Čtvrtek 2. července 1925

Příloha k těsnopisecké zprávě

o 352. schůzi poslanecké sněmovny Národního shromáždění republiky Československé v Praze ve čtvrtek dne 2. července 1925.

1. Řeč posl. Kurťaka (viz str. 397 těsnopisecké zprávy):

azbukou

2. Řeč posl. Heegera (viz str. 400 těsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der Immunitätfall des Abg. Jung hat deshalb ein besonderes Interesse, weil der klagbare Tatbestand durch Preisgabe des Redaktionsgeheimnisses erfolgt ist. Ich möchte bei dieser Gelegenheit daran erinnern, daß wir im Vorjahre, als die Preßgesetznovelle zur Beratung stand, nicht nur einen scharfen Kampf gegen die reaktionären Bestimmungen dieses Gesetzes im allgemeinen geführt haben, sondern daß wir vor allem die damals aufgestellte Forderung der Preisgabe des Redaktionsgeheimnisses auf das schärfste bekämpften, umsomehr, als gerade das Redaktionsgeheimnis, trotzdem nirgends eine gesetzliche Regelung bestand, von den meisten Gerichten respektiert worden ist. Erst die im Vorjahre beschlossene Preßgesetznovelle hat trotz einiger Verklausulierungen die Wirksamkeit des Redaktionsgeheimnisses förmlich aufgehoben und illusorisch gemacht. Gegen diese Absicht haben nicht nur wir, sondern auch die verschiedenen Sprecher der anderen oppositionellen Parteien Stellung genommen und scharf gegen dieses Verlangen angekämpft. Es ist besonders interessant, weil es sich heute um die Auslieferung eines Parteikollegen des Herrn Abg. Patzel handelt, dessen Rede, die er damals bei dem Preßgesetz gehalten hat und die sich auf das Redaktionsgeheimnis bezieht, wiederzugeben: (Výkřiky.)

Předseda (zvoní): Prosím o klid.

Posl. Heeger (pokračuje): Der Abg. Patzel sagte damals wörtlich: "Aufrecht geblieben ist trotz angeblicher Verklausulierung der Versuch, den Journalisten die Berufsehre, das Berufsgeheimnis zu nehmen. Man verklausuliert diese Bestimmung, aber wahr ist, daß sie immer noch da ist, wenn man Erleichterungen verspricht, wenn der Redakteur das Geheimnis ohne Not preisgibt. Das empfinden alle Journalisten als etwas Unerhörtes, daß man einen Stand zwingen will preiszugeben, was er durch Jahrzehnte als seine größte sittliche Ehrenpflicht gehalten hat, seitdem es eine öffentliche Presse überhaupt gibt."

Abg. Patzel sagt also, daß es die größte sittliche Ehrenpflicht ist, das Redaktionsgeheimnis hochzuhalten, und es ist daher um so interessanter, auf Grund des Berichtes des Immunitätsausschusses feststellen zu können, daß es gerade sein Parteigenosse Dr. Binder, Redakteur der "Neuen Zeit" in Troppau ist, der ohne zwingenden Grund diese sittliche Ehrenpflicht verletzt, das Redaktionsgeheimnis preisgegeben und seinen Herrn und Meister den Abg. Jung als den Urheber dieses Artikels bezeichnet hat. Es ist wahrscheinlich, daß der Redakteur der "Neuen Zeit" einen anderen Begriff über die sittliche Ehrenpflicht der Journalisten hat. Obwohl man hier von nationalsozialistischer Seite gegen die Preisgabe des Redaktionsgeheimnisses angekämpft hat, hat man jetzt das Gegenteil gemacht und das Redaktionsgeheimnis preisgegeben.

Wir haben uns zum Wort gemeldet, um vor allem diese Tatsache festzustellen, gleichzeitig aber auch um hier zum Ausdruck zu bringen, daß wir, trotzdem es sich um eine private Ehrenbeleidiigung, begangen durch die Presse, handelt, gegen die Auslieferung stimmen werden, weil wir im Gegensatz zu der Auffassung des Dr. Binder, des nationalsozialistischen Redakteurs, durch unsere Abstimmung bekunden wollen, daß wir für die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses eintreten. (Souhlas na levici.)


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