8. Resolucí císaře Maximiliana na zprávu komory české v příčině artikulů, které by na budoucím sněmu předloženy býti měly. Císař schvaluje, aby artikule o sečtení domův po krajích, o vyřízení starých oučtů berničných, o odvádění zadržalých berní, dále žádost za svolení berně, posudného a třidcátého peníze do proposice sněmovní pojaty byly; zamítá však artikule v příčině jednání o berni s Chebskými, Loketskými a Kladskými, o instrukcí pro berníky a o osazení úřadu zemského prubýře.

VE VÍDNI. 1573, 24: prosince. Orig. v míst. arch. v Praze.

Wir haben euren gehorsamben schriftlichen Bericht von Dato den dritten dies der bevorstehenden Landtagssachen halben mit Gnaden angehört, und vernomben. Und was nun furs erst die gerathen Wiederanmahnung von wegen Beschreibung der Häuser in den Kreisen zu einer kunftigen gewissern und gleichern Landsanlag, item auch die Aufnehmbung und Erledigung der hinderstelligen Steuerraitungssachen und dann die Einbringung der Restanten anlangt, deswegen haben wir allbereit die Notdurft sambt dem, was sonst diessmals der Steuer-, Biergelds- und Dreissigistcontribution halben zu begehren, in die jetzig Landtagsproposition einkomben lassen. Gleichsfalls befinden wir auch fur ein Notdurft, dass eurem jetzigen Bericht und räthlichem Guetbedunken gemäss von wegen deren Parteien, die sich auf Gegenabraitungen lenden und mittlerweil ihre Steuer und Biergeldsgefäll innen behelten, auch ein Artikel in die jetzig Landtagsproposition verleibt werde, wie wir dann solches allbereit zu beschehen verordnet.

Was aber nun euer ferrer Anmelden, umb dass die Erstattung des Abgangs an denen vorbemelten hewilligten jährlichen funfundsiebenzig Tausend Schock Groschen behemisch jetzt wieder begehrt werden solle, betrifft, da haben wir allzeit darfur geachtet und noch, dass uns in allweg diese Erstattung, weil uns sonderlich in dem siebenzigund einundsiebenzigisten Jahren ein ausdruckliche gewisse Summa bewilligt worden, beschehen solle, wie es dann umb der allbereit darauf beschehnen Verweisungen willen, die man sonst aus den kunftigen Landsbewilligungen mit merklichem des Kriegs- und Hofwesens Abbruch abrichten müsste, höchlich vonnöten wäre; weil euch aber selbs gehorsamblich bewusst, wie sehr sich die Ständ auf jungst gehaltnem Landtag unangesehen aller gepflegner Handlung darwidergesetzt also dass sie zu einicher dergleichen Erstattung der völligen benennten Summa nit zu bewegen gewesen, allein dass sie die Einbringung und Erlegung des noch bleibenden Ausstands an der Haussteueranlag, als weit sich dieselb erstrecke, bewilligt: so tragen wir genädiglich Fursorg, es werde des ubrigen halben nichts mehr zu erhalten sein, sonder darvon abgelassen müssen werden, allein wirdet es an dem stehen, dass man umb soviel mehr auf Einbringung der ausstehenden Haussteueränlag anhalte, wie dann vorbemeltermassen allbereit ein Artikel derwegen einkomben.

Anlangend der zweien aussern Kreis, als Eger und Elbogen, desgleichen der Grafschaft Glatz Contribution, darinnen können wir zu diesemmal ausser unserer selbs personlichen Gegenwärtigkeit, weil die Sach vielerlei wichtige Bedenken auf ihr trägt und ausser Ersehung der Landsprivilegien nit zu erörtern, kein eigentliches Begehren thuen; wirdet der halben noch der Zeit, wie bisher ein sondere Handlung mit ihnen zu, pflegen sein, welches ihr nach verrichteter Landtagshandlung in Beheimb und nach Gestalt derselben Bewilligung zu thuen und ins Werk zu richten werdet wissen.

Was dann die durch euch verfasst und noch hievor uberschickt Instruction auf die Steuereinnehmber, also auch ihr der Einnehmber Eidspflicht und was desselben halber bei den Ständen anzubringen für notwendig geacht wirdet, item die Fertigung der Bekanntnussbrief, Vergleichung der Bergfristung, sowohl auch die besser Anordnung in Reichung des dreissigisten und dann die Pfandschaftbereitung betrifft, weil der jetzt bevorstehend Landtag meistestheils von wegen eines halbjährigen Termins der bewilligten Hilfen von uns ausgeschrieben und zu halten angesehen worden: so haben wir solches alles bis zu unserer wills Gott selbs glücklichen Hineinkunft in die Kron Beheimb mit Gnaden angestellt und befelchen euch darauf genädiglich, dass ihr uns alsdann an diese obbemelte underschiedliche und bis auf unser Hineinkunft angestellte Artikel mit eurem gehorsamben räthlichen Guetbedunken wiederumben vermahnet.

Soviel dann beschliesslich die Wiederersetzung des Landprobiererambts beruert, ob ihr wohl darbei Meldung thuet, dass unser Notdurft erfordeu, neben demselben ein sondern Probationmeister zu halten, ihr uns auch sambt unsern obristen Landofficiern noch hievor darwegan euer gehorsamb räthlich Guetbedunken zuegeschrieben haben sollet, so wissen wir uns doch desselben nicht zu erindern. Befelchen euch derhalben genädiglich, weil anjetzo mit unsern freundlichen geliebten Söhnen Rudolfen, Kunigen zu Hungern, und Ernsten, Erzherzogen zu Österreich, der edel unser Rath, Hofkammerpräsident und lieber Getreuer Reichard Strein Herr zu Schwarzenau zu Besuchung des jetzt bevorstehenden Landtags nach Prag verreisen wirdet, ihr wöllet alsdann in seiner Gegenwärtigkeit diese Sachen wieder in Berathschlagung ziehen, euch daruber eines räthlichen Guetbedunkens vergleichen und uns dessen ehist berichten.




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