Pátek 4. kvìtna 1934

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 326. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 4. kvìtna 1934.

1. Øeè posl. Zajièka (viz str. 8 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! In den letzten Jahren wurde bei uns durch verschiedene Gesetze und Verordnungen versucht, dem Getreide- und Gemüsebau sowie der Viehzucht zu helfen. Unsere Milchwirtschaft blieb das Stiefkind. Die Milchwirtschaft ist aber nicht nur wegen des großen Nährwerte der Milch und ihrer relativen Billigkeit sehr wichtig. Es ist nicht allgemein bekannt, daß der Wert unserer gesamten Milchproduktion so groß ist wie der Wert der gesamten Getreideproduktion. Der Wert unserer Milchproduktion beträgt 25% der gessamten landwirtschaftlichen Produktion. Es ist heute so, daß in den weitaus meisten Familien auf dem Lande draußen das Milchgeld die einzige dauernde Einnahmsquelle ist. Durch zwei Verordnungen und durch ein Gesetz will die Regierung der Milchwirtschaft helfen; durch die Regierungsverordnung Nr. 75 über die Erzeugung von Milch und den Handel mit Milch, durch die ReRegierungngsverordnung Nr. 76 über die Preisfestsetzung von Milch und durch das hheute vorliegende Gesetz.

Das vorliegende Gesetz stützt sich auf das österreichische Gesetz vom 17. Juli 1931. Es behält seine Struktruktur bei, einzelne Parragraphen wurden wörtlich übernommen, dan wurden einige Änderungen durchgeführt, von denen einige absolut nicht glücklich sind.

Der Zweck dieses Gesetzes wie des österreichischen Gesetzes besteht vor allem in Folgendem: Unser Butterpreis ist in erster Linie abhängig vom Weltmarktpreis. Der Preis der Milch hängt zum Teil vom Butterpreis ab. Es ist aber möglich, den Milchpreis lokal zu beeinflussen. Der Bauer, der die Milch direkt auf den Markt bringt, erzielt einen höhern Preis als die Genossenschaft, die den größten Teil der Milch verarbeiten muß. Der Bauer, der in der Nähe der Stadt wohnt, erzielt höhere Preise als der Landwirt, der weit vom Konsumort entfernt ist. Durch das vorliegende Gesetz soll dieser große Preisunterschied etwas gemildert werden. Es soll aber noch etwas erreicht werden: Es soll verhindert werden, daß allzuviel Milch in die Konsumorte kommt und daß dadurch der Preis der Milch gedrückt wird. Das vorlieg ende Gesetz bestimmt, daß ein Fond errichtet wird u. zw. in der Landeshauptstadt. Dieser Fond wird durrch ein Kuratorium verwaltet, das aus 12 Mitgliedern besteht. Nun wisssen wir aus der Statistik, daß z. B. in die Landeshauptstadt Brünn zum großen Teil Milch aus den deutschen Gegenden geliefert wird. Wir haben daher ein selbstverständliches großes Interesse daran, daß in diesem Kuratorium auch die deutschen Landwirte entsprechend vertreten sind, schon deswegen, weil ja das Kuratorium das Recht hat, ganze Gemeinden, die bisher geliefert haben, von der Lieferung glatt auszuschließen. Ich habe gestern im landwirtschaftlichen Ausschuß einen diesbezüglichen Antrag gestellt, leider ist er abggelehnt wo den. Daß eine derartige Berücksichtigung der eeinzelnen Volksteile sehr leicht möglich ist, sehen wir an einem praktischen Beispiel aus dem Bezirke Znaim, wo wir schon vor einigen Wochen zwei Milchproduzentenverbände gegründet haben, einen deutschen und einen èechischen. Beide haben sich in einem gemeinsamen Kuratorium vereinigt und dieses Kuratorium hat im Einvernehmen mit allen Kreisen, auch den Konsumenten, beschlossen, von jedem Liter Milch, der nach Znaim kommt, 20 Heller für einen Ausgleichscfonds einzuheben. Das Geld wird gemeinsam verwaltet, aber durch die einzelnen nationalen Sektionen getrennt ausgegeben. Wir sehen an diesem praktischen Beispiel daß unser Antrag auf Berücksichtigung der Deutschen im Kuratorium und auf ents prechre ende Verteilung des Geldes nach einem nationalen Schlüssel durchführbar wäre. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Roudnický.)

Nach dem vorliegenden Gesetz wird es für jedes Land ein einziges Kuratorium geben. Wir haben verlangt, daß für jede Konsumstadt ein Rayon-Kuratorium errichtet werde. Man mußte zugeben, daß dieser Antrag bestimmt gut ist, er wurde aber trotzdem abgelehnt, und es besteht die große Gefahr, wenn nur ein einziges Kuratorium besteht, daß die Gelder bürokratisch verwaltet werden.

In Österreich wurde im Jahre 1931 beschlschossen, daß für jeden Liter Milch, der nach Wien kommt, drei Groschen, d. s. jetzt 15 Heller eingehoben werden. Dieses Geld sollte verwender werden zur Ausgleichung der Preisspanne und zzur Verhinderung, daß zu große Mengen Milch auf den Wiener Markt kommen. Unser Gesetz hebt nur 8 Heller ein und von diesen 8 Hellern sollen beteilt werden der Bauer, die Molkereien, die privaten Molkereien, die Zuführer und die Händler! Wir haben die feste Überzeugung, daß schließlich und endlich nur sehr wenige etwas bekommen werden und daß alle unzufrieden sein werden.

Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes kann nur die Molkerei etwas bekommen, die in der großen Konsumstadt Milch verarbeitet, und nicht die Molkerei, die nicht in der großen Stadt ist. Praktisch gesprochen: die große Radlická Milchindustrie A. G. in Prag, die ein Aktienkapital von 10 1/2 Millionen Kè hat und die die ganzen Jahrahre hindurch 15% Diividennde ausgeschüttet hat, vom Reingewinn gar nicht zu sprechen, diese Radlická hat das Recht, zum Kuratoatorium zu gehen und Geld zu verlangen, und die Genossenschaftsmolkereien, die nicht in der Stadt sind, sondern vielleicht einn bid zwei Kilometer von der Peripherie der Stadt entfernt sind, haben nicht dieses Recht.

Wir haben den Antrag gestellt, daß alle Genossenschaftsmolkoereien und privaten Molkereien, die im Aufbringungsgebiet sind, das Recht haben, beim Kurat orium Geld anzusprechhen. Auch dieser Antrag ist abgelehnt worden. Nicht nur die Radlická kann Geld bekommen, auch die Leute, die durch das Milchgesetz um ihre Existenz kommen. Die gewerblichen Zuführer können gut bezahlt werden, sie bekommen außer der Zufuhr, die sie normal bekommen, pro Liter 6 Heller. Natürlich werden auch Beamte angestellt werden müssen. Und jetzt fragen wir uns einmal: Was er hall ten denn die Bauern? Ich gglaube, die kapitalistischen Mol kereien und ein paar Händler werden den Rahm abschöpfen und die Magermilch wird für die Bauern da bleiben! Das kann doch nicht der Zweck des ganzean Gesetzes sein. Daß ich nicht schwarz sehe, mögen Sie daraus ersehen, daß im Vorjahre die "Deutsche Landpost", das Organ des Bundes der Landwirte, bei Besprechung di eser Vorlagage folgenndes geschrieben hahat: "Nun ist es ja klar: unter dem Vorwande agrarisce Interessen zu vertreten, soll eine erhöhte Gewinnchance für die städtischen Molkereien geschaffen werden."

Ich habe schon erwähnt, daß dieses Kuratorium das Recht hat, Kontingtingingente zu bestimmen. Aus Südmähren gingen im Frieden täglich 80.000 kg Milch nach Wien, das sind 80% der gesamten Milch, die im Frieden in Mähren mit der Bahn transportiert wurde. Nach dem Umsturz wurde diese Milch eine Zeit lang weiter nach Wien geliefert, dann waren die südmährischen Landwirte infolge der Kronenentwertung und des österreichischen Milchzolles gezwungen, sich neue Absatzgebiete zu schaffen. Im Jahre 1921 ist lange Zeit hindurch sehr viel Milch nach Prag gegangen. Auf der Strecke Znaim-Lundenburg - das sind 250 bis 300 km von Prag sind täglich gegangen: von Znaim 6.000 kg, von Hödnitz 14.500 kg, von Grusbach 350 kg, und von Nikolsburg 370 kg. Aus Brünn hat man damals Milch nach Ausssig und Ostrau geschickt. Es ist unökonomisch, Milch so weit zu senden, und Eingriffe sind daher nötig. Aus welchen Bezirken wurde in die großen Städte Prag und Brünn Milch geliefert? Noch im Jahre 1921 wurde der größte Teil der nach Prag gelieferten Milch aus Orten geschicktkt, die 10 bis 29 km von Prag entfernt waren. Das hat sich in den letzten Jahren sehr geändert. Heute ist es so, daß das Belieferungsgebiet größer, daß der Radius länger geworden ist, daß aus Orten, die von Prag und Brünn sehr weit entfernt sind, weniger Milch hereinkommt. Und noch etwas ist charakteristisch, daß nämlich heute mit Lastautos weit mehr Milch in die großen Städte kommt, wie vor etwa 10 Jahren. Nach Prag kommen täglich 113.000 Liter mit der Bahn und 175.000 Liter per Auto, das heißt 53% aller Milch kommt mittels Lastauto nach Prag. Nach Brünn werden 75% aller Milch mit Lastauto transportiert. Wie ich schon eingangs sagte, wird ein sehr großer Teil der nach Brünn gelieferten Milch aus dem südmährischen Grenzgebiet geliefert. Nikolsburg liefert täglich 14.000 Liter, Joslowitz 11.000 Liter. Aus den èechischen Bezirken Göding und Ungarisch-Hradisch kommt fast gar keine Milch. Es ist das darauf zurückzuführen, daß die èechischen Bauern den größten Teil der Milch zu Butter verarbeiten und diese als Landbutter in die Stadt verkaufen. Es ist weiter darauf zurückzuführen, daß unter den deutschen Bauern die Genossenschaftsbewegung größere Fortschritte erzielt hat wie unter den èechischen. Die erste deutsche mährische Genossenschaftsmolkerei wurde im Jahre 1887 gegründet, die erste èechische erst im Jahre 1893. Es ist eine Frage von Jahren und wir werden auch in den èechischen Gerichtsbezirken soviele Genossenschaftsmolkereien haben wie die Deutschen und dann wird das Kuratorium sagen: Nachdem die èechischen Bezirke der Stadt Brünn näher sind, dürfen diese èechischen Bezirke Milch in die Stadt Brünn liefern, während die deutschen Bezirke, die weiter entfernt sind, keine Milch mehr liefern dürfen. Das bedeutet, daß die deutschen Produzenten pro Liter um 20 bis 30 Heller weniger bekommen. Sie werden es begreiflich finden, daß unsere Landbevölkerung vor solchen Beschlüssen Angst hat und ich habe daher gestern den Antrag gestellt, man möge die Kuratorien national gerecht zusammensetzen und man möge Orte, die schon seit Jahren Milch liefern, nicht hinauswerfen zu Gunsten von neuen Orten. Auch diese Anträge wurden abgelehnt.

Einige Worte über den Milchpreis. Ich glaube, daß es in den historischen Ländern keinen Bauern gibt, der sagen wird, daß ihn die Gestehungskosten pro Liter Milch unter eine Krone kommen und doch gibt es sehr viele Bauern, die heute froh sind, wenn sie für einen Liter Milch 60 bis 70 Heller bekommen. Sie haben gerade jetzt eine Statistik vom Berichterstatter des Budgetausschusses vorgelesen bekommen, und haben gesehen, wie der Milchpreis in Böhmen zurückgegangen ist. Es gibt genug Landwirte, die feststellen müssen, daß der Milchpreis seit 2 Jahren um 30 bis 40% zurückgegangen ist. Mit Rücksicht auf den Nährwert der Milch und ihre relative Billigkeit ist dieser Rückgang sehr zu beklagen.

Ich habe gestern im Ausschuß darüber gestaunt, wie bürokratisch dieses Gesetz sein soll und wie schwer sich einzelne Herren die Durchführung des Gesetzes vorstellen. Wir haben im Einvernehmen mit den Konsumenten und den Händlern durchgesetzt, daß in der Stadt Znaim der Liter unpasteurisierter Milch mit 1.30 Kè verkauft wird. Der Händler zahlt den Bauern, die um Znaim herum wohnen, 85 Heller pro Liter und von der Verdienstspanne von 45 Heller hat er 20 Heller an den Znaimer Ausgleichsfond zu zahlen. Lebt der Bauer etwas weiter von Znaim entfernt, dann soll er nicht 85, sondern 84, 83 Heller bekommen. Wir haben diese Aktion durchgeführt ohne Unterstützung irgendeiner Zentralbehörde. Wir erbitten uns von der Regierung absolut keine Förderung, nur um eines bitten wir: die Herren mögen uns in Ruhe lassen. Wir werden uns die Sache selbst machen.

Dieses Gesetz hätte die Möglichkeit geboten, einmal dem Zwischenhandel, soweit er überflüssig ist, an den Leib zu rücken. Es geschieht jedoch das Gegenteil. Der Zwischenhandel wird direkt gestärkt. Wir müssen uns über eines klar sein: je mehr Verkaufsstellen in einer Stadt sind, desto größer ist die Regie für den Liter und wir hätten im Interesse der Konsumenten und Bauern das allergrößte Interesse daran, daß die Zahl der Verkaufsstellen restringiert wird. Je mehr Liter Milch von den Verkaufsstellen verkauft werden, eine desto kleinere Regie kommt auf den Liter und desto weniger braucht der Konsument zu zahlen und desto mehr bekommt der Bauer. Dieser Grundsatz wird im Gesetz nicht verwirklicht, das Gegenteil davon wird durch das Gesetz gefördert.

In den Jahren 1900 bis 1913 ist in den größeren Städten des Deutschen Reiches der Milchpreis von 17 auf 21 Pfennige gestiegen. In Österreich war die Preisentwicklung ungefähr die gleiche. Unsere Bauern haben um das Jahr 1907 herum für den Liter Milch 11 bis 12 Heller bezahlt bekommen, bis zum Ausbruch des Krieges ist der Preis etwas gestiegen. Heute sehen wir das Gegenteil, daß nämlich der Milchpreis von Jahr zu Jahr zurückgeht. Sprechen wir hier nicht von den verschiedenen Ursachen; eine Ursache muß jedoch hier behandelt werden. Der "Venkov" hat in seiner Nummer vom 9. Feber d. J. einen sehr guten Artikel gebracht, worin aufmerksam gemacht wurde, daß eine Prager Aktienmolkerei den Ruf ausgestossen hat: "Erniedrigen wir den Milchpreis, das ist das Gebot der Stunde." Oder wie es wörtlich in dem Artikel heißt: "Poslechli jsme volání doby, snižujeme ceny." Und der "Venkov" sagt sehr richtig, daß in dieser kapitalistischen Molkerei derselbe Mann tonangebend ist, der Herr in einer großen Bank ist und der auch über die Eisenindustrie des Staates entscheidet. Und der "Venkov" sagt: "Wir haben noch niemals gehört, daß der Herr Generaldirektor in der Bank gesagt hätte, erniedrigen wir den Zinsfuß oder daß er gesagt hätte, wir werden die Eisenpreise herabsetzen. Derselbe Herr Generaldirektor fängt bei den Bauern an. Wenn man von diesen Industrien verlangen würde, sie sollen mit der Preisspanne heruntergehen, mit den Gewinnen heruntergehen, dann würden die Herren sagen, das sei unmöglich. Wir wissen ganz gut, daß unsere Bauern von den Konsumenten keine unmöglichen Preise verlangen können. Wenn sie zuviel verlangen, bringen sie einfach die Milch nicht an. Und der Bauer hat das größte Interesse daran, daß die Konsumenten kaufkräftig sind."

Wir dürfen ja nicht glauben, daß durch diese drei Milchgesetze für den Bauer weiß Gott was Großes geschaffen wurde. Unsere Partei hat schon vor 5 Jahren in einem Antrag verlangt, daß ständig alles unternom men werde, um den Milchverbrauch zu heben. Wir sind uns klar darüber, daß diese Aktion nur dann Erfolge bringen wird, wenn überall wirklich nur Qualitätsmilch verkauft wird. Wir sind uns aber auch darüber klar, daß die Landwirte, die Genossenschaften nicht so arbeitendürfen, wie sie allein wollen, sondern, daß die Landwirte, die Genossenschaften und die Konsumenten nach einem gewissen Plan arbeiten müssen. Wir werden nicht so weit gehen wie z. B. in Ungarn, wo man bestimmt, wieviel Milchkühe der einzelne Bauer halten darf, wir werden nicht so weit gehen, wie im Deutschen Reich, wo durch das Gesetz vom 20. Dezember 1933 bestimmt wurde, daß alle Milcherzeugnisse durch eine Reichsstelle vertrieben werden und daß die Einkaufs- und Verkaufspreise festgesetzt werden.

Die große Aufgabe bei dieser planmäßigen Gestaltung der Milchwirtschaft werden unsere Genossenschaften haben. Diese Genossenschaften werden aber ihre Aufgabe nur dann erfüllen, wenn sie von technisch und kaufmännisch geschulten Menschen geleitet werden, wenn in diesen Genossenschaften absolut keine Parteipolitik betrieben wird. Daß noch auf diesem Gebiete sehr viel zu tun ist, kann man daraus ersehen, daß in Deutschland relativ viermal so viel Milchgenossenschaften bestehen, wie bei uns.

Ich habe gestern im landwirtschaftlichen Ausschusse Anträge gestellt, die von unseren Landwirten und Konsumenten gebilligt werden. Keiner dieser Anträge konnte als unsachlich bezeichnet werden. Trotzdem wurden alle diese Anträge, darunter einige von grosser nationaler Bedeutung, auch von den deutschen Regierungsparteien abgelehnt. Ich wiederhole für das Plenum nur die wichtigsten dieser Anträge. Wir geben uns nicht der Hoffnung hin, daß die Koalition jetzt im Plenum diese Anträge billigen wird. Wir wollen mit unseren Anträgen nicht nur an der Sache mitarbeiten, sondern auch der breiten Öffentlichkeit zeigen, wie unsachlich und undemokratisch die heutige Mehrheit arbeitet. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Böhma (viz str. 21 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die Regierung legt uns heute einen Gesetzentwurf über den Milchausgleichsfond vor, nachdem sie vor kurzem zwei Verordnungen über die Erzeugung und den Handel mit Milch und Milchprodukten und über die Festsetzung von Richtpreisen für Milch und Schmetten verlautbart hat. Ich schicke voraus, daß die Landwirtschaft an einer einwandfreien Milch im höchsten Grade interessiert ist, weil sie nur in dieser dauernde Gewähr für Absatz und Preis erblickt. Ich habe gestern im Landwirtschaftsausschuß diese Verordnungen und den Gesetzentwurf als einen Versuch der Regierung bezeichnet, um die Anarchie im Milchhandel zu beseitigen und preisausgleichend zu wirken. Wenn wir die beiden Verordnungen einer näheren Betrachtung unterziehen, so können wir feststellen, daß dem Erzeuger finanzielle Opfer und Belastungen, sowie auch Beschränkungen auferlegt werden und der Produktion mehr Pflichten erwachsen. Wir vermissen aber fördernde Maßnahmen, die der Landwirtschaft nützen sollen. Gestern wurde im Landwirtschaftsausschuß eine Resolution angenommen, die verlangt, daß neue Wege zur Förderung der Milchwirtschaft zu suchen sind. Ich will heute einen Beitrag dazu liefern, welche neue Wege zur Förderung der Milchwirtschaft in unserem Staate beschritten werden können.

Wir werden nie Ordnung in den Milchhandel bringen, solange wir auf die Konzessionierung des Milchhandels verzichten, eine Konzessionierung, aber mit Ausnahme beim direkten Verkauf vom Produzenten zum Erzeuger. Wir haben erwartet, daß bei Behandlung dieser Materie auch ein diesbezüglicher Gesetzentwurf vorgelegt wird, nachdem man immer darauf verweist, daß die Konzessionierung des Milchhandels auf dem Verordnungswege undurchführbar ist. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Stivín.)

Ich möchte hier feststellen, daß wir zuviel Milchhändler haben. Wenn Sie heute die Dorfstraße heruntergehen, so können Sie beobachten, wie aus einem einzigen Dorf früh um 6 Uhr fünf bis sechs Händler in die Stadt fahren, mit einem Quantum von je 20 bis 30 l Milch. Die Folge davon ist, daß selbstverständlich die Zwischenhandelsspanne ungemein hoch gehalten werden muß, um halbwegs einen Verdienst zu haben. Wir müssen darauf verweisen, daß die Zwischenhandelsspanne heute noch 50 Heller pro Liter beträgt, also soviel, wie zu einer Zeit, als der Liter Milch 3 Kè kostete, während der Händler heute 1 bis 1.20 Kè beim Produzenten bezahlt.

Die Veranstaltung von Milchwochen und die ganze Propaganda wäre vollständig überflüssig, wenn wir uns nicht um jene Umstände kümmern, die ich nun in kurzen Worten kennzeichnen will. Heute bekommen Sie auf einem Bahnhof ein Glas Milch, das beim Erzeuger 30 Heller kostet, zum Preise von 1.50 bis 1.60 Kè vorgesetzt. Wir haben im Feber eine Verordnung bekommen, die Maßnahmen gegen die Teuerung enthält. In diesem Falle wäre die Anwendung dieser Verordnung notwendig, denn das ist eine Bewucherung der Konsumentenschaft im höchsten Grade und verhindert den angestrebten Mehrverbrauch.

Wir haben auch mit einer gewissen Genugtuung konstatiert, daß in der Verordnung ziemlich strenge Vorschriften über den Verkauf von Milch- und Molkereiprodukten niedergelegt sind. Sie sind deshalb notwendig, weil der unkontrollierte Milchhandel zur Unsauberkeit und Verfälschung führt. Wir von der Landwirtschaft haben ein Interesse daran, daß diese Unsauberkeit und Verfälschung streng geahndet wird. Ich will hier nicht die Bahnstation in Nordböhmen erwähnen, aber es gibt solche, wo jede Woche einige Meterzentner Margarine ausgeladen werden und diese Margarine dann in zwei Tagen auf denWochenmarkt in Tetschen oder Bodenbach als Naturbutter wieder zu finden ist. Es ist eigentümlich, daß die Marktpolizei solche Verfälschungen, von denen schon jedes kleine Kind im Dorfe spricht, nicht aufzufinden in der Lage ist. Wenn wir eine Verbesserung dieser Verordnung vornehmen wollen, müssen wir auch verlangen, daß die öffentlichen Anstalten verpflichtet werden, Milch- und Molkereiprodukte einheimischer Herkunft zu verwenden.

Und nun zu einer der wichtigsten Fragen, dem Pasteurisierungszwang, der sich aus dem § 10 der Verordnung schließlich nach und nach herausbilden kann. Ich erkläre hier mit besonderer Betonung, daß die deutsche Landwirtschaft den allgemeinen Pasteurisierungszwang ablehnt. Die Bestimmung in der Verordnung, daß das Landesamt ermächtigt wird, für kleinere Verbrauchsgebiete den Pasteurisierungszwang einzuführen, ist für die Produzentenschaft geradezu gefährlich. Mit Rücksicht auf die ungemein beschränkte Redezeit zu diesem nicht unwichtigen Kapitel, das wir heute behandeln, will ich von der Verlesung von Zuschriften, die ich in den letzten Tagen bekommen habe, und die sich mit dem allgemeinen Pasteurisierungszwang befassen, absehen. Ich will nur eines sagen. Von der Wissenschaft - und es ist schon lange Zeit her - wird der Wert dieses Pasteurisierungszwanges in Zweifel gezogen. Es steht fest, daß einwandfreie Frischmilch, gute Rohmilch weit zweckdienlicher und bekömmlicher ist als pasteurisierte Milch. Wir haben 12 Fälle zu verzeichnen, wo nach Genuß von pasteurisierter Milch Maul- und Klauenseuche festgestellt worden ist. Unsere Forderung am heutigen Tage heißt: Pasteurisierungszwang in Städten über 100.000 Einwohner und in den größeren Kurorten. Wir würden von Seite der Landwirtschaft diese Forderung nicht in so bestimmter Form erheben, wenn wir wüßten, daß auch nur in irgendeiner Weise den Konsumenten in gesundheitlicher Hinsicht ein Nachteil erwachsen würde. Dagegen müssen wir verlangen, daß die Erzeugung von Markenmilch als Frischmilch staatlich gefördert und daß der Verkauf dieser Frischmilch auch in Städten über 100.000 Einwohner und in größeren Kurorten gestattet werde. Wir können uns hier ein Beispiel an den angrenzenden Staaten nehmen, die den Milchverkehr in derselben Art und Weise geregelt haben.

Wir vermissen in der Verordnung eine sehr wichtige Bestimmung, eine bedeutungsvolle Angelegenheit, das ist die Tuberkulosebekämpfung. Hohes Haus! Trachten wir, im Interesse der Landwirtschaft und der Volksgesundheit diese Geissel endlich einmal zu beseitigen. In der Abteilung 4 des Landwirtschaftsministeriums kann man beurteilen, welch ungeheueren Schaden diese Krankheit unter dem Viehbestand hervorruft. Dort kann man eine Unmasse von Gesuchen finden, die auf Grund der Vernichtung von Vieh durch Tuberkulose eingebracht worden sind. Das ist aber nur ein ganz kleiner Bruchteil des tatsächlichen Schadens, der das Jahr über durch die Tuberkulose an den Viehbeständen in der Landwirtschaft verursacht wird.

Wir vermissen in dieser Verordnung aber auch die Einführung von Mitteln für eine entsprechende Preisgestaltung. Wir haben weiters keine Angaben über großzügige Propaganda, insbesondere einer Propaganda für den Genuß von Milch auf den Bahnhöfen, in den Zügen, an öffentlichen Orten. Es ist sehr leicht möglich, daß man heute Milch in Flaschen wie vieles andere als Erfrischung in den Zügen verkaufen kann. Es fehlen in diesen Verordnungen weiters die gesetzlichen Bestimmungen für den Zwang der Verwendung von Milch für Margarine- und Kunstfetterzeugung. Die alte Forderung der Umsatzsteuerbefreiung unserer Molkereigenossenschaften muß bei dieser Gelegenheit neuerlich erhoben werden. Es liegt eine Doppelbesteuerung vor und diese Forderung muß um so mehr erhoben werden, als den Molkereien durch den Milchausgleichsfond neue Abgaben erwachsen.

Der Herausgabe von Milchregulativen, der sogenannten marktämtlichen Vorschriften für den Milchverkehr in Städten muß ein besonderes Augenmerk zugewendet werden. In diesen Milchregulativen darf keine Verteuerungsmaßnahme für die Erzeugung enthalten sein, diese Regulative dürfen aber auch keine Schikanen der Erzeugung bringen. Hier habe ich in der Hand so ein Milchregulativ einer nordböhmischen Stadt im Original. Was glauben Sie, was in diesem Milchregulativ der Landwirtschaft, der Milcherzeugung vorgeschrieben wird? Nicht mehr und nicht weniger, als daß der Erzeuger, welcher in diese Stadt Milch liefert, seine Kühe in hellen, geräumigen, luftigen, mit undurchlässigem, leicht zu reinigenden Fußboden und Krippen versehenen Stellen aufzustellen hat, die mit Wasserspülung und mit guten Abflußvorrichtungen versehen sind. Was stellen sich eigentlich die Schöpfer dieses Milchregulativs vom Erträgnis einer Bauernwirtschaft vor, die heute bei 20 ha nicht einmal eine siebenbis achtköpfige Familie ohne Schuldenmachen ernähren kann? Das Milchregulativ geht aber weiter und sagt, eine besondere Sorgfalt und Rigorosität ist insbesondere bei der Auswahl der Futtermittel zu treffen, und es schreibt uns hier, ob Sie es glauben oder nicht, vor, daß wir im Sommer nur 50% Grünfutter füttern dürfen und daß 50% Trockenfutter hinzugegeben werden muß. Das Milchregulativ schreibt uns vor, bevor wir Kühe auf die Weide treiben, müssen sie vo rher erst mit Trockenfutter gefüttert sein. Vom praktischen Standpunkte haben wir für so ein Milchregulativ nur ein mitleidiges Lächeln. Wir sehen, wie schwer es ist, mit Menschen über eine Angelegenheit zu verhandeln, von der sie keine blasse Ahnung haben und das kommt leider so oft vor.

Wenn wir uns diese Verordnungen näher betrachten, so können wir sagen, daß namentlich die Verordnung über die Erzeugung und den Handel mit Milch und Milchprodukten unvollkommen ist, daß es unser Wunsch ist, daß der Resolutionsantrag der gestern im landwirtschaftlichen Ausschusse angenommen wurde, auch zur Durchführung kommt, obzwar wir über das Schicksal derartiger Resolutionsanträge sehr wohl informiert sind. Ergänzungen für die Verordnung und Verordnungen, wie ich sie hier vorgebracht habe, werden nicht bloß von der deutschen, sondern auch von der èechischen, von der Landwirtschaft aller Nationen dieses Staates gewünscht, was die gestrige Aussprache im landwirtschaftlichen Ausschuß ergeben hat. Durch Festsetzung von Richtpreisen für Milch und Schmetten darf der direkte Verkehr zwischen Erzeuger und Konsumenten absolut nicht gestört werden. Der Preis, den wir in einigen nordböhmischen Gebieten noch haben, 1.50 Kè bis 1.60 Kè im direkten Verkehr, den möge man durch derartige Gesetze und Verordnungen unberührt lassen. Man darf nicht vergessen, daß die Erzeugungskosten im nordböhmischen Industriegebiet bedeutend höher sind als in manchen anderen Gebieten. Ich glaube, der Konsument, der eine einwandfreie Milch mit entsprechendem Fettgehalt direkt vom Produzenten bekommt, wobei er die Möglichkeit der Kontrolle hat, ist gewiß zufrieden, wenn er die Milch um diesen Preis als Falschmilch bekommt.

In Anlehnung an das österreichische Gesetz wurde uns ein Gesetzentwurf über den Milchausgleichsfond heute hier zur Behandlung vorgelegt. Das Gesetz verfolgt gewiß einen sehr guten Zweck, nämlich die solidarische Verteilung des Risikos. Anderswo sagt man: Gemeinnutz geht vor Eigennutz. Wenn wir uns aber das Urteil über dieses Gesetz in der praktischen Landwirtschaft draußen anhören, dann lautet dieses Urteil nicht günstig und es fällt insbesondere deshalb so ungünstig aus, weil der Zeitpunkt für die Beschlußfassung dieses Gesetzes nicht glücklich gewählt ist. Ich fürchte, daß dieses Milchausgleichsfondgesetz die Grundlage von Zwistigkeiten innerhalb der Landwirtschaft schaffen wird. Ich habe diese Bedenken bereits im landwirtschaftlichen Ausschuß eingehend erörtert und will hier nur unsere Stellungnahme zu einzelnen Paragraphen des Gesetzes kurz besprechen.

Zu § 1, der sich mit der Gliederung des Milchausgleichsfondes befaßt, haben wir den einen Wunsch, daß aus praktischen und technischen Gründen Untergliederungen dieses Verbandes möglichgemacht werden und zwar durch Zusammenfassung einheitlicher Wirtschaftsgebiete. Es wird nicht gut möglich sein, von Brünn aus die südmährischen Verhältnisse und zugleich die nordmährischen Verhältnisse zu betreuen. Die Struktur der bei den landwirtschaftlichen Gebiete Mährens ist grundverschieden, dasselbe in Böhmen, und es wird sich eine derartige Untergliederung notwendig machen. Weiters verlangt die deutsche Landwirtschaft von dieser Stelle aus eine entsprechende Vertretung im Kuratorium zur Wahrung ihrer Interessen.

Bei Festsetzung von Kontingenten nach § 11 möge keine einseitige Bevorzugung platzgreifen und auf die bisherigen Lieferungsergebnisse auch Rücksicht genommen werden.

Die Kontrolle nach § 9 des Gesetzes darf nicht zu Schikanen und Übergriffen in den Betriebsstätten der Landwirtschaft werden. Der Wortlaut des § 10 soll umgeändert werden und folgenden Textung bekommen: "Für Zuschüsse zur Preisausgleichung für an Konsumorte, wo die Beitragszahlung eingeführt ist, gelieferte Milch und der für diese Konsumorte zu Butter und Käse verarbeiteten Milch aus der Konsummilch." Mit diesem Wortlaut verfolgen wir den Zweck, daß auch Molkereien in den kleinen Dörfern, die in Städte liefern, wo der Pasteurisierungszwang eingeführt ist, die Möglichkeit einer Beteiligung an den Fondsmitteln erlangen. Infolge der verschiedenen Preise in den einzelnen Gebieten ist es notwendig, daß der Fondsbeitrag nicht mit 8 Hellern festgesetzt wird, sondern perzentuell vom Milchpreis eingehoben wird. Ich glaube sagen zu können, daß in der Durchführungsverordnung für unsere Anregungen genügend Platz vorhanden ist und es ist unser aufrichtiger Wunsch, daß durch eine sachliche objektive Durchführung des Gesetzes unsere hier vorgebrachten Befürchtungen zerstreut werden. Wir wissen, daß der Herr Landwirtschaftsminister Dr. Hodža bestrebt ist, der Landwirschaft zu helfen. Es haftet aber allen diesen Verordnungen und Gesetzen der Mangel des Kompromisses an. Neben diesen Sorgen, die uns die milchwirtschaftlichen Vorlagen und anderer Probleme machen, haben wir eine weitere dringliche Forderung als Landwirte. Wir verlangen endlich einmal die Angleichung der Preise für landwirtschaftliche Produkte an die der täglichen Bedarfsartikel.

Hohes Haus! Die Landwirtschaft bekommt heute für ihre Produkte den 4.8 fachen Friedenspreis. Damit haben wir den Rekordtiefstand erreicht. Der Index für die landwirtschaftliche Produktion ist 762, für die landw. Produkte 472. Wir haben ein Kartellgesetz, trotzdem aber keine Preisermäßigung. Wir bezahlen Kohle, Eisen, Zement, Papier, zum Teil den elektrischen Strom, Kunstdünger mit 59 % höheren Preisen als wir für unsere landwirtschaftlichen Erzeugnisse bekommen. Es muß also von Regierungswegen die Herabsetzung der Kartellpreise erzwungen werden. Die Deflation in - der Landwirtschaft ist durchgeführt. Der Koeffizient bei Getreide beträgt 4 bis 5, der Koeffizient bei Kohle und anderen Bedarfartikeln 12 bis 15. Wir zahlen heute die Prämie bei der Invalidenversicherung nicht mehr mit 4.8% wie in besseren Tagen, sondern mit 7 und 8 %. Gehen Sie heute hinaus in die Dörfer und sehen Sie sich um: dort, wo einstmals hundert landwirtschaftliche Arbeiter ständig beschäftigt waren, finden Sie heute höchstens noch ein Fünftel davon beschäftigt, nicht deshalb, weil vielleicht der Bauer in böswilliger Absicht die Prämien nicht bezahlen will, sondern weil er sie seit mehr als 2 Jahren einfach nicht mehr bezahlen kann.

Nun möchte ich eines noch hier erwähnen. Zu einer Gesundung der Agrarpolitik gehört auch die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Wir wissen, daß das Uuglück des Einen nicht das Glück des Andern ist. Wir erkennen, daß sich das Elend des Einen am Elend des Andern steigert und wie der Arbeiter an der Kaufkraft der Landwirtschaft ein Interesse haben muß, so wünscht das Bauerntum der Arbeiterschaft Wohlergehen, das nur in der Beseitigung der Arbeitslosigkeit gefunden werden kann. Wir müssen aber auch, wenn die Landwirtschaft nicht zugrunde gehen soll, bei Schweinepreisen von 3.50 bis 4 Kè Lebendgewicht, bei Eierpreisen von 30 bis 40 Heller pro Stück, bei tiefstehenden Viehpreisen, bei einer vermehrten Erzeugung von Milch- und Molkereiprodukten mit Beginn der Grünfütterung vor allem die vollständige Einstellung der Einfuhr der Lebensmittel vom Auslande verlangen. Wir ersuchen weiters, daß heute schon Vorsorge getroffen wird, daß das Spekulantentum im Jahre 1934 nicht wieder sein Unwesen in der Versorgungswirtschaft treiben kann und die Preisentwicklung in der Landwirtschaft stört.

Místopøedseda Stivín (zvoní): Žádám pana øeèníka, aby skonèil, ponìvadž jeho øeènická lhùta již uplynula.

Posl. Böhm (pokraèuje): Reformen im Verkehr mit Getreide müssen rechtzeitig getroffen werden, damit das Wort "Erntesicherung" nicht zum viertenmale zum Schlagwort wird. Es liegt, hohes Haus, gewiß in den Händen des Herrn Ministers für Landwirtschaft, die Zukunft der um ihre Existenz schwerringenden Landwirtschaft zu sichern. Allerdings braucht der Minister für Landwirtschaft auch das Verständnis der nichtlandwirtschaftlichen Kreise. Hoffen wir, daß die Vergangenheit dieses Verständnis geweckt hat. (Potlesk.)

Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP