den kleinen und mittleren Bauernstand Will ich gar nicht reden.

Diese Nachlässe werden zum größten Teile vom Großgrundbesitze ausgezehrt, Während auf einen Kleinbauer, im Durchschnitte berechnet, 17 1/2 kr. kommen. Der Bauernstand verzichtet auf diesen Pfifferling. Er Verlangt viel mehr die gänzliche Aufhebung der 4 untersten Klaffen der Hausklassensteuer. Das wird ihnen finanziell mehr Erleichterung schaffen, als die "Nachlässe" von heute, auf die er aber trotzdem nicht zu verzichten gesonnen ist.

Bei der Grundsteuer ist es nicht Viel besser. Den größten Bissen der Grundsteuernachlässe Schnappen die Großgrundbesitzer weg.

Ich will die Herren Vertreter des Großgrundbesitzes nicht beleidigen, aber Sie werden gewiß selbst zugeben, daß sie unter viel leichteren Verhältnissen wirtschaften, als der Kleinbauer und ganz gut aus die Nachlässe verzichten können, die dem kleinen und mittleren Bauernstande so wohl tun wurden, der unter viel schwierigenden Verhältnissen sein Dasein fristen muß.

Man hätte seinerzeit bestimmen sollen, daß nur der kleine und mittlere Bauernstand an diesen Nachlässen partizipieren, während der Großgrundbesitz an diesen Nachlässen keinen Anteil hat.

Daß wir selbstverständlich aus dem alten Standpunkte von der gänzlichen Beseitigung der Grundsteuer stehen, nachdem dieselbe eine Ungerechtigkeit sondergleichen ist, ist selbstverständlich.

Unser Standpunkt ist, daß überhaupt alle Realsteuern beseitigt werden sollen und nur eine einzige, progressive, nach oben unbeschränkte, allgemeine Personaleinkommensteuer als einzige direkte Reichsssteuer eingeführt werden. (Beifall. )

Hoher Landtag! In dem famosen Steuerreformgesetze vom J. 1896 heißt es auch:

"Wenn die personalein kommensteuer auf mehr als 23 Millionen Gulden anwachsen Sollte, nimmt Sich der Staat von dem Mehrertrage erst 50 % weg und dann erft partizipieren die Länder an dem Mehrertrage in der Form von Überweisungen. "

Also nicht nur, daß man den Ländern die Umlagebasis verkleinert hat, hat man da noch einen Punkt eingeschoben, um ein zweites reichsfiskalisches Geschäft zu machen, statt das gesamte Mehrerträgnis den Landesfonde zuzuweisen.

Die Ziffern der Realfteuernachlässe und der Zuweisungen können uns daher bei Behandlung dieser Frage nicht gar sehr blenden und imponieren.

Es ist keine Kunst, jemandem etwas zu schenken, wenn man ihm zuvor einen weit größeren Betrag aus der Tasche gezogen hat.

Wir wollen daher das Junktim, das in dem heutigen Steuergesetze vom 25. Oktober 1896 zwischen den Nachlässen und Zuweisungen einerseits und der Freiheit der Personaleinkommensteuer von den Umlagen anbererseits besteht, ausgehoben wissen und bei Fortdauer der Nachlässe und Zuweisungen aus den Mehrerträgnissen der Personaleinkommensteuer an die Steuerträger und das Land in Bezug aus PersonaleinkommensteuerUmlagen die vollste autonome Bewegungsfreiheit haben. (Výborně!)

Meine Herren! Wie bereits bemerkt, sind wir infolge der vereinzelten Stellung, die der böhmsche Landtag in Bezug auf die Zustimmungsfrist bezüglich der Zuschlagsfreiheit der Personeleinkommensteuer neben den anderen Landtagen der Monarchie einnimmt, nicht in der Lage augenblicklich etwas anderes zu tun, als es vorläufig bei dem derzeitigen Zustande bewenden zu laßen.

Andererseits sind wir durchaus nicht gewillt, der Realsteueruachlässe und der Zuweisungen in den Landessfoud wegen die Realsteuerträger weiterhin einseitig in Bezug auf Landes, Bezirks- und Gemeindeumilagen Schröpfen zu lassen, sondern wir wollen die heutige Gelegenheit die Beratung des Gesetzes schon benützen, den hohen Landtag Zu veranlassen, an die Regierung heranzutreten, damit sie dem Lande, den Bezirken und den Gemeinden eine neue Einnahmsquelle schaffe, ohne daß dabei die Realund Erwerbsteuerträger und das Land der Nachlässe, beziehungsweise, der Zuweisungen verlustig werden.

Wenn das bestehende Gesetz vom 25. Oktober 1896 keine Zuschläge zu der Personaleinkommensteuer gestattet, menn wir nicht der Realsteuernachlasse und Zuweisungen verlustig werden wollen - So muß eben das Gesetz abgeändert und damit eine bestehende Ungerechtigkeit beseitigt werden.

Der Herr Berichterstatter hat vor wenigen Minuten gesagt, die Sache ist aussichtslos, weil die Regierung einer solchen Abänderung des jungen Steuergesetzes nicht zustimmen wird.

Meine Herren! Ich stehe da auf einem anderen Standpunkt. Wenn ein Gefetz schlecht gemacht worden ist, so sind die gesetzgebenden Vertretungskörper dazu da, das schlechte Gesetz so abzuändern, daß daraus ein besseres Gesetz werde und das Gesetz tatsächlich den praktischen Verhältnissen und den Prinzipien der Gerechtigkeit entspricht.

Wir Sind nicht dazu da, Jahre und Jahrzehnte lang zuzusehen, daß wir ein Schlechtes Gesetz vor und haben. sondern es ist unsere Pflicht darauf zu drangen, daß ein solches Gefetz neugestaltet, oder durch ein anderes ersetzt werde. Wenn hier an dem Beratungs= tisch des Berichterstatters kleinmütig gesagt wird: "Das hat keine Aussicht, die Regierung Stimmt dem nicht zu", so wird sich die Regierung freilich nicht beeilen, eine entsprechende Änderung in Borschlag zu bringen. Das wäre eine saubere Volksvertretung, die sich vor jeder Meinung der Regierung sofort beugen würbe und die Schlechtesten Gesetze bestehen ließe - weil die Regierung nicht von ihrem unvernünftigen, verknöchert bureaukratischen und fiskalischen Standpunkte herunter will.

Wenn die Herren entschieden in diesem Landtage fordern und immerwieder fordern, daß daß Gesetz abgeändert werde, dann wird sich die Regierung endlich bequemen müssen.

Diesen lauten Forderungen Rechnung zu tragen.

Wir dürfen nicht sagen, "es geht nicht", sondern wir müssen sagen, es muß gehen. (Beifall!)

So spricht eine energische Volksvertretung, die Sich scharf von einem Vollzugsorgan der Regierung zu unterscheiden hat.

Wir waren, meine Herren, bor einigen Stunden an der Arbeit, das Gesetz, betreffend Einführung einer Landesbiersteuer zu beraten.

Auch da wieder zeigte sich das Ungeheuerliche, daß die Regierung von vornehinein diese Gelegenhenheit benützen wollte, um den Gemeinden eine Einnahme zu nehmen, die die wichtigste Ziffer im Budget zahlreicher Gemeindewesen Böhmens bildet.

Man wollte den Gemeinden in Zukunft die Einhebung von Gemeindebierumlagen bis zum Höchstbetrage von 3 K 40 h per Hektoliter nicht mehr bewilligen - ja sogar auch die Einhebung niedrigerer Umlagen von gewissen Bedingungen abhängig machen ohne auch nur im Geringsten daran zu denken, den Gemeinden, die man aus diese Weise in die fürchterlichsten finanziellen Verlegenheiten brächte - einen Ersatz zu bieten, ihnen eine andere, gleichwertige Einnahmequelle zu zeigen und zu Sichern.

Der Hinweis auf eine kommunale Befoldungssteuer kann diesen Gemeinden keinesfalls genügen.

Wenn das bestehende Gesetz vom 25. Oktober 1896 keine Zuschläge zu der Personaleinkommensteuer gestattet, (wenn wir nicht der Realsteuernachlässe und Zuweisungen verlustig werden wollen) - so muß eben das Gesetz abgeändert und damit eine bestehende Ungerechtigkeit beseitigt werden.

Die Gemeinden bedürfen dringend neuer Einnahmsquellen - ebenso die Bezirke und das Land.

Die Regierung ist blind und taub gegenüber den Bedürfnissen und der fürchterlichen finanziellen Notlage unserer autonomen Verwaltungskörper und den Forderungen nach Abhilfe.

Das Land Böhmen und viele feiner Gemeinden stehen fast vor dem Bankerott die Reichsregierung aber denkt an ihren eigenen Säckel und glaubt, Gott weiß was getan zu haben, wenn sie dem Lande aus dem Ertrag der Brantweinsteuer einige hunderttausend Kronen zuwirft und sich um Bezirke und Gemeinden überhaupt nicht kümmert.

Will die Regierung mit einer solchen Finanzpolitik die autonomen Verwaltungskörper zugrunde richten? Es scheint fast so!

Nun, wir müssen der Regierung in diesem Falle sagen, daß wir ihr auf diesen Bahnen, auf den Wegen einer solchen Finanzpolitik ganz entschieden entgegentreten und sie endlich zwingen werden, Vernunft anzunehmen und ernstlich daran zu denken Dem Lande und Seinen autonomen Unterverbänden nicht nur die bisherigen Einkünfte ungeschmälert zu belassen, sondern diesen autonomen Körperschaften auch einen Teil der Reichseinnahmen zur Verfügung zu stellen. Die heutigen Zuweisungen aus dem Mehrerträgnis der Personaleinkommensteuer können wir als solche selbstverständlich nicht betrachten.

Wir wollen damit gleich heute den Anfang machen, indem wir zwar "dem Zwang gehorchen, nicht dem inneren Triebe", dem Antrage der Kommission zustimmen, gleichzeitig aber den nachstehenden Resolutionsantrag stellen und das hohe Haus bitten, diesem unseren Antrage einwillig zuzustimmen.

Es wurde ein ähnlicher Antrag bereits bei der ersten Lesung von uns gestellt, wir haben aber denselben während der Zwischenzeit in verschiedenen wichtigen Punkten abgeändert und ich erlaube mir heute diesen Resolutionsantrag in nachstehender veränderten Form dem hohen Hause mit der Bitte zu unterbreiten, demselben zuzustimmen:

"Die Regierung wird aufgefordert, im Reichsrate, bei dessen Wiederzusammentritt, eine Gesetzesvorlage einzubringen, durch welche unter Aufrechterhaltung der in dem Artikel VII. bis XII. des Reichsgesetzes vom 25. Oktober 1890 des R. -G. -Bl. 220 festgesetzten Steuernachlässe und Überweisungen an den Landesfond, Landes-, Bezirks- und Gemeindezuschläge zu der Personaleinkommensteuer, soweit dieselben nicht von den Realsteuerträgern und den zwei letzten Klassen der Erwerbsteuer entrichtet wird, bis zu einem im Gesetze zu bestimmenden Höchstmasse zugelassen werden.

Die, aus dem Kapitaleinkommen fließende Personaleinkommensteuer wäre mit einem entsprechend höheren Zuschlag zu belegen, als die dem Arbeitseinkommen auferlegte Steuer.

Die niedrigste Klasse der Personaleinkommensteuerträger wäre allenfalls von den Zuschlägen überhaupt zu befreien. "

Da aber, meine Herren, das Resultat einer solchen Zuschlagseinhebung kein derartiges sein wird, um die mißliche Finanzläge der einzelnen autonomen Verwaltungskörper mit, einem Schlage zu beseitigen, so muß in gleicher Zeit die Regierung aufgefordert werden - schon in der nächsten Reichsrattagung einen Finanzplan vorzulegen, der sich mit einer gründlichen Sanierung der Landes-, Bezirks- und Gemeinde-Finanzen befaßt und diesen einzelnen Körperschaften besonders in den Bedürfnissen angepaßtes autonomes direktes Steuerrecht einräumt.

Wenn die österreichische Regierung jetzt bei der Erneuerung des ungarischen Ausgleiches mit der richtigen Energie auftreten und die Interessen der diesseitigen Reichshälfte wahren wurde, so könnte Sie eine ganz Stattliche Summe herausschlagen, die an die Länder zu verteilen wäre.

Es ist Tatsache, daß Oesterreich bei den Zolleinnahmen zugunsten der Ungarn jährlich um Rund 32 Millionen verkürzt wird.

Man hat berechnet, daß Oesterreich durch das gemeinsame Zollgebiet im Laufe der Zeit des Bestandes um mehr als 1000 Millionen Kronen geschädigt wurde. Aus dieser Summe hätten sich die Landesfinanzen schon etwas Sanieren lassen.

Das ist nur ein Beispiel.

Andere Reichsmittel müssen eben gefunden werden.

Wir erlauben uns daher noch nachgehende Resolution zu beantragen und bitte ich den hohen Landtag, diesem meinen zweiten Antrag ebenfalls feine Zustimmung zu erteilen.

Der hohe Landtag wolle beschließen:

"Die hohe Regierung wird aufgefordert, sofort bei Wiederzusammentritt des Reichsrates eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit welcher eine gründliche Sanierung der der Landes- und damit zugleich der Bezirks und Gemeindefinanzen zur raschesten Durchführung gebracht und dabei hauptsächlich darauf Bedacht genommen wird, den autonomen Verwaltungskörpern ein direktes autonomes Steuerrecht zuzusprechen, welches nur in der Hinsicht einer staatlichen Kontrolle und Zustimmung bedarf, daß nicht eine Doppelbesteuerung Platz greift und diese Steuern die Höhe der direkten Staatssteuern nicht übersteigen;

Meine Herren! Man möchte endlich an den hohen und höchsten Stellen davon abkommen, den Militarismus mit seiner Milliardenfütterung als das bevorzugte Objekt der Fürsorge österreichischer Regierungen zu betrachten.

Man möge endlich zur Einsicht kommen, daß dieser Militarismus in kurzer Zeit den ganzen Staat ausfressen muß, wenn in dieser Richtung, nicht schon in der allernächsten Zeit abgeblasen, dem geleerten Volkssäckel eine lange Zeit der Erholung gegönnt und der Regierung vom Kriegsministerium weg - einmal nach den bankerotten Ländern, Bezirken und Gemeinden gerichtet wird.

Bei den heutigen Zuständen können wir es absolut nicht belassen.

Als Vertreter der Landesbevölkerung haben wir die Verpflichtung von der Reichsregierung energisch zu verlangen, daß sie den notleidenden Provinzen und Gemeinden helfend beispringe und nicht das ganze Volksvermögen in Kanonenmetall verwendet werde.

Was von uns Alldeutschen verlangt und vorgeschlagen wird, das sind tatsächlich bereits dringende Notstandsanträge, die daher auch die dringlichste Behandlung erheischen.

Mögen diese meine Worte bei der Neichsregierung nicht wieder tauben Ohren begegnen.

Möge endlich die bettelhafte Flickarbeit ein Ende nehmen und ein ernster Finanzplan Ordnung in den Landeshaushalt bringen. (Lebhafter allgemeiner Beifall. Redner wird beglückwünscht. )

Nejvyšší maršálek zemský: Přichází nyní k řeči p. posl. Němec, dávám jemu slovo.

Posl. Němec: Slavný sněme! Když vláda vídeňská a spolu s ni zároveň cislajtanský parlament konaly přípravy k vydání novéno berního zákona, nazvány přípravy tyto berní reformou, a sice berní reformou, jejíž údělem mělo býti jednak spravedlivé rozdělení břemen státních daní, jednak úleva poplatníkům daní výdělkové, pozemkové a domovní. A vedle toho jako hlavní zásada úpravy berní hlásáno, že má zavládnouti ohledně přiznáváni k dani jistá morálka.

Zdali účelů těchto bylo dosaženo, o tom dovoluji si vysloviti pochybnost a všichni pp. řečníci přede mnou markantním způsobem dokázali, že ani jediného z těchto účelů dosaženo nebylo!

Já zde budu mluviti se stanoviska poplatníků daně výdělkové. Pravil jsem, že nejprve mělo býti uvolněno poplatníkům všeobecné daně výdělkové, a budiž mně dovoleno, abych alespoň jedním příkladem dokázal, zdali účelu toho bylo dosaženo. Chci loyálně doznati, že nejmenším poplatníkům, kterým byla daň odepisována protože byla neodbytná, se dostalo jisté úlevy - již ve znění zákona samého, že jsou poplatníci, kteří buď sami aneb nejvýše s jedním pomocníkem pracuji, po usnesení dotyčné komise od výdělkové daně osvobozeni.

Ale kterak věc vypadá, pokud se týče středních výrobních vrstev? Mám zde na zřeteli střední obchodníky, průmyslníky a živnostníky. Vezměme za průměr, že střední poplatník daně výdělkové stížen byl dříve výdělkovou daní 15 zl. 75 kr. podle staré berní soustavy, ku které platil 100 proc. přirážek, normální přirážky válečné rovněž 15 zl. 75 kr., byl předepsán tudíž 31 zl. 50 kr. daně výdělkové. Vedle toho platil 70 proc., tudíž 22 zl. 5 kr. daně z příjmů; ergo jeho poplatnost obnášela 53 zl. 55 kr., nepřihlížeje k autonomním přirážkám zemským, obecním, školským atd.

Podle berního zákona dána jistá úleva poplatníkům daně výdělkové a tudíž participuje také ten, kdo platí 53 zl. 55 kr. na těchto úlevách, které obnášejí průměrně asi 20 proc., tudíž slovy 10 zl. 75 kr. (já mluvím v čísle rak. měny, poněvadž vlastně zákon, r. 1896 v život stouplý, zakládal se na basis rakouské měny) 42 zl., 27 kr., zbývá k effektivnímu krytí po srážce 10 zl. 72 kr. takovému poplatníku.

Co ale nyní nastalo?

Tentýž poplatník, kterému nejprve stará daň z příjmů připočtena k dani výdělkové, je předepsán z brusu novou daní, t. j. osobní daní z příjmů. "

Tato daň obnáší průměrně při poplatníku toho druhu mezi 100-120 až 200 K roční dávky osobní daně z příjmů. Odečteme-li bene, které bylo dáno poplatníku daně výdělkové ve výši asi 21 K 50 h, přijdeme k tomu výsledku, že tentýž poplatník daně výdělkové pateronásobným způsobem ve své povinnosti jest stížen a že tedy nějakým způsobem nedostalo se mu ani slevy ani úlevy.

Přicházím ke druhé zásadě, kterou berní reforma měla uvésti v platnost, to jest berní morálka.

Nač si každý poplatník obecné daně výdělkové a daně z příjmů nejtrpčeji stěžoval za dřívějšího systému, totiž na systém tajných důvěrníků, a očekával s plnou důvěrou, že zavedením instance berních komisí bude také jednání, pokud se týče uvalování a vyšetřování té které daně na toho kterého poplatníka také takovým způsobem prováděno, aby se mohlo říci, že se berní břemeno spravedlivě a stejně na každého k dani povinného poplatníka a vedle toho, tak rozděluje, by odpovídalo jeho skutečným poměrům.

Ty skutečné poměry toho kterého poplatníka měly býti podle ideálu berními komisemi správně vystiženy, ale musím říci s politováním, že se tato instituce naprosto neosvědčila, poněvadž vedle berních komisí, sestávajících ze členů jednak svobodnou volbou z občanstva zvolených, jednak vládou jmenovaných, existuje daleko důležitější, pro obecní orgány daleko významější instituce a to jsou opět tajní důvěrnici.

Tito tajní důvěrníci bývají často výtečně zpraveni o poměrech poplatníků a neváhám to říci, že právě z jejich zpráv vychází pravá nemorálnost a nikoliv morálka.

Zprávy jejich pohybují se na zcela


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