Pùvodní znìní ad I./5162.
Interpellation
des Abgeordneten Franz Heller und Genossen
an den Minister für Post- und Telegrafenwesen
betreffs der Zustände beim Postamte Lewin.
Der Postamtsbereich Lewin umfasst 3 Bestellbezirke. Im ersten Bestellbezirk Lewin und Oberwessig wird durch eine Aushilfskraft täglich die Post zugestellt. Im zweitem Bestellbezirk, umfassend die Orte Petrowitz, Obergügel, Niedergügel, Mutzke, Eichthäusel, Ratzken, Niederwessig, Zierde, Forsthaus und Hutzke wird dreimal wöchentlich Post zugestellt. Im dritten Bestellbezirk, umfassend die Orte Loschowitz, Ratsch, Oberlukowitz, Vordernessel, Neudörfel, Hinternessel, Taucherschin, Klinge, Niederlukowitz, Waberschenke, Schenkenmühle, Thomasmühle und Bauernhöhe wird ebenfalls nur dreimal wöchentlich die Post zugestellt.
Dadurch ist eine durch die Postbehörden verfügte Benachteiligung der Landbevölkerung an den staatlichen Verkehrseinrichtungen erwachsen. 1924 waren beim Postamt Lewin im Dienst: Eine Oberpostmeisterin, drei definitive Angestellte und eine Aushilfskraft. Gegenwärtig sind eine Oberpostmeisterin, ein definitiver Angestellter und zwei Aushilfskräfte im Dienst. Da die Post täglich von Auscha geholt und auch wieder hingetragen werden muss, da nur ein Postbeutel mit der Bahn von Lewin abgeht, so muss die Verminderung der Kräfte naturgemäss zum Schaden der Bevölkerung wirken.
Die Gefertigten fragen deshalb an:
Sind dem Herrn Minister diese Zustände beim Postamte in Lewin bekannt?
Was gedenkt der Herr Minister zu tun, damit der dortigen Bevölkerung, wie in der Vorkriegszeit bis 1924 wieder täglich die Post zugestellt wird?
Prag, am 6. Mai 1925.
Heller, Dr. W. Feierfeil, Dr. Kafka, Schubert, Windirsch, Patzel, Knirsch, J. Mayer, Ing. Jung, Kostka, Zierhut, Bobek, Dr. Haureich, J. Fischer, Stenzl, Simm, Wenzel, Køepek, Dr. Spina, Pittinger, Böllmann.
Pùvodní znìní ad II./5162.
Interpellation
des Abgeordneten Franz Heller und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
wegen der Zustände an der dreiklassigen Volksschule in Saubernitz.
In Saubernitz, Schulbezirk Aussig a. d. Elbe, besteht eine dreiklassige Volksschule, an welcher ein Oberlehrer und zwei Lehrerinnen wirkten. Da nun eine Lehrerin krankheitshalber beurlaubt wurde, erhielt der Oberlehrer den Auftrag, die 2. und 3. Klasse zusammenzuziehen, sodass er fetzt 86 Kinder in einer Klasse beisammen hat. Dabei soll er aber so unterrichten, als ob noch drei Klassen beständen, das heisst mit 4 Abteilungen. Der Bezirksschulinspektor darf, angeblich über höhere Weisung, keine Ersatzkraft anstellen, trotzdem gegen 3000 Lehrer auf eine Anstellung warten. Ganz abgesehen davon, dass es eine Sünde gegen die Gesundheit der Kinder ist, wenn in einen Raum 86 Kinder hineingepfercht werden, der auf diese Zahl gar nicht berechnet ist, so bedeutet dieses Vorgehen der Schulbehörden eine schwere Benachteiligung der Landbevölkerung in ihrer Bildungsmöglichkeit überhaupt. Die Landbevölkerung ist ohnehin auf den niedrigsten Schultyp, die ein bis dreiklassige Volksschule angewiesen. Die Einführung der Distrikstbürgerschulen ist uns das alte Oesterreich und auch der neue Maat schuldig geblieben. Selbst wenn der Lehre ein Herrgott wäre, könnte er beim Unterricht von Kindern der verschiedensten Altersstufen, nicht jene Bildungsmöglichkeit erreichen, die eine in acht Jahrgänge eingerichtete Stadtschule zulässt. Solche Vorfälle und Zustände, wie der obenangeführte, sind ein Hohn auf das so oft gebrauchte Wort von der Gleichberechtigung aller Staatsbürger und bedeuten eine Vergewaltigung der Landbevölkerung.
Die Gefertigten fragen deshalb an:
Sind dem Herrn Minister diese Zustände im Schulbezirke Aussig bekannt?
Ist der Herr Minister bereit, diese skandalösen Verhältnisse zu beheben?
Prag, am 6. Mai 1925.
Heller, Pittinger, Dr. Hanreich, Dr. Spina, Stenzl, Böllmann, Wenzel, Simm, Zierhut, J. Fischer, Bobek, Dr. Kafka, J. Mayer, Windirsch, Ing. Jung, Patzel, Køepek, Knirsch, Kostka, Schubert, Dr. W. Feierfell.
Pùvodní znìní ad III./5162.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen
an den Minister des Innern
in der Angelebenheit des unerhörten Vorgehens der Karlsbader Staatspolizei anlässlich der Ankunft des ehemaligen Abgeordneten Dr. Alois Baeran in Karlsbad.
Anlässlich der Ankunft des ehemaligen Abgeordneten Dr. Alois Baeran am 26. März 1925 am Bahnhofe in Karlsbad war ein starkes Aufgebot uniformierter und nicht uniformierter Staatspolizisten unter Leitung des Revierinspektors Kaše und des Polizeikommissärs Leo Nemetschek zu seinem Empfange beordert worden. Als Dr. Baeran das ihn erwartende Auto besteigen wollte, begrüssten ihn einige vor dem Bahnhofe wartende Personen mit Heilrufen. Im nächsten Augenblicke wurde schon der Konditor Josef Schmelzer, seine Frau Rosa, weiters Dr. Alexander Behr und Frl. Hahn von kräftigen Polizeifäusten gepackt und in das dem Bahnhofe nächst gelegene Postamt III eskortiert. Nun ist doch klar, dass in der Begrüssung des ehemaligen Abgeordneten Dr. Baeran, der nach schwerer Kerkerhaft zu erstenmale nach Karlsbad kam, unter keinen Umständen ein staatsgefährlicher Akt erblickt werden kann, ja es muss geradezu als unmenschlich bezeichnet werden, wenn durch die Polizei die genannten Personen gehindert wurden, Dr. Baeran ein Willkomm-Gruss zu entbieten. Nachdem die Ankunft Dr. Baerans nicht bekannt war und sich im ganzen nur zufälligerweise 8-10 Personen im Bahnhofe befanden, wobei selbstverständlich die zahlreiche Polizistenschar nicht eingerechnet ist, konnte auch von einer allfälligen Störung der öffentlichem Ruhe und Sicherheit nicht gesprochen werden. Im übrigen sei bemerkt, dass die Verhafteten stadtbekannte Persönlichkeiten sind, deren Eskortierung auch dann nicht notwendig gewesen wäre, auch wenn sie sich wirklich einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hätten.
Die Gefertigtem fragen daher:
Ist der Herr Minister bereit, das Karlsbader Polizeikommissariat wegen des geschilderten Vorfalles nur Verantwortung zu ziehen und die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, dass sich in Zukunft solch unwürdige Vorfälle nicht mehr abspielen, die nur das Ansehen der Republik im Auslande schädigen können?
Prag, am 30. April 1925.
Ing. Kallina, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Dr. Lehnert, Knirsch, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Korláth, Dr. Lelley, Füssy, Dr. Jabloniczky, Patzel, Simm, Ing. Jung, Wenzel, Palkovich, Szentiványi. Dr. Schollich, Matzner, Kraus, Dr. Radda, Dr. Keibl, Dr. Körmendy-Ékes.
Pùvodní znìní ad IV./5162.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Spina, Dr. Schollich, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen
an die Regierung
wegen Nichtbeförderung deutscher Mittelschulprofessoren in höhere Rangsklassen.
Bei den letzten Beförderungen in höhere Rangsklassen wurde eine grosse Zahl von Professoren an deutschen Mittelschulen übergangen. Erkundigungen nach den Gründen haben ergeben, dass in den meisten Fällen die Präterierung wegen politischer Unzuverlässligkeit erfolgte. Diese wurde zum feile mit der Tätigkeit der deutschen Professoren in gewissen Vereinen, wie dem Deutschen Kulturverbande, dem Bunde der Deutschen in Böhmen, den Turnvereinen usw. in Zusammenhang gebracht, zum Teile wurde deren Tätigkeit in politischen Parteien übel vermerkt.
Eine solche Bevormundung von Staatsbürgern ist in einer sich mit Vorliebe demokratisch nennenden Republik unerhört und widerspricht den Gesetzen. Das Vorgehen der Regierungsorgane selbst steht im schärfsten Gegensatze zu den einfachsten Forderungen der Gerechtigkeit.
Die politische Betätigung ist nicht nur das Recht, sondern angesichts der bestehenden Wahlordnung auch die Pflicht eines jeden Staatsbürgers. Deren Erfüllung ist nur im Rahmen einer politischen Partei möglich. Es gibt kein Gesetz, welches die Zugehörigkeit zu einer oder die Tätigkeit in einer politischen Partei verbietet, wenn diese Betätigung nur im Rahmen der bestehenden Gesetze erfolgt:
Die Vereine, um die es sich handelt, sind nach dem Vereingesetze bewilligt und verfolgen wirtschaftliche und kulturelle Ziele. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, auf die hin einem Staatsbürger die Zugehörigkeit zu einem solchen unpolitischen Vereine verwehrt, auf die hin ein Staatsbürger wegen seiner Tätigkeit in solchen Vereinen als politisch unzuverlässig hingestellt werden könnte. Der Regierung ist wohl bekannt, dass sich das Ministerium für nationale Verteidigung mit dem Gedanken trägt, die körperliche Erziehung den Turnvereinen anzuvertrauen, um die Dauer der militärischen Präsenzdienstzeit herabsetzen zu können. Angesichts dieser löblichen Absicht muss es sonderbar anmuten, wenn besonders die Tätigkeit in Turnvereinen angekreidet wird.
Die Art, wie die politische Unzuverlässigkeit festgestellt wurde, ist eines Polizeistaates würdig. Die Handhabe für die Präterierung der deutschen Mittelschullehrer boten die Berichte von Spitzeln. Es ist an und für sich traurig genug, sich der Dienste von Leuten bedienen zu müssen, die abgesehen von ihrer Vergangenheit, schon wegen ihres Berufes jeglichen Anspruch auf Achtung der menschlichen Gesellschaft verwirkt haben. Wenn man aber ihrer Dienste nicht entraten zu können glaubt, so sind ihre Nachrichten mit umso grösserer Vorsicht aufzunehmen. Die Berichte der Herren Spitzel wurden aber ohne weiters geglaubt, keine Behörde hat es der Mühe wert gefunden die Berichte der Spitzel zu überprüfen. Die Regierung und deren Organe haben sich nicht bemüssigt gefühlt, den Verdächtigten Gelegenheit zur Verantwortung zu geben, was auch den Schwerverbrechern vor ihrer Aburteilung zugebilligt wird. Der Regierung und deren Organen ist wohl das Gesetz zum Schutze der Republik unbekannt, nach welchem allein politische Vergehen verfolgt werden können. Der Regierung und deren Organen ist wohl unbekannt, dass die geheime Qualifikation seit langem abgeschafft ist. Es geht nicht an, politische Unzuverlässigkeit zu behaupten, ohne dafür den Wahrheitsbeweis angetreten zu haben.
Die Unterzeichneten fragen daher die Regierung:
Ist ihr bekannt, dass auf Grund der Berichte von Spitzeln eine grosse Zahl von deutschen Mittelschullehrern wegen politischer Unzuverlässigkeit nicht in höhere Rangsklassen befördert wurde?
Gedenkt die Regierung den Verdächtigten durch ein ordentliches Verfahren Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben? Gedenkt die Regierung dieses Verfahren sofort einzuleiten und die Beförderung der schuldlos Präterierten sofort nachträglich durchzuführen?
Was gedenkt die Regierung schliesslich zu unternehmen, um das Bespitzeln von Staatsbürgern unmöglich zu machen und die Beförderung der deutschen Mittelschullehrer in höhere Rangsklassen ausschliesslich von deren dienstlichem Verhalten abhängig zu machen?
Prag, am 29. April 1925.
Dr. Spina, Dr. Schollich, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka, Dr. Radda, Dr. Keibl, Dr. Brunar, Dr. Lodgman, Ing. Kallina, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Lehnen; Stenzl, Dr. Hanreich, Matzner, Kraus, Zierhut, Ing. Jung, Wenzel, Pittinger, Knirsch, Køepek, Patzel, Windirsch, Schubert, Heller, Kostka.
Pùvodní znìní ad V./5162.
Interpellation
der Abgeordneten Køepek, Böhr, Dr. Kafka, Stenzl und Genossen
an den Minister für Post und Telegraphenwesen
in Angelegenheit des Beförderungsverbotes von Glückwunschtelegrammen an den neugewählten deutschen Reichspräsidenten.
Zeitungsnachrichten zufolge hat die Post- und Telegraphendirektion in Prag verfügt, dass Begrüssungstelegramme èechoslovakischer Staatsangehöriger an den deutschen Reichspräsidenten im Sinne des §.10 Abs. III des Telegraphengesetzes zu inhibieren sind.
Eine solche Verfügung wäre unerhört und würde einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Recht der freien Meinungsäusserung der Staatsbürger bedeuten. Sie würde insbesondere der deutschen Bevölkerung einen Zwang auferlegen, der weder mit der Verfassung, noch mit der, dem deutschen Volke in der Èechoslovakei durch die Friedensverträge zuerkannten Gleichberechtigung vereinbarlich ist. Ganz abgesehen, davon wäre sie gewiss nicht geeignet, die vom Aussenminister wiederholt als notwendig betonten korrektem und freundschaftlichen Beziehungen zum Deutschen Reiche zu fördern, vielmehr nur den Erfolg haben, die èechoslovakische Staatsverwaltung vor dem Auslande blosszustellen.
Die Gefertigten fragen daher:
1. Beruhen die Zeitungsnachrichten auf Wahrheit?
2. Ist dieses Verbot, wenn es tatsächlich ergangen ist, im Auftrage oder mit Kenntnis des verantwortlichen Ministers erfolgt? Wie vermag die Postverwaltung die Anwendung des zit. § 10, Abs. III des Telegraphengesetzes zu begründen?
3. Was gedenkt der Herr Minister zu tun, um in Hinkunft derartige unerhörte Uebergriffe zu vermeiden?
Prag, am 15. Mai 1925.
Køepek, Böhr, Dr. Kafka, Stenzl, Scharnagl, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Windirsch, J. Mayer, Dr. Spina, Böllmann, Dr. W. Feierfeil, Kostka, Zierhut, J. Fischer, Heller, Schubert, Budig, Dr. Hanreich, Pittinger, Bobek, Schälzky.
Pùvodní znìní ad VI./5162.
Interpellation
des Abg. Windirsch und Genossen
an den Eisenbahnminister
betreffend Nichtbeachtung der sprachengesetzlichen Bestimmungen durch das Stationsamt in Kaaden-Brunnersdorf.
In der Halle des Bahnhofes der Station Kaaden-Brunnersdorf sind Kundmachungen und Plakate ausgehängt, die den Bestimmungen des Sprachengesetzes entgegen nur einsprachig èechisch gehalten sind. Diese Nichtbeachtung der sprachengesetzlichen Bestimmungen erweckt. Befremden, denn im Bereiche der Station Kaaden-Brunnersdorf befindet sich eine rein deutsche Bevölkerung innerhalb der nur ganz sporadisch Angehörige des èechischen Volkes eingestreut sind. Nachdem eine jede der erwähnten Kundmachungen ihrem Inhalte nach für die breiteste Öffentlichkeit Bedeutung besitzt, deswegen ist es unverständlich, dass der Inhalt dieser Kundmachungen, bezw. Plakate der deutschen Bevölkerung nicht zugänglich gemacht wird. Im vorliegenden Falle handelt es sich um eine Kundmachung des Eisenbahnministeriums vom März 1921 betreffend die zulässige Mitnahme von Handgepäck, ferner um eine Kundmachung der politischen Bezirksverwaltung in Kaaden betreffend Beachtung und Bekämpfung des Kartoffelkrebses und des Koloradokäfers, weiter um ein Plakat über den Kampf gegen die Krebskrankheit und schliesslich um eine Warnung vor der Tuberkulose.
Bezüglich der èechischen Einsprachigkeit des Plakates, das zum Kampfe gegen die Krebskrankheit auffordert, hat zwar die Eisenbahnverwaltung sich schon einmal dahin geäussert, dass dieses Plakat von privaten Vereinigungen stammt, auf deren sprachliche Verhältnisse die Eisenbahnverwaltung keinen Einfluss auszuüben vermag. Diese Meinung ist wohl nicht zutreffend, denn bei Plakatierung dieser Verlautbarungen hat die Eisenbahnverwaltung als objektiv sein sollende Behörde darauf zu verweisen, dass dieses Plakat in deutschen Gegenden auch in deutscher Sprache anzubringen ist. Die Eisenbahnverwaltung kann diese Forderung auch deswegen erheben, weil die Gesellschaften, welche den Kampf gegen die Krebskrankheit aufgenommen haben, für die Benützung des Plakatierungsraumes der Eisenbahnverwaltung keine Zahlungen leisten.
Dadurch, dass die deutsche Bevölkerung nicht zur Kenntnis auch für sie wichtiger Dinge gelangt, entstehen für sie Nachteile und die bestehende Unkenntnis wichtiger Vorschriften ist auch häufig eine Quelle unliebsamer Auseinandersetzungen mit Organen der Bahnverwaltung, die dann für Angehörige des deutschen Volkes auch unangenehme Folgen hallen können.
Es scheint, als ob die Ausserachtlassung der Verlautbarungen auch in deutscher Sprache mit Absicht geschieht, um Fremden gegenüber, die mit den nationalen Verhältnissen nicht vertraut sind, den Eindruck zu erwecken, als ob die Gegend um Kaaden-Brunnersdorf èechisch wäre. Aufgabe der Stationsämter der sl. Staatsbahnen kann es jedoch nicht sein, die Oeffentlichkeit zu täuschen, sondern sie haben die Verpflichtung, die geltenden Gesetze zu beachten und es ist Tatsache, dass das Vorgehen des Bahnstationsamtes in Kaaden-Brunnersdorf in dieser Richtung den Bestimmungen des Sprachengesetzes nicht entspricht.
Der Herr Eisenbahnminister wird deswegen gefragt:
1. Sind die im Vorstehenden angeführten Tatsachen ihm bekannt?
2. Ist er gewillt, darauf Einfluss zu nehmen, damit durch die zuständige Staatsbahndirektion überwacht wird, dass seitens der ihr unterstellten Stationsämter die sprachengesetzlichen Bestimmungen in jedweder Hinsicht beachtet werden?
3. Ist er weiter bereit, im besonderen darauf Einfluss zu nehmen, damit auf der Station Kaaden-Brunnersdorf der im Sprachengesetz garantierte Zustand ehestens herbeigeführt wird?
Prag, am 14. Mai 1925.
Windirsch, J. Fischer, Zierhut, Dr. Spina, Budig, Dr. Kafka, Heller, Køepek, Kostka, Patzel, Simm, Wenzel, Knirsch, Ing. Jung, Pittinger, Dr. Lodgman, Dr. Radda, Dr. Schollich, Matzner, Dr. Keibl, Kraus, Dr. Lehnen, Dr. E. Feyerfeil, Ing. Kallina, Dr. Brunar, Böllmann, J. Mayer.
Pùvodní znìní ad VIII./5162.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
betreffend ein das deutsche Volk beleidigendes Lesestück in einem èechischen Lesebuche.
In dem èechischen Lesebuche für Mädchenbürgerschulen I. Teil, verfasst von E. Rufer und J. Hoøèièka, Verlag J. Otto, Prag 1921 steht auf Seite 137 unter Nummer 118 folgendes Lesestück:
Märchen nach 100 Jahren.
Es war einmal ein grosses Reich und in diesem herrschte ein hundertköpfiger Drache. Dieser hatte einen wunderlichen Namen, man nannte ihn Germania. Dieser Drache frass nicht nur einzelne Leute, sondern erhaschte und erwürgte ganze Völker, welche mit seinem Reiche in Nachbarschaft waren. So hatte er schon viele unterjocht und zu seinen Dienerin gemacht.
Ei verlangte ihm auch nach einem kleinen Ländchen, in welchem gute, friedliche Leute lebten, welche ihm niemals in Etwas wehe taten.
Und in diesem kleinen, aber schönen Ländchen lebte ein armer herrschaftlicher Kutscher mit seinem Weibe. Sie lebten in einer alten mit Stroh gedeckten Hütte und erzogen einen Sohn, Namens Thomas. Der kleine Thomas wuchs und als er 13 Jahre alt war, schickten sie ihn auf Erfahrung in die Welt. Er ging. Er kam auch in eine grosse Stadt, welche Vindobona hiess und dort wollte er ein Gewerbe lernen. Aber diese Stadt stand schon im Nachbarreiche, wo der eckelhafte Drache Germania Herrschte und dem kleinen Thomas gefiel es nicht unter dessen Dienern, welche eine fremde Sprache redeten und jeden, welcher in ein anderes Land gehörte, plagten und quälten.
Deshalb schnürte er sein Ränzchen, warf es über die Schulter und ging über Berg und Tal, bis er wieder in sein Dörfchen zum Mütterchen und Väterehen kam. Er kam und sagte: Mutter, ich war in der Welt und mir gefiel es dort nicht, denn dort herrscht ein hundertköpfiger Drache Germania und plagt arme Leute. Bis ich gross werde, töte ich ihn. Der Vater und die Mutter lächelten traurig dazu. Sie gaben ihn zu einem Schmied in die Lehre und Thomas pochte mit dem Hammer von früh bis in die Nacht auf dem Ambos, dass die Funken weit flogen. Er wird kräftig und freut sich auf den Augenblick, bis er so erstarken wird, dass er den ekligen Drachen bewältigen wird.
Aber einmal, da er durchs Dorf um Wasser ging, begegnete ihn ein Greis, welcher ihn aufhielt: Was machst Du Thomas? Thomas erzählte ihm, worauf er sich vorbereite, aber der Greis wackelte mit dem Kopfe und sprach: Mein lieber Junge, den Drachen Germania wirst Du niemals mit dem Hammer überwältigen, denn er hat 100 Köpfe und wenn Du einen abhaust, wachsen ihm zehn andere. Du musst zuerst lernen und prüfen, wie Du den Drachen schwächst. In den Menschenherzen findest Du eine Kraft, welche Du suchst. Sodann gehe über drei Flüsse und drei Berge und dort suche auf mächtige Zaren, welche in ihrem Herzen jene Kraft haben werden und die werden Dir helfen den Drachen zu überwältigen. Der kleine Thomas kam nach Hause und sprach: Väterehen und Mütterchen, seid so lieb und lasset mich Weisheit und Wissenschaft lernen. Der Vater nickte mit dem Kopfe und gab ihm seinen Segen; die Mutter buck fuchteln und band ihm die Kleider in einem Pinkel. Thomas ging in die Welt und kam abermals in die Stadt Vindobona, wo er die Hochschule besuche und lernte und lernte beständig. Viele Bücher und vieles hat er durchstudiert und durchgeforscht, aber dabei hatte er oftmals nichts zu essen. Er unterrichtete andere Schüler und die gaben ihm dafür, was er brauchte. Aber weil er am Tage unterrichtete, musste er selber bis spät in die Nacht lernen. Und bei qualmender Lampe im kleinen Zimmer lernte er viel und viel. Er kannte sieben Sprachen, welche in fremden Ländern gesprochen wurden. Dort hatte er auch erkannt, dass der Drache Germania Köpfe hat, welche verschiedene Namen haben: wie Lüge, Hass, Vergewaltigung, Roheit, Sklaverei und Unehrlichkeit und diese besiegt nur der, welcher in seinem herzen ihre Feindinnen, strahlende Göttinnen hat: Wahrheit, Liebe, Friedlichkeit, Freiheit, Ehrlichkeit.
In sein Geburtsland zurückgekehrt, suchte er diejenigen auf, welche sie im Herzen bargen. Aber die Leute wussten nicht, was er suchte, sie verstanden ihn nicht und warfen mit Steinen nach ihm und bespieen ihn. Er aber harrte aus und suchte ständig weiter. Und die, welche mit ihm suchen wollten, belehrte und beriet er. Einmal hatte der hundertköpfige Drache Germania sich vorgenommen, dass er die ganze Welt unterjochen wird und zog aus in den Kampf.
Da erinnerte sich Thomas des Greises und begab sich auf den Weg. Er war schon alt, aber trotzdem wanderte er, bis er in ein grosses Reich kam, gegen welches der Drache Germania zog.
Dort lebten Menschen, welche ihr Land liebten und im Frieden untereinander waren und da sah Thomas, dass alle im Herzen haben: Wahrheit, Liebe, Freiheit und Ehrlichkeit das Volk und ihr König. Mit diesen zog er aus in den Kampf. Auch aus seinem Geburtslande kamen ihm Ritter mit hellen, strahlenden Stirnen zu Hilfe und alle hieben gemeinsam nach den Drachenköpfen: Und wenn sie einen abgehauen hatten, gleich bestrahlte eine der Göttinnen, welche sie im Herzen bargen, jene Stelle und eine lebendige Flamme, welche aus ihr sprühte, verbrannte die ekelhaften Hälse, dass kein Kopf mehr nachwuchs. Dann lag der kopflose Drache Germania, ohne sich zu rühren und seine Diener flohen in Winkel und Löcher vor dem mächtigen Strahl, welcher aus dem Herzen der Kämpfer des Thomas schlug. Der Drache war tot. Und Thomas kehrte nach Hause, in das freie unabhängige Land, wo nicht mehr das eklige Ungetüm Germania seine Tatzen ausbreitete.
Die. Städte frohlockten ihm entgegen, aus den Fenstern wehten weisse und rote Fahnen und Thomas kehrte als Sieger, als König zurück. Die Mütter zeigten ihn ihren Kindern, Frauen und Greise weinten und den Männern kämpfte vor Rührung die Brust.
Es kehrte der Befreier zurück, welcher aus einem Schmied ein Herrscher wurde.
Es kehrte zurück der Held und auf seiner Stirn strahlte der Stern: Ehrlichkeit und Wahrheit.
F. Ptáèek.
Der Inhalt dieses Lesestückes ist geeignet, in den empfänglichen Kindergemütern eine falsche und verzerrte Vorstellung über das deutsche Kulturvolk zu schaffen und zum Hasse aufzureizen. Gerade die Schule sollte sich von einseitig chauvinistischen Bestrebungen fernhalten und die Kinder zu gegenseitiger Achtung auch über das eigene Volkstum hinaus erziehen, weil nur auf dieser Grundlage das friedliche Nebeneinander wohnen der verschiedenen Völker möglich ist. Wiewohl es dem Èechischen Volke überlassen bleiben muss, mit welcher geistigen Nahrung es seine kommenden Geschlechter erziehen und welche Kulturstufe es einmal im Wettstreite mit den Kulturnationen erreichen will, so muss doch gegen eine solche offenbare Schmächung schärfstens Verwahrung eingelegt wenden.
Die Gefertigten fragen daher den Herr Minister:
Ist Ihnen der Inhalt dieses Lesestückes bekannt und billigen Sie die darin niedergelegte Absicht, das deutsche Volk zu schmächen und herabzusetzen? Sind Sie bereit, das Lesebuch sofort aus dem Verkehr zu ziehen, dem Beamten aber; der einem solchen Machwerke die Approbation gegeben hat, zu bestrafen?
Prag, am 22. April 1925.
Dr. Schollich, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Knirsch, Heller, J. Fischer, Windirsch, Dr. Radda, Ing. Kallina, Dr. Lehnert, Kraus, Dr. Keibl, Matzner, Dr. E. Feyerfeil, Ing. Jung, Böllman, Sauer, Zierhut, J. Mayer, Patzel, Wenzel, Simm.