Pondìlí 25. záøí 1939

Príloha k tesnopiseckej zpráve

o 8. zasadnutí snemu Slovenskej republiky v Bratislave 25. septembra 1939.

Reè poslanca inž. Franza Karmasina (vid str. 12. Tesnopiseckej zprávy).

Meine Herren! Im Prager Parlament haben die Abgeordneten sowohl der Hlinkapartei als auch der deutschen Opposition des öfteren Gelegenheit gehabt, darauf hinzuweisen, dass zwischen den Gesetzen, die vom Prager Parlament, von der Regierung erlassen wurden und der Auslegung der Gesetze ein krasser Gegensatz bestand. Immer wieder mussten wir Klage darüber führen, dass die Gesetze teilweise ausgezeichnet waren, dass aber die Auslegung der Gesetze durch die untergeordneten Organe durchaus nicht dem Wortlaut des Gesetzes entsprach. Dieser Zustand erreichte den Höhepunkt in dem Augenblick, als von der Prager Gesetzgebung das bekannte Wörtchen ,, kann" in die Gesetze hereingenommen wurde, so dass gerade dieser freien Auslegung der Gesetze Tür und Tor geöffnet wurde. Heute liegt uns eines der wichtigsten Gesetze dieses Staates vor, das Gesetz über die Staatsbürgerschaft. Zum Gesetz selbst will ich nicht Stellung nehmen, es entspricht durchaus den normalen Anforderungen, die an ein derartiges Gesetz gestellt werden können, und der Herr Vorredner und der Berichterstatter haben ja auch ausführlich dazu Stellung genommen. Ich muss aber darauf hinweisen, dass auch schon zwischen diesem Gesetz und der Auslegung des Motivenberichtes bereits ein Gegensatz besteht. Das Gesetz ist für alle Staatsbürger da. Es teilt die Staatsbürger nicht in irgendwelche Kategorien, Wie wir aber schon im Motivenbericht lesen, den Worten des Berichterstatters entnehmen, vor allem aber auch in der Auslegung vor der Erlassung des Gesetzes feststellen konnten, werden Gegensätze geschaffen; denn beispielweise unsere Volksgruppe wird in praobyvatelia, also in die Bodenständigen, und in die privandrovalci, in die Hergelaufenen geteilt. Ich bitte Sie mir zu gestatten, dass ich ganz kurz auf die früheren Zeiten zurückgreife. Die deutsche Volksgruppe, genau so wie auch die slowakischen Autonomisten, standen schon immer in einen ziemlich scharfen Kampf sowohl gegen den Prager Zentralismus als auch gegen die hiesigen magyaronischen Gruppen. Immer wieder haben wir Klage darüber führen müssen, Sie sowohl, als auch wir, dass uns von unten herauf unsere Anhänger beunruhigt werden durch die Tatsache, dass eben die magyaronische Propaganda eine ausserordentlich starke ist. Erinnern Sie sich bitte, dass ein wesentliches Werkzeug aus den Arsenal der magyaronischen Gruppen eben dieser Begriff der Bodenständigkeit war. Immer wieder hat man uns vorgeworfen, dass die Bodenständigen im Gegensatz zu den Hergelaufenen durchaus anständige Menschen waren, dass sie durch 8 Jahrhunderte oder durch 1000 Jahre hindurch nur für den Frieden eingetreten sind, so gut mit den Magyaren und Slowaken vertragen haben, dass es keinen nationalen Hass gegeben hat, dass aber diese bösen Hergelaufenen dahergekommen sind, um hier nationalen Hass zu schüren und hier diese guten, alten, schönen Verhältnisse zu stören. Betrachten wir aber diese Verhältnisse in der Wirklichkeit. Es war doch so, dass gerade diese Hergelaufenen einen wirklich nationalen Geist in die Bevölkerung hereingetragen haben, einen nationalen Geist, der sich nicht irgendwie gegen eine der bestehenden Nationen gerichtet hat, sondern der nud das Positive herausarbeiten wollte, der dafür gekämpft hat, dass diese Typen von Magyaronen die für Sie genauso dieselbe Gefahr bedeuten, wie für uns, verschwinden. Wir stehen auch heute noch auf dem Standpunkt, und das waren doch die Grundlagen des Aufbaues dieses Staates, dass wir bei voller Anerkennung der anderen Nationalitäten unsere Volkszugehörigkeit herausarbeiten wollen. Dies ist gewiss auch Ihr Standpunkt. Nun aber hat sich in das Gesetz beziehungsweise in den Motivenbericht eben dieses Werkzeug aus der parteipolitischen magvaronischen Rumpelkammer, der Begriff des Hergelaufenen, eingeschlichen. Ich möchte Sie bitten, sich zu erinnern, und da führe ich als Zeugen unseren Herrn Aussenminister Dr. Ïurèanský an, wer es denn war, der lange vor dem Oktober 1938 wirklich die Verbindung aufgenommen hat zu den Herrn von der slowakischen Vollkspartei. Waren es da nur die domorodci? Nein! Ich muss doch die Feststellung machen, dass die Menschen, auch die privandrovalci, auch die Hergelaufenen, eben aus ihrer nationalen Einstellung heraus diese Verbindung aufgenommen haben und damals haben weder der Herr Minister Ïurèanský noch die anderen gefragt: Bist du ein privandrovalec, oder bist du ein domorodec? Sie haben gefragt: Seid ihr anständige Menschen, habt ihr den Willen, mit uns zusammenarbeiten, ja oder nein? Wir sind damals als Menschen anerkannt worden, die bereit sind, hier mit den anderen Volksgruppen, die hier vorhanden sind, zu arbeiten. Ich möchte weiter daran erinnern, dass in den Oktobertagen und dass vor allem auch in den Märzigen auch nicht gefragt wurde: Bist du ein domorodec oder ein privandrovalec? Unsere deutschen Menschen haben sich eingesetzt für die Befreiung dieses Landes, ohne dass irgend ein Unterschied gemacht worden ist, und dasselbe, meine Herren, war auch jetzt bei der Mobilisierung der Fall. Ich muss darauf hinweisen, dass, bevor noch die Einrückung zu der ausserordentlichen Waffenübung, wie es offiziel geheissen hat, befohlen wurde, bereits 1000 unserer Menschen oben an der Grenze gestanden sind, von der Tatra bis zum Dugla Pass, und dort ihre Pflicht getan haben, ohne dass ein Unterschied gemacht worden -ist oder gefragt wurde: Stammst du aus Mährisch-Trübau oder bist du in Burgerhof, oder sonst irgendwo geboren. Als deutsche Menschen haben sie gefühlt, als Angehörige dieses Staates, und haben als solche auch ihre Pflicht getan. Mein Vorredner hat gesagt, dass es vollkommen berechtigt ist. wenn jemand freiwillig dieses Land verlässt, dass ihm die Staatsbürgerschaft weggenommen wird, weil er damit, dass er von hier wegzieht, eben sagt, dass er mit diesem Lande, mit diesem Lebensraum nichts zu tun haben will. Aber umgekehrt möchte ich doch das gleiche Anrecht beanspruchen. Wenn jemand hieher kommt, sich hier seine Existenz aufbaut und hier ganz ehrlich mitzuarbeiten gewillt ist und dieser Bereitschaft auch Ausdruck Verleiht, dann möchte ich doch auch bitten, dass derselbe Grundsatz eingehalten wird, dass ihm gesagt wird: Jawohl, wir anerkennen dich als einen der unseren, wir anerkennen dich als Angehörigen dieses Staates und geben dir die Rechte, die dir gebühren.

Der rechtliche Zustand ist nun folgender: Wir haben hier einige tausend deutscher Menschen, welche nach dem Jahre 1918, zum Teil auch vor dem Jahre 1918 hier in diesen Lebensraum eingewandert sind, eingewandert sind, um mit den festen Willen, sich hier ihre Existenz zu gründen. Zum Teil waren es Leute, welche hieher befohlen worden sind, welche nicht freiwillig hieher gekommen sind, welche von der damaligen nicht gerade deutschfreundlichen Regierung hierher sozusagen in die Verbannung geschickt worden sind: die Staatsbeamten. Diese Staatsbeamtem nehmen sie aber in ihren Gesetz heraus und geben ihnen selbstverständlich die Staatsbürgerschaft. Gerade die Menschen aber, die freiwillig hiehergekommen sind, sich hier aus ihren eigenen, freien Willen eine neue Existenz aufbauen wollten, nicht um jemanden anderen zu verdrängen, nicht vielleicht um hier zu germanisieren, denn die Angst vor der Germanisierung ist hoffentlich nicht mehr vorhanden, sondern um wirklich hier aufzubauen, mitzuhelfen, die nehmen sie durch ihr Gesetz heraus und schaffen aus ihnen eben die Kategorie der privandrovalci und verwenden da, ich möchte nochmals betonen, gerade das Propagandamittel, gegen das wir 20 Jahre lang gegen die Magyaronen und Magyaren gekämpft haben. Ich möchte feststellen, dass es niemandem gelingen wird, unsere Volksgruppe wiederum zu zerteilen. Wir sind Gott sei Dank so weit, dass wir Deutsche schlechthin sind und dass wir unter uns nicht mehr den Gegensatz zwischen Hergelaufenen und Eingeborenen kennen. Wir sind eine Gemeinschaft geworden und werden auch immer eine Gemeinschaft bleiben. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit dafür eintreten, dass tatsächlich eine vollkommene Übereinstimmung zwischen Gesetz und Auslegung hergestellt wird. Wir haben es doch wirklich nicht notwendig, hier voreinander Verstecken zu spielen, sondern gerade wir können es uns doch heute erlauben, Gesetze zu schaffen, die durchaus der Wirklichkeit und der Notwendigkeit entsprechen, und wir können auch den Mut haben, alles das in das Gesetz hineinzugeben, was uns eben entspricht und was wir sagen wollen, und brauchen uns nicht hinter eine andere Auslegung zu verstecken. Ich bin der Ansicht, dass es gerade das Verderben der Tschecho-Slowakischen Republik war, dass dieser Gegensatz zwischen der Auslegung des Gesetzes und dem Gesetze selbst bestand. Ich halte dafür, dass es notwendig ist. dass hier andere Verhältnisse eintreten und dass wir wirklich ein vollkommenes Vertrauen zur Gesetzgebung haben können. Denn, wie schon gesagt, unsere Volksgruppe wird niemand mehr auseinanderteilen oder zerlegen können. Aber eins können Sie erreichen. Sie können das unbedingte Vertrauen, das wir heute zur Staatsführung haben,, das wir heute zu diesem Staate haben, und das wir immer wieder durch praktischen und tätigen Einsatz bewiesen haben, dadurch untergraben, dass die Möglichkeit zu einer derartigen doppelten Auslegung gegeben wird. Dass diese Auslegung nicht nur von mir erdacht ist, sondern auch praktisch vorhanden ist, geht aus folgenden hervor: Im § 1 Absatz 2 haben Sie die Möglichkeit vorgesehen, dass Menschen um ihre Staatsbürgerschaft einreichen, und bei denen alle Merkmal zutreffend sind, von vornherein als Staatsbürger betrachtet werden, auch wenn das Ansuchen noch nicht bewilligt worden ist. Nun wird die Staatsbürgerschaft der ins Protektorat und in den Sudetengau Zuständigen durch einen besonderen internationalen Vertrag geregelt, der hier schon aufgearbeitet wurde und dessen Bewilligung noch vom Berlin ausständig ist. Es ist also über jeden Zweifel erhaben, dass all diese Menschen aus der Kategorie der privandrovalci hiesige Staatsbürger durch diese internationale Vereinbarung werden. Trotzdem mussten wir in den lezten Wochen feststellen, dass sie alle denselben Schwierigkeiten unterworfen waren, als wenn sie Ausländer gewesen wären. Es wurden verschiedene Prozesse eingestellt, weil der Betreffende nicht nachweisen konnte, dass er die hiesige Staatsbürgerschaft hat. Unsere Gewerbetreibende mussten erneut um Konzessionen einreichen, trotzdem sie zehn oder 20 oder 30 Jahre hier wohnen, nur deshalb, weil sie verabsäumt haben, die Heimatszuständigkeit zu erreichen, oder aber weil ein uns feindliches Regime, das genau so ein Ihnen feindliches Regime war, es verhindeft hat, dass sie hier ihre Staatsbürgerschaft bekommen haben, während Emigranten usw. die Staatsbürgerschaft oder Heimatzuständigkeit früher bekommen haben, als anständige Menschen, welche sich dort in der betreffenden Ortschaft ansiedeln wollten. Unsere Soldaten, die eingerückt sind, unsere Reserveoffiziere wurden nach einigen Tagen wieder zurückgeschickt, weil man ihnen gesagt hat: Halt, deine Staatsbürgerschaft ist nicht in Ordnung, trotzdem sie begeistert und freudig zu den Fahnen und zu den Waffen geeilt sind, um ihre Pflicht und ihren Dienst zu tun. Sie sehen also, bevor das Gesetz noch Wirksamkeit erlangt hat, ist schon eine etwas schiefe Auslegung wirksam geworden und hat wirklich in vielen Fällen wirtschaftliche Schäden zu Folge gehabt. Das ist nicht das Ausschlaggebende, schwerwiegender ist, dass in einem grossen Teil von Menschen eine gewisse Unsicherheit hineingekommen ist, ein gewisses Misstrauen dem Gesetze gegenüber, und das abzubauen, meine Herren, ist doch aber unser aller Aufgabe, Und deswegen möchte ich Sie bitten, dass Sie in Hinkunft dafür Sorge tragen, dass zwischen der Auslegung des Gesetzes und dem Gesetze selbst eine absolute Übereinstimmung herrscht. (Applaus.)


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