Ètvrtek 29. listopadu 1923

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 235. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 29. listopadu 1923 veèer.

1. Øeè posl. Grünznera (viz str. 1027 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Das Kapitel Eisenbahnverwaltung gibt wie alljährlich auch in dem vorliegenden Staatsvoranschlage für das Jahr 1924 wohl am meisten Anlaß zu berechtigter Kritik. Besonders wir Vertreter der deutschen Arbei terklasse und Angestellten dieses Staates haben tausenderlei Gründe hiezu, die Gelegenheit der Beratung des Eisenbahnetats dazu zu benützen, von dieser Tribüne aus aufzuzeigen, wie in diesem Staate gegen die deutschen Eisenbahnarbeiter und Bediensteten von der Regierung und der Staatsverwaltung vorgegangen wird. Das Kapitel Eisenbahnverwaltung ist so zu sagen das Schmerzenskind des deutschen Volkes dieses Staates, besonders aber der Arbeiter und Angestellten deutscher Volkszugehörigkeit auf den Eisenbahnen. Obwohl der vorliegende Voranschlag der Eisenbahnverwaltung für das Jahr 1924 mancherlei Anlaß zu kritischer Beleuchtung der einzelnen Posten bietet und es sehr verlockend wäre, sich auch in sachlicher Hinsicht mit dem darin enthaltenen Ziffernmateriale zu beschäftigen, so muß ich mir es doch versagen, näher darauf einzugehen, weil mir bei der äußerst kurz bemessenen Redezeit von 20 Minuten nicht genügend Zeit dazu übrig bleiben würde, auch nur die krassesten Maßnahmen und Bedrückungen zu besprechen, die von der Staatseisenbahnverwaltung gegenüber den deutschen Arbeitern und Bediensteten seit Jahr und Tag täglich getroffen und verübt werden. Ich will daher nur kurz sagen, daß der Voranschlag der Eisenbahnverwaltung für das Jahr 1924 in ganz besonderem Maße im Zeichen der Ersparung steht, die nicht zuletzt auf Kosten des Personales erzielt werden sollen. Übrigens haben bereits meine Klubkollegen im Budgetausschuß wie auch mein Parteigenosse Pohl in der Generaldebatte hier im Hause nach der sachlichen Seite hin das Budget der Eisenbahnverwaltung entsprechend kritisch beleuchtet und vom kaufmännischen Standpunkte aus nachgewiesen, daß die Ziffern der voranschlagten Beträge für Materialersparnisse, welche beispielsweise bei Beheizung der Lokomotiven mit Einbezieh ung der Ausgaben für die beiden großen verstaatlichten Privatbahnen (Buschtìhrader-Eisenbahn und Aussig-Teplitzer-Eisenbahn) um 44 bis 50 %, bei Schmiermateriale um 58% und bei der Post Arbeitsmateriale für die Eisenbahnwerkstätten um 28 %, bezw. 38% gegenüber dem Vorjahre herabgesetzt wurden, im Verlaufe des Budgetjahres noch manche Korrektur zuungunsten der präliminierten Beträge erfahren dürften. Ich will mich daher nur mit einigen Posten beschäftigen.

Nach dem Voranschlage rechnet die Staatseisenbahnverwaltung im Jahre 1924 mit 4.603,000.000 Kè Einnahmen und nur mit 4.174,000.000 Kè Ausgaben, wodurch sich ein Überschuß von 429,000.000 Kè ergeben würde Muß dieses Reinerträgnis schon mit Rücksicht auf das Gesagte über die unsicheren Materialersparnisse stark angezweifelt werden, so erscheint es aber um so weniger glaubwürdig, wenn man noch in Betracht zieht, daß nun endlich die Eisenbahnverwaltung daran geht, die wiederholt geforderte vom volkswirtschaftlichen Standpunkte aus dringend notwendige Durchrechnung der Tarife nach Einbeziehung der verstaatlichten Bahnen in den Komplex der Staatsbahnen im nächsten Budgetjahre durchzuführen, was nach dem Voranschlage einen Ausfall an Einnahmen von 217,000.000 Kè beträgt.

Wenn die Staatsbahnverwaltung wirklich mit einem so erheblichen Reinertrag von 429 Millionen Kè im nächsten Budgetjahre auf Grund der erzielten Ersparnisse rechnet, so muß einen andererseits der Krämergeist Wunder nehmen, der im Voranschlage be geringfügigen Ausgabeposten anzutreffen ist, wo es sich um Ersparnisse bei Institutionen des Personales handelt. So erscheint beispielsweise die Ausgabenpost für den Zentralvertrauensmännerausschuß, welche für das Jahr 1923 noch mit Kè 120.000 angesetzt war, für das nächste Budgetjahr 1924 nur mit 80.000 Kè präliminiert, also um 40.000 Kè herabgesetzt. Dieses geringfügige Ersparnis erscheint geradezu lächerlich in Anbetracht der großen Gesamtersparnissumme von 429,000.000 Kè. Nicht anders kann man es bezeichnen, wenn an den Bezirks- und Ortsvertrauensmännerausschüssen im nächsten Budgetjahre 1924 an Ausgaben 1,302.000 Kè gegenüber dem Vorjahre erspart werden sollen. Die Eisenbahnverwaltung hat die Ausgaben für die genannten Ausschüsse nur mit dem Betrage von 448.000 Kè im Voranschlage präliminiert und begründet alle diese Ersparnisse mit der Einschränkung der Sitzungen dieser Ausschüsse. Wenn die Eisenbahnverwaltung bei der Drosselung der Ausgaben für das nächste Budgetjahr sich auch auf so geringfügige Posten gestürzt hat, so ist daraus deutlich zu erkennen, wohin ihr Bestreben geht und hat sie damit den deutlichen Beweis dafür erbracht, was wir schon wiederholt behauptet haben, daß ihr die ganze Institution der Vertrauensmännerausschüsse eine im höchsten Grade zuwidere Einrichtung ist, auf deren sukzessive Einschränkung und Beseitigung sie es offenbar abgesehen hat. Es liegt das im Zuge der ganzen Reaktion, die sich in diesem Staate immer mehr breit macht und die insbesondere im Bereiche der Eisenbahnverwaltung seit Jahr und Tag sich auszutoben begonnen hat. Die Eisenbahner dieses Staates, ohne Unterschied der Nationalität haben alle Ursache auf der Hut zu sein und in gemeinsamer Abwehr ihre Institutionen und sonstigen Errungenschaften zu schützen, bevor es zu spät ist und sie von der Reaktion gänzlich wehrlos gemacht sind.

Die Eisenbahnverwaltung hat es in ihrer Sparwut auch darauf abgesehen, die Ausgabenpost für Dienstkleider, welche einen integrierenden Bestandteil des Einkommens gewisser Kategorien von Eisenbahnbediensteten bilden und welche ihnen nach der Uniformvorschrift zugesichert sind, Jahr für Jahr herabzusetzen. So betrug diese Post im Voranschlage für das Jahr 1922 53,074.290 Kè, für das Jahr 1923 34,463.750 Kè und für 1924 nur mehr 27,884.730 Kè. Das Ersparnis im Jahre 1924 gegenüber dem Jahre 1923 beträgt somit 6,579.020 Kè und gegenüber dem Jahre 1922 25,089.560 Kè. Das ist nahezu um die Hälfte weniger als im Jahre 1922 hiefür verausgabt wurde. Wenn die Staatsbahnverwaltung dieses Ersparnis im Voranschlage mit der Verbilligung der Stoffe begründet, so trifft das nur zum Teil zu, im übrigen aber muß man es als eine Verschleierung der Tatsachen bezeichnen, da die Eisenbahnverwatung, wie uns längst bekannt ist, die Absicht hat, das Tragen von Uniformen bei jenen Bediensteten bedeutend einzuschränken, die vermöge ihres Dienstes bisher dazu verpflichtet waren und gewissen Bedienstetenkategorien überhaupt keine Dienstkleider mehr ausfolgen will. Diese Frage ist überhaupt noch nicht zur Gänze gelöst und befindet sich noch im Stadium von Verhandlungen zwischen den Vertretungskörpern des Personales und der Staatsbahnverwaltung. Wenn die Staatsbahnverwaltung wirklich zweckmäßige Ersparungen in der Dienstkleiderfrage erzielen will, so wäre ihr zu empfehlen, die Anfertigung der Dienstkleider nicht bloß einzelnen Großkonfektionären, die große Gewinne dabei herausschlagen, Povelware liefern, wobei noch besonders in Betracht kommt, daß die angefertigten Dienstkleider in der Regel nicht passen und die Bediensteten sich sie für ihr eigenes Geld beim Schneider umändern lassen müssen, sondern Uniformschneidern in den einzelnen Personalzentren zu übertragen, womit man in Deutschland die besten Erfahrungen auf diesem Gebiete gemacht hat. Die Bediensteten wären so in der Lage, nicht nur die Dienstkleider sich ordentlich anmessen und probi ren zu lassen, sondern hätten auch die Möglichkeit einer Kontrolle über die solide Ausführung der Aufträge.

Was den Pensionsfond des Eisenbahnbediensteten anlangst, so kann an dem hiefür für das nächste Jahr präliminierten Betrage jedenfalls nicht achtlos vorübergegangen werden. Im Voranschlage für das abgelaufene Jahr 1923 waren für diesen Fond 26,000.000 präliminiert, wogegen die Staatsbahnverwaltung hiefür für das Jahr 1924 nur 1,200.000 Kè voranschlagt. Die Staatsbahnverwaltung rechnet daher im Budgetjahre 1924 bei dieser Ausgabenpost mit einer Ersparnis von 24,800.000 Kè. Das ist ein ganz nennenswerter Betrag, insbesondere wenn man dabei ins Kalkül zieht, daß in letzer Zeit sozusagen Massenpensionierungen von Bediensteten vorgenommen wurden und noch weiterhin vorgenommen werden. Die Sta tsbahnverwaltung begründet dieses günstige Ergebnis im Voranschlage mit den hohen Beiträgen der Bediensteten. Gemeint sind damit offenbar die erhöhten Eingänge an Beiträgen, welche auf Grund der mit dem Gesetze Nr. 394 vom 20. Dezember 1922 um 75% erhöhten Gehälter erzielt wurden. Es wäre da wohl die Frage aufzuwerfen, ob in Anbetracht dieses günstigen Resultates nicht eine Beitragsherabsetzung am Platze wäre. Wenn man aber noch das Gesamtersparnis von 429,000.000 Kè, mit welchem die Staatsbahnverwaltung im nächstjährigen Voranschlage prunkt, heranzieht, so hätte sie es wohl überhaupt ertragen, die Fondbeiträge für die versicherten Bediensteten noch weiterhin zu zahlen und nicht, wie das geschehen ist, schon jetzt diese Beiträgeleistung den Bediensteten wieder aufzuhalsen, wo ihnen ohnehin mit dem Gesetze 394 bedeutende Abzüge an ihren Bezügen auferlegt wurden, ohne daß die Voraussetzung des erhofften Preisabbaues eingetreten sind. Der Staatseisenbahnverwaltung wäre hier gewiß die Möglichkeit gegeben, ihren Bediensteten Erleichterungen zu bieten. Ein solches Entgegenko men erscheint umsomehr geboten, ich möchte sagen als Pflicht der Eisenbahnverwaltung, da sie sich in humanitäter Hinsicht überhaupt nicht besonders anstrengt. Wir finden im Voranschlage für das Jahr 1924 für humanitäre Zwecke genau denselben geringen Betrag von nur 100.000 Kè wie im abgelaufenen Budgetjahr. Bei einen Gesamtreinerträgnis von Kè 429,000.000 muß es wirklich als beschämend empfunden werden, daß die Staatsbahnverwaltung nicht mehr Sinn und Verständnis für humanitäre Verpflichtung aufgebracht hat und einen so blamablen Betrag dafür auswirft. Tausende von Bediensteten leiden heute noch samt ihren Angehörigen an den Folgen der Unterernährung von der Kriegs- und der Nachkriegszeit sowie an den Folgen des schweren Eisenbahndienstes überhaupt, denen Widergesundung gebracht werden könnte, wenn mit den Ausgaben für solche Zwecke nicht so geknausert würde. In Erkenntnis dieser Notwendigkeit und andererseits der Zugeknöpftheit der Eisenbahnvervaltung haben die Eisenbahner dieses Staates notgedrungen längst schon zur Selbsthilfe gegriffen und sich derartige humanitäre Fonde, wie beispielsweise den Masarykfond für Lungenkranke geschaffen. In Bodenbach haben die Eisenbahner sich ebenfalls zusammengetan und sich eine Höhensonneneinrichtung für Kranke begründet, die nicht in eine Heilanstalt kommen können. Aber nicht nur daß die Eisenbahnverwaltung es den Bediensteten bei ihrem kargen Einkommen selbst überläßt, sich solche Heilanstalten zu schaffen, stellt sich die Staatsverwaltung bei Beschaffung der notwendigen Apparate noch hindernd in den Weg. Diese Apparate sind im Inlande nicht zu haben und müssen aus dem Auslande bezogen werden. So hatten auch die Eisenbahner in Bodenbach für ihre Höhensonneneinrichtung einen solchen Apparat aus dem Auslande bezogen, aber dabei nicht mit der schützenden Hand der Staatsverwaltung in puncto des berüchtigten Einfuhrbewilligungsverfahrens gerechnet. Wie erstaunt waren sie, als sie im Bewußtsein ihrer guten Sache daran gehindert wurden, den Apparat auszulösen. Es wurde ihnen eine Einfuhrabgabe von mehreren tausend Kronen vorgeschrieben und bedurfte es erst Interventionen und längerer Zeit, um diesen Apparat freizubekommen. Das ist wahrlich kein Zeichen von sozialer und humanitärer Einsicht unserer Staatsverwaltung und es erscheint dringend notwendig, daß hier ein moderner Geist Einzug hält.

Sehr vieles wäre auch über die im Voranschlage für die Schulung des Eisenbahnpersonales präliminierte Post zu sagen, die nur mit 516.000 Kè angesetzt ist, und gegenüber dem Vorjahre um 129.000 Kè weniger beträgt. Mit diesen lächerlichen Beträgen will die Eisenbahnverwaltung nicht nur Sprachkurse und Fachschulen für die Slovakei dotieren, sondern auch Abteilungsschulen für Rechnungsbeamte. Bei der Gesamtzahl der Bediensteten entfallen auf den Einzelnen etwas über 3 Kè. Was sich damit an fachlicher und sprachlicher Schulung erreichen läßt, kann jedermann unschwer ermessen. An Beistellung von Mitteln für die Errichtung und Durchführung von Kursen zur Erlernung der Dienstsprache, auf welche bekanntermaßen allen anderen Ressorts voran die Eisenbahnverwaltung ein so großes Gewicht legt, hat sich dieselbe überhaupt noch nie besonders angestrengt. Sie hat es auch in dieser Frage zum nicht geringen Teile den bedrängten Bediensteten überlassen, mit Aufwendung von eigenen Mitteln hiefür aufzukommen. Die Folge dieser Knausrigkeit mußte naturgemäß die sein, daß vor allem zu wenig solcher Kurse errichtet wurden, sodaß es den Kursteilnehmern einerseits vermöge ihres Dienstes und andererseits wegen der beschwerlichen Erreichung des Kursortes vielfach nicht möglich war, die Kurse regelmäßig zu besuchen. Die Resultate dieser Kurse mußten naturgemäß auch darnach ausfallen, wofür die Staatsbahnverwaltung die Verantwortung nicht tragen will, sondern den Bediensteten die Schuld beimißt. Es geht aber keinesfalls an, in dieser Frage zu generalisieren, wenn es auch vorgekommen sein mag, wie die Staatsbahnverwaltung oft ins Treffen führt, daß in einzelnen Fällen Interessenlosigkeit zu bemerken war. Gerade die Staatsbahnverwaltung hätte die Pflicht, für die sprachliche Ausbildung des Personales entsprechend große Geldmittel aufzuwenden, weil sie im Verhältnisse zu anderen Staatsverwaltungsressorts vorerst und am meisten darauf gedrungen hat, daß die Bediensteten nicht èechischer Nationalität die Dienstsprache sich aneignen. Das ist aber mit so geringen Mitteln und in einem kurzen Zeitraume nicht zu erreichen. Die Staatsbahnverwaltung wird sich daher dazu aufraffen müssen, einen um das Vielfache höheren Betrag in das Budget einzustellen, wenn sie haben will, daß diese Kurse günstigere Resultate zeitigen.

Damit bin ich eigentlich schon bei der Besprechung der Bedrückungen und Drangsalierungen der deutschen Arbeiter und Bediensteten angelangt, die aus den diversen Maßnahmen der Staatsbahnverwaltung unausgesetzt und in immer mehr verstärktem Maße erfließen. Schon nach dem Umsturze bei Errichtung dieses Staates war es klar, daß das Hauptbestreben der Staatsbahnverwaltung dahin abzielte, die Bediensteten nicht èechischer Nationalität, insbesondere aber die deutschen aus den Grenzgebieten zu entfernen und an ihre Stellen sogenannte verläßliche Bedienstete èechischer Nationalität zu setzen. So vor allem in Grußbach-Schönau, Lundenburg, Znaim, Mähr.-Ostrau, Oderburg, Bodenbach, Teplitz-Waldtor, Klostergrab, Trautenau und später auch nach der Entscheidung über das Teschnergebiet aus Teschen, Karwin und Jablunkau. Die vielen Tausende von Enthebungen und Exportierungen aus dem Staatsgebiete auf Grund von denunziatorischen Angaben unverantwortlicher èechischer Chauvinisten legten ebenfalls ein beredtes Zeugnis dafür ab. In den folgenden Jahren 1919, 1920 und 1921 setzte dann die Staatsbahnverwaltung mit sprachlichen Verfügungen ein, um auf diese Weise den deutschen Bediensteten das Verbleiben im Eisenbahndienste zu erschweren und zu verbittern. Damit begnügte sich die Staatsbahnverwaltung noch bei weitem nicht. Um ihr Ziel, die deutschen Bediensteten zu dezimieren und überhaupt aus dem Eisenbahndienste sukzessive vollständig zu entfernen, schien ihr als geeignetstes Mittel die Verstaatlichung der drei großen Privatbahnen: Kaschau-Oderberger-Bahn, Außig-Teplitzer Eisenbahn und Buschtìhrader-Eisenbahn zu sein, auf welchen Eisenbahnlinien noch große Maßen deutscher Arbeiter und Bediensteten in geschlossenen Territorien beisammen waren. Durch diese Verstaatlichungen gelang es ihr mit einem Schlage das Ganze zu sprengen. Vorerst versuchte sie es mit Maßenpensionierungen und später mit Versetzungen, wobei ihr die Zusammenlegung der Dienststellen der verstaatlichten Bahnen mit den alten Staatsbahnen eine willkommene Handhabe bot. Aber auch damit schien es ihr noch immer nicht rasch genug bei der Verfolgung ihres chauvinistischen Zieles vorwärts zu gehen. Was mit den bisher angewendeten Mitteln nicht erreicht wurde, daß suchte die Staatsbahnverwaltung nun endgültig mit verschärften sprachlichen Verfügungen zu erzielen.

Die Staatseisenbahnverwaltung hat im Frühjahr einen Erlaß herausgegeben, dessen drakonische Bestimmungen zweifellos geeignet sind, tausenden Bediensteten deutscher Volkszugehörigkeit, welche zum festgesetzten Termin die Kenntnis der Dienstsprache nicht nachzuweisen vermögen, das Genick zu brechen und sie samt ihren Familien ins Unglück zu stürzen. Dieser Erlaß setzt fest, daß jeder Bedienstete bis zum 31. Mai 1924 die Kenntnis der Dienstsprache entweder durch Sprachprüfung oder eine Eisenbahnfachprüfung in der Dienstsprache oder durch Absolvierung einer Schule mit èechoslovakischer Unterrichtssprache etc. nachzuweisen hat. Nach diesem Erlasse, der die Nummer 1742 trägt, können von einer solchen Sprachprüfung nur solche Bewerber über eigenes Ansuchen befreit werden, welche im Jahre 1920 wenigstens 25 Dienstjahre aufzugeweisen hatten und auf solchen Posten beschäftigt werden können, auf denen die Unkenntnis der Dienstsprache kein Hindernis für die Ausübung des Dienstes bildet. Diese Bestimmung hat soviel wie gar keinen Wert, weil sie Bedienstete betrifft, welche ohnehin am nahen Ende der Dienstzeit stehen. Außerdem sollen aber auch solche provisorische Bedienstete von der Ablegung einer Sprachprüfung befreit werden können, deren regelmäßiger Dienst weder schriftlich noch mittels Telephon oder Telegraph ausgeübt wird. In Punkt 8 dieses Sprachenerlasses wird verfügt, daß diejenigen Bediensteten, welche bis zum 31. Mai 1924 diese Prüfung nicht ablegen oder sich zu dieser Prüfung nicht melden, entweder sofern es der Dienst zuläßt, nach Gegenden mit rein èechischen oder slovakischen Bewohnern versetzt oder vorläufig in den zeitlichen Ruhestand versetzt werden. Die provisorischen und Vertragsbediensteten sollen nach den Bestimmungen dieses Punktes 8 entlassen werden. Das größte Unrecht gegenüber den Arbeitern nicht èechischer Volkszugehörigkeit und zugleich den rücksichtslosesten Verstoß gegen erworbene Rechte begeht aber die Staatsbahnverwaltung im Punkt 1 dieses Sprachenerlasses, indem sie festsetzt, daß jeder Bewerber um die Aufnahme in den Dienst der Staatsbahnen mittels einer besonderen Prüfung die Kenntnis der Dientsprache nachzuweisen hat. Wohl ist darin auch gesagt, daß eine Ausnahme dann zuläßig ist, wenn Mangel an sprachlich qualifizierten Bewerbern besteht und es sich nur um solche provisorische Bedienstete jener Dienstzweige handelt, deren regelmäßige Dienstleistung weder schriftlich noch mittels Telephon oder Telegraph ausgeübt wird, aber nur dann, falls sie einen Dienst versehen, welcher nicht direkt mit dem Verkehr im Zusammenhang steht. Daß die Staatsbahnverwaltung dafür sorgen wird, daß sie keinen Mangel an sprachlich qualifizierten Bewerbern in ihrem Sinne haben wird, ist klar. Diese Bestimmung ist daher nichts aus eine Farce. Daß dem so ist, beweist auch die Handhabung dieses Sprachenerlasses seitens der unterstellten Dienststellen, die schon heute von den in den Werkstätten und Heizhäusern sowie bei der Bahnerhaltung in Verwendung stehenden Arbeitern die Kenntnis der Dienstsprache fordern. Es mutet geradezu lächerlich an, von Arbeitern des Oberbaues, deren Arbeitsleistung ausschließlich in der geschickten Handhabung des Krampens und der Schaufel besteht, oder von Werkstättenarbeitern, die als Hilfsbedienstete Handlagerdienste zu leisten haben, also mit dem Verkehre und dem Publikum überhaupt nicht in Berührung kommen, die Kenntnis der Dienstsprache zu verlangen. Die Staatsbahnverwaltung scheut nicht einmal davor zurück, gut qualifizierte Arbeiter deutscher Nationalität kurzer Hand zu entlassen und mit ihren Familien brotlos zu machen, nur weil sie nach Ansicht irgendeines Überchauvinisten die Dienstsprache nicht in jenem Maße beherrschen, wie es gerade der Laune einzelner solcher Vorgesetzter entspricht. Solcher und ähnlicher Fälle sind bereits Legion, desgleichen auch die Nichtwiedereinstellung vom Militärdienst zurückgekehrter Arbeiter deutscher Nationalität, die vor ihrer Militärdienstleistung als gut qualifizierte Arbeiter in irgend einer Bedienstetenkategorie bei der Eisenbahn in Verwendung gestanden sind. Dem gegenüber werden Arbeiter èechischer Nationalität bevorzugt und auf die durch Entlassung deutscher Arbeiter frei gewordenen Posten gestellt, was mit Hunderten von Beispielen belegt werden kann. Ein weiterer Beweis für die Handhabung des erwähnten Sprachenerlasses ist auch die Nichtaufnahme deutscher Arbeiter in den Eisenbahndienst überhaupt. Wohl wurde auf Grund eines Ministerratbeschlusses vom April 1921 die Aufnahme von Arbeitskräften unter Berufung auf die angeblich hohen Personalstände überhaupt gesperrt. Damit hat es ja sein besonderes Bewandtnis, auf das ich hier mangels an Zeit nicht näher eingehen kann. Es kann aber nachgewiesen werden, daß diese Verfügung gegenüber èechischen Bewerbern um Arbeitsund Dienstposten auf den Eisenbahnen nicht beachtet, sondern nur gegen deutsche Bewerber gehandhabt wird. Dagegen haben wir wiederholt schon und in energischer Weise als Vertreter der gewerkschaftlichen Organisation der Eisenbahner Einspruch erhoben und wir erheben auch von dieser Tribüne aus gegen diesen Vorgang der Staatsbahnverwaltung den schärfsten Protest. Wir fordern aber auch von der Gesamtregierung, daß sie hier unverzüglich und mit energischer Hand eingreift und die Organe der Staatsbahnverwaltung zur Raison bringt. Es ist noch nicht so lange her, als einige 30 deutsche Arbeiter in Moldau zum Teil in das èechische Gebiet versetzt und zum Teil entlassen wurden.

Das gleiche geschah auf dem Bahnerhaltungssektionsbereiche Böhm. Leipa, sowie auch zum Teil auf der dortigen Eisenbahnwerstätte. Auch in der Eisenbahnwerkstätte Böhm. Leipa wurden deutsche Arbeiter mit längerer Dienstzeit und besserer Qualifikation entlassen und jüngere èechische minderqualifizierte Arbeiter im Dienste belassen. Besonders im Königgrätzer und Pilsner Direktionsbereiche nehmen die Versetzungen und Entlassungen von Arbeitern in jüngster Zeit derart überhand, daß von wahren Maßenverfolgungen und Versetzungen deutscher Bediensteter gesprochen werden kann. In wenigen Monaten wurden allein in Reichenberg gegen 100 solcher Versetzungen und ntlassungen deutscher Bediensteter und Arbeiter verfügt. Erst vor 3 Tagen wurden mir von Reichenberg wieder 15 neue Versetzungsfälle gemeldet. Desgleichen auch aus der Bahnerhaltungssektion Tetschen, von wo 25 Oberbauarbeiter wegen Nichtkenntnis der èechischen Sprache ins èechische Gebiet versetzt wurden, und zwar 15 nach Nimburg und 10 nach Jièín. An ihre Stellen wurden als Ersatz èechische Arbeiter nach Tetschen versetzt. Wenn man sieht und weiß, in welch barbarischer Weise von den Staatsbahnbehörden bei allen diesen Maßnahmen vorgegangen wird, so ergreift einen gerechter Zorn und Empörung und es drängt sich einem unwillkürlich die Frage auf, ob denn diese Menschen, die solche Verfügungen treffen, überhaupt noch ein Gefühl und ein Verständnis für die Leiden haben, die sie durch ihre herzlosen Verfügungen über die ohnehin gedrückten sozialen Existenzen und Arbeiterfamilien bringen. Diese Herren, die solche gewissenlose Maßnahmen treffen, mögen sich doch einmal in die wirtschaftliche Lage einer solchen Arbeiterfamilie hineindenken und sich fragen, ob es denn überhaupt möglich ist, daß ein Arbeiter, der mit zirka 600 Kronen monatlichem Arbeitsverdienste eine 4 bis 5köpfige Familie zu ernähren hat, von diesem Verdienste einen doppelten Haushalt zu führen vermag. Langt schon dieser Verdienst bei Führung eines gemeinsamen Haushaltes nicht, wie erst soll sich ein Arbeiter unter fremden Leuten davon verköstigen und seine Familie noch zu Hause davon erhalten. Viele dieser Versetzungen werden ohne Wohnungszuweisung verfügt, so daß der Arbeiter gezwungen ist, sich auswärts zu bequartieren und zu verköstigen. Dazu allein aber reicht für seine Person der ganze Arbeitsverdienst eines Monates nicht aus. Es bleibt einem solchen Arbeiter daher nur die Wahl, entweder den ihm zugewiesenen neuen Dienstposten, auf den er versetzt wird, anzunehmen und solange Schulden zu machen, als ihm jemand etwas borgt, und wenn das nicht mehr der Fall ist, seinen Arbeitsplatz aufzugeben oder überhaupt gleich aus dem Eisenbahndienste auszutreten. Das ist überhaupt der Zweck, den die Eisenbahnverwaltung mit allen diesen Versetzungen verfolgt, weil sie sich auf diese Weise der deutschen Arbeitskräfte auf dem kürzesten Wege entledigt. Aber nicht genug damit, die Eisenbahnverwaltung übt auch seit Monaten den schrankenlosesten Mißbrauch mit dem § 13 des Gesetzes Nr. 87 S. d. G. u. V. vom 26. April 1923 über die Sicherstellung von durch Versetzungen von Staatsbediensteten freiwerdenden Wohnungen. Untergeordnete Dienststellen werden von Organen der Staatsbahndirektion direkt aufgefordert, passende, schöne und billige Wohnungen von deutschen Bediensteten auszukundschaften und der Direktion zu melden, die sie dann durch Versetzung des betreffenden deutschen Wohnungsinhabers freimacht für èechische Bedienstete, die darauf reflektieren und denen sie dann durch Versetzung in den betreffenden Dienstort zugeteilt werden. (Výkøiky posl. Heegera. - Hluk.) Das Hauptmoment hiebei spielt in der Regel die Höhe des zu bezahlenden Mietzinses, da die deutschen Bediensteten fast durchwegs in vor dem Kriege erbauten Häusern mit verhältnismäßig niedrigen Mietzinsen wohnen. Den ins èechische Gebiet versetzten deutschen Bediensteten werden dagegen in ihrem neuen Domizil entweder ganz minderwertige, für Kulturmenschen nicht selten überhaupt nicht bewohnbare und nebstbei unzulängliche Wohnungen oder solche in neuerbauten Häusern mit um das 5 bis 6fache höheren Mietzinsen zugewiesen, als sie für die Wohnung in ihrhrer Heimat gezahlt haben, wodurch ihnen bedeutende Mehrauslagen entstehen und sie schwere wirtschaftliche Einbußen erleiden. Kann ein solcher versetzter deutscher Bediensteter aus erwähnten Gründen und oft auch aus familiären Rücksichten, wie große Kinderzahl, Kranheit einzelner Familienmitglieder, Schulbesuch oder Erwerbstätigkeit seiner Kinder eine ihm solchermaßen zugewiesene Wohnung nicht beziehen, so werden ihm von der Bahnverwaltung die Familienteuerungszulagen und Regiekohlenbegünstigungen entzogen und ihm außerdem die Entlassung im Disziplinarwege angedroht. (Unerhört!) Ich könnte eine Reihe von Fällen anführen, wo die Bahnverwaltung auch die Entlassung durchgeführt hat. In letzter Zeit hat die Bahnverwaltung sich sogar den Vorgang zur Gewohnheit gemacht, Versetzungen kurzfristig und nicht selten telegraphisch zu verfügen und für den Fall, daß der betreffende Bedienstete dem Versetzungsauftrage nicht sofort Folge zu leisten vermag, ihm ein Disziplinarverfahren anzuhängen. (Hört! Hört!) Ja ich könnte sogar Fälle aufzeigen, wo deutsche Bedienstete aus ihrem eigenen Hause in èechische Gebiete nur deshalb versetzt wurden, weil gerade ein èechischer Bediensteter es auf seine Wohnung abgesehen hat, um möglicherweise in einem späteren Zeitpunkte den Besitz des deutschen Bediensteten zu einem annehmbaren Preise erwerben zu können. Auch in solchen Fällen ist es geschehen, daß den versetzten deutschen Bediensteten eine minderwärtige Wohnung im èechischen Gebiete mit weniger und ganz unzulänglichen Wohnräumen amtlich zugewiesen wurde, in die er, wenn er sich nicht der Entlassung im Disziplinarwege und dem damit verbundenen Verluste aller erworbenen Rechte für sich und seine Familie aussetzen will, sein Mobilar und seine Familie einpferchen muß. Kommt eine Dienststelle solchen Aufträgen auf Nominierung von schönen und billigen Wohnungen zu versetzender deutscher Bediensteter nicht sofort nach, so werden Direktionsorgane in die betreffenden Orte hinausgesendet, die sich die Bediensteten rufen lassen und mit ihnen dann Protokolle über ihre Wohnungen, deren Ausmaß, Mietvertrag, Hauseigentümer, Anzahl der Familienmitglieder, Schulbesuch der Kinder etc., aufnehmen. Vielfach wird diese gesetzwidrige Art von Wohnungssicherstellungen auch lediglich zu dem Zwecke praktiziert, um entweder eine èechische Minderheitsschule mit Kindern in den betreffenden Ort versetzter èechischer Bediensteter aufzufüllen oder wenn eine solche noch nicht besteht, sie errichten zu können. (Výkøiky.) Dieser Vorgang wurde und wird noch heute besonders in den mährischen Gebieten seitens der Olmützer Staatsbahn direktion gehandhabt, was an vielen Beispielen nachgewiesen werden kann. (Výkøiky.)

Gegen diese Art von Schulpolitik, insbesondere gegen das Einmengen der Eisenbahnverwaltung in Schulfragen der Kinder von Bediensteten, das einer Vergewaltigung des freien Verfügungsrechtes der Eltern in der Wahl der Schulen für ihre Kinder gleichkommt, ist von den Vertretern des Verbandes der Eisenbahner ebenfalls schon wiederholt eingeschritten worden, und es hatte auch den Anschein, als ob damit aufgeräumt wäre, da eine Zeitlang hievon nichts mehr zu merken war. In letzter Zeit sind jedoch neuerlich solche Fälle vorgekommen, weshalb ich auch diese Gelegenheit benütze, um namens meines Klubs auf das schärfste dagegen zu protestieren und die Regierung aufzufordern, diese Drangsalierungen und Vergewaltigungen deutscher Bediensteter durch Organe der Staatsbahnverwaltung abzustellen. Alle diese aufgezeigten Maßnahmen bilden noch bei weitem kein erschöpfendes Bild von den Drangsalierungen und dem schändlichen jedem Rechtsempfinden hohnsprechenden Verfahren der Staatseisenbahnverwaltung gegenüber den deutschen Arbeitern und Bediensteten als Staatsbürger und Angestellte eines staatlichen Unternehmens, wodurch hunderte von Familien wirtschaftlich zerrissen, ruiniert und unglücklich gemacht werden. Ich erkläre hier namens meines Klubs, daß wir entschlossen sind, gegen diese schändlichen Maßnahmen und blindwütigen chauvinistischen Verfolgungen gegenüber den deutschen Arbeitern und Bediensteten und die für sie daraus resultierenden ungeheuren Gefahren und wirtschaftlichen Schäden, die im wesentlichen nichts anderes als ein brutaler Raub einer gewalttätigen Bürokratie im Auftrage gewisser èechischer politischer Parteien an den Arbeitsplätzen der deutschsprechenden Arbeiterschaft dieses Staates sind, mit den schärfsten Mitteln anzukämpfen, wenn hier nicht Einhalt getan wird. Daß gewisse èechische politische Parteien hinter diesem schändlichen Treiben stecken, ja solche wahnsinnige Verfolgungsaktionen geradezu in Szene setzen, will ich hier in diesem Hause durch ein Rundschreiben aufzeigen, das vom Abgeordneten und Vizepräsidenten dieses Hauses Buøíval an die Ortsgruppen der "Jednota zøízencù èsl. drah" am 2. Juni l. J. unter Geschäftszahl 506 von Böhm. Trübau aus versendet wurde und das vom Herrn Abgeordneten und Vizepräsidenten Buøíval gezeichnet ist. Dieses Rundschreiben lautet in Übersetzung wie folgt:


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