Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 264. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 16. dubna 1924.
1. Øeè posl. dr. Haase (viz str. 651 tìsnopisecké zprávy):
Hohes Haus! Sehr verehrte Herren! Jeder Abgeordnete der Koalition hat sich bemüßigt gesehen, hier einen Kursus über Demokratie zu lesen. Es will einem scheinen, als ob es sich mit der èechoslovakischen Demokratie so ähnlich verhielte wie mit den Frauen. Die besten Frauen sind die, von denen man nicht sehr viel redet. Nach dieser Regel, angewendet auf die Demokratie in der èechoslovakischen Ausgabe, müßte die èechoslovakische Demokratie nicht nur nicht die beste, sondern vielmehr die schlechteste sein, die man sich vorstellen kann. Als was wird uns nun die Demokratie von den Vertretern der Koalition dargestellt - in der letzten Zeit? Denn die Definitionen der Demokratie ändern sich mit der Zeit und mit den jeweiligen Tagesbedürfnissen. Momentan bedeutet Demokratie Ordnung, Demokratie ist Disziplin und, wie der Herr Ministerpräsident in seiner Rede gesagt hat, Demokratie ist höhere Wertschätzung des moralischen Wertes der Persönlichkeit. Die Konsequenz aus dieser Definition der Demokratie war zunächst das Maulkorbgesetz für die Presse (Souhlas na levici.). Ich meine, wir brauchten uns nicht gar zu sehr damit strapazieren, die feineren Auswirkungen der Demokratie zu erörtern. Wir können uns ruhig vorläufig noch beim Grundbegriff der Demokratie aufhalten, da wir ja noch sehr weit davon entfernt sind, diesen grundlegendsten Grundsätzen, wenn ich so sagen darf, der Demokratie zu entsprechen. Bleiben wir bei der bloßen Übersetzung des Wortes: Demokratie heißt Herrschaft des Volkes. (Posl. Patzel: Auf deutsch, aber nicht auf èechisch!) Pardon, auf èechisch ist dieser Begriff definiert im § 1 der Verfassungsurkunde; damit sage ich noch nicht, daß das der Praxis entspricht. In der Verfassungsurkunde heißt es: Das Volk ist die einzige Quelle aller Staatsgewalt in der Èechoslovakischen Republik. Tatsächlich eine einwandfreie, herrliche, klassische Definition des Begriffes Demokratie, wie man überhaupt sagen kann, daß für den Leser, der die Verhältnisse und die Praxis nicht kennt, die èechoslovakische Verfassung eine schöne Verfassung ist. Ich weiche absichtlich dem Ausdrucke "gut" aus. Sie ist schön, eine sehr schöne Lektüre. Nun hat uns in den letzten Tagen der Herr Minister Dr. Beneš in dem Vortrag, den er über die Schwierigkeiten der Demokratie am 7. April gehalten hat, eine nähere Ausführung des Grundsatzes, daß Demokratie Volksherrschaft ist, gegeben. Er sagt: "Die Demokratie setzt eine offene Erörterung der Gesetze, eine öffentliche Erledigung der Streitfragen, einen ständigen und direkten Kontakt der Führer mit dem Volke und die Respektierung aufrichtiger und objektiver Kritik und Diskussion voraus". Es ist das selbstverständlich, was Minister Dr. Beneš sagt, denn beim repräsentativen System kann sich die Demokratie, die Herrschaft des Volkes, eben nicht anders ausleben, als in der Form, daß die Repräsentanten, die gewählten Volksvertreter, in ständigem Kontakt bleiben mit der Bevölkerung, daß die Bevölkerung die Möglichkeit hat, alle Fragen frei zu diskutieren, mit jeder einzelnen Gesetzesvorlage sich eingehend zu beschäftigen und daß ihr auch die Möglichkeit gegeben wird, zu jeder einzelnen Vorlage ihre Meinung zu sagen. Das ist eben begründet im Wesen der repräsentativen Demokratie, der Demokratie mit parlamentarischem System, während ja bei der sogenannten unmittelbaren Demokratie, wie sie in den Stadtstaaten Griechenlands gegeben war, von vornherein das Volk direkt die Gesetze macht. Es ist schon ein kollossaler Abbau des Prinzips der Demokratie im repräsentativen System an und für sich gelegen und so ist das, was Minister Dr. Beneš verlangt, die öffentliche Erledigung der Streitfragen, die Diskussion innerhalb der Bevölkerung, der Kontakt zwischen den Führern, also im praktischen Fall den Abgeordneten, und dem Volk, das Mindeste, was man zur Durchsetzung des Prinzips der Volksherrschaft überhaupt verlangen kann. Minister Dr. Beneš fährt fort: "Die Demokratie ist erst in Bildung begriffen; deshalb ist es notwendig, sie ständig zu schützen, zu erhalten und für sie zu kämpfen." Er sagt dann weiter, warnend seine Sti mme erhebend: "Das System der Oligarchen, das System des Antidemokratismus überträgt sich leicht auch auf die gesetzgebende Körperschaft." Wir haben für diesen langen Satz ein Wort: "Pìtka." (Sehr gut!) Das darf natürlich Minister Beneš nicht sagen, aber jeder, der zu lesen versteht, liest es sehr genau heraus, daß er oben das Wort "Demokratie" und mit letzterem Satz, den ich eben vorgelesen habe, den Begriff "Pìtka" definiert hat.
Und nun möchte ich noch ein Wort des Herrn Ministers Dr. Beneš aus seinem Vortrag mitteilen, weil es gleichzeitig eine Entkräftung dessen enthält, was hier gestern Herr Dr. Hnídek gesagt hat. Er sagte, es sei falsch zu behaupten, daß durch derartige Gesetze, wie sie hier in dieser wahnsinnigen Geschwindigkeit gemacht werden, der Staat gefährdet wird. Und nun hören wir, was Minister Dr. Beneš sagt: "Auch die Zukunft und die Sicherheit unserer Staates kann nur durch den vollen Sieg der inneren und internationalen Demokratie gesichert werden. Jede Verletzung des demokratischen Prinzips ist eine Gefährdung des Staates." Nun, meine sehr Verehrten, wie verhält sich die Koalitionsmehrheit zu diesen Prinzipien der Demokratie, wie verhält sie sich zum Respektieren der Kritik, wie hält sie den Kontakt zwischen den Abgeordneten und dem Volke aufrecht? Vom Respektieren der Kritik kann man gar nicht sprechen, denn die Koalitionsmehrheit richtet es so ein, daß die Kritik überhaupt technisch unmöglich ist. Sie verletzt dann natürlich nicht den Grundsatz, daß in der Demokratie die Kritik respektiert wird, weil die einfach die Kritik von vornherein ausschließt. Herr Dr. Hnídek hat in der Debatte allen denjenigen, welche gegen das Preßgesetz und gegen die sogenannten politischen Vorlagen opponieren, den Vorwurf gemacht, daß die Kritik nur negativ war, daß positive Vorschläge nicht gemacht wurden. Nun, ich möchte vor allem feststellen, daß dieser Satz in dieser Allgemeinheit nicht richtig ist, nicht ganz den Tatsachen entspricht. Aber selbst wenn es vollständig richtig wäre, daß die Kritik gegen die Vorlagen nur negativ war und positive Anträge vermissen ließ, dann richtet sich dieser Vorwurf nicht gegen diejenigen, welche Opposition machen, sondern er kehrt sich gegen die Oligarchen in diesem Staate. (Souhlas na levici.) Denn diese Oligarchie verhindert es, sie macht es techn sch unmöglich, daß man überhaupt in eine Gesetzesmaterie eindringen kann, weil Sie von uns die Sachen mit einem solchen wahnsinnigen Tempo verlangen. Diese Gesetzesmacherei ist einfach unerträglich, sie macht es direkt zur physischen Unmöglichkeit überhaupt, die ganze Tragweite einer jeden einzelnen Bestimmung vollständig zu ermessen, und wenn die Kritik nur negativ gewesen wäre - und sie war zum großen Teil nur negativ - dann müßte die Koalitionsmehrheit daraus ersehen, daß es sich um einen Aufschrei der gesamten Bevölkerung handelt, welche nichts anderes kann, als nur dieses Attentat abwehren, welches man auf die Demokratie verübt.
Meine Herren! Sie haben es sich zum System gemacht, Ihre Gesetze in dieser Art zu machen. Wenn man Sie davor warnt, dann geben Sie zur Antwort: "Ja, wo ist denn der Widerstand der Bevölkerung? Die Bevölkerung wehrt sich ja nicht und wir haben schon bei so vielen Gesetzen gesehen, die Bevölkerung gewöhnt sich schon daran." Wir haben gestern in so verschiedenen Varianten gehört, die Bevölkerung müsse eben zwangsweise erzogen werden. So wie sich ein Schüler wehrt, auf der Schulbank ruhig zu sitzen, so sei es begreiflich, wenn sich das Volk auch wehre, es müsse aber erzogen werden. Dieser Vergleich hinkt ein bißchen. Diese Erziehung der Bevölkerung durch Zwangsmaßnahmen, dadurch, daß man sie in eine Zwangsjacke preßt, dadurch daß man der Presse einen Maulkorb anhängt, ist keine Erziehung. Sie können es zuwege bringen und wollen es so: Aus dem Staat wird eine Korektionsanstalt, in welche der Bürger eingesperrt und so lange zwangsweise erzogen wird, bis die Bevölk rung jede Energie verliert und der Lethargie verfällt. Durch diese Ihre Methoden, meine Herren, vernichten Sie nicht nur die Demokratie in diesem Staate, sondern Sie vernichten den Staat selbst. Wenn Sie die breitesten Volksschichten bei der Erörterung aller öffentlichen Angelegenheiten ausschließen, dann muß man sagen, daß Sie den Grundsatz Ihrer Verfassungsurkunde, daß das Volk die einzige Quelle aller Staatsgewalt ist, zu einer bloßen Phrase erniedrigen, und Sie dürfen sich dann nicht wundern, wenn die Bevölkerung überall dort, wo ihr die Möglichkeit gegeben wird, mit dem Stimmzettel in der Hand über Ihr Regierungssystem zu entscheiden, gegen Sie entscheidet. Das haben Sie ja bei den Wahlen in Karpathorußland gesehen. Mit Ihrer überaus raffinierten Kombination von Überraschungs- und Erschöpfungsstrategie bewirken Sie eines: Sie streuen Mißtrauen in die Bevölkerung. Ich bin nicht Militär, aber aus der Geschichte haben wir das gelernt, daß der Überraschungsstratege gewöhnlich kein Erschöpfungsstratege ist, daß eines das andere meist ausschließt. Sie aber treffen es, im parlamentarischen Leben diese beiden strategischen Prinzipien miteinander zu vereinigen. Sie werfen irge dwelche wichtige Vorlagen plötzlich und unvorbereitet in das Haus und peitschen Sie mimit einer wahnsinnigen. Geschwindigkeit durch, Sie überraschen, erschöpfen und betäuben. Wenn man die gestrige Debatte gesehen hat, dann muß man sagen: Sie sind glänzende, ausgezeichnete Taktiker, aber nur Taktiker, keine Staatsmänner. (Souhlas na levici.) Taktisch haben Sie die Schlacht gestern gewonnen. Es war alles so erschöpft, daß es zu einer richtigen Obstruktion, zu einer richtigen Abwehr des Gesetzes in der Form, wie es das verdient hätte, nicht mehr gekommen ist.
Meine sehr verehrten Herren! Sie haben auf Ihr Programm, wie man gestern gehört hat, die Erziehung geschrieben. Sie erziehen die anderen. Nun, man kann sagen: In einem Punkte ist Ihnen die Erziehung gelungen: Sie haben uns alle, nicht nur die Opposition in diesem Hause, sondern die gesamte Bevölkerung glänzend erzogen - zum Mißtrauen gegen Ihre Regierungsmaximen. Und es ist gut so. Denn es ist wahr, was Anton Menger sagt: "Das Mißtrauen ist die beste Waffe, die schärfste Waffe der breiten Volksschichten gegen eine übermütige Oligarchie." Sie haben sich eine allnationale Regierungskoalition geschaffen und damit eine ganz widernatürliche Kreuzung zwischen den diversesten Über zeugungen. Es ist das Freidenkertum liiert mit dem Klerikalismus, es ist der Sozialismus liiert mit dem Finanzkapitalismus, es ist liiert der ernste Bodenreformer mit dem Großagrarier, kurz und gut, es ist das, was man sonst Mischmasch oder Kuddel-Muddel nennt. Wenn Sie uns dann irgendeinen Gesetzentwurf vorlegen, so sind wir wirklich, mißtrauisch, und selbst wenn der Gesetzentwurf eine wunderschöne Marke trägt, wenn er auch nach dem vorgeblichen Zweck an und für sich begrüßt werden müßte, so müssen wir jeden Gesetzentwurf, den diese allnationale Koalition vorlegt, mit den Worten empfangen: "Timeo Danaos et dona ferentes!" - "Ich fürchte die Danaer selbst dann, wenn sie Geschenke bringen." Wir tun gut daran, wenn wir Ihren Gesetzentwürfen mit Mißtrauen entgegenkommen. Herr Dr. Kramáø hat gestern von dieser Stelle aus gesagt: "Wir haben keinen Grund, uns gegen die sogenannte Preß reform aufzubäumen. Denn gleichzeitig mit dieser Preßreform kommen doch die Gesetzentwürfe gegen die Korruption, als deren erster das Gesetz über die Inkompatibilität mit dem Mandat eines Abgeordneten oder Senators bereits jetzt in Verhandlung ist. Wir brauchen daher die Presse nicht mehr so notwendig, wir sehen daraus, daß es sich der Regierung nicht darum handelt, die Bekämpfung der Korruption durch die Presse zu unterbinden, denn sie legt ja selbst ein Gesetz gegen die Korruption vor." Man kann mit viel größerem Recht die Sache umdrehen und sagen: das beste Inkompatibilitätsgesetz verliert vollständig an Wirkung und Wert, wenn gleichzeitig die Presse geknebelt wird. (Souhlas na levici.) Man kann den Dieb nicht henken, bevor man ihn hat, und um den Dieb aufzufinden, dazu dient eben die Presse. Sie ist das wichtigste, wenn nicht das einzige Mittel, die Korruption zu entdecken und zu überführen. Wenn man mit Recht sagen kann, daß das beste Inkompatibilitätsgesetz bei Knebelung der Presse seine Wirksamkeit verliert, gilt dies noch mehr von einem Gesetz, welches alles eher als das beste ist, welches man nicht einmal als gut bezeichnen kann.
Meine Herren! Es ist mir als Juristen der Grundsatz bekannt, daß Gesetze immer das Produkt von Kompromissen sind. Aber diese Kompromisse haben auch ihre Grenzen. Wenn man dieses Gesetz, das uns nun vorliegt, betrachtet, ergibt sich der dringendste Verdacht, daß es auch das Produkt eines Kompromisses ist, und zwar des Kompromisses zwischen denjenigen, welche die Korruption ehrlich bekämpfen wollen und denjenigen, denen es mit der Bekämpfung der Korruption nicht besonders ernst ist. Ich möchte nun diese Behauptung an einigen Bestimmungen des Gesetzes nachweisen.
Der § 1 der Vorlage erklärt als inkompatibel mit der Mitgliedschaft der Nationalversammlung jede Beteiligung an einem Unternehmen, welches mit dem Staat, einem staatlichen Fond, einer staatlichen Unternehmung in geschäftlicher Beziehung steht. Müßte unterschrieben werden. Nun sagt aber Absatz 2: Inkompatibilität besteht je och nicht, wenn ...... und jetzt kommt eine so schöne Aufzählung, es wird so viel von dem Grundsatz des § 1 ausgeschlossen, so viel subtrahiert, daß schließlich fast Null übrigbleibt. Das ist das Kompromiss: Am Anfang der Grundsatz der absoluten Bekämpfung der Korruption, am Ende so viele Ausnahmen, daß vom Gesetz nichts übrigbleibt.
§ 3 des Gesetzes weicht geflisse tlich dem eigentlichen obersten Grundsatz eines jeden Inkompatibilitätsgesetzes aus, welcher dahin lauten würde, daß jeder Mißbrauch des Mandates und jede wissentliche Duldung des Mißbrauches des Mandates durch einen Dritten verboten ist und Inkompatibilität begründet. Es wird das im § 3 so vorsichtig beschränkt, daß der Grundsatz tatsächlich nicht mehr zu erkennen ist. Er ist so abgebogen und verbogen, das man tatsächlich sagen muß, man ist diesem Grundsatze ausgewichen, obwohl er der erste, der leitende Gedanke des Gesetzes sein sollte.
Zu den §§ 6 und 7 kann man ur sagen: "Difficile est satiram non scribere - es ist sehr schwer, eine Satire nicht zu schreiben". Ich werde Ihnen das, losgelöst von allem juristischen formalen Beiwerk praktisch sagen. Es heißt: Intervenieren bei Behörden ist absolut verboten, unter der Voraussetzung, daß es umsonst geschieht. Aber das Intervenieren für Geld ist gestattet, berufsmäßig, erwerbsmäßig für Geld intervenieren ist erlaubt. Nur darf man den Tarif nicht überschreiten. (Veselost.) Das ist also tarifierte Korruption, eine ganz neue Einführung in das Rechtsleben, wirklich eine Bereicherung des juristisch-begrifflichen Sprachschatzes. (Posl. Hackenberg: Jetzt werden Sie schon dafür sorgen, daß die Taxen nicht zu niedrig sind!) Das ist schon im Gesetze gesagt - das möchte ich unterstreichen - daß diese nicht einmai der Staat oder die Nationalversa mmlung festsetzt, sondern die diversen Kammern und Vertretungskörperschaften der bezüglichen Berufszweige, welche erwerbsmäßig für Geld die Intervention nach Tarifen betreiben dürfen. Das ist schon im Gesetze vorgesorgt, in dieser Beziehung sind die Gesetze vollständig komplett. (Posl. Langr: Mluví jako advokát proti tomu!) Ich bin Advokat, ich bin Rechtsanwalt und deshalb sage ich das, meine Herren, weil ich die Verhältnisse kenne, weil ich weiß, was man mit diesem Gesetze verhüten müßte. Ich weiß es ganz genau, weil ich eben die Branche (Veselost), wenn man so sagen darf, genau kenne, und wenn Sie mich schon fragen, wenn Sie diesen etwas gwschmacklosen Zwischenruf machen, statt sich zu sagen: das ist ein anständiger Mensch, der ruhig auch in seinwm Berude sen Kerreis der Schäden aufdeckt, werde ich noch etwas hinzufügen: Es existiert, und nicht auf deutscher Seite, noch eine ganz besondere Form der Korruption im Advokatenstande, das ist der Mißbrauch des Mandates zur Klientenzutreiberei. (Souhlas a potlesk na levici. - Posl. Langr: My to nepodporujeme, to podporují advokáti!) Stimmt, aber Sie müßten, wenn Sie es mit dem Gesetze ehrlich meinten, solche Sachen verhindern, Sie dürften nicht dulden, daß Advokaten aus Ihrem Mandat als Advokaten Geschäfte machen. Ich scheue mich nicht innerhalb meines Berufskreises die Mängel und Schäden aufzudecken, im Gegenteil, ich rufe Sie auf zur Mithilfe, damit dieser Stand, der für die Bevölkerung ein wichtiger Beruf ist, anständig erhalten werde, und machen Sie hier wahr, was Sie sagen: wenn es nicht im Guten geht, wie Dr. Kramáø gesagt hat, muß es im Bösen gehen. Da ist Korrruption, sie ist gegeben Greifen Sie dagegen ein! Sie weichen aber aus. Sie haben gerade diesen Fall vollständig freigestellt und es kann einem anständigen Rechtsanwalt nicht passen, wenn jeder mit Fug und Recht hingehen und sagen kann: "Du bist also ein privilegierter Korruptionist, nur nach den Tarifen mußt du Dich halten." (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr. inž. Botto.)
Wir vermissen in dem Gesetze auch noch etwas ganz besonderes. Wir vermissen, daß das Gesetz durch wirkliche Schutzmaßnahmen das öffentliche Leben gegen die Korruption schützt, die von den Großbanken, von den größten wirtschaftlichen Unternehmungen ausgeht, welche das gesamte Wirtschaftsleben beherrschen. § 8 des Gesetzes genügt hier nicht. Daß diese Notwendigkeit des Schutzes besteht, haben die Ereignisse der letzten Wochen und Monate bewiesen, besser bewiesen als es die schönste Argumentation beweisen könnte. Das Gesetz bringt uns nur, wenn man so sagen darf, eine lex Prášek specialis. (Veselost.) Sie sehen, ich bemühe mich, eine juristische Terminologie einzuführe. Es ist nur den Präsidenten des Hauses nicht gestattet, in der Verwaltung einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu sein. Nur den Präsidenten. Das ist ein schwaches Kompliment für die Präsidenten. Aber es ist, wie gesagt, geboren aus den Verhältnissen, es ist eine lex Prášek specialis. Der Minister des Innern Malypetr hat in wiederholten Ausführungen im Ausschuß durchaus richtig gesagt, dem Gesetze komme nicht so sehr ein strafrechtlicher, als vielmehr ein präventiver Charakter zu. Wir stimmen mit dieser Zweckbest immung der Prävention, oder wie wir Juristen sagen, der Generalprävention, vollständig überein. Nur möchten wir es gerne sehen, daß das Gesetz die Erreichung dieses Zweckes auch durch einzelne formale Bestimmungen sicherstelle. Und da ist es jedem klar, daß das Verfahren hier von ungeheurer Wichtigkeit ist, und zwar in der Richtung, daß wir uns darum sorgen müßten, daß sich das Verfahren vor der breitesten und qualifiziertesten Öffentlichkeit abspiele. Denn auch der Ha gesottenste ist empfindlich, wenn man seine Affairen in der breitesten Öffentlichkeit verhandelt. So im stillen Kämmerlein läßt er sich so manches gefallen, wenn er nicht sehr empflindlich ist. Aber in breitester Öffentlichkeit behandelt zu werden, das ist schon peinlich und wirkt wirklich als eine Generalprävention. Wir haben daher bereits im Ausschuß den Antrag gestellt, und wiederholen ihn hier, daß jede einzelne Angelegenheit, die persönliche individuelle Angelegenheit, behandelt werden soll im Hause, in der Debatte, und daß dann auf Grund der Debatte das Haus beschließe, ob hier ein Fall vorliegt, der dem Wahlgerichtshof zur endgültigen Entscheidung abzutreten ist oder nicht. Die Regierungsvorlage hat überhaupt von dieser Öffentlichkeit nichts gehalten. Der ist sie ganz ausgewichen. Der Ausschuß ist einen Schritt weiter gegangen und hat den Beschluß des Hauses für den Antrag an den Wahlgerichtshof als Requisit festgesetzt. Aber der Ausschuß bleibt auf halbem Wege stehen! Es heißt nämlich: Der Beschluß wird gefaßt durch blosse Abstimmung ohne Debatte. Und da haben wir wieder so einen Punkt in unserer Gesetzgebung, der immer wiederkehrt. Man tut etwas, damit es scheine, als ob man etwas getan habe. (Výkøik: Wassch mir den Pelz und mach mich nicht nass!) Auch so kann man sagen. Und tatsächlich macht man nichts.
Eine wirklich erschütternde und rührende Milde zeigt der § 15 des Gesetzes. Meine Damen und Herren! Ich bin Verteidiger von Beruf, ich bin natürlich immer für die weitestgehende Milde, ich bin weit entfernt, ein Scharfmacher in Strafsanktionen zu sein, aber ich habe die unangenehme Eigenschaft, Milde für alle zu verlangen; und gerade da scheint es mir, als hätte man mit zweierlei Maß gemessen. Denn gestern haben Sie, meine Herren von der Majorität, die Preßgesetznovelle in erster Lesung akzeptiert. Und da schauen wir uns den etwas analogen Paragraphen 26 der Preßgesetznovelle an. Dort wird derjenige Redakteur, der den Urheber unrichtig angibt oder dem ein gewagter Wahrheitsbeweis nicht gelingt, sofort mit dem ersten Urteil seiner Fähigkeit, verantwortlicher Redakteur zu sein, entkleidet, sofort, à tempo. Ein Redakteur schein also viel staatsgefährlicher zu sein als ein Korruptionist, nach Auffassung der Gesetze, denn während der Redakteur sofort unfähig erklärt wird, weiter verantwortlicher Redakteur zu sein, gibt man dem Abgeordneten und Senator, bei dem schon der Wahlgerichtshof, nicht vielleicht der Inkompatibilitätsausschuß allein, also der Inkompatibilitätsausschuß, das Plenum des Hauses und der Wahlgerichtshof, jedenfalls nach monatelangem Verfahren festgestellt haben, daß bei ihm ein Fall von Inkompatibilität, id est Korruption, vorliegt, noch Möglichkeiten; er wird nicht des Mandates entkleidet, er bekommt vielmehr 14 Tage Überlegungsfrist und kann nun Bilanz machen, kann - denn erst jetzt ist es ernst auskalkulieren: Was ist besser, Mandat oder diese inkompatible Stellung? Und wenn er in 14 Tagen erklärt: Also bleiben wir beim Mandat, ich verzichte auf diese inkompatible Stellung, das ist dann, wie es der Herr Dr. Kramáø gesagt hat, jako kdyby se nechumelilo, wie wenn gar nichts geschehen wäre (Veselost.), es ist alles in Ordnung, die Korruption ist nicht da gewesen und der Abgeordnete oder Senator kann sein Mandat wiederum vollständig ruhig ausüben. Nun, meine Herren, diese Milde nach zweierlei Maß erscheint mir doch, gelinde gesagt, etwas stark und sie stärkt noch den Verdacht, daß es sich hier nicht darum gehandelt hat, wirklich die Korruption zu bekämpfen und zu erschlagen, sondern darum, irgend etwas zu machen, nachdem die Bevölkerung schon so aufgeregt ist, damit eben wieder Ruhe eintrete und man sehe, daß Anstrungungen gemacht eerden, daß irgend etwas geschieht.
Der Herr Minister des Innern hat sich in Ausschuß dagegen gewehrt, daß behauptet werde, dieses Gesetz sei ein Gelegenheitsgesetz. Ich habe bereits vorhin eine Gelegenheitsbestimmung erw ähnt, die ganz klar nachzuweisen ist, die lex Prášek specialis, § 8. Dort, an dieser Stelle, wird es ganz deutlich. Aber ich muß sagen, die Regierungsvorlage ist in einem Punkt sehr ehrlich. Sie sagt an einer Stelle ausdrücklich, daß eine zweite Bestimmung, und zwar im Gesetz über den Wahlgerichtshof, eine Gelegenheitssache ist, u. zw., wenn wir schon in der juristischen Terminologie bleiben wollen, eine lex specialis Vrbenský (Veselost). Das sagt der Motivenbericht ausdrücklich, er sagtt nur nicht "Vrbenský", aber sonst sagt er alles, was auf den Fall Vrbenský paßt. Diese lex specialis Vrbenský geht dahin, im Gesetz über den Wahlgerichtshof die kleinen Wörtchen "nízký a" "niedrig und" auszulassen. Der Wahlgerichtshof soll also einen Abgeordneten und Senator schon dann des Mandates für verlustig erklären können, wenn er aus unehrenhaften Motiven seine Partei verlassen hat oder ausgeschlossen wurde. Was heißt das: Unehrenhaft? Wie hat es der Wahlgerichtshof interpretiert? Er hat gesagt ich komme auf die Interpretation, die auch im Ausschuß gegeben wurde -: wenn jemand auf das Programm einer bestimmten Partei kandidiert, wenn er auf irgend eine Kandidatenliste, mit seiner Zustimmung natürlich, gesetzt wird und nun trotzdem im La ufe der Jahre sich gegen die Parteidisziplin aus bestimmten prinzipiellen Gründen vergeht, dann könnte man vielleicht sagen, das wäre nicht ehrenhaft. Aber niedrig ist es nicht, niedrig ist es erst, wenn er noch einen Revers unterschrieben hat. Meine Herren, diese Argumentation verstehe ich nicht. Die Schriftlichkeit verlangt man gewöhnlich im öffentlichen Leben nicht, ich habe noch nie einen gesehen, der einen Notariatsakt aufsetzt, wenn er in eine Partei eintritt, andererseits ist schriftlich ja jede Kandidatur; man muß ja die Liste mitfertigen. Aber nun haben wir gesehen, daß der Wahlgerichtshof bei Vrbenský und Genossen Schwierigkeiten gehabt hat zu sagen, daß es eine niedrige Handlungsweise wäre, wenn eine Gruppe von Abgeordneten, die auf das sozialistische Programm gewählt wurden, gegen das Schutzgesetz auftritt. Und da hat man sich gesagt: Es kann noch einnal so etwas vorkommen; lassen wir daher das Wörtchen "niedrig" aus und es wird uns die Argumentation des Wahlgerichtshofes genügen. Es ist nicht ehrenvoll, gegen die Disziplin in der Partei zu handeln, und wenn man dann ausgeschlossen wird, verliert man eben das Mandat. Es wurde auch diese ganze Argumentation begründet mit dem Prinzip der gebundenen Listen. Sie haben formal, theoretisch recht, daß das Mandat nicht das eigene persönliche Ma ndat ist, sondern, daß das Mandat der Partei gehört. Aber hier haben wir wieder die alte Geschichte: Diese Bestimmung ist theoretisch für den Nichteingeweihten als Lektüre wunderbar, ausgezeichnet und einwandfrei in jeder Beziehung. Aber wer die Verhältnisse kennt, muß sich sagen, daß ein Korrektiv dazu gehört: es muß unbedingt sicher sein, daß eine Regierung, wenn sie sieht, daß sich die Verhältnisse innerhalb der Bevölkerung geändert haben, daß die Zusammensetzung der parlamentarischen Körperschaften nicht mehr der geistigen Zusammensetzung innerhalb des Volkes draußen entspricht, in diesem Falle das Haus auflöst und Neuwahlen ausschreibt. (Posl. Merta: To bývávalo. To bylo svého èasu! Posl. dr. Hnídek: To by musely být volby každý rok!) Das müßte durchaus nicht jedes Jahr sein, so wankelmütig ist die Bevölkerung nicht. Ich habe von der Bevölkerung eine höhere Meinung, Herr Kollege Hnídek, als so viele Herren von den Koalitionsparteien hier geäußert haben, von denen man annehmen kann, daß Sie Ihr eigenes Volk für gänzlich urteilsunfähig halten, da Sie es fortwährend erziehen. Ununterbrochen wollen Sie ihm Ihre Meinung aufzwingen. Sie bemänteln es ja, aber Sie wollen sich an der Macht, an der Regierung, erhalten. Wenn Sie sehen, daß sich die große Masse des Volkes gegen das Regierungssystem kehrt, wäre es Ihre heilige Pflicht, dem Volke die Möglichkeit zu geben, sich auszusprechen und ein wirklich demokratisches Urteil über dieses System zu fällen. Das ist die einzige Konsequenz aus der gebundenen Liste. Nur dann ist sie gut; aber sich immer als Formaljurist darauf ausz reden: das oder jenes folgt aus diesem Prinzip, dabei jedoch die wirkliche Grundlage des Prinzipes verraten, das, meine Herren, ist vielleicht ein juristisches Kunststückchen, aber nur ein juristisches, politisch ist es nicht. (Posl. Hackenberg: Dabei sind Sie nicht konsequent! Wenn nämlich einer von der Opposition zur Regierung beitritt, dann darf er das Mandat behalten!) Diese Bestimmung ist, wie Kollege Hackenberg bereits in seinem Zwischenruf angedeutet hat, nichts anderes als ein Versicherungsparagraph gegen die Flucht aus dem Lager der Koalition. Denn Sie sorgen sieh ja nicht um die Erhaltung der Oppositionsparteien. Im Gegenteil: wenn nur einer zu Ihnen kommen würde, wenn Sie nur hoffen könnten, daß jemand zu Ihnen kommt, würden Sie bestimmt nicht derartige Versicherungsparagraphen in das Gesetz aufnehmen. Und das scheint mir etwas Erfreuliches zu sein, denn die Regierungskoalition scheint doch nicht gar so stark zu sein, wenn sie sich mit Paragraphen gegen das Abbröckeln versichern muß. Es scheint die Anziehungs- und die Übergeugungskraft, welche an die Koalition kettet, doch nicht so kräftig zu sein, denn sonst wäre es nicht notwendig, mit Zwangsmaßnahmen Abgeordnete, die einmal in der Regierungskoalition waren, in die Regierungskoalition dauernd hineinzupressen. Juristisch ist so ein Versicherungsparagraph etwas Hervorragendes. Aber es zeugt nicht gerade von weit ausschauender staatsmännischer Begabung. Meine Herren, Sie können die Entwicklung hemmen, das ist richtig; wenn Ihnen das genügt, dann haben Sie es gewonnen, diesen Zweck haben Sie erreicht. Aber aufhalten können Sie die Entwicklung nicht, ja im Gegenteil, Sie tun formell durch die Art der Behandlung der Vorlagen, die Sie dem Volke bescheren, und materiell durch den Inhalt derselben alles, damit die natürliche Entwicklung vorwärts schreite, die natürliche Entwicklung, welche das System der Oligarchie bricht und an seine Stelle das System einer wahren Demokratie setzt. (Potlesk a souhlas na levici.)
2. Øeè posl. Knirsche (viz str. 656 tìsnopisecké zprávy):
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir deutschen Nationalsozialisten sind mit den Grundsätzen, die in der vorliegenden Regierungsvorlage zum Ausdruck kommen, voll und ganz einverstanden. Nach unserer Auffassung ist das Abgeordnetenmandat das höchste Ehrenamt, das von den Mitbürgern verliehen werden kann. Und dieses Ehrenamt kann durch nichts mehr beschmutzt werden, als wenn es dazu ausgenützt wird, sich persönliche Vorteile zu sichern, sich zu bereichern oder wenn es zu korruptionistischen Zwecken ausgenützt wird. Die selbstlose Ausübung des Mandates, die Unvereinbarkeit des Abgeordnetenmandates mit anderen besoldeten öffentlichen Ehrenstellen ist daher ein ungeschriebenes selbstverständliches Gesetz für uns deutsche Nationalsozialisten. Leider sind nicht alle parlamentarischen Parteien gleicher Auffassung und es steht daher die Ämterzusammenraffung und die parlamentarische Korruption hierzulande in voller Blüte. In der Einbringung dieser Vorlage drückt sich daher der beschämende Tiefstand unserer korrumpierten gesetzgebenden Körperschaft aus, die nachgerade jedes Ansehen im Volke verloren hat und deren Charakteristikum es ist, daß die Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaft selbst zum großen Teil vor einander keine Achtung mehr haben. Die Regi rung täuscht sich jedoch, wenn sie glaubt, daß durch die Gesetzwerdung dieser Vorlage Sauberkeit und Reinheit in das öffentliche Leben und in die Verwaltung des Staates einziehen werden. (So ist es!) Diese werden erst einziehen, wenn das heutige Regierungssystem, das sich auf Militär und Polizei, auf eine undemokratische Verfassung und eine ebensolche parlamentarische Geschäftsordnung, auf reaktionäre Schutzgesetze, Zensur und Kerker stützt, fällt und wahre Demokratie zum Regierungsprinzip erhoben wird. Sie haben, meine Damen und Herren von der Regierrungskoalition, dieses demokratische Regierungsprinzip schon bei der Festlegung der Staatsgrundgesetze verleugnet und verraten. Ihr Regierungsprinzip ist nicht die Demokratie, sondern die politische Unmoral. Oder ist es moralisch, wenn Sie den mit Worten und Unterschrift bekräftigen Pittsburger Vertrag brechen, ist es demokratisch, wenn Sie den Karpathorussen die im Minderheitsvertrag garantierte Autonomie vorenthalten? Ist es nicht Unmoral, den Staat als demokratische Republik zu bezeichnen, da es doch den Völkern des Staates verwehrt war, an der Festsetzung der Verfassung mitzuarbeiten, und ist diese Verfassung, durch die Sie sich das Ausbeutungsrecht in den Ländern der sogenannten Minderheitsvölker sichern, etwa demokratisch? Es könnte diese Fragestellung lange fortgesetzt werden, aber die wenigen Beispiele genügen wohl, den Vorwurf der politischen Unmoral zu rechtfertigen. Die bei uns in allen Zweigen der staatlichen und Armeeverwaltung eingerissene Korruption, die in diesem Hause hier ihre Brutstätten hat, die das èechische Volk demoralisiert und den Staat andauernd erschüttert, ist eine Folge dieses unmoralischen Regierungsprinzips. Der Staat wird aus diesen Affairen und Korruptionsgeschichten nicht früher herauskommen, bevor er nicht auf sittlichere Grundlagen gestellt wird. Ich muß schon sagen: was wir in den wenigen Jahren, die wir mit den Kollegen von der Koalition hier in diesem Hause zusammen arbeiten, oder eigentlich besser gesagt gegen einander arbeiten, an Koruption, an Mißbrauch des Abgeordnetenmandates, erlebt haben, ist gerade zu erschütternd auch für uns, die wir uns doch nur freuen könnten über die Zersetzungserscheinungen in einem Volke und Staate, dem wir schließlich doch nur als Kulturdünger dienen sollen. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Tomášek.)