Úterý 1. èervna 1920

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 2. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v úterý dne 1. èervna 1920.

1. Øeè posl. dra Lodgmana (viz str. 22 protokolu):

Meine Damen und Herren ! (Hluk.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid!

Posl. Dr. Lodgman (pokraèuje): Im Namen und im Auftrage des deutschen parlamentarischen Verbandes habe ich die Ehre, im Namen dieses Verbandes zu der Regierungserklärung und in Bezug auf das Verhältnis des deutschen Volkes zu diesem Staate Folgendes zu erklären: Als gewählte Vertreter des im èechischen Staate unterdrückten deutschen Volkes (Bravo !) erklären wir bei unserem Eintritte in das èechoslovakische Parlament feierlich vor der Bevölkerung dieses Staates, vor ganz Europa und vor der gesamten gesitteten Welt: Durch den Friedensvertrag von St. Germain en Laye ist mitten in Europa ein Staat entstanden, welcher neben rund 6 Millionen Cechen unter anderem auch fast 4 Millionen Deutsche umfaßt. (Poslanec Špatný: To bývalo, ale už není!) Vergebens waren unsere Vorstellungen, welche wir vor Beginn und während des Verlaufes der Friedensverhandlungen erhoben haben, vergebens war unser einmütiges Bestreben . . . (Hluk.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid !

Posl. Dr. Lodgman (pokraèuje): . . . das Schicksal unseres Siedlungsgebietes selbst zu bestimmen, vergebens haben wir darauf hingewiesen, daß ein so gestellter Staat nicht den 14 Punkten Wilsons, nicht dem Begriffe der Demokratie entspräche, daß er niemals zur Ruhe kommen könnte und schon infolge seiner unmöglichen Zusammensetzung eine stete Bedrohung des europäischen Friedens bilden würde. (Souhlas nìm. poslancù.)

Wir Vertreter des deutschen Volkes . . . (Posl. Dr. Hahn: Der deutschen Kapita listen, nicht des deutschen Volkes ! Po tlesk èeských poslancù. Hlasy nìmeckých poslancù: Sie sínd Volksverräter ! Hluk.) Wir Vertreter des deutschen Volkes im èechischen Staate stellen fest, daß die Bedingungen und Grundlagen, von wel chen sich die verbündeten Mächte bei Verfassung der Friedensverträge leiten ließen, auch nach den Anschauungen der deutschen sozialdemokratischen Arbeiter partei irrig waren, daß dieser Staat auf Kosten der geschichtlichen Wahrheit ent standen ist und daß die entscheidenden Großmächte über den wahren Sachver halt getäuscht worden sind. (Výkøiky: So ist es!) Der Vertrag, welchen die Èecho slovakische Republik, die dabei aber nur durch Angehörige des èechischen Volkes vertreten war, mit den alliierten und as soziierten Hauptmächten am 10. September 1919 abgeschlossen hat, geht von den Erwägungen aus, "daß sich die Völker Böhmens, Mährens und eines Teiles von Schlesien, sowie das Volk der Slovakei aus freiem Willen entschlossen haben, sich zu vereinigen, und sich tatsächlich in einem dauernden Bunde zur Schaffung ei nes einheitlichen souveränen und unab hängigen Staates unter dem Namen Èechoslovakische Republik vereinigt haben."

Dem gegenüber stellen wir fest: Die Deutschen Böhmens, Mährens und Schle siens und die Deutschen der Slovakei hatten niemals den Willen, sich mit den Èechen zu einigen (Bravo !) und einen Bund zur Schaffung der Èechoslovaki schen Republik zu bilden. Dagegen haben die im Jahre 1911 in den deutschen Sudetengebieten gewählten österreichischen Reichsratsabgeordneten als berufene Vertreter ihrer Heimat in Ausführung des allgemeinen Volkswunsches, wie er in unzähligen Volksversammlungen und Gemeindebeschlüssen unzweifelhaft zum Ausdrucke gekommen ist, nach dem Zerfalle Österreichs ausdrücklich erklärt, sich an Deutschösterreich, und zwar als Deutschböhmen, Sudetenland, Deutschsüdmähren und Böhmerwaldgau anzuschließen. (Bravo!) Die Èechoslovakische Republik ist daher das Ergebnis eines einseitigen èechischen Willensaktes und sie hat diese deutschen Gebiete widerrechtlich mit Waffengewalt besetzt. (Výkøiky nìmeckých poslancù.) Die deutschen Sudetenländer sind in der Tat um ihren Willen niemals befragt worden und das Ergebnis der Friedensverträge ist daher mit Beziehung auf sie die Sanktionierung eines Gewalt- aber niemals eines Rechtszustandes. (Bravo!) Selbst der karge Schutz, den die alliierten und assoziierten Hauptmächte dem deutschen Volke zugedacht haben, ist durch das gewalttätige Vorgehen der èechoslovakischen Revolutions-Versammlung (Výkøiky nìmeckých poslancù.) zunichte gemacht worden. Die gesamte èechoslovakische Gesetzgebung einschließlich der oktroyierten Verfassung stellt eine offenkundige Verletzung des Minderheitsschutzvertrages (Bravo!) dar. Wir erklären daher feierlich, daß wir keines dieser Gesetze als für uns verbindlich anerkennen. Für uns Deutsche, die wir an keiner Abmachung über die Errichtung dieses Staates Anteil hatten, sind seine Staats- und Regierungsform, sein Verhältnis zn uns und der Nationen zu einander, die staatsgrundgesetzlichen Rechte und Freiheiten seiner Bewohner und seine Stellung zu den übrigen Staaten Europas heute noch ungelöste Probleme und wir fordern, daß sie einzig und allein vom Gesichtspunkte wahrer Demokratie (Výkøiky nìmeckých poslancù.) und ungehinderter nationaler Freiheit gelöst werden.

Wir verwerfen daher die Fabel vom rein èechischen Staate, von der èechoslovakischen Nation und von der èechoslovakischen Sprache als mit den Tatsachen handgreiflich im Widerspruche stehend. Wir werden niemals die Cechen als Herren anerkennen (Výkøiky nìm. poslancù.), niemals uns als Knechte in diesem Staate fügen. Unrecht kann auch durch tausendjährige Übung niemals Recht werden, insolange es nicht von den Betroffenen selbst auf Grnnd freier Entschließung anerkannt wurde und wir verkünden demnach feierlich, daß wir niemals aufhören werden, die Selbstbestimmung unseres Volkes zu fordern (Heil!), daß wir dies als den obersten Grundsatz aller unserer Maßnahmen und unseres Verhältnisses zu diesem Staate, den gegenwärtigen Zustand aber als unserer unwürdig und mit den Grundsätzen moderner Entwicklung unvereinbar betrachten. Dies als Vermächtnis jenen zu hinterlassen, welche nach uns kommen werden, halten wir für unsere heiligste Pflicht. (Hluèný potlesk nìmeckých poslancùv a výkøiky: Heil!)

2. Øeè posl. inž. Junga (viz str. 25 protokolu) :

Geehrte Damen und Herren! Im Anschluß an die Regierungserklärung habe ich namens der Vereinigung der deutschen National-Sozialisten folgende staatsrechtliche Erklärung abzugeben: Nach dem Zerfalle Österreichs haben sich die aus dem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht hervorgegangenen Reichsratsabgeordneten der dentschen Sudetengebiete in Ausübung des von den alliierten und assoziierten Mächten feierlich verkündeten Selbstbestimmungsrechtes, unter einmütiger Zustimmung der Bevölkerung und mit ihr zusammen zu den Provinzen Deutschböhmen, Sudetenland, Deutschsüdmähren und Böhmerwaldgau zusammengeschlossen. Ebenso einmütig haben diese Gebiete ihren Willen kundgetan, sich an Deutsch-Österreich anzugliedern.

Entgegen dieser Willenskundgebung des gesamten deutschen Sudetenvolkes und entgegen allen Grundsätzen des Völkerrechtes wurden aber diese Gebiete von èechischen Truppen zum Teil gewaltsam, teils unter dem Titel einer den Alliierten verbündeten Macht, unter Berufung auf den am 4. November 1918 abgeschlossenen Waffenstillstandsvertrag besetzt. Durch den Friedensvertrag von St. Germain wurden sie sodann der Èechischen Republik einverleibt mit der allen geschichtlichen Tatsachen widersprechenden Begründung, daß sich diese deutschen Provinzen aus freiem Willen dem neuen Staate angeschlossen hätten. (Výkøiky nìm. poslancù.) Diese Einverleibung stellt sich als völlige Mißachtung des von den alliierten und assoziierten Mächten verkündeten Selbstbestimmungsrechtes dar. Am Friedensvertrage von St. Germain haben Vertreter der genannten Gebiete nicht mitgewirkt. Sie wurden weder beigezogen noch hat man ihre Proteste und Meinungen gehört. Auch die Möglichkeit der freien Volksabstimmung über ihre staatliche Zugehörigkeit wurde den Sudetendeutschen genommen. Wir deutschen National-Sozialisten erklären daher in dem Augenblicke, da wir in die Nationalitäten-Versammlung der Èechoslovakischen Republik einziehen, vor aller Welt, daß die auf die Festsetzung des Staatsgebietes der Èechoslovakischen Republik bezüglichen Bestimmungen des Friedensvertrages von St. Germain eine ungeheuerliche geschichtliche Lüge darstellen und daß wir diesen Vertrag nie als Rechtsquelle anerkennen werden. (Bravo!) Die Fortdauer des am deutschen Volke verübten Unrechtes verhindert die Beruhigung der Welt, die wirtschaftliche Erneuerung Europas. Der freie Wille des Volkes allein schafft staatliche Zusammenschlüsse, die eine tragfähige Unterlage für die soziale Neuordnung und den Austausch aller Kulturgüter bieten. Für diese Überzeugung wollen wir auch auf dem Boden des èechoslovakischen Staates und seiner ersten gewählten Völker vertretung jederzeit unsere Stimme erheben, für die eigenen Rechte und das eigene Leben unseres Volkes alle unsere Kräfte einsetzen, bis ihm dasselbe Recht wird wie allen anderen Völkern: das Recht der freien Selbstbestimmung. (Bravo! Heil!) Die Mitarbeit an der Gesetzgebung dieses Staates soll diese unsere Rechts auffassung in keiner Weise beein trächtigen. Unseres Volkes Wohl, die Erringung seiner Freiheit soll unser ober stes Gesetz sein. (Výkøiky: Heil! Heil! a potlesk nìm. poslancù.)

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