Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 184. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v úterý a ve støedu dne 19. a 20. prosince 1922.
1. Øeè posl. dr. Spiny (viz str. 1910 tìsnopisecké zprávy):
Meine Damen und Herren! Durch das vorliegende Gesetz soll die Ermächtigung der Regierung, Gemeinden zusammenzulegen und zu trennen, die Grenzen von Gemeinden, Bezirken, Kreisen und Ländern zu ändern, um ein Jahr verlängert werden. Da dieses Gesetz eines von jenen ist, in welchem kein Wörtchen seine eigentliche Bestimmung verrät - und das hat es mit manchen anderen Gesetzen gemein, denn auch das Gesetz vom 3. April 1919 nennt sich Schulerrichtungsgesetz - und da wir Deutsche mit diesem Zusammenlegungsgesetz recht schmerzliche Erfahrungen gemacht haben, so möchte ich als Vertreter der ostböhmischen Sprachinseln, unter welchen besonders die Schönhengster die Wirkungen des in Rede stehenden Gesetzes erfahren hat, einiges zur Art und Weise der Praktizierung dieses Gesetzes vorbringen.
Es ist selbstverständlich, daß ein Gesetz, wie das vorliegende, sehr wohltätig sein kann, ja, daß es eine Notwendigkeit ist, einer gesunden Staatsverwaltung das Recht einzuräumen, in die ewigen Bewegungen, Umschichtungen und Ausgleichungen, die sich im Staat, der ja doch auch ein organisches Lebewesen ist, vollziehen, einzugreifen, und zwar in der Richtung des größtmöglichen Nutzens für den einzelnen und für den Staat. Auch in Staaten, wo eine weit größere Hochachtung vor dem Gedanken der Autonomie herrscht, als in der Èechoslovakischen Republik - und ich meine, daß vor dem Umsturz das Verständnis für das Wesen der Autonomie insbesondere auf èechischer Seite ein sehr lebhaftes war - also auch in solchen Staaten hat die Staatsverwaltung das Recht, ja die Pflicht, auf die Untereinheiten der staatlichen Gliederung, die Gemeinden und Bezirke, einen bestimmenden Einfluß zu nehmen. Nur läßt sich eine vernünftige Staatsverwaltung dabei stets von gewissen Einsichten leiten. Vor allem dürfen diese Eingriffe und Einflüsse nicht gewaltsam und willkürlich, ohne Einvernehmen mit der bodenständigen Bevölkerung, die davon betroffen wird, geschehen. Das ist das Undemokratischeste, was geschehen kann. Es muß weiter darauf Rücksicht genommen werden, daß jedes Gemeindewesen, und sei es auch das kleinste Dorf, eine organisch gewordene soziale und wirtschaftliche Einheit darstellt, deren Organismus vor allem durch die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit best immt ist und das nicht wiillkürlich gestört werden darf. Es dürfen nicht Opfer auferlegt werden, die die Gemeinden bei Zusammenlegungen und Trennungen nicht tragen können. Mein Klubkollege Schubert hat, als er im März 1921 zu eben diesem Gesetze sprach, auf das ausgezeichnete Beispiel von Roth-Aujezd im Bezirk Mies verwiesen, eine Gemeinde, die mit vielen Opfern einesystematische Kommassierung ihres Grundbesitzes durchgeführt hat, was aber nicht hinderte, daß ohne Rücksicht auf die dadurch erhöhte landwirtschaftliche Produktion ein Anschlag in Bezug auf die Zerteilung dieses Gebietes geführt wurde. Es tritt außerdem in unseren Ländern für die Maßnahmen dieses Gesetzes auch noch das nationale Moment hinzu, das für den Einfluß der Staatsverwaltung auf die Autonomierechte der Gemeinden und Bezirke einen ganz besonderen Takt voraussetzt, den wir freilich bei den bisherigen Regierungsmaßnahmen vermißt haben.
Wie steht es nun mit dem in Behandlung stehenden Gesetze? Wir haben seit dem Umsturz schon einige Erfahrungen mit diesem Gesetz gemacht. Es standen, wie uns der Bericht des Ausschusses ausweist, 2129 Fälle von Änderungen von Grenzen von Gemeinden und Bezirken in Verhandlung. Von diesen wurden bis 5. November 1922 1137 endgültig erledigt, und zwar wurden von diesen 1137 Fällen 436 Fälle bewilligt und 701 Fälle abgewiesen. Es stehen also 992 Fälle in Verhandlung und andere Fälle werden noch zu kommen. Es überrascht uns diese hohe Zahl. War denn wirklich die Verwaltung im alten Österreich so rückständig, daß sie sich um diese Dinge gar nicht gekümmert hat, oder liegt im neuen Staate in diesen Dingen ein gewisses System? Sicher sind unter den bisher abgeschlossenen Operaten auch solche, wo tatsächlich Ungleichheiten der natürlichen Entwicklung durch Entscheidung der Staatsverwaltung ausgeglichen wurden, wo also eine Ordnung geschaffen wurde, sei es im Verhältnis der Gemeinden zu einander, sei es im Verhältnis der Bezirke, und wir wollen hoffen, daß die Zahl dieser günstigen Fälle unter den erledigten nicht klein ist.
Wir haben gar nichts einzuwenden gegen eine vernünftige Zusammenlegung und Trennung von Gemeinden und Bezirken und gegen die Korrekturen, die die Staatsverwaltung hier vornimmt. Aber wir deutsche Abgeordnete müssen die Anklage erheben, daß die Grundtendenz bei der Anwendung dieses Zusammenlegungsgesetzes nicht die war, Erscheinungen der natürlichen Entwicklung im guten Sinne auszugleichen, dieses Gesetz wurde vielmehr hauptsächlich zu dem Zwecke angewendet, um deutsche Gemeinden und solche mit èechischer Minderheit mit èechischen zusammenzulegen, um dadurch das deutsche Element künstlich in den Hintergrund zu schieben. Diese Korrekturen waren also mehr ein "corriger la fortune". Das bedeutet nun eine vollständige Mißachtung jener Ordnung, wie sie sich durch jahrhundertelange Entwicklung in den Siedlungsverhältnissen unserer Länder herausgebildet hat, in welchen doch vom ersten historischen Zwielicht an bekanntlich europäischer West und europäischer Ost stets zusammentrafen.
Auf Grund dieses Gemeindezusammenlegungsgesetzes wurden z. B. die Großkommunen Brünn und Olmütz geschaffen und die jetzt angeforderte Verlängerung soll, wie man hört, speziell für die Zwecke Pilsen und Mährisch-Ostrau bestimmt sein. Mit welchen Machinationen und Praktiken man bei den Fällen Brünn und Olmütz unter dem Deckmantel angeblicher kommunalwirtschaftlicher Argumente einer rein nationalistischen Verdrängungssucht die Zügel schießen ließ, wissen wir alle. Wir wissen auch, wie es mit der Wirtschaft dieser neuen überwiegend èechischen Großkommunen ausschaut. Dieses Gesetz wurde aber auch systematisch - und das ist für mich als Vertreter des deutschen Landvolkes das wichtigere - die ganze weite deutschèechische Sprachgrenze entlang hauptsächlich bei deutschen Sprachgrenzorten in Anwendung gebracht, bei Orten, wo eben die natürliche Entwicklung im Sinne einer Èechisierung nicht schnell genug vor sich geht. Meine Herren, 2929 Fälle liegen laut Ausschußbericht vor. Es wäre sehr interessant, wenn das zuständige Ministerium eine Karte anlegen und die behandelten Fälle darin verzeichnen würde. Da würde man die verdachtige Tatsache konstatieren, daß die überwiegende Mehrzahl der zusammenzulegenden Gemeinden im deutschen Sprachgebiet, bzw. an den Rändern dieses Sprachgebietes liegt. Das läßt uns den wahren Charakter dieses Gesetzes erkennen.
Dieses Gesetz steht - und das muß mit Bedauern und Entrüstung konstatiert werden - im Dienste jenes unseligen Expansionsgedankens, der weit hinaus über die Wiedergutmachung wirklicher oder vermeintlicher Schäden, wie sie im Iaufe der geschichtlichen Reibung der Völker jedes Volk, das deutsche wie das èechische, getroffen haben, zu Maßnahmen gegen unser Siedlungsgebiet gegriffen hat, die nichts anderes bedeuten als die beabsichtigte Entwurzelung unseres durch eine jahrhundertelange Entwicklung geschaffenen und in erster Linie durch unser bodenständiges deutsches Landvolk fest im sudetendeutschen Boden verankerten Siedlungsgebietes. Dieser Expansionsgedanke, diese größte Sünde gegen die Idee dieses Staates und zugleich auch der größte Rechenfehler, dieser Gedanke der Lahmlegung des Deutschtums unserer Länder ist die Grundlage der bisherigen inneren Politik ebenso wie die Lahmlegung des deutschen Einflusses in Mitteleuropa das Ziel der parallel arbeitenden Außenpolitik des Staates ist. Das Zusammenlegungsgesetz ist um ein Rad mehr in jener großartig und präzis arbeitenden Maschinerie; man könnte an einen Tank denken, der sich gegen unsere deutschen Siedlungsgebiete wälzt, dessen Vernichtungswerk tadellos funktioniert in allen bisherigen Maßnahmen des Regimes: in der allgemeinen Verwaltung, in dem Vorstoß gegen unsere Wirtschaft, in der Kriegsanleihe, in den tausendfachen Machinationen gegen die deutschen Industrieunternehmungen, gegen Handels- und Bankinstitute, in den Schlußtendenzen der sogenannten Bodenreform, die heute schon keine agrarische oder soziale Maßnahme mehr ist, in der Verstaatlichung der Bahnen, in der Wälderverstaatlichung, deren militärische Begründung von einem sehr hohem Faktor dieses Staates als unsinnig bezeichnet wurde und die sich auf sehr krummen Wegen, in die einmal hineingeleuchtet werden wird, mit dem Schlage gegen das Deutschtum sehr deutlich schon als ein ganz ordinäres geschäftliches Unternehmen eines bevorzugten Konzerns darstellt. Leider muß in diesem Zusammenhang auch die bisherige Schulpolitik des Staates genannt werden.
Ich erhebe die schwere Anklage gegen unsere Verwaltung, die, wie loyal anerkannt werden muß, das erste Resort war, in welchem nach dem Umsturz wenigstens einigermaßen Besinnung eingetreten ist, ich erhebe die Anklage, daß sich die Verwaltung bei der Durchführung der Zusammenlegungsaktionen in die Dienste jener unverantwortlichen und angeblich nicht mehr existierenden Elemente gestellt hat, die im Banne der msturzpsychose die planmäßige Utraquisierung und Èechisierung unseres Siedlungsgebietes in die Wege geleitet haben und deren Ziel vor allem unsere deutschen Sprachgrenzorte sind.
Ich erhebe diese Anklage und ich begründe sie an unserem ostböhmischen Sprachinselgebiet, dessen Vertreter ich bin, insbesondere an den Erfahrungen, die die Schönhengster Sprachinsel gemacht hat. Diese ist bekanntlich die größte deutsche Sprachinsel in Österreich cis und in diesem Staate, rund 128.000 Deutsche, in kompakter Siedelung in den Be irken Landskron, Wildenschwert, Leitomyšl, Politschka, Mähr.-Trübau, Zwittau, Müglitz und Hohenstadt. Für diese Sprachinsel wurde ihre Lage zum Unheil. Sie liegt nämlich in der größten Verengung des èechischen Sprachgebietes. Die Sprachenkarte zigt, daß sich das èechische Sprachgebiet in Böhmen stark nach Westen ausbuchtet, im westlichen Mähren sich zu einer schmalen Sprachbrücke einengen und nach Osten durch das slovakische Sprachgebiet breit in das ostslavische Gebiet aus münden. In dieser größten Verengung, an dieser Sprachbrücke des èechischen Sprachgebietes, liegen unsere deutschen Sprachinseln, außer dem Schönhengster Land, das deutsche Adlergebirge (Rokitnitz und Grulich), die Iglauer Sprachinsel, die Neubistritzer Sprachzunge und in Mähren die Sprachinseln Deutschbrodek, Olmütz, Wischau und Brünn. Diese schmale, noch dazu von deutschen Sprachinseln durchsetzte Brücke mußte - und das zeigt sich seit dem Umsturz immer deutlicher - um jeden Preis erweitert werden. Zu diesem Zweck dienen die immer zahlreicheren und heftigeren Angriffe auf dieses Gebiet. Und ein wichtiger Mithelfer bei diesen Angriffen ist das heute in Rede stehende Gesetz. Und doch handelt es sich besonders bei der Schönhengster Sprachinsel durchaus nicht um verdeutschtes Gebiet. Wenn es irgendwo in den Sudetenländern ein urdeutsches, nie slavisch gewesenes Gebiet gibt, dann ist es das Schönhengster Land, denn dieses ist ein altes, aus grüner Wurzel in der Pøemyslidenzeit, zum Teil schon im 12. Jahrhundert besiedeltes Kolonistenland. Sein größter Teil ist von deutschen Bauern aus dem uralten böhmisch-mährischen Grenzwalde, aus dem "Königswalde" gerodet worden, vom Kloster und Bistum Leitomyšl, vom Bistum Olmütz, von böhmischen und mährischen Adelsgeschlechtern, ich nenne die Dürenholze und die Riesenburger, ist die von Ottokar II. persönlich geförderte Besiedlung dieses Gebietes ausgegangen. In die ältesten Besiedlungsverhältnisse spielten neben dem Herrschergeschlecht das Kloster Königsaal und die Gestalt des mächtigen Záviš von Falkenstein herein. Nie haben vor den deutschen Bürgern und Bauern des Schönhengsterlandes Slaven auf dieser Scholle gesessen. Für den uranfänglichen deutschen Charakter sprechen exakt die Urkunden, die Anlage der Straßendörfer, die Art der Flurverteilung, die schönen Dorfnamen, die durchwegs auf Deutsche als Lokatoren hinweisen, die mit seltener Beharrlichkeit bis heute bewahrten alten Sitten, Gebräuche, Volkslieder und der Schatz einer kernigen Mundart. Durch sieben Jahrhunderte ist diese deutsche Kontinuität nie unterbrochen worden. Nur wenige andere Landschaften unseres Siedlungsgebietes können wie die Schönhengster Sprachinsel ihr unverlierbares deutsches Heimatsrecht aus dem von den Uranfängen unverändert gebliebenen deutschen Siedlungscharakter herleiten. Dieser Siedlungscharakter hat das Schönhengster Bauern- und Bürgervolk freilich nicht gehindert, mit den slavischen Nachbarn willig persönliche, wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zu unterhalten, und es dürfte die Herren von der Gegenseite vielleicht interessieren zu erfahren, daß gerade die höchste Ausprägung des èechischen religiösen Geistes, das Böhmische Brüdertum, gerade im deutschen Schönhengst zahlreiche Bekenner gefunden hat, und daß wie Fulneck im Osten, so Landskron im Westen ein Stützpunkt des deutschen Brüdertums war und daß auf Schönhengster Boden der Kanzional der böhmischen Brüder eine berühmte auch von Luther anerkannte Verdeutschung erfahren hat.
Nun, meine Herren, im neuen èechischen Staat soll freilich die deutsche Kontinuität dieser uralten Siedlung und das friedliche kulturelle und wirtschaftliche Ineinanderwirken unterbrochen werden. Da haben wir die Národní výbor in Leitomischl, Wildenschwert, Polièka, da haben wir den Lehrer, Advokaten, Bürgermeister, da haben wir die Bezirkspaschas. Der Plan, der jeder wirtschaftlichen Einsicht entbehrt, geht nach Prag in den èechischen Nationalrat. Dort wird der Generalplan für das ganze deutsche Sprachgebiet zusammengestellt und es wird auf die Regierung ein sanfter Druck ausgeübt, und sie läßt sich ja schließlich gern zwingen, daß schließlich das Begehren im letzten Grunde chauvinistischer Elemente dann im Ausschuß des Parlaments seine juristische Kodifikation in den Paragraphen findet.
Meine Herren! Es sind ostböhmische Städte, die ich genannt habe, die unter der Herrschaft der beiden großen sozialistischen èechischen Parteien stehen. Sie haben auch, wie bekannt ist, sehr hohe Protektoren in diesen Parteien. Aber, meine Herren, diese Städte haben auch eine sehr miserable Wirtschaft. Umlagen in die Hunderte von Prozenten hinein sind an der Tagesordnung, weil eben eine ganz sinnlose Investierungswirtschaft seit dem Umsturz bei diesen Kommunen Platz gegriffen hat. Dann, meine Herren, ist es gar kein Wunder, wenn der Hunger erwacht und wenn das angrenzende steuerkräftige deutsche Gebiet gar so verlockend sich dem kühnen Zugriff darbietet, der, ich werde das durch Beispiele illustrieren, nicht anders charakterisiert werden kann, als blanker Raub. Natürlich wird diese Sache nationalistisch aufgemacht: "Eroberung einer deutschen Gemeinde" - auf diesen Leim fliegt ja bekanntlich alles, und alles Sträuben und alle Proteste der deutschen Gemeinden sind fruchtlos.
Ich muß die neue schwere Anklage erheben, daß es in erster Linie agrarische Interessen sind und zwar deutsche Interessen wie èechische, die auf diese Weise der Sanierung einer sehr fragwürdigen Städtewirtschaft geopfert werden sollen.
Die immer zahlreicheren und heftigeren Angriffe auf das Schönhengster Sprachgebiet verraten immer deutlicher ein wohldurchdachtes System. Es arbeitet mit den tausendfachen Mitteln der vereinigten Privatagitation und der Staatsgewalt. Dieses System will zunächst die Ränder der Sprachinsel unterwühlen und ihre Ausdehnung dadurch schmälern, andererseits will es in den industriereichen Städten, in welche ja bekanntlich das èechische Kapital in Massen hereindringt - in diesen Städten haben auch die èechischen Minderheiten mit dem Zusammenbruch der Mährisch-schlesischen Bank besondere Erfahrungen gemacht - und in den größeren Landgemeinden èechische Minderheiten künstlich schaffen. Im böhmischen Anteil des Schönhengstes, in den Bezirken Landskron, Leitomischl, Polièka und Wildenschwert sehen wir diese systematischen Angriffe sehr deutlich. Es sind bisher den Anschlägen des in Rede stehenden Gesetzes folgende deutsche Gemeinden entweder verfallen oder sie sind davon bedroht: Lichwe, Dreihöf, Hilbetten (im Bezirk Wildenschwert), Schirmdorf, Strokele, Lauterbach (im Bezirk Leitomischl), Laubendorf-Schönbrunn (Bezirk Polièka) und die Gemeinden Laudon und Rybnik (Bezirk Landskron). Ein Blick auf die Karte zeigt, daß alle diese genannten Orte Sprachgrenzorte sind. Es liegt also die planmäßige Aktion sonnenklar da.
Die Methode dieses Kampfes ist nun die, daß die staatliche Verwaltung in die Autonomie deutscher Gemeinden gegen deren Willen und ohne Rücksicht darauf eingreift, daß ländliche Gemeinwesen organisch gewordene wirtschaftliche und soziale Einheiten darstellen, an welchen nicht viel herumexperimentiert werden darf. Das Ziel dieser Eingriffe ist natürlich die wirtschaftliche und nationale Zurückdrängung. Wir sehen an den Erfahrungen in der Schönhengster Sprachinsel ganz deutlich mehrere Typen dieser Machinationen. Es werden zunächst deutsche Gemeinden unter bloß formaler Wahrung des Einspruch rechtes mit meist weiter entfernten èechischen Gemeinden ohne Rücksicht auf die bestehenden schlechten Kommun ikation en verbunden und ohne Rücksicht darauf, daß diese zu verbindenden Gemeinden zu deutschen Gemeinden näher haben, ohne Rücksicht auch auf die wirtschaftlichen Nachteile. Dadurch werden mundtote deutsche Minderheiten geschaffen, die man zu vernichten hofft.
Vor allem aber verlieren in der neugeschaffenen Gemeinde die deutschen Schulen sofort ihren deutschen Schulausschuß. Ein solches Beispiel ist das Dorf Strokele bei Leitomischl, welches, trotzdem es mit dem deutschen Dorfe Jansdorf fast zusammenhängt, mit der èechischen Gemeinde Pasucha, von der es fast eine Stunde weit entfernt ist, verbunden wurde. Diese Gemeinde hat sich gegen die Eingemeindung mit Pasucha gewehrt, es hat ihr aber nichts genützt. Ein zweiter Fall ist die Gemeinde Hilbetten. Hier hat sich allerdings die Merkwürdigkeit ergeben, daß Deutsche und Èechen gemeinsam sich gegen die Eingemeindung in die Stadt Wildenschwert gewehrt haben. Es werden weiterhin unter nichtigen Vorwänden bedeutende Teile des Katasters deutscher Gemeinden zu èechischen Gemeinden hinzugeschlagen und zwar gerade die steuerkräftigsten Objekte, wie Meierhöfe oder Waldbesitz. Dies ist der Fall bei der Gemeinde Laubendorf, die mit der èechischen Stadt Polièka unmittelbar zusammenhängt. Dort ist es der Meierhof, der plötzlich das Wohlgefallen der Machthaber von Polièka erweckt hat. Dort ereignete sich folgender merkwürdige Fall: Am 30. Dezember 1920 hat sich die Gemeindevertretung Polièka mit dem Vorschlage der Eingemeindung des oberen Teiles von Laubendorf mit dem Meierhof befaßt und merkwürdigerweise: schon am 31. Dezember war bei der Bezirkshauptmannschaft alles klipp und klar und die Sache ging pünktlich auf die Sekunde, weil es am 1. Jänner zu spät gewesen wäre, nach Prag. Schließlich werden Gemeinden mit rein bäuerlichem Besitz einfach parzelliert, einzelne Teile werden zu näheren oder entfernteren èechischen Gemeinden geschlagen und der Rest, der mit seiner geminderten Steuerbasis den Aufgaben seiner Selbstverwaltung nicht mehr nachkommen kann, wird einfach seinem Schicksal überlassen. So ist es bei der deutschen Gem inde Schönbrunen, die bereits zweimal von ihrem Kataster abtreten mußte, so ist es auch bei der Gemeinde Kleinböck im Jaromìøer Bezirk, die 62 % ihrer Umlagenbasis der èechischen Gemeinde Chwalkowitz abtreten soll. Oder es werden schließlich èechische Ortsteile von deutschen Gemeinden abgetrennt und mit deutschem Kataster ausgestattet. Das ist der Fall bei Lauterbach. Solche Fälle haben wir weiters im Rokitnitzer Bezirk, im Grulicher Bezirk (Wöllsdorf) usw.
Eine große Rolle spielt natürlich jetzt auch die Kleinpächterfrage und die Innenkolonisation auf den beschlagnahmten Herrschaftsbesitzen. Wir haben die großen Liechtensteinschen und Thurn-Taxisschen Besitze und das Bodenamt geht gerade jetzt daran, wie wir erfahren, uns im Herzen der Sprachinsel èechische Kolonisten einzusetzen. Mit gleichen Mitteln geht man im mährischen Anteil des Schönhengster Gebietes, im deutschen Adlergebirge, in der Iglauer Sprachinsel vor. Wir sehen also, daß es mit der Sprengung der Sprachbrücke ernst ist. Diese Angriffe gehören zu dem Ungerechtesten und Gewaltt tigsten, was seit dem Umsturz gegen deutschen Besitz geschah. Zur Steuer der Wahrheit muß gesagt werden: Man ist im Ministerium des Innern, wie ich mit Deputationen oder bei persönlichen Vorsprachen erfahren habe, doch schon etwas stutzig geworden und man bewilligt jetzt nicht mehr blind all das, was an chauvinistischen Forderungen von draußen kommt.
Ich habe keinen Antrag zu dem Gesetz eingebracht, weil mir die Komödie, die mit unseren deutschen Anträgen in diesem Hause gespielt wird, widerwärtig ist. Ich fordere aber die Regierung nachdrücklich zu folgenden Maßnahmen auf: 1. Gegen den Willen der abzutretenden oder anzuschließenden Gemeinden soll keine Zusammenlegung stattfinden. 2. Es sind alle bisherigen Fälle zu revidieren und wo die Zusammenlegung gegen den Willen des einen Teiles erfolgt ist, zu reassummieren. 3. Es möge bei den Gemeindezusammenlegungen und Trennungen insbesondere das Interesse des deutschen Landvolkes nachhaltig geschützt werden. (Potlesk na levici.)
2. Øeè posl. dr. Raddy (viz str. 1916 tìsnopisecké zprávy):
Meine Damen und Herren! Das Gesetz über die Vereinigung und Trennung von Gemeinden ist eine ausgesprochene Niedertracht. (Nepokoj. - Výkøiky posl. dr. Jurigy.)
Pøedseda (zvoní): Prosím o klid. Pane kolego dr. Jurigo, prosím o klid.
Posl. dr. Radda (pokraèuje): In diesem Gesetze kommen ganz unverhüllt die Èechisierungsbestrebungen der derzeitigen Koalition zum Ausdruck. Im verfassungsrechtlichen Ausschuß wurde das bestritten, aber die Haltung des Vertreters der Regierung sowohl, wie auch die Stellung der Koalition hiezu beweisen ganz deutlich meine Behauptungen. Von der Opposition wurde vor allem anderen die Vorlage der anhängigen Projekte verlangt. Der Regierungsvertreter verweigerte diese Vorlage, angeblich aus technischen Gründen, weil diese Projekte nicht bei ein- und derselben Stelle liegen und man sie also dem Ausschusse unmöglich vorlegen könne. Nun verweise ich darauf, daß bekanntlich die Vereinigung und Trennung von Gemeinden... (Nepokoj. Výkøiky posl. dr. Jurigy.)
Pøedseda (zvoní): Pane kolego dr. Jurigo, prosím o klid.
Posl. dr. Radda (pokraèuje): ... nur dann durchgeführt werden kann, wenn bis zu Ende des Jahres 1920 bereits eine entsprechende Anregung vorliegt. Es ist also ganz sicher, daß die Projekte, sofern sie die Vereinigung und Trennung von Gemeinden betreffen, beim Ministerium ddes Innern zu finden sein müssen, und es ist ganz sicher, daß ihre Vorlage nur verweigert wurde, weil man uns nicht zeigen wollte, was für Projekte noch durchgeführt werden sollen, damit wir nicht etwa ein oder das andere Projekt verhindern können.
Die Opposition verlangte weiters Aufklärung, ob eine Änderung der Bezirksgerichts- und Bezirksverwaltungsgrenzen und der Gaue beabsichtigt sei. Vorerst hat der Regierungsvertreter verneint und behauptet, eine Änderung der Bezirksgerichtsoder der Sprengel der politischen Bezirksverwaltungen und der Gaue sei nur dann in Aussicht genommen, wenn etwa die Vereinigung oder Trennung von Gemeinden eine solche Änderung der Grenzen notwendig macht. Als dann von der Opposition verlangt wurde, daß also dem, was gewissermaßen eine Zusicherung ist, in der Textierung des Gesetzes Rechnung getragen werden soll, hat der Regierungsvertreter alsbald die Zusicherung geändert und erklärt, eine Änderung der Gaugrenzen sei allerdings nur dann beabsichtigt, wenn die Vereinigung oder Trennung von Gemeinden eine derartige Änderung notwendig macht. Bezüglich der Änderung der Bezirksgerichts- bzw. Bezirksverwaltungsgrenzen aber sei eine solche Einschränkung nicht vorgesehen. Es ist also ganz zweifellos, daß man auf Grund dieses Gesetzes zu reinen Èechisierungszwecken die Sprengel der Bezirksgerichte und politischen Bezirksverwaltungen ändern wird.
Was für ungeheuerliche Projekte in Aussicht genommen sind, beweist vielleicht die Absicht, die Grenzen der politischen Bezirksverwaltungen Göding, Nikolsburg und Znaim zu ändern. Göding soll dadurch etwas kleiner gemacht werden, daß man in Lundenburg eine neue politische Bezirksverwaltung errichtet. Dieser überwiegend èechischen Bezirksverwaltung sollen dann die Gebiete um Feldsberg und Teile von den Gebieten der jetzigen politischen Bezirksverwaltung Nikolsburg zugewiesen werden. Das sind deutsche Gebiete, die aber durch die Zuteilung zu Lundenburg zweifellos in die Minderheit geraten, die unter Umständen vielleicht nicht einmal die 20% im Sinne des Sprachengesetzes erreicht. Die übrigen Teile der jetzigen Bezirksverwaltung Nikolsburg sollen zu Seelowitz kommen, zu einer rein èechischen Bezirksverwaltung, wodurch selbstverständlich der bisher deutsche Teil von Nikolsburg ebenfalls in die Minderheit gerät. Die rein deutsche politische Bezirksverwaltung Nikolsburg wird aufgelassen, um die deutsche Bevölkerung hier der èechischen Majorität auszuliefern. Der rein deutsche Bezirksgerichtssprengel Joslowitz soll zur èechischen Bezirkshauptmannschaft Mähr. Kromau kommen. Wieder ist die Absicht, die deutsche Bevölkerung der èechischen Majorität auszuliefern.
Sie werden sagen: Ja, es ist schließlich und endlich heute nicht möglich, in den Grenzen einer politischen Bezirksverwaltung eine Majorität zum Ausdruck zu bringen. Ich glaube aber, es besteht die Absicht, die Durchführung der Gauverfassung einigermaßen vorzubereiten. Man wird eben Sprengel von Bezirksgerichten, bzw. politischen Bezirksverwaltungen schaffen, in denen dann künftig die Bezirksausschüsse zu weitaus größerem Teile Èechen sind, daß es also möglich ist, die deutsche Bevölkerung überall zu majorisieren. Was für Unheil schon bisher durch dieses Revolutionsgesetz hervorgerufen wurde, wird sich an einigen wenigen Beispielen, die ich anführen will, deutlich zeigen nicht nur für uns Deutsche, sondern auch mit Beziehung auf die wirtschaftliche Lage der betroffenen Gemeinden bzw. ihrer Bevölkerung. Wenn sich heute die ursprünglich selbständigen Teile von Großolmütz usw. über die Schaffung dieser Großgemeinden beschweren, beweist das sicher, daß auf die wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Gemeinden keine Rücksicht genommen wurde. Was uns Deutsche betrifft, ist zweifellos, daß die Schaffung von Großbrünn und Großolmütz nur den Zweck gehabt hat, die Deutschen, die dort immerhin in Betracht gekommen sind, vollständig zu einer förmlich nichtssagenden Minorität herabzudrücken. Bei Znaim ist es besonders charakteristisch, daß man zwar die èechischen Gemeinden mit Znaim vereinigt hat, obwohl sie örtlich nicht zusammenhängen, daß man aber die örtlich zusammenhängenden deutschen Gemeinden des Thayabodens, trotzdem diesbezügliche Anträge vorgelegen sind, nicht vereinigt hat. (Hört! Hört!) Man wollte eben die èechische Minderheit in Znaim zur Majorität machen, und dies ist dadurch und wohl auch durch die Wahlbataillone vollständig gelungen. Bezeichnend ist, daß man auch eine rein bäuerliche Gemeinde Mannsberg mit Znaim verbunden hat, eine Gemeinde, die nicht das geringste an Assanierungsmaßnahmen hatte und bis jetzt auch nicht bekommen hat, obwohl die dortige Bevölkerung infolge der Vereinigung mit Znaim mit nicht weniger als 400% Gemeindeumlagen belastet wurde. Wie gern gerade dieser Ort bei Znaim ist, kann man sich leicht vorstellen. Ein weiteres Beispiel ist die Trennung Schönwalds von Schiltern, wodurch Schönwald èechisch und die kleine Gemeinde Edenthurn zu einer vollständig lebensunfähigen Gemeinde herabgedrückt wurde. Man weiß heute nicht, was man mit diesem Edenthurn machen soll. Selbst ist es nicht lebensfähig.
Ganz ungeheuerlich ist das Projekt von Großmißlitz; von dessen Durchführung hat man bis heute nicht abgesehen, obwohl die beteiligten Gemeinden und sonstigen Interessenten, das sind auch èechische Parteien, bereits eine andere Vereinbarung getroffen haben, die die Schaffung von Großmißlitz verhindern soll. Ich habe hier eine Karte über diese Gebiete, aus der Sie entnehmen wollen, wie ungeheuerlich dieses Projekt ist. Man will mit Mißlitz Deutsch-Knönitz, das aber èechisch ist, und Bochtitz vereinigen. Deutsch-Knönitz ist von Mißlitz 6·2 km entfernt und Bochtitz 6·7 Kilometer. Dabei kommt in Betracht, daß diese beiden Gemeinden nicht einmal eine direkte Straßenverbindung mit Mißlitz haben, sondern nur auf einem Umweg zu erreichen sind. Diese beiden èechischen Gemeinden gravitieren entschieden nach Mähr. Kromau und können absolut mit Mißlitz nicht vereinigt werden. Mißlitz ist aber rein deutsch und kann nur dadurch èechisiert werden, daß man die èechischen Gemeinden zuschlägt. Andere näher liegende Gemeinden hat man nicht, man muß sich also darauf beschränken, die Gemeinden zu vereinigen, die 6·2 bzw. 6·7 Kilometer von einander entfernt sind. Dieses Projekt ist zweifellos auf die Tätigkeit des Statthaltereirats und Bezirkshauptmanns von Mähr. Kromau Kuchynka zurückzuführen, ein Mann, der mit brutaler Gewalt gegen die Bevölkerung, nicht nur gegen die deutsche, sondern auch gegen die èechische Bevölkerung vorgeht, so daß man sich wundern muß, daß ihn noch niemand erschlagen hat. (Výkøiky.)