Pùvodní znìní ad XIII./3887.

Interpellation

des Abgeordneten Franz Matzner und Genossen

an den Minister für Nationalverteidigung in Angelegenheit des Denkmalsturzes in Hennersdorf.

In der Gemeinde Hennersdorf war vom 26. bis 31. Juli d. J. das Grenzjägerbataillon Nr. 7. einquartiert. Schon lange vor Ankunft der Soldaten hatte unsere Gemeinde aus eigenem Antrieb das Kaiser Josef Denkmal des Ortes, das sich bis dahin frei erhoben hatte, verschalen lassen; damit die èechoslovakischen Beamten ja keinen Anlass finden, die kulturfreundliche Gesinnung ihres Volkes an dem unschuldigen Kaiserstandbild in sattsam bekannter Weise zu betätigen. Aus eben diesem Grunde bewies die Gemeinde den Offizieren, sowie der Mainschaft während ihres Hierseins das denkbar grösste Entgegenkommen. Die Mannschaft wurde in der Schule einquartiert, Offiziere und Unteroffiziere bestmöglichst anderwärts untergebracht, alle Kanzleien, die das Militär wünschte, wurden von der Gemeinde geschaffen und die Bevölkerung unseres Ortes enthielt sich jeder Aeusserung, jeder Tat, die auch nur entfernt als aufreizend, verletzend oder auch nur unliebsam gedeutet werden hätte können. Und der Erfolg dieser friedfertigen und entgegenkommenden Haltung der Gemeinde und Bevölkerung? Bevor die Soldaten am Montag den 31. Juli nachts um 12 Uhr den Abmarsch antraten, geschah merkwürdigerweise, ohne dass auch nur ein Inspektionsoffizier bei der Mannschaft anwesend gewesen wäre, das Unglaubliche und Empörende. Die Soldaten, denen niemand etwas in den Weg gelegt hatte, stürzten das Kaiser Josef Denkmal, obwohl es verschalt war und ihnen also keinen Grund zu einer provokace bieten konnte, um und warfen es ins Ossabett und versuchten vom Ufer aus, das Denkmal noch mit schweren Bruchsteinen zu zertrümmern, was ihnen allerdings trotz redlichster Bemühung nicht gelang. Die Gemeindevertretung begab sich sofort auf die Kunde von dem unglaublichen Vorfall zu den Offizieren, die die ganze Zeit über im Wirtshaus gesessen hatten, um gegen das barbarische Treiben der Soldaten Verwahrung einzulegen und Rechenschaft zu fordern. Die Offiziere spielten die Ahnungslosen. Da lasse sich nichts weiter machen, man werde die Schuldigen auszuforschen trachten und sie der Bestrafung zuführen.

Ob dieses Vorgehens der irechischen Soldateska herrscht in ganz Hennersdorf grösste Empörung.

Der politischen Bezirksverwaltung in Jägerndorf wurde gleich nächsten Tag über den Vorfall persönlich Bericht erstattet, um gegen das barbarische Treiben der Soldaten schärfste Verwahrung einzulegen, die Ausforschung und strengste Bestrafung der schuldigen Soldaten, sowie vollen Schadenersatz vom Militärärar zu verlangen.

Die Gefertigten richten an den Herrn Minister folgende Anfragen:

1. Ist der Herr Minister geneigt, über die Vorfälle in Hennersdorf die strengste Untersuchung einzuleiten und für die strengste Bestrafung der Schuldigen zu sorgen?

2. Ist der Herr Minister bereit, die Instandsetzung und Wiederaufrichtung des Denkmals unverzüglich in die Fege zu leiten und dafür zu sorgen, dass der Gemeinde zugefügte Schaden ersetzt werde?

Prag, den 8. November 1922.

F. Matzner,

Simm, Bobek, Dr. Kafka, Mark, J. Mayer, Dr. Hanreich, Dr. Brunar, Patzel, Dr. Lodgman, Dr. Schollich, Dr. Radda, Dr. Keibl, Dr. E. Feyerfeil, Ing. Kallina, Dr. Medinger, Scharnagl, Böhr, Knirsch, Kraus, Zierhut, Schubert, Dr. Lehnert.

 

 

 

 

Pùvodní znìní ad XV./3887.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Spinn und Genossen

an den Ministerpräsidenten und die zuständigen Minister

in Angelegenheit der Aufteilung der Liechtenstein'schen Meterhöfe in Sichelsdorf und Luckau, Bezirk Landskron, sowie überhaupt wegen der Vorstösse gegen den deutschen Charakter der Schönhengster Sprachinsel.

Sicheren Nachrichten zufolge sollen die beiden beschlagnahmten Meterhöfe an èechische, derzeit nach in Russland wohnende Familien zur Ansiedelung aufgeteilt werden.

Sollte diese unglaubliche Nachricht sich bewahrheiten, dann haben wir es mit einem Vorstoss des staatlichen Bodenamtes zu tun, wie er frivoler nicht gedacht werden kann. Beide Gemeinden sind rein deutsche bäuerliche Siedlungen der Schönhengster Sprachinsel. Diese Sprachinsel, die grösste deutsche in der èechoslovakischen Republik mit rund 128.000 deutschen Einwohnern in den Bezirken Landskron, Wildenschwert, Leitomischl, Politschka, Zwittau, M. Trübau, Müglitz, ist, wie einwandfrei durch die historische Forschung erwiesen wurde, aus grüner Wurzel aus dem Grenzwald gerodet und mit deutschen Sauern und Bürgern besiedelt worden. Die Sprachinsel ist eines jener Gebiete, wo die bodenständige deutsche Bevölkerung in keinem Zeitraum der Geschichte mit einer slawischen gewechselt hat. In diesen urdeutschen, nie slawisch gewesenen Gebieten sollen nun durch das staatlich;, Bodenamt èechische Kolonisten angesiedelt und so der deutsche Charakter der Sprachinsel vernichtet werden. Dieselbe Absicht trat das Bodenamt bezüglich der Aufteilung des Liechtensteinschen Meterhofes in der deutschen Gemeinde Rostitz, Bez. Mährisch-Trübau.

Durch diese Massregeln arbeitet das Bodenamt parallel mit zahlreichen anderen Versuchen der Regierungsgewalt, die deutsche Schönhengster Sprachinsel national zu durchsetzen. Als ein hauptmittel erscheint die Vereinigung deutscher Gemeinden, insbesondere an der Sprachgrenze, mit èechischen und die Zuteilung von Katasterbesitz deutscher Gemeinden an benachbarte èechische. Bereits 1919 wurde die deutsche Gemeinde Strokele (Bez. Leitomischl) mit der èechischen Gemeinde Pazucha gegen ihren Willen verbunden. Dasselbe Schicksal droht der deutschen Gemeinde Hilbetten bei Wildenschwert. Zur Ehre der èechischen Minderheit von Hilbetten muss anerkannt werden, dass sich diese gegen die Zuteilung der Gemeinde zur Stadt Wildenschwert und gegen die daraus folgende èechisierung der Gemeinde nachdrücklich gewendet hat. Die Sprachgrenzgemeinde Schönbrunn (Bez. Politschka) ist bereits zweimal genötigt worden, Katasterbesitz an èechische Gemeinde abzugeben. Die Gemeinde Lauterbach (Bezirk Leitomischl) musste den Kataster der neugebildeten èechischen Gemeinde Neudorf fast vollständig saturieren. Auf den Besitz der deutschen Gemeinde Laubendorf hat erst kürzlich die Stadt Politschka einen Anschlag versucht.

Rechnen wir dazu die sonstigen èechisierungsaktionen und die von der Regierung auch heute noch mit Wohlwollen geduldete Herrschaft der národní výbory, so sehen wir ein ausgebildetes deutsch-feindliches System, in welches nun auch das Bodeamt im Inneren der Schönhengster Sprachinsel im Wege der Kolonisation eingreift.

Mit grössten Nachdruck muss hervorgehoben werden, dass ausreichend deutsche Bodenbewerber für beschlagnahmten Boden vorhanden sind. Seit länger als einem Jahre besitzt das Bodenamt die Ansuchen von 45 deutschen Bodenbewerbern der Gemeinde Sichelsdorf, die durchwegs Kleinlandwirte mit einem Gesamtgrundbesitz von 25 a bis 7 ha sind und allen gesetzlichen Anforderungen auf Bodenzuteilung in Zwangspacht, von zerstreut liegendem Boden und von Boden, der bei der allgemeinen Bodenreform verteilt werden soll, erfüllen. Die Familiennamen dieser Bewerber, von deren nur einige angeführt seien: Appl, Fischer, Frodl, Hübl, Hedrich, Jakele, Koller, Leschinger, Parent u. s. w. beweisen deutsche Nationalität. Trotz wiederholter Bemühungen des Interpellanten und anderer deutschen Abgeordneten war das Bodenamt zu einer Zuteilung an diese berechtigten Bewerber bisher nicht zu bewegen.

Wir machen weiter darauf aufmerksam, dass in der Schönhengster Sprachinsel nunmehr auch der grosse Thurn-Taxissche Besitz Leitomischl zur Aufteilung gelangt. Wir fordern jetzt schont auf das Nachdrücklichste die Berücksichtigung der zahlreich vorliegenden deutschen Bodenbewerbungen auch in diesem Falle.

Der im Bunde des Landwirte organisierten deutschen bäuerlichen Bevölkerung des Schönhengster Landes hat sich infolge dieser drohenden Anschläge auf den durch die deutsche Arbeit von Jahrhunderten geheiligten Heimatboden eine urgeheuere und verzweifelte Erregung bemächtigt. Wir machen die Regierung auf den Ernst dieser Erregung nachdrücklich aufmerksam und fragen:

1. Ist der Regierung die beabsichtigte Massnahme des staatlichen Bodenamtes bekannt?

2. Will die Regierung das staatliche Bodenamt anweisen, endlich die Ansuchen der deutschen Bodenbewerber in den Gemeinden Sichelsdorf und Luckau zu erledigen?

3. Ist die Regierung gesonnen, sofort mit Nachdruck das Bodenamt auf seine selbstverständliche Pflicht aufmerksam zu machen, auch bei der Verteilung des Grossgrundbesitzes Thurn-Taxis die berechtigten deutschen Ansprüche zu befriedigen und überhaupt im deutschen Sprachgebiete beschlagnahmten Boden prinzipiell nur an deutsche Bewerber zu vergeben?

Prag, am 23. November 1922.

Dr. Spina,

Heller, Böllmann, Mark, Windirsch, Böhr, Dr. Luschka, Dr. Petersilka, Scharnagl, Køepek, Dr. E. Feyerfeil, Schubert, Dr. W. Feierfeil, Zierhut, Pittinger, Budig, J. Fischer, Bobek, J. Mayer, Dr. Kafka, Dr. Schollich, Schälzky, Dr. Brunar.

 

 

 

Pùvodní znìní ad XVI./3887.

Interpellation

des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen

an den Eisenbahnminister

in Angelegenheit der umfangreichen Versetzungen deutscher Eisenbahner auf den Strecken der R. G. T. E.

In der letzten Zeit haben im Bereiche der R. G. T. E. in erschreckender Weise die Versetzungen deutscher Eisenbahner aus sogenannten Dienstesrücksichten zugenommen. Bei Fortdauer dieses Modus wird der Rest der deutschen Eisenbahner auf den Strecken der R. G. T. E. verschwinden und das gesamte Personal schon in Kürze lediglich aus rechen bestehen.

Diese Massnahmen bedeuten zunächst für die betroffenen deutschen Bahnar einen schweren Schlag. Viele derselben sind durch eine lange Reihe von Jahren in Ausübung des Dienstes auf ein und derselben Strecke im Gebiete derselben bodenständig geworden, mit ihren wirtschaftlichen Verhältnissen mit dem Orte ihrer so langen Wirksamkeit auf das innigste verbunden. Die Schädigung der Einzelexistenzen ist daher in fast jedem Falle gegeben.

Es ist desweiteren fraglich, ob das ständige Durcheinanderwürfeln der Angestellten und Arbeiter auf den staatlichen Bahnen für den Betrieb derselben nützlich sein kann.

Aber selbst für den Fall als die Eisenbahnverwaltung auf diese Umstände nicht Rücksicht zu nehmen gewillt ist, besteht die Pflicht, den Willen der Bevölkerung zu respektieren.

Die deutsche Bevölkerung der Bezirke Gablonz, Tannwald und Reichenberg, die zu 80% die Fahrgäste auf den genannten Strecken stellt, kennzeichnet ihren Willen in der Richtung der Forderung nach deutschen Fahrpersonal. Es wird dieser Bevölkerung die Beachtung ihrer Forderung ein Beweis für die Art sein, mit der man seitens der Staatsverwaltungen den berechtigten Verlangen von interessierten Faktoren entgegenkommt.

Dazu tritt der weitere Umstand, dass die Strecken der R. G. T. E. eine Menge von Gefahrenmomenten aufweisen, deren Kenntnis das Fahrpersonal besitzen muss. In dieser Hinsicht hat die alte, eingearbeitete Arbeiter- und Angestelltenschaft, wie das Fahrpersonal in bester Form der Sicherheit des Publikums gedient. Jede Verantwortung an etwaigen Störungen, die aus dem Nichtvertrautsein des neuen Personals mit den Eigentümlichkeiten der Strecken der R. G. T. E. entstehen körnen, fällt dann auf die Faktoren, die den Prozess der Versetzungen nicht weit genug treiben können.

Aus allen diesen angeführten Gründen fragen die Unterzeichneten den Herrn Minister:

1. Sind ihm die angezogenen Uebelstande bekannt?

2. Geschehen dieselben mit seinem Einverständnis?

3. Wenn nicht, ist der Herr Minister geneigt, den Versetzungen Einhalt zu bieten, um solcher Art die Störungen von Existenzen zu verhindern und die Sicherheit des Verkehres zu garantieren?

Prag, den 22. November 1922.

H. Simm,

Ing. Jung, Schubert, Patzel, Böhr, Dr. Luschka, Kostka, Schälzky, Knirsch, Wenzel, Scharnagl, Böllmann, Dr. Kafka, Windirsch, Ing. Kallina, Dr. Lodgman, Heller, Dr. Brunar, Dr. Radda, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Lehnert.

 

 

 

Pùvodní znìní ad XVII./3881.

Interpellation

der Abgeordneten Hackenberg, Häusler, Jokl und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur gegen die neuerliche Entziehung deutscher Schulräumlichkeiten in Olmütz für èechische Schulzwecke.

Gegen das deutsche Schulwesen in Olmütz wurde seit Bestande der Èechosl. Republik ein ganz besonders heftiger systematischer Kampf geführt. Diesem Kampfe sind bisher die 5-klassige Knabenvolksschule und die 5-klassige Mädchenvolksschule in Olmütz, eine Parallelklasse bei der Mädchenvolksschule II in Olmütz, die 4-klassige Knabenvolksschule in Olmütz, Neugasse, 2 Klassen der Volksschule in Olmütz-Paulowitz und die einklassige gemischte Volksschule in Olmütz-Neretein zum Opfer gefallen, somit 18 Klassen und ausserdem 3 Kindergärten. Von den, den Deutschen gehörigen Schulgebäuden wurden 3 Schulgebäude vollständig weggenommen und zwar das Elisabethinum, das Schulgebäude in der Johannesgasse und das Schulgebäude in Olmütz-Neretein.

Ausserdem wurden in 4 andere deutsche Schulgebäude èechische Klassen verlegt und zwar:

Olmütz, Juliusberg, Èechische Krippe,

Olmütz, Naugasse, èechische Volksschulklassen,

Olmütz, Paulowitz, èechische Bürgerschulklassen,

Olmütz, Salzergut, èechische Volksschulklassen.

Welche Misstände in sanitärer Beziehung durch diese Einengung hervorgerufen wurde, erhellt daraus, dass die beiden Mädchenbürgerschulen und die Mädchenvolksschule im III. Stockwerke der Realschule notdürftig untergebracht werden mussten, wo die Kinder unter grösster Staubplage infolge schlechter Fussböden, unter Zug und schlechter künstlicher Beleuchtung leiden. Auch 3 Klassen der deutschen Knabenvolksschule am Juliusberge mussten im 3. Stockwerke der deutschen Lehrerbildungsanstalt untergebracht werden, teilweise in den ehemaligen kleinen Orgelzimmern, so dass die kleinsten Schüler der 1. und 2. Klasse täglich viermal die vielen Stufen in das 3. Stockwerk steigen müssen, was den gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Unterbringung der niederen Klassen vollständig widerspricht.

In den letzten Oktobertagen tauchte nun der Plan auf, der deutschen Schule am Juliusberge weitere Klassenräume zur Unterbringung èechischer Schulklassen zu entziehen. Der Stadtrat in Olmütz hat auch tatsächlich trotz des Protests der gesamten deutschen Bevölkerung und trotz der begründeten Einwendungen der deutschen Stadträte die Beschlagnahme von 3 Lehrzimmern des deutschen Schulgebäudes am Juliusberge ausgesprochen.

Wie überfüllt dieses deutsche Schulgebäude bereits war, ist daraus zu ersehen, dass 3 Klassen der dort untergebrachten deutschen Knabenvolksschule, wie bereits erwähnt, in die Staatslehrerbildungsanstalt verlegt werden mussten. In dem Gebäude sind derzeit untergebracht 6 Bürgerschulklassen und 4 Volksschulklassen, die deutsche Fortbildungsschule mit 420 Lehrlingen und ein deutscher Kindergarten. Jetzt sollen ausser der bereits dort untergebrachten èechischen Krippe nach 3 Klassen der èechischen Bürgerschule dorthin verlegt werden. Zu diesem Zwecke sollen die Lehrmittelkabinette, die Direktionskanzlei und ein Teil der Direktionswohnung mitten im Schuljahre adaptiert werden.

Die deutschen Stadträte haben eingewendet, dass im alten Seminar und im Comeuium in Olmütz leere, für Unterrichtszwecke unausgenützte Räumlichkeiten für die tschechischen Klassen zur Verfügung stünden. Ausserdem sollen in der èechischen Schule in der Sokolstrasse 5 Lehrzimmer leer stehen, welche für die Erweiterung eines èechischen Mädchenlyzeums reserviert bleiben sollen; das neue èechische grosse Schulgebäude in Olmütz-Hidolein, welches mehr als 3 Millionen Kranen gekostet hat und selbstverständlich zum Teile gleichfalls mit deutschen Steuergeldern errichtet werde, soll ebenfalls teilweise leerstehen und der Direktor dieser Schule über eine grosse Wohnung verfügen. In dem neuen, den Deutschen weggenommenen und fetzt für èechische Schulzwecke benützten modernen Schulgebäude in der Johannesgasse gibt es auch Konferenzzimmer, Lehrmittelzimmer u. dgl., welche mit gleichem Rechte für die èechische Bürgerschule in Beschlag genommen und adaptiert werden könnten, wie die einem gleichen Zwecke dienenden Räumlichkeiten im deutschen Schulgebäude am Juliusberge.

Aus diesen Tatsachen ist zu ersehen, dass es sich nur um einen neuen grundlosen Anschlag gehen das deutsche Schulwesen in Olmütz handelt.

Alle geschilderten Massnahmen gegen das deutsche Schulwesen wurden von dem seiner Mehrheit nach èechischen Stadtrat in Olmütz durchgeführt ohne den früheren deutschen Bezirksschulausschuss und den deutschen Stadtschulrat zu befragen oder zu verständigen. Im Gegenteil geht man fetzt daran, auch den letzteren durch Konstituierung eines gemischten Stadtschulrates zu verdrängen.

Wir fragen daher den Herrn Minister, ob ihm diese Schulverhältnisse in Olmütz bekannt sind und ob er bereit ist, die Unterbringung der èechischen Klassen ohne Inanspruchnahme des bereits ohnehin bis zum äussersten eingeengten deutschen Schulwesens in Olmütz durchzuführen, insbesonders die geplante Beschlagnahme dreier Schulräume im deutschen Schulgebäude am Juliusberge zu verhindern; endlich ob der Herr Minister gewillt ist, im Sinne des § 22 des neuen Schulaufsichtsgesetzes vom 9. April 1920 Nr. 292 die Belassung des deutschen Stadtschulrates in Olmütz zu verfügen?

Prag, den 24. November 1922.

Hackenberg, Häusler, Jokl,

Dietl, Schweichhart, Schuster, Hillebrand, Palme, Uhl, Dr. Holitscher, Dr. Czech, Kirpal, Pohl, Schäfer, Hirsch, Deutsch, Taub, Blatny, R. Fischer, Èermak, Beutel, Hoffmann.

 

 

 

Pùvodní znìní ad XVIII./3887.

Interpellation

der Abgeordneten Hans Jokl, Dr. Viktor Haas, Rudolf Heeger und Genossen an den Minister des Innern

betreffend die Unzukömmlichkeiten bei der Zusammenstellung der Wählerlisten in Ostschlesien.

In den Gemeinden Ostschlesiens haben die Mitglieder dar Ortswahlkommissionen eine Instruktion erhalten, wonach Personen, die einen behördlichen Ausweis über ihre èechoslovakische Staatsbürgerschaft nicht vorweisen können, in die ständigen Wählerverzeichnisse nicht aufgenommen werden sollen.

Diese Bestimmung ist gegen jene gerichtet, welche ihre Staatsbürgerschaft auf Grund des Beschlusses des Botschafterrates vom 28. Juli 1920 erwerben haben, bis fetzt aber eine Bustätigung dieser Staatsbürgerschaft nicht besitzen.

Da ist folgende Erwägung am Platze:

1. Es kommen zuerst in Betracht Personen, die laut des oberwähnten Beschlusses vom 28. Juli 1920 und laut der Beschlüsse der èechoslovakisch-polnischen Delegation die Staatsbürgerschaft ipso iure auf Grund der Heimatszuständigkeit seit dem 1. Jänner 1914 oder auf Grund des Domizils seit dem 1. Jänner 1908 erlangt haben.

Diese Personen haben bisher in der- Regel keine Dokumente über ihre èechoslovakische Staatsbürgerschaft in der Hand, weil sie im Sinne des obbezeichneten Beschlusses überhaupt keine Schritte unternehmen mussten, um die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Sie sind Staatsbürger, ohne dass sie es erst notwendigt hätten, eine Entscheidung oder Bestätigung von einer Behörde einzuholen. Wohl haben viele, obzwar sie dazu nicht verpflichtet waren, um eine Bestätigung ihrer Staatsbürgerschaft bei der politischen Behörde angesucht; in den meisten Fällen sind aber bis heute keine Erledigungen dieser Gesuche gekommen, sodass diese Personen, wie wohl sie wirklich Staatsbürger sind, eine Bestätigung über ihre Staatsbürgerschaft nicht vorweisen können.

Das Verlangen, dass diese Personen eine solche Bestätigung vorweisen, ist ungerechtfertigt. Bei solchen Personen muss es ausreichen, dass sie sich über ihr Domizil (seit 1. Jänner 1908 in einer Gemeinde, die fetzt zur Èechoslovakei gehört) und über ihre frühere Heimatszuständigkeit ausweisen.

2. Diejenigen, welche auf Grund der Entscheidung vom 28. Juli 1920 und der Beschlüsse der èechoslovakisch-polnischen Delegation optionsberechtigt sind, körnen sich ebenfalls in den wenigsten Fällen mit einem Dokument über ihre Staatsbürgerschaft ausweisen, weil ihre Optionsgesuche, obwohl rechtzeitig überreicht, bisher nicht erledigt sind.

Es liegt im Wesen der Option, dass hier in erster Linie der Optierende seinen Willen ausdrückt und dass der Staat die Willensmeinung des Optionsberechtigten zur Kenntis zu nehmen hat. Derjenige, der eine Optionserklärung überreicht trat, hat damit seine Staatszugehörigkeit bestimmt und er braucht nicht erst eine Erledigung seiner Erklärung abzuwarten. Die Option ist ein rechtsbegründender einseitiger Akt. Die Bestätigung des Staates für den optiert wird, hat keineswegs konstitutiven, sondern nur deklarativen Charakter, wenn der Optierende durch die Option Staatsbürger des Staates, für welcher er optiert, wird (siehe Brünner Vertrag).

Aus diesem Grunde muss zum Nachweise der Staatsbürgerschaft bei der Eintragung in die Wählerverzeichnisse die Bestätigung der Behörde ausreichen, dass bei ihr eine Optionseingabe eingebracht worden ist.

Dieser Anschauung hat auch die èechoslovakisch-polnische Delegation beigepflichtet. In ihren Beschlüssen heisst es, dass Optionserklärungen hinnen einem Monat nach der Ueberreichung erledigt sein sollen und dass die beteiligten Regienetzen Verfügungen zu treffen haben, wonach die Optionserklärungen spätestens bis zum 1. September 1922 erledigt sein müssen.

Durch die eingangs zitierte Instruktion soll eine grosse Anzahl von Wählern aus den Wahllisten ausgeschieden werden, obwohl bei ihnen alle durch das Gesetz über die ständigen Wählerverzeichnisse bestimmten Voraussetzungen zutreffen. Nur weil sie eine behördliche Bestätigung über ihre Staatszugehörigkeit nicht besitzen, deshalb nicht besitzen. weil sie sie wie sub. 1. angeführt wurde, nicht besitzen brauchen und wie sub. 2. dargelegt wurde, noch nicht besitzen, deshalb sollen sie vom Wahlrechte ausgeschlossen werden. Die Bestätigung ist nur eine Formalität, auf dieser Formalität dürfen die Behörden nicht bestehen.

Wir fragen den Herrn Minister des Innern: Ist er bereit, an die Bezirkshauptmannschaften die Instruktion herauszugeben, in welcher diesen Behörden aufgetragen wird

1. Jenen Personen, die ipso iure die Staatsbürgerschaft besitzen, das Wahlrecht zuzuerkennen, wenn sie nachweisen können, dass sie seit dem 1. Jänner 1908 in einer èechoslovakischen Gemeinde wohnen oder dass sie seit dem 1. Jänner 1914 die Heimatszuständigkeit in einer solchen Gemeinde haben,

2. das Wahlrecht derjenigen Personen anzuerkennen, die Optionserklärungen überreicht haben,

3. allen diesen Personen von den zuständigen Aemtern in kurzem Wege die erforderlichen Bestätigungen auszufolgen?

Prag, den 24. November 1922.

Jokl, Dr. Haas, Heeger,

Kaufmann, Hillebrand, Hoffmann, Blatny, Dietl, Schuster, Häusler, Taub, Èermak, Pohl, Schäfer, R. Fischer, Roscher, Dr. Czech, Hirsch, Palme, Grünzner, Kirpal.

 

 

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