Původní znění ad VII./4525.
Interpellation
der Abgeordneten Hans Jokl, Dr. Holitscher, Rudolf Heeger und Genossen
an den Minister für Gesundheitswesen
betreffend die Amtierung des Sanitätsrates der politischen Landesverwaltung Schlesiens Dr. Novotny.
Eine der ersten Taten des Chefs der politischen Landesverwaltung für Schlesien, Herrn Ministerialrates rámek war den verdienstvollen, selbstlos wirkenden Sanitätsreferenten Dr. Netolicky zu verdrängen. An seine Stelle kam Obersanitätsrat Dr. Franz Novotny. Diese Ernennung erregte damals schon allgemeines Befremden, da Novotny zur selben Zeit in Disziplinaruntersuchung stand. Das čechische, in Mähr. Ostrau erscheinende Blatt Duch Času schrieb, dass unter seiner Aussicht vom roten Kreuz übernommene Einrichtungen verschwanden.
Und wie fühlt Herr Obersanitätsrat Dr. Novotny nun den so verantwortungsvollen Posten eines Sanitätsreferenten aus? Dieser Herr ist sehr selten im Amte anzutreffen, er ist verreist und sein Vertreter. Herr Dr. Müller muss die Patienten empfangen. Die vielen Reisen des Herrn Novotny sind aber durchaus keine Dienstreisen. Trotz seiner eigentlich noch kurzen Amtsperiode bei der Landesverwaltung ist es ihm gelungen, sich bei den drei Bezirkskrankenkassen und zwar in Oderberg, Hultschin und Freistadt zum Chefarzt ernennen zu lassen, obwohl, wie uns bekannt, in jedem dieser Orte, absolut kein Mangel an dazu geeigneten Aerzten besteht.
Ober noch in den Bezirkskrankenkassen Zabreh und Orlau als Chefarzt wirkt, konnte mit Sicherheit nicht festgestellt werden. Sicher ist, dass er diese Stellen bekleidet hat; auch um die Chefarztstelle der Troppauer Bezirkskrankenkasse hatte er sich seinerzeit beworben. Es ist wohl schon unverständlich, wie in der Person eines Arztes das Amt mehrerer Chefärzte vereinigt sein kann, denn jede dieser, für das arbeitende Volk so eminent wichtigen Stellen verlangt doch bei gewissenhafter Ausübung der damit verbundenen Verpflichtungen täglich ärztliche Leistungen. Nun ist der genannte Herr noch zum Kassenarzt der Witkowitzer Betriebskrankenkasse ernannt worden. Das lässt hoffen, dass bald der Tag da sein wird, an dem die gesamte chefärztliche Krankenkassentätigkeit in Schlesien in einer Hand vereinigt sein wird, in der Hand, fast hätten wir gesagt in der Tasche, des Sanitätsreferenten Der Staat übt das Aufsichtsrecht über die Krankenkasse aus, seine Beamten nützen dieses, in bester Absicht beschlossene Recht, um sich zu bereichern. Die Folge dieser Aemterkumulierung ist, dass die Gemeinden viele, viele Monate auf die Erledigung der einfachsten Akte, die in das Ressort dieses Herrn fallen, warten müssen.
Wir fragen den Herrn Minister:
Ist er geneigt, die Angelegenheit genauestens untersuchen zu lassen und gegebenenfalls Dr. Novotny von seinem Amte zu entfernen?
Prag, den 30. März 1924.
Jokl, Dr. Holitscher, Heeger, Kaufmann, Hoffmann, Kirpal, Schuster, Grünzner, Palme, Dietl, Schäfer, Uhl, Schweichhart, Taub, Dr. Haas, Hackenberg, Häusler, Dr. Czehb, Leibl, Blatny, Deutsch.
Původní znění ad VIII./4525.
Interpelláció
az igazságügyministerhez
a pozsonyi államügyészség törvényellenes lapelkobzásai tárgyában.
Beterjeszti: dr. Lelley Jenő nemzetgyűlési képviselő és társai.
A pozsonyi államügyészség a Pozsonyban megjelenő Népakarat című lap 48 számát a Szálló velelek a Zipserföldröl című közleményben foglalt következő sorok:
Ami kis megtakarított pénzecskéje volt, azt már mind elszedték tőle az 53 féle adóba és dézsmába. Tehát a betörő ezeknél már nem találna mást, mint adóintést, adófelhívást, fizetési meghagyást, fizető csekket, büntetőparancsot, illetékkirovást, végreható-jegyzéket és elárverező végzést: amazoknál pedig, akiknél van, tán bőven is, már csak azért nem lehet lopni, mert mint a közmondás is mondja: nehéz ott lopni, ahol maga a gazda is tolvaj, - a cikkíró szerény, de megdöntetlen megállapítása.
Valamint a Szakszervezeti élet című közlemény következő része miatt:
Mialatt mi éhezünk, fázunk, lerongyolódva küzdünk a mindenpapi kenyérért,... Többen már közölök községeinkben meg is nősültek: eleségeik többnyire kihívóan viselkednek, selyemben és bársonyban járnak, nem dolgozva lopják a napot, ugy járnak a községekben, mint a páva és a falusi dolgozó munkásnőket a végsőkig elkeseredik fennhéjázó viselkedésükkel. Minden liter teketök vesznek meg a faluban, ha az ottani szegény ember gyermekei éhen vesznek is. És ezeket és még sok mindent a határmenyi községek szegény épének mind végig kell néznie és szenvednie. Már ezekben a községekben nem egy magyar lány ment férjhez cseh finánchoz, csak azért, hogy jó dolga legyen. Ezt utóvégre nem is kifogásolom, mert minden az ízlés dolga, de miért nem lehetne azoknak a falusi szegény embereknek is a sorsát, ha nem is jóvá, de legalább elviselhetőbbé tenni, akik családostól dolgoznak?,.. Sok mindent kell eltűrnünk, ha égeti is keblünket, de azt nem kívánhatja tőlünk senki sem, hogy szenvedéseinket éppen a magunk tudatlanságával hoszabbitsuk neg.
A lap elkobzását rendelte el.
Miután az inkriminált részek semmiféle büntetendő cselekményt nem tartalmaznak, nyilván való, hogy az ügyész eljárása politikai üldözésnél nem egyéb, minélfogva kérdjük a minister urat:
Hajlandó-e a pozsonyi államügyészséget a lapcensura törvényes kezelésére utasítani s a vétkes tisztviselőt kellően megbüntetni?
Praha, 1924. III./4.
Dr. Lelley, Palkovich, Füssy, dr. Lodgman, Szentiványi, Böhr, Patzel, Schälzky, Wenzel, Simm, in. Kallina, in. Jung, Knirsch, Kraus, Křepek, dr. Keibl, dr. Schollich, Pittinger, dr. Lehnert, dr. Körmendy-Ékes, dr. Jabloniczky.
Původní znění ad X./4525.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Kafka, Kostka und Genossen
an die Regierung
wegen der Beschlagnahme des Brünner Tagesboten vom 4. März 1924.
Die Brünner Staatsanwaltschaft hat den Leitartikel der Morgenausgabe des Tagesbote in Brünn vom 4. März 1924 an zwei Stellen beschlagnahmt. Diese lauten:
Aus fünfundvierzig Gräbern dringt heute ein Wehruf durch die schmelzende Schneedecke, der laue Lenzwind trägt ihn durch die Sudetenlande, in vielen hundert Städten findet er Widerhall, und viele tausend Deutsche verstärken ihn zur Anklage wegen der vor fünf Jahren gegen friedliche Deutsche verübten Bluttaten. Die Weihe des Todes drückt die Leidenschaften nieder, die Tränen der an den Gräbern weinenden Mütter und Waisen dämpfen die Worte, die den Märzopfern nachgerufen werden, und erheben die Anklage zur sittlichen Forderung, an den Lebenden die Schuld gegen die Toten gut zu machen. Die Zeit hat die Wogen der Erregung in den Ländern, die damals um ihr Schicksal bangten, geglättet und erleichtert den Gegnern die Erkenntnis von dem an den Deutschen begangenen Unrecht.
Erst aus die Versammlungsteilnehmer sich nach den Kundgebungen auf der Strasse zeigten, wurden Maschinengewehre gegen sie aufgefahren, Männer, Frauen und Kinder erschossen. Das war die blutige Antwort für Deutsche, die nicht etwa an den tsch.-sl. Staat Forderungen stellten, die nicht nationale gegen das tschechische Volk gerichtete Wünsche äusserten, sondern die dasselbe Recht der Selbstbestimmung für sich in Auspruch nahmen, das sie den Tschechen in gleichem Masse gönnten. Dass einige Monate später dann im Friedensvertrag den Deutschen das Selbstbestimmungsrecht verweigert wurde, konnte ihr subjektives Recht im März 1919 nicht aufheben. Die arglosen Deutschen konnten damals nicht ahnen. dass dieses Recht, das angeblich das Ziel des Krieges und die Richtschnur für die künftige Politik sein sollte, nichts anderes war, als die Verschleierung der alten Politik des Ausdehnungsdranges und der Macht derienigen, die sich im Besitze von Waffen befanden. Heute wird es keinen vernünftigen Tschechen geben, der nicht zugeben muss. dass die Deutschen vor fünf Jahren ihr gutes Recht vertraten, dass die tschechischen Truppen in dem Staate, als dessen Grundlage Masaryk neben der Demokratie die Humanität bezeichnete, den Deutschen furchtbares Unrecht zufügten.
Dessen sollten die Tschechen am heutigen Tag eingedenkt sein. Uns Deutschen ist er noch in anderem, höherem Sinne ein Tag des Gedenkens, der Einkehr, der Nacheiferung. In einer Reihe, fest geschlossen und geeint, fanden sich damals die Sudetendeutschen zusammen. Keine Parteikluft trennte sie. In den Märzgräbern ruhen deutsche Sozialdemokraten und Christlichsoziale, Nationale und Demokraten. Die grosse Stunde hatte sie vereint. Sollte das nur im Tode sein? Jahrhundertelang schien es so.
Aehnliche Artikel, die auf die Bedeutung des 4. März für das deutsche Volk im čechoslovakischen Staate hinweisen, wurden auch in vielen anderen Zeitungen seitens der Staatsanwaltschaften konfisziert. obwohl in diesen Artikeln bloss die Schilderung der damaligen Vorfälle enthalten war. Auch Nachrufe, in denen die Namen der am 4 März Gefallenen veröffentlicht wurden, wurden zum grössten Teile beschlagnahmt.
Dieses einheitliche Vorgehen der Staatsanwaltschaften, gegen die deutsche Presse, lässt auf gewisse Weisungen, die durch Regierungsstellen ausgegeben werden mussten, schliessen.
Die Gefertigten stellen daher an die Regierung die Anfrage:
1. Ist der Regierung die Konfiskationspraxis anlässlich der Trauerkundgebungen für die Märzgefallenen bekannt?
2. Hat die Regierung irgendwelche Weisungen an die Staatsanwaltschaften herausgegeben, anlässlich der Nachrufe für die Märzgefallenen in rigoroser Weise vorzugehen?
3. Ist die Regierung bereit, das Verhalten der Staatsanwaltschaften beziehungsweise ihr eigenes Verhalten zu rechtfertigen?
Prag, am 6. März 1924.
Dr. Kafka, Kostka, Dr. Luschka, Dr. Spina, Dr. Petersilka, Heller, Schubert, Pittinger, Bobek, Budig, J. Fischer, Böllmann, Böhr, Stenzl, Schälzky, J. Mayer, Křepek, Windirsch, Kaiser, Zierhut, Dr. Hanreich.
Původní znění ad XI./4525.
Interpellation
der Abgeordneten Taub, Pohl, Hackenberg, Dietl und Genossen
an den Finanzminister
über das Verhältnis der ivnostenská banka zur staatlichen Finanzverwaltung.
Im Zusammenhange mit den Korruptionsaffären, welche in letzter Zeit unser ganzes öffentliches Leben vergiften, hat das České Slovo, also das Zentralorgan einer Regierungspartei, am 15. März 1924 die folgenden Ausführungen gebracht:
Der neu entstandene staatliche Organismus bedurfte finanzieller Hilfe. Hiezu wurden die Dienste der ivnostenská banka benützt, die sich sie allerdings sehr gut honorieren liess. Die ivnostenská banka kannte im Vorhinein alle vorbereiteten Währungsmassnahmen, alle Finanzoperationen seitens des Staates und wusste diese ihre Kenntnisse egoistisch anszunützen; sie gründete mit lhrer Hilfe ihren Reichtum und gewann durch sie einen grossen Vorsprung gegenüber den anderen Banken. Die ivnobanka wurde eine privilegierte tschechoslovakische Bank. Die Währungstrennung, ihr rechtzeitig bekannt, ermöglichte ihr, sich eine Wiener Filiale zu sichern. Hier hörte der Patriotismus auf, für sie zu gelten, hier machte sich einzig und allein das Interesse der Bank geltend. Es konnte dies nur dadurch geschehen, dass sie wusste, was vorbereitet wurde, dass für sie nicht galt, was für Tausende anderer Bürger galt. Das war nicht der erste Fall, wo die ivnobank dem Staat eine Rechnung vorlegte. Bekannt ist uns ein Fall, in dem sie kurz nach dem Umsturz dem Staate den Verkauf einer gewissen Ware um ganze 1000% teuerer anbot, als die diese Ware er zeugende Fabrik. Da dies alles der ivnobank nicht genügte, weil sie nun einmal unersättlich war, ging sie weiter. Wir sagten bereits einmal, dass von ihrer Seite gestrebt wurde nach der Manipulation mit einem Millionenbetrag von mit gefälschen Stempeln versehenen Banknoten und dass die ivnobank drohte, diese in ordentlichen Umlauf zu setzen. Es ist bisher nicht klar, was die ivnobank mit diesem Betrag gemacht hat Die ivnobank wurde reich und dies sogar zur Schande des Staates und gegen sein Interesse. Es gelang ihr deshalb, weil sie seit dem Umsturz das Finanzresort beherrschte, weil sie einen direkten Einfluss auf die Regelung unserer Währung und weil sie ihre Leute hatte. Nichts beleuchtet Ihre Sendung besser, als die Tatsache, dass es die ivnobank war, welche Interventionen zu Gunsten der Kč auf fremden Börsen durchführte und zwar, wie bekannt, in sehr nachlässiger Weise. Der ivnobank wurde so viel Vertrauen geschenkt, dass beinahe 21/2 Jahre niemand die Art überprüfte, wie und mit wessen Hilfe die Interventionen durchgeführt wurden und nur so geschah es, dass eine Züricher Bank zweiten Ranges und spekulativ en Charakters von der ivnobank dazu erwählt wurde.
Als sie erstarkte und die Kapitalien konzentrierte, begann eine neue Periode unserer Finanzpolitik und zwar eine Deflationspolitik. Die Krone wurde hinaufgetrieben. Die kleinen Gewerbetreibenden, Genossenschaften und kleinen Banken, die nicht in Verbindung mit dem Konsum der ivnobank war en, fielen. Die ivnobank hatte das Vorrecht, weil sie zuerst gewaffnet war. Die ungesunde Nachkriegswirtschaft mit dem übermässigen Anwachsen der verschiedensten Handelskorporationen bedurfte der Reinigung. Bei uns geschah dies radikal und - einseitig. Davon zeugt der Fall der Bohemia, der Mährisch-schlesischen Bank und der Pozemková banka. In dieser Hinsicht ist die Geschichte des ersten Bankfalls der Mährisch-schlesischen Bank und die Aufgaben der ivnobank bei diesem lehrreich. Der Oeffentlichkeit ist wenig bekannt, dass es ein Vertreter der ivnostenská banka war, welcher bei einer Beratung der Banken, ohne Rücksicht auf die volkswirtschaftlichen Folgen, den Standpunkt vertrat, dass jene Bank fallen muss und ihre Einleger die Folgen tragen müssen. Die Hoffnung der ivnobank und des mit ihr verbundenen Konzerns, alles zu vernichten. was konkurriert, hat sich hier mehr als deutlich gezeigt. Aus ihrer ganzen Entwicklung ist ersichtlich, dass die ivnobank alles getan hat, ihre Entwicklung mit der Entwicklung des Staates zu vereinigen, die gesamten staatlichen Finanztransaktionen zu beherrschen und an sich zu reissen, alle von der Beteiligung an ihnen auszuschliessen, in dieser Richtung die Monopolisierung des Geldhandels durchzuführen und mit Hilfe der nationaldemokratischen Partei, welche im Parlament die Geschäfte dieser Bank schützt, auch nach dem Tode Rains das Finanzressort zu beherrschen. Die ivnobank schuf ein Bankenkonzern bei uns, welches mit allen Machtmitteln die andern vernichtet und hiebei die nationalen und Staatsinteressen für seine niedrigen egoistischen Ziele missbraucht. Das Interesse des Staates und der Volkswirtschaft sind ihr vollkommen nebensächlich, wenn es um ihre Position geht. Die heutigen Methoden hat die ivnobank in die Bankverhältnisse eingeführt. Die oben angeführten Fälle belehren uns hinreichend darüber. Sie jagte durch ihre Monopolisierung die andern Anstalten in Geschäfte, die keine Bankgeschäfte sind, sie drückte im Parlament ganze Gesetzentwürfe zu ihren Gunsten durch, sie tut das noch heute.
Es wird also die Behauptung aufgestellt, dass die ganz ungewöhnliche geschäftliche Entwicklung der ivnostenská banka seit dem Bestande der Republik darauf zurückzuführen sei, dass dieses Institut über alle finanz- und währungspolitischen Massnahmen im Vorhinein unterrichtet wurde. So habe die ivnostenská banka sowohl aus der Währungstrennung als auch der Deflationspolitik ungeheure Gewinne ziehen können. Diese Behauptungen des České Slovo beinhalten nicht nur den Vorwurf, dass die staatliche Finanzverwaltung der ivnostenská banka durch einseitige Begünstigung grosse Gewinne zugeschanzt habe, sondern sie gipfeln in der ausdrücklichen Beschuldigung, dass die staatliche Finanzpolitik den Interessen der ivnostenská banka angepasst worden sei, eine Beschuldigung, die umso schwerer ist, als die breiten Massen der Bevölkerung die Besserung der čechoslovakischen Valuta mit den grössten Opfern erkaufen mussten.
Wir fragen daher den Herrn Finanzminister:
1. Ist er bereit, über das Verhältnis der staatlichen Finanzverwaltung zur ivnostenská banka erschöpfende Aufklärungen zu geben?
2. Was gedenkt er zu tun, um die völlige Unabhängigkeit der staatlichen Finanzpolitik von privatkapitalistischen Unternehmungen sicherzustellen?
Prag, den 28. März 1924.
Taub, Pohl, Hackenberg, Dietl, Schweichhart, R. Fischer, Blatny. Kirpal, Hoffmann, Uhl, Dr. Holitscher, Dr. Haas, Dr. Czech, Roscher, Schäfer, Leibl, Häusler, Kaufmann, Hausmann, Deutsch, Beutel, Grünzner, Jokl.
Původní znění ad XII./4525.
Interpellation
des Abg. Franz Heller und Genossen
an den Minister des Innern
wegen der willkürlichen Handhabung der sprachengesetzlichen Bestimmungen durch das Bezirksamt in Bratislava.
Anlässlich der Vorlage eines Lehrvertrages, abgeschlossen am 15. Dezember 1923 zwischen Herrn Josef Jansky, Sattlermeister, und Herrn Johann Hoschschorner, Landwirt, beide in Oberufer wohnhaft, lehnte das Bezirksamt Bratislava unter Zahl 10675 vom 24. Dezember 1923 die Erledigung ab mit dem Bemerken, dass der Heimatschein der Gemeinde Oberufer, Gerichts- und politischer Bezirk Bratislava gesetzwidrig sel, da er nicht den Bestimmungen des § 37 des Erlasses des königl. ungarischen Innenministeriums vom Jahre 1902, Zahl 12600 entspreche.
Die Gemeinde Oberufer zählt nach der letzten čechoslovakischen Volkszählung über 90% deutsche Einwohner, ihre Geschäftssprache ist laut Gemeindevertretungsbeschluss die deutsche und dem entsprechend sind die gemeindeämtlichen Dokumente und Bestätigungen in deutscher Sprache gehalten. Obwohl der Gerichtsbezirk Bratislava über 23% deutsche Einwohner zählt, negiert das Bezirksamt in Bratislava konsequenterweise die Bestimmungen des čechoslovakischen Sprachengesetzes unter Hinweis auf altungarische Gesetze und Verordnungen, sodass die deutschen Gemeinden und Einzelpersonen um ihr gesetzlich gewährleistetes Recht gebracht werden, wie im vorliegenden konkreten Falle.
Wir fragen deshalb den Herrn Minister des Innern:
1. Ist ihm das ungesetzliche Vorgehen des Bezirksamtes in Bratislava in sprachenrechtlicher Beziehung bekannt?
2. Ist der Herr Minister gewillt, das Bezirksamt in Bratislava zur Einhaltung des Sprachengesetzes zu veranlassen und die durch das Bezirksamt m Bratislava gepflogene Anwendung altungarischer, den čechoslovakischen Gesetzen widersprechender Verordnungen abzustellen?
Prag, am 27. März 1924.
Heller, Zierhut, Schubert, Windirsch, J. Fischer, Böllmann, Böhr, J. Mayer, Schälzky, Stenzl, Křepek, Pittinger, Budig, Dr. Hanreich, Dr. Kafka, Dr. Spina, Kaiser, Knirsch, Simm, Patzel, in. Jung.
Původní znění ad XIII./4525.
Interpellation
des Abgeordneten Josef Patzel
und Genossen
an den Minister des Innern
betreffend ein gesetzwidriges Farbenverbot der politischen Bezirksverwaltung Prachatitz.
Die politische Bezirksverwaltung Prachatitz hat unterm 22. Feber 1924 nachstehende Kundmachung erlassen:
Die politische Bezirksverwaltung ordnet unter Berufung auf § 7 der Verordnung vom 20. April 1854, R. G. Bl. Nr. 96 mit Rücksicht auf die im Bezirke herrschenden Verhältnisse folgendes an:
1. Das Aushängen von Fahnen oder Flaggen in schwarz-rot-gelben Farben ist nur dann gestattet, wenn neben jeder solchen Fahne oder Flagge wenigstens eine Fahne oder Flagge in den Staats- oder Landesfarben ausgehängt bezw. gehisst wird.
2. Die festliche Ausschmückung in schwarz-rot-gelben Farben ist nur dann gestattet, wenn zur Ausschmückung wenigstens in gleichem Ausmasse auch Staatsfarben benützt werden.
Uebertretungen werden nach § 11 der Verordnung vom 20. April 1854, R. G. Bl. Nr. 96 mit Geldstrafen bis 200 Kč oder mit Arrest bis zu 14 Tagen bestraft. Straffällig wird, wer das Heraushängen der Fahnen oder Flaggen oder die Ausschmückung vollzieht, wer ihm den Auftrag dazu erteilt und auch der Eigentümer des Hauses, aus welchem die Fahnen oder Flaggen ausgehängt werden.
Die Kundmachung tritt mit dem Tage der Verlautbarung in Kraft. Die Gemeindeämter werden aufgefordert, sämtliche Hausbesitzer und Vereine hievon gegen Bestätigungen, welche anher vorzulegen sein werden, sofort zu verständigen.
Der Statthaltereirat: Pil, m. p.
Diese Kundmachung ist in jeder Hinsicht ungesetzlich, da hier der in keinem Gesetze begründete Versuch unternommen wird, die freien Rechte der Staatsbürger zu knebeln und einen Gesinnungszwang einzuführen, der einer demokratischen Republik unwürdig ist Bezeichnend ist die Tatsache, dass untergeordnete Behörden zur Begründung der unterschiedlichsten unberechtigten Massnahmen nichts anderes als die Berufung auf das berüchtigte polizeistaatliche Prügelpatent finden.
Wir fragen den Herrn Minister:
Empfindet er es als einer Republik unwürdig, wenn mit dem Prügelpatent des absolutistischen kaiserlichen Oesterreich ein Gesinnungszwang unternommen wird?
Prag, am 31. März 1924.
J. Patzel, Ing. Jung, Knirsch, Wenzel, Simm, Dr. Brunar, Schälzky, Dr. Lodgman, Matzner, Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Kraus, Dr. Keibl, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Radda, Ing. Kallina, Dr. Jabloniczky, Füssy, Dr. Lelley, Palkovich, Dr. Körmendy-Ékes, Böhr.