Pùvodní znìní ad XII/4098.
lnterpellation
des Abgeordneten Kraus und Genossen
an den Minister für soziale Fürsorge
wegen Einbeziehung der gewerblichen Arbeitnehmer in die staatliche Arbeitslosenunterstützung.
Aus den Kreisen der gewerblichen Arbeitnehmer in Nixdorf, Bezirk Schluckenau, sowie auch in den Nachbarbezirken wird darüber Klage geführt daß die gewerblichen Arbeiter von den Bezügen der staatlichen Arbeitsllosenunterstützung ausgeschlossen seien. Besonders das Drechslergewerbe in Nixdorf, welches seine Hauptarbeit nur in der Lieferung von Bestandteilen an die dortige Messerindustrie erhält, ist heute durch die allgemeine Wirtschaftskrise ohne Beschäftigung. Durch einen Erlaß des Ministerialrates Dr. Rosenkranz im Ministerium für soziale Fürsorge, sollen lediglich die Textil-. Metall und Blumenarbeiter die Arbeitslosenunterstützung erhalten. An diesen Erlaß scheint sich besonders das Arbeitslosenamt in Schluckenau zu halten, während in anderen innerböhmischen Bezirken die Arbeitslosenunterstützung anstandslos an gewerbliche Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Durch den erwähnten Erlaß werden auch viele hundert Arbeiter des graphischen Berufes betroffen, die arbeitslos wurden und keine staatliche Arbeitslosenunterstützung beziehen. Daß in Schluckenau bei der Zuerkennung der Arbeitslosenunterstützung zu streng vorgegangen wird, erhellt wohl daraus daß 1500 Arbeiter keine staatliche Unterstützung beziehen.
Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister für soziale Fürsorge die Anfrage, ob ihm die geschilderten Verhältnisse bei der Zuerkennung der Arbeitslosenunterstützung im Bezirke Schluckenau bekannt sind und ob er durch eine Verordnung die Einbeziehung der gewerblichen Hilfsarbeiter in die Arbeitslosenunterstützung verfügen und gleichzeitig dem Arbeitslosenamte Schluckenau Weisungen geben will, damit dieses Amt in Anbetracht der ungeheueren Wirtschaftskrise bei der Zuerkennung der staatlichen Arbeitslosenunterstützung einen humanen und nicht so strengen Standpunkt einnehme?
Prag, am 18. April 1923.
Kraus,
Ing. Kallina, Dr. Keibl, Dr. E. Feyerfeil, Böhr, Dr. Petersilka, Simm, Knirsch, Dr. Brunar, Ing. Jung, Dr. Radda, Dr. Schollich, Matzner, Schälzky, Budig, Mark, Bobek, Dr. Lodgman, Dr. W. Feierfeil, Scharnagl, Wenzel.
Pùvodní znìní ad XIII/4098.
Interpellation
des Abgeordneten Vinzenz Kraus und Genossen
an den Finanzminister
wegen Auslegung des § 5 des Vermögensabgabegesetzes vom 8. April 1920 durch die Steueradministration in Friedland.
Der § 5 dieses Gesetzes enthält im 2. Absatze die Bestimmung, daß bei einem Vermögen bis 100.000 Kè, die ersten 10.000 Kè nicht der Vermögensabgabe unterliegen, wenn es sich um Personen mit Ausnahme des Vaters handelt, welche unversorgte Familienanngehörige erhalten ferner um unversorgte elternlose Waisen oder um erwerbsunfähige oder zum Erwerb wenig geeignete Personen oder um solche Personen, die überwiegend auf Dienstbezüge, Ruhe-, Versorgungsgenüsse oder Renten aus Kapitalvermögen angewiesen sind, sofern im Jahre 1919 das Einkommen 8000 Kè nicht überstiegen hat.
Die Bezeichnung Dienstbezüge legt nun die Steueradministration in Friedland so aus, daß die Ermäßigung der Vermögensabgabe bloß für jene zutrifft, die Gehalte beziehen und scheidet dabei alle jene aus, die einen Arbeitslohn erhalten.
Nun kann es wohl keinem Zweifel unterliegen, daß der Gesetzgeber unter dem Worte Dienstbezüge auch Arbeitslöhne verstanden hat. Wäre das nicht der Fall, so wäre das eine ungerechtfertigte Härte gegenüber allen jenen, die einen Arbeitslohn beziehen.
Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Finanzminister die Anfrage, ob ihm das Vorgehen der Steueradministration in Friedland bekannt ist und ob er sich bei der Bemessung der Vermögensabgabe bei Personen, die einen Arbeitslohn beziehen, auf den Standpunkt der Steueradministration in Friedland stellt, welcher eine große Härte gegenüber der Arbeiterschaft bedeutet. Im entgegengesetzten Falle fragen die Unterzeichneten, ob der Herr Finanzminister eine entsprechende Weisung an die Steuerbehörden ergehen lassen will, daß im Sinne des § 5 des Vermögensabgabegesetzes unter Dienstbezügen auch Arbeitslöhne zu verstehen sind?
Prag, am 18. April 1923.
Kraus,
Dr Lodgman, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Keibl, Ing. Jung, Schälzky, Dr. W. Feierfeil, Mark, Dr. Brunar, Bobek, Böhr, Ing. Kallina, Dr. Radda, Dr. Lehnert. Dr. Medinger, Dr. Schollich, Matzner, J. Mayer, Schubert, Dr. Spina, Simm, Patzel.
Pùvodní znìní ad XIV/4098.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Emmerich Radda
und Genossen
an den Minister des Innern
wegen des Verbotes, bezw. der Auflösung
von Versammlungen der Deutschen Nationalpartei.
Die Deutsche Nationalpartei, Kreisparteileitung Znaim hatte für Zlabings am 11. März 1923 eine Versammlung mit der Tagesordnung Gegenwart und Zukunft des Sudetendeutschtums angemeldet.
Die politische Bezirksverwaltung Datschitz hat diese Versammlung mit der Begründung untersagt, daß mit Rücksicht auf die gegenwärtige politische Lage im Zusammenhange mit dem angesagten Thema der Versammlung eine Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Ordnung nicht ausgeschlossen erscheint.
Dieses Verbot ist umso merkwürdiger, als in der ganzen Republik derartige Versammlungen unbeanständet abgehalten werden konnten.
In der Versammlung in Grusbach, welche Abgeordneter Dr. Edwin Feyerfeil am 8. April 1923 dort abhielt, stand während der Rede plötzlich der Regierungsvertreter, der als Scharfmacher im Bezirke Znaim bereits bekannte Statthaltereikonzipist Dr. Illek auf, worauf Gendarmerie in den Saal einmarschierte. Als sich der Abgeordnete Dr. Feyerfeil gegen die Teilnahme von Bewaffneten verwahrte, erklärte Dr. Illek die Versammlung für aufgelöst.
Noch kopfloser bewerkstelligte Herr Polizeirat Eis die Auflösung einer Versammlung desselben Abgeordneten in Znaim am 9. April 1923.
Als Abgeordneter Dr. Feyerfeil über die Mobilisierungsgerüchte sprach und erklärte, er gebe allen Fragern den Rat, im Ernstfalle einzurücken und darnach zu streben, das Muster eines èechischen Soldaten zu werden, wurde Polizeirat Eis nervös und behauptete, das sei eine Aufforderung zum Ungehorsam, weshalb er die Versammlung auflösen müsse.
Die Unterzeichneten fragen nun den Herrn Minister:
1. Sind ihm diese Vorfälle bekannt?
2. Ist er in der Lage, diese Versammlungsverbote,. bezw. die Versammlungsauflösungen zu rechtfertigen?
3. Ist er geneigt, dafür Sorge zu tragen, daß die Versammlungsfreiheit nicht durch nervöse Regierungsvertreter geknebelt werde?
Prag, am 17. April 1923.
Dr. Radda,
Ing. Kallina, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Matzner, Dr. E. Feyerfeil, Kraus, Knirsch, Simm. J. Mayer, Schubert, Böhr, Mark, Schälzky, Wenzel, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Dr. Medinger, Dr. Lehnert, Ing. Jung, Bobek.
Pùvodní znìní ad XV/4098.
lnterpellation
des Abgeordneten Dr. Lodgman und Genossen
an den Justizminister
in Angelegenheit der Verbreitung unwahrer Nachrichten durch die èechische Zeitung Èeské Slovo.
Die Zeitung Èeské Slovo hat in ihrer Nummer 71 vom 25. März d. J. folgende Notiz gebracht:
Auch unsere Deutschen. Aus Falkenau erhalten wir ein Schreiben in welchem sich die dortige èechische Minorität beschwert, daß èechische Kinder von deutschen Auswüchsen überfallen und mißhandelt werden. Einem Kinde schlugen se mit einen Stocke das Auge aus. Die èechische Schule mit 66 Kindern hat ein einziges Lokal. Im Nostiz'schen Schlosse des Ortes sind aber viele unbewohnte und unbenützte Lokale.
Die Gefertigten fragen den Herrn Justizminister, ob er geneigt ist, umgehend de notwendigen Erhebungen in die Wege zu leiten, damit einwandfrei festgestellt werden kann, ob sich die Mitteilung des Èeské Slovo, nach welcher einem èechischen Kinde in Falken au von Deutschen ein Auge ausgeschlagen worden wäre bewahrheitet oder nicht?
Die Gefertigten fragen weiters, welche Schritte der Herr Justizminister gegen die Verbreiter dieser Nachricht, falls diese sich als unwahr erweisen sollte, zu unternehmen gedenkt?
Prag, am 18. April 1923.
Dr. Lodgman,
Dr. Brunar, Kraus, Matzner. Dr. Schollich, Dr. Radda, Schubert. Wenzel, Ing. Kallina, Zierhut, Mark, Knirsch, Simm, Patzel, Dr. Medinger, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Lehnert, Dr. Keibl, Ing. Jung, J. Mayer, Bobek, Böhr.
Pùvodní znìní ad XVI/4098.
lnterpellation
der Abgeordneten Rudolf Heeger, Hans Jokl und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
betreffend die Ansiedlung der Ordensschwestern des hl. Boromäus in Olbersdorf in Schlesien.
Wie die Gemeindevertretung von Olbersdorf in Erfahrung gebracht hat, soll mit Zustimmung des Ministeriums für Volkskultur, das bisher in Polnisch-Teschen untergebrachte Mutterhaus des weiblichen Orden vom hl. Boromäus nach Olbersdorf verlegt werden. Der genannte Orden besitzt n Olbersdorf zwei Häuser und sind weitere Zubauten geplant. Drei Wohnparteien in den Eigenhäusern des Ordens wurden bereits gekündigt Dies, obwohl die Gemeindeverwaltung von den ihr zustehenden gesetzlichen Rechte über den Zuzug von Personen zu entscheiden Gebrauch gemacht und sich gegen die Einwanderung der Ordensschwestern ausgesprochen hat. Die gekündigten Parteien sind durchwegs Staatsbeamte, für die die Gemeinde nunmehr Wohnungen beschaffen soll, was angesichts der in Olbersdorf herrschenden Wohnungsnot eine Unmöglichkeit ist.
Mit Rücksicht darauf, daß die Ansiedlung der Nonnen die Wohnungsnot verschärfen, die Gemeinde materiell belasten würde und auch von der gesamten Bevölkerung des Ortes nicht gewünscht wird, fragen wir den Herrn Minister:
a) Ist es richtig, daß die Übersiedlung dieses Ordens mit Zustimmung des Ministeriums für Volkskultur erfolgt?
b) Wenn ja ist der Herr Minister geneigt unter Berücksichtigung der angeführten Gründe die Zustimmung zurückzuziehen?
Prag, am 19. April 1923.
Heeger, Jokl,
Hoffmann, Beutel, Blatny, Kirpal, Schuster, Palme, Pohl, Schäfer, Dr. Czech, Dr. Holitscher, Taub, Hackenberg, Èermak, Häusler. Leibl, Hillebrand, Uhl, Dr. Haas, Deutsch.
Pùvodní znìní ad XVII/4098.
lnterpellation
der Abgeordneten Kosrka, Dr. Kafka und
Genossen
an die Regierung
betreffend die Regelung des Zuckerpreises.
Bis vor ca 14 Tagen galt der vom Zuckerkomitee im Jänner 1923 festgesetzte Preis in der Höhe von Kè 435.- per 100 kg. Anfang April setzte das genannte Komitee den Preis auf Kè 495.- und erhöhte ihn damit um Kè 60.- oder ca 15%. Diese Erhöhung führte das Komitee mit Rücksicht auf die Weihnachtspreisgestaltung durch unter Hinweis darauf, daß der Zuckerpreis trotz dieser Erhöhung im Inlande immer noch um ca 100 Kè per 100 kg unter dem Weltmarktspreise stünde.
Einige Tage nach dieser Erhöhung verbot das Ministerium für Volksverpflegung jeden Zuckerverkauf im Kleinhandel zu den erhöhten Preisen und verwies darauf, daß die Angelegenheit in den nächsten Tagen erledigt würde.
Nun hatten die Kaufleute bereits zum erhöhten Preise Zucker bezogen. Überdies gingen die alten Vorräte aus. Mit Rücksicht auf das obengeschilderte Verbot der Regierung konnten dieselben einerseits die erhöhte Nachfrage nicht befriedigen, andererseits standen ihnen keine alten Vorräte mehr zur Verfügung. Infolgedessen erlitten sie durch den Verkauf der neuen Vorräte zum alten Preise Verluste, die beim mittleren Kaufmann zwischen Kè 3.000 und 5.000 schwanken.
Die Situation wird, je länger der ungeklärte Zustand dauert, umso verlustreicher und unhaltbarer für den Kaufmann.
Die Unterzeichneten stellen daher an die Regierung die Anfrage:
Was gedenkt die Regierung zu tun, daß diese unhaltbaren Zustände beseitigt und der Kaufmann vor weiteren Verlusten bewahrt werde?
Prag, am 19. April 1923.
Kostka, Dr. Kafka,
Böhr, Scharnagl, Schälzky, Dr. W. Feierfeil, Dr. Hanreich, Dr. Lodgman, Kraus, Dr. Lehnert, J. Fischer, Schubert, Pittinger, Böllmann. Heller, Dr. Keibl, Zierhut, Dr. Brunar, Matzner, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Radda, Dr. Schollich.
Pùvodní znìní ad XVIII/4098.
lnterpellation
der Abgeordneten Uhl, Èermak, Hirsch und Genossen
an den Minister des Innern
betreffend die Durchführung der Gemeindewahlen in der Gemeinde Röscha.
In der Gemeinde Röscha, Vertretungsbezirk Jechnitz, wurde nach dem Umsturz eine Verwaltungskommission mit einer èechischen Mehhrheit und einem èechischen Vorsitzenden gewaltsam eingesetzt. Die letzte Volkszählung ergab eine deutsche Mehrheit in der Gemeinde.
Die deutsche Mehrheit in der Gemeinde Röscha, die Bezirksverwaltungskommission des Bezirkes Jechnitz, sowie Abgeordnete der verschiedenen Parteien verlangten wiederholt die Ausschreibung der Gemeindewahl in diesem Orte.
Es wurde auch diesem berechtigten Verlangen insoweit Rechnung getragen, daß bereits zweimal die Durchführung der Gemeindewahl angeordnet, die Wahl selbst aber bis heute vereitelt wurde.
Die Veranlassung zur Hinausschiebung der Wahl gibt die von einer Seite angestrebte Vereinigung einer mit Röscha gar nicht zusammenhängenden Ortsgemeinde.
Die Aufschiebung der Wahl widerspricht auch den Bestimmungen des § 10 der Gemeindewahlordnung in der Fassung des Gesetzes vom 14. Juli 1922.
Die Unterfertigten fragen deshalb den Herrn Minister:
1. Ist er bereit, Aufklärung über die ungesetzliche Verhinderung der Gemeindewahl m Röscha zu geben?
2. Ist er bereit, Sorge zu tragen, daß in diesem Orte die Gemeindewahl endlich angeordnet und durchgeführt wird?
Prag, den 19. April 1923.
Uhl, Èermak, Hirsch,
Hoffmann, Häusler, Dr. Holitscher, Beutel, Jokl, R. Fischer, Hausmann, Pohl, Dr. Czech, Kirpal, Hackenberg, Heeger, Blatny, Schäfer Leibl, Dietl, Wittich, Dr. Haas, Deutsch, Taub.
Pùvodni znìni ad XIX/4098.
lnterpellation
der Abgeordneten Schweichhart, Leibl, Uhl und Genossen
an die Regierung
wegen der Reorganisation des Bodenamtes.
In den letzten Tagen ist in den Zeitungen häufig die Rede von einer bevorstehenden Reorganisation des Bodenamtes. So schreibt z. B. die offiziöse Prager Presse vom 7. April d. J. inbezug auf die Vorsprache einer Abordnung des Verbandes der èechosovakischen Großgrundbesitzer beim Herrn Präsidenten Masaryk folgendes:
Wie wir erfahren, hat der Präsident der Republik die Deputation nach Entgegennahme des Memorandums an den Stellvertreter des Ministerpräsidenten Minister des Innern Malypetr und an Finanzminister Beèka verwiesen. Minister Malypetr informierte die Delegation dahin, daß die Reorganisation des staatlichen Bodenamtes in den nächsten Tagen durchgeführt werden wird und zwar noch vor der Rückkehr des Ministerpräsidenten Švehla von seinem Rekonvalescentenurlaub aus Italien. Der Ministerrat werde sich mit dem diesbezüglichen Vorschlag des Koalitionsausschusses in einer seiner nächsten Sitzungen befassen, um über die Reorganisation des Bodenamtes schlüssig zu werden.
Bei der Reorganisation sollen unseren Informationen zufolge jene Grundsätze zur Geltung gebracht werden die der Isolierung des staatlichen Bodenamtes entgegenwirken und diese Behörde näher an den Ministerrat anschließen, dem Präsidenten des staatlichen Bodenamtes zu einer direkten Verantwortung verpflichten. In welcher Form diese Richtlinien realisiert werden, diese Frage wird der Ministerrat zu entscheiden haben.
Nach dieser amtlichen Information ist mit einer gewissen Umgestaltung des Bodenamtes insoweit zu rechnen, als die bisherige überragende, selbstherrliche Stellung des genannten Amtes teilweise eingeschränkt werden soll. Wir vermissen in dem Bericht jede Andeutung darüber, ob bezüglich der Zusammensetzung und Wirksamkeit des Verwaltungsausschusses auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1919 Slg. Nr. 330 eine Änderung geplant ist. Und zwar in dem Sinne, daß endlich auch den Parteien der nationalen Minderheiten das eigentlich selbstverständliche Recht der Mitverwaltung eingeräumt wird.
Diese Mitverwaltung erscheint im Gesamtinteresse umso gebotener, als kein Zweifel darüber bestehen kann, daß die bisherige Gebahrung des Bodenamtes wegen der vielfachen Außerachtlassung der Ziele einer wirklichen Bodenreform zur schärfsten Kritik herausfordert. Daß sich diese Kritik nicht auf die nationalen Minderheiten beschränkt, sondern auch in gut èechischen Kreisen zu finden ist, beweisen unter anderem die heftigen Angriffe des Blattes Role wegen der Zuteilung ganzer Herrschaften des beschlagnahmten Großgrundbesitzes an Gesellschaften, politisch einflußreicher Personen, resp. Banken, wie es in den Fällen Opotschno, Podiebrad und Dobrisch geschehen sei. Die weitere Fernhaltung der Parteien der nationalen Minderheiten würde bedeuten, daß die herrschenden politischen Parteien die Bodenreform weiterhin so einseitig zum Schaden der gesamten Volkswirtschaft und sozialen Gerechtigkeit fortführen wollen, wie es bisher geschehen ist.
Die Unterzeichneten fragen daher das Gesamtministerium:
Ist die Regierung geneigt, bei der Reorganisation des Bodenamtes dahin zu wirken, daß die schon seit Jahren vergeblich als ein gutes Recht geforderte Vertretung der Par eien der nationalen Minderheiten im Verwaltungsausschuß endlich zur Tat wird?
Prag, den 19. April 1923.
Schweichhart, Leibl, Uhl,
Dr. Holitscher, Hackenberg, Häusler, Hoffmann, R. Fischer, Blatny, Dr. Haas, Dietl, Dr. Czech, Deutsch, Èermak, Pohl, Schäfer, Beutel, Jokl, Heeger, Taub, Kirpal, Wittich.
Pùvodní znìní ad XX/4098.
lnterpellation
des Abgeordneten Dr. Emmerich Radda und Genossen
an den Eisenbahnminister
betreffend das unqualifizierbare Verhalten
von Eisenbahnbediensteten der Station Töppeles.
Hans Blumenthaler, Dirigent der Zweigstelle Schlaggenwald der Kreditanstalt der Deutschen kam am 17. März 1923 nach Töppeles. Dort angckommen, zündete er sich, in Unkenntnis des Rauchverbotes in den Wartesälen eine Zigarette an. Als er dann beim Schalter eine Fahrkarte nach Karlsbad verlangte empfing ihn der--Vorstand und diensthabende Beamte namens Heine mit den Worten: Sie zahlen 5 Kè Strafe und dann kriegen Sie eine Karte. Blumenthaler fragte natürlich nach dem Grunde dieser Strafverfügung, worauf ihm der Beamte erwiderte, er solle die Affichierung lesen über das Rauchverbot in den Wartesälen.
Auf die hierauf vorgebrachte Entschuldigung des Blumenthaler, daß er von diesem Verbote nichts gewußt habe, erwiderte ihm der Vorstand, das gehe ihn nichts an, das Rauchen in den Bahnräumlichkeiten sei verboten und das Verbot auch bekanntgegeben worden. Wenn Blumenthaler also eine Karte haben wolle, müsse er 5 Kè Strafe zahlen.
Da Blumenthaler keine Karte bekam, aber dringend in Karlsbad zu tun hatte, ließ er sich von einem jungen Manne eine Karte besorgen und wollte mit der Karte in der Hand den mittlerweile in die Station einfahrenden Zug besteigen, was ihm vom Kondukteur mit den Worten: Sie dürfen nicht mitfahren, der Herr Vorstand hat dies verboten!, verweigert wurde. Blumenthaler begab sich, da er mit Brachialgewalt am Besteigen des Zuges von dem Bahnbediensteten gehindert wurde, mit einem Zeugen zum Vorstand und machte ihm unter Hinweis darauf, daß er als Leiter der Zweigstelle der Kreditanstalt der Deutschen unbedingt hätte nach Karlsbad sollen, auf die Folgen aufmerksam, worauf der Vorstand zur Antwort gab: Streuen Sie Salz auf Ihre Deutsche Kreditanstalt.
Da dieser Herr Vorstand sich auch sonst grober Ungehörigkeiten gegen das reisende Publikum erlaubt, fragen die Unterzeichneten den Herrn Minister:
1. Hat der Vorstand das Recht gehabt, einen Reisenden von der Benützung der Bahn auszuschließen, obwohl er eine gültige Fahrkarte besaß?
2. Hat der Vorstand das Recht, einen Strafbetrag in dieser Weise einzutreiben, obwohl ihm der Bestrafte als Leiter einer Bankstelle bekannt ist?
3. Ist der Herr Minister geneigt, den genannten Vorstand wegen seiner ungehörigen Äußerung über die Kreditanstalt der Deutschen zur Verantwortung zu ziehen und ihm nahe zu legen, den Reisenden gegenüber ein anständiges Benehmen an den Tag zu legen?
Prag, am 17. April 1923.
Dr. Radda,
Simm, Knirsch, Patzel, Schubert, Böhr, Ing. Kallina. Schälzky, Bobek, Matzner, Wenzel, Dr. Brunar, J. Mayer, Dr. Lodgman, Dr. Medinger, Zierhut, Dr. Lehnert, Ing. Jung, Dr. E. Feyerfeil, Kraus, Dr. Keibl.