Čtvrtek 25. června 1925

Příloha k těsnopisecké zprávě

o 350. schůzi poslanecké sněmovny Národního shromáždění republiky Československé v Praze ve čtvrtek dne 25. června 1925.

Řeč posl. Hackenberga (viz str. 344 těsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Namens meines Klubs muß ich erklären, daß wir über das Verlangen nach Fristverlängerung für das Ministerverantwortlichkeitsgesetz im höchsten Grade erstaunt sind und daß dieser Antrag ein sehr merkwürdiges Licht auf die Arbeitsmethoden dieses Parlamentes wirft. Es gibt in diesem Hause Vorlagen, die binnen 4 Tagen verabschiedet werden, und hier haben wir eine Vorlage, und zwar eine Regierungsvorlage vor uns, die in vier Jahren noch nicht erledigt worden ist. Bereits im J. 1921 wurde diese Vorlage im Senate eingebracht. Meine Partei hat von allem Anfang an erklärt, daß wir die Gesetzwerdung dieses Antrages entschieden fördern werden. Dieser Standpunkt war auch selbstverständlich, weil das Ministerverantwortlichkeitsgesetz eine notwendige Ergänzung der Verfassung ist, deren Bestimmungen über die Verantwortlichkeit der Regierung ohne ein solches Gesetz eine leere und inhaltslose Dekoration bleiben, die nie zur praktischen Bedeutung gelangen können. Wir haben in Konsequenz unseres Standpunktes sogar auch unseren eigenen Antrag in der Sache zurückgezogen, um der Verhandlung der Regierungsvorlage völlig freie Bahn zu schaffen. Aber höchst erstaunlicher Weise hat es jahrelang gedauert, bevor der Senat den Antrag wirklich in Angriff nahm. Erst am 17. Dezember 1924 hat der Senat über den Antrag Beschluß gefaßt. Aber seither ist wiederum ein halbes Jahr vergangen, ein halbes Jahr, in welchem das Abgeordnetenhaus wirklich nicht oft beisammen gewesen ist, in welchem es nicht viel gearbeitet hat, so daß wahl rhaftig reichlich Zeit gewesen wäre, um diese Gesetuvorlage zu verabschieden, ohne welche die Verfassung ein Torso bleibt. Aber obwohl der Senatsbeschluß bereits am 29. Jänner dem Verfassungsausschusse zugewiesen wurde und obwohl dem Verfassungsausschusse zur Berichterstattung eine Frist von 8 Tagen gesetzt wurde, obwohl also der Verfassungsausschuß bereits Anfangs Februar seinen Bericht zu erstatten gehabt hätte, ist bis heute nichts, absolut nichts in der Sache geschehen, das Gesetz nicht um einen Schritt gefördert worden, ja im Gegenteil, wir haben uns heute neuerlich mit dem Antrag zu beschäftigen, daß wir den Senat um eine Verlängerung der verfassungsmäßigen Frist ersuchen, daß dieses Ersuchen sehr merkwürdig von der Hast absticht, mit der andere Gesetze, die von den Regierungsparteien durchgepeitscht werden, ihre parlamentarische Erledigung erfahren.

Es scheint, daß es der Regierung nicht sehr angenehm ist, wenn die Verfassungsbestimmungen über die Verantwortlichkeit der Regierung Durchführbarkeit und Wirksamkeit erlangen, es scheint uns sehr, als ob sich die Regierung nach dem großzügigen und systematischen Mißbrauch, den sie in letzter Zeit mit ihrer Verordnungsgewalt getrieben hat, durch ein Gesetz, das ihre Verantwortlichkeit regelt, beunruhigt fühlte.

Wir verstehen vollkommen, daß die Koalitionsparteien sich schützend vor die Regierung stellen und versuchen werden, uns schon den ersten Schritt unmöglich zu machen, wenn wir es unternehmen wollten, die Regierung für ihre offensichtlichen Verfassungsbrüche zur Verantwortung zu ziehen. Aber wir werden dieses Spiel nicht mitmachen. Unser Klub wird für die angesuchte Frist nicht stimmen. Das Abgeordnetenhnhaus hat noch bis zum 30. Juni Zeit. Es besteht nicht das geringste Hindernis, daß heute noch der Verfassungsausschuß zusammentritt, daß er heute und morgen und wenn es sein muß, noch Samstag die verhältnismäßig wenigen Paragraphe der Vorlage mit aller Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit durchberät, und es kann daher ruhig das Plenum des Hauses die Vorlage fristgerecht verabschieden. Wir erklären, daß wir ohneweiters bereit wären, einer Vornahme der zweiten Lesung noch am selben Tage gemäß § 55 der Geschäftsordnung unsere Zustimmung zu geben. Es ist also nicht nötig, daß die Frist verlängert wird. Wenn es dennoch geschieht, so legen die Parteien der Mehrheit damit nur an den Tag, daß ihnen der Ausbau der Verfassung gleichcgiltig, die Wahrung der Rechte des Parlaments nebensächlich und die Ministerverantwortlichkeit ein leeres Wort ist. Wir werden daher gegen den Antrag auf Fristerteilung stimmen und appellieren an das Parlament, um die sofortige Verhandlung der dringlichen Vorlage zu erwirken. (Potlesk na levici.)


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