Pùvodní znìní ad III./4721.
Interpellation
der Abgeordneten Beutel, Kirpal, Grünzner, Schäfer und Genossen
an den Minister für soziale Fürsorge
wegen gleichberechtigter Arbeitszuweisungen bei den Notstandsbauten in Aussig.
Der Stadtrat von Aussig ersuchte seinerzeit das Ministerium für soziale Fürsorge anlässlich der Durchführung von Gemeindearbeiten um Bewilligung des Staatszuschlages für die im Bezug der staatlichen Arbeitslosenunterstützung stehenden Personen, welche bei diesen Arbeiten in Betracht kommen.
Darauf überreichte der Interessenrat der staatsbildenden Parteien für den politischen Bezirk Aussig durch seinen Präsidenten Dr. J. Kubišta in Aussig an das Ministerium für soziale Fürsorge unter dem 11. April 1924 eine Eingabe in welcher für den Fall einer zusagenden Erledigung ersucht wird, das Aussiger Arbeitsvermittlungsamt zu verpflichten bei diesen Arbeiten mindestens 20% èechische Arbeiter unterzubringen sowie zu erlauben, dass unter anderen auch èechische Saisonarbeiter die in Zuckerfabriken entlassen wurden, bei diesen Bauten beschäftigt werden, weil diese sonst bei diesen Arbeiten nicht ankämen, da ihnen das Arbeitsamt die Arbeitsscheine verweigern würde. Darauf kam vom Ministerium für soziale Fürsorge folgende Erledigung an die politische Bezirksverwaltung Aussig.
Ministerium für soziale Fürsorge.
Zahl 13973-24 lll-E.
Prag, den 26. April 1924.
Gleichberechtigte Arbeitszuweisung der èechischen Arbeiter bei den Notstandsarbeiten in Aussig a. Elbe.
An die politische Bezirksverwaltung
in Aussig.
Bezugnehmend auf die beigelegte Zuschrift des Interessenrates in Aussig a. E. fordert das Ministerium für soziale Fürsorge das dortige Amt auf, über das dortige Arbeitsamt zu wachen, damit dieses bei Einstellung der Arbeiter bei den Notstandsarbeiten in Aussig stets in gerechter Weise auf die dortigen èechischen Angehörigen Rücksicht nimmt. Sollte einem von diesen èechischen Arbeitern in ungerechter Weise die Arbeit nicht zugesagt werden, so wolle die dortige polit. Bezirksverwaltung den Fall sofort anher melden.
Selbstverständlich können auch bei Notstandsarbeiten Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, vermittelt werden (so auch Saisonarbeiter) in den Fällen, wo erhoben wird, dass deren Lebensunterhalt ohne Verdienst gefährdet ist.
Für den Minister:
Klíma m. p.
Also ohne darüber eine Erhebung zu pflegen, ob jemals durch die Bezirksanstalt für unentgeltliche Arbeits- und Dienstvermittlung eine Benachteiligung der èechischen Arbeitslosen bei der Arbeitszuweisung stattgefunden hat, wird die politische Bezirksverwaltung vom Ministerium aufgefordert, über das Arbeitsamt zu wachen, damit dieses in gerechter Weise auf die èechischen Angehörigen Rücksicht nimmt. Dabei ist es doch allbekannt, dass die politischen Behörden fast ausnahmslos aus Angst vor der Denunziation durch die èechischen Interessentenräte, die bei den Ministerien scheinbar eine Art bevorzugter Stellung geniessen und sonstigen Hetzaposteln die Angehörigen der èechischen Minderheit im deutschen Gebiet bevorzugen. Auch in Aussig ist dies der Fall und bei allen Arbeiten, welche von èechischen Unternehmern durchgeführt werden, so vor allem auch bei der Herstellung der Staustufe in Schreckenstein werden fast ausnahmslos nur èechische Arbeiter beschäftigt, während die deutschen Arbeiter arbeitslos und längst ausgesteuert sind.
Bis heute konnte noch in keinem Falle der Arbeitsvermittlungsstelle in Aussig, die eine von der autonomen Bezirksverwaltung eingerichtete und erhaltene Institution ist, nachgewiesen werden, dass sie sich bei Zuweisung offener Arbeitsstellen an Arbeitslose von nationalen Momenten leiten liess und jede gegenseitige Behauptung kann an Hand der Vermittlungsprotokolle sicher als unrichtigt widerlegt werden.
Der zweite Absatz des zit. Erlasses aber enthält eine Vorschrift die nicht durchgeführt werden kann. Denn, die nicht im Bezuge der Arbeitslosenunterstützung stehenden Personen (Saisonenarbeiter) sind bei der Arbeitsvermittlung nicht gemeldet und können daher auch von dieser für Notstandsarbeiten nicht vermittelt werden. Dieser Passus des Erlasses müsste also in der Richtung ergänzt werden, dass den Unternehmern die Pflicht auferlegt wird, die aus der Arbeit tretenden Saisonarbeiter bei der Arbeitsvermittlung anzumelden, damit auf diese Weise auch die notwendige Voraussetzung geschaffen wird, dass diese Personen überhaupt für Notstandsarbeiten vermittelt werden können.
Wir fragen daher den Herrn Minister:
1. Ist er bereit Aufklärung darüber zu erteilen, aus welchen Gründen sich das Ministerium veranlasst sah, auf Anregung einer privaten Korporation derartige überflüssige Ueberwachungsforschriften zu erlassen?
2. Beabsichtigt er Weisungen darüber zu erlassen, dass auch Saisonarbeiter bei der Arbeitsvermittlung anzumelden sind?
Prag, den 13. Juni 1924.
Beutel, Kirpal, Grünzner, Schäfer, Hoffmann, Häusler, Taub, Hackenberg, Palme, Jokl, Leibl, Hausmann, Dr. Czech, Uhl, Schuster, Dr. Holitscher, Dietl, R. Fischer, Wittich, Blatny, Deutsch, Heeger.
Pùvodní znìní ad IV./4721.
Interpellation
der Abgeordneten Hausmann, Schuster und Genossen
an den Minister für soziale Fürsorge
wegen Verletzung des Gesetzes über die 8stündige Arbeitszeit im Baugewerbe
Nach Artikel l der Verordnung des Ministers für soziale Fürsorge im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 11. Jänner 1919, Slg. Nr. 11 ist das Baugewerbe, soweit die Arbeit auf den Bauplätzen in Betracht kommt, in jenem Betriebe eingereiht worden, bei welchen die Einteilung der Arbeitszeit an Stelle der im § 1, Abs. 1, des Gesetzes vom 19. Dezember 1918, Slg. Nr. 91 vorgesehenen Regelung in einem Zeitraum von vier Wochen unter der Bedingung durchgeführt werden kann, dass die gesamte Arbeitszeit in diesem Zeitraum 192 Stunden nicht überschreiten darf.
Diese durch die zitierte Verordnung für das Baugewerbe eingeräumte Ausnahmsstellung bei Einteilung der gesetzlichen achtstündigen Arbeitszeit, wird von vielen Bauunternehmungen zur Uebertretung des Gesetzes vom 19. Dezember 1918, Slg. Nr. 91 missbraucht.
Zehn und noch mehr Stunden täglich Arbeitszeit sind im Baugewerbe keine Seltenheit. Nebst dieser regelmässigen Uebertretung der gesetzlichen Arbeitszeit werden auch die im § 3 vorgeschriebenen Pausen, weder für die jugendlichen Arbeitnehmer noch für Arbeiter über 18 Jahre alt eingehalten.
Aus der Fülle dieser Gesetzesverletzungen einige konkrete Fälle als Beweis.
Auf den Wohnhaus- und Stallbauten der Artilleriekaserne in Reichenberg, Baumeister J. Pokorný aus Königgrätz; auf den Bauten der èechischen Bau- und Wohnungsgenossenschaft in Reichenberg in der Gustav Schirmerstrasse in Reichenberg, Baumeister Karl Èapièar aus Chotìboø; den Bauten der èechischen Bau- und Wohnungsgenossenschaft in Reichenberg auf den Kasernenplatz, Friedrich Nìmec, Baumeister aus Rosenthal l; den Bauten der Fa. J. Möller u. Co. Rosenthal l in Ober-Rosenthal; bei den Bauten der Fa. Jos. Schäfer, Baumeister in Dörfel in Röchlitz; den Bauten des Baumeisters Beckert aus Reichenberg, zwischen der Theodor Körner- und Rupersdorferstr.; den Bauten der Fa. Hiebel & Söhne aus Maffersdorf in der Habichtgasse in Reichenberg: bei den Baufirmen Brückner, Faifar & Rella, Lang & Comp. Hering, Herlt & Glaser in Bodenbach; bei Baumeister Klein in Tetschen; bei der Firma: Steidl in Dux; bei Maurermeister Knobloch in Klostergrab; der Firma Gampe in Ossegg; bei Baumeister Christl in Falkenau; bei Baumeister Nekvasil aus Prag auf den Bauten der Zuckerfabrik Wegstädtl, ist der Achtstundentag ein unbekannter Begriff. Bei diesen Firmen werden fast täglich zehn bis vierzehn und noch mehr Stunden gearbeitet Auf den Bauten der Firma Nekvasil in Wegstädtl bis vierzehn Stunden täglich ohne jede Unterbrechung. Im besonderen Umfange sind die Gesetzesverletzungen im Gablonzer Bezirk festzustellen. Aber auch in den hier nicht angeführten Bezirken sind unzählige Fälle von Ueberschreitungen des Achtstundentages zu verzeichnen. Gegen diese Anarchie sind vom Deutschen Bauarbeiter Sitz Reichenberg wiederholt Anzeigen bei den zuständigen politischen Bezirksverwaltungen und Gewerbeinspektoraten erstattet worden. Eine Aenderung ist bisher noch nicht eingetreten.
Die Gefertigten fragen deshalb:
1. Sind dem Herrn Minister für soziale Fürsorge diese ungezählten Gesetzesverletzungen bekannt?
2 Ist der Herr Minister bereit, unverzüglich veranlassen zu wollen, dass diese Gesetzesverletzungen sofort eingestellt und die Gesetzesverletzer zur Verantwortung gezogen werden?
3. Ist der Herr Minister bereit dafür Sorge zu tragen, dass insolange noch Arbeitslose vorhanden sind, für das Baugewerbe weder von den Gewerbeinspektoraten, noch den politischen Landesverwaltungen Ueberstunden bewilligt werden?
Prag, den 13. Juni 1924.
Hausmann, Schuster, Dr. Czech, Deutsch, Jokl, Taub, Heeger, Schäfer, Dietl, Palme, Beutel, Leibl, Pohl, Schweichhart, Hoffmann, Hackenberg, Uhl, Kirpal, Grünzner, Blatny, Häusler, R. Fischer.
Pùvodní znìní ad V./4721.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. R. Jung und Gen.
an den Eisenbahnminister
betreffend Massenversetzungen deutscher Eisenbahner von Iglau.
Seit einigen Wochen versetzt die Staatsbahndirektion Brünn massenhaft deutsche Eisenbahner aus lglau nach den verschiedensten Dienstorten ihres Bereiches. Nachstehend folgen die Namen jener 47 Bediensteten, deren Versetzungen bisher im Amtsblatt veröffentlicht wurden:
1. Lesina Franz, Wagenschreiber, versetzt nach Ung. Hradisch.
2 Neubauer Karl, Werkmann, nach Böhm. Trübau.
3. Franz Jakob, Heizer, nach Böhm. Trübau.
4. Pavlik Albin, Stationsaufseher, nach Zastávka.
5. Stingel Karl, Offizial, nach Nová Ves.
6. Souèek Josef I, Aush. Stationsaufseher, nach Nìmcova.
7. Fixel Johann, Beamten-Aspirant, nach Veseli.
8. Krump Josef, Stationsgehilfe, nach Göding.
9. Gleixner Franz, Schlosser, nach Böhm.- Trübau.
10. Hauptmann Franz II, Kondukteur, nach Prerau.
11. Hayer Oskar, Werkmann, nach Böhm. Trübau.
12. Polivka Franz, Aush.-Kanzleiexpedient, nach Veseli.
13. Meixner Stefanie, Beamten-Aspirantin IIIa, nach Skalice-Boskovice.
14. Havel Franz I, Weichensteller, nach Mähr. Budwitz.
15. Frühauf Johann, Magazinsaufseher, nach Mähr.-Budwitz.
16. Dwoøak Franz lX, Wagenschreiber, nach Göding.
17. Nowosak Marie, Aush.-Kanzleiexpedientin, nach Nezamislitz.
18 Verchin Irma, Beamten-Aspirantin IIIa, nach Ung-Hradisch.
19. Piss Marie, Offizialin, nach Hullein.
20. Weinhofer Karl, Oberrevident, nach Mähr. Budwitz.
21. Andratschke Josef, Oberrevident, nach Skalice-Boskovice.
22. Tescher Rudolf ll, Werkmann, nach Brünn.
23 Werbik Anton, Stationsaufseher, nach Brünn.
24. Horr Franz, Kanzleigehilfe, nach Brünn.
25. Wondre Johann nach Okøiško.
26. Lang Franz Vll, Schlosser, nach Böhm.- Trübau.
27. Roll Johann, Oberoffizial, nach Böhm.- Trübau.
28. Reichelt Franz, Oberoffizial, nach Böhm.- Trübau.
29. Mach Franz ll, Offizial, nach Böhm.- Trübau.
30. Kampe Josef, Heizer, nach Böhm.-Trübau.
31. Lang Josef, Werkmann, nach Böhm.-Trübau.
32. Weiss Franz, Aush.-Kondukteur, nach Rohatec.
33. Winkler Franz I, Oberoffizial, nach Veseli.
34. Hornik Leopold, Stationsarbeiter, nach Gaya.
35. Schwommer Anton II, Stationsarbeiter, nach Gaya.
36. Kratky Franz, Offizial, nach Brünn.
37. Kinzel Karl, Verschubaufseher, nach Brünn.
38. Langhans Franz, Kondukteur, nach Brünn.
39. Wesely Josef, Wagenschreiber, nach Brünn.
40. Wittek Johann II, Wagenschreiber, nach Brünn.
41. Neuwirth Johann, Maschinist, nach Böhm.-Trübau.
42. Teltscher Gustav, Werkmann, nach Böhm.-Trübau.
43. Watzinger Karl, Werkmann, nach Böhm.-Trübau.
44. Hache Karl, Offizial, nach Veseli.
45. Bier Josef, Heizhausarbeiter, nach Veseli.
46. Juna Emanuel, Lokomotivführer, nach Veseli.
47. Kratochwil Karl VI, Aush.-Stationsaufseher, Ung.-Hradisch.
Alle diese Versetzungen erfolgten angeblich aus Dienstesrücksichten. Die Genannten haben zum grössten Teil die Sprachenprüfung mit gutem Erfolge abgelegt. Für sie kommt die gleiche Anzahl èechischer Bediensteter nach lglau u zw. sind es solche, die sich freiwillig melden Sie machen dabei insoferne einen guten Tausch, als sie bessere Wohnungen erhalten Es handelt sich also vorderhand schon um die Wanderung von 94 Familien Wie jedoch bestimmt verlautet, stehen noch ungefähr doppelt soviel Versetzungen bevor, sodass also insgesamt an 300 Familien in Betracht kommen. Wir sehen also eine förmliche Völkerwanderung vor uns. Der dafür angegebene Grund Dienstesrücksichten kann nicht stichhältig sein, was schon aus der vorhin angeführten Bemerkung dass die Betreffenden sprachlich geeignet sind, hervorgeht. Vielmehr sind für diese Massenversetzungen rein politische Erwägungen massgebend. Die letzten im Jahre 1920 durchgeführten Gemeindewahlen haben nämlich den Nachweis erbracht, dass trotz aller seit dem Umsturz getroffenen Vertschechungsmassnahmen 62 von Hundert der lglauer Bevölkerung noch immer Deutsche sind. Diese deutsche Mehrheit in einer Stadt, welche aus Gausitz ausersehen ist, ist offenbar den Èechen ein Dorn im Auge. Um sie zu beseitigen schreitet man auch an die Vereinigung der Gemeinde Holzmühl mit lglau Zu diesem Zwecke ist vor etwa einem halben Jahre die Gemeindevertretung aufgelöst und ein Regierungskommissär eingesetzt worden. Man scheint trotz alledem nicht sicher zu sein, dass die Vereinigung z einer èechischen Mehrheit führt Aus diesem Grunde - und nur aus ihm - werden jetzt diese Versetzungen durchgeführt Einen ausführlicheren Hinweis darauf, dass die Versetzten aus langgewohnten Verhältnissen herausgerissen werde, dass man ihnen oft kaum 8 Tage Zeit bis zur Durchführung der Uebersiedlung lässt, dass man sie ferner zwingt, ihre alten guten Wohnungen gegen schlechtere einzutauschen, dass sie ihre Kinder plötzlich - mitten im Unterrichtsjahr aus den Schulen nehmen müssen usw. - ersparen wir uns aus dem Grunde, weil derartige Dinge erfahrungsgemäss die Regierung nicht rührt. Wir fragen aber, wo denn die vielgenannten Ersparungsmassnahmen bleiben, wenn man für diesen einen Zweck gleich Hunderttausende hinauswirft Die Versetzung eines Bediensteten kostet an unmittelbaren Auslagen mindestens rund 500,- Kè. Dieser Betrag erhöht sich noch um ein bedeuten des, durch die Freifracht und durch die Auslagen, welche durch die Neueinschulung aller Versetzten erwachsen. Abgesehen davon gehen tausende von Arbeitstagen durch die für die Uebersiedlung aufgewendete Zeit verloren.
Während mit allen Ausgaben für soziale Zwecke unter dem steten Hinweis auf den Mangel an Geldmitteln und die Notwendigkeit von Sparmassnahmen geknausert wird, stehen, wie dieses Beispiel zeigt, für Zwecke der Vertschechung genügend Mittel zur Verfügung
Die Gefertigten stellen an den Herrn Minister folgende Anfragen:
1. Wie vermag er diese angeblich aus Dienstesrücksichten erfolgten Massenversetzungen, welche den Staatssäckel schwer belasten, zu rechtfertigen?
2. Ist er bereit, die Versetzungen - soweit sie noch nicht durchgeführt sind - noch rückgängig zu machen und in weiterer Folge der förmlichen Versetzungswut der Staatsbahndirektion Brünn, hinter welcher offenkundig gewisse lglauer èechische Kreise stecken, sofort Einhalt zu gebieten?
Prag, am 13. Juni 1924
Ing. Jung, Dr. Lodgman, Ing. Kallina, Dr. Brunar, Matzner, Dr. Keibl, Dr. Radda, J. Mayer, Kraus, Dr. Hanreich, Böllmann, Schubert, J. Fischer, Windirsch, Kaiser, Dr. Lehnert, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Schollich, Wenzel, Patzel, Simm.