Støeda 13. èervence 1932
Meine Herren! Der Immunitätsausschuß legt dem Abgeordnetenhaus den Antrag vor, mich dem Kreisgericht Reichenberg wegen Vergehen und Verbrechen nach den §§ 5, 312, 81, 152 und 153 auszuliefern.
Diesem Auslieferungsbegehren des Kreisgerichtes in Reichenberg liegt folgender Tatbestand zugrunde: Am 8. Juni 1930, am Pfingstsonntag, hat die kommunistische Jugend im Verein mit der kommunistischen Partei in Reichenberg ihren Pfingstjugendtag veranstaltet. Anläßlich dieser Veranstaltung kam es bereits am Vormittag von Seiten der Polizei in Reichenberg [ ]. Eine ganze Reihe von jugendlichen Arbeitern wurde verhaftet, nach ihrer Verhaftung von der Polizei geprügelt und dem Kreisgericht überstellt. Unter anderem wurde auch Sen. Pilz verhaftet und dem Kreisgericht eingeliefert. [ ] der Senat mußte beschließen, daß Sen. Gen. Pilz sofort in Freiheit zu setzen ist. Es ist uns gelungen, [ ] die Arbeiterschaft von aktiven. Zusammenstößen mit der Polizei abzuhalten, obwohl dies schwer gewesen ist. Wir haben das vormittägige Meeting verhältnismäßig ruhig zu Ende geführt und haben dann nachträglich den Zug der Arbeiter von Reichenberg nach Maffersdorf geführt, wo im Laufe des Nachmittags ein Gartenfest stattfand. Daran beteiligte sich eine große Zahl der werktätigen Bevölkerung nicht nur aus Maffersdorf, sondern aus dem ganzen Reichenberger und Gablonzer Bezirk. Während dieser Zeit fand eine Konferenz der Jugendlichen und der Partei im Maffersdorfer Arbeiterheim statt, an der auch ich, der Abg. Gen. Höhnel, die Abg. Kuhn und eine Reihe anderer Funktionäre teilnahmen. Während wir in der Konferenz waren, wurde uns mitgeteilt, daß sich am Festplatz im Garten des Arbeiterheimes ein Spitzel, ein Konfident herumtreibe, der die Arbeiterschaft provoziere. Da uns an einem klaglosen Verlauf des Jugendtages nicht nur politisch, sondern auch finanziell gelegen war, wurde ich beauftragt, in den Garten zu gehen, um dort nachzusehen und irgendwelche Reibereien und Zusammenstöße zu verhindern. Ich habe mich dieser Aufgabe unterzogen, bin hinuntergegangen. schon vom Treppenabsatz des ersten Stockwerkes konnte ich beobachten, daß unten sich eine größere Menschenansammlung gebildet hat und daß größere Massen sich in lebhafter Diskussion und in Streit befinden. Als ich hinunterkam, mußte ich mir mühsam einen Weg bis zum Mittelpunkt bahnen, wo ich dann auf diese diskutierenden Arbeiter einredete. Ich ersuchte sie, jetzt, nachdem das Fest beinahe seinen Abschluß gefunden hat, esnicht durch irgendwelche unbesonnene Handlungen zu stören, und ich ersuchte insbesondere denjenigen, um den sich der ganze Streit gedreht hat, den ich persönlich nicht kannte, den ich früher nie gesehen habe und von dem ich erst später erfahren habe, daß er der Zivilangestellte der Staatspolizei Ludwig Oswald gewesen ist, er möge so freundlich sein, wenigstens den Platz zu verlassen, damit Ruhe eintritt. Ich habe ihn gefragt, ob er dienstlich oder privat hier ist. Darauf hat er mir keine Antwort gegeben und erst später, als sich der Tumult schon etwas gelegt hat, hat er mir erklärt, daß er nicht direkt offiziell hergeschickt worden ist, daß er aus eigenem Interesse teilnimmt. Ich habe ihn gefragt, warum er sich nicht bei der Kasse gemeldet oder bei den Veranstaltern vorgestellt hat, nachdem er doch wissen mußte, daß ihn die Arbeiter in Reichenberg kennen und daß unliebsame Zwischenfälle, bei denen er der Leidtragende sein könnte, stattfinden werden. Er hat darauf keine Antwort gegeben, er hat aber die Möglichkeit, die ihm dadurch geboten wurde, daß ich Ruhe geschaffen habe, dazu benützt, um aus dem Kreise hinauszugelangen. Er ist über die Böschung hinuntergesprungen und zum Ausgang geeilt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist diesem Polizeiangestellten nicht das Mindeste von Seiten der Arbeiter auf dem Gartenfest passiert. Er ist vollständig ungeschoren bis zum Ausgang gekommen, denn ich habe ihn bis zum Ausgang beobachten können, bis er um die Ecke des Arbeiterheims verschwunden ist. Aber dort ist der Polizeiangestellte nach Angaben, die mir später von Seite der Arbeiterschaft gemacht wurden, angeblich gestürzt. Warum und weshalb, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich konnte das nicht beobachten, ich habe mich auch nicht mehr dafür interessiert, denn ich habe diesen Zwischenfall als erledigt betrachtet. Er ist dort gestürzt und hat sich bei diesem Sturz angeblich einige Verletzungen zugezogen. Ich bin dann wieder zu dem Feste gegangen, um daran teilzunehmen. Nach einer ganz kurzen Weile ist ein größeres Polizeiaufgebot mit einem Kommandanten an der Spitze erschienen, der das Gartenfest für aufgehoben erklärt hat. Es wurden dort einige Verhaftungen vorgenommen, angeblich deshalb, weil der Polizeikonfident verprügelt wurde und weil er einige Verletzungen erlitten hat. Ich habe mich selbstverständlich gegen den intervenierenden Polizeikommandanten gestellt und habe erklärt, daß es nicht wahr ist, daß der Polizeikonfident Prügel bekommen hat, wenigstens so lange ich das beobachten konnte. Trotzdem wurde das Gartenfest aufgehoben, und die Arbeiter mußten, wie man es ja meistens bei derartigen Versammlungen beobachtet hat, rücksichtslos gezwungen, in kürzester Zeit das Arbeiterheim verlassen. Und nun konstruierte man von Seite des Reichenberger Kreisgerichtes die ungeheuerliche Anklage gegen mich. Man erklärt, daß ich Anstifter und Führer bin. Ich bekenne mich dazu, daß ich angesichts des Polizeiaufgebotes, das nachträglich in den Garten gedrungen ist, die Arbeiter verteidigt habe, daß ich auf Grund meiner Kenntnis des ganzen Sachverhaltes dem Polizeikommandanten erklärt habe, daß er keine Ursache hat, gegen die Arbeiterschaft einzuschreiten. Ich stelle fest, daß diese Anklage, wegen der ich ausgeliefert werden soll, ganz offensichtlich konstruiert ist. Ich stelle fest, daß insbesonderw die Anklage nach § 312, öffentliche Ehrenbeleidigung, aus dem Finger gesogen ist. Ich war vormittag auf der Poliziedirektion, als Gen. Pilz und eine Reihe von Arbeitern verhaftet gewesen sind, um dort gegen die Verhaftungen zu protestieren. Bei dieser Gelegenheit sind im Lokal der Polizei in Reichenberg ungefähr 30 Polizisten anwesend gewesen. In Gegenwart dieser 30 Polizisten ähnliche Äußerungen zu machen, wie mir von Seite des Kreisgerichtes in Reichenberg von der Anklage unterschoben wird, zu sagen: "Ich pfeife auf Euere Gesetze, die gehen mich nichts an", das verbietet mir schon, glaube ich, wenn nicht der persönliche Anstand, so doch zweifellos die politische Klugheit. Eine andere Disharmonie, andere Zwischenfälle, andere Zusammenstöße mit Polizisten habe ich auf dem ganzen Jugendtage außer auf der Polizeiwachstube und außer der Verhandlung auf dem Gartenfest im Maffersdorfer Arbeiterheim nicht gehabt. Ich stelle fest, daß die Anklage wegen § 312, Beleidigung eines öffentlichen Beamten, vollständig aus den Fingern gesogen, aus der Luft gegriffen ist und nur zeigt, wie diese Anklage konstruiert wurde. Ich stelle weiter fest, daß ich nicht beteiligt war an Vorbereitungen, daß es keiner Vorbereitungen bedurft hat, daß die Vorbereitungen letzten Endes dem [ ] Auftreten der Reichenberger Staatspolizei zuzuschreiben sind. Ich stelle fest, daß die Anklage nach § 5 in keiner Weise mich einer Mittäterschaft beschuldigen kann und daß diese Anklage offensichtlich dazu dient, kommunistische Funktionäre der Gerechtigkeit des Reichenberger Kreisgerichtes auszuliefern.
Ich würde mich nicht an das Abgeordnetenhaus wenden, wenn ich die Gewißheit hätte, daß die sogenannte bürgerliche Gerechtigkeit vor dem Reichenberger Kreisgericht bestehen würde. Aber vor diesem Kreisgericht ist die offensichtliche Tendenz maßgebend, daß Leute, auch wenn sie nichts begangen haben, denen man nichts nachweisen kann, nur deshalb verurteilt werden, weil sie Angehörige der kommunistischen Partei, Angehörige irgendeiner revolutionären Organisation sind. Das ist genug für das Reichenberger Kreisgericht, um den Betreffenden auf Wochen oder Monate hinter Kerkermauern zu bringen. Ich würde mich nicht an das Abgeordnetenhaus wenden, wenn diese Tatsachen nicht vorhanden wären, aber ich stelle ausdrücklich fest, daß man von Seite des Kreisgerichtes das durchführen will, was man bereits mit mehreren Abgeordneten und Senatoren durchgeführt hat. Ich erinnere an den Fall des Abgeordneten Harus, des Abgeordneten Sedorjak, des Abgeordneten Major, an den Fall des Senators Stránský, des Abgeordneten Haiblick, des Abg. Stern, der vor dem Mandatsentzug ist. Auf diese Weise will man kommunistische Abgeordnete und Senatoren, kommunistische Funktionäre mundtot machen, auf diese Art und Weise versucht man kommunistische Parlamentarier von der Bildfläche zum Verschwinden zu bringen. Wir appellieren nicht an Ihre Gutmütigkeit oder Gerechtigkeit, aber wir stellen fest, daß von Seiten des Immunitätsausschusses dieser Fall nicht gründlich untersucht wurde, daß im Immunitätsausschuß insbesondere dem Abg. Košek eine ganze Reihe von Tatsachen bekanntgegeben wurde, die er im Immunitätsausschuß nicht vorgebracht hat, die von Seite des Abg. Höhnel, von Seite der Abg. Kuhn, des Sekretärs Köhler und von Seite einer Reihe von Arbeitern in Zuschriften übermittelt wurden und in denen festgestellt wurde, daß die Anklage der Staatsanwaltschaft Reichenberg ganz offensichtlich konstruiert ist und den wirklichen Tatsachen nicht entspricht.
Wir verlangen, daß von Seite des Immunitätsausschusses die Angaben dieser Abgeordneten und Arbeiter einer Untersuchung unterzogen werden und daß der Immunitätsausschuß zumindest jene Objektivität aufbringe, die er den Aussagen eines Spitzels gegenüber aufbringt, daß er den Aussagen von Funktionären der Partei zumindest dieselbe Bedeutung beimißt, wie den Aussagen von Spitzeln der Reichenberger Polizeidirektion. Deshalb verlangen wir, daß der Fall meiner Auslieferung neuerlich im Immunitätsausschuß verhandelt wird, deshalb beantragen wir, daß dieser Fall neuerlich an den Immunitätsausschuß zurückverwiesen wird.
Eines will ich Ihnen noch sagen:
Mit diesen Persekutionen werden Sie unsere Bewegung nicht aufhalten.
Die kommunistische Partei wird ständig persequiert, drangsaliert,
verboten. Sie haben bisher gesehen, daß trotz dieser Persekutionen
die kommunistische Partei wächst, daß sie die Sympathien der breiten
Massen der Bevölkerung gewinnt, nicht nur in der Èechoslovakei,
sondern auch in einer Reihe anderer Staaten. Auch die russischen
Bolschewiken sind persequiert worden, sie gingen durch die Katorya,
durch Sibirien, die Peter-Paulfestung, die Schlüsselburg, und
sind als Sieger gegen diesen Zarismus, gegen diesen Kapitalismus
hervorgegangen. Auch wir Kommunisten in der Èechoslovakei werden
trotz aller Persekutionen, trotz aller Angriffe, trotz aller Kerkermauern,
die die Bourgeoisie um uns schließen will, die Sieger in diesem
Kampfe gegen das herrschende System sein. (Potlesk komunistických
poslancù.)
Meine Damen und Herren! Wir behandeln jetzt Immunitätsfälle, Auslieferungen von Parlamentariern und Abgeordneten. Man muß in der letzten Zeit mehrmals dabei gewesen sein, wie die mmunität draußen gehandhabt wird und wie es um die Immunität überhaupt bestellt ist.
Einer von den Fällen - und ich fühle mich verpflichtet, es hier von der Tribüne mitzuteilen - ist wieder einmal gestern in Tetschen passiert. Wir hatten, vier deutsche Parteien, eine Versammlung einberufen, in einem großen Saale, der ungemein stark besucht war, in welchem das Publikum in Sesselreihen saß. Der erste Redner Koll. Krumpe sprach im allgemeinen und hatte die Vorfälle von Dux nur gestreift. Kaum aber hatte er einige Worte über die Duxer Vorfälle gesprochen, stand der Regierungsvertreter auf und löste die Versammlung auf. Ich behaupte, daß schon dies ein Eingriff in die Immunitätsrechte ist.
Meine Damen und Herren! Wenn es einmal dem Abgeordneten, dem Parlamentarier verboten ist, überhaupt über Tatsachen des öffentlichen Lebens, über Vorfälle im Staate zu sprechen, dann ist er eben nicht mehr immun. Denn wem kann man es noch überhaupt zumuten, über öffentliche Dinge zu reden als dem Parlamentarier, und wenn ihm das unmöglich gemacht wird, hört seine Immunität eben auf. Es ist schade, daß die Drucke über die letzten Parlamentsverhandlungen noch nicht erschienen sind. Ich hatte mir vorgenommen, mir einen solchen Druck zu nehmen und die Rede, die ich über die Duxer Vorfälle hier gehalten habe, nachdem sie die Parlamentszensur bereits passiert hat, einfach in einer Versammlung vorzulesen, damit einmal ein Regierungsvertreter vor die Frage gestellt ist, was er in einem solchen Falle zu tun hat. Hätte er da auch die Versammlung aufgelöst? Ist ein Unterschied zwischen einem gedruckten, gelesenen oder gesprochenen Wort? Ich wäre in einem solchen Falle bis zum Verwaltungsgerichtshof gegangen, aber leider - ich will nicht behaupten, daß die Drucklegung absichtlich verzögert wurde, damit die Sache inzwischen nicht mehr aktuell ist - ist es unmöglich gewesen, den Druck zu bekommen. Es muß aber doch möglich sein, daß man die Wähler informiert, u. zw. so, wie es sich gehört, nicht am Ende so, daß man ihnen nur die Regierungsweisheiten vorträgt.
Aber das wäre schließlich noch das Nebensächlichste. Nach der Auflösung wurde sofort die Gendarmerie gerufen, die sich benommen hat wie in Feindesland. Wir müssen sagen: es gehört denn doch schon eine mangelnde strategische Kenntnis dazu, wenn man einen Saal, wie hier den Sitzungssaal, wo ich als Redner stehe und wo der Hauptausgang sich mir gegenüber befindet, während links eine feste Wand ist, dadurch räumen will, daß man die Gendarmerie aus den Notausgängen hereinbringt und vom Publikum verlangt, daß es durch die Wand herausspringt. (Souhlas.) Das ist natürlich unmöglich! Der Hauptausgang ist zu. Das Publikum muß über Stühle und Tische hinweg flüchten. Wenn Sie sich das Bild des Ringtheaterbrandes vorstellen, wo eine Panik ausbrach, wo Kinder, Weiber und alte Leute über umgestürzte Stühle flüchten mußten und stürzten, so war dies das Bild der Tetschener Versammlung - ganz überflüssigerweise, nur durch das vollkommen undisziplinierte Vorgehen der Gendarmerie verschuldet. Ich habe mich heute selbstverständlich mit meinen Kollegen beschwert. Da hat man mir von Seiten der Behörden zugegeben: "Ja, die Leute sind in fortwährender Bewegung, man setzt sie bald da bald dort ein, und sie kommen kaum zum Schlafen. Zwei Tage haben sie oft nichts zu essen und da gehen ihnen die Nerven durch". Ich bedauere die Gendarmerie, aber bitte, geht das uns Staatsbürger etwas an? Das ist Sache der Behörden, Mannschaften einzusetzen, auf die wir uns verlassen können. Man stelle sich nur einen alten österreichischen Gendarmen vor! Ich als Richter hatte Gelegenheit, mit alten österreichischen Gendarmen zusammenzuarbeiten. Das war nicht nur eine Mannschaftsperson, sondern wirklich ein Beamter, von dem man etwas verlangen konnte und der auch den notwendigen Takt besaß. Es ist doch nicht möglich, daß hinter jedem Gendarmen ein Offizier oder ein Beamter steht. Er muß selbst wissen, wie er sich zu benehmen hat, und die Tetschener Gendarmen wußten das nicht. Es war nicht notwendig, daß sie alle in den Saal eindrangen und gleich zu prügeln anfingen, daß sie die Leute auf die Straße trieben und mit Füßen auf ihnen trampelten, es ist nicht notwendig, daß man die Menge dann im Garten wahllos hin und her jagte, einmal zum oberen Ausgang - dort war auch Gendarmerie - dann wieder zum unteren Ausgang, so daß die Leute überhaupt nicht hinaus konnten. Es ist ganz selbstverständlich, wenn 1500 Leute durch eine Türöffnung, die etwa 4 m breit ist, drängen, daß das zu einem Knäuel führt und daß das nicht schnell geht; und ich, der ich unter den Gendarmen war, habe mit Mühe und Not es mit dem Koll. Kasper zusammen verhindert, daß die Gendarmerie in ihrer Nervosität einen Bajonettangriff auf diese Menschen machen wollte, die da hinaus strömen wollten. Wenn das geschehen wäre, so wären vielleicht 20 Tote am Platz gewesen, ganz überflüssiger Weise. Die vier oder fünf Minuten, die wir durch unsere beiderseitige Einflußnahme die Gendarmerie vermocht haben, sich zurückzuhalten und sich von der Menge zu lösen, haben genügt, daß die Leute hinaus sind. Man kann sich selbstverständlich vorstellen, daß die Leute unter solchen Umständen erregt sind. Da kann man nicht für die Handlungen eines jeden, insbesondere eines Jugendlichen, bürgen, und es ist wahr, es wurden paar Steine geworfen, und der eine, durch den angeblich ein Gendarm verletzt worden ist, ist auf meinen Fuß gefallen. Aber - item - soll er die Verletzung haben, nicht ich. Ist es da notwendig, daß da Gendarmerie mit gefälltem Bajonett im Laufschritt vorgeht? Ist sie nicht selbst an allem schuld? Ist es notwendig, daß der Bezirkshauptmann in Zivil hinterher geht mit dem Rohrstaberl und von rückwärts die Gendarmen noch aufhetzt, daß die Sache noch schneller gemacht wrd? Meine Herren, das ist nicht notwendig, ich bedauere derartige Vorfälle und wünsche, daß die Regierung sich hier einmal klar vor Augen hält, daß sie die Gendarmerie erst lehren muß, den Gendarmeriedienst zu versehen; denn bis jetzt kann sie das nicht. So kann man vielleicht gegen Wilde oder Neger vorgehen, aber gesittete Menschen, die selbst wissen, was Ruhe und Ordnung ist, geht man nicht so an. (Výkøiky.) Und meine Verehrten, wenn es noch dabei geblieben wäre! Koll. Kasper ist verwundet worden, ich habe von rückwärts mehrere Kolbenstöße bekommen und es hat mir meine Legitimation als Abgeordneter genau so wenig genützt wie dem Koll. Kasper. Das ist ein Eingriff gegen die Immunität, der nicht nachträglich gutgemacht werden kann.
Aus all dem ist zu ersehen, daß
unter solchen Umständen eigentlich jede größere Versammlung eine
Gefahr für die Ruhe und Ordnung darstellt, aber nicht deswegen,
weil die Redner oder das Publikum sie stören will, sondern deshalb,
weil die dritte Macht, die Polizeimacht da ist, die sozusagen
immer bereit ist, die Ruhe und Ordnung zu stören. Das muß einmal
von dieser Stelle aus gesagt werden. Ich stelle alle diese Dinge
fest und erwarte von unserer deutschen Bevölkerung, daß sie sich
bewußt ist, in welchem Staate sie lebt, unter welchem System,
und daß sie daraus jederzeit die Konsequenzen zieht. (Potlesk.)