Pátek 28. bøezna 1924

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 251. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 28. bøezna 1924.

1. Øeè posl. Dietla (viz str. 192 tìsnopické zprávy):

Hohes Haus! Uns liegt heute der Rechnungsabschluß über den Staatshaushalt für das Jahr 1920 zur Genehmigung vor. Wenn wir uns die Bestimmungen ansehen, die in dem Gesetz über das Oberste Kontrollamt sind, so heißt es darin, daß nach 18 onaten nach Ablauf des Geschäftsjahres der Rechnungsabschluß dem Hause zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Diese 18 Monate sind reichlich vergangen; wenn Sie den heutigen Zeitpunkt nehmen und wenn Sie den Zeitpunkt der Einbringung nehmen - es ist dem Hause der Rechnungsabschluß im Oktober vorgelegt worden - so ist die Frist weit um über ein Jahr überschritten.

So lange es nun beim Obersten Kontrollamt mit der Prüfung und Zusammenstellung des Rechnungsabschlusses gedauert hat, so rasch war die Arbeit bei unserem Herrn Berichterstatter. Unser Herr Berichterstatter war imstande, eine Stunde nach der Beratung im Budgetausschuß hier schon den Bericht dem Hause zur Genehmigung vorzulegen. Man muß also schon sagen: Wenn es notwendig ist, geht es bei uns auch rasch. Es ist nicht immer so, daß es gerade lange dauern muß. Unter Umständen wird die Arbeit ungeheuer rasch bewältigt. Aber ich meine, es liegt eine Mißachtung des Hauses in dieser Tatsache (Sehr richtig!), denn schließlich hat auch der Berichterstatter daran zu denken, daß er die parlamentarischen Formen in einer solchen Frage einzuhalten hat.

Meine Herren! Das stärkste Symbol der Souveränität der Nationalversammlung bildet unter allen Umständen die Genehmigung des Voranschlages und die Genehmigung und Prüfung des Rechnungsabschlusses. Ich erinnere Sie daran, welche ungeheueren Kämpfe in allen Parlamenten um dieses Recht bisher geführt wurden. Ich lenke die Aufmerksamkeit der Herren von der Majorität darauf, daß in Frankreich, also einem Lande, das Ihnen freundschaftlich gewiß sehr nahe steht, in den letzten Monaten ein ungeheurer Kampf der Majorität gerade um das Budgetrecht getobt hat, gerade um das Recht der Genehmigung aller Staatsausgaben und Staatseinnahmen. Wir sind ein junger Staat, aber wir haben von unseren Rechten, die uns verfassungsmäßig zustehen, schon sehr viel aufgegeben und vielleicht kommt auch bei uns einmal die Zeit, wo die Majorität es bitter bereuen wird, daß sie von diesem Recht so viel preisgegeben hat.

Nun zu dem Abschluß selbst: Wenn wir uns den Abschluß ansehen, dann fällt uns die Überschreitung der Einnahme- und Ausgabeposten auf. Der Herr Berichterstatter hat selbst darauf hingewiesen, daß die Einnahmen gegenüber 1919 um 78% gestiegen sind, die Ausgaben um 86%. Der Abgang, der sich als Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt, beträgt noch immer 2.8 Milliarden, die durch Kreditoperationen gedeckt wurden. Man hat aber viel höhere Kredite aufgenommen, so daß es möglich war, am Schlusse des Jahres über einen Kassastand von 922 Millionen Kronen zu verfügen. Wenn man dazu den Rest des Kassastandes von Beginn des Jahres nimmt, der ebenfalls 500 Millionen Kronen betragen hat, so zeigt sich, daß am Schlusse des Jahres ein Kassabestand in der Höhe von 1426 Millionen Kronen vorhanden war. Ob das gerade die richtige und beste Finanzgebahrung ist, Gelder auf Sicht anzusammeln, das ist eine andere Frage. Der Herr Berichterstatter gibt auch in seinem Motivenbericht zu, daß im Jahre 1920 Ausgaben gemacht worden sind, die noch nicht budgetiert waren, die erst im Jahre 1921 hier im Hause genehmigt worden sind. Die Ausgaben wurden aber schon im Jahre 1920 vollzogen; das wäre ebenfalls für das Hausen Grund, unter allen Umständen eine solche Art zurückzuweisen und darauf zu beharren, daß die verfassungsrechtlichen Bestimmungen in dieser Frage eingehalten werden. Die Budgetierung selbst zeigt ja, daß sie nicht das Richtige getroffen hat. Wenn wir uns nur das Finanzministerium betrachten und wenn wir nur die Mehreinnahmen durchgehen, die das Finanzministeri um erzielt hat, so sieht man schon, daß bei der Budgetierung nicht die Sorgfalt angewendet worden ist, die in diesem Falle auch notwendig wäre. Wir haben mehr eingenommen: bei der allgemeinen Erwerbsteuer 39 Millionen, bei der Rentensteuer 12 Millionen, bei der Einkommensteuer 158 Millionen, der Kriegssteuer 213 Millionen, der Zöllen 245 Millionen, der Branntweinsteuer 148 Millionen, der Frachtsteuer 352 Millionen, kurz, bei allen Posten eine ganz bedeutende Mehreinnahme und bei einiger Genauigkeit hätte man im Finanzministerium schon feststellen können, daß die Ziffern nicht entsprechend sind, und versuchen sollen, die richtigen Ziffern zu ermitteln.

Ersparnisse sind auch erzielt wurden. Aber was sind das für Ersparnisse? Bei der Staatsschuld 759 Millionen Kronen. Das mag sein, daß man diese Gelder in diesem Jahre nicht ausgeben mußte. Aber schließlich und endlich sind das keine wirklichen Ersparungen, sondern eigentlich nur Verschiebungen in den Zahlungsterminen. Genau so ist es auch mit dem Ministerium für soziale Fürsorge, wo 727 Millionen erspart worden sind. Wo ist dieser Betrag erspart worden? Hauptsächlich bei den Entschädigungen in der Kriegsfürsorge, bei der Abfertigung und bei der Zahlung von Pensionen für die Kriegskrüppel und für andere während der Krieges Geschädigte. Hauptsächlich bei denen hat man diese Ersparnisse erzielt, die ebenfalls mehr oder weniger fiktiv sind. Man hat nämlich diese Ersparnisse deswegen gemacht, weil man das Amt, das mit der Durchführung dieses Gesetzes betraut war, ganz unzureichend ausgestattet hat, weil man das Amt an der Durchführung des Gesetzes durch Mangel an den Menschen, die die Durchführung des Gesetzes hätten besorgen sollen, direkt gehindert hat. Die Ausgaben erscheinen in den nächsten Jahren. Es sind also keine wirklichen Ersparnisse, die wir bei der Budgetgebahrung erzielt haben, sondern es handelt sich nur um eine Verschiebung der Zahlungsfrist.

Genau so ist es bei den Pensionen. Auch hier wurden 52 Millionen Kronen erspart, d. h., diejenigen, die Pensionen beziehen, sind nicht in den Besitz der Gelder gekommen, weil man mit den Arbeiten noch nicht so weit war, um ihnen dieses Geld anweisen zu können. Was das für eine Katastrophe für die Pensionisten und für die Kriegskrüppel ist, brauche ich Ihnen nicht zu erzählen. Viele von den Anspruchsberechtigten haben die Entscheidung erst nach ihrem Tode bekommen. Erst nach dem Tod hat man festgestellt, daß ihnen eine Rente gebührt und ausgezahlt werden soll, in einem Momente, wo sie sie nicht mehr gebraucht haben.

Nun einige Worte zum Obersten Kontrollamt. Das Oberste Kontrollamt ist verpflichtet, die Rechnungen zusammenzustellen, die Prüfung der Rechnungen vorzunehmen und sie dem Hause zu unterbreiten. Das ist ja geschehen. Aber, meine Herren, der Herr Berichterstatter hat darauf verwiesen, daß die Mitglieder des Budgetausschusses eingeladen worden sind, im Obersten Kontrollamte an der Prüfung selbst teilzunehmen und sich die Art der Geschäftsführung im Obersten Kontrollamte anzusehen. Wir haben von dieser Einladung Gebrauch gemacht, u. zw. deshalb, weil wir ein lebhaftes Interesse daran haben, das Wesen des Staatshaushaltes in seinem vollen Umfange kennen zu lernen. Wenn wir aber mit der Absicht hingegangen sind, uns dort zu informimieren und dort eine Prüfung, der einzelnen Rechnungslegungsposten vorzunehmen, so sind wir bitter enttäuscht worden: Das Oberste Rechnungsamt ist heute nichts anders als eine Sammelstelle von Ziffern, eine Zentralbuchhaltung könnte man sage, und die Arbeit, die vom Obersten Rechnungsamt besorgt wird, könnte ganz ruhig im Finanzministerium geleistet werden. Wir stellen höhere Anforderungen an das Oberste Kontrollamt. Der Herr Berichterstatter stimmt mit überein in unsere Kritik, sagt, das Amt sei reformbedürftig, und meint, das ganze Haus sei einig, daß eine Änderung der Bestimmungen für das Oberste Kontrollamt vergenommen werden solle. Wir hören die Botschaft, aber uns fehlt der Glaube. Denn schließlich nach allem, was wir beobachten konnten; allzuviel Freundschaft und allzuviel Liebe findet das Oberste Kontrollamt nicht in diesem Staate. Es ist eine unbequeme Einrichtung für so manchen, und wenn das Oberste Kontrollamt so ausgebaut wäre, wie es aus gebaut sein müßte, da hätten wir nicht die vielen Korruptionsfälle, die einen Tag nach dem anderen aufgedeckt werden, weil das Oberste Kontrollamt dann die Möglichkeit hätte, in diesen Fällen rechtzeitig einzugreifen.

Als ich in das Oberste Kontrollamt ging, habe ich erwartet, daß ich einen direkten Einblick in die Offerterstellung und in die Vergebung der Offerten gewinnen werde. Keine Spur davon! Kein Beleg im ganzen Amte, nur eine Aufstellung von Ziffern, wie sie von den einzelnen Ministerien geliefert worden sind. Wenn sie glauben, daß es möglich ist, auf eine solche Art die Fiktion eines Kontrollamtes aufrecht zu erhalten, geben Sie sich einer gewaltigen Täuschung hin. So kann kein Amt bestellt sein, dem die oberste Kontrolle in einem Staate übertragen ist. Da müssen Sie dafür sorgen, daß auch die notwendige Beamtenschaft beigestellt werde, gerade in diesem Resort dürfen Sie nicht drosseln, gerade in dieses Amt müssen Sie die fähigsten und tüchtigsten Beamten schicken, wenn Sie von ihm das erwarten, was es leisten soll. Solange aber das Oberste Kontrolamt nur gewissermassen die notwendigsten Arbeiten leisten kann, solange es nur dazu da sein soll, von den einzelnen Ministerien die Ziffern einzusammeln, solange die Ministerien selbst nicht zur Ordnung verhalten sind, solange geht es nicht. Es wäre gut, wenn uns der Herr Präsident des Obersten Kontrollamtes sagen würde, welche Mühen augewendet werden müssen, um die einzelnen Ministerien zu zwingen, die Ziffern, die Unterlagen, die notwendig sind, dem Amte zu liefern, wenn er sagen würde, welche Urgenzen notwendig sind, um die Korrekturen der Unterlagen und Ziffern, die geliefert werden, zu erhalten. Das Oberste Kontrollamt in seiner heutigen Zusammensetzung ist unzureichend, darüber müssen sich alle in diesem Staate klar werden. Wenn Sie wollen, daß die Korruption beseitigt und ihre Quellen verstopft werden, daß vor allem den Staatsbeamten und im Staatsdienste Stehenden sichtbar werde, daß hier ein Institut besteht, das sorgfältig darüber wacht, Ordnung und Reinlichkeit in den ganzen Staatshaushalt zu bringen, solange sie nicht dieses Gefühl bei allen Staatsbediensteten lebendig machen, solange wird es nicht möglich sein, Korruptionsfälle, wie wir Sie kennen gelernt haben, zu verhindern.

Ich will zwei Fälle herausgreifen, die ebenfalls bezeichnend sind und die nach meiner Ansicht wirklich der Aufklärung bedürfen. Sie betreffen das Ministerium für nationale Verteidigung. Daß wir diesem Ministerium eine ganz besondere Aufmerksamkeit zuwenden, dürfte Ihnen allen nicht unbekannt sein, das dürften Sie auch begreiflich finden nach den Vorgängen, die sich in der letzten Zeit gerade in diesem Ministerium abgespielt haben. Wir finden u. a. eine Post für den Ankauf von Baumwolle in der Höhe von 40 Millionen Kè. Diese Baumwolle wurde auf Monturen verarbeitet. Wir würden gerne eine vollkommene Abrechnung über diesen Posten sehen, nicht eine Teilabrechnung, die sich auf Jahre verteilt und so eine Übersicht überhaupt verhindert, wir würden gerne sehen, wenn gerade auch das Ministerium für nationale Verteidigung in den Produktionsprozeß eingreift und selbst zu produzieren beginnt, daß dann aber auch genaue Rechnung über diese Produktion gelegt werde.

Der zweite Fall betrifft eine Post in ziemlich beträchtlicher Höhe, gebucht als Einnahme aus dem Verkaufe von ausrangiertem Kriegsmaterial. Diese Einnahmenpost hat sich um 45 Millionen Kè vermindert. Ich meine, es muß ein ungeheuer schlechter Schätzmeister gewesen sein, der sich bei einem Betrag von dieser Höhe gleich um 9/10 irren konnte. Das kann doch nicht mit natürlichen Dingen zugehen, und darüber Aufklärung zu erhalten, wäre für uns wirklich sehr interessant und sehr wichtig. Aus diesen Ziffern zeigt sich eben, mit welcher Leichtfertigkeit die Budgetierung vorgenommen wird, hier an diesen Ziffern zeigt es sich, daß nicht von vornherein mit Genauigkeit geprüft wird, was man im Staatshaushalte einnehmen und ausgeben will, sondern daß das Ganze eigentlich nur Ziffern sind, die scheinbar zufälligerweise ermittelt werden. Der Herr Berichterstatter meinte, es sei schon besser geworden, wir seien auf dem Wege der Besserung und langsam kämen wir zu einer Ordnung. Wir haben im Vorjahr den fünfjährigen Bestand des Staates gefeiert, wir haben also schon fünfmal Gelegenheitgehabt, das Budget aufzustellen und haben auch Gelegenheit gehabt, an den Einnahmen die Ergebnisse zu beobachten. Nach einer solchen Zeit müßte es schon möglich sein, eine etwas genauere Erfassung der Ziffern selbst herbeizuführen. Wenn Sie das nicht tun, dann muß das bei der Oposition den Anschein erwecken, daß Sie einen Spielraum in den Ziffern brauchen, um changieren zu können, worin das Eingeständnis liegt, daß es Ihnen nicht um die Genauigkeit in der Budgetierung zu tun ist, sonderndaß Sie nur formell den verfassungsmäßigen Auftrag einer Budgetierung durc führen. So weiter zu arbeiten, halten wir für eine Unmöglichkeit, auch dieser Staatsrechnungsabschluß erfüllt uns mit Mißtrauen, auch dieser Staatsrechnungabschluß ann unsere Zustimmung nicht finden, es ist uns unmöglich, dafür zu stimmen, dieser Vorlage unser Votum zu geben. (Souhlas na levici.)

2. Øeè posl. Jokla (viz str. 205 tìsnopisecké zprávy):

Meine Herren! Einem aufmerksamen Beobachter der Verhandlungen in diesem Hause wird es nicht entgangen sein, daß immer, wenn die parlamentarische Mühle leerläuft, wenn sie zwar klappert, aber nicht positiv arbeitet, wenn Unstimmigkeiten in der Koalition sind, militärische Vorlagen auftauchen. Denn in diesem Falle sind sich die Mehrheitsparteien vollständig einig und wir konnten noch immer konstatieren, daß bei der Beratung militärischer Vorlagen ein förmliches Wettrennen um die Gunst der Militärverwaltung beginnt. Gerade bei dieser Vorlage konnte man das recht deutlich konstatieren; man hatte es so eilig, das Gesetz zu machen, daß man in der Sitzung des Wehrausschusses, in der das Gesetz erst zugewiesen worden ist, sofort mit der Beratung einsetzte. Dieser Unterwürfigkeit gegenüber dem Götzen Militarismus ist es auch zuzuschreiben, daß bei uns die ungeheuerlichsten Gesetze auf diesem Gebiet zustande kommen. Der Minister des Äußern Herr Dr. Beneš philosophiert im Ausland im Abrüstungsausschluß des Völkerbundes herum, zu Hause aber wird der ganze Staat und die ganze Bevölkerung militarisiert. Ein Beispiel für die Richtigkeit dieses Urteils ist der vorliegende Gesetzentwurf.

Schon der Herr Referent hat darauf aufmerksam gemacht, daß wir in Österreich ein Gesetz gehabt haben, daß die Pferde, Esel, Maulesel und Fuhrwerke sich einer Stellung zu unterziehen haben, und wörtlich heißt es im alten Gesetz, daß sie "im Kriegsfall oder bei Ergänzung des Heeres auf den Kriegsstand abgeliefert" werden müssen, wobei sie ins Eigentum de Staates übergehen. Dieses gewiß sehr tief einschneidende Gesetz genügt aber unseren Militärdiktatoren nicht und sie drängen darauf, daß ein neues Gesetz geschaffen werde, das weit über das alte hinausgeht. Der Unterschied zwischen dem alten Gesetz und der neuen Verlage ist der, daß nach der Vorlage die Einberufung und Assentierung der Pferde, Esel, Maulesel und Fuhrwerke auch im Frieden zu Übungen erfolgen kann. Also nicht genug damit, daß die Volkswirtschaft ohnedies ungeheuer belastet ist durch die Waffenübungen der Soldaten, soll diese Belastung der Volkswirtschaft in das Unabsehbare gesteigert werden dadurch, daß man auch die Transportmittel der Volkswirtschaft entzieht. Denn es ist eine Selbstverständlichkeit, daß man diese Übungen nicht im Winter machen wird, sondern in der Zeit vom Frühjahr bis zum Herbst, gerade dann also, wenn jedes Fuhrwerk zu Feldarbeiten dringend gebraucht wird. Und ich muß schon sagen, ich zweifle sehr, daß sich ein Minister finden wird, der angesichts der zu erwartenden schweren Schäden durch eine derartige Übung der Fuhrwerke es wagen wird, eine solche Übung anzuordnen.

Ich möchte daran erinnern, daß Ihre Stellung nicht immer eine derartige gewesen ist. Als im Jahre 1912 das Kriegsdienstleistungsgesetz und auch das Gesetz über die Stellung von Transportmitteln im österreichischen Abgeordnetenhause beraten worden ist, war es gerade der Èeche Exner, der energisch forderte und beantragte, daß Pferde und Fuhrwerke nur im Falle des Kriegsausbruches einberufen werden können. Heute aber gehen Sie mit dieser Vorlage weit darüber hinaus. Wir glauben aber, es würde vollkommen die Aufrechterhaltung der alten Vorlage genügen und wir beantragen daher, daß alle Bestimmungen, nach welchen Transportmittel auch im Frieden einberufen werden können, gestrichen werden sollen.

Ein sehr einschneidendes Kapitel ist auch die Frage der Entschädigung. Wir finden überall, wo im Gesetzentwurf von der Entschädigung der übernommenen Transportmittel gesprochen wird, die Worte "Vergütung nach dem gemeinen Wert". Da möchte ich feststellen, wie schleuderhaft die ganze Gesetzesvorlage ausgearbeitet worden ist. Es heißt nämlich, daß der gemeine Wert nicht höher als 10% des Friedenswertes betragen darf. Nachdem aber, wie ich schon erwähnt habe, das Gesetz auch im Frieden angewendet wird, ist es fraglich, welcher Wert angenommen wird. Man hat also einfach das alte Gesetz abgeschrieben, ohne auch nur einen Moment zu bedenken, daß es unter ganz anderen Verhältnissen angewendet wird. Wir beantragen die Übernahme zum tatsächlichen Wert und beantragen ferner mit Rücksicht darauf, daß bei zeitlicher Beistellung von Transportmitteln, also bei Nichtübernahme der Transportmittel durch den Staat, nachdem in diesem Falle keine Vergütung gewährt werden soll, auch für die Abnützung eine Entschädigung durch den Staat eingeräumt werde. Es ist charakteristisch und ebenfalls ein neuerlicher Beweis für die saloppe Ausarbeitung der Gesetzentwürf, daß beispielsweise wohl von Übungen die Rede ist, aber nirgends im Gesetz auch nur mit einem Wort darauf hingedeutet wird, wie lange diese Übungen dauern können. Es können also, praktisch genommen, Transportmittel zu Übungen einberufen werden, ohne daß der Besitzer eine Entschädigung bekommt, und diese Übung kann sich auch auf Monate hinaus erstrecken. Ein schwerer Mangel ist auch, daß nach dem Gesetz die Bezahlung der abgenommenen Transportmittel erst nach drei Monaten erfolgen soll. Wenn also dem Bauer im März ein Pferd abgenommen wird, kann er bis Juni, Juli warten, bis er vom Staate ein Entgelt bekommt. Mittlerweile kann er sich selbst vor den Pflug, vor die Egge oder das Mistfuhrwerk spannen. Wir beantragen, daß die Vergütung binnen einem Monat auszubezahlen ist.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind aber jene, die von der Befreiung von der Stellung, beziehungsweise Einziehung handel. Da möchte ich erwähnen, daß von der Pferdestellung die Pferde der Seelsorger befreit sind. Woran wir aber am meisten Anstoß nehmen, ist, daß Rennpferde von der Pflicht der Stellung enthoben werden. Ich will hier daran erinnern, was Ihr Nationsgenosse Exner im Jahre 1912 bezüglich dieser Ausnahme im österreichischen Parlament sagte: "Ich finde es komisch, daß auch diese Pferde ausgenommen werden sollen, und zwar darum, weil wir absolut nicht einsehen können, warum die Herrschaften, welche die Pferde zum Sport benützen, geschützt sein sollen. Warum sollen die nicht auch zur gesetzlichen Pflicht herangezogen werden? Ich habe den zutreffenden Worten des ehemaligen Kollegen Exner, die bisheute noch nicht überholt sind, absolut nichts hinzuzufügen. Wahrscheinlich sind in der èechischen Nation die Exners alle schon ausgestorben. Rennpferde läßt man von der Verpflichtung, sich der Stellung zu unterziehen, frei, aber Häuslern, Kleinbauern, Kleinfrächtern kann das einzige Pferd, der einzige Esel, das einzige Wagerl, das er zur Aufrechthaltung seiner proletarischen Existenz braucht, jederzeit abgenommen werden. Wir beantragen, daß Landwirte und Transportberufstätige, wenn sie nur ein Pferd haben, von der Stellung und der Ablieferung befreit sind. Das, was ich bezüglich der Pferde, Esel und Maulesel gesagt habe, trifft auch bezüglich der Fuhrwerke zu. Auch die Fuhrwerke sollen die Transportberufstätigen verpflichtet sein, wenn der Befehl dazu kommt, abzuliefern. Wir stellen den Antrag, daß Landwirte und Transportberufstätige, die nur zwei Fuhrwerke haben, von der Konskribierung und Einziehung befreit sind.

Eine weitere Ungerechtigkeit des Gesetzentwurfes ist es, daß für die Transport- und Verpflegskosten an die Abgabestelle ebenfalls keine Vergütung gewährt wird. Wenn man schon zugibt, daß solche Ausgaben tatsächlich entstehen, ist es selbstverständlich, wenn man fordert, daß diese Ausgaben vom Abnehmer, vom Staate getragen werden. Es wird vorgeschrieben, daß bei Ablieferung von Tieren der frühere Besitzer verpflichtet ist, eine gewiße Futtermenge mitzugeben. Man will diese mitgegebenen Futtermengen nach dem freien Ermeßen des Ministeriums vergüten. Dieses Willkür, der Tür und Tor geöffnet wird, wollen wir steuern, indem wir beantragen, daß die mitgegebenen Futtermittel zum Marktpreise vergütet werden. Neben den Pferden, Eseln, Mauleseln und Fuhrwerken sollen auch Motorräder und Flugzeuge assentiert werden und eventuell eingezogen werden können. Mit der Einziehung der Flugzeuge will ich mich nicht beschäftigen, weil ich das Ganze nur als Aufputz des Gesetzes betrachte. Wichtiger ist aber die Frage der Einziehung der Motorräder. Eine Tatsache, die heute von niemand bestritten werden kann, ist, daß die Motorfahrzeuge aufgehört haben einzig und allein ein Lususfahrzeug zu sein, daß sie heute vielfach für Handel und Verkehr unentbehrliche Verkehrsmittel sind. Es gibt schon eine Unzahl von Reisenden und Kaufleuten, die mittels ihres Motorrades ihrem Berufe nachkommen. Wir stellen daher den Antrag, daß Kaufleute und Reisende, die Motorräder für Geschäftszwecke benötigen, von der Stellung und Ablieferung befreit seien, Entschieden müssen wir uns dagegen wehren, daß bei Übertretungen dieses Gesetzes die bedingte Verurteilung aufgehoben werden kann. Es handelt sich zumeist nur um Ordnungsstrafen und es ist unerhört, daß man bei solchen Ordnungsstrafen eine Verschärfung durch Ausschaltung der bedingten Verurteilung vorsieht.

Ich bitte Sie, unsere Anträge anzunehmen und das Gesetz auf die äußerste Notwendigkeit einzuschränken. Der Militarismus hat uns schon so tiefe Wunden geschlagen, daß wir wahrlich keine Ursache haben, diese noch durch dieses Gesetz zu vermehren. (Potlesk na levici.)

3. Øeè posl. Knirsche (viz str. 206 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Ich habe zur vorliegenden Regierungsvorlage einen Antrag eingebracht, der den Schutz der kleinen Landwirte und Lohnfuhrwerker bezweckt. Bevor ich auf die Begründung desselben zu sprechen komme, muß ich Einiges zur grundsätzlichen Seite der Vorlage sagen. Die Vorlage bildet einen Teil der Kriegsleistungsgesetze. Deren Einbringung würde daher auch in Zeiten tiefsten Friedens die besondere Aufmerksamkeit des Auslandes auf sich ziehen und im Inlande Besorgnis erwecken. Wir leben nun aber keineswegs in einer Zeit tiefsten Friedens, sondern schärfster Gegensätze und militärischer Rüstungen. Das ganze Wirtschaftsleben leidet unter der Unsicherheit dieser Tatsache. Im Vordergrund des außenpolitischen Interesses steht noch immer die Erörterung über die jüngst veröffentlichten Geheimverträge zwischen Frankreich und der Èechoslovakei. Die allgemeine Erregung, die durch die Veröffentlichung dieser Geheimverträge ausgelöst wurde, ist bezeichnend für die nervöse Unsicherheit der außenpolitischen Lage. Und in einer solchen Zeit allgemeiner Beunruhigung kommt die Regierung mit einer Vorlage, die wirklich nicht geeignet ist, beruhigend zu wirken. Die Regierung konnte der Sache des Friedens, den Sie, wie schon der Herr Vorredner hier ausführte, ununterbrochen im Munde führt, keinen schlechteren Dienst erweisen, als in solcher Zeit mit einem Kriegsdienstleistungsgesetz zu kommen. Die Vergangenheit lehrt, daß derartige Gesetze den Parlamenten immer dann aufgezwungen werden, wenn die militärischen Generalstäbe ihre kriegerischen Vorbereitungen treffen. Der Herr Außenminister versichert bei jeder Gelegenheit im In- und Auslande, daß seine Politik auf die Erreichung friedlicher Verhältnisse und auf die Herbeiführung freundnachbarlicher Beziehungen zu den Nachbarstaaten abziele. Er hat dies erst jüngst wieder anläßlich der Veröffentlichung dieser Geheimverträge besonders hervorgehoben und mit Empörung die in den angeblich gefälschten Geheimverträgen zum Ausdruck kommende Politik von der Hand gewiesen. Mag sein, daß diese Verträge eine Fälschung sind, in der Sache treffen sie aber den Nagel auf den Kopf, und sie hätten in der gesamten Öffentlichkeit des In- und Auslandes niemals jene Wirkung, die sie auslösten, hervorgerufen, wenn die politischen Taten des Herrn Außenministers ihnen von vornherein jede Glaubwürdigkeit genommen hätte. Für mich spielt bei der Beurteilung der Politik des Herrn Außenministers die Echtheit oder die Fälschung dieser Geheimverträge keine Rolle. Die außenpolitische Einstellung des Leiters der èechoslovakischen Außenpolitik dem Deutschen Reiche gegenüber wurde ja erst kürzlich in Paris mit aller Klarheit dargetan, denn die Worte "daß man in guten wie bösen Tagen zu Frankreich stehen wird", lassen gar keine andere Deutung zu, und für die militärische Zusammenarbeit Frankreichs und der Èechoslovakei sorgt überdies seit Jahr und Tag der mit der Leitung der èechoslovakischen Armee betraute französische Generalstab. Und gelegentlich der Abstimmung in Oberschlesien und bei der französischen Sanktionspolitik hat der Herr Außenminister gezeigt, was von seinen freundschaftlichen Versicherungen zu halten ist. Bei der Beurteilung der außenpolitischen Richtung eines Staatsmannes können für einen politisch klaren Kopf nur Taten, niemals die mit persönlicher Verbindlichkeit gegebenen rednerischen Versicherungen maßgebend sein.

Wir lehnen die vorliegende Regierungsvorlage daher aus politischen Gründen ab, weil wir zu der Regierung kein Vertrauen haben. Im alten österreichischen Parlament lehnten die oppositionellen Èechen die gleiche Vorlage aus den gleichen Beweggründen wie wir ab. Sie verfochten damals die sehr richtige Ansicht, daß in einem innerlich nicht festgefügten Nationalitätenstaate, in dem sich die Völker unterdrückt fühlen, militärische Leistungen letzten Endes nicht die entscheidende Rolle spielen. Wir stimmten damals mit diesem Standpunkt der oppositionellen Èechen vollkommen überein und wenn die Herren aufrichtig sind, werden sie zugeben müssen, daß die Vertreter der übergroßen Mehrheit des sudetendeutschen Volkes der Gefahr kriege-rischer Verwicklungen Österreichs begegnen wollten, indem sie die innere Neuordnung dieses Staates auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Nationen anstrebten, die für das Reich die beste Stärkung seiner Wehrfähigkeit gewesen wäre. Nur bei solcher politischer Einstellung betrachteten und betrachten wir Nationalsozialisten entsprechende militärische Sicherungsm aßnahmen und Vorkehrungen für berechtigt. Von einer solchen politischen Einstellung ist aber unsere heutige Regierung weit entfernt und ihre täglichen Maßnahmen und Handlungen sind andauernd ein Verrat an den Prinzipien, die die Vertreter des èechischen Volkes bis zum Jahre 1918 verfochten haben. Wie im Wehrausschusse, so werden die Mehrheitsparteien auch im Hause die Vorlage, und zwar wahrscheinlich unverändert, annehmen. Wir können sie daran augenblicklich nicht hindern, aber ich wollte die Herren in dieser Stunde daran erinnern, daß es in den Schicksalsstunden der Staaten nicht auf offene und geheime Militärverträge und Bündnisse und nicht auf Zwangsgesetze, wie es das vorliegende ist, ankommt, sondern einzig und allein darauf, wie der Staat sich zu seinen Völkern und die Völker sich zum Staate stellen.

Wenn das Gesetz aber schon angenommen wird, so sollten sich doch, soweit dessen soziale und wirtschaftliche Auswirkung in Betracht kommt, auch die Herrenvon den èechischen Bänken heute von den seinerzeit im alten Österreich vertretenen Anschauungen leiten lassen. Herr Kollege Jokl, mein Vorredner, hat schon daran erinnert, einer Ihrer damaligen Wortführer, u. zw. der schon vom Kollegen Jokl zitierte Abg. Exner habe bei der Beratung des gleichen Gesetzes im österreichischen Parlament seine Ausführungen mit den Worten geschlossen, die besonders den Herrn Berichterstatter interessieren dürften: "Wir" - nämlich die èechischen Parteien - "sind aus prizipiellen, programmatischen und sachlichen Gründen gegen diese Vorlage, wünschen aber, daß in diesem Parlament alles aufgeboten werde, um diese Vorlage in der Weise zu ändern, daß ihr alle Härten gegen die kleinen Leute abgestreift werden und daß diese auch den Schutz des Parlamentes finden. Wir Èechen können uns dazu nicht hergeben, daß man solche Vorlagen der Regierung ohneweiters unverändert votiert, weil wir gewissenhaft sind und sehen, wie schwere Schäden solche Vorlagen dem Volke, den arbeitenden Schichten schaffen." So Herr Kollege Exner als Vertreter der oppositionellen Èechen seinerzeit im österreichischen Parlament. Ich kann mich diesem Appell von damals nur wärmstens anschließen und die Herren von den Mehrheitsparteien können die in diesen Worten zum Ausdruck kommende volksfreundliche Gesinnung betätigen, wenn sie den zu dieser Gesetzesvorlage von mir eingebrachten Antrag, für den sie ja seinerzeit auch im alten österreichischen Parlament gestimmt haben, annehmen. Der Antrag fordert das gleiche, wie ein Antrag von sozialdemokratischer Seite, nämlich in Ergänzung des § 13 der Vorlage, daß jene Landwirte und jene, die den Transportberufen angehören und die nur über ein Pferd verfügen, von der Verpflichtung der Einrückendmachung desselben ausgenommen sind. Für die kleinen Fuhrwerker bedeutet die Abgabe des einzigen Pferdes die Vernichtung ihrer Erwerbsmöglichkeit. Aber auch im allgemeinen Interesse ist die Belassung des einzigen Pferdes in den gegebenen Fällen notwendig, weil besonders von diesen Erwerbsschichten die Zufuhr von Lebensmitteln aus den entlegenen Landgemeinden in die Städte besorgt wird. Wir haben diesbezüglich in der vergangenen Kriegszeit reichliche Erfahrungen gemacht.

Es wird den Kollegen von den Regierungsparteien umso leichter sein, für diesen meinen Antrag zu stimmen, als sie in ihrer Fürsorge ja soweit gehen, die Rennstallbesitzer von der Abgabe ihrer Rennpferde zu befreien. (Potlesk na levici.)


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