Středa 16. září 1908

knihy atd. dle předpisů tohoto zákona (§ 14. odst. 2. ).

§ 24.

Byly-li tyto jazykové předpisy při úředním jednání neb rozhodnutí porušeny, jest dotčené jednání neb rozhodnutí zmatečné. Zmatečnost budiž přivedena k platnosti pořadem stolic pro věc samu ustanovených.

§ 25.

Zákon tento nabude moci dnem vyhlášení.

§ 26.

Mým ministrům vnitra, vyučování, spravedlnosti, financí, orby, obchodu, veřejných prací, železnic a zemské obrany se ukládá, aby zákon tento uvedli ve skutek.

Slavný sněme, rač tuto osnovu zákona schváliti.

V  ohledu formálním budiž tato osnova přikázána komisi pro změnu zemského zřízení a volebního řádu.

V  Praze, dne 14. září 1908.

Dr. Schauer a soudruzi.

Nejvyšší maršálek zemský: Dovolil bych si dodatečně ještě sděliti místnosti, kde se mají kurie ustaviti a sice kurie velkých statků v zasedací síni zemského výboru, kurie měst a průmyslových míst v místnosti č. 8 v prvém patře a kurie obcí venkovských v místnosti pro komise č. 12.

Die Lokalitäten für die Kurien sind folgende: Für die Kurie des Großgrundbesitzes der Landesausschußsitzungssaal, für die Kurie der Städte und Industrialorte das Kommissionszimmer Nr. 8 im I. Stock, für die Kurie der Landgemeinden das Kommissionszimmer Nr. 12.

Antrag des Abgeordneten Professor Dr. Bachmann und Genossen auf Abänderung der § 11, 12, 13 und 42 der Landesordnung für das Königreich Böhmen.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Antrag des Abgeordneten Prof. Dr. Bachmann und Genossen auf Abänderung der §§ 11, 12, 13 und 42 der Landesordnung für das Königreich Böhmen.

Hoher Landtag des Königreiches Böhmen! Die Unterzeichneten beehren sich, dem hohen Landtage nachfolgenden Gesetzentwurf zur Annahme zu unterbreiten:

Gesetz vom......, womit die §§ 11, 12, 13 und 42 der Landesordnung für das Königreich Böhmen abgeändert werden, so baß sie hinfort lauten:

I. Hauptstück.

§ 11.

Der Landesausschuß als verwaltendes und ausführendes Organ der Landesvertretung besteht unter dem Vorsitze des Oberstlandmarschalls aus zehn, aus der Mitte der Landtagsabgeordneten gewählten Beisitzern. Der Oberstlandmarschall ernennt für Verhinderungsfälle Stellvertreter zur Leitung des Landesausschusses aus dessen Mitte.

Zwei Landesausschußbeisitzer werden von der Kurie des großen Grundbesitzes, je vier von der Kurie der deutschen und der tschechischen Abgeordneten der Landgemeinden, Städte und Handelskammern in den Landesausschuß gewählt. Die Wahl erfolgt durch absolute Mehrheit der Stimmen der Kurienmitglieder, jedoch mit der Beschränkung, daß Von der Kurie des Großgrundbesitzes jederzeit ein Deutscher und ein Tscheche, aus den beiden anderen Kurien je zwei Vertreter der Städte und Handelskammern, dann zwei der Landgemeinden in den Landesausschuß zu entsenden sind.

Kommt bei der ersten und zweiten Wahlhandlung keine absolute Mehrheit zu Stande, so ist die engere Wahl zwischen jenen Personen aus beiden Wählergruppen vorzunehmen, welche bei der zweiten Wahlhandlung die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Es ist den Kurien freigestellt, die Wahl aller vier Vertreter auf einmal oder zu zweien oder für jeden besonders vorzunehmen.

§ 13.

Der Landesausschuß gliedert sich in 2 nationale Sektionen, eine deutsche und eine tschechische, deren erster die vier Vertreter der deutschen Kurie und der deutsche Delegierte des Großgrundbesitzes, deren zweiter die vier Vertreter der tschechischen Kurie und der tschechische Beisitzer aus der GroßgrundbesitzerKurie angehören.

Für jeden Ausschußbeisitzer wird nach dem Wahlmodus des vorigen Paragraphen ein Ersatzmann gewählt. Wenn ein Landesausschußbeisitzer, während der Landtag nicht versammelt ist, mit Tod abgeht, usw. (bis zu Ende, wie bisher).

§ 42.

Der Landesausschuß erledigt Seine Arbeiten entweder in Gesamt- oder in Sektionssitzungen. Den Borsitz führt stets der Landesausschuß oder ein von ihm ernannter Stellvertreter, der bei den Sektionssitzungen aus den Mitgliedern der betreffenden Sektion zu nehmen ist. Diese Vorsitzenden werden durch ihre Berufung zur Leitung der Verhandlungen ihres Stimmrechtes nicht Verlustig.

Der Wirkungskreis der beiden Sektionen erscheint zunächst im Allgemeinen dadurch gekennzeichnet, daß der deutschen Sektion die bisher vom Landesausschusse in den deutschen Gebietsteilen des Landes geübten Agenden, der tschechischen jene der tschechischen Landstriche zufallen. Zu diesem Zwecke ist die genaue Abgrenzung der Bezirke nach nationalen Gesichtspunkten durchzuführen. Wo dies nicht möglich ist, wie in der Hauptstadt Prag und ihren Vororten, dann in den Städten Pilsen, Budweis und anderen Orten mit gemischtsprachiger Bevölkerung, tritt an die Stelle der Sektionen das Plenum des Landesausschusses, dessen Kompetenz den Sektionen gegenüber durch eine besonders detailierte Geschäftsordnung sorgsam abgegrenzt wird. Insbesondere sind alle Angelegenheiten, welche das ganze Land gleichmäßig angehen, oder in denen es sich zugleich um deutsche und tschechische Bezirke handelt, in den Plenarsitzungen zu erledigen. Deren Verhandlungen sind doppelsprachig, ebenso wie ihre Entscheidungen je nach der Sprache der betreffenden Akten Deutsch oder tschechisch auszufertigen sind.

Die Geschäftssprache der deutschen Sektion ist die deutsche, jene der tschechischen Sektion die tschechische Sprache und hat auch die Ausfertigung der in ihrem Namen auszufertigenden Urkunden und Korrespondenzen in der Geschäftssprache zu geschehen. Das beigedrückte Landessiegel trägt demgemäß eine deutsche resp. tschechische Inschrift.

Zur Giltigkeit eines Beschlusses der Sektionen ist die Anwesenheit von wenigstens 3 (falls der Oberstlandmarschall selbst den Vorsitz führt, von 4) Beisitzern, in der Plenarsitzung die Anwesenheit von mindesten sieben Beisitzern erforderlich.

Der Oberstlandmarschall ist, wenn er einen Beschluß des Landesausschusses als dem öffentlichen Wohle oder einem bestehenden Gesetze zuwiderlaufen ansieht, berechtigt und verpflichtet, die Ausführung zu sistieren und die Angelegenheit unverzüglich der allerhöchsten Beschlußfassung im Wege des Statthalters und des Ministeriums zuzuführen.

In formaler Hinsicht wird ersucht, den vorstehenden Antrag einer besonderen Kommission zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zuzuweisen. Die Kommission möge aus 18 Mitgliedern bestehen und zu je einem Drittel aus den drei Kurien des Landtages gewählt werden.

Prag, 15. September 1908.

Abg. Prof. A. Bachmann.

Nejvyšší maršálek zemský: Návrh p. poslance Blahovce na podporu pohořelých v šumavské obci Dobrši.

Sněmovní tajemník dr. Haasz (čte): Návrh poslance Františka Blahovce a soudruhů na poskytnutí zemské a státní podpory pro pohořelé obyvatele chudé šumavské obce Dobrše, v politickém okrese Strakonickém.

Slavný sněme království Českého ! Dne 25. května 1908 o půl druhé hodině odpolední vypukl v Dobrši za silného větru požár, který v několika minutách zničil dvanácte čísel a uvrhl mnoho rodin do největší bídy, že většina z nich nemá dosud kde bydleti, co jísti a čím se odíti. Obnos škody činí, nízko vzato, dle odhadu přesného 45. 468 korun, pojištění jen 13. 280 korun, a na sbírkách se sešlo 400 korun. Vzhledem k tomu, že ohrožena jest hospodářská existence jmenovaných, činí podepsaní návrh:

Slavný sněme království Českého, račiž se usnésti:

Pohořelým v Dobrši, okres Volyně, politický okres Strakonice, budiž po vykonaném šetření co nejrychleji poskytnuta podpora z prostředků zemských, eventuelně státních.

V  ohledu formálním se navrhuje, aby tento návrh přikázán byl bez prvého čtení komisi rozpočtové.

V  Praze, dne 16. září 1908.

František Blahovec a soudruzi.

Nejvyšší maršálek zemský: Návrh poslance dra Aloise Koldínského na změnu § 23 c) z. z. ze dne 24. února 1873.

Sněmovní tajemník dr. Haasz (čte): Návrh poslance dra Aloise Koldínského na změnu § 23. c) zemského zákona z 24. února 1873, pokud se týče dohledu okresní školní rady ku školám.

Slavný sněme, račiž se usnésti:

§ 23 c) zemského zákona ze dne 24. února 1873, pokud se týče dohledu okresní rady školní, měj toto znění: § 23. c) »Dva znalci školství. Jednoho z nich volí učitelstvo obecných škol, drahého učitelstvo měšťanských škol v okresní konferenci učitelské tajným hlasováním.

V  ohledu formálním se činí návrh, aby návrh tento byl bez prvého čtení přikázán komisi školské.

V  Praze dne 16. září 1908.

Dr. Alois Koldínský a soudruzi.

Nejvyšší maršálek zemský: Naložím s těmito návrhy dle jednacího řádu.

Ich Werde diese Antrage der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zuführen.

Interpellation der Abgeordneten Größl, Dr. Schreiner und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Interpellation der Abgeordneten Größl, Schreiner und Reitterer an Seine Exzellenz, den Herrn Statthalter.

Am 8. September l. J. sind gegen 10 Uhr abends in der Stadt Hartmanitz zur größten Überraschung ihrer Bewohner 30 Mann Dragoner unter Führung eines Zugsführers erschienen, haben unterm Kommando des Gendarmeriewachmeisters Novák die einzelnen Gassen besetzt und den ganzen Verkehr in dieser Stadt vollständig unterbunden, so daß die Bewohner derselben nicht auf dem Wege durch die Hauptstraßen, sondern durch die Nebengassen zu ihren Wohnungen gelangen konnten. Es lag nicht die geringste Veranlassung vor, eine Kavalerieabteilung nach Hartmanitz zu entsenden und ohne vorherige Verständigung des Bürgermeisters, welcher sich um diese Stunde bereits zur Ruhe begeben hatte, derartige überflüssige Maßregeln zur Herstellung einer in feiner Weise bedrohten öffentlichen Ordnung zu treffen. Dabei hat sich der dortige Gendarmerieposten - Kommandant Novák, welcher ebenso, wie die übrige Mannschaft dieses Postens tschechischer Nationalität ist, während der ganzen Zeit der Eröffnung dieses Belagerungszustandes über den friedlichen Markt Hartmanitz in einer solchen anmaßenden Weise sowohl gegen die Bevölkerung, als auch gegen den später herbeigerufenen Bürgermeister benommen, daß allenthalben in den Kreisen dieser so friedliebenden deutschen Bevölkerung die größte Erregung entstand und daß es nur der beruhigenden und begütigenden Einflußnahme des Bürgermeisters und der besonnenen Elemente der Gemeinde zu danken war, daß es nicht zu schärferen Austritten gegen diese Besetzung der Stadt Hartmanitz durch Militär, welche ganz und gar nicht gerechtfertigt war, kam. Wie parteiisch der genannte Wachtmeister Novák gegen die einheimische deutsche Bevölkerung vorging, beweist nachstehender Umstand;

Ein Teil dieser Besatzung wurde von Hartmanitz aus auf der Straße gegen Eisenstein entsendet, um, wie sich nachträglich herausstellte, die aus Eisenstein zurückkehrenden tschechischen Marktkrämer aus Schüttenhofen bei ihrer Rückkehr unter ihren besonderen Schutz an nehmen.

Man hatte vorausgesetzt, daß die Gewalttaten, welche seitens der tschechischen Bevölkerung an friedlichen, die Stadt Schüttenhofen passierenden deutschen Studenten ausgeübt wurden, die Bewohner von Hartmanitz veranlassen würden, gegen die Hartmanitz passierenden tschechischen Krämer vorzugehen. Als nun die unter besonderen Schutz der Kavallerie gestellten tschechischen Krämer Hartmanitz passierten, und ihnen dort von zwei tschechischen Weibern, der Gattin des Getreidehändlers Michael Adler und des selbstverständlich tschechischen Gerichtsdieners Mür lebhaste,, Na zdar-Rufe" entgegentönten und ein Mitglied des Gemeindeausschusses sich über diese geradezu unerhörte Provokation in einer deutschen Stadt aufhielt, wurde derselbe von dem Wachtmeister Novák in der brutalsten Weise angeschrieen, anstatt daß letzterer die tschechischen Weiber zur Ruhe gewiesen und einen solchen provokatorischen Schritt derselben gerügt hätte. Wie friedlich die deutschen Bewohner Hartmanitz gesinnt waren, geht daraus hervor, daß man, obwohl dies vollkommen begreiflich gewesen wäre, diese beiden tschechischen Weiber, welche eine Solche unerhörte Provokation begangen haben, nicht das geringste Leid zufügte, Dabei kann auch die Tatsache Erwähnung finden, daß die tschechischen Krämer aus Schüttenhofen jahraus jahrein sowohl in Eisenstein, als auch in Hartmanitz bei allen Markten ungestört und ungehindert ihre Waren an den Mann bringen und einen großen Teil ihres Verdienstes sich im deutschen Sprachgebiete zu sichern bemüht sind, ohne daß ihnen bisher auch dann kein Leid zugefügt wurde, wenn sie, wie dies in Hartmanitz bei ihren Fahrten aus Eisenstein der Fall war, in später Nachtstunde, tschechische aufreizende Lieder singend, diese Stadt passierten.

Das Vorgehen des tschechischen Wachtmeisters, der mit Hintansetzung des Bürgermeisters, dem in erster Reihe die polizeiliche Gewalt in der autonomen Gemeinde übertragen ist, sich in der anmaßenden Weise gegen denselben, wie auch gegen die sämtlichen friedliebenden, aus ihrem Schlafe gestörten Bewohner benahm, hat in den Kreisen der Bevölkerung von Hartmanitz und in dem ganzen Bezirke Hartmanitz eine große Erregung hervorgerufen und es ist dringend geboten, daß derselbe, welcher seine Machtbefugnis im vorliegenden Falle wiederholt überschritten hat, sobald als möglich aus Hartmanitz entfernt wird und daß für den deutschen Gendarmerie - Postensprengel von Hartmanitz auch lauter deutsche Gendarmen angestellt werden.

Geradezu unglaublich Hingt die Nachricht, daß aus die Anfrage des Bürgermeisters an die Bezirkshauptmannschaft von Schüttenhofen, warum ohne alle Veranlassung und ohne vorherige Verständigung mitten in der Nacht friedliebende Bürger von Hartmanitz durch die Entsendung einer Kavallerieabteilung beunruhigt und aufgeregt werden, die Antwort eintraf, es sei der Bezirkshauptmannshaft mitgeteilt worden, daß man einen Überfall auf die aus Eisenstein heimkehrenden Krämer aus Schüttenhofen plane und daß die Entsendung der Kavallerie nach Hartmanitz auch aus Dislokationsrücksichten notwendig gewesen sei. Während man in Schüttenhofen zum Schütze der, diese Stadt passierenden deutschen Studenten ganz ungenügende Maßnahmen getroffen hat, sind andererseits in Hartmanitz ohne alle Veranlassung deutsche Bewohner in der unerhörtesten Weise, mit Hintansetzung der autonomen Stellung des Bürgermeisteramtes in Hartmanitz gebührenden Rücksicht, beunruhigt und ausgeregt worden.

Die Gefertigten sehen sich daher zu der Anfrage an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter veranlaßt:

1.   Ist es Seiner Exzellenz bekannt, daß infolge einer Verfügung der Bezirkshanptmannschaft Schüttenhofen am 6. September l. I. abends eine Abteilung Dragoner nach Hartmanitz entsendet wurde?

2.   Mit welchem Rechte war die k. k. Bezirkshauptmannschaft befugt, eine derartige Entsendung von Kavallerie nach Hartmanitz zu verfügen, ohne daß in Hartmanitz oder Umgebung die geringsten Anzeichen für die Notwendigkeit des Einschreitens der bewaffneten Macht vorhanden gewesen wären?

3.   Wäre es nicht Pflicht und Aufgabe der politischen Behörde gewesen, sich vorerst durch einen Abgesandten von dem Stande der Sache zu überzeugen und namentlich in erster Reihe die zuständige Ortspolizeibehörde zu befragen, ob sie im vorliegenden Falle die Haftung für die Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe übernehme ?

4.   Wie kann es Seine Exzellenz rechtfertigen, daß das Verfügungsrecht über Sie Kavallerieabteilung dem tschechischen Wachtmeister von Hartmanitz zugewiesen wurde, welcher sich seit jeher als ein Gegner der dortigen deutschen Bevölkerung erwiesen hat?

5.   Ist Seine Exzellenz geneigt, dafür zu sorgen, daß die Übergriffe dieses tschechischen Wachtmeisters Novák untersucht und dieser für seine Übergriffe bestraft werde?

6.   Ist Seine Exzellenz geneigt, dafür zu sorgen, daß der Wachtmeister Novák sofort von seinem Posten in Hartmanitz abberufen und durch einen deutschen Wachtmeister ersetzt wird ?

7.   Ist Seine Exzellenz, nachdem sowohl im vorigen Jahre in Prachatitz, als auch im Laufe der letzten Woche in Bergreichenstein und Schüttenhofen der Nachweis erbracht wurde, daß auch viele tschechische Gendarmen von einer feindseligen Stimmung gegen die deutschen Bewohner erfüllt sind, geneigt, Verfügungen zu treffen, damit bei der Zuweisung der Mannschaften für die verschiedenen Posten in das deutsche Sprachgebiet nur deutsche Gendarmen entsendet werden?

8. Ist Seine Exzellenz geneigt, dafür zu sorgen, daß in dem reindeutschen Bezirke Hartmanitz die sämtlichen Posten der Gerichtsund Steuerbeamten, sowie der bezüglichen Diener nur durch Deutsche besetzt werden?

Prag, am 16. September 1908.

Abg. Größl, Dr. Schreiner, Reitterer und Genossen.

Oberstlandmarschall: Interpellation der Abgeordneten Größl, Dr. Nitsche, Reitterer, Dr. Schreiner und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Interpellation der Abgeordneten Größl, Nitsche, Reitterer, Schreiner und Genossen an Se. Exzellenz den Herrn Statthalter:

Die blutigen Ereignisse, welche sich in Bergreichenstein und Schüttenhosen anläßlich des Überfalles deutscher Studenten am 7., 8. und 9. September ereigneten, haben mit Vollem Grunde die ganze deutsche Bevölkerung des Böhmerwaldes, mit welcher sich die übrigen Deutschen Böhmens vollständig solidarisch fühlen, in die größte Erregung versetzt.

Es ist geradezu unerhört, daß man als Ursache dieser blutigen Zusammenstöße die Abhaltung der Hauptversammlung eines deutschen Vereines in einer deutschen Stadt Südböhmens bezeichnet.

Die Ursache dieser nationalen Reibungen ist wohl in erster Reihe darauf zurückzuführen, daß die Tschechen seit Jahren in der eifrigsten und rührigsten Weise bemüht sind, in sämtlichen deutschen Städten, namentlich jenen Südböhmens, künstliche tschechische Minderheiten heranzuziehen, dieselben in jeder Richtung zu fördern und zu organisieren, um so nach und nach den rein deutschen Charakter dieser Städte zu verwischen, und wenn es nach ihrem Wunsche gehen sollte, dieselben - und das ist allenthalben der Endzweck dieser Bestrebungen - ganz in die tschechische Gewalt zu bringen.

In diesen ihren Bestrebungen werden die Tschechen durch die k. k. Regierung dadurch nachhaltig unterstützt, daß allenthalben mit äußerst geringen Ausnahmen in den deutschen Städten Südböhmens die Beamten der tschechischen Nationalität angehören.

Die meisten dieser Beamten kommen in diese Städte nicht etwa mit der ausgespro-chenen Ausgabe, ihr Amt in objektiver Weise zu walten und sich im Übrigen den Verhältnissen der deutschen Städte möglichst anzupassen; im Gegenteil, die weitaus meisten derselben betrachten sich als Vorläufer und Pioniere der Tschechisierung dieser Städte und einzelne derselben stehen sogar an der Spitze von, den deutschen Charakter dieser Städte bedrohenden tschechischen Organisationen.

So ist dies namentlich auch in Bergreichenstein der Fall gewesen, wo der Vorstand des dortigen Bezirksgerichtes, Landesgerichtsrat Ohrnstil und der Steueramtsverwalter Kazda keine Gelegenheit vorübergehen lassen, ohne ihrer deutschfeindlichen Gesinnung Ausdruck zu verleihen. Ja, die Sache geht sogar so weit, daß der Landesgerichtsrat Ohrnstil sich unterfangen hat, sich seitens der tschechischen Landgemeinden des Bezirkes als Kampsfkandidat für die Bezirks-vertretungswahlen aufstellen lassen, ohne das ihm dies, - obwohl dieser Umstand bekannt war, von Seiten der vorgesetzten Justizverwaltung gewehrt worden wäre.

Er, sowie der Steueramtsverwalter stehen an der Spitze der Beseda in Bergreichenstein und ein hoffnungsvoller Jüngling aus diesem Gebiete, Steueramtspraktikant Klečka übernimmt den weiteren Teil der Agitation.

In der deutschen Stadt Bergreichenstein, welche der Sitz des Bezirksgerichtes eines überwiegend deutschen Bezirkes ist, darf es denn nicht wundern, daß, als der deutsche Böhmerwaldbund seine Versammlung in Bergreichenstein am 6. d. M abgehalten hat und bei diesem Anlasse vorgekommenen Umzügen die in der Beseda vereinigte, zumeist aus Beamten bestehende Tschechenkolonie, die Teilnehmer des Böhmerwaldbundesfestes in einer für eine Minderheit geradezu unglaublichen Kühnheit bedrohten, und daß auf die vorübergehenden Studenten Biergläser aus der Beseda geworfen wurden.

Anstatt, daß man nun die, durch diesen Angriff bedrohten Deutschen in Schutz genommen hätte, wurde nun ein Aufgebot von Gendarmerie und später auch Kavallerie nach Bergreichenstein entsendet, welches gegen die deutschen Bewohner in einer so rohen Weise vorging, daß zwei derselben lebensgefährlich verwundet wurden. Bei allen diesen Zusammenstößen hat der Steueramtsverwalter und der Steueramtspraktikant eine hervorragende Rolle gespielt.

Ist es den Deutschen in Bergreichenstein auf diese Weise schlecht ergangen, so ist die Lage derjenigen Deutschen, die zur nächsten Eisenbahnstation in Schüttenhofen zu fahren genötigt waren, eine noch bei weitem bedrohlichere gewesen, weil man seitens der politischen Behörde in Schüttenhofen nicht die geringste Veranstaltung getroffen hat, um denselben den, ihnen als ruhigen Staatsbürgern gebührenden Schutz angedeihen zu fassen.

Geradezu unerhört war es, wie man die tschechischen Volksmassen in Schüttenhofen gegen die deutschen Passanten dadurch aufzureizen sich bemühte, daß man die vollständig erfundene Mär in Schüttenhofen verbreitete, als sei die Beseda in Bergreichenstein in irgend einer Weise bedroht oder gar demoliert worden.

Die Feder sträubt sich dagegen, die vielen Einzelheiten auszuführen, welche sich bei diesen blutigen Vorgängen gegen ruhige Studenten und Bürger abgespielt haben und muß es dem, seitens der Stadt Bergreichenstein den k. k. Behörden Vorzulegenden Berichte vorbehalten bleiben, allen den vielen Einzelheiten der Brutalität der Gendarmerie, sowie auch des k. k. Militärs gegen die Passanten gebührenden Ausdruck zu verleihen.

Nachdem sich derartige Vorfälle, wie wir in den letzten Jahren in Prachatitz schaudernd zu erleben Gelegenheit hatten, immer wiederholen, nachdem in allen diesen Angriffen auf deutsche Städte ein System der benachbarten tschechischen Hetzer gelegen ist, nachdem ferner diese ganzen Gewalttätigkeiten auf das in keiner Weise zu rechtfertigende aggressive Vorgehen der tschechischen Beamten in deutschen Städten zurückzuführen ist, stellen die Gefertigten an Se. Exzellenz den Herrn Statthalter nachstehende Anfragen:

1. Ist es Sr. Exzellenz bekannt, auf welche Ursache die ganzen in Bergreichenstein und Schüttenhofen stattgehabten Vorfälle zurückzuführen sind, weiß Se. Exzellenz, daß der hauptsächlichste Grund derselben darin gelegen ist, daß die planmäßige Tschechisierung unserer deutschen Städte, namentlich jener im Böhmerwalde durch tschechische Beamte daselbst organisiert und gefördert wird ?

2.   Ist Se. Exzellenz bereit, eine strenge Untersuchung über die ganzen Vorfälle einzuleiten und die Schuldigen ihrer verdienten Strafe zuzuführen, namentlich aber dafür zu sorgen, daß die an der Spitze stehenden tschechischen Beamten, namentlich der Steueramtsvermalter Kazda und der Steueramtspraktikant Klečka sofort abgezogen und durch deutsche Beamte ersetzt werden?

3.   Ist Se. Exzellenz bereit, den Bezirkskommissär Pavlovsky dafür zur strengen Verantwortung zu ziehen, daß derselbe, ohne sich mit den lokalen Polizeifaktoren, namentlich mit dem Bürgermeisteramte in Bergreichenstein ins Einvernehmen zu setzen, sofort und ohne jede Veranlassung sowie ohne vorherige Aufforderung die Gendarmerie und die Dragoner gegen die deutsche Bevölkerung von Bergreichenstein Vorgehen ließ?

4.   Ist Se. Exzellenz bereit, die Einleitung zur schleunigsten Errichtung der längst geplanten deutschen Bezirkshauptmannschaft im südlichen Böhmen, welche auch bei den verschiedenen Abgrenzungs-Operaten und Anträgen in Aussicht genommen war, zu treffen und sich für diese Errichtung im Interesse des öffentlichen Schutzes der dortigen deutschen Bevölkerung und unter Anstellung deutscher Beamten an derselben nachhaltig einzusetzen?

Prag, am 16. September 1908.

Abg. Größl und Genossen.

Nejvyšší maršálek zemský: Odevzdám tyto interpellace Jeho Excellenci panu místodržiteli.

Ich werde diese Interpellationen Seiner Exzellenz dem Herrn Statthalter übermitteln.

Dále byla mě odevzdána interpellace p. posl. dra. Jindřicha Štemberky na nejvyššího maršálka zemského.

Sněmovní tajemník dr. Haasz (čte): Jeho Jasnosti panu Ferd. knížeti Lobkovicovi, nejv. maršálku království Českého! Člověka nové doby, muže práce překvapuje zvyklost, dle níž počátek schůzi dosaváde kladen byl na 11. hodinu dopolední. Hodina tato snad odpovídá způsobu života v kruzích aristokratických, nikoli však pořádku obyčejného života občanského, jakým žije většina členů tohoto slavného sněmu, čímž - ač v nepatrnosti - jasně jest označován feudální ráz tohoto sboru zákonodárného.

Podepsaní projevují proto přání, aby na tento názor většiny pp. poslanců vzat byl zřetel a důsledkem toho počátek schůzí sněmovních ustanovován byl na 9. hodinu dopolední.

Dr. Jindřich Šternberka a soudr.

Nejvyšší maršálek zemský: Jelikož je tato interpellace namířena na moji osobu, neváhám ihned dáti na ni odpověď.

Dle § 15. j. ř. má nejvyšší maršálek zemský právo a povinnost, ustanovovati den, hodinu a denní pořádek příštího sezení. Jedenáctá hodina jest po dlouhou dobu, jak myslím, obvyklou (Choc: Pro ty, kdo chodí pozdě spát!)

Ve všech parlamentech jest tato hodina obvyklá a sice zejména z té příčiny, jelikož před schůzí sněmovní obyčejně se odbývají schůze komisí, klubů atd.

Vzdor tomu, kdybych přišel k přesvědčení, že velká většina tohoto slavného sněmu by si přála něco jiného, nikterak nebudu proti tomu, abych vzal v úvahu nějaké další ustanovení.

Ich erlaube mir, den Herren mitzuteilen, daß der Herr Abg. Dr. Štemberka und einige anderen Herren mich darüber interpelliert haben, warum die Sitzungen des Landtages immer erst um 11 Uhr anfangen und daß das Wahrscheinlich nur im Interesse der aristokratischen Mitglieder des Hauses geschieht, während die Mehrzahl der Volksabgeordneten lieber um 9 Uhr sitzen würde. Ich habe mir darauf zu antworten erlaubt, daß nach der Geschäftsordnung die Festsetzung der Stunde dem Oberstlandmarschall obliegt, und daß es eine alte Gewohnheit ist, die Landtagssitzung gen - und ich glaube, in den meisten Parlamenten ist das so eingeführt - um 11 Uhr beginnen zu lassen, und zwar aus dem Grunde, damit vor der Sitzung noch sowohl die Kommissionen als auch die Kurien Gelegenheit haben, zu beraten. Aber ich setze weiter hinzu, falls ich die Überzeugung gewinnen würde, daß die Mehrzahl der Herren Abgeordneten eine andere Einteilung wünscht, daß ich gewiß von meinem persönlichen Standpunkte aus nichts dagegen habe, etwas anderes in Erwägung zu ziehen.

Račte laskavě tuto odpověď vzíti na vědomí.

Tím jest denní pořádek vyčerpán.

Die Tagesordnung ist hiermit erschöpft.

Dovoluji si sděliti denní pořádek příští schůze.

Die nächste Sitzung findet statt: Freitag den 18 September 1908 um 11 Uhr vormittags.

Auf die Tagesordnung setze ich: I. Wahlberichte und II. Angelobung der Abgeordneten.

Příští schůze bude se konati v pátek dne 18 září o 11. hod. dopolední.

Na denní pořádek kladu zprávy o volbách a skládání slibů.

Schůze jest skončena.

Die Sitzung ist geschlossen.

(Konec schůze o 1. hod. 20 min.

Schluß der Sitzung um 1 Uhr 20 Min. )

Verifikatoren:

Verifikátoři:

Nostitz Josef hrabě.

Peters.

Papoušek.

Praha. - Rohlíček & Sievers. - Prag.


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