45. Město Cheb omlouvá se při nejvyšších úřednících zemských království Českého, že vyslance své do Prahy na určitý den vypraviti nemohlo, poněvadž rytířstvo Chebského kraje k ustanovené schůzi v příčině společné úrady a volby vyslanců po dvakráte se nedostavilo.

1574, 15. listopadu. - Koncept v archivu města Chebu.

Hoch- und wohlgeborne, gestrenge, edle und ehrenveste der Röm. Kais. Mt., unsers allergnädigisten Herrn, hoch- und wohlverordnete Herren obriste Landofficierer, Statthalter und Räthe dieses löblichen Königreichs Behem, gnädige und gönstige Herren. Euer G. und Herrlichkeiten genädiges und gönstiges Schreiben den letztern Tag Octobris datirt an die vom Adel in Kreis und uns sammentlichen haltend, darinnen die vom Adel und wir aus Befelich höehstgedachtister Röm. Kais. Mt. wegen der neuen bewilligten Contribution fur E. G. und H, den 18. dies Monats Novembris durch genugsamliche Gevollmächtige ohne Weigerung gehorsamlichen zu erscheinen und Ihrer Röm. Kais. Mt. allergnädigisten Willen anzuhören erfordert werden, haben wir neben der Röm. Kais. Mt. uberschickten Befelch mit gebuhrlicher Reverenz unterthänigist Inhalts verlesen und hierauf aus schuldigen Gehorsalnb nit unterlassen, die vom Adel alsbald auf den 9. Tag dies Monats Novembris und dann auch zum andern auf heut den 15. hujus in die Stadt zu uns zu beschreiben, im Willen und Meinung uns mit ihnen zu unterreden, der Personen zu vergleichen, sowohl auch den Gewalt oder Vollmachten zu verfertigen. Wir mögen aber E. G. und H. anstatt Ihrer Mt. mit ganzer Wahrheit berichten, dass des erstemnals gar keiner, zum andermal und auf dato aber mehr nit als einer aus denen von Adel erschienen, die andern aber ungezweifelt aus furgefallenen Ehaften und Verhinderungen aussenblieben, also dass wir, wie gern wir auch gewollt, auf den angestellten 18. Tag dies Monats neben denen vom Adel uns einzustellen diesmals abgehalten werden, mit unverdriesslichen Bitten, uns umb gehörter Ursachen und Verhinderung willen entschuldiget zu halten. Wir sein aber des unterdienstlichen Erbietens, sobalci die von der Ritterschaft bei uns ankommen werden, uns mit ihnen, das wir in wenigen Tagen zu geschehen verhoffen, zu vergleichen und unsern Ausschuss mit notdurftiger Gewalt abzufertigen und des schuldigen Gehorsambs zu erweisen.




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