Støeda 1. èervence 1931
Mit welchem Zynismus die èechoslovakische Ausbeuterregierung auf jede Forderung der werktätigen Bevölkerungsschichten antwortet, beweist wiederum die heutige Regierungsvorlage, das Gesetz über den Angleich zu den internationalen Verträgen vom 24. April 1926 für Kraftfahrzeuge und einige Änderungen der bisherigen Vorschriften.
Ein ganzes Jahrzehnt beschäftigt sich bereits die èechoslovakische Regierung mit einem großen Automobilgesetz, was infolge der großen Unzulänglichkeiten aller bisherigen Vorschriften und Verordnungen bei der heutigen rapiden Entwicklung des Autoverkehrs dringend erforderlich ist. Die offizielle Zeitung des Autoklubs veröffentlichte schon heuer im Frühjahr einen solchen Gesetzesantrag, der vom Ministerium für öffentliche Arbeiten ausgearbeitet wurde, wobei zu bemerken ist, daß der Sekretär des Autoklubs mit im Ministerium für öffentliche Arbeiten sitzt, der bei der Ausarbeitung des Gesetzesantrages seine Finger mit im Spiel hat. Die beruflichen Kraftwagenführer, die dadurch die ersten Richtlinien des neuen Gesetzesantrages in die Hand bekamen, erkannten sofort die große Gefahr, die ihnen hieraus droht und brachten eigene Anträge durch den Verband der beruflichen Kraftwagenführer an das Ministerium für öffentliche Arbeiten und an alle Abgeordnetenklubs ein. Wie nicht anders zu erwarten war, wurden von dieser Regierung, in der sieben sozialistische Minister sitzen, alle Forderungen der beruflichen Kraftwagenführer prompt ignoriert und auch kein einziger Vertreter der daran interessierten Korporationen zu den Beratungen zugezogen.
Heute liegt nun an Stelle eines wirklichen Automobilgesetzes eine elende Mißgeburt vor, die auf längere Zeit hinaus als ein Provisorium das Automobilgesetz ersetzen soll. In diesem Gesetzesantrag ist klar ersichtlich, daß eine ganze Reihe von Ermächtigungen und harter Bestimmungen hineingeschmuggelt wurden, die eine ungeheuere Enttäuschung für die beruflichen Kraftwagenführer darstellen und ein noch verschärfteres Strafsystem bedeuten. Zum Beispiel der § 3 ermächtigt die Regierung, durch Verordnungen Änderungen und Ergänzungen der bisherigen Verordnungen je nach Wunsch eines Bürokraten vorzunehmen. Wir lehnen diesen Paragraphen ab. Die Regierung hat, wenn sie schon ein Gesetz zur Anlehnung an die internationalen Verträge im Kraftwagenverkehr vorlegt, nur nach den Bestimmungen der internationalen Verträge vom 24. April 1926 vorzugehen und hat nur über die Bestimmungen betreffend die Kennzeichnung der Wagen und ihre maximale Geschwindigkeit zu entscheiden. Alles andere ist ein Übergriff der èechoslovakischen Regierung zum Schaden der beruflichen Kraftwagenführer.
Zum § 4 der Gesetzesvorlage ist zu bemerken: Dieser beinhaltet einen unerhörten Angriff auf die beruflichen Kraftwagenführer. Der ganze Sinn dieses Paragraphen ist, daß staatliche Bezirks- und Polizeiämter ganz willkürlich anzuordnen haben, bei Übertretungen der Fahrvorschriften Geldstrafen bis zu 50 Kè sofort vom Kraftwagenführer einzuheben. Hier wird sich ereignen, daß ohne jegliche gründliche Untersuchung des wirklich Schuldigen, ganz nach dem Ermessen eines Gendarmes oder Polizisten, der betreffende Führer des Wagens mit Strafe belegt wird. Wird er nicht zahlen oder nicht zahlen können, so hat er noch mit dem Gericht zu tun, was seine Strafe verschärfen wird, denn eine Aussage eines Gendarmen oder Polizisten ist bei den bürgerlichen Klassengerichten selbstverständlich maßgebend und wenn eine ganze Armee von Gegenzeugen die Aussagen widerlegen wollte; dafür haben wir unzählige Beispiele. Das Interessanteste dabei ist, daß nach bezahlter Strafe ein Kraftwagenführer kein Recht auf eine Berufung hat. Also echt fascistische Diktaturherrschaft wird schalten und walten. Wir lehnen diesen § 4 ebenfalls zur Gänze ab.
Der Verband der beruflichen Kraftwagenführer hatte für ein Automobilgesetz eigene Anträge und Forderungen eingebracht, die zwar nicht voll und ganz unseren Standpunkt teilen und auch keine radikale Änderung herbeiführen würden, aber sie werden von uns als Grundlage minimaler Forderungen voll und ganz unterstützt. Die beruflichen Kraftwagenführer werden heute Gelegenheit haben, festzustellen, wie sich die sogenannten sozialistischen Parteien zu diesem Gesetz stellen, ob sie es in dieser unerhörten Form annehmen oder ablehnen und die Forderungen der beruflichen Kraftwagenführer unterstützen, die wir eingebracht haben.
Wir fordern die sofortige Herausgabe eines Automobilgesetzes, in welchem alle diese Forderungen der beruflichen Kraftwagenführer berücksichtigt sind. Wir halten es für unsere Pflicht, die Forderungen der beruflichen Kraftwagenführer zu unterstützen.
Die beruflichen Kraftwagenführer sind heute eine derjenigen Kategorien, die aufs erbärmlichste ausgebeutet werden, dazu kommen alle die Gefahren ihres verantwortlichen Berufes. Trotzdem Tausende dieser Leute infolge des Überangebots an Kraftwagenführern aus den Reihen derjenigen Arbeitslosen, die sich durch Absolvierung eines Kurses diesen Beruf als neue Existenz gesucht haben, überhaupt arbeitslos sind, wird anstelle der gesetzlichen achtstündigen Arbeitszeit überall 12 bis 16 und noch mehr Stunden Dienst gefordert und erzwungen, dazu ohne jede Überstundenentschädigung und ohne jede Bewilligung des Gewerbeinspektorrats, wie es sich z. B. die große Verkehrsgesellschaft in Prag leistet. Bei der heutigen Krise, die die Unternehmer besonders auszunützen versuchen, ist es nicht zu verwundern, wenn 30bis 35jährige Kraftwagenführer für die Unternehmer schon zu alt sind und aufs Pflaster geworfen werden. Umso schlimmer muß es für jeden Wagenführer ausfallen, wenn nach dem Gesetzesantrag des Arbeitsministeriums jede Strafe genau gebucht wird, was auch in die heutigen besonderen Ermächtigungen einbezogen werden kann und höchstwahrscheinlich auch wird. Jeder Unternehmer hat die Möglichkeit, sich vor der Aufnahme eines Führers zu überzeugen, wie oft dieser vorbestraft ist und wird dann unbegründet die Aufnahme ablehnen. Das ist ein Plus für die Ausbeuter, eine schwere Schädigung der Kraftwagenführer.
In dieser Zeit der schwersten Wirtschaftskrise, wo ohnedies großer Andrang zu den Arbeitsplätzen herrscht, besonders in den Kreisen der Transportarbeiter, kommt noch der Eisenbahnminister Mlèoch in seinem Exposee vom 18. Juni d. J. mit der Ankündigung, daß bis zum Herbst ein Gesetz geschaffen wird, durch das alle Autobusunternehmungen gezwungen werden, sich nach den Tarifen der Bahn zu halten. Bei der jetzigen Verteuerung der Wagen durch hohe Zölle und der Verteuerung der Betriebsstoffe ist es ganz klar, daß man auf die Vernichtung einer ganzen Reihe kleiner Autobusunternehmungen ausgeht, was dann den Verlust der Existenz für Tausende berufliche Kraftwagenführer zur Folge haben wird. So fördert die Regierung den technischen Fortschritt im Verkehr. Um der Arbeitslosigkeit im Berufe der Kraftwagenführer zu steuern, kann nur das Mittel der Herabsetzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich helfen. Dagegen aber stellt sich die ganze Regierung samt den Sozialfaszisten aller Schattierungen.
Wenn Herr Ing. Neèas von
der èechischen Sozialdemokratie im Dopravní výbor die Einhaltung
der achtstündigen Arbeitszeit forderte, so ist es sehr bezeichnend,
daß nach der Ablehnung, diesen Passus ins Gesetz aufzunehmen,
Herr Ing. Neèas einfach erklärte, daß dieser Punkt wenigstens
im Motivenbericht aufgenommen werden soll. Höhere Demagogie gibt
es nimmer, gesetzlich braucht es nicht festgesetzt zu werden,
wenn es nur zum Schein im Motivenbericht angeführt ist! Zum Schluß
wurde nicht einmal diese Konzession gemacht. So sieht die Hilfe
für die beruflichen Kraftwagenführer seitens der Sozialfaszisten
in der Praxis aus. Die beruflichen Kraftwagenführer müssen sich
von dieser Gesellschaft vollkommen loslösen und gegen sie den
schärfsten Kampf führen. Sie müssen ohne diese Elemente der sogenannten
Auch-Arbeiterführer unter revolutionärer Führung das einzige Hilfsmittel
zur Durchsetzung ihrer Forderungen in Anwendung bringen, u. zw.
sofort organisatorisch auf der Grundlage der Einheitsfront von
unten gut vorbereiten, [Další slova byla usnesením pøedsednictva
posl. snìmovny ze dne 1. èervence 1931 podle §u 9, lit. m) jedn.
øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy. Viz tìsnopiseckou zprávu
o 135. schùzi posl. snìmovny.] (Potlesk komunistických poslancù.)
Hohes Haus! Ich will mich heute abweichend von der Tagesordnung mit einem um die Lösung ringenden Problem, mit einer Frage befassen, auf deren Erledigung Millionen von Menschen warten. Es rufen Tausende Bauern und Kleinbauern nach Hilfe von Seiten des Parlaments.
Sorgenvoll, von der schweren Arbeit gebeugt, steht der praktische Landwirt und Kleinbauer vor seinen, in der Reife stehenden Feldern, nicht wissend, ob im Jahre 1931 der Ertrag der Ernte ihm einen Lohn bringt, der es möglich macht, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Staate und Öffentlichkeit, gegen seine Hilfsarbeiter nachzukommen und ihm ein menschenwürdiges Dasein nach den Begriffen des 20. Jahrhunderts zu führen möglich macht. Noch ist es sehr unbestimmt, ob jene Kreise, die mit der praktischen Landwirtschaft selten in Berührung kommen und denen noch nicht Gelegenheit geboten war, mit anzuschauen, wie beim hei ßen Sonnenbrande der Schweiß der Angehörigen der Landwirtschaft zu Boden rinnt, das notwendige Verständnis aufbringen werden und durch Bewilligung von Maßnahmen, welche die übermäßige Einfuhr regeln und beschränken sollen und dadurch die Stabilisierung und Besserung der Getreidepreise möglich machen, der Landwirtschaft helfen wollen. Die gegenwärtige Lage in der Landwirtschaft lehrt uns, daß trotz der bestehenden Gesetze zum Schutze der Landwirtschaft es noch nicht gelungen ist, derselben einen entsprechenden Erfolg ihres Fleißes und ihrer Arbeit zu sichern. Dabei muß darauf verwiesen werden, daß die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der landwirtschaftlichen Produktion aus dem Jahre 1930 durch das geringe Verständnis der nichtlandwirtschaftlichen Kreise eine Verwässerung erfahren haben und von uns in einer wirksameren Form schon vor 1 1/2 Jahren beantragt waren. Bezeichnend ist, daß die Schuldigen, die bei den internen Verhandlungen nach Möglichkeit unsere Vorschläge abschwächten, andere direkt als Gegner der von uns beantragten Maßnahmen auftraten und die Volksparteien, die sich jetzt besonders durch arge Verleumdungen und Verdrehungen auszeichnen, siehe "Deutsche Presse" vom 23. und 24. Juni, vollkommen interesselos der Notlage gegenüber standen, sich heute zum Richter aufspielen wollen. Auch unsere Außenpolitik ist keinesfalls dazu angetan, der Landwirtschaft zu helfen und Herr Außenminister Beneš hat am 23. April im Außenausschuß die Zollunion Österreich-Deutschland vom wirtschaftlichen Standpunkte ablehnen müssen, weil der Landwirtschaft dadurch der Schutz in einem zu hohen Maße zuteil geworden wäre. Das Lebensniveau des Dorfes, das im engen Zusammenhange mit der bedrohlichen Landflucht steht, soll also nach dieser Meinung unter keinen Umständen gehoben werden. Wir wissen schon, daß wir die übermäßige Einfuhr polnischer Schweine in den vergangenen Jahren, die Geheimklausel im rumänischen Handelsvertrag, womit Rumänien die Einfuhr von 200.000 Schweinen außerhalb des Vertrages gestattet wird, unserer Außenpolitik verdanken. Uns ist nicht unbekannt, daß der jugoslavische Handelsvertrag keinesfallls auf die Notlage der Landwirtschaft Rücksicht genommen hat und wir befürchten, daß bei Abschluß des ungarischen Handelsvertrages die Landwirtschaft wieder zu Schaden kommt. Was in Bukarest Herr Außenminister Beneš Rumänien und Jugoslavien versprochen hat, ist uns nicht bekannt; es kann jedoch mit Rücksicht auf den vorwiegend landwirtschaftlichen Charakter beider Staaten wiederum nur ein Zugeständnis für den vermehrten Absatz von landwirtschaftlichen Produkten in der Èechoslovakei sein. Wir müssen ein Wirtschaftsbündnis der unteren Donaustaaten und Polen ablehnen. Die landwirtschaftliche Produktion müßte in einer Zollunion von landwirtschaftlichen Staaten eine gewaltige Störung erfahren. Wir brauchen ein Wirtschaftsbündnis, wo Landwirtschaft und Industrie eine verhältnismäßig gleiche Verteilung hat und dadurch die Möglichkeit des Absatzes gegeben ist. Milchund Butterpreise, namentlich auch die Viehpreise sind im Jahre 1931 weiter zurückgegangen, haben seit vielen Jahren den tiefsten Stand erreicht und sind weit schlechter, als in den ungünstigsten Jahren der Vorkriegszeit. Auf dem Gebiete der Getreideproduktion war die èechoslovakische Landwirtschaft im Jahre 1930 das Objekt von Spekulationen der Börsenjobber, welche die hervorragende Tüchtigkeit und den Fleiß des Bauern und Kleinbauern für sich gründlich auszunützen wußten. Ungeheuere Mengen an Getreideund Mahlprodukten wurden in den Monaten September, Oktober und November des Vorjahres, namentlich aus Ungarn eingeführt. Niederer Zoll aus dem Jahre 1926 und günstige Preise des Auslandes machten die übermäßige Einfuhr den Spekulanten leicht möglich. Die Verpflichtungen, die jeder Landwirt am Ende des Jahres hat, drängten ihn zum Verkaufe seines Getreides im Spätherbste 1930 unter der ungünstigsten Preisentwicklung. Der damalige Getreidepreis betrug die Hälfte der Erzeugungskosten; die eingelagerten günstig eingekauften und eingeführten Getreidemengen wurden von den Spekulanten zurückgehalten. Als alleinige Beherrscher des Binnenmarktes nach Ablauf des ungarischen Handelsvertrages kam die Preiserhöhung des Getreides im Frühjahr 1931, von der die wenigsten Getreideproduzenten einen Vorteil hatten, weil die überschüssigen Getreidemengen bereits verkauft oder infolge des niedrigen Preises verfüttert waren. Die Zollzuschläge wurden sofort um 25 Kè per 100 kg herabgesetzt und die Änderung des Mischungsverhältnisses vorgenommen. Die Sozialdemokraten riefen schon damals nach Herabsetzung des Getreidepreises, der noch nicht die Höhe der Erzeugungskosten erlangt hatte. Zum ersten Male wurde in die Èechoslovakei russischer Weizen zu tief herabgesetzten Preisen verkauft. Wie in Erfahrung gebracht wurde, sind weitere 2000 Tonnen russischen Weizens auf dem Wege nach Prag und im Laufe des Sommers sollen noch 600 Waggon Weizen aus Rußland in die Èechoslovakei eingeführt werden. Es wurde auch dabei verraten, daß der Käufer eine gewisse Prager Einkaufsgenossenschaft ist. Es ist die Frage berechtigt, welcher Verband der Einkaufsgenossenschaft diesen russischen Weizen zu tief herabgesetzten Preisen zum Schaden der einheimischen Landwirtschaft aus jenem Staate importiert, der es auf den Ruin der europäischen Märkte, ja der europäischen Wirtschaft abgesehen hat. Neuerlich waren es Spekulanten und Schieber, welche sich am 7. Juni wagten, gegen die Schaffung von festen Preisen aufzutreten, weil es ihnen dann nicht mehr möglich ist, die in rücksichtsloser Ausnützung des Bauernschweisses und Fleisses erzielten wucherischen Gewinne zu verschleiern. Gerechter Zorn muß uns praktische Bauern und Kleibauern erfassen, wenn wir sehen, daß sich eine gewisse Sorte von Menschen mit Schiebungen der Getreidepreise wieder so einrichten möchte, wie mit der Ernte des Vorjahres. Innerpolitisch stehen die letzten Wochen, neben der bekannten Skandalaffäre, die am Freitag v. Woche ihren Abschluß gefunden hat, im Zeichen der Verhandlungen um die Sicherung der Verwertung der Getreideernte 1931, welche durch die Regelung und Beschränkung der Einfuhr zu halbwegs annehmbaren Preisen Absatz finden soll. Wir vertreten nach wie vor die Auffassung, daß sich durch entsprechende Erhöhung unserer Getreidezölle und unter Beibehaltung des Beimahlungs- und Mischungsgesetzes die Verwertung der kommenden Ernte in einer für unsere Getreideproduktion annehmbaren Form regeln ließe. Bei der gegenwärtigen politischen Entwicklung und der unverständlichen Einstellung verschiedener Parteien zu den selbstverständlichen Lebensforderungen der La ndwirtschafbaft ist es jedoch unmöglich, die Erhöhung der Getreidezölle, sowie es die angrenzenden Staaten und namentlich Österreich und Deutschland in der letzten Zeit durchgeführt haben, durchzusetzen. Von diesen Voraussetzungen mag auch das Ministerium für Landwirtschaft ausgegangen sein, als es den Gesetzesantrag über eine Getreideeinfuhrstelle dem Ministerrate vorgelegt hat. Dieser Entwurf sah die Regelung des Getreideverkehres, namentlich die Einfuhr von Getreide, Mehl und Mahlprodukten zum Schutze unserer heimischen Getreideproduktion vor und hat des weiteren auch das Ziel der Stabilisierung und Besserung der Getreidepreise auf Grund der Gestehungskosten im Inlande ins Auge gefaßt gehabt. Durch die Regelung des Getreideverkehres nach diesem Gesetzesantrage sollte in erster Linie verhindert werden, daß übermäßig große Mengen ausländischen Getreides und Mehlprodukte, die das Maß des Bedarfes der Einfuhr weit überschreiten, in die Èechoslovakei eingeführt werden. Derartige unbegründete Einfuhren drücken die Preise und führen zu Spekulationen auf Kosten der Produzenten und Konsumenten, wie wir sie im Vorjahre so auffällig zu verzeichnen hatten. Diese Getreideeinfuhrstellel wäre eine ergänzende Maßnahme der bisherigen Zoll- und handelspolitischen Regelungen gewesen und hätte es keinesfalls möglich gemacht, die bestehenden Getreide- und Mehlzölle außer Kraft zu setzen oder vielleicht das Mehlmischunggesetz und den Beimahlungszwang als überflüssig fallen zu lassen. Vom rein wirtschaftlichen Standpunkte könnten unsere Landwirte ernste Zweifel über derartige staatliche Einrichtungen haben, besonders nach den Erfahrungen mit den Getreideverkehrsanstalten der Kriegs- und Nachkriegszeit und standen dieselben der Schaffung von derartigen Einrichtungen deshalb sehr vorsichtig gegenüber. Auch die geplante Einfuhrstelle oder die in Behandlung stehende Kommission kann nur als eine vorübergehende ausnahmsweise Maßnahme, die zeitlich begrenzt sein muß, angesehen werden. Der Gesetzesantrag, ob Einfuhrstelle oder Kommission, würde nur deshalb unsere Zustimmung finden, weil eine andere Möglichkeit der Sicherung der Verwertung der Ernte 1931 angesichts der gegenwärtigen Verhältnisse nicht gegeben ist. Diese Beschränkungen der Einfuhr hätten bei einigem guten Willen unserer Außenpolitik schon längst auf Grund des Artikels 8 der Zollgesetznovelle vom Jahre 1926 erfolgen können. Der Artikel 8 besagt, daß der Staat die Einfuhr eines Produktes beschränken oder sperren kann, wenn ein Erwerbszweig in seiner Existenz bedroht ist. Daß dies bei der Landwirtschaft schon durch 2 Jahre der Fall ist und diese nur durch Aufnahme von Hypothekarkrediten und der bescheidensten Lebensweise sich erhält, muß auch den maßgebenden Faktoren in diesem Staate schon längst bekannt sein. Es klingt geradezu unglaublich, wenn von nichtlandwirtschaftlicher Seite und namentlich der Presse, den Vertretern der Landwirtschaft im Parlamente der Vorwurf gemacht wird, daß die ganze Handelspolitik zum Schaden der anderen Berufstände von den Agrariern beeinflußt und beherrscht wird. Wenn dem so wäre, dann hätte wohl die Verschlechterung der Verhältnisse der Landwirtschaft unmöglich eintreten können. Die Einfuhrstelle, in den gegenwärtigen Verhandlungen Kommission genannt, müßte sich mit Rücksicht auf die Dumping-Angebote des Auslandes mit der Regelung der Einfuhr von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und Mais befassen. Die Regelung der Einfuhr von Hafer liegt im besonderen Interesse der Kleinlandwirtschaft, die Bewirtschaftung des Maises muß mit Rücksicht auf die Slovakei erfolgen. Verschiedene Staaten haben derartige Organisationen zwar in Erwägung gezogen, doch nicht eingeführt, sondern haben ein der Krisenzeit besonders angepaßtes Zollsystem geschaffen, was unsere nichtlandwirtschaftlichen Kreise bisher unmöglich gemacht haben. Im Rahmen einer Getreideeinfuhrstelle oder Kommission ließen sich bei zweckmäßiger Organisation die Inlandspreise von Getreide und Mehl gegen alle handelspolitischen und sonstigen Einflüsse des Auslandes auf die gewünschte Höhe im Inlande stabilisieren. Man könnte den Landwirten, Müllern und Händlern eine verläßliche Kalkulation sichern, eine wirtschaftliche Verkaufsorganisation aufbauen und unnötige Transporte einschränken. Vor allem ist notwendig, daß eine billige Verwaltung eingesetzt würde und es müßte die Schaffung vieler neuer Versorgungsstellen vermieden werden. Der maßgebende Einfluß der praktischen Landwirtschaft und landwirtschaftlichen Genossenschaften muß oberstes Prinzip volkswirtschaftlicher Einsicht sein, soll doch diese Maßnahme in erster Linie eine Landwirtschaftshilfe darstellen. Wenn die Einfuhrstelle oder Kommission ihren Zweck erfüllen sollte, dann müßte die Leitung ohne jede amtliche Schwerfälligkeit erfolgen.
Strenge Aufsicht und Kontrolle in den Grenzstationen müßte geübt werden und die Übernahme zur Förderung nur dann zugegeben, wenn die Sendung mit der Bewilligungsklausel der Kommission versehen ist. Der Getreideexporthandel, sowie der Handel mit Getreide im Inlande braucht durch diese Einfuhrstelle nicht berührt werden; es könnten ansonsten sehr wertvolle Geschäftsverbindungen der landwirtschaftlichen Genossenschaften und Getreidehändler gestört werden. Ich verweise dabei in erster Linie auf den jahrelangen Export der Gerste nach Deutschland. Eine Getreideeinfuhrstelle oder Kommission hätte ja doch in erster Linie den Zweck, den Zustrom von ausländischem Getreide abzuwehren und nach Bedarf die Einfuhr zu regeln, wäre also eine Einfuhrorganisation. Der Ausbau der landwirtschaftlichen Lagerhäuser, namentlich die bedeutende Erweiterung der Lagerräume ist für die Getreidebewirtschaftung für die Zukunft von großer Bedeutung und staatliche Förderung unseres Genossenschaftswesens mehr denn je notwendig. Da die Einfuhrstelle in den Inlandsverkehr in keiner Weise einzugreifen beabsichtigt, ist es unverständlich, warum sich die Vertreter der Industrie, insbesondere aber des Gewerbestandes sowie des Kleinhandels gegen diese Einrichtung wenden, wo für die Landwirtschaft die Regelung der Getreideeinfuhr eine Lebensfrage bedeutet. Die Kaufkraft der Landwirtschaft wirkt sich bei der Industrie und im Gewerbe sehr stark aus und die heutige Industriekrise muß in erster Linie als eine Folge der gesunkenen Kaufkraft der Landwirtschaft bezeichnet werden. Die landwirtschaftlichen Maschinenfabriken Bächer und Prazner in Raudnitz haben im Laufe des letzten Jahres 2/3 der Arbeiterschaft entlassen müssen, weil die geschwundene Kaufkraft der Landwirtschaft Investitionen in Form von Einstellung neuer Maschinen nicht zuläßt. Das uns vom Handelsministerium angebotene Bewilligungsverfahren müssen wir als ungenügend ablehnen, weil die Entscheidungen über so wichtige Angelegenheiten in die Hände eines Ministerialbeamten gelegt werden sollen. Bezeichnend ist, daß diejenigen Kreise, die heute plötzlich als Verfechter der Wirtschaftsfreiheit bei Bekanntwerden des Gesetzentwurfes über die Errichtung einer Getreideausfuhrstelle auftraten, anderseits eine Reihe von Privatmonopolen geschaffen haben und die Träger der schädlichen Vertrustungen und Kartelle der Industrie sind. Sie haben das Eisenkartell, das Drahtkartell usw. geschaffen und die Truste und Kartelle beherr schen bis zu den einfachsten Geräten die Preisbildung; sie nehmen keine Rücksicht auf die schwierige Lage von arbeitenden Menschen und treiben ihre Ausbeutung weiter. Herr Hodáè ist es wiederum, welcher der Landwirtschaft den Lohn für ihre mühselige Arbeit strittig macht, dafür aber sorgt, daß die vertrusteten und kartellierten Industrien Millionengewinne zum Schaden der Volkswirtschaft einheimsen können. Besonders notwendig ist, daß im Zusammenhange mit der Regelung der Einfuhr von Getreide und Mahlprodukten endlich einmal die Festsetzung des Verdienstes des Zwischenhandels vorgenommen wird, damit nicht unnütze Verteuerungen auf Kosten des Produzenten und Konsumenten eintreten. Wir haben überhaupt viel zu viel Händler und Kaufleute; ohne jede Gewerbeberechtigung wird heutzutage mit den verschiedensten Artikeln gehandelt, namentlich aber mit landwirtschaftlichen Produkten. Durch die Unmasse der Händler wird der Umsatz des Einzelnen niedriger und muß dadurch der Zwischengewinn naturgemäß erhöht werden. Vor allem muß streng darauf Bedacht genommen werden, daß nach Möglichkeit der verteuernde Zwischenhandel ausgeschaltet wird. In der Zeit der Not der Produzenten und Konsumenten ist es mir unverständlich, daß das Handelsministerium sich mit dem Gedanken der Herausgabe eines Erlasses befaßt, der die Viehschlachtung und den Fleischverkauf durch Landwirte beschränken soll. Überall spornt man dieselben zur Rationalisierung des Wirtschaftsbetriebes an und wenn er auf dem Gebiete der Viehproduktion zu einer rationellen Verwertung seiner Erzeugnisse schreiten will, fällt man ihm in den Rücken. Das Fleischausschroten ist ein Akt der Selbsthilfe, der nur dann ausgeführt wird, wenn die Möglichkeit des Absatzes, wie in der gegenwärtigen Zeit bei einem Lebendgewichtspreise von 5 Kè bei Schweinen nicht gegeben ist. Wahrscheinlich beabsichtigt das Handelsministerium die Schlachtung und Fleischausschrotung an derart erschwerende Bedingungen zu knüpfen, daß die Landwirtschaft zum Verzichte gezwungen sein wird. Es muß unbedingt verlangt werden, daß das Handelsministerium seinen Erlaß nicht ohne vorherige Einvernahme mit dem Landwirtschaftsministerium und den landwirtschaftlichen Spitzenorganisationen herausgibt, damit nicht wieder eine Verwirrung, wie mit dem Erlasse vom 19. Mai 1931 über das Bewilligungsverfahren für die Obstausfuhr und der Verleihung des alleinigen Rechtes der Ausfuhr an eine Exportgesellschaft, entsteht. Diese Erlaß bedeutet einen vernichtenden Schlag gegen unsere Obstbauer n, die in der Zeit der Not an einige wenige Obstspekulanten ausgeliefert werden sollen. Trotz unseres ununterbrochenen Einspruches und der ablehnenden Haltung des berechtigten steuerzahlenden Obsthandels hat das Handelsministerium es noch nicht für notwendig gefunden, diesen Anschlag auf die Existenz unserer Obstbauern zurückzunehmen und es möge das Ministerium für Landwirtschaft die freie Obstausfuhr den Genossenschaften der Obstbauern und dem berechtigten, mit den Obstbauern zusammenarbeitenden Handel durchsetzen. Der Getreidepreis kann den Erzeugungskosten bei Roggen und Weizen entsprechend festgelegt werden, ohne daß der Brot- und Weißgebäckspreis eine höhere Belastung für die Konsumenten bringen muß. Die Verdienste des verarbeitenden Gewerbes und der Genossenschaften müssen zu einer Zeit auf das Äußerste eingeschränkt werden, wo der Landwirt und Kleinbauer seit 18 Monaten seine Erzeugnisse unter den Gestehungskosten verkaufen muß und der Konsument keine Verdienstmöglichkeit hat. Der Getreidebau, der durch die Regelung der Einfuhr für die Zukunft erhalten bleiben soll, ist mitbestimmend auch für das Schicksal des Gebirgsbauern als Viehzüchter und Schweineproduzenten. Die Überproduktion an Schweinen, die das ununterbrochene Zurückgehen der Schweinepreise zur Folge hatte, welcher Preis heute auf der Hälfte der Erzeugungskosten steht, ist darauf zurückzuführen, daß im Vorjahre infolge des niedrigen Getreidepreises die Getreideernte zum großen Teil zur Verfütterung kam und auf diese Art und Weise dem Viehzüchter und Schweineproduzenten, namentlich dem Kleinbauer und dem Getreidebauer eine scharfe Konkurenz entstand. Die Erfahrungen des Jahres 1930 haben zur Genüge gelehrt, daß alle Zweige der Landwirtschaft eines gleichmäßigen Schutzes bedürfen, weil durch einseitige Interessenvertretung die Umstellung sofort erfolgt und dadurch die Möglichkeit der Überproduktion in kürzester Zeit gegeben ist. Ein harter Kampf war um die Festlegung der Richtpreise im Gesetzentwurf über die Einfuhrstelle seit Wochen entbrannt. Es handelt sich um jene Preise, zu welchen das aus dem Auslande eingeführte Getreide in den Verkehr im Inlande gebracht werden soll. Was sich hier der Herr Ernährungsminister Bechynì als Repräsentant der sozialdemokratischen Parteien erlaubt hat, ist geradezu empörend. Der Landwirtschaft billigt er Preise zu, die 25% unter den Erzeugungskosten stehen, so zum Beispiel bei Roggen 1.37 Kè per 1 kg, während er der Erzeugung von Brot und Weißgebäck 20% Verdienst berechnet. Es ist uns nicht unbekannt, daß Herr Lustig von der sozialistischen Großeinkaufsgesellschaft, die auch im Zusammenhange mit der Einfuhr des russischen Weizens zu tief herabgesetzten Preisen genannt wird, sein Ratgeber ist und wir wissen auch, daß der Herr Ernährungsminister mit diesem Gehaben nicht die Interessen der Arbeiterschaft zu wahren sucht, sondern in erster Linie die der großen sozialistischen Einrichtungen, wie Bäckereien, Konsumgenossenschaften, Warenhäuser u. a. m. bei welchen Einrichtungen die Arbeiter aber keinesfalls billige Einkäufe besorgen können. Verwaltungsspesen und Überzahlungen an leitende Personen bedingen hohe Verkaufspreise. Es kommt hier der bezeichnende Ausspruch eines privaten Bäckers mir gegenüber zur besonderen Geltung: Wir Bäcker sind froh, daß die Arbeiterbäckereien bestehen, weil sie uns die Preise halten, ansonsten wir schon längst hätten mit Brot und Semmeln billiger werden müssen. Im Jahre 1925, zu einer Zeit, wo die Getreidepreise einen starken Rückgang aufzuweisen hatten, wurde beim Ernährungsministerium über die Herabsetzung des Preises von Brot und Weißgebäck verhandelt. Die privaten Bäcker stimmten einer Herabsetzung zu, die Vertreter der Arbeiterbäckereien lehnten eine solche ab. (Hört! Hört!) Am 6. November 1930 hat Herr Minister Bechynì im Ernährungsausschuß erklärt, daß der notleidenden Landwirtschaft etwas gegeben werden muß. Die "Prager Presse" hat diese Erklärung in großer Aufmachung gebracht und wir müssen diese Redewendung des Ernährungsministers angesichts des Widerstandes, den er bei allen Gesetzen zum Schutze der landwirtschaftlichen Produktion geleistet hat, als eine Frozzelei empfinden. Entsprechenden Butter- und Milchzoll hat er unmöglich gemacht, den Grundpreis bei den Zuschlagszöllen für Schweine und Rindvieh herabgedrückt, unsere Anträge vom 10. Jänner 1930, die geeignet waren rechtzeitige Hilfe für die Landwirtschaft zu bringen, als eine Ungeduld der Vertreter der Landwirtschaft, welche den Zusammenhang mit den Konsumenten verloren haben und die zoll- und handelspolitischen Folgen übersehen, gekennzeichnet. Herr Minister Bechynì ist unausgesetzt bestrebt, nachzuweisen, daß die Landwirtschaft noch ihren Mann ernährt. Bei Festsetzungen des Richtpreises für die Abgabe des Getreides im Inlande darf vor allem nicht der mit 20% Verdienst berechnete Brotpreis, sondern die Erzeugungskosten als Grundlage der Kalkulation genommen werden. Ohne jede Begründung und zu Unrecht, hat man schon seinerzeit 11% vom Grundpreise bei der Beschlußfassung des Gesetzes über die Zollzuschläge in Abzug gebracht und es ist unglaublich, daß trotz Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage in der Landwirtschaft im Laufe der letzten 6 Monate man die damals bewilligten Richtpreise heute nicht mehr gelten lassen will. Man verweist immer auf den Schundpreis von 80 h im Herbst 1930 und mit diesen Almosen und Betteln will man die niedrigen Richtpreise erzwingen. Mit Roggenpreisen unter 1.65 Kè, mit einem Weizenpreis von weniger als 1.85 Kè, mit einem Preise von Gerste unter 1.65 Kè und Haferpreise unter 1.45 Kè, ist der Landwirtschaft keinesfalls geholfen. Industrievertreter und sozialistische Parteien haben der Landwirtschaft diese Erzeugungskosten verweigert und deshalb sind die Verhandlungen in Stokken geraten. Wir lehnen dieses Allmosen ab; Demagogie und frecher Hohn derjenigen, die bisher kein Wort gegen das Verhalten des Industrieritters Herrn Hodáè und der Sozialdemokraten bei den Verhandlungen wegen der Sicherung der Ernte 1931 verloren haben, machen die Vertreter der Landwirtschaft für die Zerschlagung der Verhandlungen verantwortlich, weil sie diesen Bettel abgelehnt haben. Es muß dabei auf die Verhandlungen über derartige Einrichtungen seinerzeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz verwiesen werden. Deutschland hatte mit Zustimmung der Sozialisten einen Richtpreis von 208 Kè bei Weizen und 184 Kè bei Roggen; der Grundpreis bei der Behandlung der Frage eines Getreidemonopols in Österreich betrug bei Weizen 218 und bei Roggen 190 Kè. Die von mir, oben angeführten und verlangten Preise sind Mindestpreise, wenn die in den letzten 2 Jahren arg verschuldete Landwirtschaft nur halbwegs bestehen soll. Bei letzterer gibt es keinen Abbau der Regie, welche seinerzeit unter der Geltung günstigerer Einkommensverhältnisse festgelegt worden ist. Die Preise der Bedarfsartikel sind dieselben geblieben, die Steuern haben keine Ermäßigung erfahren, die Löhne stammen aus der Zeit der doppelten Getreide- und Viehpreise. Wir wollen absolut unseren Arbeitern, die mit uns gemeinschaftlich die mühselige Arbeit verrichten und die zu uns gehören, nicht weniger bezahlen, doch muß uns anderseits auch die Möglichkeit einer entsprechenden Bezahlung durch annehmbare Preise unserer Produkte gegeben sein. Diese Tatsache der unverminderten Regie empfindet der Landwirt in der gegenwärtigen Zeit doppelt schwer. Vor wenigen Tagen wurde mir von nichtlandwirtschaftlicher Seite der Vorwurf gemacht, daß wir vor 2 Jahren eine derartige Einfuhrstelle mit besseren Richtpreisen hätten erlangen können. Dieser Vorwurf ist vollkommen ungerechtfertigt, weil von sozialistischer Seite bei Einführung ein Getreidemonopols die gänzliche Aufnebung des Zolles, die billige Abgabe des eingeführten Getreides, der Ausbau zu einer dauernden Institution und der übermäßige Einfluß des Ernährungsministeriums in Vertretung des Herrn Lustig verlangt wurde. Aus diesen Gründen waren wir verpflichtet, vor 16 Monaten das Getreidemonopol abzulehnen. Vor 2 Jahren war von einer derartigen Regelung der Getreideeinfuhr überhaupt noch keine Rede. Im Zusammenhange mit der Regelung der Einfuhr von Getreide und Mahlprodukten, muß auch die Regelung des Inlandsabsatzes erfolgen. Dies ist Aufgabe der landwirtschaftlichen Genossenschaften. Es hat in dieser Hinsicht bereits der Genossenschaftsverband in Brünn entsprechende Vorsorge getroffen und werden bestimmt auch die Genossenschaftsverbände in Prag dem Beispiele folgen, damit nicht durch plötzliche Überschwemmung des Inlandsmarktes der Getreideproduktion Schaden erwächst. Die Landwirte werden verpflichtet, nach der Ernte ihre gesammten überschüssigen Getreidemengen anzumelden, während die Abberufung durch das Lagerhaus so erfolgt, daß durch das ganze Jahr wöchentlich und monatlich dieselben Mengen dem Konsum zugeführt werden. Der Genossenschaftsverband stellt den ihm angeschlossenen Lagerhäusern die notwendigen Kredite zur Verfügung, damit den Landwirten bei der Anmeldung eine Anzahlung von 30% gegeben werden kann. Bei der Anlieferung des Getreides erfolgt dann die Bewertung der Qualität und es hängt die Höhe der weiteren Zahlungen von dieser Bewertung ab. Mit Jahresabschluß wird die Abrechnung auf Grund des erzielten Jahresdurchschnittes durchgeführt. Durch die Qualitätssortierung wird den Ansprüchen der Bäcker und Müller entsprochen werden können. Wenn bei uns erforderliche und dringend notwendige Maßnahmen im Interesse der Landwirtschaft geschaffen werden sollen, müssen erst wochen- und monatelange Verhandlungen gepflogen werden und haben durch diese langwierigen Verhandlungen die beschlossenen Gesetze oft an Wert verloren, weil sie zu spät in Kraft getreten sind. Dies zeigt sich auch wieder bei den Verhandlungen über die Regelung und Beschränkung der Einfuhr von Getreide- und Mahlprodukten, wo die nichtlandwirtschaftlichen Kreise erst die Form ablehnten, dann der Landwirtsch aft die Erzeugungskosten nicht zubilligten und schließlich eine Einrichtung anstreben, wo der Einfluß der Landwirtschaft möglichst ausgeschaltet werden soll. Es hat den Anschein, als ob man die Verhandlungen über die Sicherung der Ernte 1931 überhaupt zerschlagen wollte, uns mit dem Bewilligungsverfahren abspeisen. Die Verlängerung des Gesetzes über die Mehlmischung und den Beimahlungszwang muß erfolgen, da das Fehlen dieses Gesetzes einen Großteil unserer Arbeit für die Landwirtschaft im Jahre 1930 zu Nichte machen würde. Eine große Hilfe für die heimische Landwirtschaft wäre es, wenn endlich einmal unsere Konsumentenschaft die Achtung vor der Inlandsproduktion zeigen würde. Die katastrophalen Viehpreise, die im letzten Vierteljahre bis auf die Hälfte der Erzeugungskosten gefallen sind, erfordern noch eine Regelung der vor einem Jahr beschlossenen Viehzölle, deren Wirksamkeit schon seinerzeit von unserer Seite bezweifelt wurde und die als Zuschlagszölle keinesfalls den Zweck erfüllen. Der Verfall des Preises von Milch und Butter macht es notwendig, daß die Molkereiprodukte einen entsprechenden Schutz gegenüber der ausländischen Konkurrenz erhalten und dadurch die Möglichkeit einer gesunden Preisbildung und Absatzes gegeben wird. Der Bauer und Kleinbauer kann sich seit Jahren nur noch dadurch halten, daß er von der Substanz seines Besitzes zehrt und mit Weib und Kindern ohne Lohn arbeitet. Ein Frondienst moderner Art, der dem sicheren Verderben entgegenführt. Die Zeit ist vorgeschritten, die Sicherung der Verwertung der Ernte durch gesetzmäßige Maßnahmen drängt, ist doch bereits zwischen Kralup und Raudnitz der Schnitt der Wintergerste zu beobachten dem in 8 Tagen der Kornschnitt folgt. Der Erledigung steht vom zoll- und handelspolitischen Standpunkte nichts im Wege und wäre bei einigem guten Willen schon früher möglich gewesen, da durch die Schaffung einer Einfuhrstelle die bestehenden Handelsverträge keinesfalls berührt werden. Wenn es nicht gelingen sollte, durch die Sicherung der Verwertung der Ernte eine Verbesserung und Stabilisierung der Getreide- und Viehpreise zu erlangen, dann müßten wir praktische Bauern mit schmerzlichen Gefühlen und großer Unzufriedenheit in die Ferien gehen. Wenn wir mit leeren Händen nach Hause kommen, dann trifft uns keine Schuld, wir haben uns seit 2 Jahren unausgesetzt bemüht, der Landwirtschaft in gesetzgeberischer Hinsicht zu helfen.
Die Gegner der Landwirtschaft waren stärker, sie sind über die notwendigen Lebensforderungen der Landwirtschaft hinweggegangen, sie haben einen Pyrrhussieg errungen, dessen sie sich nicht erfreuen werden. Die beste Stütze jedes Volkes, jedes Staates, die Landwirtschaft in Gefahr zu bringen, zeigt von wenig staatsmännischer Einsicht, sondern ist das Diktat kurzsichtiger, parteipolitischer Bestrebungen.
Wir Abgeordneten und Senatoren des Bundes der Landwirte, die wir uns durch 2 volle Jahre unausgesetzt bemühen, die landwirtschaftliche Produktion durch gesetzliche Bestimmungen zu schützen, um den Bauern und Kleinbauern die Existenz zu sichern, die wir den anderen Berufsschichten willig das gegeben haben, was zur Verbesserung ihrer Lebenslage beigetragen hat, haben an einer Regierungsmehrheit, wo sich die Repräsentanten der Sozialdemokraten, der Industrie und des Handels gegenüber den Lebensinteressen der Landwirtschaft so ablehnend verhalten, wie bei den Verhandlungen über die Sicherung der Verwertung der Ernte 1931, jegliches Interesse verloren und werden unser Verhalten fernerhin dar, nach einrichten.
Wenn wir uns noch zur weiteren
Mitarbeit entschließen, so nur deshalb, um die landwirtschaftlichen
Interessen, die auch Volksinteressen sind, nicht vollständig den
Gegnern der Landwirtschaft auszuliefern. (Potlesk.)