Støeda 19. prosince 1923

Ein weiteres Unrecht besteht auch darin, daß Invalide, die sich erst jetzt auf Grund des Gesetzes vom 17. Juli 1923 zum Rentenbezug angemeldet haben, die Renten nur dann zuerkannt werden, wenn sie mit 50% erwerbsunfähig erkannt werden. Man sieht auf allen Linien Beschränkungen und unangebrachte Sparsamkeit. Bezüglich der vom Minister Habrman versprochenen Kriegsblindenfürsorge wird es wohl auch bei den schönen Versprechungen bleiben. Jedenfalls ist das eine klar, daß manche dieser ärmsten Kriegsopfer die Folgen dieses Gesetzes werden zu spüren bekommen. So müssen wir nach dem heutigem Gesetzentwurf die Befürchtung aussprechen, daß wir in der Kriegsbeschädigtenfürsorge nicht einen zeitgemäßen fortschriftlichen Ausbau der Kriegsbeschädigtenfnfürsorge zu erwarten haben, sondern auf weitere Abbaubestrebungen gefaßt sein müssen, trotzdem Minister Habrman bei der großen Kundgebung der èechischen Invaliden im November dieses Jahres erklärt hat, daß er sich gegen den Abbau der Kriegsbeschädigtenfürsorge stellen wird. Wir sind gespannt, was er heute bei der Abstimmung für eine Stellung einnehmen wird. Die angekündigte Bekleidungsaktion zu Weihnachten soll wahrscheinlich ein Zuckerbrötchen auf diese bitteren Pillen sein, das aber das zugefügte Unrecht nicht gut machen kann. Für zahlreiche Opfer des Krieges, für ungezählte Familien wird der angekündigte Entgang des Rentenbezuges ein bitteres Weihnachtsgeschenk sein, das man ihnen wohl hätte ersparen können. Die Gelegenheit zum Sparen und zwar zum ausgiebigen Sparen, nicht einiger Kronen, wie bei den armen Kriegsopfern, sondern von Millionen, ja Milliarden, ist auf anderen Gebieten, wie von dieser Stelle immer wieder betont wurde, zu finden.

Durch derartige Knausereien an den Invaliden verliert der Staat jede Berechtigung, von einer weitherzigen oder fortschriftlichen sozialen Fürsorge sprechen zu dürfen. Wenn wir auch wissen, daß im hohen Rat der "Pìtka" der Beschluß unabänderlich festgelegt ist und die èechischen Koalitionsparteien gegen ihr besseres Wissen und Gerechtigkeitsgefühl für diese Herabsetzung stimmen müssen, so wagen wir es doch, den Antrag zu stellen, daß die Bestimmung des § 2, Absatz 1 des Gesetzes vom 25. Jänner 1923 über die Festsetzung der Einkommensgrenze mit 6000 Kronen für das Jahr 1924 verlängert wird. (Souhlas na levici.)

10. Øeè posl. dr. Holitschera (viz str. 1647 tìsnopisecké zprávy):

Meine geehrten Damen und Herren! Durch eine sehr geschickte Auslandspropaganda, in der man ja hier große Erfahrung hat und die man gut beherrscht, hat man in der ganzen Welt die Meinung zu verbreiten verstanden, daß dieser Staat mit seinen sozialen Einrichtungen mustergiltig ist. Aber ich glaube, die 4000 armen Kriegsbeschädigten, ihre Frauen und Kinder, die Witwen und Waisen, die vor wenigen Wochen durch die Straßen Prags gezogen sind - ein Aufzug, der alle erschüttert hat, die ihm mitangesehen haben, ein Aufzug, der sich so leicht nicht irgendwo anders wiederholen dürfte - ich glaube diese 4000, so viel waren es ungefähr, Menschen und alle die anderen Kriegsbeschädigten im Lande, alle diese unglücklichen Witwen und Waisen dürften darüber anderer Ansicht sein. Alle Staaten haben sich gegen diese Opfer des Krieges edelmütig benommen und haben das richtige Gefühl gehabt, daß man gerade auf diesem Gebiete nicht schäbig sein und nicht gerade bei den Allerärmsten sparen darf. Die Èechoslovakische Republik verdankt dem Weltkrieg ihren Bestand, mehr als jeder andere Staat wäre sie daher diesen Opfern zur Dankbarkeit verpflichtet und sie könnte auch, weil sie erst durch den Krieg entstanden ist und weil das auch den zukünftigen Geschlechtern zum Vorteil sein wird, ganz gut die kommenden Geschlechter mit den Lasten beladen, die die Versorgung der Kriegsbeschädigten dem Staate auferlegt.

Aber das Gegenteil ist eingetreten. Man spart und knausert gerade hier am meisten. Es genügt aber nicht, daß man spart, sondern man quält, man kränkt, man ängstigt die Invaliden noch überdies in einem unerträglichen Grade. Es ist selbstverständli, daß dieses vexatorische und unsoziale Vorgehen Erbitterung, Haß gegen den Staat und seine Einrichtungen hervorrufen muß, einen Haß, von dessen Leidenschaftlichkeit sich die Herren in den Kanzleien wahrscheinlich gar keine Vorstellung machen können. Es ist traurig genug, daß die Renten so klein und ungenügend sind, daß die charitative Fürsorgetätigkeit versagt, daß man sich nicht oder wenigstens nicht hinlänglich darum kümmert, die Kriegsbeschädigten zu einem ihnen zugänglichen Beruf auszubilden. Noch viel, viel ärger ist es aber, daß man diese armen Menschen jahrelang ohne Bescheid, ohne Antwort läßt, daß ihre Eingaben, ihre Gesuche, ihre Bittschriften, ihre Rekurse liegen bleiben. Das Landesamt in Karolinenthal hat es wirklich zu einer traurigen Berühmtheit gebracht. Laßt alle Hoffnung fahren, die ihr mit dieser Behörde zu tun habet, könnte auch über dieser Hölle geschrieben sein und ich glaube, wenn Dante das Landesamt gekannt hätte, dann hätte er als eine der Strafen auf der untersten Stufe seiner Hölle geschildert, wie es denjenigen geht, die von diesem Amte abhängig sind. Hohe Beamte in diesem Staate und einflußr eiche Parlamentarier auf dieser Seite des Hauses zucken die Achseln, wenn man sie fragt, ob es den nicht möglich wäre, endlich in dieses unentwirrbare Chaos Ordnung zu bringen. Und es sch eint wirklich, daß die ganze Organisation dieses Amtes, das eine der wichtigsten und dabei auch dankbarsten Aufgaben zu erfüllen hat, so schlecht, so rückständig, so unentwickelt ist, daß man daran zweifeln muß, ob es sich jemals zu gesunden und geordneten Verhältnissen wird durchringen können. Das Amt wurde als ein Provisorium errichtet, man hat sich gedacht, Invaliden sind ja Menschen, die in absehbarer Zeit werden immer weniger werden, die absterben. Man hat die Größe der Aufgabe dieses Amtes nicht richtig eingeschätzt und so kam es, daß man es in ganz unzulängliche Räume hineingezwängt hat, daß man - es mußten Invaliden sein - Vertragsbeamte, keine richtigen Beamten angestellt hat, die miserabel, elend bezahlt sind. Sie bekommen zum größeren Teil ein Einkommen, das weniger beträgt als 1000 Kronen im Monat, ja es gibt dort Leute mit einem Einkommen von 700 bis 800 Kronen. Man kann unmöglich verlangen, daß so schlecht bezahlte Leute, die selber. Sorgen haben, die sich um ihre Familie kümmern müssen, wirklich mit Herz bei der Arbeit sind, was gerade hier notwendig wäre. Gerade in dieses Amt hätte man tüchtige hingebende, energische Menschen setzen sollen, die auch ordentliche Bezahlung hätten bekommen müssen.

Es ist mir unmöglich, in den paar Minuten die mir zuggemessen sind, auch nur eine kleine Blütenlese derjenigen Fälle vorzubringen, die zu so viel Erbitterung Anlaß geben. Vielleicht ist es auch gar nicht notwendig, denn ich glaube nicht, daß es in diesem Hause irgend einen Abgeordneten gibt, der nicht schon wiederholt in solchen Fällen hat intervenieren müssen.

Ich werde Ihnen nur ein typisches Beispiel vorlegen. Der Kriegsbeschädigte Heinrich Stöcker ist 100 % iger Kriegsinvalide. Er ist seit dem Umsturz krank zu Hause, wo ihn die Mutter und Schwester pflegen. Im Mai 1921 ersuchte der genannte im Wege durch das Bezirksinvalidenamt in Pilsen um die ihm gebührende Hilfslosenrente. Bis heute konnte in dieser Angelegenheit kein Endresultat erzielt werden, trotzdem von Seiten der Organisationen schon alles mögliche angewendet wurde. Solcher Fälle gibt es Tausende und Sie ver stehen, daß es das ärgste ist, was vorkommen kann und wie es in dem Herzen dieser Menschen ausschauen muß. Dieser Mensch wohnt in Anger, einem ganz kleinem Ort. Nicht nur er ist verbittert und von Haß erfüllt, die ganze Familie, die Leute im Ort um ihn herum, die das mit ansehen müssen, sind es ebenfalls. Wie kann man von diesen Menschen Ehrfurcht vor dem Gesetze ver langen, wenn sie sehen, daß die Behörden selbst die Gesetze mit Füssen treten. Wenn dann bei uns draußen Haß gegen diesen Staat besteht, so ist es nicht deshalb, wie man immer glauben zu machen versucht, weil es ein èechischer Staat ist, sondern weil es ein kapitalistischer Staat ist, ein Staat, der seine soziale Aufgabe gegen die ärmsten der Armen nicht zu erfüllen imstande ist.

Die Regierung schlägt uns hier eine Verschlechterung des Gesetzes vom 20. Feber 1920 bzw. vom 25. Jänner vor. Vielleicht kann nichts dieses Gesetz besser kennzeichnen, als daß sich wieder einmal im sozialpoltischen Ausschuß kein Referent dafür hat finden lassen. (Hört, Hört!) Dort haben die Vertreter der Regierungsparteien nacheinander erklärt: nein, nein, dieses Gesetzes vertreten wir nicht, das können wir nicht, wir können unsere Partei nicht in Verlegenheit bringen, wir können das mit unserem sozialen Gewissen nicht verantworten. So hat sich bei der Beratung des Dezembergesetzes in dankenswertem Patriotismus Kollege Malík bereit gefunden und auch jetzt wieder ist nichts anderes übrig geblieben, als daß wieder Kollege Malík in die Bresche sprang und so kam es mit der Zeit dahin, daß wenn Kollege Malík ein Gesetz vertritt, wir annehmen können, daß dieses Gesetz eine schwere neuerliche Härte für einen Teil der Bevölkerung beinhaltet. (Výkøiky posl. Hillebranda.)

Diese Vorlage, die uns heute vorgelegt wird, ist ein Spott und Hohn, ein Spott und Hohn deshalb, weil heute nach beinahe zwei Jahren die Novelle vom 25. November 1922 - es trennen uns nur noch 5 Wochen, dann sind es genau 2 Jahre - heute noch nicht durchgeführt worden ist. Dafür trifft die Schuld, wie ich ausdrücklich bemerken möchte, nicht die Beamten, die im Amte sind, die Beamten des Ministeriums der sozialen Fürsorge. Die Aufgabe, die ihnen hier zugemutet worden ist, übersteigt bei Weitem die Grenze der Ämter, die Leistungsfähigkeit der Beamten, die im Ministerium und in den Landesämtern sitzen. Es hätte dazu eine Reihe neuer Beamten aufgenommen werden, es hätte der Kreis dieser Beamten erweitert werden müssen. Es war eine unerhört schwere Aufgabe, in 6 Monaten, die durch die im Hause angenommene und von der Regierung gutgeheißene Resolution als Frist gestellt werden, das Gesetz durchzuführen. Nichts ist geschehen, das weiß ein jeder, es ist gar kein Geheimnis; das geben die Beamten zu und das gibt selbst der Minister für soziale Fürsorge zu und dieselben Gründe, die ich angeführt habe, führt auch er an. Gut, es war nicht möglich. Man gibt sich Mühe, es so rasch wie möglich zu tun, daß man aber, bevor man die eine Novelle durchgeführt hat, mit einer neuen kommt, welche die Verhältnisse neuerdings kompliziert, neuerdings eine Verschlechterung herbeiführt, welche die Renten der Invaliden herabsetzt, das ist ein so unerhörtes Attentat auf diese Menschen, daß man sich wundern muß, wie dieses Gesetz zustande kommen konnte. Sparsamkeit, das laß ich mir gefallen; ich begreife auch, daß man überall zu sparen trachtet. Aber, meine Herren, um welchen Betrag kann es sich hier eigentlich handeln? Es handelt sich um 1 bis 2 Millionen nach meinen Schätzungen. Und ist das wirklich ein Betrag, der in diesem Staatshaushalt eine Rolle spielen kann? dst dieser Betrag wert, daß einige Tausend Familien, ich habe keine genauen Ziffern, aber um einige Tausend Familien handelt es sich, man diesen Tausenden von Vätern und Müttern, Tränen erpreßt, daß man sie zwingt, den Kindern ein Stückchen Brot weniger zu geben, sie wochenlang in zerrissenen Schuhsohlen laufen zu lassen, weil sie ihnen wegen dieser Herabsetzung von 6000 auf 5000 Kronen keine neue kaufen können? Das bedeutet einen Mangel an sozialer Fürsorge, einen Mangel an Einsicht in die Volksseele; wir können es nicht verstehen, wie man sich wegen einer solchen Kleinigkeit neuerdings so viel Haß hat hinzuziehen können.

Wie wird die Vorlage begründet? Natürlich nur ganz oberflächlich. Der Index ist zurückgegangen; das ist das Um und Auf, das ist aber wirklich un genügend. Es ist nicht wahr, daß sich die Lebenshaltung wesentlich verbilligt hat. Der Index ist zwar zurückgegangen, aber gerade jetzt zeigen die Lebensmittelpreise wiederum eine steigende Tendenz. Wir wissen nicht, wie sich die Verhältnisse in der nächsten Zeit entwickeln werden. Seit der Novelle vom Jänner 1922 ist der Mieterschutz verschlechtert worden, sind die Wohnungen teurer geworden. Sind wir sicher, daß bei der nächsten Verlängerung des Mieterschutzes die hier allmächtigen bürgerlichen Parteien nicht wiederum eine Verschlechterung des Mieterschutzes durchsetzen werden, daß man nicht wiederum im April oder Mai neuerdings mit einer Hinaufsetzung der Mietzinse kommen wird, durch die ein großer Teil der Verbilligung der Lebensmittelpreise wieder wettgemacht wird? Es ist daher diese armselige Begründung vollständig hinfällig. Dazu kommt noch, daß die Belastung der Invaliden eine ungleichmäßige ist. Es gibt solche, denen man ihre Einkommen auf Heller und Pfennig nachrechnen kann und es gibt andere, bei denen man das nicht imstande ist. So kommen selbstverständlich Ungerechtigkeiten zustande. Zu denen, denen man das Einkommen und das allergenaueste nachrechnen kann, gehören natürlich die Trafikanten. Die Tabaktrafiken, die waren in der ersten Zeit nach dem Umsturz, als die Trafiken an die Invaliden vergeben wurden, sehr heiß begehrt, alle Invaliden haben sich um diese Trafiken gerissen. Heute, glaube ich, ist die Begeisterung unter den Invaliden gerade für diese Trafiken nicht mehr so gewaltig groß, sie haben gesehen, daß die Einnahmen aus diesen Trafiken nicht so befriedigend sind, und daß damit eine große Reihe von Lasten verbunden ist, daß sie außerordentlich hoch besteuert werden. Natürlich kommen auch viele deshalb zu kurz, weil man ihnen die Einnahmen sehr genau nachrechnen kann. Schließlich haben sie gesehen, daß die Vergebung der Trafiken, ich will nicht gerade sagen eine Sache der Käuflichkeit, aber jedenfalls eine Sache der Protektion ist, daß gerade diejenigen, die sich aus einer ausgiebigen Protektion von irgendeiner Seite erfreuen, gute Trafiken bekommen, während die anderen, die eine solche Protektion nicht haben, sich mit schlechten Trafiken begnügen müssen oder ganz durchfallen. Wir haben seit jeher verlangt, man solle uns doch einmal sagen, wie es mit der nationalen Verteilung bei diesen Trafiken ist. Wir möchten das gerne wissen, nicht aus nationalen Gründen, sondern nur um feststellen zu können, ob in diesem Staate gerecht vorgegangen wird. Ich habe hier vor mir den Bericht des Landesamtes für Kriegsbeschädigtenfürsorge in Böhmen für 1922. In diesem Bericht sind die nationalen Verhältnisse nur an zwei Stellen angegeben. Während eine ganze Menge Statistiken darin sind, finde ich nur an zwei Stellen eine Teilung nach Nationalitäten. Erstens bei den Blinden. Es ist hier angegeben, daß es nach der Nation in Böhmen 216 èechische und 121 deutsche Kriegsblinde, also natürlich im Verhältnis viel mehr deutsche als èechische gibt. Die zweite Stelle ist hier, wo es sich um die Schüler der Invalidenschulen im Jahre 1922 handelt. Da ist eine ganze Reihe statistischer Zusammenstellungen und da gibt es auch nach Nationalitäten Èechoslovaken 115, Deutsche - gerade da ist merkwürdigerweise ein Druckfehler. Während die Gesamtsumme der Schüler 138 beträgt, was aus einer anderen Statistik auch hervorgeht, heißt es hier auch bei den Deutschen 138. Das muß ein Druckfehler sein. Wenn man 115 von 138 abzieht, so sieht man, daß 23 übrig bleiben im Gegensatz zu den 115 Èechoslovaken. Bei den Blinden ist das Verhältnis für die Deutschen sehr ungünstig. Die Deutschen bilden kaum ein Drittel der Bevölkerung, aber mehr als die Hälfte der Kriegsblinden. In den Invalidenschulen ist aber das Verhältnis ganz anders. 115 èechischen stehen dort 23 Deutsche gegenüber. So, fürchten wir, wird es sich auch bei Vergebung der Trafiken verhalten.

Ich möchte noch einige Worte über die Versorgung unserer Kriegsinvaliden im Ausland sprechen. Sie können sich denken, daß die Versorgung der Invaliden, wenn sie schon im Inlande soviel zu wünschen übrig läßt, im Auslande noch viel schlechter ist. Nachdem meine Redezeit abgelaufen ist, kann ich auf Einzelheiten nicht mehr eingehen, ich will nur einen besonders krassen Fall erwähnen: Einer Witwe, die in Deutschland draußen lebt, wurde die Rente für September und Oktober zusammen im nachhinein überwiesen. Als sie diese Rente bekam, hat sie davon ungefähr eine Stunde und nicht länger leben können. Die Sache ist inzwischen, wie ich glaube, geregelt worden, es werden jetzt Kuriere mit den Renten hinausgeschickt, aber es wäre Pflicht der Menschlichkeit, daß man das rückwirkend durchführt, daß man diese armen Leute und es sind wirklich die allerärmsten, besonders wenn sie draußen in Deutschland leben müssen - in nachhinein noch das gibt, worauf sie ein gutes Recht haben.

Meine Damen und Herren! Wir haben einen Antrag eingebracht, der zunächst einmal das selbstverständliche verlangt, daß von der Herabsetzung der Höchstgrenze von 6000 auf 5000, bzw. von 12.000 auf 10.000 Umgang genommen wird und daß es so bleibt, wie es bisher war. Wir erklären, daß jede Einkommensgrenze wegfallen muß, es gibt keine in Frankreich, keine in Italien, keine in England oder Österreich, wohl eine in Deutschland, die aber auf der anderen Seite wieder wettgemacht worden ist.

Wir haben ferner verlangt, daß einige der größten Härten im Gesetz vom Jahre 1922 verbessert werden. Wir wissen wohl, daß sehr wenig Aussicht, oder richtiger gesagt, gar keine Aussicht vorhanden ist, daß der Antrag angenommen wird. Wir wissen aber, daß auf dieser Seite des Hauses sehr viele sitzen, die sich im stillen sagen: Der Mann hat recht, es geschieht unseren Kriegsinvaliden, Deutschen und Èechen gleichmäßig, unrecht, wir begehen eine soziale Sünde, wenn wir dieses Gesetz annehmen. Die Herren sind durch ihr gegenseitiges Versprechen gebunden. Sie dürfen nicht. Sie werden uns niederstimmen. Wir halten es für eine Gewissenspflicht zu sagen, daß das Gesetz, das heute hier angenommen werden wird, ein Schlag gegen das Volkswohl ist, der den sozialen Pflichten des Staates widerspricht. (Potlesk na levici.)


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