Úterý 1. èervna 1920
Meine Damen und Herren ! (Hluk.)
Pøedseda (zvoní):
Prosím o klid!
Posl. Dr. Lodgman (pokraèuje):
Im Namen und im Auftrage des deutschen parlamentarischen Verbandes
habe ich die Ehre, im Namen dieses Verbandes zu der Regierungserklärung
und in Bezug auf das Verhältnis des deutschen Volkes zu diesem
Staate Folgendes zu erklären: Als gewählte Vertreter des im èechischen
Staate unterdrückten deutschen Volkes (Bravo !) erklären
wir bei unserem Eintritte in das èechoslovakische Parlament feierlich
vor der Bevölkerung dieses Staates, vor ganz Europa und vor der
gesamten gesitteten Welt: Durch den Friedensvertrag von St. Germain
en Laye ist mitten in Europa ein Staat entstanden, welcher neben
rund 6 Millionen Cechen unter anderem auch fast 4 Millionen Deutsche
umfaßt. (Poslanec Špatný: To bývalo, ale už není!) Vergebens
waren unsere Vorstellungen, welche wir vor Beginn und während
des Verlaufes der Friedensverhandlungen erhoben haben, vergebens
war unser einmütiges Bestreben . . . (Hluk.)
Pøedseda (zvoní):
Prosím o klid !
Posl. Dr. Lodgman (pokraèuje): . . . das Schicksal unseres Siedlungsgebietes selbst zu bestimmen, vergebens haben wir darauf hingewiesen, daß ein so gestellter Staat nicht den 14 Punkten Wilsons, nicht dem Begriffe der Demokratie entspräche, daß er niemals zur Ruhe kommen könnte und schon infolge seiner unmöglichen Zusammensetzung eine stete Bedrohung des europäischen Friedens bilden würde. (Souhlas nìm. poslancù.)
Wir Vertreter des deutschen Volkes . . . (Posl. Dr. Hahn: Der deutschen Kapita listen, nicht des deutschen Volkes ! Po tlesk èeských poslancù. Hlasy nìmeckých poslancù: Sie sínd Volksverräter ! Hluk.) Wir Vertreter des deutschen Volkes im èechischen Staate stellen fest, daß die Bedingungen und Grundlagen, von wel chen sich die verbündeten Mächte bei Verfassung der Friedensverträge leiten ließen, auch nach den Anschauungen der deutschen sozialdemokratischen Arbeiter partei irrig waren, daß dieser Staat auf Kosten der geschichtlichen Wahrheit ent standen ist und daß die entscheidenden Großmächte über den wahren Sachver halt getäuscht worden sind. (Výkøiky: So ist es!) Der Vertrag, welchen die Èecho slovakische Republik, die dabei aber nur durch Angehörige des èechischen Volkes vertreten war, mit den alliierten und as soziierten Hauptmächten am 10. September 1919 abgeschlossen hat, geht von den Erwägungen aus, "daß sich die Völker Böhmens, Mährens und eines Teiles von Schlesien, sowie das Volk der Slovakei aus freiem Willen entschlossen haben, sich zu vereinigen, und sich tatsächlich in einem dauernden Bunde zur Schaffung ei nes einheitlichen souveränen und unab hängigen Staates unter dem Namen Èechoslovakische Republik vereinigt haben."
Dem gegenüber stellen wir fest: Die Deutschen Böhmens, Mährens und Schle siens und die Deutschen der Slovakei hatten niemals den Willen, sich mit den Èechen zu einigen (Bravo !) und einen Bund zur Schaffung der Èechoslovaki schen Republik zu bilden. Dagegen haben die im Jahre 1911 in den deutschen Sudetengebieten gewählten österreichischen Reichsratsabgeordneten als berufene Vertreter ihrer Heimat in Ausführung des allgemeinen Volkswunsches, wie er in unzähligen Volksversammlungen und Gemeindebeschlüssen unzweifelhaft zum Ausdrucke gekommen ist, nach dem Zerfalle Österreichs ausdrücklich erklärt, sich an Deutschösterreich, und zwar als Deutschböhmen, Sudetenland, Deutschsüdmähren und Böhmerwaldgau anzuschließen. (Bravo!) Die Èechoslovakische Republik ist daher das Ergebnis eines einseitigen èechischen Willensaktes und sie hat diese deutschen Gebiete widerrechtlich mit Waffengewalt besetzt. (Výkøiky nìmeckých poslancù.) Die deutschen Sudetenländer sind in der Tat um ihren Willen niemals befragt worden und das Ergebnis der Friedensverträge ist daher mit Beziehung auf sie die Sanktionierung eines Gewalt- aber niemals eines Rechtszustandes. (Bravo!) Selbst der karge Schutz, den die alliierten und assoziierten Hauptmächte dem deutschen Volke zugedacht haben, ist durch das gewalttätige Vorgehen der èechoslovakischen Revolutions-Versammlung (Výkøiky nìmeckých poslancù.) zunichte gemacht worden. Die gesamte èechoslovakische Gesetzgebung einschließlich der oktroyierten Verfassung stellt eine offenkundige Verletzung des Minderheitsschutzvertrages (Bravo!) dar. Wir erklären daher feierlich, daß wir keines dieser Gesetze als für uns verbindlich anerkennen. Für uns Deutsche, die wir an keiner Abmachung über die Errichtung dieses Staates Anteil hatten, sind seine Staats- und Regierungsform, sein Verhältnis zn uns und der Nationen zu einander, die staatsgrundgesetzlichen Rechte und Freiheiten seiner Bewohner und seine Stellung zu den übrigen Staaten Europas heute noch ungelöste Probleme und wir fordern, daß sie einzig und allein vom Gesichtspunkte wahrer Demokratie (Výkøiky nìmeckých poslancù.) und ungehinderter nationaler Freiheit gelöst werden.
Wir verwerfen daher die Fabel
vom rein èechischen Staate, von der èechoslovakischen Nation und
von der èechoslovakischen Sprache als mit den Tatsachen handgreiflich
im Widerspruche stehend. Wir werden niemals die Cechen als Herren
anerkennen (Výkøiky nìm. poslancù.), niemals uns als Knechte
in diesem Staate fügen. Unrecht kann auch durch tausendjährige
Übung niemals Recht werden, insolange es nicht von den Betroffenen
selbst auf Grnnd freier Entschließung anerkannt wurde und wir
verkünden demnach feierlich, daß wir niemals aufhören werden,
die Selbstbestimmung unseres Volkes zu fordern (Heil!), daß
wir dies als den obersten Grundsatz aller unserer Maßnahmen und
unseres Verhältnisses zu diesem Staate, den gegenwärtigen Zustand
aber als unserer unwürdig und mit den Grundsätzen moderner Entwicklung
unvereinbar betrachten. Dies als Vermächtnis jenen zu hinterlassen,
welche nach uns kommen werden, halten wir für unsere heiligste
Pflicht. (Hluèný potlesk nìmeckých poslancùv a výkøiky: Heil!)
Geehrte Damen und Herren! Im Anschluß an die Regierungserklärung habe ich namens der Vereinigung der deutschen National-Sozialisten folgende staatsrechtliche Erklärung abzugeben: Nach dem Zerfalle Österreichs haben sich die aus dem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht hervorgegangenen Reichsratsabgeordneten der dentschen Sudetengebiete in Ausübung des von den alliierten und assoziierten Mächten feierlich verkündeten Selbstbestimmungsrechtes, unter einmütiger Zustimmung der Bevölkerung und mit ihr zusammen zu den Provinzen Deutschböhmen, Sudetenland, Deutschsüdmähren und Böhmerwaldgau zusammengeschlossen. Ebenso einmütig haben diese Gebiete ihren Willen kundgetan, sich an Deutsch-Österreich anzugliedern.
Entgegen dieser Willenskundgebung
des gesamten deutschen Sudetenvolkes und entgegen allen Grundsätzen
des Völkerrechtes wurden aber diese Gebiete von èechischen Truppen
zum Teil gewaltsam, teils unter dem Titel einer den Alliierten
verbündeten Macht, unter Berufung auf den am 4. November 1918
abgeschlossenen Waffenstillstandsvertrag besetzt. Durch den Friedensvertrag
von St. Germain wurden sie sodann der Èechischen Republik einverleibt
mit der allen geschichtlichen Tatsachen widersprechenden Begründung,
daß sich diese deutschen Provinzen aus freiem Willen dem neuen
Staate angeschlossen hätten. (Výkøiky nìm. poslancù.) Diese
Einverleibung stellt sich als völlige Mißachtung des von den alliierten
und assoziierten Mächten verkündeten Selbstbestimmungsrechtes
dar. Am Friedensvertrage von St. Germain haben Vertreter der genannten
Gebiete nicht mitgewirkt. Sie wurden weder beigezogen noch hat
man ihre Proteste und Meinungen gehört. Auch die Möglichkeit der
freien Volksabstimmung über ihre staatliche Zugehörigkeit wurde
den Sudetendeutschen genommen. Wir deutschen National-Sozialisten
erklären daher in dem Augenblicke, da wir in die Nationalitäten-Versammlung
der Èechoslovakischen Republik einziehen, vor aller Welt, daß
die auf die Festsetzung des Staatsgebietes der Èechoslovakischen
Republik bezüglichen Bestimmungen des Friedensvertrages von St.
Germain eine ungeheuerliche geschichtliche Lüge darstellen und
daß wir diesen Vertrag nie als Rechtsquelle anerkennen werden.
(Bravo!) Die Fortdauer des am deutschen Volke verübten
Unrechtes verhindert die Beruhigung der Welt, die wirtschaftliche
Erneuerung Europas. Der freie Wille des Volkes allein schafft
staatliche Zusammenschlüsse, die eine tragfähige Unterlage für
die soziale Neuordnung und den Austausch aller Kulturgüter bieten.
Für diese Überzeugung wollen wir auch auf dem Boden des èechoslovakischen
Staates und seiner ersten gewählten Völker vertretung jederzeit
unsere Stimme erheben, für die eigenen Rechte und das eigene Leben
unseres Volkes alle unsere Kräfte einsetzen, bis ihm dasselbe
Recht wird wie allen anderen Völkern: das Recht der freien Selbstbestimmung.
(Bravo! Heil!) Die Mitarbeit an der Gesetzgebung dieses
Staates soll diese unsere Rechts auffassung in keiner Weise beein
trächtigen. Unseres Volkes Wohl, die Erringung seiner Freiheit
soll unser ober stes Gesetz sein. (Výkøiky: Heil! Heil! a potlesk
nìm. poslancù.)