X./4306 (překlad.

Interpelace

poslance dra Luschky a druhů

ministrovi vnitra,

že nebyly vyřízeny německé námitky proti volbám v obci Holasovicích v politickém okrese opavském.

Sdružené německé strany v obci Holasovicích podaly k obecním volbám rozepsaným na neděli 3. června t. r. dne 18. května 1923 ve 12 hodin v poledne u obecního úřadu kandidátní listinu odpovídající zákonitým požadavkům.

O tom bylo jim obecním úřadem vydáno toto potvrzení:

Potvrzení. Podepsaný starosta obce potvrzuje, že převzal dva stejnopisy kandidátní listiny sdružených německých stran.

V Holasovicích dne 18. května 1923.

 

Aut. Hulva v. r., obecní tajemník.


Přes to jmenovaný vládní komisař Stavař prohlásil ve schůzi místní komise svolané na úterý dne 22. května t. r., že kandidátní listinu sdružených německých stran dostal osobně teprve po svém návratu v neděli 20. května t. r. v půl páté odpoledne, tedy 41/2 hod. po uplynutí lhůty a proto jako opožděně podaná jest neplatná.

Při hlasování místní komise, k němuž nyní došlo, hlasovala česká většina pro návrh vládního komisaře, že jen podaná česká kandidátní listina jest jedině platná a tedy podle § 27 řádu volení do obcí prohlašuje se bez volby za zvolenou.

Tento výsledek volby byl poté v obci vyhlášen. Proti tomu německé strany podaly námitky proti volbám v zákonně stanovené lhůtě. Od té doby uplynulo 5 měsíců a zemská politická práva opavská o námitkách ještě nerozhodla, ač podle § 56 řádu volení do obcí rozhodující úřad jest povinen dodržeti lhůtu nejdéle 3měsíční.

Podepsaní se tedy táží pana ministra vnitra:

Co překáží rozhodnutí o volebních námitkách v zákonité lhůtě a je-li ochoten naříditi, aby příslušné úřady rozhodly o námitkách ihned.

V Praze dne 21. listopadu 1923.

Dr. Luschka,

Schälzky, Mark, dr. Körmendy-Ékes, Kostka, Böhr, Pittinger: Windirsch, J. Fischer, dr. Spina, Böllmann, dr. Petersilka, Heller, Röttel, Schubert, dr. W. Feierfeil, Budig, Křepek, Scharnagl, Bobek, J. Mayer.

Původní znění ad I./4306.

Interpellation

des Abgeordneten Josef Mayer und Genossen

an den Minister für Landwirtschaft

in Angelegenheit des fortgesetzten Auftretens des Milzbrandes im Fleissenbachtale.

Schon mehr als 15 Jahre werden grosszügige Verhandlungen gepflogen, um den in Fleissenbachtale auftretenden Milzbrand zu bekämpfen und alle in Betracht kommenden Faktoren haben sich vor 11/2 Jahrzehnten dahin geeinigt, dass man im Wege des Zusammenwirkens die dort auftretende Krankheitserscheinung bekämpft. Verursacht ist die Krankheit durch die unterhalb der Landesgrenze in Fleissen errichtete Lederfabrik, die durch die Verarbeitung auswärtiger Häute die Krankheitssporen mit eingeschleppt hat. Man hat der Fabrik, bezw. ihren Besitzern, schon in der Vorkriegszeit die Anlage von allen erdenklichen Einrichtungen vorgeschrieben und hat es auch einen ziemlichen Kostenaufwand verursacht, um allen diesen Vorschriften Rechnung zu tragen. Gleichzeitig hat man behördlicherseits auf die Anrainer des Fleissenbaches einen nicht geringen Druck ausgeübt, um sie zur Gründung von Wassergenossenschaften zu verhalten, mit deren Hilfe die Regulierung des Fleissenbaches von der Landesgrenze bis zu seiner Mündung in die Eger bei Nebanitz durchgeführt werden sollte. Gleichzeitig sollte das angrenzende Terrain einer gründlichen Melioration unterzogen werden, um dieses Gebiet zu entsumpfen und damit die Seuchenherde zu beseitigen. Kostspielige Projekte wurden ausgearbeitet, der Krieg hat dann allerdings deren Durchführung verzögert. Heute wäre es aber doch an der Zeit, diesem Uebel endgültig abzuheifen, vor allem auch dadurch, dass Staat und Land die nach dem Gesetze höchstmöglichen Beträge zur Verfügung stellt, um hier Abhilfe zu schaffen. Die in der Zwischenzeit eingetretene Teuerung und der katastrophale Rückgang der Landwirtschaft machen es den Anrainern unmöglich, die hohen Beitragskosten aus eigenem zu tragen. Wenn man bedenkt, dass diese Anrainer das Uebel vollkommen unverschuldet trifft und dass die Schuld hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass die Behörden bei Anlage von Fabriken nicht die nötige Vorsicht in ihren Vorschriften haben walten lassen, so ist eine entsprechend erhöhte Beitragsleistung zur Staatsmitteln gerechtfertigt. Dazu kommt noch der Umstand, dass die augenblickliche Arbeitslosigkeit oft für wenig wichtigere Dinge grosse Beträge aus Staatsmitteln erfordert. Es erscheint jedenfalls gerechtfertigt, dass man hier die eine Aktion mit der anderen verbindet, um einerseits der Arbeitslosigkeit zu steuern und andererseits einem längst schwer empfundenen Uebei abzuhelfen.

Die Gefertigten ersuchen den Herrn Minister für Landwirtschaft zu veranlassen, dass alle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Regelurierung des Fleissenbaches und die Melioration der anranzenden Grundstücke so rasch als möglich durchgeführt werden.

Prag, am 13. November 1923.

J. Mayer,

Heller, Zierhut, Böllmann, Dr. Spina, Schubert, Windirsch, Budig, Böhr, Dr. Petersilka, Pittinger, Mark, Schälzky, Knirsch, Ing. Jung, Simm, Röttel, Dr. Hanreich, Křepek, J. Fischer, Scharnagl.

Původní znění ad I./4306.

Interpellation

der Abgeordneten Taub, Dietl, R. Fischer und Genossen

an die Gesamtregierung,

in Angelegenheit der Spiritusgesellschaften.

Die staatliche Bewirtschaftung mit Spiritus war schon wiederholt Gegenstand parlamentarischer Erörterung und zwar sowohl im Plenum, als auch im Budgetausschusse des Abgeordnetenhauses. Auch die Presse hat sich wiederholt mit den Misständen die bei der Spiritusbewirtschaftung ans Tageslicht gekommen sind, beschäftigt. Anlässbich der Budgetberatung sind vielfach konkrete Anklagen gegen die Geschäftsführung der Spirituszentral erhoben worden und es war insbesonders, der čechisch-nationalsozialistische Abg. Sajdel der eine Fülle schwer belastenden Materials im Budgetausschuss und im Abgeordnetenhaus vorgebracht hatte. Das oberste Kontrollamt hat unseres Wissens vor mehr als zwei Jahren eine Revision der ganzen Gebahrung durchgeführt, man hat es aber trotz wiederholter Urgenzen nicht für notwendig gefunden dem Parlament über die Ergebnisse dieser Revision Bericht zu erstatten. Die Mitglieder der čechischen Koalition die an der Gebahrung der Spirituszentrale Kritik geübt haben, hat man dadurch beruhigt, dass man eine parlamentarische Spirituskommission bestehend aus fünf Mitgliedern aller koalierten Parteien einsetzte. Nun ist plötzlich Ruhe eingetreten, nun war alles in bester Ordnung. Der Vorgang, der insbesondere bei dieser Gelegenheit beobachtet wurde, lässt erkennen, dass nicht nur alle Anklagen die bisher gegen die Spirituszentrale erhoben wurden, den Tatsachen entsprechen, sondern, dass hier viel mehr zu verbergen ist als allgemein: angenommen wird. Aus den Mitteln der Spirituszentrale haben sich nicht nur einzelne bereichert, es scheint, dass auch der Staat für gewisse Zwecke Gelder zur Uerfügung erhalten hat. Und deshalb wird es unter allen Umständen verhindert, dass die Opposition Einblick in die Gebahrung dieses, sauberen Geschäftszweiges erhält.

Man sollte nun glauben, dass die Regierung sich bemühen wird, dem offenkundigen Skandal zu dem sich unsere Spirituswirtschaft herausbildet ein Ende zu bereiten. Dies um so mehr, als bekanntlich bereits die Verfügung getroffen wurde, dass die Spirituskommission mit 1. Dezember 1921 zu liquidieren habe. Es wurde wohl diese Verordnung seitens der Regierung widerrufen, und es wurde sodann durch Verordnung des Finanzministeriums vom 30. September 1922 gestützt auf den Ministerratbeschluss vom 29. September 1922, verfügt, dass die Spirituskommission mit 30. September 1922 ihre Wirksamkeit zu beenden habe. Die Liquidation wurde einen interministeriellen Kommission übertragen:

Unter Zl. 173 ist nun; eine neuerliche Verordnung vom 1. August 1923. erscheinen durch. welche einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter dem Namen Spiritusverwertungsgesellschaft für einen Zeitraum von 5 Jahren die Bewirtschaftung des Spirituses übertragen und mit allen Vollmachten ausgestattet wurde, die bisher, die interministerielle Kommission inne hatte. Die Regierung beruft sich in dieser Verordnung auf das Gesetz vom 15. April 1920 Zl. 337. Slg. d. G. u. Vg., durch welches die Regierung ermächtigt wird, Vorkehrungen zur Regelung ausserordentlicher durch dan Krieg, hervorgerufener Verhältnisse zu treffen. Schon der Titel dieses Gesetzes besagt, dass der Hinweis auf dieses Gesetz bei Erlassung einer Verordnung durch welche die Spirituswirschaft geregelt werden soll, nicht stichhaltig ist. Aber schauen wir uns den § 1 dieses Gesetzes auf den allein sich die Regierung berufen kann, im Wortlaute an. Der § 1 besagt: Die Regierung wird ermächtigt, für die Regelung der ausserordentlichen wirtschaftlicher jeder gesundheitlichen durch den Krieg hervorgerufenen Verhältnisse, den Verordnungsweg dort zu betreten, wo ansonsten ein Gesetz erforderlich wäre, und zwar dann, wenn hiezu eine dringende Notwendigkeit besteht und wenn durch die Verzögerung, welche durch die Vorlage des Gegenstandes zur gesetzgebenden Versammlung entstehen würde, der Sache zum Schaden gereichen würde.

Diese Ermächtigung bezieht sich nicht auf die Regelung von Angelegenheiten verfassungsmässiger und politischer Natur überhaupt, und der finanziellen Verhältnisse insoferne als dadurch der Staatskasse dauernde Lasten und den Einzelnen öffentliche Abgaben auferlegt werden.

Dieses Gesetz bezieht sich also vornehmlich auf die Regelung ausserordentlicher durch den Krieg hervorgerufener Verhältnisse. Es kann wohl nicht behauptet werden, dass es sich bei der Bewirtschaftung des Spiritus in der gegenwärtigen Zeit, um selche Massnahmen handeln würde, die die Anwendung dieser gesetzlichen Bestimmung rechtfertigen würde. Durch die Bewirtschaftung des Spiritus werden dem Einzelnen Abgaben auferlegt. Jeder Erzeuger von Spiritus ist verpflichtet, eine Abgabe von 8 K 20 h von jedem Hektolitergrad abzuführen. Der Vorgang stellt sich also als ein offenkundiger Verstoss gegenüber dem mehrfach zitierten Gesetze dar.

Es ist aber auch notwendig sich ein wenig mit der Frage zu beschäftigen, wer eigentlich die Spiritusverwertungsgesellschaft ist. Darüber wenden wir in dem Wiener Organ die Börse in der Nummer vom 20. September 1923 folgendermassen belehrt:

Die nette Spiritusverwertungsgesellschaft m. b. H. ist nichts als ein Glied in der Kette jener Bestrebungen die schon seit den Tagen Oesterneichs datieren und darauf hinauslaufen, im Wege des Kartells und der Monopolisierung den Markt und die Preise zu regulieren. Die Industrie hätte sich schon am Tage des Umsturzes darüber klar werden müssen, dass mit dem Verluste grosser Absatzgebiete gerechnet werden müsse, 85% der gewerblichen Brennereien des früheren Oesterreichs liegen auf čechoslovakischen Boden - und dass die endgültige Rettung nur in der Entdeckung neuer Verwendungsmethoden z. B. Popularisierung des Spiritus zu gewerblichen Zwicken, gefunden werden könne. Grosser Umsatz, dadurch billigere Erzeugung, möglichst geringe Besteuerung für technischen Spiritus, hätte die Parole sein müssen. Statt dessen wählte man den bequemeren Weg des Protektionismus, wobei die Sache dem Fiskus durch grosse Beteiligungsprozente mundgerecht gemacht würde Die Čechoslovakei kann heute von sich sagen, dass sie vielleicht den teuersten Spiritus der ganzen Welt hat, denn während beispielsweise ein Liter Spiritus in Oesterreich ÖK 40.000 oder rund 20 Kč kostet, zahlt man in der Čechoslovakei 35 Kč.

Die Spirituspolitik ist seit dem Umsturze durch eine Reihe vom Kopflosigkeiten durch den Mangel jedes Programmes, und durch steil ansteigende Preise im Inlande gekennzeichnet, wobei allerdings einzelne Unternehmungen und Kartellgrössen Millionen von Čechokronen verdient haben. Wenn man mit Rücksicht darauf, dass die alte Kampagne einen Vorrat von rund 380.000 Hektoliter zurückgelassen hat, die abgestossen werden sollen, den Hinweis, man werde die Erzeugung für die laufende Kampagne mit 350.000 - 400.000 Hektoliter kontingentieren müssen, als katastrophal bezeichnet, so ist dieser Ausdruck insoferne mit grösstem Vorbehalte aufzunehmen, da es voraussichtlich die Industrie verstehen wird, aus diesen Qualitäten dank der hohen Inlandspreise mit einem blauen Auge davonzukommen und vermöge des neuen Monopoles, der die gesamte - die landwirtschaftliche, die industrielle Produktion und die Raffinerien - umfassende Industrie beherbergenden neuen Verwertungsgesellschaft, den Grund zu neuen Reichtümern der Beteiligten, zu legen. Man rühmt sich nicht damit, dass man über 30 Millionen Čechokronen für Propagandazwecke ausgegeben hat, wenn man nicht die sichere Empfindung hat, dass der Baum goldene Früchte tragen wird und wenn man nicht dar auf hinweisen kann, dass das Netz der Beziehungen die hier geknüpft wurden, seinesgleichen in der ganzen Republik suchen muss.

Die drei Verbände, die heute die Hauptstütze der Verwertungsgesellschaft bilden, sind heute 1.) die seit 1907 bestehende Verkaufsorganisation der landwirtschaftlichen Brennereien, deren Vorsitzender der Senatspräsident Prášek ist. 2.) Der Verband der čechoslovakischen industriellen Brennereien, der auch völlig unter agrarischen Einfluss steht und von Dr. Rolíček geleitet wird und 3.) die Raffinerien Jednota, deren Präsidium bis vor kurzem in den Händen des in der Bohemiabankaffaire viel genannten Abgeordneten Dr. Kubíček lag.

Die genannten Namen bürgen jedem, der die Prager Verhältnisse einigermassen kennt, dafür, dass die glückliche Verbindung vom Geschäft und Politik, die Entstehung katastrophaler Verluste zu verhüten wissen wird.

Vorderhand ist beispielsweise eine Klippe zu umschiffen, die den leitenden Faktoren anderswo schweres Kopfzerbrechen verursachen würde. Es muss dafür gesorgt werden, dass die Notverordnung durch, welche - 5 Jahre nach dem Kriege - die neue Verwertungsgesellschaft während der Parlamentsferien plötzlich kreiert wurde, nicht parlamentarisch angefochten und eventuelle sogar über den Haufen geworden werde. Der politische Einfluss der Agrarier im Vereine mit der Živnostenká banka werden die sichernde Mehrheit im Abgeordnetenhause gegen einen etwaigen freihändlerischen Vorstos zu garantieren haben, nachdem die Regierung gegen eine entsprechende Beteiligung des Fiskus, die neue auf den den drei angeführten Säulen stehende, mit allen Prärogativen des früheren Kartells und der späteren staatlichen Spirituszentrale, ausgestattete Verwertungsgesellschaft unter ihre Fittiche genommen hat.

Die Vertretungsgesellschaft selbst hat ein Kapital von 20 Millionen Kronen. Da Dr. Kubíček, welcher zum Präsidenten ausersehen war, vorderhand noch verwendüngsunfähig ist, hat Ing. Bachrach die Leitung übernommen, während sich in das Vizepräsidium Herr Rolíček und Direktor Kovanitz von der Koliner teilen. Sie hat am 1. September ihre Tätigkeit begonnen. Gleichzeitig wurde die endgültige Liquidierung der staatlichen Spirituskommission, beziehungsweise des interministeriellen Komitees, dem bisher die Verwertung bezw. die Aufsicht oblag, im Verordnungswege angeordnet.

Die Gesellschaft übernimmt vom Staate sämtliche Vorräte (380.000 Hektoliter), wofür sie den Preis von 530 Kronen Basis Rohware zu bezahlen hat. Die Abzahlung erfolgt in 5 Jahren in gleichen Monatsraten also jeden Monat ein Sechzigstel und 5 Prozent Zinsen. Der Staat bringt somit den Spiritus an. Für die Gesellschaft garantieren 4 Banken. Die Živno, die Agrární, die Bebka, und damit auch die Sozialdemokraten ein Interesse an der Sache gewinnen, eine ihnen nahe stehende Genossenschaftsbank. Die Gesellschaft hat den Staat neben der Konsumsteuer noch eine Sondersteuer von nicht weniger als 8 Kronen für jeden Liter abzuführen. Der Fiskus verspricht sich aus der Kampagne 1923-24 eine Einnahme von mindestens 500 Millionen Kronen. Aus dem ersten Finanzplane der Verwertungsgesellschaft geht hervor, dass sie im ersten Jahre mit einem Reingewinn von 50 Millionen Kronen rechnet.

Soweit die Börse. Durch Vorstehendes glauben wir dargelegt zu haben, dass die allgemeine Auffassung die ist, dass bei der Bewirtschaftung des Spiritus während des Krieges insbesondere aber nach dem Umsturze, fürchterliche, die Allgemeinheit schwer belastende Verstösse geschehen sind. Der Umstand, dass die Regierung trotz aller Kenntnis dieser Tatsachen diesem Unfug nicht Ende bereitet, sondern vielmehr bemüht ist, die Wirtschaft auch weiterhin zu decken, und der öffentlichen Prüfung zu entziehen, zwingt uns an die Regierung folgende Anfrage zu stellen:

1. Ist die Regierung bereit dem Abgeordnetenhause Bericht darüber zu erstatten, wodurch sie den ungesetzlichen Vorgang rechtfertigt?

2. Ist die Regierung bereit dem Abgeordnetenhause den mit der Spiritusverwertungsgesellschaft als auch mit den Banken abgeschlossenen Vertrag zu unterbreiten?

3. Ist die Regierung bereit, das oberste Kontrollamt zu beauftragen dem Abgeordnetenhause innerhalb einer Frist von 8 Tagen einen Bericht über die Revision der Spirituszentrale in allen Details vorzulegen?

Prag, am 31. Oktober 1923.

Taub, Dietl, R. Fischer,

Pohl, Hackenberg, Häusler, Schuster, Schweichhart, Uhl, Heeger, Beutel, Leibl, Grünzner, Kirpal, Dr. Holitscher, Hausmann, Deutsch, Dr. Haas, Hoffmann, Roscher, Schäfer, Čermak, Palme.

Původní znění ad IV./4306.

Interpelláció

A belügyministerhez

a nyugdíjas jegyzők kétségbeejtő helyzete miatt.

Benyújtja: dr. Lelley Jenő nemzetgyűlési képviselő és társai.

Az államfordulat idejében nyugállományban volt jegyzők még ma is a régi, nyugdíjaztatásuk idején megszabott nyugdíjat kapják.

Egy 30 evet szolgált régi nyugdíjas jegyző havi 200 koronát kap, az államfordulat óta nyugdíjba ment ugyanoly ideje szolgáló jegyző havi nyugdíja 1500 korona.

Ez az óriási ellentét már önmagában igazolja a 200 koronás havi nyugdíjösszeg lehetetlen voltát és azt, hogy az állam - ha ugyan gyorsan segíteni a helyzeten nem fog - a békeszerződésben vállalt kötelezettséget csak azt vette magára, hogy az öreg nyugdíjas jegyzőket éhen veszítse.

Mert az, hogy az állam ma gyugdijazott jegyzőinek 1500 koronát fizet, a régieknek azonban csak 200 koronát, olyan világos bevallása s elárulása minden erkölcsi, jogi s emberi igazság hiányának, hogy az külön bizonyításra sem szorul.

Az államhoz pedig, amely magát demokratikusnak mondja s tartja, az ilyen eljárás, nemcsak méltatlan, de egyenesen megbélyegző, mert a külön mérték alkalmazását jelenti azokkal szemben, akik becsületes szolgálat után, életök alkonyán kénytelenek nyomorogni, éhezni, lerongyolódni.

Minister Ur! Ime, ezek és hasonló jelenségek azok, amelyek az állam hírét, hitelt rontják, ezek szítják a teljesen jogos elkeseredést s ha mi ilycenkre a kormány figyelmét felhívjuk, teljes igényünk van a meghallgatásra.

Kérdjük a Minister Urat:

1. hajlandó-e a nyugdíjas jegyzők nyugdíját a mai viszonyok és a ma kiszabni szokott nyugdíjak mértékéhez képest sürgősen felemeltetni?

2. s a felemelt nyugdíjak azonnali kiutalását elrendelni?

Praha, 1923 XI./7.

Dr. Lelley,

dr. Körmendy-Ékes, Szentiványi, Füssy, Křepek, S. Mayer, Zierhut, Röttel, Pittinger, Kaiser, Schubert, Simm, Patzel, dr. Schollich, Bobek, Scharnagl, Schälzky, dr. Petersilka, Böhr, Palkovich, dr. Jabloniczky.

Původní znění ad V./4306.

Interpelláció

az iskolaügyi ministerhez

a magyar gymnásiumokhoz kinevezett tanárok képesítésének hiánya tárgyában.

Benyújtja: dr. Körmendy-Ékes Lajos nemzetgyűlési képviselő és társai.

A magyar tannyelvű gymnásiumokhoz újabban sűrűn olyan tanárok neveztetnek ki, akik egyrészt törvényszerű képesítéssel nem bírnak, másrészt azonban a magyar nyelvet nem buják.

Így a losonci állami reformált reálgymnásiumhoz Roman András, Vlassák Péter, a lévai állami reformált reálgymnásiumhoz Kellner Sándor neveztettek ki kvalifikáció és magyar nyelv tudása nélkül.

Miután ilyen tanárok alkalmazása egyrészt az illető iskolák szinvonalának lerontására alkalmas, de mert magyar középiskolába magyarul nem értő tanárok nem is működhetnek eredménnyel, kérdezzük a minister Urat:

1. hajlandó-e ezen, nem képesített tanárokat elbocsájtani s helyettük képesítetteket kinevezni?

2. hajlandó-e gondoskodni, hogy magyar iskolákhoz kizárólag csak magyarul tökéletesen beszélő tanárak alkalmaztassnak, végül

3. hajlandó-e a jelen esetben vétkes előadót megfelelő fenyítésbe részesíteni?

Praha, 1923 X./24.

Dr. Körmendy-Ékes,

dr. Jabloniczky, Szentiványi, Simm, Schälzky, Křepek, Piainger, Kaiser, S. Mayer, dr. Petersilka, Patzel, Füssy, Palkovich, dr. Lelley, dr. Schollich, Böhr, Zierhut, Röttel, Schubert, Scharnagl, Bobek.

Původní znění ad VI./4306.

Interpellation

der Abgeordneten Hausmann, Roscher, Schäfer und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

betreffend die Wiedereinführung der Arbeits- und Dienstbücher.

Die politische Landesverwaltung in Prag hat nachstehenden Erlass herausgegeben:

Zahl: 9/B-1589 ai 1923. Prag, am 13. 10. 1923. Z. s. sp. p. 417.968.

Betreff: Wiedereinführung der Arbeitsbücher.

Runderlass:

Allen politischen Bezirksverwaltungen (politischen Exposituren) dem Magistrat der Hauptstadt Prag, der Polizeidirektion in frag, Reichenberg, Pilsen, dem Polizeikommissariat in Eger, Karlsbad, Marienbad und Kladno. Auf Grund des Erlasses des Ministeriums für soziale Fürsorge vom 2. Oktober 1923 Z: 7547/III/D 2-1923 soll in Ihrem Wirkungskreis untersucht und bestimmt längstens bis zum 25. Oktober 1923 anher berichtet werden, wie sich die Aufhebung der Arbeits- und Dienstbücher gemäss Gesetzes vom 17. Oktober 1919 Zahl 571 S. d. G. u. V. bewährt und ob die Bürgerlegitimation und das Zeugnis des Arbeitgebers in genügender Weise den Arbeitsnachweis an Stelle der früheren Buchform verbürgt.

 

Für den Präsidenten:

 

Dr. Luksch m. p.


Obwohl in dem Runderlass nur der Auftrag erteilt wird, Erhebungen darüber zu pflegen, ob nie Bürgerlegitimationen und das Zeugnis des Arbeitsgebers, das alte österreichische Schandmal, das Arbeitsbuch in genügender Form verbürgt, hat sich der Arbeiterschaft berechtigte Erregung bemächtigt. Dies umsomehr, als bei diesen für die Arbeiter so wichtigen Erhebungen, sie selbst gänzlich ausgeschaltet wurde.

Die Gefertigten fragen deshalb den Herrn Minister:

Welche Absicht bedingte den Erlass des Ministeriums für soziale Fürsorge vom 2. Oktober 1923 Z: 7547/III/D 2?

Aus welchem Grunde wurden bei den Erhebungen die Gewerkschaftsorganisationen als berufene Vertreter der Arbeiterschaft ausgeschaltet?

Beabsichtigt das Ministerium für soziale Fürsorge die Arbeiter wieder unter die beschämende, erniedrigende und wirtschaftlich schwer schädigende. polizeiliche Bevormundung durch neuerliche Einführung der Arbeitsbücher zu stellen?

Prag, den 13. November 1923.

Hausmann, Roscher, Schäfer,

Čermak, Schweichhart, Beutel, Kirpal, Palme, Dr. Holitscher, R. Fischer, Taub, Uhl, Schuster, Dr. Haas, Kaufmann, Hackenberg, Dr. Czech, Dietl, Deutsch, Blatny, Pohl.

Původní znění ad IX./4306.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Czech, Taub, Grünzner und Genossen

an den Finanzminister

in Angelegenheit der den vorübergehend ins Ausland reisenden Ruheständlern gemachten Abzüge.

Die Finanzlandesdirektionen haben den Zeitungen Mitteilungen zugehen lassen, nach welchen allen Personen, welche von einer öffentlichen Kasse einen Ruhegehalt beziehen, denselben nur grundsätzlich und nur unter der Bedingung des Bezuges und Genusses im Inlande erhalten. Die Ruheständler bedürfen laut dieser amtlichen Kundmachung zur Ausreise ins Ausland, gleichviel ob es sich um einen längeren oder kürzeren Aufenthalt handelt, einer besonderen Bewilligung der zuständigen Behörden. Aber selbst im Falle der Erteilung dieser Bewilligung sind die Ruheständler für die Dauer des Aufenthaltes im Auslande gewissen Abzügen unterworfen; ein eigenmächtiges Verlassen des Staatsgebietes hat den vollständigen Vierlust des Ruhegehalts zur Folge.

Die administrativen Behörden rechtfertigen ihr Vorgehen unter Hinweis auf das Hofkammerdekret vom 14. Oktober 1823 politische Gesetzessammlung Band 51 Nr. 114, ferner unter Hinweis auf den Finanzministeriumserlass 47 Verordnungsblatt des Finanzministeriums ex 1858 und Verordnungsblatt Nr. 4 ex 1859. In diesem Dekret bezw. in diesen Erlässen wird zum Ausdruck gebracht, dass der Pensionist, der ohne Urlaub ins Ausland fährt, die Pension verliert. Nun muss berücksichtigt werden, dass diese Verfügungen der Staatsgewalt in einer Zeit gesetzt wurden, in der nur die primitivsten Verkehrsmittel zur Verfügung standen selbst da wurde aber die Einstellung der Pensionsgebühren nur für den Fall verfügt, als der Pensionist ohne Einholung der Urlaubsbewilligung ins Ausland gefahren ist. Dabei darf auch nicht der Umstand übersehen werden, dass die räumliche Ausdehnung des Gebietes, in welchem sich der Pensionist ohne irgendeine Einschränkung seiner Bezüge befürchten zu müssen, eine wert grössere war, als es heute der Fall ist.

Handhabung der obenzitirten Kundmachung der Finanzlandesdirektionen, die zweifellos nur über Auftrag des Finanzministeriums erfolgen konnte, wird folgender Vorgang beobachtet: Wenn ein Altpensionist selbst mit Bewilligung in Ausland reist, verliert er die Begünstigung des Gesetzes vom 3. März 1921, Nr. 99 Slg. d. G. u. V. und zwar gestützt auf den § 6 der Durchführungsverordnung vom 15. Juli 1921, Nr. 234 Slg. d. G. u. V. Dieser § hat nun folgenden Vortlaut: Die durch dieses Gesetz gewährten Begünstigungen, also sowohl die Erhöhung der Pensionen und Verordnungsgenüsse, als auch die höheren Teuerungszulagen, ausserordentlichen und Notaushilfen für die Kindes von Pensionisten sind ausserhalb unseres Gebietes wohnenden Pensionisten grundsätzlich nicht zu gewähren. Ausnahmen bewilligt das Finanzministerium. Diese Durchführungsverordnung hat also lediglich ausserhalb des Gebietes ständig wohnende Pensionisten im Auge, keineswegs aber Pensionisten, die nur vorübergehend für eine kurze Zeit ins Ausland verreisen.

Ein Neupensionist verliert die Teuerungsbeiträge auf Grund des Artikels 8 der Verordnung vom 15. Feber 1923, Nr. 34 Slg. d. G. u. V. Nur da Finanzministerium kann im Gnadenwege von diesen Abzügen absehen.

Wenn ein Pensionist auch nur auf einige Tage ins Ausland fährt, verliert er die Teuerungsbeiträge für den ganzen Monat und wenn er einen Tag über den betreffenden Monat ausbleibt, werden ihm auch Abzüge für den zweiten Monat gemacht. Fährt ein Pensionist ohne Bewilligung auch nur für einen Tag ins Ausland verliert er die ganze Pension. Wir halten diesen Vorgang, der seitens der administrativen Behörden beobachtet wird, als gesetzlich nicht begründet. Der Hinweis auf die Dekrete, die wir oben zitiert haben, trifft auch deshalb nicht zu, weil in der damaligen Zeit Pässe überhaupt nicht ausgesteht wurden und fast eine vollkommene Freizügigkeit im Reiseverkehr bestanden hat.

Nach den uns gewordenen Informationen haben die politischen Aemter bezw. die Polizeidirektion den Auftrag, bei der Aussteilung eines Passes an den Pensionisten oder Hinterbliebenen die Anzeige an die zuständige Finanzlandesdirektion zu machen, welche sodann von den Pensionisten die Pässe zur Einsichtnahme abverlangt. In einer ganzen Reihe von Fällen wurden nun gestützt auf diese Verfügungen Abzüge durchgeführt.

Die Gefertigten beehren sich an den Herrn Finanzminister die Anfrage zu stellen:

Hat der Herr Finanzminister bereit, diesen weder durch die Gesetze noch durch die seinerzeitigen Dekrete und Erlässe gerechtfertigten Vorgang abzustellen und zu verfügen, dass die einschränkenden Bestimmungen des Gesetzes nur insofern gehandhabt werden, als es sich um Pensionisten handelt, die dauernd im Auslande Aufenthalt nehmen?

Prag, am 21. November 1923.

Dr. Czech, Taub, Grünzner.

Schweichhart, Dr. Holitscher, Pohl, Blatny, Dietl, Roscher, Hausmann, Schuster, Hackenberg, Uhl, Beutel, Deutsch, Hirsch, R. Fischer, Palme, Jokl, Leibl, Kirpal.

Původní znění ad X./4306.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Luschka und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Nichterledigung des deutschen Wahlprotestes in der Gemeinde Kreuzendorf, politischer Bezirk Troppau.

Die vereinigten deutschen Parteien in der Gemeinde Kreuzendorf hatten zu der am Sonntag den 3. Juni 1. J. ausgeschriebenen Gemeindewahl eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Kandidatenliste am 18. Mai 1923, 12 Uhr mittags, beim Gemeindeamte eingebracht.

Hierüber wurde ihnen folgende gemeindeämtliche Bescheinigung ausgefolgt:

Bestätigung Gefertigter Gemeindevorstand bestätigt die Uebernahme von zwei Gleichschriften der Kandidatenliste der vereinigten deutschen Parteien.

Kreuzendorf, den 18. Mai 1923.

 

Aug. Hulva m. p., obecní tajemník.


Nichtsdestoweniger erklärte der ernannte Regierungskommissär Stauar in der für Dienstag den 22. Mai I. J. einberufenen Sitzung der Ortskommission, dass die Kandidatenliste der vereinigten deutschen Parteien erst nach seiner Rückkehr am Sonntag den 20. Mai 1. J. um 1/25 Uhr nachmittags, also 41/2 Stunden nach Ablauf der Frist ihm persönlich zugekommen und demnach, als verspätet eingebracht, ungiltig sei.

Bei der nunmehr erfolgenden Abstimmung der Ortskommission, stimmte die čechische Mehrheit für den Antrag des Regierungskommissärs, dass nur die eingereichte čechische Kandidatenliste allein giltig sei und somit gemäss § 27 der Gemeindewahlordnung ohne Wahl für gewählt erklärt werde.

Diese Wahlergebnis wurde sodann in der Gemeinde verlautbart. Hiegegen wurde von deutscher Seite der Wahlprotest innerhalb der gesetzlichen Frist eingebracht. Seither sind 5 Monate verstrichen, ahne dass die politische Landesverwaltung in Troppau die Einscheidung über die Einwandungen getroffen hätte, wiewohl nach § 56 der Gemeindewahlordnung die entscheidende Behörde verpflichtet ist, die Frist von längstens 3 Monaten einzuhalten.

Die Gefertigten stellen deshalb an den Herrn Minister des Innern die Anfrage:

Welche Hindernisse der Entscheidung über den Wahlprotest innerhalb der gesetzlichen Frist entgegenstanden und ob er bereit ist, die sofortige, Entscheidung über die Einwendungen durch die kompetente Behörde zu verfügen.

Prag, am 21. November 1923.

Dr. Luschka,

Schälzky, Mark, Dr. Körmendy-Ékes, Kostka, Böhr, Pittinger, Windirsch, J. Fischer, Dr. Spina, Böllmann, Dr. Petersilka, Heiler, Röttel, Schubert, Dr. W. Feierfeil, Budig, Křepek, Scharnagl, Bobek, J. Mayer.


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