"Ano" hlasovaliposlanci: Adámek, Adamovský, Anděl, Aster, dr. Bartoek, Bečko, Bechyně, Beran, Bezděk, Blatná, Blaek, Bobek, Böllmann, Borovszký, in. Botto, Bránecký, Brodecký, Broík, Bubník, dr. Buday, Buříval, dr. Czech, Černý Jan (rep. str.), Černý Jan (soc. dem.), dr. Černý, Čermak, Čuřík, Darula, David, dr. Dérer, Deutschová, Dietl, Drobný, Dubický, Dyk, Ertl, Fischer R., dr. Földessy, dr. Franke, Füssy, Habrman, dr. Hajn, dr. Hahn, Hampl, dr. Hálek, Hálek Jar., Hausmann, Häusler, Hirsch, dr. Hnídek, dr. Hoda, dr. Holitscher, Horák, Hrizbyl, dr. Hruban, Hudec, Chalupa A., Chalupa R., Chalupník, Chlebounová, Jáa, Johanis, Kaderka, dr. Kafka, Kaiser, Karpíková, Kasík, Kaufmann, Kirpalová, Klein, dr. Kmeko, Kopřiva, Koek, Kovačič, Koudelka, dr. Kramář, Krejčí, Křemen, Kří A., Kří J., Kubál, dr. Kubíček, Kunst, Landová-Stychová, Langr, Laube, Lehocký, dr. Lukavský, Mach, Malá, Malypetr, Marek, dr. Markovič, Maata, Maek, dr. Matouek, Matzner, dr. Mazanec, dr. Medvecký, dr. Meissner, Merta, Mlčoch, Molík, Nagy, Najman, Navrátil F., Navrátil G., Nejezchleb-Marcha, Netolický, Němec, dr. Nosek, Novák A., in. Novák L., Oktavec, Oríek, Palme, Pastyřík, dr. Patejdl, Patzel, Pechmanová, Pelikán, Petrovický, Pik, Pocisk, Pohl, Prokůpek, dr. Raín, Reme, Rozsypalová, Röttel, Rychtera, Rýpar, Sajdl, Sedláček, Schälzky, Schuster, Schweichhart, Simm, Skalák, Skaunicová, Sladký, Slavíček, Sonntág, Sopko, dr. Srdínko, Stivín, Stříbrný, Surányi, Svetlík, Svoboda, Sychravová, amalík, paček, patný, rámek, vehla, Tadlánek, Taub, Tayerle, Tomik, Touil, Trnobranský, Tučný, Tůma, Udral, Uhl, Vacula, Vahala, dr. Vanovič, Vávra, Veverka, Votruba, Vrabec, Vraný, dr. Vrbenský, Warmbrunn, dr. Winter, Wittich, Zeminová, Zierhut, Zverec.
"Ne" hlasoval posl.
dr. Gaík.
Hohes Haus!
Der in Rede stehende Antrag findet gewiß allgemeine Billigung. Die Zeitverhältnisse bringen es mitsich, daß gewisseAusdrückedenverfeinertenLebenssitten angepaßt werden und daß diesen Geschmacksverhältnissen Rechnung getragen werden muß. In den lebenden Sprachen haben gewisse Ausdrücke nach Jahrhunderten einen anderen Sinn als früher. Deshalb bedienen sich die Philosophie, die Jurisprudenz u. s. w. mit Vorliebe der Ausdrücke aus toten Sprachen. Gegen diese hier im Sinne der Referentin beantragten Änderungen hat gewiß niemand etwas einzuwenden. Wofür ich mir hier das Wort erbeten habe, ist eine Anfrage an die zuständigen Herren Minister. Es handelt sich nämlich um eine Ungleichheit, die gewiß die Gesetzgeber gar nicht beabsichtigt hatten, nämlich um die Ungleichheit der Einrechnung der Militärjahre der Zertifikatisten bei einer ganzen Reihe von Staatsbeamtenstellungen. Während nämlich allen jenen, die zu den bisher sogenannten Dienern gehört haben, sämtliche Militärjahre eingerechnet werden, wird jenen Beamten, die den sogenannten Zertifikatisten entstammen, eine Reihe Militärjahre nicht eingerechnet, nämlich sieben Jahre und überhaupt ein Höchstmaß von fünf Jahren. (Předsednictví převzal místopředseda Buříval.) Nun haben wir in unserem neuen Staatsbeamtengesetz die Anciennität. Es können jetzt auch Diener Offizianten, Oberoffizianten und Oberoffiziale werden und rücken in die Dienstgehalte der Beamtenschaft auf. Nun kommt es vor, daß in einer ganzen Reihe von Staatsstellungen die sogenannten Diener einen höheren Gehalt haben, als die Beamten, die Zertifikatisten entstammen, und das ist eine Ungleichheit.
Die Beamten aus den Zertifikatistenreihen beneiden gewiß keinen Diener, sie wollen gar nicht irgend eine Benachteiligung, eine Zurücksetzung derselben. Aber sie wollen auch selbst nicht zurückgesetzt sein.
Und deshalb richte ich an die
zuständigen Herren Minister das Ersuchen, daß in der Durchrechnung
der Dienstjahre doch auch diese Beamten alle Militärjahre in ihr
Staatsdienstverhältnis eingerechnet bekommen, auch wenn sie Zertifikatisten
waren, also gediente Unteroffiziere, die die nötige Qualifikation
für den Beamtenstand schon mitgebracht haben. Und ich ersuche
die Herren, daß diesen gewiß ganz berechtigten Wünschen einer
ganzen Reihe von Staatsbeamten bei dieser Gelegenheit Rechnung
getragen wird. Die betreffenden Staatsbeamten versichern ausdrücklich,
daß sie nicht das Geringste gegen ihre Mitangestellten haben,
denen diese Dienstjahre beim Militär voll eingerechnet werden;
sie wollen nur Gleichstellung und keine Zurückstellung. (Souhlas
na levici.)
Hohes Haus! Mit der Beratung dieses Entwurfes wollen Sie ein Gesetz schaffen, das eigentlich schon besteht. Im Jahre 1907 wurde im alten Österreich ein Hopfenherkunftsgesetz beraten und beschlossen, das all das beinhaltete, was die Hopfenproduktion nur fordern konnte. Nur eines war in diesem Gesetz noch nicht enthalten, ein sehnsüchtiger Wunsch der Produktion, daß die Herkunftsbezeichnung zur Pflicht gemacht wird. In dem alten Gesetz war die Herkunftsbezeichnung nur eine fakultative und wir gehen jetzt in dem neuen Gesetz zur Pflichtbezeichnung über. Die Allgemeinheit wird vielleicht sehr wenig Interesse für diese Sache haben; für das enge Gebiet der Hopfenproduktion ist aber dieses Gesetz eine Lebensfrage. Wir wissen und haben im letzten Jahrzehnt zum wiederholtenmale erfahren, wie mit unseren Produkten von gewissen Kreisen aus Schindluder getrieben wurde. Unsere guten Erzeugnisse, die sich einen Weltruf errungen haben, dienten als Ansporn für gewisse Händlerkreise, sich unreelle Verdienste zuzueignen. Diesem Bestreben dieser unreellen Kreise soll das neue Gesetz steuern. Nichts anderes als den Schutz der Produktion haben wir angestrebt. Dieser Schutz der Produktion sollte auch ein lebhaftes Interesse bei den Regierungskreisen voraussetzen. Es ist ja ein Produktionszweig, der dem Staate sehr viel an Erträgen einbringt. Ich erinnere nur an die hohen Steuern, an die Umsatzsteuer, die wir noch besonders zahlen müssen, die Exportgebühren, die Kunstdüngergebühr und all diese Steuern, die diese Produktion ertragen und über sich ergehen lassen muß. Es wird ihr aber nicht möglich sein, auf die Dauer so schwere Lasten zu tragen, wenn sie nicht geschützt ist. Den Schutz haben wir bis jetzt in diesem Staate für unsere Produzenten nicht gefunden und leider muß man auch sagen, die Allmacht des Handels brachte es auch im alten Österreich zuwege, daß das Gesetz vom Jahre 1907, das seine Lebensdauer bis 1909. bezw. bis 1912 aufrecht erhalten konnte, eben durch die Allmacht des Handels auch noch in das Jahr 1914 und dann auch in die ganzen Kriegsjahre übertragen wurde. Die Handelswelt, was eben alles mit Hopfen handelte, - da mache ich keine Ausnahme von der oder jener Seite - alles, was diesen Handel betrifft, bediente sich auch noch nach der Zeit vom Jahre 1912 der verbotenen Ausdrücke als: "Böhmischer Hopfen", "Bohemian-Hop", "Herrschaftshopfen", und anderer zur Täuschung bestimmter Bezeichnungen. Es war der Produktion im alten Österreich unmöglich, gegen diesen Unfug anzukämpfen. Mächtige Kreise waren, die uns entgegenstanden, und die Produktion stand schutz- und wehrlos diesen Machinationen gegenüber.
Es war unser Bestreben, diesem Unding, diesem ungesetzlichen Vorgehen ein Ende zu machen, und darum streben wir auch in der čechoslovakischen Republik die obligatorische Herkunftsbezeichnung an. Es soll nichts anderes sein, als eine Schutzmaßregel für die Produktion. Und es soll eine Gegenmaßregel sein gegen den unreellen Handel. Wir legten ein großes Gewicht darauf, daß diese unreellen Bezeichnungen nicht nur auf den Hopfenballen verschwinden, sondern daß sie auch in den Geschäftsbelegen verschwinden müssen. Unsere Produkte gehen hinaus in die ganze Welt, Südamerika, Japan, Australien und die Vereinigten Staaten und andere Gebiete sind unsere Abnehmer. Wir wissen ja allgemein, daß auch die kultiviertesten Weststaaten in puncto Geographie sehr schwach sind. Wir hören ja immer, daß man in Frankreich oft nicht weiß, wo eine große Stadt der Čechoslovakei eigentlich liegt, man verlegt sie nach Ungarn, teilweise nach Deutschland und sonst wohin. Wie sollen die Leute in Südamerika wissen, wo das Saazer, Auschaer, Polepper, wo das Raudnitzer, das Tirschnitzer Gebiet liegt. Das ist ihnen ganz unmöglich. Daß sie eine Ahnung hätten, wo Sachsenfeld, das jetzt auf slavisch anders heißt, gelegen sein soll, davon haben sie auch keine Ahnung. Darum mußte uns auch daran gelegen sein, daß die Produktion geschützt wird. Lange Kämpfe hatte es gekostet, der Handel in seiner Allmacht wollte nicht weichen, um auf diesen alten Bezeichnungen fußend seinen Handel weiter betreiben zu können. Wir, als Produzenten, sind überzeugt davon, daß die Güte unserer Produkte allein sich in der Welt einen Namen geschaffen hat. Es ist nichts anderes als ein Schutz unserer einheimischen Produzenten. Jeder Produzent und jeder Gewerbetreibende ist ja berechtigt, seine Produkte und seine Erzeugnisse zu schützen, und wir wollen ja nichts anderes als das. Die Regierung ist verpflichtet, mit Rücksicht auf die Staatsfinanzen und auch auf die Produzenten, die sich mit Hopfenbau befassen, diesen Erwerbszweig in ihre besondere Obhut zu nehmen. Doch haben wir es in den Jahren 1919 und 1920 und auch im heurigen Jahre erlebt, daß wir nur einen sehr schwachen Schutz fanden. Der Minister für Außenhandel Herr Hotowetz läßt es sich sehr wenig angelegen sein, derartige Maßregeln in die Wege zu leiten, die gestatten würden, unsere vorzüglichen einheimischen Produkte in die. Welt hinaus abzusetzen. Einschnürende Maßregeln si nd die hohen Ausfuhrgebühren, die wir im Betrage von 9 % zahlen mußten, und erst als im Dezember der Hopfenpreis riesig gesunken ist, willigte nach und nach Herr Minister Hotowetz in eine Ermäßigung dieser Gebühr bis auf 4 % zu einer Zeit, wo in England die Hopfenproduktion seitens des Staates derart geschützt war, daß kein Hopfen nach England eingeführt werden konnte, wenn nicht die Brauereien bis zu einem gewissen Prozentsatz sich mit einheimischem englischen Hopfen eingedeckt hatten.
Der Preis war in England von der Regierung für den Hopfen mit Rücksicht auf die Gestehungskosten, auf die hohe Regie und auf die Abschreibungen, die man ja in unseren Anlagen anwenden muß, mit über 5000 Kronen festgesetzt. Wir bemühten uns die ganze Zeit fast vergeblich beim Herrn Minister Hotowetz für unser Produkt solche Maßregeln zu erreichen, daß wir über den Kanal und über See leichter exportieren könnten. Doch wir fanden zumeist taube Ohren. Der deutsche Handel, der am Saazer Markt wohl nicht ausschlaggebend war, aber in den Friedenszeiten preisbestimmend wirkte, das heißt, immer dann eingriff, wenn es am notwendigsten war, und die Preise sich erhöhten, der einheimische Handel in Saaz wurde vom Herrn Minister Hotowetz vom Saazer Markt ausgeschlossen. Dadurch ergab sich, daß z. B. im vorigen Jahre im September und Anfang Oktober auch nicht ein Ballen in den Handel gebracht werden konnte, weil kein Käufer zu finden war. Insbesondere ist das seit der Zeit zu bemerken, wo auch der Handel in Syndikate vereinigt wurde. Da sehen wir wieder in diesem demokratischen Staate die Regierungsmaßnahmen mit den Maßnahmen der Großbanken fast zusammenfallen. Das eine große Syndikat, wohl das größte in dieser Branche, ist das Zivno-Syndikat, und da sind vier Herren maßgebend, die Herren Heller, Sonnenschein, Wallenfels und Dr. Třebický. Alle diese Herren haben im J. 1919 und 1920 Millionen und abermals Millionen an diesem Produkte verdient und die Urproduzenten haben bei einem Durchschnittspreis von 1200 K ihr Produkt an den Mann gebracht. Dieses Syndikat verkaufte dann an England zu einem Preis, der durchschnittlich über 5000-7000 K betrug. Es ist sehr bezeichnend, daß ein einziger Mann in diesem Syndikate einen Anteil am Verdienst von 60 Millionen Kronen hatte. (Hört! Hört!) Das war der Herr Wallenfels. Ich kenne den Herrn Wallenfels noch aus der Zeit, wo er in Saaz als Buchhalter bei der Firma Keller herumging. Demzufolge hatte er wahrscheinlich auch kein Betriebskapital in diese Gesellschaft hineingebracht. Aber das Betriebskapital streckte schon die ivnobank vor. Wir am Saazer Platz haben aber auch ein solches Syndikat, das sich ebenfalls mit diesen Aufkäufen befaßte, und in diesem Syndikat sind auch große, mächtige Firmen zusammengeschlossen. Dieses Syndikat führt den Namen Saazia. Sie sehen also, meine Herren, daß wir, die Produzenten, ausgeliefert sind diesen allmächtigen, mit großem Kapital ausgestatteten Syndikaten. Dem steht die Urproduktion machtlos gegenüber, weil ihr keine solche Organisation zur Verfügung steht, um diese Leute im Schach zu halten. Die hohe Regie bedingt ja, daß wir unser Produkt immer teilweise abstoßen müssen, um die Auslagen zu decken. Wir sind den Leuten förmlich ausgeliefert. Darum begrüßen wir es, daß die Regierung endlich einmal durch das Hopfenherkunftsgesetz Vorkehrungen trifft, die auch die Produktion wenigstens teilweise schützen sollen. Soll aber das Werk vollends gekrönt werden, so muß auch der Herr Handelsminister diejenigen Maßnahmen in die Wege leiten, die notwendig sind, daß die Überschüsse an Hopfen, den wir hier liegen haben, an den Mann gebracht werden können. Wir haben heute den Monat Juli und es lagern in Saaz, vielleicht auch in Auscha, noch Tausende von Zentnern Hopfen. Wir haben uns seinerzeit bemüht, haben sogar fast Bittgänge beim Herrn Handelsminister gemacht und auch in Deutschland draußen, um einen Teil unseres Überschusses dort anzubringen. Es gelang uns, eine kleine Menge, 2500 Zentner vielleicht, frei zu bekommen, die Deutschland ohne irgend eine Gegenforderung aufnahm, um unserer Not ein Ende zu machen. Und was geschah von Seite unseres Handels? Auf der einen Seite führten wir 2500 Zentner Hopfen hinaus nach Deutschland, und beim andern Tor, von Südslavien, Polen und Ungarn brachten uns die Herren 20.000 Zentner Hopfen herein. (Hört! Hört!)
So wird in diesem Staate die einheimische Produktion geschützt; und diesen Schutz genießen wir deutschen und čechischen Hopfenbauer. Es ist ein problematischer Schutz und gegen diesen Schutz müssen wir uns verwahren. Wir können bei diesen Lasten, die uns der Staat auferlegt, nicht weiterbestehen und ersuchen die maßgebenden Faktoren, nicht nur immer das Großkapital zu fördern, das die Zivno und die anderen koalierteu Banken vorstellen, sondern auch einmal etwas zu tun, was die Produktion und durch die Produktion den Staat, dem sie ja direkt und indirekt zugute kommt, fördert. Leben und leben lassen ist der Grundsatz der Bauernschaft. Wenn wir Geld haben, haben es die anderen auch. Und in diesem Falle hat dann der Staat ein Recht, von uns etwas zu fordern. Aber wenn er die Produzenten nicht in Schutznimmt und alles nur dem Handel zukommen läßt, der alles an sich reißt, dann kann es auf dem Lande keine zufriedene Bauernschaft geben und kann auch keine zufriedenstellende Produktion bestehen. Es handelt sich ja da nicht allein um die Bauernschaft als solche, sondern auch um eine große Zahl von Arbeitern, die dabei mitbeschäftigt sind. Wenn dieser Produktionszweig fällt, so fällt auch der Verdienst für diese Leute. Sie sehen, meine Herren, daß in Deutschland draußen nach dem Kriege die restringierte Hopfenbaufläche bereits wieder im Steigen begriffen ist. Wir aber haben hier in Böhmen unser Produktionsgebiet um 60 % vermindert und noch immer keine Aussicht und keine Gewähr dafür, daß wir in die Höhe gehen, daß wir die Anbaufläche vermehren könnten. Tatsächlich hat sich nach dem Kriege die Anbaufläche um 5 % vermehrt, was eigentlich keine Vermehrung ist, weil innerhalb dieser Zeit die bestehenden Gärten älter geworden sind und weniger Ertrag bringen. Sie sehen also daraus, daß es nicht wahr ist, wenn man immer dieser Produktion ihre Riesengewinne vorhält. Wenn diese so bedeutend wären, würde jeder Produzent daran gehen, möglichst viel Hopfen zu pflanzen. Aber weil wir unsere Rechnung nicht finden und weil uns Herr Minister Hotowetz nicht gestattet, mit den Preisen auf dem Weltmarkt zu konkurrieren, um zu einer ruhigen und sicheren Kalkulationsbasis zu kommen, sind wir genötigt, mit unserem Anbau einzuhalten. Es ist ja richtig und bestimmt, daß wir wie in allen anderen Erzeugnissen der Industrie - so möchte ich auch dieses landwirtschaftliche Produkt bezeichnen - auf die Ausfuhr angewiesen sind. Sorge des Staates muß es sein, das Produkt, das hier im Überschuß ist, im Ausland abzusetzen. In diesem Falle hat sich der Staat nicht darum gekümmert. All die alten Absatzgebiete, die uns früher sicher waren, das deutschösterreichische Gebiet, Steiermark, Graz und Wien mit seinen großen Brauereien sind uns bereits durch die vexatorischen Maßnahmen unseres Außenhandelsministers abhanden gekommen. Es fällt diesen Leuten gar nicht ein, ihren Hopfenbedarf mehr bei uns einzudecken; obwohl sie nur ein ganz kleines Hopfengebiet in Oberösterreich ihr Eigen nennen, decken sie ihren Bedarf aus Deutschland und so weiter.
Es wird bei allen diesen Maßnahmen der Regierung bald auch nicht mehr möglich sein, ein größeres oder kleineres Quantum Hopfen an das Ausland abzusetzen. Denn auch die Freunde der čechoslovakischen Republik, die ihre Dienste so gar gerne in Anspruch nehmen, wenn es irgendwo heißt, von ihr Dienste zu verlangen, die gegen irgend jemanden gerichtet sind, verzichten sehr gerne darauf, Hopfen aus der Čechoslovakei zu beziehen. Denn die Ausfuhrziffern unseres Produktes nach Frankreich und England sind so minimal, daß man sie eigentlich nicht einmal in Erwägung ziehen kann, und da ist die Statistik in England noch immer so ungenau, daß sie noch jetzt von Österreich-Ungarn spricht, auch diese Freunde sind so schwach in der Geographie, daß sie noch keine Kenntnis genommen haben von diesem neuen Staatsgebilde und noch immer von der Čechoslovakei unter dem Sammelnamen Österreich-Ungarn sprechen. Man erfährt also aus der Statistik, daß nur etwa 8000 Meterzentner Hopfen nach England gebracht wurden, während die Vereinigten Staaten von Nordamerika 130.000 Meterzentner nach England abgesetzt haben. Es wäre sehr gut, wenn der Herr Außenminister einmal dort auf die Stimme der Freundschaft pochen und sagen würde: Ihr Freunderln, die Ihr uns so gut braucht, nehmet uns auch etwas ab, was wir übrig haben, was vorzüglich ist und was in der Welt einen derartigen Ruf genießt, daß auch Ihr es von uns beziehen könnt. Es wird Euch in Euren Brauereien nicht schaden, sondern nur nützen. Aber auch uns würde es nur nützen.
Und meine Herren, wir möchten
also bitten, daß Sie dieses Gesetz in der Form, die für uns Deutsche
zwar nicht so ganz annehmbar ist, die aber doch das beste Mittel
ist, um aus dieser Sackgasse herauszukommen, anzunehmen. (Souhlas
a potlesk na levici.)
Meine Damen und Herren! Zu dem Vorliegenden haben wir vor allem anderen Dingen Stellung genommen durch unsere Vertreter im Budgetausschuß und man ist dort bei der Verhandlung zu der Anschauung gekommen, daß es nicht ratsam sei, einen einzelnen Paragraphen aus dem ganzen Komplex der Fragen herauszureißen und daß es notwendig sei, daß das Abgeordnetenhaus, wenn die angeführte Entscheidung des Senats schon einmal gefallen ist, auch dazu Stellung nehme. Es ist vor allen anderen Dingen eine unrichtige Anschauung, die im Budgetausschuß platzgegriffen hat, wenn man die Prämienleistungen, die früher 300 bis 600 K betragen haben, von 2000 bis 4000, die bei Steuereinbekenntnissen eine Abzugspost bilden sollen, auf 1200 bis 2400 herabsetzen will. Es ist das jedenfalls eine Verkennung der Tatsachen, wenn man annimmt, daß jemand besser gestellt ist als früher, wenn er heute, in einer Zeit, wo sehr viele Versicherte, die ja schließlich dem Beamtenstand, dem Gewerbestand usw. angehören, in dieser Beziehung ungeheuer geschädigt werden, die durch die Kriegsanleihe furchtbar herabgekommen sind, wenn er nichts anders kann als für den Ablebensfall für ihre Hinterbliebenen dadurch zu sorgen, daß er eine höhere Versicherungssumme eingeht. Es klingt ja etwas hoch, wenn auf eine Versicherungssumme von vielleicht ca. 40.000 K bis 60.000 K eingegangen wird, dafür aber beim Steuererkenntnis ein Abzug von 2000 bis 4000 K platzgreifen soll. Das ist natürlich scheinbar viel. Aber in der heutigen Zeit, wo das Geld doch nicht den Wert hat wie früher, ist die Sache denn doch etwas anders und ich meine schon, daß das Abgeordnetenhaus den von uns gestellten Antrag in dieser Beziehung entgegen den Beschlüssen des Budgetausschusses annehmen und das Gesetz dahin ändern sollte, daß bei dem Steuereinbekenntnis 2000 bis 4000 Kronen Abzugsrecht sein soll, aus dem einfachen Grunde, weil, wenn andere Zeiten eintreten, wenn sich die Verhältnisse wieder ändern, dieser Satz wieder abgebaut werden könnte und kann. Die Angelegenheit ist doch vor allen Dingen deswegen dringend, weil gerade durch den Krieg und namentlich durch die Kriegsanleihe usw. sehr viele Versicherungsnehmer in einen solchen Zustand versetzt worden sind, daß sie jetzt, wie ich schon ausgeführt habe, lediglich in einer Versicherung eine Versorgung ihrer Familie im Ablebensfall erblicken.
Der Begünstigung des Gesetzes sollen aber vor allen anderen Dingen nach unserer Meinung alle teilhaftig werden und nicht nur jene, die bei inländischen, bei čechoslovakischen Ins tituten versichert sind.
Es wäre eine Ungerechtigkeit sondergleichen,
wenn man heute jemandem, der schon seit Jahren bei einer anderen
Gesellschaft versichert ist, in dieser Richtung das Recht absprechen
wollte, von dem Steuereinbekenntnis diese Versicherungsprämie,
die er zu leisten hat, in Abzug zu bringen. Und aus dem Grunde,
weil die dermaligen Verhältnisse das in dieser Weise begründen,
möchten wir an das Haus das Ersuchen stellen, unserem Antrage
beizustimmen und ihn in dieser Richtung anzunehmen, weil die Sätze
von 1200 bis 2400 K unbedingt zu niedrig sind und der Budgetausschuß
sich da jedenfalls von falschen Voraussetzungen hat leiten lassen.
Wenn es jetzt nicht geschieht, dann würde das Abgeordnetenhaus
später erst Stellung nehmen müssen. Es ist unbedingt notwendig,
daß das sofort durchgeführt wird, und wir ersuchen deshalb um
Annahme unseres Antrages, der dahin geht, daß vor allen anderen
Dingen der Begünstigung des Gesetzes, Druck Nr. 2468, alle Versicherungsnehmer
ohne Rücksicht auf die Gesellschaft, mit welcher sie den Vertrag
abgeschlossen haben, teilhaftig werden sollen. Ich bitte um Annahme
dieses Antrages. (Souhlas na levici.)
Tisztelt nemzetgyülés! A csehszlovák köztársaságban az a tendencia, hogy a nép félretolásával, minden hatalom a központi kormányz at kezébe kerüljön. Ez a törekvés természetesen homlokegyenest ellenkezik a köztársaságban hirdetett demokraciával. A népnek a helyi- és a megyei kormányzásból való kiszorítása azonban különösen veszedelmes akkor, ha a köztársaság élén kifejezetten burgeois érdekeket védö kormányzat áll; hogy a mostani kormányzat is ilyen, azt igazolja a körülmény, hogy a köztársaság területén úgyszólván minden hétre jut egy véres belháború. A mult héten például a beregmegyei Árdánházán folyt le egy véres dráma, amelynek már eddig is két halottja és némely verzio szerint körülbelül 30 sebesültje van. Hogy ez a véres összeütközés elkerülhetö lett volna, azt ma itt be fogom bizonyítani. A teljes objektivitás kedvéért azonban meg kell jegyeznem, hogy az árdánházi háboru kitöréséböl a mostani kormányzat mellett vétkes a régi magyar rendszer is. (Úgy van!)
Tudni kell ugyanis, hogy a régi Magyarország egyik legelhagyottabb területe a ruszin föld volt. Természeti kincsekben ugyan gazdag ez a terület. A Karpátok itt elhúzúdó szakaszát gyönyörü erdőség koszoruzza. Itt tehát nagyszerü erdögazdaságot és faipart lehetett volna létesíteni. A magyar kormány azonban még vasutat sem épített ezen a területen és így a hatalmas öserdök valósággal megközelíthetetlenek voltak a gazdasági élet részére. Ilyen körülmények közt a ruszin nép majdnem kízárólag az állattenyésztésre volt utalva. Ehhez azonban hiányzott a megfelelő mennyiségü legelö. Volt ugyan legelő is, enneg nagy részét azonban Schönborn gróf birtokolta és bitorolja még ma is. (Různé výkřiky.)
1904-ben Bartha Ödön magyar képviselö, a hegyháti kerület követe, látva a nép hallatlan nyomorát, legelöszerzés végett mozgalmat indított. A mozgalom eredményeképen a magyar kormány 1907-ben 2,400.000.- koronáért Schönborn gróftól megvásárolta a 8050 holdas hegyháti erdőt. A terv az volt, hogy ezt az erdöt a kormány kitermeli és a befolyt pénzböl kifizeti az erdő árát és a letorolt erdö-területet legelő-használatra átadja a hegyhát alatt lévö 25 község népének. Ez a terv azonban így nem valósult meg. Darányit, az akkori földmivelésügyi minisztert, aki az erdővételt nyélbe ütötte, a magyar parlamentben egy interpelláció keretében kérdöre vonták, hogy miért adott ki népfelsegítés cimén milliókat. Darányi, aki hüséges szolgája volt a magyar feudális burzsoáziának, igyekezett jóvátenni "hibáját". A hegyháti községekkel 2,600.000. koronás kölcsönt vétetett fel és igy a kincstár pénze helyett bankpénzzel fizették ki gróf Schönbornt. A kölcsönt azután felosztották a hegyháti falvak között. A banktól mindegyik község kapott egy könyvet és megkezdték a részletek törlesztését. A nagy szegénység miatt azonban csak néhány község törlesztett rendszeresen. (Předsednictví se ujal předseda Tomáek.)
Közben azonban nagyobb baj is történt. Kazy, a hegyvidéki kirendeltség vezetője azon a cimen, hogy az erdőt a községek nem bírják kezelni és ha az erdő a községek nevén van, állami kezelésbe sem lehet venni, 1909-ben az egész erdöt átiratták a kincstár cimére. Ez az administratív eljárás volt a mostani tragédia egyik okozója. (Hluk, předseda zvoní.) A nép akkor ezt nem vette észre. Az erdöt továbbra is magáénak vallotta és lényegben majdnem az övé is volt, mert az erdei legelöket továbbra is szabadon használhatta, tüzifát pedig tetszés szerinti mennyiségben hordhatott. Természetes, hogy eb beli szabadsága a Károlyi kormány és a tanácsköztársaság idejében csak nagyobbodott.