105. Die auf dem böhmischen Landtage des J. 1564 versammelten Herren und Ritter beschweren sich bei dem Könige Maximilian über die königlichen Städte wegen ihres Widerstandes gegen die von den beiden höheren Ständen vorgeschlagene Ersetzung der bisherigen Vermögenssteuer durch eine Verkaufssteuer behufs Aufbringung der begehrten Türkenhilfe.

Ohne Datum. - Gleichz. Kopie im k. k. Statthalt. - Archiv zu Prag.

Allergenedigister Kunig! Wiewol wir auf der Römischen Kais. auch E. Kunigl. Mt. auf diesem jetzigen Landtag beschehener Proposition, da wir alle drei Stände uns mit einander einhelliglieh vergleichen künnen, E. Kunigl. Mt. pald Anfangs weitleuftiger, dann in dieser unser Schrift gemeldet wirdet, beantwortet haben wollten; jedoch und dieweiln der Herrn- und Ritterstand sich mit denen von Städten nit vergleichen können, haben wir für ein Notturft erachtet E. Kunigl. Mt. das jenige, so zwischen unser strittig ist, underthenigist zu berichten, welches wir auf E. Kunigl. Mt. genedigiste Erinderung, Anmahnen und Begern viel lieber umbgeen und E. Kunigl. Mt. ein einhellige Antwort gegeben haben wollten.

Und fuegen erstlich E. Kunigl. Mt. underthenigist zu wissen, dass wir diese verschienene Tage bald nach Anhörung der Röm. Kais. auch E. Kunigl. Mt. Proposition mit allem Fleiss darob gesessen und beratschlagt haben, damit wir in Erwegung der vorsteenden unvermeidlichen Not der Kais. auch E. Kunigl. Mt. gnedigisten Begern und auch über unser eusserist Vermugen underthenigist nachsetzen können, inmassen dann wir beide Stände uns bald anfenglich in wenig Tagen von wegen Besetzung und Erhaltung der Gränitz und Ortflecken wider den Erbfeind den Turken einer Hilf und benannten Summa, die sich mit der incorporirten Länder vor unser bewilligten Hilf vergleichen möchte, dann auch zu einem guten Exempel den Erbländer n verglichen und uns der Kais. Mt. vielfaltige mundliche auch durch derselbigen Mandata eingewandte Beschwerungen, dass Ihr Mt. die zuvor bewilligte Hilf zu rechter Zeit nicht geleistet worden, derohalben auch Ihr Kais. Mt. etliche Schlösser an den Gränitzen verlorn und sich in grosse Schulden schlahen und davon Interesse geben müssen und also dieser Ursachen halber bemelte Hilfen Ihrer Mt. zu geringen Nutz gereichet, welches uns auch von frembden Nationen zum höchsten verweislich gewesen, erindert und zu Gemuet gezogen, inmassen auch unsere Freunde bemelte zwen Ständ durch die Hilf und Steckbriefe, nach dem sie Armut und Unvermuegens halber soliche bewilligte Hilfen nicht leisten können, grosse Beschwerung erlitten und noch über das alles nicht eine kleine Summa zu erlegen schuldig sein, wie E. Kunigl. Mt. on Zweifl dessen gnedigist sein bericht worden. Wir haben auch nicht unterlassen und von den obristen Einnembern die Schatzungen von dem 58. bis auf das verschienen 63. Jahr anzumuten erfordert und darin soviel befunden, dass man in angeregter Schatzung umb etlich hundert Tausend gefallen, dardurch willen auch die Steuer itzo wenig mehr dann den halben Theil als höher ertregt, welches alleine aus unser Freund Unvermugen und der Underthanen grossen Armut, die auch mit Weinen solche Hilf reichen, ervolget und ihr viel unsers Mittels für ihre Underthanen solche Hilfen geben mussen und können nicht alleine dieselbigen, sonder auch ihre Gebrüedere Zinse oder Gült von ihrer grossen Armut wegen nicht bekommen, wie dann auch ihr viel der allbereit ausgangnen Hilfund Steckbrief halber mit ihren Weib und Kindern ihrer Gueter entsetzt und noch desselbigen gewertig sein oder auf der Turn sitzen mussen. Aus diesen und andern un sern vielfaltigen Beschwerungen vermerken und befinden wir soviel, dass verinug der Schatzungen soliche Hilfen und Steuer zu reichen keineswegs muglich ist und w ollten derowegen nicht gerne die Kais. und E. Kunigl. Mt. durch unser Nichtzuhalten verfuren. Derowegen haben wir auf die Wege gedacht, damit dass einmal von solchen ungewissen und gefärlichen Schatzungen kommen und (von den) Ständen des Kunigreichs Behem der Kais. Mt. von wegen Besetzung und Erhaltung der Gränitz und Ortflecken vor dem Erbfeind dem Turken eine benannte Summa Geldes bewilliget und auf die angestellte Termin geleistet und erleget werden möchte.

Und haben uns demnach wir bemelte beide Stände, wofern der dritte Stand, die von Städten, sich mit uns vergleichen werden, der Kais. Mt. auf zwei Jahr jedes Jahr ans der ganzen Cron Behem 125 Tausend Schock meichsnisch, thuet zwei Jahr dritthalb hundert Tausend, ausserhalb aller Biersteuer zu geben bewilliget und solche Summa solle, wie hievor alleweg beschehen, nach Ausgang eines halben Jahres von dieser Bewilligungen an zu raiten auf Galli schirist kunftig zu geben und durch die Einnember der Kais. Mt. funf und sechzig Tausend und den andern halben Theil auf Georgi und also förtan zu halbjährigen Fristen endlichen erlegt werden, der underthenigisten Zuversicht, die Kais. auch E. Kunigl. Mt: werden diese unsere Bewilligung zu Gnaden annemben; dann wir befinden soviel, sollten wir jetzo wieder auf die Schatzungen geen, dass keinesweges eine solche Summa einkomben und der Kais. Mt. auf gewisse Termin gereicht werden könne. Und damit diesem allem, so bewilligt, nachgesetzt, solle von allem, so der Herrnund Ritterstand, Burger und Pauern, niemanden ausgeschlossen, die Inwohner dieses Kunigreichs auch die, so herein handlen, verkaufen werden, von einem Schock ausserhalb des Biergelds, dieweiln man davon sonderlich gibt, acht klein Pfenning und die, so ihr Geld auf Interesse haben, von einem Tausend sechs Schock und die Armen insonderheit Wittwen und Waisen, so unter 500 Schock haben, pro rata vier Schock meichsnisch geben und reichen und dieses alles solle in bemelte bewilligte Hilf geraitet werden und auf Mittfasten nehist kunftig in allen Kreisen einzunemben angefangen und den Steureinnembern, so wir hierzu erkiesen, jedes Viertljahr uberantwort werden. Und damit diesem allem, so wir bewilligt und zu geben zugesagt, ein Genüegen und Ausrichtung beschee, haben wir dem Landrechten aus jedem Kreis zwo Personen des Herrnstands, zwo des Ritterstands und zwo von Städten zugeordnet und vollen Gewalt gegeben, dass sie auf Bartolomei schirist kunftig aufm Prager Schloss zusamben kommen und sich bei den obern Einnembern erkundigen sollen, wie viel an solcher Hilf einkommen und den Einnembern erlegt worden; und wurden sie hierinnen einigen Mangl oder Abgang, dass solche Summa auf Galli der Kais. Mt. vollkombenlich nicht erlegt werden könnte, befinden, sollen sie nach stattlicher Beratschlagung vollkommenen Gewalt haben auf die Stände des Kunigreichs Behem, wie sie dasselbige am nutzlichisten erachten werden, eine merere Anlage zuschlahen und namhaftig zu machen, was ein jeder geben solle, solches auch in den Kreisen publicirn und soll alsdann ein jeder schuldig sein, fur Galli schirist kunftig solche Anlage den obern Einnembern bei Vermeidung der aufgesetzten Peen und Straf endlich erlegen, auf dass in allwege das jenige, so Ihrer Kais. Mt. bewilliget wirdet, der Kais. Mt. ane einigen Abgang erlegt werde.

Und haben denen von Städten die Ursachen dieser unser Bewilligung zu dreimaln freundlich und ausfurlich furgehalten und erkleret und an sie begeret, sie wollten sich der Kais. Mt, und uns allen zum besten, damit wir E. Kunigl. Mt. aufs baldiste underthenigist beantwurten möchten, mit uns vergleichen. Dieses alles aber hat bei ihnen kein Ansehen noch Statt haben wöllen, sondern am vergangnem Erichtage so wol auch heute haben sie unsers Erachtens etliche schlechte Ursachen, dar durch willen sie dieses, wie obgemelt, nicht thuen kunten, furgewendt: erstlichen angezeigt, dass sie hievor, da ein Hilf nur von dem Getreid bewilliget worden, hetten sich zwischen den Inwohnern und dem Pauersvolk auf den Wochen, und Jahrmärkten auch under den Thoren allerlei seltzame Kief, Zank und Hader zugetragen, daraus auch ein Teurung erfolget; zum andern, dass ihre Kauf- und Handelsleut durch ihre Schulden verarmut und vertorben; zum dritten, dass ihre Mitburger auf den Wochen- und Jahrmärkten nicht soviel lösen, dass sie den Furleuten zalen und Zerung haben könnten; zum vierten, dass sie nicht mit geringen Ungelt, Geschössern, Marktgelt und andern Anlagen beschwert sein; zum funften, dass diese Anlagen am meisten ihnen den Städten und dann unsern armen Underthanen zu Schaden und Verterben gereichen wurde; zum sechsten, dass sich der gemeine. Mann uber E. Kunigl. Mt., die jetzo den ersten Landtag in dem Kunigreich Behem halten, beschweren wurden, das sie nicht gerne sehen wollen; zum siebenden und beschliesslich achteten sie für gut, dass vermug der vorigen Schatzungen von einem Tausend zwelf Schock Gr. bewilligt wurde, hierinnen wollen sie sich mit uns gerne vergleichen.

Auf solches, wie obenerzelt, haben wir die von Städten ausfurlich beantwortet und ihr eingewandte und erzelte Ursachen wie folget abgeleinet: Erstlichen, wovern sich hievor Zank und Hader von wegen solcher Reichungen solcher nlage zugetragen, ist solches mehr durch, die Ämbter in Städten, dass sie solches nit abgestellt, denn anderer Ursachen halber bescheen, jetzo aber wird man sich desselben nit befaren dürfen, dann ein jeder Herr vom Adel auf seinen Herrschaften und Guetern für sich selbsten und bei seinen Underthanen, dieweil er solches auf sein Gewissen nemben muss, die Versehung wird thuen mussen, damit hierinnen gute Ordnung, wie dann solches allenthalben angestellt werden solle, gehalten, und die bewilligte Hilf eingebracht werde und ist also unvonnötten, dass sie sich unserer Underthanen halber bekumbern sollen. So ist auch derohalber, so nur der allmechtig Gott gute fruchtbare Jahr geben wirdet, durch diese Anlag keiner Teuerung zu besorgen.

Zum andern, dass ihre Kauf- und Handelsleut verterben, daran sein wir beede Stände nach diese Anlag und Hilf, dieweil dieselb nach in ihrem Werk nicht. ist, nicht schuldig; dann nicht allein diese unstatthaftige, sonder auch ansehenliche Handelsleut zu Augsburg, Frankfurt, Nurnberg und anderswo diese Jahr umb viel hundert Tausend Gulden komben, sonder auch Personen unsers Mittels arm und reich werden. Welches alles allein aus dem Segen Gottes und nachdem einer seiner Narung fleissig aufwartet, ervolget, dass also dieses hierzu nichte zuvorgleichen.

Zum dritten, dass ihre Nachbarn und Mitwoner auf den Wochen- und Jahrmarkten so wenig lösen, daran tragen wir Stände keine Schuld; so dorfen sie auch von deme, so sie nicht verkaufen, nichts geben.

Zum vierten und funften betreffend das Ungelt, Geschösser und andere gemeine Anlagen und dass ihnen viel beschwerlicher dann uns zweien Ständen sein und zu ihrem auch unserer armen Leut Verterben gereichen wurde, so sie diese Hilf willigen sollten, darauf ist ihnen dits angezeigt worden, dass man von dem Ungelt und andern Anlagen, so die Kais. Mt, von Alters in Städten haben, keine Meldung thut, sonder lassen es dabei, wie billich beschicht, verpleiben. Es wird aber den Ständen dieser endlicher Bericht gegeben, dass unlangst verschinen Jahr die Städt unter einander etliche Ungelde und Anlagen zu ihrem eigen Nutz aufgerichtet haben; demnach aber unser Underthanen in die Städte ziehen und ihr Gewerbde darinnen suchen, haben sie das alles mitleiden mussen, da wir uns doch bedunken lassen, dieweiln es unsere Underthanen antrifft, dass sie solches ausserhalb unser, als der zweien hohern Ständ nicht thuen sollen, sonder billich und rechtmessig wäre, dass solch ihre der Städte Anlage aufgehebt, und solche unser beeder Stände Eewilligung, so der Kais. und E. Kunigl. Mt. sowol allen Inwonern und der ganzen Cristenheit zu gut gereicht, seinen Fortgang gewinnen möcht; denn wir zwene Stände durch den Segen Gottes auch Städte und Märkte und Underthanen haben, welche gleichfalls Kaufmannschaft und andere Handtirung eben so wol als die in kaiserlichen Städten treiben, do wir doch ihnen eben so wol als die Prager und andere Abgesandten ihren Mitburgern und Verwanten nicht gerne zu nahet kommen oder schaden wollten, uber das alles, dass wir Stände selbst gleichfalls mit ihnen Gleichheit zu tragen bewilligt haben.

Zum sechsten, dass uber E. Kunigl. Mt. der gemeine Mann klagen wurde, darauf ist ihnen diese Antwort ervolgt: dass wir uns solcher ihrer Red von ihnen keineswegs versehen, dann wir alle diese Tage mit gutem getreuen Herzen dahin gedacht, wasgestalt zwischen unser aller eine gute und einhellige Vergleichung der Kais. und E. Kunigl. Mt. auch uns selbst zu gut gemacht werden auch wie sich die Sache am besten treifen möcht und wann solche Bewilligung beschäch und ordentlich eingenomben; wurde nicht allein Geschrei, sonder alle Dankbarkeit daraus ervolgen. Zuletzt haben sie beschlossen, dass sie auf E. Kunigl. Mt. Furtrag zwelf vom Tausend geben wollten.

Allergnedigster Kunig, wir können wol erachten, dass die von Städten wol auf die vorige Schatzungen geen konnen, dann sie mit uns diese Jahr her grosse Ungleichheit getragen. Wir zwene Stände haben unsere Gueter erstlichen vor uns selbst und hernach unsere Underthanen insonderheit schatzen mussen, von welcher unser Schatzung, dieweiln sie dabei einen aus ihrem Mittl haben, wie sich einer schätzet, gute Wissenschaft tragen, und zulezt aus unsern Preuheusern, welche wir auf bemelten Guetern haben, das Piergeld geben mussen,.ausserhalb dessen, so wir hievor vergangenes Jahr E. Kunigl. Mt. und derselben geliebsten Gemahel der Kunigin in aller Underthenigkeit bewilligt, do dann wie und wasgestalt sich die Städt schätzen und die Sachen handlen,.tragen wir zwen Stände kein Wissenschaft, allein das wissen wir wol, dass sie allhie in den Prager und andern Städten nur allein ihre Heuser und die noch gering genug schätzen und den mehrern Theil etwas wenig aus ihren Heusern geben, welche darinnen ihre Stuben, Kammern, Cräme zu zweien und dreien haben und darans jährlich zu 30 und 40 Schocken auch ein mehrers nehmen und die Steur mit ein wenig entrichten. Zudeme fuhren sie ihre Handtirung und Gewerb, inmassen wir dann nachsuchen lassen, dass alle der Kais. Mt. auch der Kunigin Städt vempug ihrer Bekenntnus sambt ihren Landguetern sowol, welche u den Hospitalen, Pfarhen und andern, so under ihrer Verwahrung gehören und ihnen zustendig, gleichfalls von Kaufmannschaft und dem Geld, so sie auf Zinsen haben, nit mehr Steuer geben als jährlich dreizehenhalb Tausend Schock Groschen behemischen.

Aus diesem E. Kunigl. Mt. zu ermessn haben, was fur grosse Ungleichheit sie mit uns die Jahr her gehabt und getragen und fast zu sagen uns nichts geholfen. Uber das alles unangesehen, dass wir zwene Stände auf genedigist Begern der Kais. und. Kunigl. Mt. diese Jahr her viel und grosse Reisen mit Aufwendung grosses Unkostens und Versaumbnus unser Gueter in fremde Land E. Kunigl. Mt. als unseren allergnedigisten Herrn zu Ehren gutwillig verbracht und auf viel Landtage, zu allen Rechten, in Comissionen auf die Granizen ausser und innerhalb erfordert worden. Item auf Landtagen in die incorporirten Landen, zu Chur- und Fursten in Botschaften die Cron Behem betreffend auf unsern eignen Unkosten reisen und ziehen mussen, lezlich auch, wenn ein Zug ins Feld gewesen und nach wann es dazu kommen sollt, inmassen dann wir uns bei diesem Landtag mit der Kais. und E. Kunigl. Mt. persönlich ins Feld zu ziehen underthenigist bewilligt haben, so trifft solches nur uns beede Stände, dass wir also nicht alleine die Steuren und Hilfen leisten, soncern! wöllen auch mit unsern Personen und Darsetzung Bluts und Guts bei E. Mt. als unsern Herrn, wie getreuen Underthanen gebuert, bleiben. Dagegen der dritte Stand die von Städten anheimbs auf den Pölstern sitzen und des Wollebens nach ihrem Gefallen aufwarten und des allen, wie obengemelt, uberhaben sein und dero keins bedürfen; dann wann sie in ihren Städtenotturften, auf Landtage oder anders wohin nur für das Thor verreisen, so zeren sie auf den gemeinen Säckel. Daraus E. Kunigl. Mt. genedigist spueren und vermerken können, was fur ein Ungleichheit zwischen unser gehalten wirdet und wir also beede Stände verarmen, die von Städten aber, so solche Burden nicht tragen dürfen, je lenger je reicher werden. Das wir ihnen bishero zu gutem verschwiegen, dieweiln aber uns von ihnen Ursach gegeben wirdet, haben wir nicht umbgeen können solches E. Kunigl. Mt. underthenigist anzuzeigen.

Furs ander, nachdeme auch die Kais. sowol E. Kunigl. Mt. an die Stände genedigist gelangen lassen, dieweiln die zweijährige bewilligte Piersteuer ausgegangen, dass die Stände aus deren von der Kais. und E. Kunigl. Mt. erzelten Ursachen soliche Piersteuer wiederumben bewilligen wollten; darauf haben wir uns zwen Ständ entschlossen, dass der Röm. Kais. zwen und E. Kunigl. Mt. von jedem Fass ein weissen Groschen zwei Jahr lang nach einander erfolgend wie hieuor gegeben werde und dass sich solich Piergeld vom Tage Cathedra Petri schirist kunftig anfinge und also alle Quatember bis zu Ausgang der zwei Jahr gereicht werden soll, doch mit dieser Condition, dieweiln zu versteen, dass bei Ausgeung und Reichung der Piergelde sich nit wenig Irrthumb befinden, also dass etliche verruckter Zeit zu etlichen Quatembern ausstendig und schuldig verplieben und die Einnember dero in etlichen Kreisen unbekannte Personen mit Einmahnung der Piergelde, unangesehen dass sie davon ein erliche Besoldung haben, sehr nachlessig und mit der Einmahnung grosse Ungleichheit halten, zu deme dass etliche Einnember ansehenliche Summen Ihrer Kais. Mt. unvorraitet hinder sich behalten, dieselbigen nicht bezalet und unter des Todes halben abgegangen, darumben dann die Iais. auch E. Kunigl. Mt. nit zu kleinen Schaden und Nachtheil komben und also zwischen unser grosse Ungleichheit gehalten wirdet; derowegen und zu Verhutung solicher Ihrer Kais. und E. Kunigl. Mt. Schaden und dass auch zwisclien uns Ständen Gleichheit gehalten werde, bitten wir zwen Stände E. Kunigl. Mt. underthenigist, die wöllen anstatt der Kais. Mt. auch fur sich selbst darzu genedigist bewilligen, dass wir in jedem Kreis ein taugliche vermögende Person zu solichem Ambt erkiesen und setzen möchten und dass dieselbe und ein jeder verpflicht sei, hierinnen niemands verschonen, solich Piergeld alle Quatember vollig einzupringen und dasselbige nindert anderswohin zuwenden, allein deme oder welchem es Ihre Kais. und E. Kunigl. Mt. auszugeben bevelhen wurden, dasselbige volliglich auch äuszelte und davon alle Jahr der Kais, und E. Kunigl. Mt. darzue ver, ordente Personen so wol uns Ständen ordentliche Raitungen thun sollen; dann wir solichs keiner andern Ursachen halben nit begeren, alleine darumben, wie obengemeldet, und dass das jenige, so Ihrer Kais: und E. Kunigl. Mt. wir bewilligen, volliglich eingebracht werde, auch dass wir zwischen unser Gleichheit trügen.

Vors dritt, dieweiln die jetzige bewilligte Steuer erst auf Galli schirist kunftig sich anfahen wirdet, und die Kais. Mt, mittlerzeit dem Kriegsvolk auf den Gränizen bezalen können, sollten die Restanten, diesich nicht auf ein kleine Summa verlaufen, aus diesem Königreich zu Hilf nehmen, haben wir uns verglichen, dass alle Restanten zwischen hier und Pfingsten negst kunftig vergnugt und eingebracht werden. Und demnach auch die Stände auf jüngst gehaltenem Landtage zu Aufnembung der Raitungen von den Steuereinnembern, so wol dem behemischen Kriegszalmeister etliche taugliche Persönen verordnet; derowegen bitten wir Stände E. Kunigl. Mt. sie wollten hierzu Pesonen verordnen, weliche soliche Raitungen aufs ehist on fernern Aufzug zwischen hier und Pfingsten von gedachten Steuereinnembern, dieweiln solches Ihrer Kais. Mt. zum besten beschieht, aufnemben und zu Ort bringen möchten. Jedoch bitten wir bede Stände E. Kunigl. Mt. underthenigist, sie wollten mit den Personen, so Ihr Kais. Mt. schuldig sein, abraiten und von den Restanten bezalen und sich mit ihm genedigist vergleichen lassen.

Ferner auch was das genedigisteder Kais. Mt. Begern betrifft, wouer Ihre Kais. oder E. Kunigl. Mt. personlichen wider den Erbfeind der Cristenheit den Turken ziehen wurden, dass wir auch mit Ihrer Mt. persönlichen, wie hieuor gewesen, ziehen wollten, darauf aben wir uns alle Stände entschlossen, da es dazu komben, dass wir Ihre Kais. auch E. Kunigl. Mt. nach unsern höchsten Vermugen nit verlassen wollten; doch da es je zu solichen Zug kämb, dass derselbe Theil der Steuer,. so man auf dieselbige Zeit erlegen sollte, hinter einem jeden zu Ausrustung ins Feld bleiben möcht.

Und dieweiln wir uns dann solicher Antwort nach unsern höchsten Vermugen und zum Theil auch darueber verglichen und E. Kunigl. Mt. nit mit andern vergebenlichen Handlungen aufgehalten werden, also bitten E. Kunigl. Mt. wir hiemit underthenigist, sie wollten anstatt der Kais. Mt. auch fur sich selbst solches von uns genedigist annehmen und die von Städten dahin halten und weisen, dass sie der Kais. auch E. Kunigl. Mt. zu gutem, sowol zu Erhaltung Lieb und Einigkeit auch geliebter Gleichheit mit uns schliessen und ferner Aufzug nit suchen, noch uns einiche Irrungen, wills Gott, zu glucklichen Beschluss dieses Landtags machen wollten; dann dass wir uber diese unsere Bewilligunge irgends einen andern Weg erdenken oder aber wes anders oder höhers thun könnten, können wir bei uns in kein Weg befinden.

Was aber die gemeine und Privatartikel auf diesem Landtag betrifft, wöllen wir uns auch unseumblich darueber setzen, dieselbigen nacheinander fur die Händ nehmen und was wir uns darinnen entschliessen und vor ein Notturft zu sein erachten werden, das alles wellen wir E. Kunigl. Mt. aufs ehist es muglich underthenigist anzeigen und vermelden.




Pøihlásit/registrovat se do ISP