Úterý 22. června 1937

Příloha k těsnopisecké zprávě

o 107. schůzi poslanecké sněmovny Národního shromáždění republiky Československé v Praze v úterý dne 22. června 1937.

Řeč posl. Kundta (viz str. 6 těsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Als Vorsitzender des parlamentarischen Klubs der SdP habe ich vor dem Hause für den Klub folgende Erklärung abzugeben:

"Der parlamentarische Klub der Abgeordneten und Senatoren der Sudetendeutschenund Karpathendeutschenpartei - Vorsitzender Konrad Henlein - erhebt hiemit schärfsten Protest gegen die Praxis der čechoslovakischen Pressezensur, die in einem konkreten Falle der letzten Tage selbst davor nicht zurückschreckte, den Abdruck des Telegrammes eines Mitgliedes des čechoslovakischen Abgeordnetenhauses an den Herrn Ministerpräsidenten zu verbieten und sogar eine kurze Pressenotiz darüber zu beschlagnahmen.

Unser Klubmitglied Abg. Frank hat am 18. Juni 1937 an den Herrn Ministerpräsidenten folgendes Telegramm gerichtet: ť"Am Vortage der Enthüllung des Denkmals des ungarischen Dichters Jókai durch Sie stehen Sie im Begriffe, nach der Geste des 18. Feber eine weitere Geste gegenüber den ungarischen Minderheitsangehörigen zu tun. Ich darf Ihnen, Herr Ministerpräsident, mitteilen, daß im Untersuchungsgefängnisse Prag-Pankrác der Landwirt Anton Staubner aus Phillipsberg nach 14monatiger Untersuchungshaft Selbstmord verübt hat. Das ist ein weiterer Fall unter mehreren binnen kürzester Zeit. Bei allem Verständnis für Ihre persönlichen guten Absichten und die Schwere Ihrer Aufgabe scheint mir gerade heute die Feststellung notwendig, daß nicht mehr Gesten, sondern nur noch die grundsätzliche Systemänderung dem Staate die notwendige Befriedung bringen kann. Angesichts der von uns seit Monaten [ ] gegen Polizeiverwaltung und Justiz erlaube ich mir Ihnen die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses unter Beiziehung der Opposition vorzuschlagen."Ť

Selbst wegen der bloßen Mitteilung der Tatsache - und nicht des Textes - eines solchen Telegrammes wurde die "Zeit" vom 20. Juni 1937, Folge 144, beschlagnahmt. Demgegenüber wurde eine amtliche Verlautbarung der Presse übergeben, die den im Telegramme behandelten Fall Stauber in einem Sinne erscheinen läßt, dessen Richtigkeit zu bezweifeln wir allen Grund haben.

Damit hat die Behinderung der persönlichen Ausübung des Mandates im Sinne des § 22 der Verfassungsurkunde der parlamentarischen Faktoren und die dadurch bedingte systematische Unterbindung der Bildung der öffentlichen Meinung einen Grad erreicht, der unerträglich ist.

Wir sind daher genötigt, von der parlamentarischen Tribüne aus auf diesen Fall und diese Methoden aufmerksam zu machen. Gleichzeitig fordern wir die Regierung auf, Abhilfe zu schaffen und die Aufrechterhaltung der gewährleisteten verfassungsmäßigen Rechte zu sichern.

In Wiederholung des bereits durch Abgeordneten Frank an den Herrn Ministerpräsidenten gerichteten Vorschlages auf parlamentarische Untersuchung der gegen die Justiz, gegen die Polizei- und Sicherheitsorgane erhobenen Vorwürfe haben wir heute dem Hause selbst einen diesbezüglichen Antrag nach § 22 der Geschäftsordnung unterbreitet.

Der parlamentarische Klub der Abgeordneten und Senatoren der Sudetendeutschen und Karpathendeutschen Partei, Vorsitzender Konrad Henlein, sieht sich zu diesem Antrage auch deswegen genötigt, weil alle seit mehr als einem Jahre von uns zunächst bei den zuständigen höchsten Stellen des Staates so wie schließlich durch Stellungnahme in diesem Hause gemachten Bemühungen auf wirksame Abstellung gewisser nun in öffentliche Diskussion gezogener Methoden von Justiz-, Polizei- und Sicherheitsorganen erfolglos blieben.

Daher sehen wir uns genötigt, im Interesse der Bevölkerung, sowie auch im Interesse der Wahrung des Staatsprestiges das Eingreifen des Parlaments als höchste verfassungsrechtliche Entscheidungsinstanz in Form eines Untersuchungsausschusses zu verlangen.

In der Überzeugung, daß sich das Abgeordnetenhaus seiner Verantwortung und Verpflichtung bewußt ist, erwarten wir die rascheste Verhandlung und Durchführung dieses unseres Antrages.


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