Úterý 15. èervna 1920
Meine Damen und Herren! Es wäre wohl notwendig, bei dieser Gelegenheit, bei Besprechung der Vorlage über die Schaffung eines Amtes für den Außenhandel, den Außenhandel selbst zu besprechen, insbesondere die Erfahrungen, die wir in der letzten Zeit mit der Praxis der Durchführung der Agenden des Außenhandels in den verschiedenen Stellen, welche sich mit dem Außenhandel beschäftigen, gemacht haben. Wenn wir die Handhabung dieser Agenden durch die verschiedenen Ministerien besprechen würden, kämen wir darauf und zu dem Schlusse, daß eine Zentralisierung aller Agenden des Außenhandels an einer Stelle unbedingt notwendig ist.
Es ist sicher, daß die Frage des Außenhandels nicht nur vom valutarischen Gesichtspunkte aus, nicht lediglich, so wichtig es auch ist, vom Standpunkte der Handelsbilanz aus beurteilt werden kann, sondern es ist sicherlich auch notwendig, daß die Fragen des Außenhandels vom Gesichtspunkte der Notwendigkeit der Einfuhr verschiedener Artikel behandelt und beurteilt werden und wenn in dem Motivenbericht viel gesprochen, mit Recht gesprochen wird über die Notwendigkeit der Ei nfuhr verschiedener Artikel, die wir zum täglichen Unterhalt benötigen so insbesondere der Lebensmittel, so ist damit nicht erschöpft, was wir brauchen. Es ist außer Frage, daß neben der Notlage, in welcher sich die Massen der Bevölkerung infolge des Nahrungsmittelmangels befinden, nicht zu unterschätzen ist die Notlage, die durch die Stillegung von Betrieben infolge des Mangels an Rohmaterial einerseits und andererseits, weil es uns an jenen Produktionsmitteln für manche Industrien fehlt, deren Herbeischaffung notwendig wäre, um die Aufrechterhaltung der Betriebe in vielen Industrien erhalten zu können, herbeigeführt ist. Und wír haben nun sehr viele Klagen, daß bei der Durchführung der Agenden des Außenhandels nicht immer die so notwendige Rücksicht obwaltet hat, daß nicht immer alle Maß nahmen rechtzeitig getroffen wurden, die zur Belebung der Industrie und zur Betätigung der Arbeiterklasse notwendig gewesen wären. Ja im Gegenteil, wir könnten und können Beispiele anführen, aus welchen zu ersehen ist, daß gerade in der Handhabung der Agenden im Außenh andel Arbeitslosigkeit und eine Verschlechterung der Lage der Arbeiterschaft herbeigeführt wurde.
Ich nehme nur ein Beispiel: Vor kurzem erst wurde von Seiten des Arbeitsministeriums ver fügt, daß die Einfuhr der Kohle von Deutschland einzuschränken sei. Unsere ganze Industrie in Nordböhmen bzw. im Reichenberger Bezirke, in Nord-Mähren und auch in Schlesien ist eingerichtet nicht nur auf den Bezug, sondern auch auf den Verbrauch der besseren Kohle aus Schlesien, aus Deutschland. Wir haben aber nicht nur zu rechnen mit einer Einfuhr von Industriekohle, es wird nicht nur Industriekohle eingeführt, wir wissen ja, daß wir auch Gaskohle von draußen brauchen. Wir haben aber nicht nur zu rechnen mit der Einfuhr, wir wissen andererseits auch, daß aus den Braunkohlenbecken ziemlich viel Kohle in das Ausland ausgeführt wurde. Durch die Unterbrechung der Beziehungen bzw. durch die Einschränkung des Verkehrs ist nicht zur herbeigeführt worden, daß die Industrien, welche dieser deutschen Kohle bedurft haben, infolge Mangels an Kohlen nicht weiter beschäftigt werden konnten, es wurde auch weiter herbei geführt, daß infolge des Mangels an Wag gons, die wir von Deutschland bekamen, die in Böhmen produzierte Kohle nicht ausgeführt werden konnte. Und wir haben damit zu rechnen, daß in absehbarer Zeit schon in den Kohlengebieten Feierschichtenbevorstehen werden, eine Arbeitslosigkeit eintreten wird, die als Folge der Politik anzusehen ist, die von Seiten des Arbeitsministeriums oder von Seiten des Leiters des Arbeitsministeriums in der letzen Zeit durchgeführt wurde, jenes Ministeriums, welches in erster Linie dazu berufen wäre, für die Beschäftigung der Arbeiterschaft alle notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Sie sehen also schon an diesem Beispiel, daß wir keine Ursache haben, mit den Verhältnissen zufrieden zu sein, daß wir insbesondere keine Ursache haben, mit der Führung des Außenhandels in den verschiedenen Ministerien zufrieden zu sein. Sie brauchen nur den Exporteur oder denjenigen, der auf die Einfuhr irgend welcher Rohmaterialien ins Inland angewiesen ist, fragen, welchen Leidensweg er bis nun gehen mußte, um überhaupt eine Bewilligung zur Ausfuhr oder zur notwendigen Einfuhr zu erlangen. Ja wir können noch etwas mehr davon sagen, es ist ein Klagelied, welches von allen Seiten angestimmt wurde und wofür sicher auch genügend Beweise zu haben sind, daß in diesem Staate mehr als in einem anderen und insbesondere bei der Durchführung der Agenden des Außenhandels gegolten hat, daß nur der fährt, der schmiert. (Veselost.)
So hat es beim Außenhandel ausgesehen, und wir sind sicherlich alle sehr daran interessiert, daß den auch für uns unhaltbaren Zuständen unter allen Umständen ein Ende bereitet werde im Interesse der Arbeiterklasse, und daß durch eine Zentralisierung dieser Agenden eine Besserung der Verhältnissen herbeigeführt werde. Wenn wir nun aber, obwohl wir für die Zentralisierung sind und die Notwendigkeit der Zentralisierung einsehen und begründen, nicht mit dem vorliegengen Gesetzentwurf einverstanden sind, hat das seine bestimmten Ursachen, die ich bereits Gelegenheit hatte, in den Beratungen des Ausschusses zum Ausdruck zu bringen, die jedoch nicht die nötige Berücksichtigung fanden und uns dazu veranlaßten, hier im Hause abermals über diese Frage zu sprechen. Sehen wir uns einmal das vorliegende Gesetz an: Auf den ersten Blick wird wohl jeder sagen müssen, daß etwas Oberflächlicheres als dieses Gesetz oder dieser Gesetzentwurf einer gesetzgebenden Körperschaft sicherlich noch nicht vorgelegt worden ist. (Souhlas na levici.)
Wir haben auch in anderer Hinsicht alle Ursache, mit diesem Gesetz nicht zufrieden und nicht einverstanden zu sein. Sehen wir uns einmal die Verfassungsurkunde an, die von der Revolutionsnationalversammlung, wie sie sich nannte, beschlossen wurde und die nun für diese Nationalversammlung richtunggebend sein soll. Wir finden über die Schaffung der Ministerien in dieser von der Revolutionsnationalversammlung beschlossenen Verfassungsurkunde eigentlich nichts enthalten, sondern wir finden nur in einem Paragraphen die Bestimmung, daß die gesetzgebende Körperschaft berufen sei, den Wirkungskreis des Ministeriums zu bestimmen. Und nun wird uns versichert, daß es sich in dem Falle nicht um ein Ministerium, sondern nur um ein Amt handle. Ich möchte schon bemerken, daß der Name wohl nichts zur Sache tut und daß es darauf ankommt, was es eigentlich ist. Der Minister ist ernannt und für den Minister soll ein Wirkungskreis geschaffen werden. Es war schon einmal im alten Österreich so, ich erinnere die Damen und Herren nur daran, als seinerzeit aus politischen Gründen der Führer der Christlichsozialen Dr. Geßmann zum Minister ernannt wurde. Auch da ist man erst nachher vor die gesetzgebende Körperschaft gekommen, nachdem man sich vorher den Kopf zerbrochen und auch darüber verhandelt hat, welchen Wirkungskreis man dem Minister schaffen soll, man ist mit der Vorlage gekommen, ein Arbeitenministerium zu kreieren. Man hat damals nicht einmal ein passendes Amt gefunden und hat sich darauf verlassen, daß Gott, wem er ein Amt verleihe, auch den nötigen Verstand hiezu verleihen wird. Wenn das nun damals auf den christlich-sozialen Minister Geßmann zugetroffen ist, so ist wohl damit nicht behauptet, daß es auch das zutreffende Beispiel für diesen Fall ist, weil wir schon wissen, daß der gegenwärtige Minister, dem dieses Amt zugewiesen werden soll, praktische Erfahrungen für dieses Amt mitbringt.
Wir hoffen nur, daß er bei Ausübung des Amtes nicht einseitiger Vertreter der Großindustrie und der Fabrikanten sein wird, sondern daß er bei Ausübung des Amtes auch d!e Interessen der Arbeiterschaft berücksichtigen wird und insbesondere die Interessen der Konsumenten. (Souhlas na levici.) Das wollen wir von diesem Amte des Außenhandels. Und nun ist es ja faktisch nicht ein Amt, sondern es ist ein Ministerium, das hier geschaffen wird, und wenn ein Ministerium geschaffen wird, ist der Wortlaut des § 85 der Verfassungsurkunde maßgebend, in welchem es heißt: Der Wirkungskreis der Ministerien wird im Gesetzeswege geregelt; und wenn ich schon davon spreche, ob Amt oder Ministerium, so gestatten Sie mir auch der Ansicht Ausdruck zu geben, die dahin geht, daß die Ministerbank schon reich besetzt ist in diesem gewiß nicht allzugroßen Staat. (Hlas: Die Ministerbank ist leer!) Heute ist sie ja zufällig leer, aber es sind hier wenigstens genügend Sessel vorhanden. Man kann schon auch der Ansicht sein, daß es zur Zentralisierung gewisser Agenden nicht notwendig sein müsse, ein neues Ministerium zu schaffen, sondern daß es auch möglich sein könnte, die Zentralisierung der Agenden in einem bestehenden Ministerium durchzuführen. (Poslanec dr. Hahn: Vor allem möchten wir einmal wissen, was das neue Ministerium kostet!) Nun wird erklärt, es sei nicht notwendig, zu wissen, was das neue Ministerium kostet, weil die Kosten dieses neuen Ministeriums gedeckt werden dürften und nicht nur gedeckt, sondern es werde noch etwas erübrigt werden durch Gebühren, die auf Grundlage der neuen Bestimmungen dieses Gesetzes eingehoben werden. Wir haben ja die Frage der Bedeckung der Kosten dieses Ministeriums auch angeschnitten, weil wir uns sagten, daß diese Vorlage der Regierung ober flächlich ist, oberflächlich auch nach der Richtung, daß die Bedeckungsfrage in der selben nicht gelöst erscheint. Wenn Sie die Geschäftsordnung des Hauses zur Hand nehmen, so finden Sie, daß in Anträgen von Abgeordneten, durch welche Ausga ben herbeigeführt werden sollen, auch die Frage der Bedeckung ausgeführt werden muß und das, was von der vorigen Nati onalversammlung durch die Geschäfts ordnung für Abgeordnete vorgeschrieben ist, zweifellos in erhöhtem Maße auch für die Regi erung bei Einbringung ihrer Vor lagen gilt, und es genügt nicht, daß die Regierung die Aufklärung erst auf Grund einer Anfrage im Ausschuß erteilt, wie sie sich die Bedeckung der Kosten dieses Ministeriums vorstellt, sondern es wäre schon notwendig gewesen, daß auch in der Regierungsvorlage in ausführlicher Weise die Frage der Kosten und die Frage der Bedeckung dieser Kosten behandelt worden wäre.
Und nun komme ich zu dem Ministerium. Die gesetzgebende Körperschaft hat den Wirkungskreis des Ministeriums festzusetzen. Es wird uns nun, wenn wir mit dieser Forderung kommen, erklärt, der Wirkungskreis des Ministeriums sei ja eigentlich festgelegt in der Regierungsvorlage, es sei gesagt, daß sich dieses Amt mit allen Angelegenheiten des Außenhandels zu beschäftigen habe und daß ein Einvernehmen nur herbeizuführen sei in allen jenen Fragen valutarischer Natur, wo eben ein Einvernehmen mit dem Finanzministerium als notwendig erachtet wird.
Wir haben aber während der Beratungen im Ausschuß selbst gesehen, daß die Frage der Kompetenz in der Gesetzesvorlage nicht so ganz unbestritten, nicht so ganz klar ist, und da wurde uns eingewendet, es gehe nicht an, klar und deutlich die Agenden, die diesem Amte zugewiesen werden, auseinander zu setzen, und zwar deshalb, weil man sich heute noch nicht klar darüber sei, welche Agenden diesem oder jenem Ministerium gehören, weil man sich über den Wirkungskreis, über das Wirkungsgebiet der Ministerien überhaupt noch nicht im Klaren sei. Es ist das wohl ein arger Mangel, ein Mangel, der im krassen Widerspruch zum § 85 der Verfassungsurkunde steht. Weil nun der Wirkungskreis dieses Amtes in der Gesetyesvorlage nicht klar umschrieben ist, fürchten wir, daß durch Durchführungsverordnungen, durch Handlungen der Regier ung und ihrer Organe ungeheuer viel unt ernommen werden wird, womit wir als Vertreter der Bevölkerung in der gesetzgebenden Körperschaft nicht einverstanden sein können.
Was ist denn diese Gesetzesvorlage eigentlich? Ein Zug, der Bürokratie in diesem Staate zu größerer, zu stärkerer Macht zu verhelfen, nichts anderes. (Souhlas na levici.) Vergleichen Sie nun die Gesetzesvorlage mit jener Verordnung, die von Seite des früheren Ministeriums am 28. November 1919 zur Regelung des Außenhandels erlassen wurde, und Sie finden in dieser Verordnung, durch welche die frühere Kommission aufgehoben und eine Kommission für den Außenhandel eingerichtet wurde, sehr klar und ausführlich die Frage der Fachkommissionen, die Frage der Kompetenz der Kommission für den Außenhandel behandelt, ja Sie finden klar und ausführlich behandelt, was einzutreten hat, wenn eine der Kommissionen Beschlüsse faßt, mit welchen der Vertreter des Ministeriums nicht einverstanden ist, daß diese Beschlüsse nämlich dann dem Plenum der Kommission vorzulegen sind und daß das richtungsgebend sei, was von der Kommission beschlossen wurde. Und wie sieht es denn nun in dem Regierungsentwurf aus mit der Mitarbeit aus dem Kreise der Interessenten? Wir haben in der Regierungsvorlage, im ursprünglichen Text derselben, nur eine Bestimmung gehabt, in der auf solche Kommissionen hingewiesen wurde, und zwar nur im Zusammenhang mit der Festsetzung von Gebühren für den Außenhandel, bzw. für den Export und Import, für die Erteilung der Bewilligungen hiezu. Wenn wir schon von den Gebühren sprechen, so möchte ich darauf verweisen, daß es sicherlich ein Unrecht und verfassungswidrig ist, daß dem Amte durch diese Vorlage die Festsetzung der Höhe solcher Gebühren überlassen werden soll. (Souhlas na levici.) Denn es handelt sich bei diesen Gebühren nicht bloß um Manipulationsgebühren. Wir haben erfahren, daß schon früher ein weit größerer Ertrag aus diesen Gebühren eryielt wurde, als zur Bestreitung der Kosten des Amtes erforderlich gewesen ist. Es wurde ein Überschuß erzielt und da hat es wohl aufgehört, eine bloße Manipulationsgebühr zu sein, sondern wir haben es zweifellos in diesem Falle mit einer indirekten Ab gabe zu tun, über deren Höhe zu ent scheiden sicherlich nicht die Herren Büro kraten berufen sind, über deren Höhe zu entscheiden sicherlich nicht das Amt berufen erscheint. (Sehr richtig!) Es hat heute der Berichterstatter des Ausschusses in seinem Referat schon darauf verwiesen, daß früher bei der Festsetzung der Gebühren Ungehörig keiten vorgekommen sind, daß man will kürlich Schwankungen herbeigeführt und Ermäßigungen wie Erhöhungen dieser Gebühren vorgenommen hat. Und weil wir vermeiden wollen, daß solche Fehler neuerdings begangen werden und weil wir insbesondere vermieden wissen wollen, daß durch Festsetzung hoher Gebühren die Einfuhr für uns wichtiger Bedarfsartikel verhindert werde und andererseits die Ausfuhr solcher Artikel erschwert werde, welche wir auszuführen in der Lage sind, an deren Produktion wir ein großes Interesse haben, so ist es selbstverständlich, daß zur Festsetzung der Gebühren nicht kompetent sein soll ein oder einige Bürokraten und ein Amt, sondern daß eigentlich die gesetzgebende Körperschaft berufen ist.
Und nun heißt es, es seien Fachgruppen zu schaffen, es sei ein Beirat zu ernennen, der bei der Festsetzung dieser Gebühren zu hören ist; aber nichts anderes als zu hören ist. Weiter haben wir in der Regierungsvorlage nichts enthalten gehabt. Erst im Ausschusse ist es gelungen, eine Änderung herbeizuführen, dahingehend, daß dieser Beirat nicht nur zu hören ist bei der Festsetzung der Gebühren, sondern daß dieser Beirat auch zu hören ist bei sonstigen Fragen, die das Amt betreffen, daß er bei richtunggebenden Angelegenheiten zu hören ist. Ich will gleich anführen, daß wir mit dieser Änderung gleichfalls nicht einverstanden sind, weil uns diese Änderung nicht genügt; wir wollen nicht nur gehört werden, sondern wir wollen, daß der Beirat auch berücksichtigt werde, daß seine Wünsche berücksichtigt werden bei der Durchführung aller Maßnahmen, die in diesem Amt getroffen werden sollen. Es wurde nun eingewendet, es wäre schwer, eine solche Berücksichtigung festzulegen, weil häufig die Privatinteressen Einzelner ausschlaggebend sein könnten in einem solchen Beirat, und eben deshalb waren auch wir es, die schon bei der Zusammensetzung des Beirates einen Antrag stellten, durch den herbeigeführt werden sollte, daß objektiv entschieden wird und nicht die Privatinteressen Einzelner zum Ausdruck gebracht werden können. Wir wollen eine Demokratisierung dieses Gesetzes herbeiführen und bemängeln es eben, daß der Einfluß, welchen bisher die Interessenten, welchen bisher die Bevölkerung bei der Kommission für den Außenhandel hatte, daß dieser Einfluß beschnitten wird. Der Herr Minister hat wohl im Ausschuß erklärt, er habe die Absicht, die Beiräte und Fachgruppen in der weitgehendsten Weise zu Rate zu ziehen, er habe insbesondere die Absicht, sie mit zu Rate zu ziehen bei der Erledigung der einzelnen Ansuchen. Das sind aber Zusagen, die von Seite des Herrn Ministers gemacht wurden, die aber jedenfalls im Interesse der gesetzgebenden Körperschaft im Gesetze selbst festgelegt werden sollten.
Und nun komme ich zu den Gebühren zurück. Über Antrag des Ministeriums wurde neu in die Gesetzesvorlage hineingenommen und heute von Seite des Herrn Berichterstatters vorgeschlagen, zu beschließen, daß die Verschleierung der Gebühren, die Verweigerung der Zahlung der Gebühren etc., unter Strafsanktion zu stellen sei. Ich mache nur darauf aufmerksam, wie gerade die Hineinnahme des Strafparagraphen zeigt, wie notwendig es gewesen wäre, die Bemessung der Gebühren nicht dem Amte zu überlassen, sondern der gesetzgebenden Körperschaft zuzuweisen. Es geht doch nicht an, daß hier von der gesetzgebenden Körperschaft ein Strafgesetz beschlossen wird für die Nichtzahlung der Gebühren, deren Höhe aber von einem Amte festgesetzt wird. Es ist wohl noch in keiner gesetzgebenden Körperschaft vorgekommen, daß ein sol ches Gesetz beschlossen worden wäre. Wenn es sich hier um ein Amt und nicht um ein Ministerium handeln würde, so hätte die Regierung auf Grund der Ver fassungsurkunde das Recht, den Wirkungs kreis des Amtes, dieser Behörde fest zusetzen. Weil wir aber der Ansicht sind, daß es nicht ein Amt, sondern tatsächlich ein Ministerium ist, haben wir natürlich alle Ursache, dagegen Stellung zu nehmen, daß erst durch Durchführungsverordnungen und andere Verordnungen des Ministeriums über die Zusammensetzung der Beiräte entschieden und der Wirkungskreis des Amtes selbst festgelegt werde.
Sie sehen also aus dieser Kritik,
daß wir Ursache haben, sie an diesem Amte zu üben, und daß es,
trotzdem wir damit einverstanden sind, daß eine Zentralisation
der Agenden des Außenhandels durchgeführt wird, nicht möglich
ist, für das Gesetz in dieser Fassung einzutreten. Wir haben im
Ausschusse den Versuch unternommen, Änderungen durchzubringen,
es ist uns dies aber nicht gelungen, was uns natürlich auch hindert,
für dieses Gesetz zu stimmen. (Souhlas a potlesk na levici.)