Und obwohl allergnedigister Kaiser wir uns ganz und gar kein Zweifel machen, dann dass E. Röm. Kais. Mt. auf diesen gegrundten und warhaftigen Bericht allein uns und gemeine Stadt allergnedigist erhören und bei dieser angerichter christlicher und gottgefälliger Reformätion allergnedigist bleiben lassen werden, so haben doch neben dem allen zum Uberfluss E. Kais. Mt. mit hocherleuchten kaiserlichen Verstand allergnedigist zu beherzigen und zu erwegen, im Fall diese christliche Reformation wiederumb abgethan und die Predicanten verwiesen werden sollten, was man sich für grosser Bekümmerung, wo nicht Verzweiflung der armen betrübten Gewissen, Zurrütung unter dem gemeinen Mann, Uneinigkeit, Zank und Irrung zwischen hochermelten teutschen Meister und dem Rath zu befahren habe. Dann es einmal wahr, dass diese augspurgische Confessionsreligion dem gemeinen Mann fast durchaus in Stadt und Land also in ihr Herz gepflanzet und eingewurzelt, hergegen aber die catholische Religion dermassen bei ihnen erloschen und aus den Herzen gerissen worden ist, dass es nimmer müglichen, soliche evangelische Lehr und das Wort Gottes aus ihrem Herzen und Gewissen zu nehmen, noch viel weniger sie dahin zu bringen, dass sie die catholische Priester gedulden oder leiden und so viel desto weniger hören oder aufnehmen sollten.
Im Fall aber je diese angerichte christliche Kirchenordnung und heilsame Lehr in der Pfarrkirchen wiederumb aufgehoben und die catholische Religion restituirt werden sollte, so wäre vermuetlichen unter den zweien eines folgen: entweders ein verderbliche Zerrütung und Verstörung der burgerlichen Policei und gefährliche Unruhe under dem gemeinen Mann oder ein unchristliches heidnisch Leben, in Betrachtung des, dass alle diejenigen, so sich zu der augsburgischen Confession ergeben, keinen catholischen Priester hören, die hochwürdige Sacramente catholischerweis nit gebrauchen und sich der Kirchen ganz und gar enthalten würden.
So hat es auch mit dem Egerischen Kreis diese Gelegenheit, dass alle demselben benachbarte Herrschaften in ihren Landen und Gebieten die catholische Religion abgethan und dargegen die augsburgische Confession aufgerichtet; darumben dann zu besorgen, do das gemeine Volk in andere Städt und Dörfer zur Predig laufen würde, wie dann auch auf den Fall einicher Änderung nichtes gewissers wär, dass dann dieselbigen andern verfurischen und einschleichenden Secten und Gift auch. inficiret und also anstatt der approbirten augsburgischen Confession in Städt und Land andere verbotene Secten und Abgötterei erweckt werden möchten.
Dass auch der hochernannt Fürst und Herr, Herr Georg, Administrator des Hochmeisterthumbs in Preussen, äls gedachten Pfarren Collätor und Lehenherr, sich auf den Fall der Änderung etwas widerwärtiger erweisen wiirde, ist aus allerhand Argumenten und Anzeigungen leichtlich zu collegiern und abzunehmen.
Do uns auch die prägerischen Compactata eingedrungen werden wollten, so haben E. Röm. Kais. Mt. allergnedigist zu erachten, dass wir derselbigen Diöcesi sowol den Compactatis nit unterworfen, darein wir niemals gewilligt, uns auchdieselbigen, als die wir allein lurch ein Versetzung zu der Kron Beheim kummen auch auf teutschen Boden ausser des Walds gesessen, gar nit binden oder verpflichten können.
Dieweil dann, allergnedigister Herr, E. Kais. Mt. aus diesen allen oberzelten gnedigist vernommen, dass obgedachte Burgermeister, Rath und Gemein der Stadt Eger neben ihren Gewissen und christlichen Eifer auch durch die höchste Noth zu dieser christlicher und dem Religionsfrieden gemässer Reformation der Kirchen und Kirchendiener verursacht worden und hierinnen E. Kais. Mt. allergnedigisten Consens erlangt, dass auch anders nichtes, dann was der augsburgischen Confession durchaus gemäss, gelehrt und zu dem allen, auf den Fall hierin ein Änderung fürgenommen werden sollte, allerhand Unrath zu befahren sei, wir auch selbst als das verordnete Stadtregiment und wegen E. Röm. Kais. Mt. allerhand einschleichenden Secten und verdambten Lehren neben unsern Predigern getreulichen verbieten und gar nit einschleichen lassen wollen, wie sonderlich zu diesen sorglichen und gefährlichen Zeiten die Veränderung der Religion ganz schwerlich und sorglich: demnach gelangt an E. Röm. Kais. Mt. anstatt und vonwegen der ganzen Gemein unser allerunderthenigist Bitte, die wollen ihr einhelliges Flehen und Bitten in Erwegung, dass hierdurch anders nichtes dann die Ehr Gottes, Befürderung seines heiligen Worts, Erhaltung zeitlicher Wolfart, Fried und Einigkeit und Erlangung ewiger Seligkeit gesucht wird, allergnedigist erhören, die augsburgische Confession, so von ihnen einhelliglichen beschlossen und angenommen, sowol auch die Predicanten, so dieser Zeit bestellt und in künftig bestellt werden, allergnedigist zulassen und bei allen dem, so dem ausgekündigten Religionsfrieden gemäss, bis so lange ein allgemeine Vergleichung in Religionssachen gemacht würde, schützen und hadhaben... E. Röm. Kais. Mt. allerunderthanigiste gehorsamiste der Stadt Eger Abgesandten.
Dienstag nach Jubilate sein die Gesandten zum Herrn Igel in die Canzlei gegangen und umb Förderung der Sachen angehalten und gebeten. Hat er die. Gesandten angesprochen, dass sie ein Auszug von der Supplication, so der Kais. Mt. wegen der Religion ubergeben worden, machen und die Haubtpunkten darein zeichnen und ihme denselben überantworten sollen und sich zu aller Fördernus erboten. (Hier folgt ein Auszug der oben wörtlich mitgetheilten Supplication.)
An obernannten Dienstag nach Jubilate sein die Gesandten zu dem Herrn beheimischen Canzler gangen und S. Gn. angezeigt, wie dass sie bei der Kais. Mt. gewesen, umb allergnedigiste Abfertigung underthenigist gebeten und den Bescheid erlangt, dass sie von S. Gn. abgefertigt werden sollen; bitten demnach underdienstlich, S. Gn. wöllen sie nit länger aufhalten, sonder aufs förderlichst gnediglich beabschieden.
Darauf hat der Herr Canzler diese Antwurt gegeben: Es müsse diese Sach zuvor von den Landofficiren beratschlagt werden. Habe bishero keine Audienz künnen haben; alsbald ihme aber Audienz gegeben werde, wolle er der Gesandten Sach fürbringen.
Dagegen haben ihme die Gesandten angezeigt, dass die Kais. Mt. gesagt, wofern sich die Sach länger aufziehen würde, sollen die Gesandten solches Ihrer Kais. Mt. wiedernmb berichten. Der Herr Canzler gesagt: So gehet hin zum Kaiser und zeigt ihme an, was ich sage. Und wenn ihr schon Ihr Mt. ein Tag zehenmal überlauft, so frage ich nichts darnach; es muss die Sach zuvor beratschlagt werden.
Folgends seind die Gesandten zum Herrn Igel gangen, welicher ihnen ihre Suplication, die sie der Kais Mt. ubergeben, zugestellt und begehrt, dass man ihme dieselbige wiederumb mitsampt der Kais. Mt. zu Wien gegebnen Abschied zustellen solle. Als aber die Gesandten dem Herrn Igel der, Kais. Mt. Abschied zugestellt, hat er gesagt: "Ist das die Bewilligung? [In margine: 15. December 1564.] Ja wol, Hasen jagen. Das thut nichts. Ihr Mt. haben begehrt, ihr sollt die Bewilligung auflegen; ich wills Ihrer Mt. überantworten. Es muss beratschlagt werden."
Mittwochs nach Jubilate haben die Gesandten aller Sachen halber embsig solicitirt und angehalten und in der Canzlei aufgewartet.
Donnerstags nach Jubilate haben die Gesandten den Herrn beheimischen Canzler der Religionsachen halber abermals angesprochen und umb allergnedigiste Abfertigung gebeten. (Der Kanzler antwortete), dass er bei der Kais. Mt. heut Audienz bekummen werde und unsere Sachen aufzeichnet, dieselben wöllen S. G. bei Ihrer Mt. anbringen.
Freitags nach Jubilate. Diesen Freitag haben die Gesandten umb Bescheid der Religion, folgends wegen des Selzners und der ander Beihändel halber solicitirt und treulich angehalten. Seind die Gesandten uf morgen Sambstags Abfertigung zu bekommen vertröst worden.
Sambstags nach Jubilate, als die Röm. Kais. Mt. frue aus Prag nach Wien verritten und (die Gesandten) der Religion halber umb Bescheid beim Herrn Igel und Herrn Canzler angehalten, seind sie uf morgen Sonntags Cantate wiederumb beschieden und endlich vertröstet worden, dass der Abschied, welcher allbereit geschrieben, von dem Herrn beheimischen Canzler, Herrn Doctor Mehl und Herrn Secretario Igel underzeichnet und uns ohne fernern Verzug zuegestellt werden solle.
Ist also der kaiserlich Abschied von wolermelten Herrn underzeichnet und den Abgesandten ungefährlich umb 10 Uhr zuegestellt worden folgendes Inhalts:
Die Römisch Kaiserlich auch zue Hungern und Beheim Kunigl. Mt., unser allergnedigister Herr, haben der Stadt Eger underthenigistes Suppliciern mit allerlei ausfuerlichen Ursachen neben ihrem underthenigisten Bitten, sie bei der angerichten augsburgischen Confession allergnedigist verbleiben zu lassen, nach lengs vernpmmen. Ihr Kais. Mt. wissen sich auch gnedigist wol zu erinnern, dass sie berurter Stadt vorschienes vierundsechzigsten Jahr auf ihr underthenigiste Bitt und Er suchen den Pfarrer, so denen deren Vorgeben nach von dem Hochmeister in Preussen dahin verordnet wär worden, bis auf auf Ihr Kais. Mt. gluckliche Ankunft in die Kron Beheim zu gedulden gnediglich bewilligt haben, doch mit dieser Mass, dass er sich in seinen Predigten, Wandel und Wesen allerdings bescheidenlich und also glimpflich und unverweislich verhalten soll, damit sich keines Widerwillens oder Missverstands in kunftig zu befahren sei. Weil sich dann Ihr Kais. Mt. jetziger Zeit auf berurte Stadt weiters underthenigs Bitten allerlei beweglicher Ursachen halber nit entschliessen kunnten, so thun sie solches bis zu Ihrer Kais. Mt. wills Gott glucklichen Ankunft wiederumb in die Kron Beheim gnedigist einstellen, mit weiterem gnedigen und ernstlichen Befelch, dass gedachte Burgermeister und Rath der Stadt Eger bei ihrem Predicanten ein solch endliche Verfuegung thuen wollen, damit er sich in seinen Predigten mit Schmähen der catholischen Religion und derselben Ambtsverwandten und Zuegethanen auchsonst meniglich in seinem Gewissen unverruckt, unbetrübt und unangefochten verbleiben lass, auf dass zuvorderst Gottes Ehr und der Menschenseelen Heil, Fried, Lieb und Einigkeit erhalten und gepflanzt und anderer nachtheiliger Unrat und Widerwillen, auch Verachtung gänzlich verhuet und abgestellt werde. Das wollen Ihre Kais. Mt. den von Eger zu gnädigen endliehen Bescheid auch gehorsamer Nachrichtung desselben nit verhalten, und beschieht darän Ihrer Mt. gnediger Will und endliche Meinung. Actum Prager Schloss in Ihrer Mt. behemischen, Hofcanzlei den vierundzwanzigisten Tag Aprilis anno 67.
Nachdem auch die Gesatdten bei dem Herrn Secretario Igel der andern Sachen halber Ansuchung gethan und von ihme vernommen, dass dieselbige noch nicht fertig, sonder mitsambt andern Sachen der Kais. Mt. zuem Underzeichnen nachgeschickt werden müessen, haben sie dem Sigmund Meier darumben anzuhalten Befelchgegeben und die ordentliche Verzeichnung zuegestellt, was fur Sachen noch unerledigt, als: erstlich ein Commission zwischen Marggraf Georg Friederich und ein ehrbar Rath wegen der Irrung der vier Dörfer bei Selb; zum andern ein Commission zwischen Herzog Reichard und dem Rath; zum dritten ein Commission zwischen dem teutschen Haus oder teutschen Meister und dem Rath; zum vierten ein Befelch an Herrn Joachim von Schwanberg das Lehen des Dorfs Stein betreffend; zum funften in der beheimischen Cammer wegen des Selzners anzuhalten.
Peter Selzner zu Leipzig betreffend. Als die hierin verleibte Supplication uf Peter Selzners gethanes heftiges Schreiben, so er den Gesandten in Prag geantwortet, der Kais. Mt. presentirt, haben die Gesandten hochgedachtister Kais. Mt. gegebenen Bescheid nach bei den Hofcammerräthen als den Herrn Geraue und Herrn Ginger angesuchet und embsich gebeten, den Selzner nit allein die vertagte Zins und Interesse, sonder sowol auch die Haubtsumma uf künftig Michaelis zu erlegen. Haben gedachte Hofcammerräth die Gesandten an den Herrn Hofcammersecretario Ulerichen Weinberger gewiesen, der die Gesandten vorabscheiden sollte. Welches sie dann gethan und bis uf Dienstag nach Jubilate bei gedachten Herrn Secretario täglichen embsig angehalten, der sie von einem Tag zum andern vertröstet und aufgezogen. Letzlich aber uf obgedachten Dienstag hat er den Gesandten diese Abfertigung geben: dass die Hofcammerräth anstatt der Kais. Mt. der beheimischen Cammer befohlen, diese Sachen richtig zu machen; sollen derohalben umb fernern Bescheid anhalten.
Solichem nach haben die Gesandten den Herrn Landschreiber, Cammerpräsidenten, mit sondern Fleiss angesprochen und gebeten, der Kais. Mt. gegebenen Schadlosbrief nach die Stadt Eger aus der Bürgschaft zu entheben. Der dann Dienstag und Mittwoch zur Antwort gegeben, er wölle die Sachen im Rath anbringen; sollen warten, sei itzt wegen des Landtages viel zu thun. Er besorge sich aber, die Stadt Eger werde aufgehalten werden, dann sie wissen kein Geld, der Kaiser und die Hofcammerräth 5chaffen, wie sie wollen; dann alles Geld itzt zu wenig und was fur Geld itát einkommend, wird alsbalden an ander Ort verschaffet. Doch wölle er Fleiss furwenden, ob die Bezahlung folgen möchte, wie er dann den Selzner hievor wohl 10 Tag aufgehalten und vermeint, dass derselbe bezahlt werden sollte; es hette aber nit geschehen künnen. Darauf hette der Selzner protestirt, dass er seiner Verschreibung nach gehen wollte. Hinwider sich die Gesandten aller Notturft nach beschwert gemacht und umb billiche Bezahlung gebeten, den Schadlosbrief und künftigen Unkosten zur Genüg angezogen.
Donnerstags nach Jubilate haben die Gesandten in die beheimisch Cammern begert des Selzners Handel halber. Haben die Räth fürgewanter Geschäft halber die Gesandten nit hinein lassen wollen. Als aber Herr Joachim von Schwanberg aus der Cammern gangen und S. Gn. deshalber angesprochen, hat er diesen Bescheid geben: dass diese Sachen heunt in Rath fürgebracht worden wäre, darauf beschlossen, dass die Hof- und die beheimisch Cammerräth sich zusammen begeben und davon R,athschlag halten müssten, wie die Bezahlung geschehen müge; sollten derowegen der Sachen ein kleines Ruhe geben, dann für unsern Abreisen sollte uns ein Bescheid mitgetheilt werden.
Freitags nach Jubilate haben die Gesandten des Selzners Handel halber getreulich und fleissig solicitirt und angehalten. Seind die Gesandten uf morgen Sambstags Abfertigung zu bekommen vertröstet worden.
Sambstags nach Jubilate haben die Gesandten bein Herrn Cammerräthen obgemelts Selzners Handel abermals angeben und heftig umb Bezahlung angehalten, den Schadlosbrief und den künftigen Unkosten auch Schimpf, do die Stadt Eger als Bürgen aufgehalten oder in die Leistung gemahnet werden sollten, angezógen. Darauf ist den Gesandten in der Cammern von dem Herrn Landschreiber de Bescheid gegeben worden, dass ufm Montag künftig ein schriftlicher Bescheid des Selzners Handel halber uns gegeben werden solle, wie dann Sigmund Meier zu Prage deshalber Befelich gegeben worden, diesorts anzuhalten und den erlangten Bescheid zu erforden und der Stadt Eger ufs förderlichst zuzuschicken.