Der geleichen haben die Pragere aus allen drei Städten an die Stände der Herren und Ritterschaft billichen angelanget, domit, wann die Herrn uf den von Ihr Mt. angesatzten Tag sich nach Carlstein begeben wuerden, dass etzlichen Personen aus diesen Städten zu beschauen die Heiligkeit der Kron und Kleinoter Erlaubnus beschehe. Darein dann die Stände nicht aus schueldigen, sondern aus freien und gueten Willen, dass aus obbenannten jeden Städten der vornembst Personen sechs solche Heiligkeit, Kron und Kleinoter zuebeschauen sich dahin verfuegen mögen, bewilligt.

Was auch die Grenze zue diesem Konigreich gehorende anlangende, weil in diesen eigenthumblichen Grunten von den Auslendischen nicht ein kleine Beschwerung beschicht mit Morden, Rauben, Leutwegfuerung und andern vielen unortlichen Dingen, derwegen Ihre Mt. die Stände allerunterthenigist bitten, Ihr Mt. die wollen solchem vorzukommen allergnedigiste Verordnung thuen und solchem Ubel nicht gestatten, sondern was zue Wolfart der Cron und diesem Konigreich gereichte, darueber allergnedigist handhaben.

Und nachdeme auch Ihre Mt. die Stände allerunterthenigist gebeten, dass die Gebrechen wegen der Grenz under dem Konigreich Beheim und Churfursten zue Sachsen, welche lange Jahr her in Irrung gestanden, auf das allerehest als es geschehen kann, zue Vergleichung allergenedigist bringen wollten. Dann von vielen Personen den Ständen Bericht beschehen, das sich je lenger je mehr das Konigreich Beheim an Grenzen und Grunten schmelert, und wird auch ferner bericht, dass etzliche alte Personen, welche hiezuvorn (den diese Grunte bekannt) und hierin Zeugen gewesen, mit Tode abgangen. Ist also zu befurchten, wo dieser Verzug lenger weren, dass solchs je mehr dem Konigreich zue Abkurzung gereichen wurde.

Auch nachdeme der Churfürst zue Sachsen bei Grenzen und Herrschaften Deczinskem (sic) und umb Koclobu und Blatne viel Zeichen und Seulen an vielen Orten im Wald und an Wegen auf Grunten dieses Konigreichs machen und ufrichten lassen, derwegen Ihre Kais. Mt. solches alles besichtigen lassen wollen, damit nach Befindung solche Zeichen und Seulen abgenommen wurden; oder aber dass er einen vergnuegten Revers von sich ubergebe, dass solche Zeichen den Grenzen und Grunten dieses Konigreichs in nicht zue Schmelerung und Abzueg sein sollen. Wurde aber Churfürst zue Sachsen hierin Beuelh zu thuen oder den Revers von sich zuegeben in Wegerung stehen, dass Ihre Kais. Mt., dass solches alles umbgehawet, genedige Verordnung thun gerueten, dass also under solchem Gestalt diesem Konigreich Grenze und Grunte nicht entzogen wuerden.

Nachdeme auch viel und stattiche Berichte beschehen, dass die Absagere dieses Konigreichs under des Churfürsten zu Sachsen Lande ihren Enthalt haben, und von dannen dem Königreich Schaden zuefuegen: derwegen Ihre Kais. Mt. wir allerunterthenigst bitten, dass dieselbe uf Wege dechten, damit dass solche Absagere in den Städten nicht gefordert noch gelitten wurden, sondern dass Ihre Churf Gnad, dass sie sich vermuege der Erbeinigung Ermessung verhalten sollen, Befelch thun wolle.

Was auch etzlich Pau am Wasser und Pechen betreffende, Ihre Kais. Mt. wollen hierauf sonderlichen ab die Kadnauer oder andern uf solchen einerlei Privilegien oder Begnadung haben, Bericht empfangen lassen, und diesen Artikel durch derselben Räthen und verordenten Landtrechten, damit sich also derhalben niemandes wider die Pilligkeit zue beschweren, erwegen lassen; doch do Ihre Kais. Mt. wegen anderer Ihrer Mt. Obliegen solchs an sein Statt zue bringen allergenedigist nicht geruheten, dass Ihre Kais. Mt. derselben geliebsten Sohn Erzherzogen Ferdinand, dass Ihre Furstl. Dt. neben Ihr Mt. Cammerräthen solches alles genedigst vor sich nemen, erwegen und zue Richtigkeit bringen wollten, allergenedigist uftragen.

Nachdeme auch Ihre Kais. Mt. als ein Behemischer Konig Jan dem Eltern von Lobkowitz uf Zbiroze und Toczniku, obersten Cammerer des Konigreichs Beheim, ein Dorf Brzesany genannt, von der Herrschaft Kriwokladku ausserhalben dieses Ort Landes gelegen, erblichen eingereumbt und dagegen wieder andere zwei Dorfere, Lessany und Nesuchyne genannt, diesen Herrschaften gelegen, von ihme Jan von Lobkowitz, obersten Hofmeister des Konigreichs Beheim, abgetreten worden. Was also nun die zwei Dorfere, das Dorf Brzesany hocher ubertroffen, haben Ihre Mt. solchs mit barem Geld verstattet. Darein dann die Stände, dass dem von Lobkowitz solchs Dorf Ihre Kais. Mt. in die Landtafel erblichen eigenen und vorschreiben wollten, ihre Bewilligung gegeben.

Desgleichen haben die Kais. Mt. alle drei Stände, dass Ihre Mt. Jhan dem jungern von Lobkowicz uf Bischof Tenicz, obersten Burggrafen, zue Erpauung und Besserung des Tachauer Schloss 2000 Schock behemische Gr. zue den vorigen Summen allergenedigist zueschlagen und vorschreiben wollten, vorbittlichen angelanget, damit also ihme solche Summa neben der ander erlegt und bezalt wuerde, wie dann die Stände ihre Bewilligung hierzu geben.

Uf dies haben wir uns auch alle drei Stände, dass ein jeder Herr oder die von der Ritterschaft und Städten, welche uf ihren Guetern und Grunten Zoll und Maut liaben, die freien Strassen und Wege, die do pöss, uf welchen die Handtierersleut ihre Narung fueren und darauf nicht kleine unmeidliche Schaden nemen, zue Pesserung bringen wollten, verglichen, damit also die arme Leut dardurch zue Schaden nicht kommen. Do aber einer seie hierzu ermanet die Besserung der Strassen in erlengerung stellte und hierueber einer oder mehr uf des Grunten und ungebesserten Strassen und Wegen Schaden genommen, mogen ine dieselben vor der Kais. Mt. Landoder Cammerrechte furnemen, wes sie ihne beschuldigen wurden, dass er ihnen recht sein sollte. Do auch einer durch Machung der Teuch und Iuerung des Wassers die Strassen und Steige verderben, und er hierzu ermanet und solchs nit zue Besserung bringen wurde, und einer hieruber gedachter gestalt Schaden neme, mag er solchs obberurter massen suchen und nach Befindung, dass solche Strass von ihme vernachlasset werden, sich mit dem klagenden Theil zuuortragen schuldig sein solle.

Es thun auch alle cliei Stände die Röm. Kais. Mt. vorbittlichen anlangen, dass Ihre Mt. als ein Behemischer Konig Joachim Schlicken, Grafen zue Passaun, das Schloss Rabenstein, uf welchem seinem des Joachim Schlicken Anzeigen viel Schuelden, als wann es erblichen gekauft werden hette sollen, verschrieben gewesen, erblichen ihme und seinen Erben zue geben gerueten und dass ihme solchs in die Landtafel gebracht werde. Do nun Ihre Kais. Mt. hierein bewilligen, so haben die Stände ihre Bewilligung hierein gegeben.

Desgeleichen thun alle drei Stände Ihre Mt. vorbittlichen anlangen, damit Joachim von Schwamberg uf Khinswart zu Erpauung und Pesserung des Schloss Khinswarts 500 Schock behemisch Groschen zue den vorigen Summen zuegeschlagen und verschrieben, dass ihme also solche Summa neben Bezalung der ander Summen wiederumben erlegt und bezalt wurden. Die Stände geben ihre Bewilligung darein.

Desgeleichen thun auch alle drei Stände Ihre Mt. vorbittlichen anlangen, dass Ihre Mt. Veronicen von Lippen uf Kolin, weilands Karls von Zerotin hinderlassener Witben und Waisen 1000 Schock Groschen zue Erpauung und Pesserung des Schloss Kolins zue den vorigen Summen zueschlagen und verschreiben wollten, damit also solche Summa neben Bezalung der anderer Summa den Waisen wieder bezalt und erlegt wuerden. Die Stände geben ihr e Bewilligung darein.

Es thun auch alle drei Stände Ihre Mt. vorbittlichen anlangen, dass Ihre Mt. Katharina Pergkin von Hungersgastu und ufm Neuschloss anderthalb Tausend Schock behemischen Groschen zue Erbauung und Pesserung des Schloss und Herrschaften Bezdeczskho zu den andern Summen zueschlageu und verschreiben wollten, damit in Zalung der anderer Summen ihr solchs wieder bezalt und entricht wurde, wie dann die Stände hierein ihre Bewilligung gegeben.

Und nachdeme ihre Kais. Mt. Wenzel Wrzesowitz ein Haus ufm Hradschin nahend bei des obersten Burggrafthumb Hauses erblichen einraul men lassen, zue welchem Haus von dem Burggrafthumb er eines Raumbs bedurftig, derwegen Ihre Genaden alle drei Stände solchs dem obersten Burggrafen heimbstellen, wes er sich mit Wenzeln Wrzesowitz des Raumbs halben verglichen wuerde, demselben wollen sie Statt geben, damit also dem Burggrafthumb nichts nachtheiliges zuzogen.

Die Rom. Kais. Mt. thun auch alle drei Stände; wegen Magisters Matisen Kolin vorbittlichen anlangen, dass die Besoldung, (die) von weiland Doctor Franzen (dem Lector); welcher zu Praga Homern Poeten mit griegischer Zungen (lesen, würde) vortestiret (und) durch Ihrer Kais. domals Kön. Mt. Bewilligung ihme dem Kolin in die Landtafel vorschrieben worden, (ihm wieder und nach seinem Absterben dem Rector, den Dekanen und Professoren Universitatis zu Praga zufalle), es sei aus diesen Dorf oder andern Einkommens, damit also Doctor Franzen letzter Wille genug geschehe. [Die misslungene Übersetzung dieses Absatzes wurde an den eingeklammerten Stellen dem böhmischen Texte entsprechend ergänzt und geordnet.]

Nachdeme die Gebruedere und Vettere von Schonfeldt, welche ihre Wonung in diesem Konigreich haben, an,alle drei Stände des Konigreichs anzeigende furbracht, wie dass sie sich mit ihren Vettern denen von Schonfeld, welche in Meissen under Ihr furstl. Genaden dem Churfürsten zu Sachsen ihr Wonung und Rittergueter haben, der gesambten Lehenschaft verglichen, doch dass sie solch in gesambt bei Ihr Churf. Gnd. suchen sollten; damit aber auch die Gebruedere und Vettere von Schonfeldt ihrer Weiber Leibgedinges und wie sie ihre Tochtere in diesem Konigreich versorgen sich voreinigen konnten, derwegen sie die Stände, dass sie ihnen bei Ihr Kais. Mt., damit solch ihr Vergleichung in die Landtafel gebracht und geschrieben wuerden, vorbittlichen sein wollten, gebeten: Uf solch ihr der Gebruedere und Vettere vom Schonfeldt Begern thun die Stände Ihre Kais. Mt. vorbittlichen anlangen, dass Ihr e Kais. Mt. solchen ihren underthenigen Bitten statt geben gerueten. Doch woferne bei dem Churfürsten zue Sachsen sie die von Schonfeld die under Ihr Churf. Gnd. gesessen, dass Ihre Churf. Gnd. derselben Bewilligung hierzu geben wollten, erlangen wurden, so geben die Stände hierzu auch ihren Willen.

Desgeleichen thun alle drei Stände Ihre Kais. Mt. vorbittlichen anlangen, dass Ihre Mt. Heinrichen dem Eltern von Schwanbergk 1000 Schock behemische Groschen zue Erpauung des Schloss Zwickau genediglichen bewilligen wollten, wie dann die Stände ihre Bewilligung hierzu auch geben.

Desgeleichen thun auch alle drei Stände Ihre Kais. Mt. wegen Cristofen Kostomlatskeho von Wresowitz vorbittlichen anlangen, dass Ihre Kais. Mt. das Schloss Kostomlati sambt aller darzu Gehorungen, dieweil Ihre Kais. Mt. keine Ritterdiensts noch nichtes mehr, nur die Mannspflicht daran haben, aus der Mansschaft frei und ihne der Pflicht, dieweil er numer etzliche Sohne, under welchen zwen gewachsen, die auch allbereit Kinder haben gezeut, erlassen wollten.

Und nachdeme die Röm. Kais. Mt. unser allergnedigister Herr, uns ein Supplication Adam Lowens von Rozmitalaneben genedigister Vorbitt uberreichen lassen, dass die Personen, welche vor ihme Burgen worden, damit er seiner Verhaftung, darin er bishero in die 20 Jahr, wie seine Supplication meldt und in sich ferner beschleust, gestanden, entledigt wurde, ihre Bewilligung geben wollten; dieweil aber die Burgen, welche dieser Handel gleichfalls betrifft, uf diesem Landtag mehr erstheils verhanden nicht gewesen, und die gegenwurtigen sich ane der ander Vorwissen in was einzulassen Bedenkens gehabt, derwegen sie sich eines Tages als Montag nach den dueren Fastentagen ufm Prager Schloss zu erscheinen, sich aldo notturftlichen allesamb derhalben bereden und gegen Ihr Kais. Mt. mit allerunderthenigister Antwort vornehmen lassen, sich voreiniget.

Desgeleichen so sollen auch alle Buergen weilands Jaroslawen von Bernstein uf solcher Zeit, als Montag nach den dueren Tagen der Fasten ufm Prager Schloss genzlichen aus etzlichen erheblichen Ursachen erscheinen, damit in solcher Zeit die Einzveisung vermuege der Beredung die Herrschaften Pardobiczke der koniglichen Würden Maximilian in die Landtafel gebracht werden; do aber einer oder mehr nicht erscheinen und ihme hieraus einiger Nachtheil erfolgen wuer de, der hat solchs Niemandes anders dann ihme selbsten zuezumessen.

Und dieweil in diesem gemeinen Landtag alle, die bei dem Hof- und Cammerrechte zueschaffen haben, von wegen des Landtags zuelang ufgehalten werden möchten, derwegen mit Bewilligung Ihrer Kais. Mt. das Hof- und Cammerrecht bis uf morgen Pauli Bekehr ung erstr eckt worden.




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