148. Mandat des Kaisers Maximilian II. an die Stände des Königreichs Böhmen mit der Aufforderung, sich dem Landtagsbeschlusse vom J. 1565 gemäss zu dem allgemeinen Aufgebote gegen die Türken zu. rüsten und wenn Zeit und Ort bestimmt sein wird, ungesäumt persönlich ins Feld zu ziehen.

AUGSBURG, 30. April 1566. - Gleichz. Kopie im k. k. Reichsfinanzarchiv zu Wien.

Wir Maximilian. Embieten den wolgebornen, gestrengen, edlen, ernvesten Herrn, fiittern, allen Inwohnern und Underthanen aus allen Ständen unsers Kunigreichs Beheimb unsere Genad und alles Guet. Getreue liebe, nachdem euch sambtlich und eim jeden insonderheit wol wissend, dass ihr auf unsere gnedigste und vaterliche Erinnerung wegen des Erbfeindes den Turken und seiner Blutgierigkeit sowol auch den Waywoden in Siebenbürgen anstatt unser durch den (Titl) Ferdinand Erzherzogen zu Oesterreich auf dem gemeinen Landtag, welcher gehalten worden aufm Prager Schloss den Sonnabend nach S. Peter Pauli Anno 6. euch alle drei Stände unsers Kunigreichs Beheimb sambtlichen dahin entschlossen und bewilligt " woferr wir selber in eigner Person ins Feld wider den Erbfeind der ganzen Christenheit den Turken und Waywoden ziehen sollten, dass ihr uns euerm höchsten Vermügen nach nicht verlassen wollet, zue deme auch wegen Beschützung dieses Kunigreichs, dioweil alle umbliegende Fursten in ihren Ländern mit aller Kriegsmacht jederzeit wol versehen, und gleichfalls an vorgehaltenen Landtagen diesfalls, wie und wasgestalt auch allhie in diesem Kunigreich auch ein Kriegsmacht angericht sollte werden, vielmals Underredung gehalten worden, euch einhellig entschlossen, wie dasselbe laut gedachten Landtags in einem und andern Artikel mehrers in sich helt. Alldieweil uns dann gewisse gruntliche Bericht und Kundschaften furkomben, wie dass der turkische Kaiser selbst personlich sambt seinem Sohne gleich aufs Kunigreich Ungern und niederösterreichisches Land, gleichfalls auf unseyndere Künigreich und Land zuezuziehen, dieselben verderben, brennen, die Leut morden, gefenglichen zu nemben in Willens und dieselbe alle under seine tyrannische Macht zue Lehen bringen sich genzlichen entschlossen: derentwegen, weil wir sehen die grosse Gefahr und Straf, welche von Gott Sunden halber auf die Christenheit verhenken lässt, ist billich, dass anfenglich allesambt mit Andechtigkeit und treuherzigen, Gemuth Busse thun und seine Allmechtigkeit bitten und ihne umb Hülf anruefen, dass Er seinen göttlichen Zorn lindern, die Christenheit fur solchen bluetgierigen Feind bewahren und uber den Christen seiner göttlichen Allmacht nach sich erbarmen wölle, dass ihr alle geistliche und weltliche eure Leut und Underthanen (gebend selbst an euch guet Exempel) zur Andacht, Gebet und zur Fasten sowol auch zu allen andern gueten Werken vermahnet und darzue halet, dass sie sich mit ihren Herzen zu Gott wenden, ihne umb Mittheilung göttlicher Gnaden mit Sieg, Uberwindung der Feind bitten und anrufen, dann da Gott der Allmechtige nit selbst hilft, so wird unser Wehrn nit klecken, allein wann wir uns, wie gemelt, zu Gott wenden, seinen Willen und Befelch vollbringen und von unsern Sunden abstehen werden, wird er uns seiner göttlichen Zuesag nach nicht verlassen, sonder zur Uberwindung unsrer Feind Sieg verleihen.

Jedoch aber neben unversehener Notturft, alldieweil mit dem Landtag, wie gemelt, angeordnet und bewilligt ist und nunmehr weiter nicht zuruck gehen konnen, wissend dass der Erbfeind der Turk auf das Kunigreich Ungern und also auch auf Österreich, Mährern und andere unsere Kunigreich und Landen ziehen thuet und von Tag zu Tag sich nahet, euch alle und einen jeden wir vermahnen, gnädigist begerend und ernstlich befehlend, dass ihr euch (wiewol ihr dasselb vormals nit gethan) zuforderst aufm Musterplatz finden und mit der ganzen Kriegsmacht wegen Beschützung des Kunigreichs und selbst personlichen mit uns ins Feld ziehet, als ihr euch hochlöblichister Gedächtnuss unserm viel geliebten Herrn Vatern auf vorgehaltenen Landtägen mehr dann einst, auch an verschienen letzten Landtag uns selbst verbunden und zuegesagt, wie gedachte Landtag ferners in sich halten, mit Rossen, tauglichen Gesinde und aller andern Notturften, was nun auf einen jeden gehörig, fasst machet und wann also unser erste Erinderung nach diesem Schreiben geschehen und euch ein Stelle und Tag angezeigt wird, dass ihr alsbald ohne all Ausred und Saumbnuss aufbrecht und den christlichen Glauben, uns aber als euren Herrn, sowol euch und euer Vaterland selbst nicht verlasset, zue deme an geordentem Ort, alldahin ihr zu unser kais. Person alles anders lassend uns zueziehet und in deme allen laut der Landtäg und Inhalt derselben eins und andern Artikel neben euer genzlichen Bewilligung und Zuesag allenthalben nach verhaltet. Dann wir der genzlichen Meinung und des Vorhabens selbst personlich mit Hülf Gottes ins Feld zu ziehen und neben euch als unsern getreuen Underthanen unverschonende unsers kais. Leibs und Bluets und alles was uns müglich wegen des heiligen christlichen Glaubens und zu Errettung unsers Vaterlands und Kunigreichs darstrecken wellen.

Wie uns dann auch Churfursten, Fursten und die Stände des heiligen Röm. Reichs an jetzigen Reichstag allhie zue Augspurg allbereit zuegesagt, wider den Erbfeind der Christenheit den Türken nicht allein vor dieses jetziges Jahr sondern auch noch weiter drei Jahr lang nacheinander ein genzliche und gewaltige Hülf zu Beschützung und Erhaltung der ganzen Christenheit, Kunigreich, Land und unser lieben und treuen Underthanen richtig zu machen sich bewilligt und noch zu deme sie uns auch mit ihren Personen und Leuten neben unsern lieben getreuen Underthanen nicht verlassen werden, der genzlichen Hoffnung zu euch einem jeden, dass ihr anfenglichen als Liebhaber des christlichen Glaubens sowol unser eigne Person als Kaiser, Kunig und euren Herrn auch euer selbst eigen Vaterland nicht verlassen, sondern auch ein jeder aus euch in eigner Person bei und neben uns, als auch einem getreuen Underthan sich geburet, gegen gedachtem Erbfeind finden lassen werdet, nichts desto weniger auch mit der ganzen Kriegsmacht von 4000 Thalern ein beharnischtes Pferd wegen Beschützung des Landes fertig sein und in deme allen euch gehorsamblich zu erzeigen werdet wissen. Da deme aber jemand nach laut des Landtags und Bewilligung in allen (wiewol wir der Zuversicht nit sein) sich nit verhielte, ist abzunemben, was eim jeden daraus erfolgen wurde; jedoch welche Personen Alters und Schwacheit halber und wegen scheinlicher Unmüglichkeit nicht fortziehen könnten, dieselben sollen ihre Söhne, Befreundte oder aber andere taugliche Personen mit einer Anzahl ihrer Rossen schicken und ausstaffiren, als wir dann unsern vielgeliebten Herrn Bruedern S. L. in unserm Kunigreich Behaimb und dero incorporirten Landen derentwegen in allem vollkommlichen Gewalt und Macht gegeben, dass S. L. ungesaumbt solches alles, was zum besten der Beförderung und desto geschwindern genzlichen Kriegsmacht und Haubtzuegs O,rdnung diene, und mit Anordnung der Kriegsambter und andern darzue gehörigen Sachen zue Beschütz und Errettung unsers Kunigreich und Länder verordnen wollen, gleichsfalls auch mit den Geistlichen und den Städten, was also auf sie wegen selbst personlichen Zugs angeschlagen könnte werden, dahin verhandlen. Solches alles wir euch obgedachter genottigen und hochanliegenden Notturft nach nicht verhalten wollen, an deme vollbringt ihr zu forderist unsern sowol auch der ganzen Christenheit und euers selbst eigen Vaterland genzlichen und gnedigsten Willen und Meinung.




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