Pátek 23. èervna 1922

Pøedseda (zvoní): Prosím pana poslance inž. Junga, ponìvadž jeho øeènická lhùta uplynula, aby hledìl ukonèit. (Hluk.)

Posl. inž. Jung (pokraèuje): Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß wir unsere Beschwerden doch irgendwo vorbringen müssen. Im Ausschuß dürfen wir es nicht, auf die Interpellationen gibt man uns keine Antwort und daher muß man hier einmal das ganze System an Hand von Beispielen gründlich vorführen.

Pøedseda (zvoní): Žádám pana øecníka, aby s pøedsedou nepolemisoval. (Hluk. Výkøiky.)

Posl. inž. Jung (pokraèuje): Der Lokomotivführer Ludwig hat also 45 Jahre ununterbrochen im Heizhaus in Iglau gedient und ist auch nach Iglau zuständig. Er wurde gegen seinen Willen nach Österreich überwiesen. Und weil er sich bis zum 30. April 1919 nicht freiwillig zur Ablegung des Gelöbnisses gemeldet hat, ist er nicht mehr in den Stand der èechischen Staatsbahnen aufgenommen worden. Seit Mai 1919 erhält er keinerlei Bezüge oder Pension. Österreich übernimmt ihn deshalb nicht, weil er die ganze Dienstzeit in Iglau, also im Gebiete des heutigen èechischen Staates, verbracht hat. Nun steht er nach 45jähriger Dienstzeit ohne jegliche Versorgung da und muß mit seinen 68 Jahren, da er arbeitsunfähig ist, für sich und seine alte Frau betteln gehen. Herr Minister, ich möchte Sie ersuchen, sich das recht gut zu merken. (Hluk. Výkøiky nìmeckých poslancù.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid.

Posl. inž. Jung (pokraèuje): Wir werden uns die grinsende Fratze des Herrn Eisenbahnminissters recht gugut merken. (Pøedseda zvoní.) In einer ähnlichen Lage befinden sich zwei Weichenwärter in Unterthemenau bei Lundenburg, Johann Hödl und Leopold Ribitsch; sie waren auf der Strecke Lundenburg-Bernhardsthal, Block V und VI, stationiert. Diese Strecke wurde nach dem Umsturz noch acht Monate von der Wiener Nordbahndirektion in Betrieb gehalten. Als sie im Juli 1919 vom èechischen Militär besetzt wurde, sind beide vom Dienste enthoben worden. Als sie diesen Umstand der ihnen vorgesetzten Streckenleitung in Gänserndorf meldeten, wurde ihnen bedeutet, die endgültige Grenzfestsetzung abzuwarten. Bis dahin war aber auch die Zeit der Ablegung des Gelöbnisses vorbei, denn die endete am 30. April 1919. Nach längerem Zuwarten richteten beide über Aufforderung der Streckenleitung Lundenburg ein Gesuch an das Eisenbahnministerium und baten um Einstellung in den Dienst der èechischen Staatsbahnen. Sie erhielten den Bescheid, ihre Übernahme könne wegen Überfülle des Personals nicht erfolgen. Die Staatsbahndirektion in Brünn, bei welcher sie vorsprachen, eröffnete ihnen, der Vorfall würde protokollarisch aufgenommen und sodann darüber entschieden werden. Das ist bisher nicht geschehen. Im Oktober 1921 mußten auch beide ihre Wohnungen in den Wächterhäusern räumen. Hödl und Ribitsch sind beide nach Unterthemenau zuständig, also èechische Staatsbürger, haben ihre ganze Dienstzeit auf demselben Posten zugebracht, nie nach Österreich verlangt, standen überdies unter dem Einfluß der höheren Gewalt, da sie das Gelöbnis nicht ablegen konnten, weil ihre vorgesetzte Behörde zu der Zeit die Nordbahndirektion war und die endgültige Grenzfestsetzung erst im März 1921 erfolgte. Beide sind jetzt nach einer 35jährigen klaglosen Dienstzeit auf die paar Kronen angewiesen, die ihnen der Staat Österreich gnadenweise als Beihilfe gewährt. Die èechischen Staatsbahnen kümmern sich um diese beiden Opfer überhaupt nicht. Ich setze die Liste jetzt fort: Josef Markgraf, Bahnwächter der Bahnerhaltungssektion Znaim, erhält erst seit Mai 1922 eine Beihilfe von den èechischen Staatsbahnen. Josef Markl, Wagenschreiber in Grusbach-Schönau, erhält Beihilfe aus Prag. Franz Markus, Kondukteur in Znaim, erhält mangels anderer Bezüge von Österreich Beihilfe. Benno Nowak, Signalmeister in Znaim, erhält mangels anderer Bezüge von Österreich Beihilfe, seiner Not wegen. Johann Peschak; Kondukteur in Znaim, erhält mangels anderer Bezüge Beihilfe von Österreich. Johann Pickart, Weichensteller in Wolframitzkirchen, erhält nichts. Johann Pøibil, Weichensteller in Wolframitzkirchen, erhält nichts. Jakob Rapf, Kondukteur in Grusbach-Schönau, erhält Beihilfe von Prag. Paul Reach, Revident in Prag, erhält nichts. Leopold Ribitsch, den ich schon genannt habe, Bahnwärter der Bahnerhaltungssektion Lundenburg, erhält seiner Not wegen Aushilfe aus Österreich. Josef Saller, Kondukteur in Grusbach-Schönau, erhält Beihilfe von Prag. Peter Schaden, Stationsdiener in Possitz-Jaroslawitz erhält nichts. Artur Schaller, Revident in Reichenberg, erhält nichts. Anton Schirl, Lokomotivführer in Lundenburg, érhält Beihilfe von Prag. Karl Schollmayer, Oberinspektor in Mähr.-Ostrau, bezieht nichts. Die Witwe nach dem unterdessen verstorbenen Anton Schori, Kondukteurs in Grusbach-Schönau, erhält die Pension erst seit dem 1. Jänner 1921. Für 1919 und 1920 bekommt sie nichts. Paul Schwarz, Oberkondukteur in Znaim, erhält mangels anderer Bezüge Beihil en von Österreich. Thomas Simperl, Portier in Znaim, erhält wegen Not Beihilfe von Österreich. Karl Stein, Bahnwärter in Znaim, erhielt bis Ende Mai 1920 Beihilfe von Brünn, seit dieser Zeit nichts. Adolf Strach, Oberinspektor in Prag, erhält nichts. Johann Strasser, Inspektor in M.-Schönberg, erhielt seiner Notlage wegen zeitweilig eine Beihilfe aus Österreich. Robert Trauschka, Revident in Teplitz-Waldthor, erhält wegen Not Beihilfe von Österreich. Ing. Moritz Suel, Bauoberkommissär in Mährisch-Weißkirchen, erhielt bis Ende Mai 1920 Beihilfe von der Direktion Olmütz, seither nichts. Richard Trux, Oberrevident in Komotau, bezieht nichts. Franz Tukatsch, Kondukteur in Zartlesdorf, erhält Beihilfe von Pilsen. Johann Zimmermann, Platzmeister in Lundenburg, erhält unregelmäßig Unfallsrente, aber keine Pension. Johann Melion, Magazinmeister in Iglau, erhielt Unterstützung von Österreich seiner Notlage wegen. Anton Mras, Weichensteller in Schattau bei Znaim, bezieht nichts. Und der letzte in dieser Liste ist unser Kollege Georg Böllmann, der Oberrevident bei der Direktion in Pilsen war und ebenfalls nichts bezieht.

Sie haben hier 48 Opfer des Umsturzes. Ich will nicht behaupten, daß das alle sind, es sind nur jene, die sich bei ihren Organisationen gemeldet haben. Aber ich muß darauf hinweisen, daß in der Umsturzzeit und in den ersten Monaten nach dem Umsturz über 3000 deutsche Eisenbahner aus dem Sudetenland geradezu vertrieben worden sind. Man hat sie gezwungen, das Staatsgebiet zu verlassen und nach Österreich zu gehen. Jetzt stellt man sich hier, wie erst vor einigen Tagen geschehen, auf den Standpunkt, Österreich möge seine Verwaltung nach dem glänzenden Muster des èechischen Staates einrichten und vor allem seinen Beamtenüberschuß abbauen, seinen Beamtenüberschuß, für den die Èechoslovakei gründlich gesorgt hat, weil sie Tausende und Abertausende von Bedi nsteten hinschickte. Und wie hat man das gemacht? Die Leute wurden, wenn sie nicht freiwillig gehen wollten, kurzerhand des Landes verwiesen, auch wenn sie Staatsbürger waren. Auch ich bin ein sprechendes Beispiel dafür, daß man Staatsbürger des Landes verweisen kann. Mir ist es im Mai 1919 passiert. Ich bin allerdings nicht gegangen, weil es mir hier gar zu gut gefallen hat und weil ich hoffe, daß es mir hier in Hinkunft noch besser gefallen wird.

In jüngster Zeit bildet die Dienstsprache den willkommensten Vorwand zu all den Maßregelungen. Zu den Maßregelungen, die sich aus der Umsturzzeit ergaben, bot, wie schon erwähnt, das sogenannte Eidgesetz die Grundlage, jenes Gesetz, das ich vorher kurz streifte, wonach bis 30. April das Gelöbnis auf den èechischen Staat abgelegt werden mußte. Und seit dieser Zeit . . .

Pøedseda (zvoní): Vyzývám pana posl. inž. Junga po druhé, aby ukonèil, a upozoròuji ho, že má podle jednacího øádu možnost, pøihlásiti se jestì jednou.

Posl. inž. Jung (pokraèuje): Ich weiß, daß ich mich nach dem Wortlaute der Geschäftsordnung noch melden kann, aber angesichts der hier üblichen Praxis, daß gewöhnlich nach 4 Rednern Schluß der Debatte beantragt und angenommen wird, ziehe ich vor, weiter zu reden, weil ich keine Gewähr dafür habe, daß ich dann noch einmal reden kann. Im Ausschuß ist es uns ja genau so passiert.

Pøedseda (zvoní): Volám pana poslance za tato slova k poøádku. (Hluk na levici. Výkøiky.)

Posl. inž. Jung (pokraèuje): Wie gesagt, bietet jetzt die Dienstsprache den willkommenen Vorwand zu allerlei Maßregelungen. Wie steht es mit dieser Dienstsprache? Sie steht doch unbedingt im Zusammenhang mit dem Sprachengesetze, welches am 29. Feber 1920 beschlossen und zu welchem bis heute noch keine Durchführungsverordnung erlassen wurde, was dazu führt, daß sich jeder Výbormann seine Durchführungsverordnung selber schafft. Im Eisenbahnministerium hat sich die Praxis herausgebildet, daß nicht nur das Ministerium, sondern auch jede Direktion die Verfügungen erläßt, die ihr eben passen. Ich habe mir vor einiger Zeit erlaubt, in zwei Interpellationen darauf hinzuweisen, daß beispielsweise die Direktion Olmütz weit über die Bestimmungen des Eisenbahnministeriums hinaus die Handhabung der Dienstsprache festsetzt, wie zum Beispiel bei Festsetzung der Bedingungen für die Ernennung in den Status IIIa - das heißt für gewisse Unterbeamtenkategorien. Der betreffende Erlaß des Eisenbahnministeriums ist sehr klar. Es heißt darin, daß die Betreffenden der Dienstsprache soweit mächtig sein müssen, als es der Verkehr mit dem Publikum erfordert, woraus sinngemäß hervorgeht, daß dort, wo kein Verkehr mit Reisenden vorliegt, die Anforderungen an die Sprachkenntnisse nicht strenge genommen werden sollen. Was macht aber eine Staatsbahndirektion wie z. B. Olmütz? Sie gibt diesen Erlaß wortwörtlich wieder und fügt hinzu: Daraus folgt, daß jeder Bedienstete der Dienstsprache, d. i. der èechischen Sprache, in Wort und Schrift fähig sein muß, denn wo eine Dienstesausübung ist, ist eben die volle Kenntnis der Dienstsprache erforderlich. Das heißt denn doch, den Erlaß des Eisenbahnministeriums auf den Kopf stellen. Dieselbe Direktion hat kurze Zeit darauf kurzerhand Sprachprüfungen angesetzt, trotzdem auch das nirgends vorgeschrieben ist. Wenn man uns nun etwa vertrösten will, daß diese Dinge nicht so streng genommen werden, so möchte ich darauf hinweisen, daß in der Vorschrift für die Qualifikation gerade die Dienstsprache eine ungeheuerliche Rolle spielt. Ich will die betreffende Stelle aus einem Erlaß, der die ordentliche Qualifikation im Jahre 1922 behandelt ich zitiere hier aus dem Amtsblatte Zahl 62 der Staatsbahndirektion Königgrätz vom 29. Oktober 1921 - anführen. Da heißt es: "Betreffs der Beurteilung des Gesamterfolges ist zwecks Gleichmäßigkeit so vorzug hen, daß der Bedienstete, dessen Dienstleistung zur Ausübung seines Dienstgrades gerade nur hinreicht, nicht mit der Note "gut", sondern "genügend" qualifiziert werde und es ist die Note "ungenügend" in dem Falle anzuwenden, wenn der Bedienstete dieses Minimum der Dienstbefähigung nicht erreicht hat. Hier kommt auch die Kenntnis der Dienstsprache in Erwägung." Das möchte noch nicht so arg klingen, aber jetzt kommt erst der Pferdefuß: "Man könnte demnach einen die Dienstsprache nicht genügend beherrschenden Bediensteten rücksichtlich der allgemeinen Befähigung zum Eisenbahndienste und namentlich des Gesamterfolges der dienstlichen Verwendung mit der Note "gut", gegebenenfalls "genügend" nicht qualifizieren. In diesem Falle ist die ungenügende Qualifikation in der Rubrik des Qualifikationsprotokolles zu begründen." Sie ersehen also daraus, daß die Dienstsprache einen willkommenen Anlaß und Handhabe bietet, die Leute kurzerhand schlecht zu qualifizieren und sie dann natürlich zu maßregeln. Wer entscheidet nun über die Kenntnis der Dienstsprache? Eben die èechische Qualifikationskommission, die ja den Maßstab selbst feststellen kann, nach dem sie sich richten will. Das heißt also: Unsere Volksangehörigen auf dem Gebiete der Staatseisenbahnverwaltung sind auf Gnade und Ungnade den èechischen Bediensteten ausgeliefert, die mit ihnen machen können, was sie wollen. So wird aus den nichtigsten Gründen herumversetzt, deutsche Bedienstete in das èechische Gebiet und die èechischen in das deutsche, und das alles zu einer Zeit, da man immer wieder vom Sparen spricht. Ja, entschuldigen Sie, wo ist denn da eigentlich die Sucht nach dem Sparen, wenn man die ungeheueren Kosten, die heute eine Übersiedlung verursacht, nicht scheut? Man zerreißt seelenruhig Familien, der eine Teil wohnt da und der andere dort. Da liegt nichts daran, wenn man bloß der Sucht fröhnen kann, unser deutsches Sprach- und Siedlungsgebiet mit èechischen Elementen recht gründlich zu durchsetzen. (Smích na pravici.) Die Kollegen auf èechischer Seite lachen darüber, Ihnen kommt das komisch vor. Ich glaube, Kollege Mlèoch würde sich auch darüber aufhalten, wenn ihm etwas derartiges passieren würde. Er hat nicht das geringste Gefühl dafür, daß derartige Vorfälle uns das Blut ins Gesicht treiben müssen, daß wir es satt haben, uns weiter derartig behandeln zu lassen!

Das sind also die Hauptaufgaben der Staatseisenbahnverwaltung. Wenn ich sie hier beleuchtete, so geschah es aus dem Grunde, um den Bediensteten der Aussig-Teplitzer eine Kostprobe davon zu geben, was es heißt, dem Eisenbahnministerium unterstellt zu sein. Ich habe vorhin von den Ernennungen in den Status IIIa gesprochen. Es wurde nämlich der sogenannte Status III der Beamten, der sich aus früheren Unterbeamten zus ammensetzt, in zwei Teile geteilt, den Status IIIa und Status IIIb. Status IIIa ist für gewisse Unterbeamtenkategorien, vor allem die technischen Unterbeamtengruppen, die schon früher einmal vor vielen, vielen Jahren ausnahmsweise manchmal zu Beamten ernannt wurden. Nun hat man, wie gesagt, in diesen Status IIIa unter gewissen Bedingungen Bedienstete ernannt, so unter anderen auch die Lokomotivführer. Und was macht man nun? Man versetzt diese Leute kurzerhand wieder aus dem Status IIIa in den Status IIIb zurück. Das ist natürlich mit einem Verlust an Einkommen verbunden, insofern als ja die Endbezüge im Status IIIb niedriger sind, als im Status IIIa. Aber man begnügt sich nicht damit, etwa nur diejenigen rückzuversetzen, deren Ernennung im Amtsblatt verlautbart wurde - selbst das wäre ein ungehöriger Vorgang, der bei den Staatseisenbahnen im alten Österreich nie gehandhabt wurde - denn etwas, was früher im Amtsblatt stand, das stand eben drin und wurde nicht mehr widerrufen, während hier alle 14 Tage irgend eine Verfügung widerrufen wird. Ich kenne aus meiner früheren Dienstzeit unter der östereichischen Nordwestbahn, als sie noch Privatbahn war, einen Fall aus dem Heizhaus Iglau, wo man einen Unterbeamten zum Beamten ernennen wollte. Bei Ausstellung des Dekrets geschah ein Irrtum und es war ein Falscher ernannt worden. Was ist nun geschehen? Glauben Sie, die Ernennung wurde zurückgenommen? Nein, sie blieb; einmal ernannt, ist der betreffende Beamter geblieben. Der zweite, der eigentlich vorgesehen war, ist selbstverständlich auch ernannt worden; ich meine, das ist ei richtiger Vorgang. Aber jetzt macht man die Sache so, daß man die Leute heute ernennt und sie morgen wieder zurückversetzt. Ja, aber man geht weit über das hinaus, was in den Amtsblättern verlautbart wurde, man scheut sich nicht, auch jene Leute rückzuversetzen, welche Dekrete erhalten haben. So habe ich hier eine ganze Liste von Lokomotivführern aus dem Heizhaus Jägerndorf, die alle Dekrete bekommen haben ich habe die wortwörtlichen Abschriften dieser Dekrete bei mir, damit man nicht glaubt, daß ich da irgendwelche Dinge erzähle, die nicht stichhältig sind. Der Lokomotivführer Kreuzer Josef wurde beispielsweise am 1. Jänner 1920 in die VIII. Dienstklasse ernannt, ist im Besitze eines Dekrets des Status IIIa, wäre nach der Durchrechnung im Status IIIa in der Gehaltsstufe von 6804 Kè und ist nach der letzten Verfügung rückversetzt in den Status IIIb mit dem Gehalt von 6300 Kè, hat also nun auf einmal um 500 Kè weniger Gehalt. Der Lokomotivführer Johann Muck hat ebenfalls ein Dek et vom 1. Jänner 1920, sollte nach der Durchrechnung im Status IIIa auf 5808 Kè kommen, ist rückversetzt worden in den Status IIIb auf 5508 Kè. Der Lokomotivführer Hartel Julius, ernannt mit 1. Jänner 1921 in die VIII. Dienstklasse, beteilt mit Dekret des Status IIIa, war nach der Durchrechnung in der Gehaltsstufe von 6300 Kè, ist rückversetzt in den Status IIIb in die Gehaltsstufe von 5808 Kè. Der Lokomotivführer Lunkmos Adolf . . .

Pøedseda (zvoní): Vyzývám pana posl. inž. Junga po tøetí, aby skonèil, a upozoròuji, že již pøekroèil øeènickou lhùtu o 40 minut.

Posl. inž. Jung (pokraèuje): Ja, ich bitte schön, ich habe schon einmal betont, daß wir irgendwo Gelegenheit haben müssen, einmal unsere Beschwerden vorzubringen. Am Dienstag endet doch die Session. Irgendwo muß es geschehen. In den Zeitungen beschlagnahmt es uns der Staatsanwalt, Interpellationen werden nicht beantwortet und man kann uns auch nicht zumuten, jetzt Interpellationen einzubringen, die dann bestenfalls im Oktober oder Novemb er beantwortet werden.

Pøedseda (zvoní): Žádám znovu, aby pan posl. inž. Jung skonèil, jinak bych byl nucen odejmouti mu slovo.

Posl. inž. Jung (pokraèuje): Lunkmos Adolf, Lokomotivführer, ernannt mit Dekret vom 1. Jänner 1920, wäre nach der Durchrechnung im Status IIIa in der Gehaltsstufe von 6300 Kè; ist nach der letzten Verfügung rückversetzt in den Status IIIb mit dem Gehalt von 5808 Kè. Vollmann Franz, Lokomotivführer, ernannt mit 1. Jänner 1919 in die Dienstklasse VIII, im Besitze eines Dekrets, wäre nach der Durchrechnung im Status IIIa in die Gehaltsstufe von 6804 Kè gekommen. (Nepokoj.) Wenn die Herren so unruhig sind, muß ich eine Pause machen. (Výkøiky na levici. Posl. dr. Schollich: Warten Sie auf frisches Wasser! - Nepokoj trvá.)

Wenn Sie es aushalten, ich halte es auch aus. (Øeèník pije.) Das Wasser war ausgezeichnet. (Posl. Mlèoch: To je èeská voda, a se neotrávíte!) Es ist sauberer, als gewisse Vorgänge hier im Hause.

2. Øeè posl. Èermaka (viz str. 1285 tìsnopisecké zprávy):

Geehrte Damen und Herren! Der Klub der deutschen sozial-demokratischen Abgeordneten hält es für seine Pflicht, in diesem Augenblick gegen die Methode der Gewalt feierlichen und schärfsten Protest einzulegen, die, von der Mehrheit gegen die Opposition ständig und systematisch zur Anwendung gebracht in der heutigen Sitzung des Hauses dazu geführt hat, daß Polizei in größter Stärke in den Parlamentssaal eindrang und mit ärgster Brachialgewalt Abgeordnete gröblich mißhandelt, geschlagen und aus dem Saal geschleppt hat. Dieser Vorgang spricht der Würde einer gesetzgebenden Körperschaft Hohn, schädigt das Ansehen dieses Hauses und verschärft die ohnehin in erhöhtem Maße vorhandenen Gegensätze zwischen den Nationen und Parteien in unheilvollster Weise. Getragen vom Gefühl tiefster Empörung und leidenschaftlichsten Abscheues gegen diese die Demokratie verleugnenden Methoden beklagen und verurteilen wir diese beschämenden Vorgänge und legen gegen sie entschiedene Verwahrung ein.

Der Fieberzustand in diesem Hause ist erklärlich. Nach einer durchaus unfruchtbaren Wintersession, deren dürftiges Ergebnis zu dem großen Aufgebot des parlamentarischenApparates in schreiendstem Gegensatz steht, ist das Abgeordnetenhaus zur Frühjjahrstagung zusammengetreten, welcher nach den wiederholt abgegebenen Regierungserklärungen große gesetzgeberische, grundsätzlich bedeutsame, seit Jahren schon der Lösung harrende Aufgaben vorbehalten waren.

Monate sind verstrichen, ohne daß es zu einer wirklichen Arbeit gekommen wäre, obwohl die sich mit jedem Tag verschärfenden wirtschaftlichen Verhältnisse, der schwere Notstand der arbeitenden Schichten der Bevölkerung das sofortige und resolute Eingreifen des Parlaments geradezu zur Notwendigkeit gemacht hätten.

Wochenlange Arbeitspausen, die Häufung kurzer, formeller, inhaltsloser Haussitzungen, die Reduzierung der gesetzgeberischen Arbeit auf die Erledigung geringfügiger Vorlagen, die innere Zerrissenheit der Koalitionsparteien, die aus den ihnen innewohnenden Gegensätzen und Widerständen zu einer Einigung selbst in bloß nebensächlichen Fragen nicht gelangen konnten und diesen krisenhaften Zustand auf das Parlamen, die Regierung und den ganzen Staat übertrugen, die Ungewißheit des Schicksals der jetzigen Regierung, welche heute totgesagt und morgen wieder zu neuem Leben erweckt wurde und die doch niemals richtig leben konnte - all das versetzte das Parlament in einen Zustand, in dem es wohl zur Not und zum Schein weiter vegetieren konnte, für die Erledigung der wahren Volksnotwendigkeiten aber kann es aber absolut nicht in Betracht kommen. So hört durch die Schuld der Regierung und die Schuld der Mehrheitsparteien das Parlament schier auf, ein Instrument der Demokratie in diesem Staate zu sein.

In den letzten Tagen, kurz vor Beendigung der Frühjahrstagung, also förmlich vor Torschluß, änderte sich die Szenerie ganz wesentlich. Die Regierung hat nach wochenlangen Verhandlungen mit den koalierten Parteien eine ganze Reihe wichtiger Vorlagen in das Haus gebracht und sucht nun diese Vorlagen binnen wenigen Stunden, die dem Parlament noch zur Verfügung stehen, um jeden Preis durchzudrücken. In atemloser Beklemmung werden nun die Vorlagen in den Ausschüssen durchgepeitscht, unter Inanspruchnahme von Tag und Nacht, unter Mobilisierung aller Härten der Geschäftsordnung, förmlich im Zustande der Betäubung dem Abgeordnetenhaus abgepreßt. Die komplizierten Materien werden vom Nachmittag bis zum Abend in die Ausschüsse gebracht, aus der Nachtsitzung heraus in die frühen Morgenstunden zur Beratung gestellt und den Abgeordneten nicht einmal die notwendige Atempause zur Nachprüfung und Stellungnahme eingeräumt, den deutschen Abgeordneten die Übersetzungen nicht angefertigt und eingehändigt und so geradezu übermenschliche Anforderungen an das Haus und an den Einzelnen gestellt. Das sind nicht Methoden einer demokratischparlamentarischen Körperschaft, sondern die einer Zwangsarbeitsanstalt. (Souhlas na levici.) Gegen diese Methoden, die der Würde des Parlamentes und der Demokratie widersprechen, die Bedeutung des Parlamentes und sein Ansehen in der Bevölkerung herabdrücken, die sachliche Arbeit der gesetzgebenden Körperschaft aufs Schwerste gefährden, die Rechte der Minderheit gröblich verletzen, erheben wir in dieser Stunde kräftigsten Einspruch und weisen die Verantwortung für die Folgen eines derartigen Vorgehens vor aller Welt der Regierung und den Mehrheitsparteien zu.

Und nun einiges zur Vorlage über die Verstaatlichung der Aussig-Teplitzer Eisenbahn. Die große Bedeutung, welche dieser Vorlage für unsere Volkswirtschaft, vor allem aber für die von der Verstaatlichungsaktion betroffenen Gemeinden und die Bevölkerung der dortigen Gegend, für die Arbeiter, Angestellten und Beamten der Aussig-Teplitzer Eisenbahn zukommt, hätte es der Regierung zur Pflicht machen sollen, die parlamentarischen Parteien rechtzeitig von ihrer Absicht in Kenntnis zu setzen und so den Klubs die Möglichkeit zur gründlichen Nachprüfung und Stellungnahme zu geben. Statt dessen wurde das Parlament durch die Einbringung der Vorlage förmlich überrumpelt und es wird ihm überdies zugemutet, innerhalb weniger Stunden und in Tag- und Nachtsitzungen sie zu Ende zu bringen. Gegen diese Zumutung muß ebenfalls mit aller Entschiedenheit Einspruch erhoben werden. Zu diesen Methoden tritt aber noch ein anderes, die Mehrheitsparteien dieses Hauses aufs schwerste disqualifizierendes Moment der Untreue gegen die von ihnen dem Klub der deutschen sozialdemokratischen Abgeordneten gemachten bindenden Zusagen und Erklärungen.

Im Dezember des Jahres 1920, als die Gesetzesvorlage betreffs Übernahme der Privatbahnen in die Staatsverwaltung verhandelt wurde, verpflichteten sich die èechischen Parteien durch die Abgabe einer Erklärung, daß sie mit den deutschen Parteien vor Gebrauch dieses Gesetzes im Falle der Übernahme der Bustìhrader Eisenbahn und der Aussig-Teplitzer Eisenbahn in staatliche Verwaltung in ernste Verhandlungen eintreten würden. Am 21. Dezember 1920 hat der damalige Eisenbahnminister Dr. Burger gegenüber einer Anfrage der deutschen Sozialdemokraten in der Obmännerkonferenz des Senates auf diese Vereinbarung, die bindend sei, verwiesen. Eine Resolution der Abgeordneten Dr. Czech, Èermak, Grünzner, Hackenberg und Genossen vom 17. Dezember 1920, die von allen Parteien angenommen wurde, lautet: "Die Regierung wird aufgefordert, sie möge, ehe sie den Betrieb der Bustìhrader und Aussig-Teplitzer Eisenbahn übernimmt, mit den Vertretern der deutschen parlamentarischen Parteien zur Erzielung einer Vereinbarung Verhandlungen pflegen."

Dieses Versprechen hat die Regierung und haben die Mehrheitsparteien nicht eingelöst, im Gegenteil suchten sie sich diesem Versprechen durch eine in die Blätter aufgenommene Erklärung zu entziehen, als würde die Zusage der Regierung ausschließlich für den Fall der bloßen Inbetriebnahme der Bahn, nicht aber auch für den Fall der wirklichen Verstaatlichung gegeben worden sein und als wäre der ganze Sinn der Vereinbarung der gewesen, die Parteien vor der Gefahr einer Überrumpelung durch die eventuell im Verordnungswege zu erfolgende Inbetriebnahme zu schützen. Daß dem nicht so ist, ergibt sich aus denganzpräzisierten Erklärungen, die die Regierung bei der Verhandlung der früheren Vorlage in der Obmännerkonferenz des Senates und einer von unserer Fraktion geführten Abordnung von Beamten und Bediensteten der Aussig-Teplitzer Eisenbahn gegenüber abgegeben hat.

Da alle die vielen zurückliegenden, Tagund Nachtstunden gemachten Bemühungen, die Regierung zur Einlösung ihres Versprechens und insbesondere zum Eintritt in ernste Verhandlungen behufs Erzielung einer Vereinbarung zum Schutze der bedrohten Rechte des Personals der Aussig-Teplitzer Eisenbahn zu bewegen, vergeblich gewesen sind, die Regierung und die èechischen Parteien über die unserem Klub gemachten geringfügigen Zugeständnisse heraus weiterzugehen nicht gewillt sind, erklären wir, daß wir den Wortbruch vor aller Welt brandmarken, (Souhlas a potlesk na levici.) und unter dem Eindruck der in den letzten Stunden erfolgten Schändung des Parlamentes nicht in der Lage sind, an der Sitzung teilzunehmen und daher zum Protest das Haus verlassen.

Der Klub wird in weiteren Beratungen über sein ferneres Verhalten Beschluß fassen. (Potlesk na levici.)

3. Øeè posl. dr. Lodgmana (viz str. 1287 tìsnopisecké zprávy):

Im Na en und im Auftrag der Parteien des deutschen parlamentarischen Verbandes und im Namen der ungarischen Partei der kleinen Landwirte schließe ich mich der Erklärung des Abg. Èermak vollinhaltlich an. (Souhlas na levici.) Möge unser schwer geprüftes Volk erkennen, daß in diesem Staate parlamentarische Mittel zur Wahrung seiner Rechte unzureichend sind. (Souhlas na levici.)

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