Poslanecká snìmovna N. S. R. È. 1920.

I. volební období.

1. zasedání.

Pùvodní znìní.

413.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Baeran, Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Minister des Innern

wegen widerrechtlicher Konfiszierungspraxis gegenüber der "Neuen Trautenauer Zeitung".

Die "NeueTrautenauer Zeitung" wirdseit längerer Zeit von dem fanatisch nationalen Zensor in Trautenau ununterbrochen mit Konfiskationen belästigt, so z. B. wurde folgenderArtikel, der von der Staatsanwaltschaft in Reichenberg nicht beanständet wurde, in Trautenau konfisziert.

Zur Abwehr tschechischer Schulwürgerei.

Um gegen die unausgesetzte tschechische Würgerei der deutschen Schulen energisch Stellung zu nehmen unddiesem fluchwürdigen Beginnen endlich eine Grenze zu setzen, versammelten sich am 13. d. M. im Rathause zu Hohenelbe alle deutschen Ortsschulräte des Schulbezirkes Hohenelbe zu einer Protestversammlung. Nach einem äusserst anschaulichen Referate über die Folgen solcher Wirtschaft für das deutscheVolk wurdenachstehende Entschliessung einstimmig beschlossen, welche durch eine Abordnungunter Führungideutscher Abgeordnetersofortbeidenmassgebenden Stellen in Prag zu übergeben ist.

Entschliessung.

Das deutsche Schulwesen im deutschen Schulbezirke Hohenelbe wird in der demokratischen Republik auf die unerhörteste Weise verfolgt und vernichtet. Es sind der tschechischen Unduldsamkeit bisher zum opfer gefallen: die einklassigen deutschen Schulen in Stückau, Schreibendorf, Neuwelt und Benetzko, ferner je eine Klasse an den deutschenVolksschulen in Franzental, Harrachsdorf, Hennersdorf, Huttendorf, Niederhof, Niederrochlitz Volksschule, Niederrochlitz Bürgerschule, Oberlangenau, Oberprausnitz und Oberrochlitz (4 Schulen und 10 Klassen, zusammen 14 Klassen).

Damit hat die Schulwürgerei noch kein Ende gefunden. Der Hohenelber Knabenund Mädchenvolksschule wurden erst in den letzten Tagen je 2 Schulklassen geraubt. Auch über den deutschen Volksschulen in Arnau, Harta, Hennersdorf, Niederhermannseifen und Polkendorf schwebt bereits das Damoklesschwert.

Wird diese Schulwürgerei fortgesetzt, dann haben die Deutschen nach 6 Jahren, in denen die Kinderzahl infolge deutscher Kriegsopfer für den eigenen Staat erschreckend zurückgeht, nicht ein Drittel der heutigen Schulen.

Die heute versammelten Vertreter sämtlicher deutscher ortsschulräte des Schulbezirkes Hohenelbe erheben schärfsten Einspruch gegen die Vergewaltigungen ihrer deutschen Schulen und erklären die fortgesetzte Auflassung und Sperrung deutscher Schulklassen als einen Akt brutalsten Faustrechtes. Die deutsche Bevölkerung, die in diesem Lande 67 % aller Steuern aufbringt, kann sich das nicht ruhig gefallen lassen. Wir verwahren uns daher:

1. Ganz entschieden gegen die Auflassung von deutschen Schulen und Schulklassen zu Gunsten tschechischer Minderheitsschulen und verlangen Eröffnung aller bisher aufgelassenen Schulklassen bei herabgesetzter Schülerzahl (30 per Klasse) und gesetzliche Ausnahmsbestimmungen für die Dauer der Kriegsfolgen, um den völligen Niedergang des deutschen Schulwesen zu verhindern. 2. Das sogenannte Schulerrichtungsgesetz (für die Deutschen Schulvernichtungsgesetz) vom April 1919 ist unbedingt zu verwerfen und durch ein modernes, dem Zeitgeiste entsprechendes Schulgesetz unter Mitwirkung deutscher Schulmänner und deutsche Volksvertreter zu ersetzen. 3. Ebenso darf das kürzlich beschlossene Schulaufsichtsgesetz, dass die deutsche Schule ganz tschechischer Willkür ausliefert, nicht in Kraft treten. Die Verwaltung der deutschen Schule gebührt dem deutschen Volke.

Die deutschen Abgeordneten und Senatoren aller Parteien fordern wir auf, im Sinne vorstehenden Protestes rasch und mit allen Mitteln solcher, von gehässigem Siegerdünkel diktierter Schulwürgerei ein Ende zu machen. Der Dank des deutschen Volkes ist ihnen sicher.

Weiters wurde folgender Artikel konfisziert:

Aufreizende Fremdenbücher. Wie uns mitgeteilt wird, erging an die Hotels, Touristenbauden und sonstigen Gasthäuser ein behördlicher Erlass, in welchem ausgeführt wird, dass bei der Behörde darüber Beschwerde geführt wurde über die bisherige Art der Führung der Fremdenbücher. Diese Fremdenbücher seien in allen möglichen Sprachen, nur nicht in der böhmischen (recte tschechischen. Anmerkung der Schriftl.) vorgedruckt. "Nachdem solche Fremdenbücher - heisst es in dem Erlasse - den heutigen Zeitverhältnissen nicht entsprechen und die "böhmische" Bevölkerung sich in ihrer Ehre gekränkt erachtet, so finde ich hiemit anzuordnen, dass von nun an in allen Hotels, Touristenbaude und sonstigen die Fremden beherbergenden Gasthäusern des hiesigen Verwaltungsbezirkes nur Fremdenbücher mit dem Vordrucke einzelner Rubriken in der böhmischen Sprache, wo nicht an der ersten, so wenigstens an der zweiten Stelle zu führen sind." Schliesslich folgt für den Fall der Zuwiderhandlung die Androhung der Strafe nach dem § 11 des bekannten Prügelgesetzes beziehungsweise alten österreichischen Hofdekretes vom 20. April 1854.

Dazu wird uns von dem Besitzer einer vielbesuchten Gebirgsbaude geschrieben: So sieht die vielgepriesene Gleichberechtigung in der Ueberschweiz aus! Weil sich ein böhmischer (lies tchechischer) Chauvinist beschwert hat, dass die Fremdenbücher nicht auch bei deutschen Gastwirten in kerndeutscher Gegend in tschechischer Sprache geführt sind, wird von amtlicher Stelle ein Erlass herausgegeben, dass sich die "böhmische" (lies: tschechische) Bevölkerung in ihrer Ehre gekränkt fühlt (!!) und unter Strafandrohung die dopp elsprachige Führung der Fremdenbücher gefordert... Mich hat in Prag oder anderen tschechischen Städten noch niemand gefragt, ob ich mich an meiner Ehre gekränkt fühle, wenn ich einen rein tschechischen Meldezettel zum Ausfüllen erhielt, und nirgends eine deutsche Aufschrift erblickte, welche mich darüber unterrichten könnte, wo ich hinzugehen habe. Auch hat noch niemand die hiesige reindeutsche Bevölkerung gefragt, ob sie sich an ihrer Ehre gekränkt fühlt, dass bei dem Strassenzollamte orientierungstafeln stehen, die ausser den tschechischen Finanzern kein Mensch lesen kann, da die einheimische Bevölkerung ausschliesslich nur deutsch versteht, während als Fremde ausschliesslich nur Reichsdeutsche in Betracht kommen, welche die böhmische (lies: tschechische) Weltsprache auch nicht beherrschen.

So ist es. Für die Ernährung unserer Bevölkerung und ihren Schutz vor Gewalttätigkeiten geschieht nichts; aber die Fremdenbücher werden sorgfältig beobachtet. Die Gasthofbesitzer werden es wahrscheinlich ruhig darauf ankommen lassen, was für Strafen nach dem erwähnten in die freie Republik übernommenen kaiserlichen Patente vom Jahre 1854 über sie verhängt werden. Es ist ja doch Prag nicht so weit und alle Leute dort billigen durchaus nicht solche Bemühungen, die Deutschen zur Liebe zum tschechischen Staate zu bewegen.

Aus diesen zwei Beispielen allein ersieht der Herr Minister, mit welchen Gesetzwidrigkeiten der Zensor in Trautenau aus nationaler Gehässigkeit gegen die Deutschen vorgeht.

Die Gefertigten stellen daher die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister geneigt, dem Zensor die nötigen Anweisungen zugehen zu lassen, dass er sich jener objektivität befleissigt, welche er tschechischen Zeitungen gegenüber in Anwendung zu bringen pflegt?

2. Ist der Herr Minister geneigt, den betreffenden Beamten sofort zur Rechenschaft zu ziehen?

Prag, am 10. Juli 1920.

Dr. Baeran, Ing. Kallina,

Dr. Lodgman, Heller, Bobek, Schälzky, Windirsch, Dr. Kafka, Dr. E. Feyerfeil, Pittinger, Matzner, Dr. Lehnert, Dr. Petersilka, Röttel, Kostka, Zierhut, Dr. W. Feierfeil, Knirsch, Dr. Schollich, Dr. Medinger, J. Fischer, Böllmann, Schubert.

 

Poslanecká snìmovna N. S. R. È. 1920.

I. volební období.

1. zasedání.

Pøeklad.

413.

Interpelace

poslancù Dra Baerana, ing. O. Kalliny a soudruhù

na ministra vnitra

o protizákonné konfiskaèní praxi vùèi novinám "Neue Trautenauer Zeitung".

 

Noviny "Neue Trautenauer Zeitung" jsou již po delší dobu nepøetržitì obtìžovány konfiskacemi fanaticky nacionálního trutnovského censora. Tak na pø. byl v Trutnovì zkonfiskován tento èlánek, který státní zastupitelstvo v Liberci nezabavilo:

Zur Abwehr tschechischer Schulwürgerei.

Um gegen die unausgesetzte tschechische Würgerei der deutschen Schulen energisch Stellung zu nehmen unddiesem fluchwürdigen Beginnen endlich eine Grenze zu setzen, versammelten sich am 13. d. M. im Rathause zu Hohenelbe alle deutschen Ortsschulräte des Schulbezirkes Hohenelbe zu einer Protestversammlung. Nach einem äusserst anschaulichen Referate über die Folgen solcher Wirtschaft für das deutscheVolk wurdenachstehende Entschliessung einstimmig beschlossen, welche durch eine Abordnungunter Führungideutscher Abgeordnetersofortbeidenmassgebenden Stellen in Prag zu übergeben ist.

Entschliessung.

Das deutsche Schulwesen im deutschen Schulbezirke Hohenelbe wird in der demokratischen Republik auf die unerhörteste Weise verfolgt und vernichtet. Es sind der tschechischen Unduldsamkeit bisher zum opfer gefallen: die einklassigen deutschen Schulen in Stückau, Schreibendorf, Neuwelt und Benetzko, ferner je eine Klasse an den deutschenVolksschulen in Franzental, Harrachsdorf, Hennersdorf, Huttendorf, Niederhof, Niederrochlitz Volksschule, Niederrochlitz Bürgerschule, Oberlangenau, Oberprausnitz und Oberrochlitz (4 Schulen und 10 Klassen, zusammen 14 Klassen).

Damit hat die Schulwürgerei noch kein Ende gefunden. Der Hohenelber Knabenund Mädchenvolksschule wurden erst in den letzten Tagen je 2 Schulklassen geraubt. Auch über den deutschen Volksschulen in Arnau, Harta, Hennersdorf, Niederhermannseifen und Polkendorf schwebt bereits das Damoklesschwert.

Wird diese Schulwürgerei fortgesetzt, dann haben die Deutschen nach 6 Jahren, in denen die Kinderzahl infolge deutscher Kriegsopfer für den eigenen Staat erschreckend zurückgeht, nicht ein Drittel der heutigen Schulen.

Die heute versammelten Vertreter sämtlicher deutscher ortsschulräte des Schulbezirkes Hohenelbe erheben schärfsten Einspruch gegen die Vergewaltigungen ihrer deutschen Schulen und erklären die fortgesetzte Auflassung und Sperrung deutscher Schulklassen als einen Akt brutalsten Faustrechtes. Die deutsche Bevölkerung, die in diesem Lande 67 % aller Steuern aufbringt, kann sich das nicht ruhig gefallen lassen. Wir verwahren uns daher:

1. Ganz entschieden gegen die Auflassung von deutschen Schulen und Schulklassen zu Gunsten tschechischer Minderheitsschulen und verlangen Eröffnung aller bisher aufgelassenen Schulklassen bei herabgesetzter Schülerzahl (30 per Klasse) und gesetzliche Ausnahmsbestimmungen für die Dauer der Kriegsfolgen, um den völligen Niedergang des deutschen Schulwesen zu verhindern. 2. Das sogenannte Schulerrichtungsgesetz (für die Deutschen Schulvernichtungsgesetz) vom April 1919 ist unbedingt zu verwerfen und durch ein modernes, dem Zeitgeiste entsprechendes Schulgesetz unter Mitwirkung deutscher Schulmänner und deutsche Volksvertreter zu ersetzen. 3. Ebenso darf das kürzlich beschlossene Schulaufsichtsgesetz, dass die deutsche Schule ganz tschechischer Willkür ausliefert, nicht in Kraft treten. Die Verwaltung der deutschen Schule gebührt dem deutschen Volke.

Die deutschen Abgeordneten und Senatoren aller Parteien fordern wir auf, im Sinne vorstehenden Protestes rasch und mit allen Mitteln solcher, von gehässigem Siegerdünkel diktierter Schulwürgerei ein Ende zu machen. Der Dank des deutschen Volkes ist ihnen sicher.

Weiters wurde folgender Artikel konfisziert:

Aufreizende Fremdenbücher. Wie uns mitgeteilt wird, erging an die Hotels, Touristenbauden und sonstigen Gasthäuser ein behördlicher Erlass, in welchem ausgeführt wird, dass bei der Behörde darüber Beschwerde geführt wurde über die bisherige Art der Führung der Fremdenbücher. Diese Fremdenbücher seien in allen möglichen Sprachen, nur nicht in der böhmischen (recte tschechischen. Anmerkung der Schriftl.) vorgedruckt. "Nachdem solche Fremdenbücher - heisst es in dem Erlasse - den heutigen Zeitverhältnissen nicht entsprechen und die "böhmische" Bevölkerung sich in ihrer Ehre gekränkt erachtet, so finde ich hiemit anzuordnen, dass von nun an in allen Hotels, Touristenbaude und sonstigen die Fremden beherbergenden Gasthäusern des hiesigen Verwaltungsbezirkes nur Fremdenbücher mit dem Vordrucke einzelner Rubriken in der böhmischen Sprache, wo nicht an der ersten, so wenigstens an der zweiten Stelle zu führen sind." Schliesslich folgt für den Fall der Zuwiderhandlung die Androhung der Strafe nach dem § 11 des bekannten Prügelgesetzes beziehungsweise alten österreichischen Hofdekretes vom 20. April 1854.

Dazu wird uns von dem Besitzer einer vielbesuchten Gebirgsbaude geschrieben: So sieht die vielgepriesene Gleichberechtigung in der Ueberschweiz aus! Weil sich ein böhmischer (lies tchechischer) Chauvinist beschwert hat, dass die Fremdenbücher nicht auch bei deutschen Gastwirten in kerndeutscher Gegend in tschechischer Sprache geführt sind, wird von amtlicher Stelle ein Erlass herausgegeben, dass sich die "böhmische" (lies: tschechische) Bevölkerung in ihrer Ehre gekränkt fühlt (!!) und unter Strafandrohung die dopp elsprachige Führung der Fremdenbücher gefordert... Mich hat in Prag oder anderen tschechischen Städten noch niemand gefragt, ob ich mich an meiner Ehre gekränkt fühle, wenn ich einen rein tschechischen Meldezettel zum Ausfüllen erhielt, und nirgends eine deutsche Aufschrift erblickte, welche mich darüber unterrichten könnte, wo ich hinzugehen habe. Auch hat noch niemand die hiesige reindeutsche Bevölkerung gefragt, ob sie sich an ihrer Ehre gekränkt fühlt, dass bei dem Strassenzollamte orientierungstafeln stehen, die ausser den tschechischen Finanzern kein Mensch lesen kann, da die einheimische Bevölkerung ausschliesslich nur deutsch versteht, während als Fremde ausschliesslich nur Reichsdeutsche in Betracht kommen, welche die böhmische (lies: tschechische) Weltsprache auch nicht beherrschen.

So ist es. Für die Ernährung unserer Bevölkerung und ihren Schutz vor Gewalttätigkeiten geschieht nichts; aber die Fremdenbücher werden sorgfältig beobachtet. Die Gasthofbesitzer werden es wahrscheinlich ruhig darauf ankommen lassen, was für Strafen nach dem erwähnten in die freie Republik übernommenen kaiserlichen Patente vom Jahre 1854 über sie verhängt werden. Es ist ja doch Prag nicht so weit und alle Leute dort billigen durchaus nicht solche Bemühungen, die Deutschen zur Liebe zum tschechischen Staate zu bewegen.

Již z tìchto dvou pøíkladù vidí pan ministr, jak protizákonnì z národnostní zášti jedná trutnovský censor s Nìmci.

Podepsaní táží se proto:

1. Jest pan ministr ochoten dáti censorovi nutné pokyny, aby postupoval s touže objektivností, jakou obyèejnì se øídí vùèi èeským novinám?

2. Jest pan ministr ochoten dotyèného úøedníka pohnati k odpovìdnosti?

V Praze dne 10. èervence 1920.

Dr. Baeran, Ing. Kallina,

Dr. Lodgman, Heller, Bobek, Schälzky, Windirsch, Dr. Kafka, Dr. E. Feyerfeil, Pittinger, Matzner, Dr. Lehnert, Dr. Petersilka, Röttel, Kostka, Zierhut, Dr. W. Feierfeil, Knirsch, Dr. Schollich, Dr. Medinger, J. Fischer, Böllmann, Schubert.


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