Pùvodní znìní ad I./5177.

Interpellation

der Abgeordneten Knirsch, Ing. Jung und Genossen

an den Minister für Aeusseres

betreffend die gehässige und aufreizende Haltung der èechischen fresse und èechischer Korporationen gegenüber dem Deutschen Deich und dem deutschen Volke.

Der Herr Minister des Aeusseren legt Wert darauf bei jeder sich ihm bietendem Gelegenheit, insbesondere bei Erstattung seiner aussenpolitischen Berichte vor dem Parlamente zu betonen, dass die Beziehungen der Èechoslovakischen Republik zum Deutschen Reiche korrekte und freundliche seien. Mit dieser Feststellung des Herrn Ministers steht im krassen Widerspruch die Haltung der Presse der èechischen Regierungsparteien, sowie der èechischen Oeffentlichkeit. Diese sind von einem so masslosen Hass gegen das Deutsche Reich und das deutsche Volk insgesamt erfüllt, dass sie diesen Hass selbst dann nicht eindämmen, wenn es das Gebot einfachster und selbstverständlichster internationaler Höfichkeit erfordert. Die Gefertigten verweisen zur Kennzeichnung dieses Verhaltens nur auf einige Streiflichter aus der allerjüngsten Zeit.

Um die Feindseligkeit gegen alles was deutsch ist zu schüren plakatiert die Národní severoèeská jednota, Nordböhmischer Tschechisierwngsverein, auf den öffentlichen Ankündigungstafeln, ja sogar in amtlichen Gebäuden einen grossen Aufruf, dem folgendes Bild vorangestellt ist: Ueber die Grenze der Èechoslovakischen Republik kommt ein grosser Adler, auf dem Kopfe die deutsche Pickelhaube, geflogen und streckt beutegierig seine Krallen aus. Mitten auf der Landkarte Böhmens sitzt eine Gluckhenne, die slawische Mutter darstellend. Die vom deutschen Aar bedrohten èechischen Kinder flüchten nun aus allen Gegenden des Randgebietes in das Landinnere unter die schützenden Fittiche der slawischen Mutter.

Weiters: Anlässlich der Präsidentenwahl im Deutschen Reiche ist sich die Presse der èechischen Regierungsparteien in masslosen Beschimpfungen Hindenburgs ergangen, die selbst dann fortgesetzt wurden, als Hindenburg zum Präsidenten des Deutschen Reiches gewählt erschien. Einzelne Blätter èechischer Regierungsparteien brachten so schamlose und aufreizende Karrika tuten, dass der darin zum Ausdruck kommende Hass und die Niedertracht wohl kaum mehr überboten werden können. In den Strassen von Prag wurden ähnliche Symbole des Hasses und der Feindseligkeit zur Schau herumgetragen. Und die Postbehörde hat sogar verfügt, dass telegraphische Huldigungen oder Beglückwünschungen des verehrungswürdigen deutschen Reichsoberhauptes nicht zu befördern sind.

Dem Ansehen der grossen, reinen und sittlichen Persönlichkeit Hindenburgs kann diese Haltung der èechischen Oeffentlichkeit gewiss keinen Abbruch tun, wie auch alle èechische Feindseligkeit den Aufstieg des Deutschen Reiches und Volkes zu neuer Grösse und Weltgeltung nicht behindern wird. Diese Haltung steht aber wie schon gesagt im Widerspruche mit den offiziellen Aeusserungen des Herrn Aussenministers über die Wege der èechischen Aussenpolitik. Da von den amtlichen Stellen bisher nichts geschehen ist, dieser Verhetzungsarbeit entgegenzutreten, fühlen sich die Gefertigten veranlasst, an den Herrn Minister des Aeusseren die Anfragen zu richten:

1. Wie denkt der Herr Minister über diese Haltung èechischer Vereinigungen und Pressorgane der Regierungsparteien?

2. Ist der Herr Minister bereit seine Anschauung dem Abgeordnetenhause ehestens darzulegen?

Prag, am 22. Mai 1925.

Knirsch, Ing. Jung,

Patzel, Simm, Matzner, Dr. Radda, Böllmann, Wenzel, Zierhut, Schubert, J. Mayer, Dr. Schollich, Kraus, Dr. Keibl, Dr. Spina, Dr. Hanreich, Dr. Lodgman, Pittinger, Dr. Brunar, Ing. Kallina, Sauer, Dr. Lehnert, Dr. E. Feyerfeil.

 

Pùvodní znìní ad II./5177.

Interpellation

der Abgeordneten Grünzner, Hoffmann, Taub und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Vorlage des Gesetzentwurfes über die Neuregelung des Dienstverhältnisses der Strasseneinräumer.

Am 1. Juli 1924 hielt der sozialpolitische Ausschuss des Abgeordnetenhauses eine Sitzung ab, auf deren Tagesordnung der Initiativantrag des Abgeordneten Dr. Bartosek, betreffend die Regelung der Bezüge der Strassenwärter und Strassenmeister stand. Bevor noch das Referat hierüber erstattet wurde, teilte der Vertreter des Ministeriums des Innern, Herr Ministerialrat Dr. Uhlíø mit, dass die Regierung stelbst eine Vorlage vorbereite, durch welche eine Neuregelung der Bezüge der Strassenwärter und Strassenmeister vorgenommen werden solle. Mit Rücksicht auf diesen Umstand ersuchte der Vertreter der Regierung, von der Beratung des Antrages Dr. Bartošek abzusehen und die Regierungsvorlage abzuwarten. Diesem Ersuchen des Regierungsvertreters schloss sich auch der Berichterstatter und mit ihm die Mehrheit des sozialpolitischen Aasschusses an und es wurde daher dieser Punkt von der Tagesordnung des sozialpolitischen Ausschusses abgesetzt und seither nicht mehr verhandelt.

Seither sind nun 10 Monate vergangen, ohne dass die Regierung den versprochenen Gesetzentwurf vorgelegt hätte. Im Hinblick auf diese Sachlage stellen die Gefertigten die Anfrage:

Wann gedenkt die Regierung den angekündigten Gesetzentwurf, betreffend Regelung der Bezüge der Strassenwärter und Strassenmeister dem Abgeordnetenhause vorzulegen?

Prag, am 22. Mai 1925.

Grünzner, Hoffmann, Taub,

Jokl, Heeger, Dr. Haas, Dietl, R. Fischer, Dr. Holitscher, Pohl, Blatny, Dr. Czech, Kirpal, Deutsch, Häusler, Schweichhart, Beutel, Löwa, Schiller, Schuster, Hackenberg, Schäfer, Leibl.

 

Pùvodní znìní ad III./5177.

Interpellation

der Abgeordneten Taub, Grünzner und Genossen

an die Regierung

wegen Verletzung der Koalitionsfreiheit durch den Reichsverband der Kaufmannschaft.

Der Reichsverband der Kaufmannschaft hat ein vertrauliches Rundschreiben erlassen, in welchem nach auszugsweiser Anführung des Inhaltes eines Flugblattes des Zentralverbandes der Angestellten Folgendes ausgeführt wird:

Wie Sie erkennen, ist der Grundgedanke der Denkschrift ausserordentlich unternehmerfeindlich gehalten und drängt den Lehrling unwillkürlich zu einem feindseligen Standpunkt gegenüber seinem Arbeitgeber.

Dem kann nur dadurch begegnet werden, dass man dem Lehrling den Eintritt in die Organisation durch Verbot unmöglich macht. Hiebei machen wir Sie auf § 193 b) der G. O., aufmerksam, wo es heisst, dass der Lehrling der väterlichen Zucht des Lehrherrn unterworfen und diesem daher zu Folgsamkeit, Treue und Verschwiegenheit, zu Fleiss und einem anständigen Betragen verpflichtet ist. Ferner bestimmt § 100 der G. O., dass dem Lehrherrn bezw. seinem Stellvertreter die Ueberwachung der Sitte und der Aufführung des minderjährigen Lehrlings in und ausserhalb der Werkstätte obliegt. Wie man sieht, bietet daher die G. O. jedem einzelnen Lehrherrn die Möglichkeit, dem Lehrling die Teilnahme an der Organisation zu verbieten. Wir raten Ihnen daher an, falls Sie in Kenntnis wie oben geschilderter Organisationsbestrebungen gelangen, dem Lehrling sofort Entlassung anzukündigen für den Fall, als er tatsächlich der Organisation beitritt. Dies ist mit Ihrem väterlichen Recht umso leichter in Einklang zu bringen, als der jugendliche Lehrling im Alter von 14-.18 Jahren unmöglich urteilsfähig sein kann und daher Schlagworten, wie wir sie oben zitiert haben, unfehlbar zum Opfer fallen muss, was für seinen künftigen Lebenslauf nicht von bestem Einfluss sein kann. Auch ist zu bedenken, dass Lehrlinge doch jenes Material abgeben, welches sich auf einen künftigen Unternehmerberuf vorbereitet. Ein derartiges Material in der Jungend durch Schlagworte zu vergiften, hiesse die ganze kommende Unternehmergeneration vergüten.

Das wirkungsvollste wäre allerdings, dass bereits im dem Lehrvertrage die Bedingung aufgenommen würde, dass der Lehrling solange er im jeweiligen Lehrverhältnis steht, keiner politischen. Organisation beitreten dürfte.

Schliesslich bitten wir Sie, diese unsere Mitteilungen vertraulich zur Kenntnis zu nehmen und jedenfalls nicht in Publikationen, Zeitungen etc. zu veröffentlichen, da dies nur überflüssige Reaktion aus sozialdemokratischen Kreisen hervorrufen müsste, die unserem Vorgehen sicherlich mehr schaden als nützen würde.

Der Reichsverband fordert also seine Mitglieder ganz offen auf, durch Missbrauch ihrer Stellung als Arbeitgeber die Lehrlinge an der gewerkschaftlichen Organisierung zu verhindern. Es bedarf keiner Erörterung, dass das Aufsichtsrecht, welches die Gewerbeordnung dem Lehrherrn zubilligt, auf keinen Fall das Recht in sich schliesst, die Ausübung gesetzlich gewährleisteter Rechte zu verbieten. Der Rat, Lehrlinge, welche ihrer gewerkschaftlichen Organisation beitreten, zu entlassen, ist also eine im § 144 der Verfassungsurkunde verbotene Handlung und eine Verleitung zur Uebertretung des § 1 des Gesetzes vom 12. August 1921, Nr. 309 Slg. d. G. u. V.

Das zitierte Rundschreiben zeigt aber auch, dass die dort angeführten Bestimmungen der Gewerbeordnung den heutigen Rechtsauffassungen schroff widersprechen und bringt so die Notwendigkeit der Reform dieses Gesetzes nachdrücklich in Erinnerung. Durch diese Reform würde den Versuchen gewisser Unternehmer, mittelalterliche Lehr und Arbeitsverhältnisse wieder einzuführen, am wirksamsten begegnet werden.

Wir fragen daher die Regierung:

1. Ist sie gewillt, die Koalitionsfreiheit der Lehrlinge mit allen gesetzlich zulässigen Mitteln zu schützen?

2. Ist sie bereit, der Nationalversammlung ehestens eine Gesetzvortage zu unterbreiten, wodurch die Gewerbeordnung entsprechend reformiert wird?

Prag, den 22. Mai 1925.

Taub, Grünzner,

Kaufmann, Schuster, Schweichhart, Hackenberg, Deutsch, Häusler, R. Fischer, Schiller, Heeger, Jokl, Dietl, Dr. Czech, Dr. Haas, Dr. Holitscher, Leibl, Kirpal, Schäfer, Pohl, Blatny, Löwa.

 

Pùvodní znìní ad IV./5177.

Interpellation

der Abgeordneten H. Jokl, R. Heeger, Dr. V. Haas und Genossen

an den Finanzminister

betreffend die Erschiessung eines 16jährigen Jungen an der Grenze bei Skrochowitz durch ein Organ der Finanzwache.

Anfangs April wunde der in Skrochowitz, Schlesien, bei seiner Mutter (Witwe) wohnende 16jährige Schindler, ein in der Entwicklung zurückgebliebenes unscheinbares Kind, von dem Finanzwachaufseher niedergeschossen.

Die Tat ereignete sich folgendermassen: Der Junge war an das Ufer der Oppa geeilt, um sich Weidenruten fürs Schmeckostern abzuschneiden und ist dort vom Finanzwachaufseher Kopetzky angehalten worden. In seiner Angst lief der Junge davon und der Finanzen schoss ihm mach. Da der erste Schuss fehlgegangen war, eilte er dem Fliehenden auch über den Bahndamm nach. An der Strasse machte er halt, kniete nieder und zielte, das Gewehr am Knie aufgestemmt, auf den Enteilenden, weicher eine Anhöhe gegen Braunsdorf zu, heraufrannte. Die Entfernung betrug gegen 150 Schritte. Seitwärts davon, in einer Entfernung von ungefähr 120 Schritten, hielt der Grundbesitzer E. D. aus Braunsdorf. Als der Schuss des Finanzers krachte, drehte sich der Knabe noch um und stürzte dann zu Tode getroffen, zu Boden. Finanzwachaufseher Kopetzky war der erste, welcher bei dem Unglücklichen anlangte. Der Grundbesitzer sah, wie der die Taschen desselben durchsuchte. Aus der Brust floss ein Blutstrom. Als nun Grundbesitzer E. D. bei dein zu Tode getroffenen anlangte, war es das erste, dass ihn Kopetzky fragte: Sie haben gesehen, dass ich gestürzt bin und dass sich hiebei mein Gewehr entladen hat. E. D. antwortete ihm darauf, dass dies nicht wahr sei, im Gegenteil halte er flau für einen Mörder. Vier weitere Landleute waren Zeugen des ganzen Vorfalles. Der tödlich Verletzte lebte, als er nach Braunsdorf gebracht wurde, verschied aber bald darauf in den Händen des Arztes.

In Braunsdorf war bekannt, dass der Junge hier und da nach Boblowitz ging um einige Kleinigkeiten einzukaufen. Vom einem Schmuggel des schwächlichen Knaben kann aber nicht gesprochen werden. Der Finanzaufsehr, ein ehemaliger Legionär Kopetzky, soll in kurzer Zeit wegen anderer Vorkommnisse - man munkelt da Verschiedenes - auf den vierten Dienstort versetzt worden sein.

Wir fragen den Herrn Minister:

1. Ist er geneigt sofort die notwendigen Weisungen zu erlassen, damit künftighin nicht in so leichtfertiger Weise vom der Waffe Gebrauch gemacht wird?

2. Ist er geneigt, den genannten Finanzaufseher von dem Grenzdienst wegen absoluter. Ungeeignetheit zu entfernen?

3. Ist er geneigt, der schwer getroffenen Mutter eine Entschädigung zu gewähren?

Prag, am 22. Mai 1925.

Jokl, Heeger, Dr. Haas,

Dietl, Dr. Czech, Dr. Holitscher, Deutsch, Kirpal, Hackenberg, Blatny, Kaufmann, Schuster, Leibl, Löwa, Schiller, Taub, Schweichhart, Grünzner, Pohl, Beutel, Hoffmann, Häusler, R. Fischer, Schäfer.

 

Pùvodní znìní ad V./5177.

Interpellation

der Abgeordneten Grünzner, Hoffmann, Taub send Genossen

an die Regierung

wegen Neuregelung der Ortsklasseneinteilung.

Unter den vielen berechtigten Klagen der Staatsbediensteten und Bediensteten der staatlichen Unternehmungen und Fonds spielt der Kampf um eine Neuregelung der schon seit langem vollkommen unbefriedigenden Ortsklasseneinteilung eine bedeutende, von den kompetenten Faktoren bisher durchaus nicht genügend gewürdigte Solle. Die Ortszulagen sind in ihrem Ausmasse unzulänglich, ihre Einteilung in 4 Klassen ist längst veraltet und entspricht absolut nicht den wirklichen Lebensverhältnissen.

Die Höhe der Ortszulagen bildet, da sie in einer Relation zum Grundgehalte steht, nur ein Teilproblem in der allgemeinen Frage der Regelung der Bezüge der Staatsangestellten. Auf diesem Gebiete hat die Politik der Legierung in geradezu verhängnisvoller Weise die Lebenshaltung der Staafsangestellten herabgedrückt. Nachdem schon im Dezember 1921 eine empfindliche Kürzung der Bezüge durchgeführt worden war, wurden im Dezember 1922 neuerlich die Teuerungszulagen um 20% verkürzt, wodurch namentlich das Einkommen der unteren Kategorien in sehr beträchtlicher Weise geschmälert wurde. Diese Kürzung der Bezüge war nicht etwa die Anpassung der Gehälter an eine bereits eingetretene Senkung des Preisniveaus, sondern im Gegenteil die Vorwegnahme einer angeblich zu erwartenden Verbilligung, welche die Kürzung der Bezüge nachträglich hätte rechtfertigen sollen. In Wirklichkeit ist das Gegenteil eingetreten. Der Index der Grosshandelspreise, welcher im Dezember 1922 1000 betrug, ist Ende des Jahres 1924 auf 1031 gestiegen, er betrug im Februar 1925 1048, im März nach dem Zusammenbruch der Hausse immer noch 1034. Nach dem privaten aber gewiss rocht zu ungunsten der Verkäufer gefärbten Grosshandelsindex der Národní Listy betrug der Index im Dezember 1922 949, im Dezember 1924 1019, er stieg infolge der Teuerungswelle im Februar 1925 auf 1029 und ging nach deren Abflauen nur auf 1014 zurück. Es ergibt sich daraus, dass die Lebenshaltung der Staatsangestellten jetzt schlechter ist, als sie im Dezember 1922 war. Das gilt vielleicht noch im verschärften Masse vom jenem Teile des Aufwandes zu dessen Deckung die Ortszulagen in erster Linie bestimmt sind, namentlich von dem Aufwands für die Wohnung. Die wiederholte Lockerung der Mieterschutzbestimmungen haben eine ziemlich fühlbare Steigerung der Mietzinse nach sich gezogen. Es ist insbesondere das Recht der Vermieter, den Aufwand für Reparaturen auf die Mieter abzuwälzen, dazu ausgenützt worden, die Mietzinse unverhältnismässig hoch und jedenfalls weit über das durch die Reparaturen gerechtfertige Mass emporzutreiben. Die Staatsangestellten waren also gezwungen, einen relativ, sehr ansehnlichen Teil ihres Einkommens für die Wohnung zu verwenden und trotzdem waren sie in zahlreichen Fällen genötigt, ihre Wohnungsbedürfnisse einzuschränken. All das ist von der Gesetzgebung unberücksichtigt geblieben, obwohl wiederholt Regelungen der Staatsangestelltenbezülge vorgenommen worden sind.

Ebenso wie das bisherige Grundausmass der Ortszulagen entspricht auch ihre Einteilung schon längst nicht mehr den von Grund aus geänderten tatsächlichen Lebensverhältnissen. Es kann heute absolut keine Rede mehr davon sein, dass der Grad der Teuerung in direkter Proportion zur Einwohnerzahl der Orte steht: Im Gegenteil, es ist vielfach die Tatsache zu verzeichnen, dass die Teuerung in Provinzstädten und Orten viel schärfer zum Ausdruck kommt als im der Hauptstadt. Es gibt Provinzstädte, in welchen die Lebensmittelpreise um 20 bis 30% höher sind als in Prag. Auch in den Mietpreisen ist eine gewisse Angleichung eingetreten insbesonders ist in den Kurorten und in den Orten in deren Nähe die Höhe der Mietzinse nicht geringer als in den Grosstädten. Die Einteilung in die bestehenden 4 Orts. zulagenklassen nach dem Schlüssel der Einwohnerzahl ist daher durchaus ungerecht und nicht mehr haltbar.

Die Staats und öffentlichen Angestellten wie auch die Bediensteten der vom Staate verwalteten Unternehmungen und Fonds aller Kategorien der verschiedenen Städte und Orte erheben nun schon seit Jahren die bittersten Klagen über diesen unhaltbar gewordenen Zustand und fordern in hunderten von Eingaben von der Regierung und Gesetzgebung die Ueberreihung ihrer Domizilorte in höhere Ortszulagenklassen. Diesem gerechten Verlangen Rechnung tragend wurden im Verlaufe der Jahre auch mehrfach im Abgeordnetenhause von verschiedenen Seiten darauf abzielende Initiativanträge eingebracht. Kurze Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 394 Slg. d. G. u. V. vom 20. Dezember 1922, dessen einer der Hauptmängel es war, dass es durch die Bestimmung des § 2 Teil I die Ortszulage im alten Ausmass beliess, hatten auch Regierung und Koalitionsparteien infolge der in den Kreisen der Staats und öffentlichen Bediensteten sich geltend machenden Unzufriedenheit und Erbitterung die Unhaltbarkeit der Aufrechterhaltung des Zustandes in der Ortszulagenfrage erkannt. In der Koalitionspresse wurde damals wiederholt darüber geschrieben und die Notwendigkeit der Neuregelung der Ortszulagen stark betont. Ebenso hat damals auch die Regierungskoalition wiederholt über diese der Lösung bedürfenden Frage verhandelt. Den Staatsangestellten und öffentlichen Bediensteten wurde von der Regierung und den Koalitionsparteien die baldige Regelung der Ortszulagen in Aussicht gestellt. Regierung und Koalitionsparteien haben jedoch das den Staatsangestellten und öffentlichen Bediensteten wiederholt gegebene Versprechen bis heute nicht eingelöst. Den Staatsangestellten und Bediensteten der vom Staate verwalteten Unternehmungen und Fonds wurden mit Gesetz Nr. 289 Slg. d. G. u. V. vom 22. Dezember 1924 für die Jahre 1924 und 1925 lediglich Remunerationen in Aussicht gestellt, für deren Bemessung die Ortszulagenquote zur Grundlage genommen werden soll. Diese Remunerationen können aber keinesfalls als ein Aequivalent für die bisher nicht erfolgte Ortszulagenregelung angesehen werden. Mit der Bemessung der Remunerationen auf der Grundlage der Ortszulagenquote ist aber die grundsätzliche Anerkennung der dringenden Regeluni der Ortszulagen von Seite der Regierung und der Mehrheit der Nationalversammlung erfolgt.

Wir fragen daher die Regierung:

1. Ist die Regierung bereit, eine Neuregelung der Ortszuagenklasseneinteilung in der Weise vorzunehmen, dass die Zulagen den Teuerungsverhältnissen in den einzelnen Orten angepasst werden?

2. Wann gedenkt die Regierung ihr wiederholt gegebenes Versprechen einzulösen und die betreffende Vorlage zur parlamentarischen Verhandlung vorzulegen?

Prag, den 22. Mai 1925.

Grünzner, Hoffmann, Taub,

Hackenberg, Roscher, Dr. Czech, Hillebrand, Uhl, Leibl, Beutel, Wittich, Schweichhart, Häusler, Schäfer, Kaufmann, Löwa, Blatny, Kirpal, John, Schuster, Deutsch, Dietl, R. Fischer, Jokl, Palme, Heeger.

 

Pùvodní znìní ad VI./5177.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Luschka, Dr. Spinn und Genossen

an den Minister des Innern und

an den Minister für Schulwesen

und Volkskultur

betreffend die neueste Aktion der politische Bezirksverwaltung in Hultschin zur Entnationalisierung deutscher Schulkinder.

Die politische Bezirksverwaltung in Hultschin hat in den letzten Tagen ein neues Verfahren begonnen, um denen Eltern im Bezirke, welche sich zur deutschen Nationalität bekennen und ihren Kinder n demnach deutschen Schulunterricht zuteil wenden lassen, die èechische Nationalität aufzuzwingen. In amtlichen Bescheiden vom 8. Mai 1. J., welche sämtlich die Zahl 417 führen, wird allgemein eröffnet:

Auf Grund von Erkundigungen wurde festgestellt, dass laut folgender subjektiver Zeichen Sie mährischer Nationalität sind. Sie gebrauchen im Verkehr mit Ihren Nachbarn, Bekannten und in Ihrer Familie die mährische Sprache, Ihre Eltern waren Mähren. Sie werden aufgefordert, hinnen 8 nagen zu obigen Stellung zu nehmen.

Bei einzelnen finden sich noch weitere Bemerkungen, welche die mährische (?) Nationalität beweisen sollen. Hievon seien hier als Beispiele angeführt: Bei Herrn Franz Winkler, Maurer in Gross Hoschütz, enthält die Zuschrift die Behauptung, dass er ein Kreuz mit nur mährischer Inschrift habe aufstellen lassen. Der Beteffende war in Wirklichkeit von dem verstorbenen Pfarrer Deponte, welcher auch das Geld hiezu aufgebracht hat, ersucht worden, dieses Kreuz aufzustellen, ohne den Stifter bekanntzugeben.

Bei Frau Marie v Stocklassa, Hausiererin in Krawarn, die Behauptung, dass ihre Eltern nicht ordentlich deutsch können. Wiewohl dadurch für die Nationalität dem längst grossjährigen und selbständigen Frau Marie Stocklassa nichts bewiessen wird, steht fest, dass ihre Eltern als deutsche Reichsangehörige mehrere Jahrzehnte lang in Ostpreussen hausierten und perfekt deutsch sprachen.

Bei Herrn Karo Pawlik, Gemeinderat und Kaufmann in Beneschau wird gar aus der Luft gegriffen, dass er èechische Schulen in Mährisch Ostrau besucht hat. In ähnlicher Weise sollen in zahlreichen anderen Fällen deutsche Staatsbürger ihrer èechischen Nationalität überführt werden.

Es ist klar, dass diese Bescheide, welche kein Rechtsmittel gewähren, deshalb auch als Entscheidungen nicht angesprochen werden können, den Zweck verfolgen, den Betroffenen das Einbekenntnis zur èechischen Nationalität abzuringen, nachdem gesetzliche Voraussetzungen für ein solches Verfahren nicht vorhanden sind, und die verfassungsmässige Demokratie eine derartige Beeinflussung der freien Bestimmung der eigenen Nationalität von vornherein ausschliesst. Da die Personen, welche diese Zustellung erhalten haben, bei dem im Hultschiner Ländchen herrschenden Ausnahmszustande keine Möglichkeit haben beim bevollmächtigten Kommissär hiegegen Schutz zu finden, stellen die Gefertigten an die Herren Minister des Innern und für Schulwesen und Volkskultur die Anfrage:

Ob sie den geschilderten, geschilderten unbegründeten Vorgang der politischen Bezirksverwaltung billigen, bezw. ob sie gewillt sind, durch Ausserkraftsetzung der Bescheide diesen neuen Entnationalisierungsversuch sogleich abzustellen.

Prag, am 22. Mai 1925.

Dr. Luschka, Dr. Spina,

Heller, Schälzky, Dr. W. Feierfeil, Böhr, Zierhut, Dr. Petersilka, Böllmann, Budig, Sauer, Schubert, Bobek, Mark, Scharnagl, Windirsch, Pittinger, Køepek, J. Mayer, J. Fischer, Dr. Hanreich.

 

Pùvodní znìní ad VII./5177.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Keibl und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorger

betreffend die Allgemeine Pensionsanstalt in Prag.

In der letzten Zeit mehren sich die Nachrichten, dass die Regierung die Absicht hat, in der Organisation der Allgemeinen Pensionsanstalt durchgreifende Aenderungen vorzunehmen. Diese Aenderungen sollen den Zweck haben, den deutschen Versicherten jede Möglichkeit einer gebührenden Vertretung zu nehmen. Schon bei der Einsetzung der ernannten Verwaltungskommission erfolgte eine gröbliche Benachteiligung der deutschen Angestellten, welche mit den elementarsten Grundbegriffen der Demokratie, von der sonst im hiesigen Staate ausserordentlich viel geschrieben und gesprochen wird, im geraden Gegensatze steht.

Nunmehr soll beabsichtigt sein, die deutsche Landesstelle vollkommen aufzuheben.

Alle deutschen Angestellten erklären mit allem Nachdrucke, dass sie die Aufhebung der deutschen Landesstelle als einen Angriff auf die nationalen Grundrechte der deutschen Versicherten betrachten, der geeignet wäre, das noch immer bestehende Vertrauensverhältnis der deutschen Versicherten zur Allgemeinen Pensionsanstalt vollständig zu vernichten. Sie fordern demnach von gier Regierung eine beruhigende Erklärung darüber, dass an der Zweiteilung der Allgemeinen Pensionsanstalt nichts geändert werde.

Eine weitere lebhafte Beunruhigung wird in immer weitere Kreise der Versicherten durch den Umstand getragen, dass der beteiligten Oeffentlichkeit noch immer kein Ergebnis der versicherungstechnischen Ueberprüfung über die Gebahrung der Allgemeinen Pensionsanstalt vorgelegt wurde und es wird gefordert, dass die schon längst angekündigte Versicherungsmathematische Bilanz nunmehr allen Beteiligten zugänglich gemacht wird.

Schliesslich gedenkt, Zeitungsmeldungen zufolge, die Pensionsanstalt nur an solche arbeitslose Handlungsgehilfen eine Unterstützung zur Auszahlung zu bringen, die einer Gewerkschaft angehören.

Nun ist aber ein grosser Teil der Angestellten gewerkschaftlich nicht organisiert und würde, falls diese Zeitungsmeldungen der Wirklichkeit entsprechen sollten, im Falle des Eintrittes der Stellenlosigkeit überhaupt von der Wohltat einer Unterstützung ausgeschlossen werden.

Die Gefertigten fragen demnach den Herrn Minister für soziale Fürsorge an:

1. Ist er bereit, so rasch wie möglich Neuwahlen in alle Vertretungskörperschaften der Allgemeinen Pensionsanstalt auszuschreiben und dadurch das Unrecht, welches den deutschen Angestellten durch die ernannte Verwaltungskomission zugefügt wurde, gutzumachen?

2. Ist er geneigt, dafür zu sorgen, dass die bestehende nationale Zweiteilung der Allgemeinen Pensionsanstalt auch weiterhin aufrecht erhalten bleibt?

3. Ist er bereit, zu veranlassen, dass die versicherungstechnische Ueberprüfung über die Gebahrung der Allgemeinen Pensionsanstalt so wie die versicherungsmathematische Bilanz veröffentlicht werde?

4. Ist er bereit zu veranlassen, dass die Allgemeine Pensionsanstalt die Arbeitslosenunterstützung auch an solche Handlungsgehilfen auszahlt welche gewerkschaftlich nicht organisiert sind?

Prag am 28. Mai 1925.

Dr. Keibl,

Schubert, Matzner, Böhr, Szentiványi, Windirsch, Dr. Schollich, Dr. Radda, Bobek, Dr. Jabloniczky, Dr. Körmendy-Ékes, Ing. Kallina, Dr. E. Feyerfeil, Füssy, Dr. Brunar, Dr. Lodgman, Dr. Lelley, Dr. Lehnert, Kraus, Dr. Korláth, Palkovich.

 

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