Pùvodní znìní ad XVI./4017.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Czech, Èermak, Hillebrand und Genossen an den Minister für Schulwesen und Volkskultur in Angelegenheit der Änderung des Sprachenverkehres in den Schulbehörden.

Mit 1. Jänner 1923 ist im Sprachenverkehre der deutschen Schulbehörden untereinander eine durchgreifende Änderung eingetreten. Der Verkehr der deutschen Abteilungen in den Landesschulräten mit den deutschen Bezirksschulausschüssen in deutscher Sprache hat aufgehört und findet nunmehr durchaus nur in tschechischer Sprache statt. Nur in einigen Fällen wird den Erlässen eine deutsche Übersetzung beigegeben, die jedoch nicht unterferligt ist und daher nicht den Charakter eines Originales besitzt. Auch die Amtierung der deutschen Bezirksschulausschüsse mit den Landesschulräten beginnt sich allmählich in dem Sinne zu ändern daß auch diese an die Landesschulräte nur mehr tschechisch berichten. Es soll außerdem die tschechische Amtierung auch bis auf die deutschen Ortschulräte und Schulleitungen ausgedehnt werden, so zwar daß diese von ihrer übergeordneten Bezirksschulbehörde tschechische Erlässe erhalten werden.

Diese Änderung ist umso bemerkenswerter, als noch vor einiger Zeit das Verlangen der Landesverwaltungsausschüsse, die tschechische Amtierung auch im Verkehre mit den deutschen Schulgemeinden einzuführen, abschlägig beschieden wurde. Andererseits läßt der Umstand, daß mit der Neuerung in allen deutschen Landesschulbehörden gleichzeitig eingesetzt wurde, die Vermutung aufkommen, daß dieser Neuerung eine Weisung des Ministeriums zugrunde liegt.

Nach Feststellungen im Präsidium des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur wurde eine solche Weisung jedoch nicht gegeben und auch die Vorsitzenden der Landesschulräte bestreiten eine solche erhalten und selbst einen solchen Auftrag an die unterstellten Bezirksschulbehörden erlassen zu haben.

Es ist aber sonderbar, daß trotzdem der bisher anstandslos durchgeführte deutsche Verkehr der deutschen Schulbehörden untereinander aufgehört hat. Irgend einen Anlaß muß die Änderung daher haben, wenn dies vielleicht auch keine offizielle Weisung gewesen sein mag, d. h. ein vom Präsidium des Ministeriums in aller Form ergangener schriftlicher Auftrag. Es gibt ja auch die Möglichkeit anderer Weisungen, entweder mündlicher oder solcher, die im Nachhange zu meritorischen Erledigungen gegeben werden, wie dies in einzelnen Fällen bei den deutschen Minderheitsschulen durch das Ministerium bereits praktiziert worden ist. Dies geschah so, daß in einer gewöhnlichen Entscheidung die deutsche Amtierung beanständet und auf ihre Abstellung gedrängt wurde. Dem Vernehmen nach können auch Privatbriefe zur Anwendung gekommen sein.

Es ist gleichgültig, auf welche Art dies geschehen ist, klar aber ist, daß eine solche Weisung für eine Änderung im verfassungsmäßig geregelten Sprachengebrauche rechtlich nicht bedeutend sein kann und von den Unterrbehörden überhaupt nicht anzunehmen gewesen wäre. Außerdem hätte sie ja nur von einem untergeordneten Organ im Ministerium ausgehen können. Zur Verfügung eines so schwerwiegenden Auftrages, wie es die Änderung des Sprachenverkehres darstellt, sind jedoch weder untergeordnete Organe im Ministerium noch die Präsidenten der Landesschulräte zuständig. Aber auch das Präsidium des Ministeriums bezw. der Minister für Schulwesen und Volkskultur selbst kann in seinem Wirkungskreise keine Verfügung erlassen welche im wesentlichen eine Durchführungsverordnung zum Sprachengesetze vom 29. Feber 1920, Nr. 122 Slg. d. G. u. V. darstellt. Zu einer solchen Verfügung ist einzig und allein der Ministerrat also die gesamte Regierung berechtigt.

Es ist klar, daß die jetzige Änderung des sprachlichen Verkehres in den Schulbehörden nicht eine rechts- und sinngemäße Anwendung des Sprache gesetzes bedeutet. Dieses Gesetz steht bereits fast drei Jahr in Wirksamkeit und trotzdem wurde an der sprachlichen Amtierung der deutschen Schulbehörden bis zum 1. Jänner 1923 nichts geändert. Dies hat seinen Grund darin, daß auch die staatlichen Behörden in der Anwendung des § 5 des Sprachengesetzes bezüglich der Schulverwaltung nicht im klaren waren, denn sonst hätten auch dort ebenso wie auf allen anderen Gebieten die Bestimmungen dieses Gesetzes schon längst platzgreifen müssen. Es ist daher selbstverständlich, die gemäß § 8 des Sprachengesetzes in Aussicht gestelite Durchführungsverordnung der staatlichen Vollzugsgewalt zum Sprachengesetze abzuwarten, ehe es zu einer Änderung der bisherigen Praxis des Sprachengebrauches bei den Schulbehörden kommt. Eine noch dazu durch inkompetente Organe angeordnete Änderung im bisher üblichen und unangefochtenen Sprachengebrauche der Schulbehörde, zu welcher sich bisher sogar die staatliche Vollzugsgewalt nicht besinnen konnte, heißt der Durchführungsverordnung zum Sprachengesetze vorgreifen, wogegen nicht scharf genug Einsprache erhoben werden kann, da es sich um die via facti Einführung eines Zustandes handelt welcher dem Sprachengesetze widerspricht.

Der § 5 des Sprachengesetzes vom 29. Feber 1920, Nr. 122 besagt, daß die für die Angehörigen der nationalen Minderheiten errichteten kulturellen Institutionen in deren Sprache verwaltet werden (Friedensvertrag von St. Germain, Art. 9.).

Jede Einschränkung der deutschen Sprache als Verwaltungssprache der deutschen Schulen und der für sie maßgebenden Schulbehörden verstößt da her offensichtlich gegen das Sprachengesetz, beinhaltet somit eine Verletzung des Verfassungsrechtes.

Die Ausdehnung der tschechischen Amtssprache auf die Schulbehörden als angebliche Staatsämter, ist unbegründet, da der staatliche Charakter der Schulbehörden wenn sie auch Organe der staatlichen Schulaufsicht darstellen, zumindest sehr umstritten ist. Die Schulbehörden sind entschieden auch Organe der Selbstverwaltung, die auf dem Gebiete des Schulwesens von größter Bedeutung ist; es war daher auch hier nicht am Platze, vor Entscheidung dieser Frage bezw. vor Erscheinen der Durchführungsverordnung zum Sprachengesetze mit der Änderung des bisher gepflogenen Sprachengebrauches bei diesen Behörden vorzugehen.

Wir stellen daher an den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur folgende Anfragen:

Ist der Herr Minister bereit, die Angelegennheit zu untersuchen und mitzuteilen über wessen Auftrag mit der Änderung im Sprachengebrauche der Schulbehörden begonnen worden ist?

Ist der Herr Minister bereit, die erteilten Aufträge außer Kraft zu setzen und den früheren Zustand im Sprachenverkehre der Schulbehörden wiederherzustellen?

Prag, am 9. Feber 1923.

Dr. Czech, Èermak, Hillebrand, Hoffmann, Häusler, Schäfer, Dr. Haas, Pohl, Taub, R. Fischer, Wittich, Hausmann, Heeger, Roscher, Dr. Holitscher, Schweichhart, Uhl, Beutel, Schuster, Dietl, Palme, Hackenberg.

Pùvodní znìní ad XVIII./4017.

Interpellation

der Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen an den Justizminister in der Angelegenheit der Beschlagnahme der Brüxer Volkszeitung.

In der Folge 130 der Brüxer Volkszeitung vom 24. Oktober 1922 fielen dem Rotstifte des Herrn Zensors nicht weniger als 6 Artikel, bezw. Notizen zum Opfer u. zwar:

I.

Aus dem Artikel Die Konfiskationen in der Tschech-Slowakei:

1. Vor der außenstehenden Welt wird die Sache wie eine gewöhnliche Bodenreform geschildert mit ausschließlich wirtschaftlichen und gemeinnützlichen Gründen. Für einen jeden, der die Verhältnisse kennt (und ich habe sie gründlich auf einem zur Enteignung verurteilten Gute studiert), ist es leicht, das System zu durchschauen...

Mehrere Privateisenbahnen sind nationalisiert, d. h. beschlagnahmt worden. Das deutsche Personal wird weggejagt und Tschechen werden eingesezt. Es folgen die Badeorte, die den Tschechen besonders unangenehm sind, denn hierher kommt die ganze internationale Welt und findet zu ihren Erstaunen, daß dies Land rein deutsch ist und gar nicht tschechisch. Darum soll jetzt diesem Fehler abgeholfen werden und ein Gesetz für die Nationalisierung, d. h. für Enteignung der Badeorte ist schon ausgearbeitet. Ein Badeort wie z. B. Karlsbad, soll nationalisiert, vom verdeutschten Gebiet zurückgeobert werden - ein Gebiet das nie tschechisch gewesen ist, sondern von Germanen bebaut worden ist. Jahrhuderte bevor die Welt den tschechischen Namen gehört hatte, und in dessen schönen Tälern ihre Nachkommen immerfort wohnten. Die Stadt Karlsbad aber ist mit Gewißheit niemals tschechisch gewesen, seit sie vor 600 Jahren von dem deutschen Kaiser Karl IV. gegründet worden. Jetzt wird der über die ganze Welt bekannte Name Karlsbad gegen den unbegreiflichen Namen Karlovy Vary ausgetauscht, seine in deutschem Besitze befindliche Quellen sollen unter tschechische Leitung gestellt werden u. s. w. Man kann sich denken, was die Welt sagen würde, wenn in der Schweiz, wo die deutsche Mehrheit viel größer ist als die tschechische in der Tschech-Slovakei, diese die Minderheiten zwingen sollte, die Namen Geneve oder Lugano gegen deutsche auszutauschen die Straßenschilder mit deutschen Namen versähen und deutsche Polizisten und Beamte dorthin schickten. Die Tschechen haben doch, da die Friedensstifter sie veranlaßten, ihr buntes Land zusammenzusetzen, feierlich versprochen daß die neue Schöpfung ein Eldorado der demokratischen Freiheit werden würde eine höhere Schweiz.

Die Tschechen versuchen durch eine eifrige Auslandpropaganda de erwähnten Gewalttaten zu verschleiern. Aber zuhause sagt man offen was man erstrebt.

2. denn die rücksichtslosen Unterdrückungsmaßnahmen der Tschechen sind von den Völkerbundligen und von der Interparlamentarischen Union keineswegs gutgeheißen worden. Diese zwischenvölkischen Organisationen, die gewiß alle Voraussetzungen für die Untersuchungen der Verhältnisse besitzen, haben diese genau untersucht. Die Tschechen haben somit keine Stütze im Rechtsempfinden der Welt. Sie setzen ihr Vertrauen in die Bajonette und in die schwarzen Negerhorden ihres Beschützers; es ist aber nicht so sicher, daß dies für alle Zukunft die besten Stützen sind. Nationen, die ihre Minderheiten so unterdrücken, stehen somit vereinsamt in ihrer Rechtsauffassung da und spielen ein gefährliches Spiel mit der Zukunft und mit dem Frieden Europas.

3. Diese verhältnismäßig kleinen Völker wollen ihrem fanatischen Chauvinismus große Teile von anderen, hoch kultivierten Völkern assimilieren, Völker, die die Friedensstifter gegen deren Willen unter die Gewalt der anderen gezwungen haben Sie haben nicht gelernt von all den mißglückte. Versuchen größerer Völker und sie verstehen nicht, daß sie gegen Naturgesetze arbeiten. Germanen und Slaven haben sich Jahrtausende hindurch als verschiedene Rassen entwickelt mit volkseigenen Verschiedenhelten und verschiedenen Kulturen, und sie können nicht durch von Menschen geschriebene Gesetze plötzlich assimiliert werden. Von Menschen geschriebene Gesetze können Naturgesetze nicht aufheben! Die Tschechen können die Deutschen verarmen und ausplündern, unterdrücken und vielleicht verjagen, sie können sie zu Märtyrern und Fanatikern machen - sie können sie aber nicht zu Tschechen machen. Die Tschechen klagen, daß die Deutschen keine loyalen Mitbürger sind. Die Methoden der Tschechen sind die schlechtest möglichen, um loyale Mitbürger zu schaffen. Durch Gewalttaten kann man nur de Miasmen des Nationalhasses und des Anarchismus vermehren, die das zerstörte Europa durchsäuern, und wenn genügend Haß und Anarchismus angesammelt worden ist, so kommt der Zusammensturz ohne durch Friedensvereine noch durch Bajonette gehindert werden zu können, mit der Genauigkeit eines Naturgesetzes und der Gewalt einer Naturkraft Dies hat die Geschichte Europas gelehrt.

II.

Sprachliche Vergewaltigung der Bevölkerung bei den Gefällskontrollämtern.

Die leitenden Stellen bei den Gefällskontrollämtern sind heute fast durchwegs mit fanatischen Tchechen besetzt, die ihre Macht als Amtsleiter und Vorstände rücksichtslos gegen die deutsche Bevölkerung mißbrauchen und auch die wenigen noch vorhandenen deutschen Beamten in jeder nur erdenklichen Weise zurücksetzen und chikanieren. Wir wollen heute nur auf die Zustände beim Gefällskontrollamte in Aussig verweisen wollen deutscher Gruß der eintretenden Parteien erwidert, dafür aber umso lauter jeder tschechisch angesprochen wird. Bei diesem Amte werden seit einiger Zeit mit den deutschen Parteien nur tschechischen Protokolle aufgenommen, welche nach mündlicher Übersetzung von den deutschen Parteien unterschrieben werden müssen. Welche schlimmen Folgen die Unterzeichnung eines Protokolles in einer unverständlichen Sprache für den Unterzeichner haben kann, dafür zeugen viele traurige Beispiele auf anderen Gebieten. Hier liegt die Gefahr für die deutsche Bevölkerung umso größer zu Tage, weil die tschechischen Beamten geradezu eine Wollust daran finden, deutsche Parteien in jeder nur erdenklichen Weise zu schädigen. Nach den gemachten Beobachtungen kann man ferner mit Bestimmtheit jagen, daß die vier deutschen Beamten (von 14 Beamten 10 Tschechen und 4 Deutsche), die der Tschechisierungswut noch nicht zum Opfer gefallen sind, absichtlich von den Verhandlungen mit den Parteien ferngehalten werden, damit nur ja kein deutsches Wort gesprochen oder gar geschrieben werde. Diese unerhörten Übergriffe, welche sich diese tschechischen Beamten bei dem Gefällskontrollamte in Aussig, besonders der Vorstandstellvertreter Jellinek leisten, sind in keinem Sprachengesetze begründet und es ist geradezu unverantwortlicher Leichtsinn und nicht genug zu verurteilende nationale Gleichgültigkeit von Seite der deutschen Bevölkerung, sich diese rücksichtslose und ungesetzliche Behandlung gefallen zu lassen in einem Orte, wo keine 20 Prozent Tschechen ansässig sind.

III.

Die Tschech-Slowakei ist kein Militärstaat. In der Pilsner Pravda schreibt Jar. Blažek über die tschech-slowakische Armee, wobei er folgende Ziffern angibt: Amerika mit seinen 100 Millionen Einwohnern hat ein Heer von 150.000 Mann. Die Tschech-Slowakei mit ihren 14 Millionen Einwohnern hat ebensoviel Soldaten. In der tschech-slowakischen Armee gibt es 10.602 Offiziere, 11.740 Pottmeister und Feldwebel, sowie 127.631 Mann, darunter 32.189 Zugsführer und Korporäle. Es kommt also auf 12 Mann 1 Offizier, auf 10 Mann 1 Rottmeister, auf 3 Mann ein Zugsführer oder Korporal. Österreich hatte 1 Gendarmeriegeneral, de Tschech-Slovakei hat 4. In Österreich kam ein Offizier auf 57 Gendarmen, in der Tschech-Slowakei kommt 1 Offizier auf 24 Gendarmen. In der Armee kommen 5 Vorgesetzte auf 12 Mann aber in der Schule kommt 1 Lehrer auf 80 Kinder!

IV.

Tschechische Hetze gegen den Wandervogel. Nová Doba denunziert den Wandervogel beim neuen Schulminister, indem sie diesen darauf aufmerksam macht, daß wohl die Satzungen der Wandervögel harmlos sind, daß diese aber nur Deutsche aufnehmen, die der tschech-slowakischen Republik feindlich gesinnt sind. - In den Reihen der Wandervögel war bisher alles Politische wie das Feuer gemieden.

V.

Die Zahl der tschechischen Schulkinder in Österreich nimmt zu. Wie Èeské Slovo meldet, wurden in allen Wiener tschechischen Volksschulen (außer im 7. Bezirk und in Stadlau) 6075 Kinder eingeschrieben. Im tschechischen Realgymnasium wurden 463 Schüler und Schülerinnen eingeschriehen, mit den Sprachschulen auf dem Lande insgesamt 7500 Schüler, das sind um etwa 250 mehr als im Vorjahre. - Deutschösterreich, wann wirst du erwachen?

VI.

Die tschechische Bodenreform im Spiegel der Auslandspropaganda.

Von Emil Karl Drabke, Troppau.

Alle Staaten verfügen über einen sogenannten Auslandsdienst dem die Aufgabe obliegt, für eine zweckentsprechende Verbreitung der eigenen Regierungsmitteilungen zu sorgen und Berichtigungen vorzunehmen, die im Ausland das Ansehen des Heimatstaates heben sollen. So nützlich dieser Auslandsdienst sein kann, so unheilbringend kann er auch werden, wenn dieser Nachrichtendienst die Bahnen der Korrektheit und der Wahrheit verläßt. Der Staat kann vielleicht für eine kurze Spanne Zeit reale Tatsachen verwischen, aber auf die Dauer kann der Wahrheit nicht aus dem Wege gegangen werden.

Die in Szene gesetzte Bodenreform und die geplante Verstaatlichung der Wälder in der Tschech-Slowakei sind wieder einmal Lehrbeispiele, welche Art der Auslandspropaganda vermieden werden sollte. Es ist eine hinlänglich bekannte Tatsache, daß die Bodenreform dem Machtwillen einzelner Parteien dienstbar gemacht werden soll. Parteipolitischer Egoismus, der die Politik über die Wirtschaft stellt, steht an der Wiege des Werkes der Güterzerstückelung. Die Organisationen der Großgrundbesitzer die Verbände der Angestellten und Arbeiter in Land- und Forstwirtschaft haben wiederholt und auf das Nachdrücklichste auf die schweren volkswirtschaftlichen und sozialen Schäden verwiesen, die der Durchführung der Bodenreform und Wälderverstaatlichung auf dem Fuße folgen müssen.

Das Revolutionsfieber der Umsturztage erstrebte des sozialen Ausgleich und ein Stück dieses sozialen Ausgleiches war nach Meinung einzelner politischer Parteien die nunmehr begonnene Bodenreform. Der erste Nationalkonvent schuf in aller Hast das Gesetz über die Durchführung der Bodenreform und die Eile der Gesetzgebung läßt auch erklären, warum diesem Gesetz die gröbsten rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Härten und Mängel anhaften.

Die Verhältnisse und Umstände, unter denen das Gesetz geschaffen wurde, können vielleicht als Milderungsgrund bei der Beurteilung der Unzukömmlichkeiten des Gesetzes gelten, aber die immer wieder erhobenen Proteste betreffs der Art der Durchführung der Bodenreform sollten doch endlich auch Beachtung finden. Es muß leider die bedauerliche Wahrnehmung verzeichnet werden, daß die Protestschreie seitens der Regierung und des Bodenamtes vollkommen ubeachtet bleiben. Ja noch mehr! In der Auslandspresse wird eine das. Ausland irreführende Darstellung über den Zweck und die Notwendigkeit der Bodenreform und Waldverstaatlichung verbreitet. Für die Wahrheitsliebe der Auslandspropaganda sind besonders die Mitteilungen charakteristisch, die betreffs der Verstaatlichung der Forste den Weg in den ausländischen Blätterwald gefunden haben.

Die Regierung verweist auf den geringen staatlichen Besitz an Grund und Boden, sie will auch ferner glaubhalt machen, daß durch die private Bewirtschaftung die Waldungen dem Raubbau verfallen könnten. Außer dieser Darlegung hat sich das Bodenamt noch eine andere Beweisführung zurecht gelegt. Die Notwendigkeit einer klaglosen Wasserversorgung zwingt die Regierung zur Verstaatlichung der Forste! Demnach soll der Staat als Besitzer des Waldes die besten Sicherheiten für die Bildung von Quellen und für die Bewässerung des Landes bieten. Wir können uns nicht der Ansicht anschließen, daß staatlicher Machtwille oder staatliche Fürsorge stärker als Naturgewalten in ihrer Auswirkung sein können. Im Gegenteil die Quellenbildung wird ohne jedes Zutun weiser Regierungskunst die vom Naturgesetz vorgeschriebene Entwicklung nehmen.

Was die Bildung von nützlichen Wasserstraßen, Talsperren, die Schaffung von guten Wasserläufen anbelangt, so kann die Regierung als wegweisender Faktor auf den Plan treten, ohne daß sie sich mit Gewalt in den Besitz der Privatforste setzen muß. Dem befürchteten forstlichen Raubbau kann durch die staatliche Kontrolle sehr wirksam begegnet werden, also auch nach dieser Richtung hin erscheint die Beweisführung des Bodenamtes als recht lückenhaft.

Die Grenzforste der Tschech-Slowakei haben einen enormen wirtschaftlichen Wert und Reichtum. Diese Tatsache ist freilich Anreiz genug, sich in den Besitz des Waldes zu setzen. Es ist jedoch eine grundfalsche Voraussetzung, schon jetzt anzunehmen, daß die staatliche Bewirtschaftung der Forste einer Hebung der forstwirtschaftlichen Erzeugung gleichkommt. Wir wollen heute nicht untersuchen ob oder in welchem Ausmaße eine Reform der Bewirtschaftung der Forste notwendig und zweckmäßig erscheint, aber Verwahrung müssen wir dagegen einlegen, daß dem Ausland eine unrichtige Begründung über die Zweckmäßigkeit der Forstverstaatlichung vorgetragen wird. Die wahren Absichten der Waldenteignung haben mit der Quellenbildung oder der Wasserversorgung gar nichts zu tun, sie sind lediglich der Deckmantel einer machtpolitischen und produktionsvermindernden Maßnahme.

Wenn jedich das tschechische Bodenamt und die tschechische Regierung wirklich überzeugt wären, daß die Wälderverstaatlichung mit der Wasserversorgung des Landes im engsten Zusammenhange steht, und auch wir von dieser Beweisführung überzeugt wären, wäre nicht allein die tschechische Regierung zur Verstaatlichunug der Forste berechtigt, sondern es müßte auch der reichsdeutschen und ungarischen Regierung das Recht der Mitwirkung in dieser Frage eingeräumt werden. Denn die im Quellengebiete der Tschech-Slowakei entspringenden Flüße nehmen fast alle ihren Weg in die Tiefebenen Deutschlands und Ungarns und beide Staaten haben an der Regelung des ungestörten Wasserzuflusses wie der Waserversorgung überhaupt das größte Interesse.

Die Grenzwälder der Tschech-Slowakei dürften mithin nicht alleiniges Eigentum des Staates werden, auch den in Betracht kommenden Grenzstaaten müßte das Mitbestimmungs- und Verfügungsrecht in der künftigen Verwaltung und Bewirtschaftung der Grenzforste eingeräumt werden Verschließt sich die Regierung der Tschech-Slowakei einem solchen Verlangen, dann bezeugt sie damit, daß ihre Beweisführung in Berug der Wasserversorgung wissentlich auf irrigen Voraussetzungen berubt. Weil dies auch tatsächlich der Fall ist, wenden wir uns gegen diese Art der Auslandspropaganda, wie sie im Eingange des Aufsastzes dargelegt wurde.

Diese Art der Handhabung der Zensur widerspricht der in dieser Republik so oft angepriesenen Freiheit und gereicht den von ihr betroffenen Blättern zu großen wirtschaftlichen Schaden. Sie ist beschämend für die Lenker dieses Staates, die entweder nicht den Willen haben, den unterstehenden Organen endlich das Handwerk zu legen, mit welchem sonst überall selbstverständliche Volksrechte geschmälert werden oder die nicht die notwendige Autorität haben, ihren Anordnungen Nachdruck zu verleihen, vorausgesetzt, daß bei ihnen selbst der Begriff der Preßfreiheit noch verankert ist.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister:

1. Ist er bereit, dafür zu sorgen, daß das Recht der freien Meinungsäußerungen nicht eingeschränkt wird?

2. Ist er bereit diese einer demokratischen Republik unwürdige Knebelung der Presse, die auf eine planmäßige und zielbewußte Vernichtung der deutschvölkischen Presse hinarbeitet, endlich einzustellen

Prag, den 5. Dezember 1922.

Ing. Kallina,

Dr. Lehnert, Dr. Brunar, Dr. Spina, J. Mayer, Matzner, Dr. Medinger, Dr. Schollich, Mark, Ing. Jung, Dr. E. Feyerfeil, Zierhut, Böhr, Bobek, Dr. Radda, Dr. Lodgman, Simm, Wenzel, Knirsch, Kraus, Dr. Keibl.

Pùvodní znìní ad XIX./4017.

Interpellation

der Abgeordneten Schweichhart, Èermak, Beutel und Genossen an den Minister für öffentliche Arbeiten Wegen der Verhältnisse in der Elbeschieffahrt.

Der Elbe kommt als Verkehrstraße des internationalen Warenhandels seit jeher eine ganz außerordentliche volkswirtschafliche Bedeutung zu. Es sei nur daran erinnert, daß vor dem Weltkrieg der Warnumschlag des Aussiger Elbehafens weit größer war wie der im Seehafen von Triest. Abgesehen von dem damaligen geordneten Welthandelsverkehr rührte diese erfreuliche Tatsache davon her, daß der alte österreichische Elbe-Umschlagtarif in sehr geschickter Weise den Warenverkehr aus den entlegensten Gebieten der Monarchie und weil darüber hinaus der Elbe zulenkte. Diese glänzend bewährte Tarif wurde am 1. November 1921 durch einen neuen Elbe-Moldau-Umschlagstarif ersetzt, welcher leider auf den Wettbewerb anderer Wege fast keine Rücksicht nimmt und deshalb die Elbeschiffahrt schwer schädigt die ohmedies durch die Wirtschafskrise und die valutarischen Verhältnisse hart mitgenommen ist. Hunderte Schiffer sind seit Jahr und Tag arbeitslos. Weil sie fälschlich als Saisonarbeiter betrachtet werden, erhalten sie keine Arbeitslosenunterstützung. Da die Aussichten auf Wiederbelebung der Elbeschiffahrt trostlose sind, versuchen selbst die alten, mehr als 30 Jahre in der Schiffahrt tätigen Leute anderswo ein Unterkommen zu finden.

Dazu kommt, daß die offenkundige Absicht in dem maßgebenden Kreisen verfolgt wird, den Elbewarenverkehr systemtisch von den bisherigen wichtigsten Umschlagsplätzen Laube - Tetschen, Bodenbach - Rosawitz. Aussig und Lobositz nach Melnik, Raudnitz, Kralup und Prag-Holleschowitz abzuziehen. Diesem Zwecke dient die Erstellung billigerer Eisenbahnfrachtsätze von der Grenze nach dorthin, der Wegfall der Schleppbahnfrachten bei Holleschowitz und deren Ermäßigung bei Kralup und Melnik, während z. B. in Laube die Schleppbahnfracht (von Tetschen her) 112 Heller kostet, wozu noch 120 Heller Umschlagsgebühren kommen.

Wie zielbewußt die einseitige Förderung der oberen Elbe- sowie Moldau-Umschlagsplätze betrieben wird, zeigt die offiziell bestätigte Nachricht, daß man nun daran geht, mit sehr großen Kosten bei Melnik einen völlig neuen Hafen anzulegen. Im krassen Gegensatz hiezu sind alle Bemühungen, die seit Jahrzehnien, wenn nicht Jahrhunderten bestehenden Umschlagsplätze an der unteren Elbe auszugestalten, an dem Widerstande der entscheidenden Faktoren in Prag völlig nutzlos geblieben, obgleich z. B. die Pläne für den Ausbau des Umschlagsplatzes in Laube seit vielen Jahren fix und fertig sind und die Arbeiten nur einen kleinen Bruchteil der Kosten des neuen Hafens in Melnik betragen würden.

Angesichts diese ebenso auffälligen als befremdenden Tatsachen fragen die Unterzeichneten den Herrn Minister:

Welche Motive spielen bei der unbestreitbaren Bevorzugung des einen Teiles der Elbe-Moldau-Umschlagsplätze und der offensichtlichen Vernachlässigung der anderen Teiles die Hauptrolle?

Ist die Regierung in Hinkunft bereit, im Interesse der Volkswirtschaft auch die endliche Ausgestaltung der Umschlagsplätze und der Unterelbe zu betreiben

Prag, am 23. Feber 1923.

Schweichhart, Èermak, Beutel, Leibl, Hackenberg, Hillebrand, Blatny, Dr. Holitscher, Roscher, Jokl, Uhl, Hoffmann, Dr. Czech, Häusler, Grünzner, Heeger, Palme, Dietl, Schäfer, Hausmann, Taub.

 

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