Ètvrtek 18. ledna 1934

Dabei können wir uns aber des Eindruckes nicht erwehren, daß das Gesetz trotz aller guten Absichten doch ein Gelegenheitsgesetz geworden ist und bleibt. Die Untersuchungskommission von Ossek hat noch nicht gesprochen. Die Nelsongrube hat noch nicht ihr Geheimnis preisgegeben. Eingemauert in Flammen liegt es noch in der Grube und wir müssen erst warten, was die Grube uns vielleicht einmal erzählen wird, um die Ursachen einwandfrei festzustellen. Es war deshalb vom Minister Dostálek nicht unangebracht, im Ausschuß darauf hinzuweisen, daß es gut gewesen wäre, die Erfahrungen von Ossek abzuwarten und in diesem Gesetz vollkommen zu verwirklichen, um etwas wirklich brauchbares zu schaffen. Es ist nicht der Fall gewesen, das Gesetz ist aus gewissen Gründen schnell auf den Tisch des Hauses gekommen und so haben wir leider Gottes nur ein Gelegenheitsgesetz vor uns. Die Ursache, warum man, ohne das Ergebnis der Kommission abzuwarten, ohne restlose Aufklärung des Unglückes, das Gesetz in das Haus gebracht hat, liegen nicht so sehr in dem Bestreben, die Sicherheit zu erhöhen. Die war ja auch bei richtiger Anwendung des alten Gesetzes gegeben. Wenn in Truppschitz jetzt ein neues Grubenunglück vorgekommen ist, so ist es nicht geschehen, weil wir keine gesetzliche Handhabe dagegen hatten, sondern weil eben das alte Berggesetz nicht angewendet wurde. Darüber kommen wir nicht hinweg und Hunderte Gesetze werden uns nicht helfen. Wenn diese Novelle hier geschaffen wird, so liegt der Grund nicht darin, um die Sicherheitsmaßnahmen und die Strafsanktionen schärfer zu fassen, sondern in einigen anderen Bestimmungen, die eigentlich nicht so sehr in den Bergbetrieb eingreifen, sondern mehr wirtschaftlicher Natur sind, aber auch geeignet sind, einen ganzen Wirtschaftsumsturz auf dem Gebiete des Bergbaues hervorzurufen. Das sind die zwei Punkte betreffend die Verstaatlichung und die Enteignung der Bergwerksbetriebe und die Bestimmungen über die angedrohten Sprachprüfungen, welche den deutschen Arbeitsplatz auf den Gruben in Gefahr bringen. Der Abschnitt 2 des Punktes 4 des ersten Hauptstückes sieht in Abänderung des § 240 des Berggesetzes die Enteignung der Gruben vor. Es ist das noch nicht genau ausgedrückt und die Entscheidung ist einer Regierungsverordnung für spätere Zeit vorbehalten.

So sehr wir alle Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit begrüßen, so sehr müssen wir uns dagegen verwahren, daß das Unglück von Ossek zu gewissen Treibereien und Tendenzen ausgenützt wird, deren Endziel es ist, den deutschen Brotverdiener um Brot und Arbeit zu bringen. Es ist hier gestern im Hause statt des Wortes Verstaatlichung mehrmals das Wort Nationalisierung gefallen und das drückt wohl den Sinn der ganzen Maßnahmen vollkommen aus. Es ist ein irriger Gedanke, zu glauben, daß die Verstaatlichung der Gruben die Sicherheit der Bergarbeiter erhöhen würde. Wenn das so wäre, dann dürften wir auch keine Eisenbahnunfälle mehr haben, da doch die Eisenbahnen ganz in staatlichem Besitze sind. Es ist auch nicht richtig, zu behaupten, daß die Verstaatlichung allein schon eine Verbesserung oder Rationalisierung der Produktion bedeutet und der Arbeiter oder Konsument daraus besondere Vorteile hätte. Was wir bisher von den Staatsbetrieben hörten, war immer das Gegenteil, der Steuerträger muß te dann das Defizit der staatlichen Wirtschaft decken. Ja, wenn man etwa eine Verbilligung der Kohle wollte, ließe sich über manches reden, aber wir haben große Befürchtungen, daß der Staatsbetrieb die Kohle eher verteuern wird, als verbilligen, wenigstens nach den bisherigen Erfahrungen, die wir gemacht haben. Die Verstaatlichung hat bisher keine Vorteile gebracht, aber sie hat unzählige niedergebrochene Existenzen und verzweifelte Familien im Gefolge gehabt, die um Erwerb und Brot gekommen sind. Wir haben das bei der Bodenreform und bei der Verstaatlichung der Eisenbahnen gesehen. In den Jahren 1921 bis 1931 ist die Zahl der Eisenbahnangestellten um 84.621 gestiegen. In Böhmen allein ist die Zahl der beschäftigten Deutschen um 20.654 gesunken. In den anderen Zweigen der Staatsverwaltung haben die èechischen Beamten, Lehrer, Richter usw. um 38.800 zugenommen, die Zahl der deutschen ist um 600 geringer. Wo der Staat hintritt, zertritt er unsere deutsche Brotstelle und unseren Erwerb. In den letzten Tagen hat die Eisenbahn eine großzügige Pensionierungsaktion durchgeführt. Rüstige Leute in den 40 Jahren werden pensioniert, mit 500 bis 600 Kè weggeschickt und ihnen außerdem verboten, nebenbei noch etwas zu verdienen. Vor einigen Tagen ist in Bodenbach seitens eines höheren Eisenbahnbeamten das Wort gefallen: Gott sei Dank, im Jahre 1935 ist die Eisenbahn deutsch enrein. Wenn das die Beweggründe der Betriebsführung sind, dann kann uns nur grausen und es wird uns jeder das Recht zusprechen, im Interesse des hungernden und darbenden Volkes, uns mit aller Energie zur Wehr zu setzen. So ist dieser Abschnitt 2 ein Angriff auf den deutschen Arbeitsplatz und die Verlautbarung dieses Regierungsentwurfes hat bange Sorge an den Hängen des Erzgebirges ausgelöst. Unterstützt wird dieser Abschnitt 2 noch durch das Hauptstück 5, das direkt noch den Sprachzwang vorsieht, die Kenntnis der Staatssprache abhängig macht von dem Nachweis, d. h. von der berüchtigten Sprachenprüfung. Es ist ganz richtig, was Koll. Kremser gesagt hat, daß die Sicherheit im Bergbaubetrieb mit nationalen Mätzchen auf keinen Fall gewährleistet würde. Der Kohlenstaub spricht weder deutsch noch èechisch.

Es ist selbstverständlich wenn man verlangt, daß die Betriebsleitung die Sprache der Belegschaft versteht. Das unterschreiben wir vollständig, sie muß aber deutsch und auch èechisch verstehen. Die Kenntnis der Staatssprache ist keine so ungeheuerliche Forderung. Wir würden uns niemals dagegen wehren und jeder bessere Kaufmann und jeder vernünftige Industrielle verlangt auch bei Neueinstellung die Kenntnis der èechischen Sprache und auch wir verlangen von unserer Jugend, daß sie sich die Kenntnis der Staatssprache aneignet. Es ist aber etwas anderes, ob heute ein Privatunternehmer den Umfang der èechischen Kenntnisse seiner Angestellten bewertet oder wenn es der Staat tut. Der Privatunternehmer wird sie danach bewerten, ob er die für seinen Dienstposten genügende Kenntnis der Sprache besitzt. Der Staat hingegen bewertet die Kenntnisse so, daß er ein Türchen findet, daß er den Betreffenden hinausschmeißen kann, weil er ein Deutscher ist. So hat man die armen Eisenbahner von Sprachprüfung zu Sprachprüfung geschleppt, bis man endlich gefunden hat, daß man sie pensionieren kann. Und was für Prüfungen! Ich habe selbst von einem Eisenbahner gehört, der die èechische Mittelschule absolviert hat und die èechische Sprache in Wort und Schrift vollständig beherrscht, der eine èechische Mutter hatte und nur weil er sich als Deutscher bekannte, mußte er sich der Sprachprüfung unterziehen, welche er deswegen nicht bestand, weil er nicht wußte, wer den Vorhang im Nationaltheater in Prag gemalt hat. Ein ähnlicher Fall ist der, daß man einen Kohlenträger auf einem Bahnhofe zur Sprachprüfung schickte und von ihm die Geschichte der Entdeckung Amerikas verlangt, welche Frage er selbstverständlich nicht beantworten konnte; oder daß ein Lokomotivführer die Naturgeschichte der Nonnenraupe nicht zu erzählen wußte. Wenn man nun auch mit den Sprachprüfungen auf den Schächten beginnen wird, wird man sich nicht um Fachausdrücke kümmern, sondern um alles andere, um die Leute um Brot und Verdienst zu bringen. Wenn etwa jemand noch darüber im Zweifel wäre und wenn jemand meine Bedenken für übertrieben hielte, dann verweise ich den Betreffenden auf die Komentare der èechischen Blätter, die ganz unverhohlen sagen, was das Gesetz noch schamhaft verschweigt, nämlich die Deutschen aus dem Dienst zu entfernen, die Fremden, wie sie es nennen. Das sind nicht etwa die Radau- und Boulevard-Blätter, sondern das sind Blätter, die ernst genommen werden wollen, die Blätter der stärksten Regierungspartei, der èechischen Agrarier, der "Venkov" mit seinem Abendblatt "Vecer" in erster Linie.

Vielleicht wird man mir einwenden, daß alles das nicht im Gesetz enthalten ist. Der zweite Abschnitt sei doch in dieser Form nicht in das Gesetz aufgenommen worden, ja das Hauptstück 5 sei ganz umgeändert worden. Das Hauptstück 5, mit den Bestimmungen nach der Forderung des Nachweises der Staatssprache, ist in das Gesetz nicht aufgenommen worden. Man hat dafür etwas anderes gemacht. Es ist der Regierung überlassen worden, in gewissem Ausmaße sprachliche Anordnungen zu treffen. Das ist richtig. Aber glauben Sie, daß das eine Verbesserung ist? Um Gottes Willen nicht! Das müßte ein parlamentarisches Kind sein, das etwa derartiges behaupten würde. Wenn heute das Parlament ein Gesetz macht, muß es expressis verbis sagen, was erlaubt und was verboten ist und was gefordert werden kann. Es ist eine parlamentarische Ungeheuerlichkeit, der Bürokratie freie Hand zu geben und sie mit diesem Gesetz zu decken und sich so eine Art Alibi zu verschaffen. Das Alibi der deutschen Regierungsparteien wird trotz der Fassung des Hauptstückes V nicht anerkannt werden und Sie werden es alle vor der Öffentlichkeit draußen nicht erbringen können, auch wenn das Hauptstück 5 noch so sehr verklausuliert ist. Ich begreife es ja, es war die Angst vor der Verantwortung, die Angst vor der Rechenschaft, die die Regierungsparteien den Bergarbeitern zu geben haben werden. Die Angst ist auch ziemlich groß, abgesehen von einigen Ausnahmen, denn es gibt auch Leute, die sich offen rühmen, die Staatsgewalt auf eigene Volksgenossen gehetzt zu haben. Das ist aber nur eine Erscheinung eines übergeschwätzigen Alters und im allgemeinen bei Parlamentariern nicht der Brauch. Die Angst hat sie dazu gebracht, vor diesen beiden Bestimmungen davonzulaufen und ein paar Gummibestimmungen hineinzusetzen, um der Regierung die Handhabe zu geben, das was sie will, auch tatsächlich ins Werk umzusetzen. (Posl. Schweichhart: Was hab en Sie dazu beigetragen, daß es besser werde?) Herr Kollege Schweichhart, Sie haben uns nichts beitragen lassen, Sie wissen ganz genau, daß Sie jeden Oppositionellen ferngehalten haben. Es ist klar, daß für den Abschnitt 5 kein Deutscher die Hand hätte erheben können, es ist ebenso klar, daß wir für den Abschnitt 5 in seiner neuen Fassung nicht die Hand erheben können! Man hat wohl einen Erfolg gebucht, er enthält nämlich die Bestimmung, daß niemand seine Beschäftigung auf Grund der nationalen Zugehörigkeit verlieren darf. Nun, dieser Paragraph wird selten in Anwendung kommen, denn die Deutschen werden überhaupt keine Beschäftigung bekommen. Aber wissen Sie, wem diese Bestimmung nützen wird? Diese Bestimmung ist ein Schutzparagraph für die hranièáøi, die bei uns herumlaufen und das Land mit Geschrei erfüllen, daß sie aus nationalen Gründen um ihre Arbeit gekommen sind. Ja, es geht soweit, daß in einer Betriebsstillegung mit 500 Arbeitern mit 3 Èechen diese drei großen Lärm schlagen und eine nationale Angelegenheit daraus machen. So ist dieser nationale Schutz wohl eher ein Fluch für den deutschen Bergarbeiter als etwa ein Segen.

Diese Bestimmungen machen das Gesetz unannehmbar. Wir haben deshalb zwei Abänderungsanträge eingebracht und zwar die Streichung des Absatzes über die Enteignung und die Streichung des Hauptstückes 5 über Sprachenfragen und sprachliche Bestimmungen. Wir hoffen, daß das Haus unserer Ansicht zustimmen wird und diese beiden Artikel, die in das Gesetz nicht hineingehören, streichen wird und daß es unseren Antrag annehmen wird. Wenn sich aber doch herausstellen sollte, daß auch gegen bessere Erkenntnis diese beiden Artikel im Gesetz bleiben und daß sie ein untrennbares Ganzes mit dem Gesetz bilden, so wären wir nicht in der Lage, für dieses Gesetz zu stimmen. (Potlesk.)

3. Øeè posl. dr Bachera (viz str. 20 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Ich habe den Auftrag, namens der von mir vertretenen Parteiengruppe der deutschen Arbeits- und Wirtschaftsgemeinschaft, namens des parlamentarischen Klubs dieser Vereinigung, von dieser Stelle aus das tiefste Beileid zum Ausdrucke zu bringen, das die ganze Bevölkerung dieses Staates bei der furchtbaren Katastrophe, die sich in der vorigen Woche ereignet hat, erfaßt hat. Es liegt eine schwere Tragik darin, daß es zu Katastrophen von solchem Umfang kommen muß, ehe das öffentliche Gewissen aufgerüttelt wird, daß zu jenen Maßnahmen geschritten werden möge, welche derartige Fälle nach Menschenmöglichkeit verhüten könnten. Es wird wohl auch bei der weitesten Ausbildung der Technik nicht möglich sein, Unglücksfälle für immer unmöglich zu machen. Es ist aber Aufgabe der gesamten Menschheit, darin zu wirken, daß alles, was die Technik bietet, auch wirklich in Anwendung gebracht wird, um die Kehrseite dieses Fortschrittes, das sind diese Unglücksfälle, die die Sicherheit des Lebens bedrohen, zu verhindern.

Das Gesetz, welches uns heute vorliegt, ist aus dem Bedürfnis des Hauses entstanden, auf die Ereignisse zu reagieren. Die Bevölkerung hat aus seinem gesunden Gefühl heraus gefordert, daß die gesetzgebende Körperschaft, der auch die Kontrolle der Verwaltung unterliegt, die Konsequenzen aus diesem furchtbaren Ereignis zieht. Das Gesetz enthält manches gute und manches richtige. Dazu gehört auch, daß die in dem früheren Berggesetz festgelegten Strafen mit den heutigen Währungsverhältnissen im Einklang gebracht wurden. Das Gesetz wäre aber sicher besser ausgefallen, wenn man die Untersuchung, die im Gange ist, hätte abwarten können und es ist ganz richtig, daß sich Herr Minister Dostálek in dem Sinne erklärt hat, daß dieses Gesetz gewissermaßen als Provisorium zu betrachten sei, da eine Reform des ganzen Berggesetzes in Aussicht steht. Es verdient Anerkennung, daß sich Herr Minister Dostálek als Arbeitsminister mit aller Energie der Angelegenheit angenommen und sofort alles veranlaßt hat, was geeignet war, eine gewisse Beruhigung in der Bevölkerung zu schaffen. Es ist aber auch ganz richtig, daß Herr Minister Dostálek eine Mahnung an den sozialpolitischen Ausschuß und darüber hinaus an eine weitere Öffentlichkeit gerichtet hat, die Dinge auch wirklich so zu beurteilen, wie sie sind. Wer in den ersten Tagen nach dem schrecklichen Unglück die Reihe von Zeitungsmeldungen gelesen hat oder wer auch manchen Äußerungen in diesem Hause gefolgt ist, muß zugeben, daß hier Eindrücke erweckt wurden, die einer objektiven Prüfung nicht standhalten. Speziell im Auslande müßte man bei der Lektüre gewisser derartiger Auslassungen zur Feststellung kommen, als ob wir hier in der Èechoslovakei im Bergwesen vollständig zurückgeblieben seien, als ob wir, was die Technik des Bergwesens anbelangt, uns mit keinem fortgeschrittenen europäischen oder amerikanischen Staat messen könnte und als ob hier die Gewissenlosigkeit der Gesetzgebung und der Verwaltung, sowie der privaten Unternehmungen und der öffentlichen Verwaltung Triumphe feiern könnte. Das ist durchaus nicht der Fall. Der Herr Minister Dostálek hat mit Recht hervorgehoben, daß das wenn auch heute schon nahezu 80 Jahre zurückliegende Gesetz zwar etwas veraltet ist, aber doch eine ganze Reihe von Bestimmungen enthält, die der Sicherung der Betriebe Rechnung tragen soll. Gewiß ist viel an diesem Gesetz von der Technik längst überholt worden. Und was die Sicherungsmaßnahmen anlangt, darf eben die Gesetzgebung und die Verwaltung nicht stehen bleiben, um, wie ich bereits gesagt habe, wirklich alles in Anwendung zu bringen, was der Sicherheit, der Gesundheit und der Lebenserhaltung der im Betrieb arbeitenden Menschen dient.

Die Untersuchung selbst hat sich nach zwei Seiten zu erstrecken. Sie hat erstens festzustellen, ob die Vorschriften und zwar die gesetzlichen Vorschriften wie auch die Durchführungsvorschriften dem Stande der heutigen Technik und den Erfordernissen des modernen gesellschaftlichen Lebens in dieser Richtung entsprechen. Es ist aber auch weiter festzustellen, ob die Verwaltung, bei der Durchführung der Gesetze jenes Maß an Sorgfalt und, was die Hauptsache ist, jenes Maß an Verantwortlichkeit und Verantwortungsbewußtsein an den Tag gelegt hat, das dieser Aufgabe entspricht. In keiner Beziehung ist die Untersuchung abgeschlossen und es wäre vielleicht besser, wenn manches nicht geschrieben und nicht gesprochen worden wäre, das tasächlich geschrieben und gesprochen worden ist, bevor das Ergebnis der Untersuchung feststand. Leider wurde dieses tragische Ereignis auch dazu benützt, oder richtiger gesagt, mißbraucht, um aus gewissen Rücksichten und gewissen Egoismen zum Fenster hinauszusprechen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Zierhut.) Ich glaube, es ist höchst unangebracht, wenn man aus einem derartigen Ereignis für irgendein Interesse Kapital schlagen will. Hier gibt es ja nichts anderes als die Frage: Was tun wir, um derartige Fälle für die Zukunft unmöglich zu machen oder wenigstens die Wahrscheinlichkeit auf das allergeringste Maß herunterzudrücken und zwar, koste es was es wolle, denn bei aller Wirtschaft, bei allem bleibt doch der Grundsatz: "Das Kostbarste ist das menschliche Leben"; und das menschliche Leben muß im Mittelpunkt jeder Betrachtung und demnach im Mittelpunkt der ganzen Gesetzgebung und Verwaltung stehen.

Was die Versorgung der Opfer der Hinterbliebenen anlangt, möchte ich Folgendes dazu bemerken. Wir haben gehört, daß sich die Bevölkerung in erfreulichem Maße des Schicksals der unglücklichen Hinterbliebenen annimmt und daß es bereits gelungen ist, einen Fonds - die letzte Ziffer, die ich gehört habe beträgt 2 Millionen, oder wie ich sagen will erst zwei Millionen - zustandezubringen. Nun wurde auch die Frage aufgeworfen, wie aus diesem Fonds die Hinterbliebenen dotiert werden sollen. Dazu möchte ich Folgendes sagen: die eine Auffassung geht vielfach dahin, es wäre das Richtigste, aus dem Kapital einfach die Zinsen zu verwenden und alljährlich an die Hinterbliebenen auszuzahlen. Nehmen wir an, dieses Kapital betrüge 2 Millionen Kè und die jährlichen Zinsen daraus zwischen 80.000 bis 90.000 Kè. Das würde bedeuten, daß an jeden Hinterbliebenen, wenn wir ihre Zahl mit 300 annehmen, eine Summe von 300 Kè bezahlt werden würde, wenn der Fond nicht amortisiert wird. Das wäre, glaube ich, keine richtig geübte Wohltätigkeit. Es wäre wohl richtiger, den Fonds derart zu teilen, daß insbesondere die Witwen der bei der Katastrophe ums Leben gekommenen Arbeiter einen halbwegs anständigen Betrag auf die Hand bekommen, damit sie sich z. B. ein kleines Gewerbe einrichten können usw. und daß die andere Hälfte des Fonds in der Weise verwendet wird, daß nach einem Amortisationsplan, der beispielsweise auf 30 Jahre erstreckt wird, nur die Zinsen an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Jede rein mechanische Behandlung dieses Fonds würde meiner Ansicht nach nicht dem Zweck entsprechen, den diese Aktion im Auge hat. Bei der Versorgung der Hinterbliebenen ist auch eines der schmerzlichsten Themen unserer sozialen Fürsorge, nämlich die Sanierung der Bruderladen, aufs Tapet gebracht worden. Herr Minister Dostálek hat erklärt, daß zur Klärung und zur Lösung dieser, bei den heutigen finanziellen Verhältnissen gewiß schwierigen Frage, eine Kommission eingesetzt worden ist. An der Spitze der Kommission steht ein bewährter Fachmann Prof. Schönbaum, der auf dem Gebiete der sozialen Versicherung sehr nennenswerte Erfolge aufzuweisen hat. Ich will nur die Hoffnung aussprechen, daß die Zuweisung dieser Aufgabe an die Kommission nicht auch ein Begräbnis dieser ganzen Frage bedeutet und daß dieses traurige Ereignis, dessen Zeugen wir gewesen sind, gleichzeitig als eine Mahnung empfunden wird, daß diese Kommission rasch arbeitet und womöglich schon im nächsten Monat tatsächlich das Ergebnis ihrer Analyse vorlegt.

Bei der Behandlung des vorliegenden Gesetzes ist auch - in der Republik kann es wohl nicht anders sein - die Sprachenfrage aufgeworfen worden. Man hätte aus manchen Äußerungen den Eindruck gewinnen können, daß die Verhütung von Bergwerksunglückfällen ausschließlich auf den Wegen des Sprachenrechts erfolgen kann. Die Frage erscheint mir nicht so schwer und durch die natürlichen Verhältni sse gegeben. In einem Bergwerke ist die Sprache wohl nichts anderes als ein Verständigungsmittel und die natürlichste Forderung ist die, daß derjenige, der den Betrieb leitet, sich mit der Belegschaft verständigen kann. Das ist meiner Ansicht nach das erste Postulat. Von mancher Seite aber wird die Forderung auch ganz anders gestellt, nämlich dahin, daß der Betriebsleiter die Staatssprache zu beherrschen hat. Ich stehe nicht an, festzustellen, daß meiner Ansicht nach es in diesem Staate heute höchst wünschenswert ist, daß alle Personen, die eine leitende Stellung innehaben, der Staatssprache so weit mächtig sind, daß sie sich, was ihr Fach anlangt, nach allen Seiten hin und namentlich auch mit den Behörden in deren Sprache verständigen können. Aber es wäre vollständig verfehlt gewesen, dieses Gesetz dazu zu benützen, den Eindruck zu erwecken, als ob die Kenntnis der Staatssprache allein irgendwie geeignet sein könnte, ein Unglück zu verhüten. Nehmen wir beispielsweise an, in einem Bergwerke sind lauter ungarische Bergleute beschäftigt, mit ungarischer Mutter- und Umgangssprache. Da kann der Betriebsleiter die Staatssprache noch so gut, noch so "dokonale" beherrschen, er wird nicht imstande sein, ohne Kenntnis der Sprache der Belegschaft irgend etwas zu verfügen, was ein Unglück verhüten könnte. Bei dieser Behandlung der Frage mußte der Eindruck entstehen, als ob es sich wieder hauptsächlich nur darum handelte - um es offen auszusprechen - Angehörige anderer Völker als des Staatsvolkes möglichst von leitenden Stellen im Betriebe fe rn zu halten. Ich stelle diesen Eindruck, der ganz allgemein festgestellt wurde, von dieser Stelle mit Bedauern fest. Nunmehr wurde die Frage der Verordnungsgewalt überwiesen, da sich die Mehrheitsparteien als nicht imstande gezeigt haben, sich auf den Gegenstand des Gesetzes zu einigen. Man hat getan, was man immer macht, wenn man zu keiner Einigung kommen kann. Die gesetzgebende Gewalt legt ihre Aufgabe in die Hände der Verwaltungsbehörde, was in der Weise ausgedrückt wird, daß der Gegenstand der Verordnungsgewalt überlassen wird. Zugleich wurde im Gesetz ein Grundsatz zum Ausdruck gebracht, der außerordentlich obj ektiv klingt und wenn er objektiv gehandhabt wird, gewiß nur Zustimmung finden könnte. Das ist der Grundsatz, daß niemand wegen seiner nationalen Zugehörigkeit aus der Arbeit in einem Bergbetrieb entlassen werden kann. Das ist ein sehr richtiger Grundsatz, nur glaube ich, daß in einem Rechts- und Verfassungsstaat, wo die Gleichberechtigung aller Bürger die Grundlage des ganzen staatlichen Lebens bildet, ein solcher Satz recht überflüssig erscheint, und für einen in die Verhältnisse nicht eingeweihten Leser sogar den Verdacht erwecken muß, daß hier tatsächlich die Entlassung aus nationalen Gründen zur Tagesordnung gehört. Von deutscher Seite wird der Satz vorderhand so gelesen, als ob er nichts anderes zu bedeuten hätte, als einen Wink mit dem Zaunpfahl: Ein Arbeiter èechischer Nationalität darf unter keinen Umständen aus dem Betrieb entlassen werden. Ich will der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Zukunft erweisen wird, daß diese Auslegung unrichtig ist und daß hier wirklich nur der Grundsatz der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz zum Ausdruck gebracht werden sollte, sowie der Grundsatz, daß alle Staatsbürger, welcher Nation immer sie auch angehören mögen, sich des gleichen Schutzes der Gesetzgebung und Verwaltung rühmen können.

Was nun die Sprachenregelung durch die Verwaltungsbehörden betrifft, die nun einmal der Verordnungsgewalt überlassen ist, so hoffe ich, daß die Verordnung derart sein wird, daß sie den tatsächlichen Bedürfnissen, den administrativen Bedürfnissen, dem Bedürfnis der Verständigung des Betriebsleiters mit den Bergleuten dienen wird. Man wird sich auf deutscher Seite den Wortlaut dieser Verordnung sehr gründlich anschauen.

Bei der Behandlung der mit dem Gesetz zusammenhängenden Fragen ist auch davon gesprochen worden, ob man nicht die ausdienten Bergarbeiter u. s. w., jene, die infolge der Arbeitslosigkeit entlassen werden, durch eine Rekultivierung der Bergwerkshalden versorgen kann. Diese Frage wird hier seit dem Umsturz erörtert und immer wieder heißt es, die Sache sei recht schön, aber es sei kein Geld da. Unter den heutigen Verhältnissen wäre die Rekultivierung der Halden von großer Bedeutung, da man diese Halden in den Dienst des Siedlungswesens stellen könnte. Es hat sich in der jetzigen Not Europas gezeigt, daß doch derjenige Mensch verhältnismäßig noch gut daran ist, der ein Dach über dem Kopfe hat und wenigstens einen kleinen Kartoffelacker oder Gemüsegarten hat, um sich einen Zuschuß zu seinem Lebensunterhalt zu schaffen, wenn sein Arbeitseinkommen ausfällt, weil er doch in der ärgsten Not Lebensmittel herauswirtschaften kann. In dieser Beziehung könnte durch die Rekultivierung der Halden manches geleistet werden und es wäre sicher empfehlenswert, dieser Rekultivierung im Zusammenhang mit der Siedlungsfrage größere Aufmerksamkeit zuzuwenden. In Italien beschafft man die Mittel für solche Zwecke durch eigene Kreditorgenisationen, welche Obligationen herausgeben. Eine solche produktive Anlage, wie es die Rekultivierung der Halden ist, wäre gewiß nicht unangebracht.

Was die Reform des Berggesetzes anlangt, gebe ich der Erwartung Ausdruck, daß sich dieses Gesetz vollständig auf der Höhe der Zeit befinden wird und daß auch in diesem Gesetz zum Ausdruck gebracht wird, wie sehr gerade auf dem Gebiete der Sicherung des Menschenlebens das Verantwortungsgefühl von Bedeutung ist. (Potlesk.)

4. Øeè posl. Babela (viz str. 22 tìsnopisecké zprávy):

Der gestrige Pietätsakt hier im Parlament für die 142 Toten auf der Grube Nelson war keine aufrichtige Ehrung, sondern eine Verhöhnung der dort Gemordeten. Denn gerade die, die diesen Akt insceniert haben, hier im Parlament, sind ja die Träger dieses fluchbeladenen mörderischen kapitalistischen Systems und somit auch die Hauptschuldigen für die 142 Opfer der Grube Nelson. Die Mörder der 142 Bergproleten haben keine Ursache und auch kein Recht, diese Opfer hier zu ehren, sondern diese Hauptschuldigen gehören vor ein Gericht, aber vor ein Gericht der Werktätigen, damit ein für allemal den Schuldigen ein weiteres Arbeitermorden unmöglich gemacht wird.

Wo liegt eigentlich die wirkliche Schuld an dieser Katastrophe? Dieser Massenmord auf der Grube Nelson in Ossek findet seine Schuld vor allem in der mörderischen kapitalistischen Rationalisierung, ferner in der ungeheueren Sparwut und Profitsucht der Grubenbarone, weiter in den Entlassungen infolge des Prager Paktes, der zwischen den Grubenbaronen, der Regierung und den sozialistischen Führern abgeschlossen wurde, weiters darin, daß dieses Abkommen noch durch eine Diktaturverordnung der Regierung bis zum 30. April verlängert wurde und in dem verbrecherischen Verrat der sozialfaszistischen Führer, jeden Abwehrkampf der Bergarbeiter zu brechen. Die Katastrophe in Ossek, die 142 Opfer der mörderischen kapitalistischen Rationalisierung forderte, war und bleibt ein Fanal für alle Bergarbeiter und für alle Werktätigen überhaupt, gegen das ganze bestehende mörderische kapitalistische System, gegen seine Regierung und seine sozialfascistischen Stützen den Kampf bis zu deren vollständiger Beseitigung zu führen.

Wie rücksichtslos, ja selbst über Leichen hinweg die Rationalisierung gesteigert wurde, zeigt nicht nur der ungeheuere Umfang der ganzen Katastrophe und die hohe Anzahl der Opfer, sondern auch die Ziffer der schon im vergangenen Jahre festgestellten schweren Unfälle, die in den ersten zehn Monaten bereits die Zahl von 77 erreicht hatten, ohne daß gegen einen derartigen Schlendrian, gegen ein derartig gleichgiltiges Verhalten zur Sicherheit der auf Leben und Tod tief in der Grube arbeitenden Bergarbeiter nur irgendwie das Bergrevieramt gegen die Bergbauverwaltung eingeschritten wäre. Die Verantwortlichen, und Schuldigen dieser Katastrophe versuchen nun diese Katastrophe als ein Unglück zu bezeichnen, als ein unabwendbares Naturereignis, für das wirkliche Gründe nicht zu finden sind und die Untersuchung ungeheuer erschweren, und für das angeblich schließlich und endlich überhaupt kein Mensch verantwortlich gemacht werden kann. Zwar wurde unter dem Druck der Massenempörung der Bergarbeiter und der Werktätigen nicht nur im nordböhmischen Braunkohlenrevier, sondern auch in der ganzen Republik und weit über die Grenzen derselben hinaus eine Untersuchung eingeleitet, wurden


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