Støeda 1. dubna 1925

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 339. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 1. dubna 1925.

1. Øeè posl. Køepka (viz str. 23 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Ein brauchbares Zettelbankgesetz wäre vor Jahren bereits notwendig gewesen. Die bisherige Wirtschaft des staatlichen Bankamtes, welches vollständig dem Diktate des Finanzministeriums und einzelner èechischer Parteiinteressen ausgeliefert war, hat die Finanz- und Wirtschaftspolitik in den letzen Jahren auf das schwerste geschädigt. Durch das in Verhandlung stehende Gesetz betreffend die Errichtung einer èechoslovakischen Nationalbank soll zwar dem Anscheine nach diesem Übelstande abgeholfen werden. Wenn wir trotzdem gegen die Vorlage unsere Stimmen erheben müssen, so geschieht es deswegen, weil wir im Namen der deutschen Wirtschaft, welche einen der wichtigsten Faktoren des Staates darstellt, dazu gezwungen sind, wie auch wegen der sonstigen schweren sachlichen Mängel, die dem Gesetzentwurfe anhaften und welche die zu schaffende èechoslovakische Nationalbank ihres in allen Kulturstaaten üblichen Charakters zu entkleiden geeignet sind.

Die Fundierung der Nationalbank durch Edelmetall und Devisen ist so schwach, daß sie es nicht ermöglicht, an eine dauernde Erfüllung der währungstechnischen Aufgaben dieses Institutes zu denken. Aus der inländischen privaten Wirtschaft wird auch mit den größten Anstrengungen die entsprechende Unterlage nicht zu beschaffen sein. Dem Staate scheint es aber auch gar nicht darauf anzukommen, die Nationalbank als ein unabhängiges Finanzinstitut einzurichten, sondern er scheint es nur darauf anzulegen, sich einen überwältigend großen Einfluß im vorhinein im Aktienbesitze zu sichern. Das wichtigste für diese Gründung wäre es, daß sofort eine entsprechende ausländische Valutaanleihe erlangt würde. Statt dessen begnügt sich die Regierung mit der Ermächtigung, seinerzeit einmal eine solche Auslandsanleihe aufzunehmen.

Diese mangelnde Vorsorge zwingt die Regierung, sich mit einer anfänglichen Deckung von 20% zu begnügen, welche nur 15 Jahre hindurch jährlich um 1% erhöht wird. Da jedoch auch ein Teil des Banknotenumlaufes in dieser Deckung mit einbezogen ist, so entpuppt sich auch diese Konstruktion als bloße Scheindeckung, die bei reeller Bedeckung sich noch auf einen viel niedrigeren Prozentsatz herabmindert.

Dazu kommt, daß das Gesetz eine Einlösungspflicht - die einzige Garantie für die einwandfreie Gebarungeines Noteninstitutes - nicht kennt. Ein weiterer schwerwiegender Grund unserer Ablehnung ist der Umstand, daß ein Teil der Vermögensabgabe zur Deckung von schwebenden Staatsschulden verwendet werden soll. (Výkøiky posl. dr. Hanreicha.)

Místopøedseda dr. Hruban (zvoní): Prosím neraète vyrušovati.

Posl. Køepek (pokraèuje): Die èechoslovakische Nationalbank will den Anschein erwecken, als ob sie den Angriffen des stets geldbedürftigen, in seinem Budget nicht ausgeglichenen, in seiner Wirtschaft durch falsche Maßnahmen, wie insbesonders die sogenannte Bodenreform und die Nichteinlösung der Kriegsanleihen erschütterten Staates entzogen wäre. Dem gegenüber stellen wir fest, daß sowohl in der Direktion wie auch im Rate der Bank der Staat durch das Finanzministerium sich den entscheidenden Einfluß gewahrt hat.

Er hat sich außerdem durch die Möglichkeit, gefügige Geldinstitute in weitestem Maße teilnehmen zu lassen, berechtigte wirtschaftliche Faktoren jedoch vom Einflusse vollständig auszuschalten, zum alleinigen Herrscher des Noteninstitutes gemacht, so daß unter dem Scheine der selbständigen Zettelbank doch nur an der wie bisher unkonrollierbaren Staatsfinanzwirtschaft festgehalten wird.

Unter diesen Umständen können wir, weil die Unverantwortlichkeit der èechoslovakischen Staatsfinanzwirtschaft zur Genüge bekannt ist, in ein Institut, welches auf solch mangelhafter Basis aufgebaut ist, kein Vertrauen haben und bezweifeln, daß durch diese Zettelbank die Erwartungen, die der Herr Außenminister durch seine Ankündigungi in der internationalen Welt erwecken wollte, sich auch wirklich erfüllen werden.

Aus diesen Gründen lehnt die Arbeitsgemeinschaft die Vorlage ab. (Výkøiky posl. dr. Hanreicha. - Souhlas na levici.)

2. Øeè posl. R. Fischera (viz str. 27 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herrn! Unser erstes Wort ist ein Protest gegen die Art der Behandlung der uns vorliegenden Gesetzesnovelle in diesem Hause. Es handelt sich hier um eine Vorlage, zu deren Vorbereitung lange Zeit zur Verfügung stand, welche also in allen Einzelheiten mit größter Sorgfalt hätte ausgearbeitet werden können. Dabei ist das Gesetz über die Zettelbank ein volkswirtschaftlich ungemein wichtiges Gesetz mit einer Wirksamkeit auf 15 Jahre hinaus, und in jedem anderen Parlament wü de um jeden Buchstaben eines solchen Gesetzes gekämpft und gerungen worden sein. Die Regierung hat das Gesetz mit ein em Motivenbericht gleitet, der eine Seite Umfang hat. Die Dürftigkeit dieses Motivenberichtes wird erst recht augenfällig, wenn wir in der Geschichte des österreichischen Parlamentes zurückblättern und bei der Umstellung der österreichischen Währung im Jahre 1890 vergleichen, welche Fülle von Material damals den Abgeordneten in jenem Klassenparlament zur Verfügung gestellt wurde. Die Begründung der Vorlage ist so armselig, dürftig und mangelhaft, daß nicht nur seitens der Opposition, sondern auch aus den Reihen der Mehrheitsparteien ganz offen diese Armseligkeit kritisiert wurde. So sagt z. B. Dr. Macek, ein Anhänger der èechischen Sozialdemokratie, ein bekannter èechischer Volkswirtschaftler im "Právo Lidu", über dieBegründung dieser Vorlage folgendes: "Diese Vorlage ist ein Zeichen von Nachlässigkeit und Oberflächlichkeit und ist so mangelhaft begründet, daß dies allein in jedem anderen Parlamente hinreichen würde nicht zur Begründung eines so wichtigen Gesetzes, sondern zu einem Mißtrauensantrag gegen den Finanzminister."

Die Oberflächlichkeit in der Gesetzesausarbeitung möchte ich an einigen Bestimmungen aufzeigen. Im Artikel VIII, mit welchem die Steuer der Bank an den Staat bei Überschreitung des zulässigen Notenumlaufes bestimmt wird, war nur die Höhe der Steuer angegeben, nicht aber die Steuergrundlage, und erst jetzt, im neuausgearbeiteten Entwurf ist dieser offensichtliche Mangel behoben worden. Im Artikel III fehlt jetzt noch jede Zeitbestimmung. Es heißt dort nur: "Die Stabilisierung der Krone hat zu erfolgen auf der Grundlage im Verhältnis zum Dollar der letzten zwei Jahre." Aber es ist nicht angegeben, von welchem Zeitpunkt an diese zwei Jahre gerechnet werden sollen. Der frühere Artikel XXVIII ist in der jetzigen Fassung abgeändert worden. Er enthielt die Bestimmung, daß die Regierung durch eine besondere Verordnung, die auch der Präsident der Republik unterschreiben sollte, den vollständigen Gesetzestext des Gesetzes vom 14. April 1920, des Bankgesetzes, mit den Änderungen der vorliegenden Novelle kundmachen solle, um damit zu einem einheitlichen übersichtlichen Gesetze zu kommen.

Und wie hat der Budgetausschuß diese Vorlage behandelt? Auf unsere Vorhalte wegen mangelhafter Begründung und Oberflächlichkeit der Vorlage hat einer der Mehrheitsabgeordneten, Herr Dr. Samek, an die Regierungsvertreter apelliert, Gelegenheit zu nehmen, während der Verhandlungen im Ausschuß bei der Spezialdebatte die Einzelheiten aufzuklären und den mangelhaften Motivenbericht durch diese Aufklärungen zu ersetzen. Die Abgeordneten der Mehrheitsparteien scheinen wirklich zu glauben, daß die Einbringung einer solchen Vorlage und ihre Begründung nur eine Sache der wenigen Abgeordneten sei, die zufällig dem Budgetausschuß angehören; sie scheinen gar nicht zu empfinden, daß die Regierung die Verpflichtung hätte, eine so wichtige volkswirtschaftliche, eine so tief einschneidende Vorlage der gesammten Öffentlichkeit und nicht nur dem Parlamente gegenüber zu begründen, der gesamten Öffentlichkeit Gelegenheit zur Aussprache, Diskussion und Prüfung der Unterlagen dieser Vorlage zu geben. Denn was bedeuten mündliche Erörterungen von Regierungsvertretern im Laufe der Budgetausschußdebatte, wer hat denn da Gelegenheit, die Unterlagen dieser Erklärungen zu prüfen und auf ihre Richtigkeit hin zu untersuchen, wenn sie erst während der Debatte vorgebracht werden? Und wie waren denn diese Aufklärungen, die nach dem Appell des Herrn Dr. Samek gegeben wurden? Der Herr Sektionschef Dr. Vlasák, der heute im Hause anwesend ist, hat sich ostentativ nur an die Herren von der Mehrheit gewendet und ihnen begreiflich zu machen versucht, daß sie doch auf eine Begründung verzichten mögen, weil ja im Jahre 1920 bei der Schaffung des damaligen Bankgesetzes eine ausführliche Besprechung, Enquêten von Fachleuten u. s. w. stattgefunden haben. Jetzt wäre es daher nicht notwendig, noch einmal in die Prüfung des Stoffes einzugehen. Das sagt Dr. Vlasák, obzwar seit 1920 doch eine ganz gewaltige Verschiebung der wirtschaftlichen und währungspolitischen Verhältnisse nicht nur in diesem Lande, sondern in vielen anderen Staaten stattgefunden hat, dieser Vergleich also, auch wenn er sonst richtig wäre, heute gar nicht mehr zutreffend wäre. Aber wie ist diese Vorlage im Jahre 1920 in der Nationalversammlung behandelt worden? In einer Rede von sieben Minuten Dauer, ohne weitere Vorbereitung ist von dem Herrn Berichterstatter damals das Gesetz begründet worden und Herr Dr. Stránský, der früher diesem Hause angehörte, schrieb bei Besprechung der jetzigen Vorlage in den "Lidové Noviny", daß die Schaffung dieses Gesetzes im Jahre 1920 doch nicht anderes war, als eine schöne Geste für das Ausland. Und eine solche Behandlung läßt sich der Budgetausschuß von einem Regierungsvertreter gefallen. Leider haben es die Herren von der Mehrheit, die diesem Ausschuße angehören, nicht unter ihrer Würde gefunden, daß die Opposition in diesem Parlamente von einem Regierungsvertreter so behandelt werden kann. (Výkøiky posl. Hackenberga.) Wie ist die Vorlage im Budgetausschuß sonst verhandelt worden? Sowohl der Berichterstatter, als auch der Herr Finanzminister haben in der ersten Sitzung ungefähr fünf Minuten zu der Vorlage gesprochen, aber sie haben sie in keinem Teil untersucht und sachlich geprüft, sie haben keine Erläuterungen gegeben, sondern einfach ein Loblied auf diese Novelle angestimmt. Trotzdem haben sich die Mehrheitsparteien damit abgefunden. Nicht abgefunden hat sich aber diesmal die èechische Öffentlichkeit mit einer solchen Begründung und an dem Widerstande, der sich in der èechischen Öffentlichkeit erhoben hat, ist die glatte Durchberatung der Vorlage im Budgetausschuß gescheitert. Alles hat sich gegen die Vorlage in ihrer ursprünglichen Fassung gestellt, nicht nur die Arbeiterschaft, sondern auch die Vertreter der Volkswirtschaft und Industrie, kurzum die Vorlage mußte anders behandelt, sie mußte abgeändert werden, und es ist das Verdienst der èechischen Sozialdemokraten, daß die Vorlage jetzt doch in wesentlichen Stücken verbessert worden ist und in vieler Beziehung wesentliche Mängel der früheren Fassung behoben worden sind. Aber hat der Budgetausschuß über die notwendigen Abänderungen verhandelt, ist vielleicht im Budetausschuß, wie es sonst in jeder parla entarischen Körperschaft üblich ist, ein Subkomitee eingesetzt worden, hat der Ausschuß in langen Erörterungen über die neue Fassung beraten? Sie kennen die Vorgänge und wissen, daß es müßig ist, solche Fragen hier aufzuwerfen. Die Verhandlungen hat die Finanzpìtka geführt, und sie hat sie nicht öffentlich geführt, sondern im geheimen, weil ja bei diesen Verhandlungen offenkundige Gegensätze innerhalb der Koalition aufeinanderplatzen und man sich der Öffentlichkeit gegenüber nicht so in die Karten schauen läßt. Deshalb wird der Budgetausschuß erst einberufen, wenn sich die "Pìtka" geeinigt hat, und nachdem es diesmal wiederholt vorgekommen ist, daß die Verhandlungen nicht so glatt vonstatten gegangen sind, als es vielleicht der Vorsitzende des Budgetausschusses angenommen hat, mußte der einberufene Ausschuß stundenlang warten, da die "Pìtka" noch nicht fertig war; dann wurde er heimgeschickt, bis eben der Beschluß der "Finanzpìtka", noch einmal genehmigt durch die politische "Pìtka", dem Budgetausschuß vorgelegt worden ist. Daß dann kein Buch stabe mehr geändert werden kann, ist von vornherein totsicher. So behandelt man in diesem Hause die Opposition, die fast die Hälfte der Abgeordneten ausmacht, bei einer Vorlage, bei der es sich eigentlich gar nicht um politische Gegensätze, sondern nur um rein wirtschaftliche Angelegenheiten, um verschiedene Auffassungen in rein wirtschaftlichen Dingen handelt. Dann verlangt man noch, daß diese Opposition Gelegenheit nehmen soll, sich docn zum Staatsgedanken und zum Staate selbst zu bekennen.

Die Vorlage, deren Besprechung ich mich nun zuwenden möchte, zerstört den Grundgedanken des Gesetzes vom Jahre 1920, die Voraussetzung, daß in der Èechoslovakei die Währung in ganz kurzer Zeit auf Goldbasis umgestellt, daß die Goldwährung eingeführt werden könnte. Das Bestreben auf rasche Einführung der Goldwährung war in dies em Lande verknüpft mit dem Gedanken einer fortwährenden Steigerung des Kronenkurses, mit der Deflation, und die jetzige Vorlage ist ein Eingeständnis dafür, daß dieses Ziel nicht erreicht werden konnte. Wir geben zu, daß es unmöglich ist, die Goldwährung bei den gegenwärtigen Währungsverhältnissen nicht nur hier, sondern überall, wo es an der notwendigen Golddeckung fehlt, sofort einzuführen. Die Vorlage trägt eigentlich dem von unserer Partei wiederholt klar ausgesprochenen Standpunkt Rechnung, daß wir weder an der Deflation noch an der Inflation ein Interesse haben, sondern daß unser Bestreben dahin gerichtet sein muß, eine möglichste Stabilisierung der Währung zu erreichen. Es ist das Verhängnis der èechischen Finanzpolitik gewesen, daß sie unserem Dafürhalten nach viel zu lange Zeit die Deflation absichtlich gefördert hat, um das Ziel der Goldwährung zu erreichen, und zu dem Zwecke, daß der Staat die Auslandsschulden in einer besseren èechischen Währung zurückzahlen kann, damit er hier und bei der Bezahlung der Zinsen für die Auslandsschulden Ersparnisse machen kann und diesem scheinbaren Staatsinteresse sind all zu lange Zeit die Volksinteressen geopfert worden. Die Krise und die Arbeitslosigkeit gerade des Jahres 1921 hätte nach unserem Dafürhalten nicht so arg sein müssen, wenn man damals dem Standpunkte der Währungsstabilisation anstatt dem der Goldwährung und Deflation Rechnung getragen hätte, wie es jetzt in dieser Vorlage geschieht. Es ist keine Minderung der Auslandsschulden eingetreten, der èechische Staat ist nicht imstande gewesen, die Auslandsschulden zurückzuzahlen. Im Gegenteil, unsere Auslandsschulden haben sich in den letzten Jahren immer wieder vermehrt und dabei ist mit als eine Folge der Deflation in Erscheinung getreten, daß der Inlandsgeldmarkt, daß die Èechoslovakei selbst für die Unterbringung von Staatsanleihen vollständig versagt hat. Das Sinken des Kurses der Staatsanleihenpapiere, von denen einzelne heute 40 bis 60% ihres ursprünglichen Wertes besitzen, ist nichts anderes als das Versagen der Kreditwirtschaft dieses Staates, ist eigentlich nichts anderes als - trotz der sogenannten Deflation - dieselbe Folgeerscheinung, wie sie in anderen Ländern durch den Druck von Banknoten, durch die Inflation eingetreten ist, die wir selbstverständlich nicht gutheißen und gegen die wir uns immer gewendet haben, weil die Ausgabe von Banknoten ohne Deckung nichts anderes ist als Falschmünzerei, die von staatswegen betrieben wird. Weil der Anleihemarkt vollständig versagt hat, haben wir hier den Zustand, daß anstelle von langfristigen Währungskrediten dem Staate kurzfristige Anleihen gegeben worden sind, die er jedenfalls sehr hoch verzinsen muß, daß die Verschuldung des Staates beim Bankamt und bei den Großbanken immer weiter fortgeschritten ist und daß der èechische Staat nicht mehr imstande war, im Auslande eine Anleihe aufzunehmen. Die genaue Zahl wirduns leider niemals mitgeteilt, aber die Summe von 8 Milliarden kurzfristiger Kassenscheine, die im Umlauf sein sollen, wird nicht bestritten. Das Entscheidende ist, daß sich die Ausgaben des Staatshaushaltes nicht in dem Maße vermindert haben, als die Steigerung des Kurses der èechischen Krone seit dem Jahre 1921 beträgt. Denn obzwar die èechische Krone um das zweieinhalbfache ihres damaligen Wertes gestiegen ist, ist unser Staatsbudget von 19 Milliarden nur auf 13 Milliarden gesunken. Wir haben einen Rückgang des Budgets um ungefähr ein Dr ttel, die Verminderung der Ausgaben im Staatshaushalte steht also im krassen Widerspruch zu den Werten der Krone vom Jahre 1921 und heute. Und wollen wir zu stabilen Verhältnissen kommen, ist eine der wichtigsten Bedingungen, daß auch im Staatshaushalte den Währungsverhältnissen endlich Rechnung getragen wird.

Die Aufgabe der neuen Bank ist in der Novelle so umschrieben, daß die èechische Krone auf Grund des Verhältnisses der letzten zwei Jahre gegenüber vollwertigen Goldwährungen stabil erhalten werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, wird vorgesehen, daß während des Privilegiums der Bank auf die Dauer von 15 Jahren jedes Jahre der Goldschatz um 1% bis auf 35 % steigen soll, damit diese Wertbeständigkeit, die Stabilisierung, erreicht wird. Ob das gelingen wird, ist wohl zu bezweifeln, aber es wäre ein Trugschluß, wollten wir annehmen, daß mit der Stabilisierung der Währung auch schon die Stabilisierung der volkswirtschaftlichen Verhältnisse eintreten würde. Wir haben in den letzten zwei Jahren den Wert der Krone gegenüber den vollwertigen Auslandsdevisen fast unverändert gejabt. Trotzdem sind wir Zeugen gewesen, daß gerade innerhalb der letzten zwei Jahre so gewaltige Preisverschiebungen vorgekommen sind und daß gerade seit einem halben Jahre eine so starke Teuerungswelle auch die Èechoslovakei erfaßt hat, wie wir das in der Vorkriegszeit verhältnismäßig niemals zu verzeichnen hatten.

Die Stabilisierung der Wirtschaft wird durch die Beständigkeit der Währung allein nicht erreicht. Wir haben große Probleme unserer Volkswirtschaft ungelöst; so z. B. das Problem der Wohnungsnot und des Wohnungsbaues. Beides kann nicht ohne Einfluß auch auf die Währung sein. Unsere Mieten werden trotz gleichbleibender Währung steigen. Sie haben erst unlängst ein solches Gesetz beschlossen. Unsere Brunkohlen-Industrie, um nur einen wichtigen Zweig unserer Volkswirtschaft zu nennen, liegt darnieder. Die Auswirkungen der Bodenreform im Bezug auf die Lebensmittelversorgung treten immer mehr und mehr in die Eischeinung und die Stabilisierung im Staatshaushalte, wie ich schon einmal erwähnte, scheint überhaupt im Verhältnis zu dem Werte der Krone gar nicht erreichbar zu sein, außer die Regierung würde sich endlich dazu entschließen, darauf zu verzichten, in solchem Maße, wie es jetzt geschieht, unproduktive Ausgaben zu machen. Denn so lange von den Gesamtausgaben dieses Staates allein für militärische Zwecke fast 1/5 verbraucht wird, können wir nicht davon sprechen, daß mit der Stabilisierung der Währung auch die Stabilisierung der volkswirtschaftlichen Verhältnisse erreicht wird. Und wie sind die Verhältnisse gegenüber dem Auslande stabilisiert? Wir wissen heute noch nicht einmal, wie groß die Reparationsschuld ist, die der Èechoslovakei auferlegt wird. Das Verhältnis zur Österreichisch-Ungarischen Bank ist ebenfalls noch nicht geklärt. Überall, wohin wir blicken, stoßen wir auf ungelöste Probleme. Rußland ist noch gar nicht in den dreis der wirtschaftlichen Beziehungen zur Èechoslovakei einbezogen. Unsere Staatsgrenzen sind heute immer noch ein Hindernis für den Güter- wie für den Personenverkehr, besonders im Verkehre mit unseren unmittelbaren Nachbarländern. Und wie hat unser Außenminister Dr. Beneš erst vor einigen Tagen in Genf unsere Verhältnisse zum Auslande charakterisiert? Ich glaube, er hat das Richtige getroffen, wenn er gesagt hat, daß jeder Streit zwischen zwei Grenzposten der mitteleuropäischen Staaten die Möglichkeit eines Krieges gibt. Also auch hier keine Stabilisierung. Und deshalb behaupte ich... (Posl. Pohl: Nur in Genf hat er das gesagt!) Sehr richtig, denn die Èechoslovakei müßte, wenn man dem Außenminister folgen würde, eine andere Außen- und Handelspolitik einleiten. Deshalb wäre es eine bittere Selbsttäuschung, glauben zu machen, daß schon mit der Stabilisierung der Währung auch eine Sicherung bezüglich der friedlichen Entwicklung unserer Volkswirtschaft gegeben wäre, wie wir sie in der Vorkriegszeit zu verzeichnen hatten. Die beste Währungsfundierung eines Staates ist nach unserem Dafürhalten nicht der Goldschatz, sondern die Produktion des Landes, die Steigerung der Produktion und die größere Wirtschaftlichkeit, die ein Staat gegenüber dem anderen erreichen kann. Dieses Ziel zu erreichen, müßte die Aufgabe der èechoslovakischen Volkswirtschaft sein.

Die Errichtung der Zettelbank bedeutet - das geben wir ruhig zu - gegenüber dem jetzigen Zustand einen unverkennbaren Fortschritt. Bisher war es so, daß die Finanzverwaltung, der jeweilige Finanzminister, bei dem von ihm errichteten und verwalteten Amt die Möglichkeit hatte, Banknoten drucken zu lassen und diese Banknoten für Zwecke der Staatswirtschaft in Anspruch zu nehmen, also ungefähr dasselbe, was ich vorhin mit dem Ausdruck "Falschmünzerei" bezeichnet habe; und wie charakterisierte und das dürfte für die bürgerlichen Nationalökonomen maßgebend sein - ein Mann wie Fraser, der Vizepräsident der Bank von England, einen solchen Zustand? In der "Prager Presse" hat er unlängst über das Währungsproblem geschrieben und unter anderemdort die Ansicht vertreten, daß es ein em kriminellen Verbrechen der Regierung gleichgehalten werden sollte, wenn sich der Finanzminister Geld von der Zettelbank ausborgt, - die hier noch dazu von ihm selbst verwaltet wird, - anstatt dieses Geld direkt von der Bevölkerung zu borgen. Herr Fraser macht eine einzige Ausnahme für den Fall, daß der Staat kurzfristigen Kredit von der Zettelbank in Anspruch nehmen kann zu denselben Bedingungen, wie die übrige Bevölkerung eingeräumt erhält. Die Wirtschaft des Bankamtes konnte, trotzdem es imstande war, eine Stabilisierung der Krone herbeiz uführhren, kein Vertrauen erwecken. Und wenn wir heute dieses Zettelbankgesetz vor uns haben, so deshalb, weil der èechoslovakische Staat bei seiner bisherigen Währungspolitik nun ebenso im Ausland keine Anleihen mehr unterbringen konnte, wie das seit langer Zeit schon im Inland der Fall war.

Es soll die Währungspolitik dieses Staates, so ist im Budgetausschuß erzählt worden, losgelöst werden von dem Einfluß der politischen Parteien, eine Entpolitisierung der Währungspolitik soll durchgeführt werden. Das ist ein ganz schönes Wort, aber schauen wir uns an, wie es praktisch gemacht wird. Ich verweise auf den Bericht: Der Finanzminister hat die Personen zu ernennen, welche die Bank zu errichten haben. Da können wir uns schon eininen Begriff davon machen, wie die Entpolitisierung beschaffen und welchen Kreisen die Bank anvertraut sein wird. Der Finanzminister ist der Exponent der Živnobanka und das Bankamt wurde ja bisher in der Bevölkerung als nichts anderes denn als Expositur der Živnobank betrachtet. Die Zettelbank wird ausschließlich dem èechischen Großkapital überantwortet werden. Das ist bei uns Entpolitisierung der Bank- und Währungspolitik. Der § 43 wird benützt werden, um niemandem anderen als den èechischen Banken und èechischen Sparkassen die Möglichkeit zu geben, die Bank zu gründen, zu verwalten, und jeden anderen von der Teilnahme an dieser Bank fern zu halten. Das Stimmrecht wird den Besitzern von 10 Aktien, die einen Wert von 34 Tausend Kronen repräsentieren, gegeben.

In den Verwaltungsrat oder als Revisor kann nur gewählt werden, wer 20 Aktien besitzt, und es werden selbstverständlich keine armen Teufel sein, die dann in dem künftigen Verwaltungsrat der Bank sitzen werden. Die Verzinsung der Aktien der Zettelbank ist mit einem ziemlich hohen Prozentsatze vorgesehen. Wir haben uns dagegen gewendet, daß unter Umständen sechs bis acht Prozent den Aktionären gezahlt werden. Wenn der Zinsfuß heute auch nicht allzu hoch ist, wissen wir doch nicht, wie beim Ende des Privilegiums der Bank nach 15 Jahren, die Verhältnisse in Bezug auf die Verzinsung am Geldmarkt sein werden. Und um nur ja einen etwa möglichen künftigen Einfluß der Arbeiter sowie der nichtèechischen Bevölkerung von der Bank fernzuhalten, wird der Bankrat ermächtigt, die Übertragung der Bankaktien nicht zu gestatten. Diese Bestimmung soll verhindern, daß es auch in Zukunft, vielleicht bei einer anderen politischen Konstellation den Deutschen oder anderen Völkern dieses Staates, oder der Arbeiterschaft möglich wird, an der Verwaltung der Bank teilzunehmen. Diese Bestimmung bedeutet nichts anderes, als eine Fortsetzung dessen, was bei Inkrafttreten jedes Gesetzes in diesem Parlament sich erreignet, jeden für alle Zukunft auszuschalten, der nicht an der Regierungsmehrheit teilnimmt. Und dieaes gewollte, dieses beabsichtigte Übergehen der nichtèechischen Bevölkerung kommt auch in den Bestimmungen über die Ausgabe der Banknoten klar zum Ausdruck. Bisher war unter anderem auf der Banknote der Wert auch in polnischer Sprache ersichtlich gemacht. In Hinkunft fällt das Polnische weg, obzwar der èechoslovakische Staat polnische Teile in seinen Grenzen umschließt. Die deutsche Sprache kommt nach der kleinrussischen und es ist nicht etwa der Bevölkerungschlüssel in der Reihenfolge der Sprachen zugrunde gelegt, sondern mit aller Absicht die deutsche Sprache vor der magyarischen an die vorletzte Stelle gesetzt. Man übersieht absichtlich die völkische Gliederung, die nationale Schichtung der Bevölkerung, man übergeht absichtlich die Arbeiterklasse bei der Schaffung dieser Bank. Aber man denkt doch daran, daß doch auch ein Staatswappen auf der Banknote sein muß und trifft dafür ganz klare Bestimmungen.

Eine Bestimmung dieser Banknovelle bekämpfen wir auf das schärfste: Der Artikel XXI besagt, daß zu den 9 gewählten Bankräten noch ein zehntes Mitglied ernannt werden kann, welches nicht èechoslovakischer Staatsbürger zu sein braucht. Für alle übrigen Funktionäre der Bank gilt die Bestimmung, daß sie nicht nur èechoslovakische Staatsbürger sein, sondern daß sie auch in der èechoslovakischen Republik geboren sein müssen. Die Aufnahme der Bestimmung, daß also ein Ausländer in die Verwaltung der Bank eintreten kann, ist nichts anderes, als daß von vornherein mit der Möglichkeit gerechnet wird, daß hier ein "Zimmermann" an der Verwaltung der èechischen Zettelbank teilnehmen kann. Man hat ja den Holländer bereits gefunden, der diese Funktion übernehmen wird, aber der Motivenbericht besagt über diese ungemein wichtige Bestimmung nicht ein Wort. Da nüssen wir denn doch sagen; wenn der Zweck dieser Bestimmung der wäre, nur dadurch Anleihen zu günstigen Bedingungen im Auslande zu erhalten, so hatte die Regierung die Verpflichtung, dem Parlamente und der gesamten Öffentlichkeit darüber Bericht zu erstatten, weshalb eine für die Finanzhoheit des Staates so beschämende Bestimmung aufgenommen wird. War es kein Zwang, sondern ist es ein freiwilliges Beugen vor dem Ausland, in der Voraussicht, dort so eher Anleihen unterzubrin gen, so ist dies ein so vollständig würdeloser Zustand, daß wir uns dagegen auf das entschiedenste, obwohl wir nicht die Vertreter des Sta tes sind, im Interesse des parlamentarischen Ansehens wenden müssen.

Das Gesetz beinhaltete zum Teil eine Änderung des Zweckes des Vermögensabgabegesetzes. Und da erklären wir: Wir sind dagegen, daß die Vermögensabgabe, wenn auch nur zum Teil, irgendeinem anderen Zwecke zugeführt wird als ihrem ursprünglichen, einzig und allein zur Tilgung jener Schulden verwendet zu werden, die aus der Währungstrennung hervorgegangen sind und dem èechoslovakischen Staate aufgehalst wurden. Wenn diese Schuld allein bei der Österreichisch-Ungarischen Bank heute ungefähr 9 Milliarden Krnen beträgt - die endgültige Summe wird von der Reparationskommission festgesetzt werden, - während es sicher ist, daß die Vermögensabgabe und die Wertzuwachsabgabe kaum einen Betrag von 7 Milliarden abwerfen werden, halten wir die Aufnahme einer solchen Bestimmung für ein Unglück und wenden uns auf das Schärfste gegen sie. Wir sind dagegen, daß, sowie es der § 8 vorsieht, irgendwelche Begünstigungen für die Bank, die nicht klar umschrieben sind, sondern sich auf das Statut der ehemaligen Österreichisch-Ungarischen Bank stützen, in das Gesetz aufgenommen werden. Für die èechoslovakische Zettelbank wird ein Bankstatut geschaffen werden und in diesem Bankstatut muß die Möglichkeit gegeben sein, - das Statut hat das Parlament zu beschließen - für eine klar und deutlich umschriebene Gebahrung der Bank die notwendigen Bestimmungen zu treffen. Wir brauchen also keine unklaren Bestimmungen, von denen niemand weiß, in welcher Art und von welcher Bedeutung sie der Zettelbank zukommen sollen. Wir wenden uns auf das schärfste gegen die Ermächtigung an den Finanzminister, daß es ihm und dem Bankrate überlassen bleibt, den Beginn der Tätigkeit der Bank festzusetzen. Wir wollen kein Gesetz auf Lager, wie solche schon wiederholt beschlossen worden sind, sondern wir wollen, daß der Beginn der Tätigkeit der Bank klar terminiert wird. In dem vorliegenden Bankgesetz wird aber der Regierung die Ermächtigung gegeben, daß sie "unter geeigneten wirtschaftlichen Voraussetzungen", im Auslande eine Währungsanleihe bis zu 50 Milionen Gold-Dollar abschließen kann, deren Ertrag nur zu Währungszwecken verwendet wird. Wir sehen die Notwendigkeit ein, daß eine solche Anleihe im Ausland aufgebracht wird, aber wir verwahren uns dagegen, daß der Regierung die Ermächtigung gegeben wird, ohne daß das Parlament Gelegenheit hat, zu prüfen, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind, zu diesem Zwecke eine Anleihe im Betrage von 1.700,000.000 Kè aufzunehmen.

Die Zettelbank wird als das Zentrum des Geldverkehrs eine ungeheuere Macht und wirtschaftliche Bedeutung haben. Sie wird für 15 Jahre über die Kreditgewährung entscheiden, sie wird bestimmend sein für den Zinsfuß, sie wird die Eskomptierung durchführen, den Devisenhandel überwachen und regeln und von ihrer Finanzpolitik wird die Volkswirtschaft in allen Zweigen sehr stark beeinflußt werden. Wenn gerade die kleinbürgerlichen Nationalökonomen über die furchtbare Schädlichkeit des Leihkapitals wettern, darüber daß die Banken heute 10 bis 12% Zinsen verlangen, und eine Erleichterung der Zinsenlast wünschen, so wird es durchaus nicht gleichgültig sein, wer die Leitung der Bank führt und in welcher. Höhe in künftigen Jahren der Zins wird gezahlt werden müssen, abgesehen von den Einwirkungen des internationalen Finanzmarktes.

Die Entscheidungen der Bank berühren auch die Arbeiterschaft auf das wesentlichste. Die Preise der Lebensmittel und Bedarfsartikel, die Beschäftigung der Industrie, all dies wird durch die Beschlüsse beeinflußt, welche im Bankrate gefällt werden. Innerhalb der kapitalistischen Wirtschaft kann sich auch der Arbeiter den Auswirkungen der Tätigkeit der Zettelbank nicht entziehen, und deshalb haben wir uns bemüssigt gefühlt, Vorschläge zur Verbesserung dieses Gesetzes zu machen. Es ist uns dies in gar keiner Weise gelungen. Mit der Annahme des Gesetzes wird aber unser Bemühen, der Arbeiterschaft auf dem Gebiete der Finanzwirtschaft Einfluß und Geltung zu verschaffen, nicht für einen Tag zur Ruhe kommen. Der Arbeiter ist heute nicht nur als Einzelperson, sondern gemeinsam mit seinen Klassengenossen an der unmittelbaren Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse sehr stark interessiert. Die Arbeiterschaft ist heute selbst der Besitzer von großen Unternehmungen, von Genossenschaftsbetrieben, aber sie wird bei der Leitung und Verwaltung der Bank vollständig ausgeschaltet sein. Die Finanzkraft der Arbeiter, der ungeheueren Masse der kleinen Sparer zu organisieren und ihre Ersparnisse zu erfassen, sie dem kapitalistischen Eingriff zu entziehen und im Dienste ihrer Klasse zu verwenden, in eigenen gemeinschaftlichen Unter nehmungen anzulegen, wird eine jener großen Aufgaben sein, deren Erfüllung unserer Partei gerade durch dieses Gesetz mit zwingender Deutlichkeit auferlegt ist. (Potlesk na levici.)


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP