52. Komora dvorská podává císaøi své dobré zdání o artikulích, které by na budoucích snìmích v Èechách, na Moravì, v Slezsku a Lužicích pøedloženy býti mìly; zároveò radí, aby nejdøíve snìm v království Èeském držán byl, jako na dobrý pøíklad pro Moravu a ostatní ke království pøivtìlené zemì.

Na konci roku 1574. - Opis souèasný v c. k. archivu minist. øíšsk. fin. ve Vídni.

Allergnädigister Kaiser und Herr! Der Herr Obristhofmeister ist vonwegen der bevorstehenden Hauptlandtäg im Kunigreich Beheimb und derselben incorporierten Landen bei der Hofkammer gewest, allda die gehorsamen Räth nit allein die zuvor derwegen einkumbne Guetbedunken wiederumben nachlängs abgehört, sonder auch Euer Mt. höhere und mehrere gnädigiste Bedenken in ein neue Berathschlagung gezogen, nit allein was auf künftigen Landtag zu proponieren sein werde, sonder auch woher solich Proposition Anfang zu nehmen, worauf dieselb zurichten und zu stellen sein möchte.

Und nemblich dieweil E. Kais. Mt. selbst genädigist wissen, welichergestalt und wie hoch die Ständ bei nägstverschienen beeden Landtägen auf Abhelfung ihrer Beschwerungen gedrungen, darumben auch der ein Landtag ohne Frucht abgangen, bei den andern aber E. Kais. Mt. die Ständ darzue gnädigist vertröst hätten, derwegen dann hernacher die Kreistäg gehalten und der nägstkunftig Landtag angestellt worden wäre, dass demnach vor allem andern ein Notdurft sein wölle, dass der Eingang solicher Proposition eben dahero genomben und mit Abhelfung der Ständ Beschwerungen bei diesem Landtag der Anfang gemacht werde ungefährlich auf soliche Meinung: dass E. Mt. ihr der Ständ furgewendte Beschwerung mit Gnaden, vaterlichen Gemuet und sonderlichem Mitleiden zu mehr underschiedlichen Malen, bevorab jüngstlich durch derselben beider geliebten Söhne, der Kunigl. Würde und E. Mt., eingenombne Relation angehört, dass E. Kais. Mt. auch jederzeit gnädigist und väterlich geneigt und bedacht gewest und noch wären, den Ständen nit allein ob solichen ihren Beschwerungen (wie billich) und E. Mt. sich darzue schuldig erkennten, zu helfen, sonder was sonst zu Erhöhung dieser löblichen Kron Gedeihen immer dienstlich und ersprieslich sein möcht, bei demselben allen ihr nichts erwinden zu lassen, dass aber E. Mt. in dem nit soviel, als sie wohl gnädigist gern gewöllt, bishero thuen künne, daran wäre E. Mt. durch ander derselben tragenden kaiserlichen Ambt nach, hohe Geschäft, auch der immerwährenden Gränitzgefähr und andern miteingeloffnen wichtigen Handlungen, die ihnen zum Theil bewusst vären, abgehalten und verhindert worden, wie sie dann E. Mt. länger Aussenbleiben, als, E. Mt. sich versehen und der Kron Notdurft erfordert hat, auf diesen und keinen andern Weg verstehen und aufnehmen sollen; E. Kais. Mt. aber hätten darumb diesen Landtag ausgeschrieben, wären darumben auch hinein und zu ihnen kumben, auf dass sie einmal ihre Beschwerungen anhören, vernehmen und denselben aller Gebühr und Müglicheit nach abhelfen und sich also gnädigist und väterlich darbei erzeigen wollten, darmit sie E. Mt. gnädigiste Wohlmeinung und Gemüet gegen ihnen umb soviel mehr im Werch spüeren und erfahren möchten, und dass darauf E. Kais. Mt. zu Gnaden annähmen, dass sie bei den verschienen Kreistägen einen solichen ansehendlichen Ausschuss erkiest und denselben mit vollmächtigem Gwalt abgefertigt hätten, auch sonst in gueter Anzahl erschienen wären, und dem allen nach gnädigist begehren, dass sie die Ständ und Ausschüss zwischen einander mit gueter Ordnung, wie sie ihme zu thuen wissen, von Sachen und solichen ihren fürgewendten und angelegnen Beschwerungen reden, tractieren und endlich E. Mt. ihr Notdurft underthänigist fürtragen wollten; wären E. Mt. nochmalen des gnädigisten Erbieten, sich darbei aller Müglicheit nach und dermassen zu erweisen, auf dass sie die Ständ E. Mt. darumben billichen auch underthänigen und gehorsamben Dank wissen und sagen sollten. Neben dem aber wollten E. Mt. gnädigist nit zweifeln, als geneigt E. Mt. wären, sie die Ständ ihrer Beschwerungen zu entledigen, dass sie nit weniger gegen E. Mt. gesinnt sein würden, derselben zugleich auch in derselben Obliegen und Beschwerungen alle underthänige guetherzige Hilf zu erzeigen und zu leisten, wie dann soliches die natürlich Affection und Neigung eines jeden Herren seinen Underthanen und herwider der getreuen Underthanen gegen ihren Herren mit sich brächt und erforderet und sonst eines neben dem andern nit bestehen möchte, darzue E. Mt. vieler Landen und Nationen mehrerlei Exempel zu erzählen wüssten; E. Mt. wollen sich aber keines andern als der löblichen Kron selbst Exempel gebrauchen, indem dass sich E. Mt. gnädigist erinderten, was für und wie vielfältige ansehendliche stattliche Hilfen noch weilend Kaiser Ferdinanden hochlöblichster Gedächtnuss die getreuen Ständ geleistet und was sie auch in allem bei E. Mt. aus treuem Eifer, gewegnem Herzen und ganz gehorsamben Gemüet zuegesetzt hätten, aus welichem E. Mt. derselben diese gänzliche und gewisse Hoffnung machten, dass sie auf diesmal nit weniger darzue geneigt sein und E. Mt. Obliegen ihre eigne Obliegen sein lassen wurden und wie soliches der Stilus der Kanzlei und die Ausführung besser geben wurde, und dass darauf die Erzählung E. Mt. Beschwerungen mit dem angehängten Begehren beschäch und ihnen den Ständen fürgetragen wurde, dann die gehorsamben Räth ihrestheils verhoffen wollten, wann ihnen den Ständen auf ein gleichen Weg und mit gueter Bescheidenheit ohne Weitläufigkeit lauter unter Augen gangen wurde, dass dardurch derselben Gemüeter umb soviel mehr gewunnen, der Glimpfen bei ihnen erhalten und sie umb soviel geneigter sein wurden, E. Mt. in ihrem Begehren gehorsambist zu willfahren. Und das soviel den Anfang dieser angeregten künftigen Landtagsproposition anlangt.

Was dann die Beschwerungen in specie betrifft, davon ist dieser Zeit nit zu reden, dann obwohl die Ständ bei nägsten Landtägen etliche und unter andern fürnehmblich die Religion und die Gränitzsachen fürgewendt, so sein doch die andern und ubrigen Beschwerungen von ihnen nit angemeldet worden, und wird also E. Mt. gnädigist erwarten müessen, was sie darzumal fürbringen, sich auch mittlerweil der Religion halber ihres gnädigisten Gefallens zu entschliessen haben; die Gränitzsachen aber sein geschaffen, dass E. Mt., sowohl derselben Nachkumben als der Kron selbst zum höchsten daran gelegen; dann, wie fürkumbt, so soll der Churfürst von Sachsen, also auch Baiern etlich nit wenig Meil von der Kron allbereit entzogen, auch der Pfalzgraf Churfürst und der zu Neuburg grosse Eingriff thuen. Wurde also ein Notdurft sein, dass E. Mt. dem Herrn böhmischen Kanzler befehlen, diese Sachen zu der Hand zu suechen und E. Mt. zu berichten, an wem soliche TIandlung bishero erwunden und worauf sie beruhe, damit E. Mt., wie sie diesfalls den Ständen begegnen wollten, sich umb soviel leichter und zeitlicher zu entschliessen hätten.

Es wird auch darfür gehalten, dass bei den vergangnen Landtägen von etlichen Jahren her mehrerlei Beschwerungen von den Ständen möchten eingebracht sein, so zum Theil erledigt und zum Theil nit, und dieweil dann soliche anjetzo wiederumb von den Ständen möchten erholt werden, wäre auch fast guet, dass bei der beheimbischen Kanzlei dem allen mit Fleiss nachgesuecht wurde, also auch ob nit justicii und andere unerledigte Sachen wären, dass dieselben zeitlich vor dem Landtag, soviel sich thuen liess, zur Erledigung gebracht wurden.

Was dann E. Mt. eigne Beschwerungen betrifft, die befinden die gehorsamben Räth auf drei fürnehme Punkten gestellt sein: am Mangel, so bei dem Gränitzwesen erscheint, am Mangel bei E. Mt. küniglichen Einkumben der Kron Beheim und an dem Schuldenlast ingemein.

Soviel nun die Gränitzhilfen anbelangt, da sein die gehorsamben Räth der underthänigsten Meinung, dass E. Mt. den Ständen, doch nuer summariter hätten fürtragen lassen, was allenthalben des Jahrs auf die Kriegs- und Gränitzbezahlungen auflauft und wie hoch sich entgegen aller E. Mt. Lande Hilfen erstrecken, daraus dann die Stände leichtlich zu schliessen und abzunehmen werden haben, in was grosser Gefähr die Gränitzen bisher. gestanden und auch hinfüro verblieben, da der Sachen nit mit zeitlicher Erlangung gewisser und richtiger Hilfen Rath geschafft werden sollte.

Durch was Weg aber zu denselben zu kumben, da ist gleichwohl noch hievor bei etlichen Berathschlagungen darfür gehalten worden, dass die Wiederanrichtung der Schatzung eines jeden Vermügens zu kunftiger Steueranlag das gleichist, erträglichist und beste Mittel wäre; dieweil aber die Ständ schwerlich darzue zu bringen und mit dergleichen Zuemuetungen, weil ihnen dieselben gar zuwider, nur unwilliger gemacht, weliches doch sonderlich im künftigen Landtag, da viel Begehren zusambenkumben, soviel immer müglich zu verhüeten in Acht genommen werden solle: so hielten die gehorsamben Räth für thuelicher und rathsamber, dass auf diesmal weder der Schatzung, auch Steuer, noch Beschreibung der Häuser, Anschlag auf die Hueben und was dergleichen mehrers bei vorigen Berathschlagungen fürkumben sein möchte, gedacht, sonder allein ein gewisse Summa und nehmblich 150.000 Schock meissnisch, inmassen bisher etlich Jahr auch beschehen, von den Ständen begehrt und ihnen daneben allerdings heimbgestellt wurde, selbst auf Mittel und Weg zu gedenken, dardurch nach GeJegenheit eines jeden Kreis und der underschiedlichen Gründ ein billiche und erträgliche Gleichheit gesuecht, darbei der Armb vor dem Reichen nit beschwert, auch die küniglichen Städt wider die Gebühr nit zu hoch belegt werden.

Und obwohl die Ständ soliche freie Heimbstellung ohne Zweifel zu einem sondern Vertrauen annehmen werden, damit ihnen aber noch mehr Ursach darzue gegeben, so möchten ihnen E. Mt. gnädigist freilassen, im Fall die Mittel ein mehrers, als E. Mt. Bewilligung der begehrten 150.000 Schock meissnisch vermag, ertragen wurden, dass dieselb Ubermass niemand dann ihnen den Ständen selbst zu guetem kumben und in Handen bleiben solle, weliches nit allein zu Erhaltung eines gueten Willens bei den Ständen, sonder auch darzue dienen wurde, dass E. Mt. der Hilfen ein endliche Gewissheit hätten; dann wohl zu glauben, dass eben der Ursachen die Ständ nit allein auf erträglichere Mittel gedenken, sonder auch auf solichen Fall viel einen mehrern Ernst mit Einbringung der Hilfen gebrauchen und auf bessere Ordnung und gewissere Execution umb soviel mehr dringen würden, wollten sie anderst selbst auch was darbei haben. E. Mt. wären auch dieser Sorg ubrig, dass sie niemands unter den Ständen, wie bishero beschehen müessen, mit der Execution beleidigen, oder sie die Ständ selbst mit Anrichtung einer scharfen Execution, weliches bei den Landtägen wenig Glimpfen bringt, bemühen dürften, sonder die Execution, die sie anrichten, die. wurde ihnen umb soviel weniger beschwerlicher fallen, dieweil sie ihnen dieselb selbst auflüden, und dass soliche jederzeit von den Ständen und nit von E. Mt. gegen den Saumbigen fürgenumben wurde, E. Mt. umb soviel weniger Unglimpfens bei der Sachen haben; doch müessten sie die Ständ sondere Personen deputieren, die soliche Hilfen einbringen und E. Mt. derselben Gebüer zu den verglichnen Terminen ordenlich richtig machen. Und do also in allen E. Mt. Landen ein Gewissheit in den Bewilligungen erlangt, so ist hievor fürkumben, dass auf die Granitzen in Friedenszeiten nit ein sonderer Abgang erscheinen wurde, der nit in ander Weg jahrlich kunnt erstatt werden.

Dieweil aber viel an dem gelegen, dass man die Hilfen nit auf ein oder zwei, sonder ein Anzahl Jahr in Richtigkeit bring, so wurde dieses Begehren der Steuer auch dahin zu richten sein, dass sie die Ständ in Betrachtung der wissenlichen Noth und Gefahr ihr Bewilligung etliche Jahr nacheinander beharrlich continuiren wollten, darbei aber zwei Ding vonnöthen sein wurden, dass E. Mt. ihnen für eins ausreden liess, dass es die Meinung nit hätt, dass dardurch gleich ein stetes und erbliches Einkumben wollte gemacht werden, sonder dass es die Noth der Gränitz also erfordert und bevorab zu dem dienstlich sein wurde, wenn sich E. Mt. auf etliche Jahr einer gewissen Bezahlung zu getrösten, dass sie auf der Gränitz umb soviel besserer und steter Kriegsvolk halten, die Kriegsleut auch selbst gern in E. Mt. Dienst trachten und sich bei der harrigen und gewissen Bezahlung mit geringer Besoldung werden benüegen lassen und dass auch der Feind umb soviel mehr Aufmerken und Sorg haben müesste, wann er wüsst, dass die Hilfen nit also von Jahr zu Jahren müessten erhandelt werden, sonder dass E. Mt. der selben auf etliche Jahr gewiss und die Gränitz umb soviel mehr versehen wären. Zum andern so wurde auch dabei vonnöthen sein, dieweil die Hilfen aller E. Mt. Landen die ganze Gränitzbezahlung dannocht nit völlig austragen wurden, dass E. Mt. sich gnädigist erbieten, der Ubermass halber auf soliche Weg zu gedenken, damit darbei kein Abgang erschiene, und dass darbei, dieweil die Ständ in vergangnem Landtag sonderlich darauf drungen, dass E. Mt. bei dem Reich auch umb ein beharrliche Hilf anlangen sollen, dass ihnen in solichem, allein in genere, ein Hoffnung gemacht wurde. Und hielten demnach die gehorsamben Räth darfür, do soliches alles den Ständen nothdurftiglich zu Gemüet geführt, es wurde ohne Zweifel ein gewisse Summa und die Continuation derselben auf etliche Jahr lang bei ihnen zu erhalten sein; wo nit, so müesst man sich ja alsdann in der Repliken anderer Mittel gebrauchen, darmit die Hilfen dannocht mit besserer und wirklicherer Ordnung, auch gleichen und bessern Mitteln als bishero eingebracht, werden möchten, wie dann dieselben zu einer Vorbereitung auch allbereit berathschlagt worden. [In margine: "Placet imperatori, dass allein die 150.000 Thaler begehrt werden."]

Daneben wird zu E. Mt. gnädigisten Gefallen gestellt, nachdem hievor vermeint worden, dass E. Mt. zu der Gränitzhilf gar 200.000 Schock meissnisch begehren möchten, und aber der gehorsamben Räth Guetbedunken umb der mehrern Begehren willen allein auf die 150.000 Schock meissnisch gericht, ob E. Mt. auf die Nothgebäu ein sondere Hilf bei den Ständen suechen wollten, angesehen, dass Österreich die Übermass ihrer Bewilligung lange Zeit auf Raab verwendt, auch das Römisch Reich ein stättliche Bewilligung gethan, weliches aber alles nit erklecklich. Und damit nun die Ständ umb soviel eher zu bewegen, so möchte ihnen zu verstehen geben werden, dass E. Mt. nit zuwider sein solle, dass solich Baugeld, sowohl die Gränitzhilf allein auf die Ort, dardurch Beheimb am meisten versichert, gebraucht werden, darmit sie sehen, dass die vorigen Hilfen nit in ander Weg, wie sie darvon reden wöllen, sonder allein auf das Gränitzwesen, dahin sie dann deputiert und bewilligt, und noch viel ein mehrers von andern Orten verwendet und der Schuldenlast nothwendig gemehrt werden mügen, darbei aber zu besorgen, dieweil bei diesem Landtag sonst ansehenliche Begehren einkumben, dass nit dieses als neues und so hievor [nicht] gesuecht worden, den Ständen zu Beschwerung reichen möchte. [In margine: "Man mag das Begehren in den andern Kammerartikeln auch einbringen. Steht bei Ihrer Mt., ob sie darbei woll verbleiben oder auslassen.]

Soviel dann das Biergeld antrifft, da ist gleichwohl hievor ein Fürschlag beschehen, ob zu den vorigen E. Mt. vier Biergroschen noch einer aufs Fass begehrt, desgleichen aufs Gerstenbier, weliches viel ergeblicher als das Weizen, doppelt soviel geschlagen werden möchte. Es tragen aber die gehorsamben Räth Fürsorg, es wurde bei dem ohne das hochgesteigerten Kauf des Biers, so aus der langwierigen Missrathung des Getreids erfolgt, schwerlich ein mehrers zu erhalten sein, auch in sonderm bedacht, dass bisher die Erfahrung geben hat, je mehr Biergroschen bewilligt worden, dass dieselben in die Läng immer je weniger ertragen, weliches daher erfolgt, wann viel darauf geschlagen wird, dass sie umb soviel weniger Fass ansagen. Darumben vielleicht rathsamber, bei den vier Weissgroschen zu E. Mt. Theil nochmals zu bleiben, daran auch E. Mt. wohlbenüegig sein möchten, wann nuer die bishero geschwebten Unordnungen und Mängel wirklich abgestellt wurden.

Es wollten aber die gehorsamben Räth auch bei diesem underthänigist nit widerrathen, dieweil die Unordnungen schwerlichen abzustellen und die Euragung dabei je länger je weniger wird, E. Mt. giengen sowohl mit dem Biergeld als mit der Steuer auf ein gewisse Summa, weliche E. Kais. Mt. abermalen mit dem umb soviel leichter bei den Ständen erhalten möchten, wann E. Mt. den Überschuss, so dabei wär, ihnen den Ständen zu ihren Notdurften in Handen liessen, und wurden die Ständ nit allein umb soviel geneigter sein, die Bewilligung zu reichen, sonder E. Mt. hätte auch umb soviel mehr Gewissheit, darbei ihren Theil zu ordenlichen Terminen zu empfahen, und sie die Ständ wurden ohne Zweifel auf soliche Ordnung trachten, darmit auch sie in ihrem Theil nit leer ausgingen, weliche Ordnungen sonst schwerlichen zu finden sein werden. Do es aber nit zu erhalten, so muess man alsdann auf die andern Panicularmittel gehen, die gleichfalls schon berathschlagt und auf solichen Fall bei der Hand sein werden. [In margine: "Placet imperatori, doch dass das Begehren auf die meiste Jahrsertragung gerichtet werde."]

Daneben auch zu gedenken, ob und was E. Mt. vonwegen Continuirung derselben geliebten Gemahl, unserer allergenädigisten Frauen, einen Biergroschen weiter anmelden wöllen lassen, gleichwohl derselb (wie zu besorgen) schwerlich zu erhalten sein wird. [In margine: "Ihr Mt. haben sich hierauf keines endlichen Beschluss vernehmen lassen; mag aber mit den andern Begehren auch einkummen."]

Was den andern Hauptpunkt, die küniglichen Einkumben im Künigreich Beheimb, anlangt, ist solcher gleichwohl neu und hievor in keinem Landtag einkumben; die gehorsamben Räth achten aber denselben einzubringen ein sondere Notdurft sein, dann wie schlecht die küniglichen Einkumben sein, das wüssten E. Mt. zumal wohl, und wollten die gehorsamben Räth underthänigist nit widerrathen, E. Mt. liessen ihnen den Ständen dabei auch in genere vermelden, wieviel des küniglichen Einkombens und dass dasselb nit über 50.000 fl. im Überschuss wäre und dass sie selbst vernunftig und leichtlich abzunehmben, ob ein Kunig darbei verbleiben und sein Reputation und kunigliche Hoheit darmit erhalten künnt, und dass sie demnach zu Erhebung solcher küniglichen Reputätion und Hoheit auf Mittel und Weg wollten bedacht sein, wie derselben ein mehrers Einkomben gemächt werden möchte. Dann obwohl die vorigen Kunig nit allein ihren Staat, sonder auch darbei ansehenlich und nambhafte Krieg geführt hätten, so wäre doch solches mehrerstheiles aus den Bergwerchsgefällen beschehen, welche dazumal in grossen Würden, jetzo aber in solchem Abfall wären, wie sie die Stände selbs wüssten, und dabei E. Mt. zu rechtem Überschuss nit über 20.000 Thaler hätten, welche E. Mt. doch auch nit zu derselbigen Notdurft anwenden künnten, sondern auf die Furlehen (wollte man anderst die Bergwerch nit gar erliegen lassen) verwendet werden müessen. [In margine: "Placet imperatori, dass dies Begehren auch eingebracht werde."]

Zu dem so hätten sich die Zeitläuf und derselben Gelegenheiten (wie meniglich bewisst) bisher soviel und dermassen verändert, dass bei dem vorigen alten Stand und Einkomben einem jeden Kunig sein Reputation und Hoheit zu erhalten, do er allein derselben Einkomben geleben sollte, nit muglich sein wurde, wie das ein jeder bei sich selbs zu gedenken hätt, ob er bei den Guetern und Einkommen, bei welchen seine Voreltern auskomben, nach Gelegenheit dieser Zeit und Läuf auskommen möchte. Und dieweil des Kunigs Reputation und Hoheit ihr der Stände eigne Ehr wäre, so wollt E. Mt. umb soviel weniger zweifeln, sie werden ihnen diese Sachen mit guetem Eifer angelegen sein lassen, und künnt ihnen daneben zu ihrem Gefallen gestellt werden, ob sie von der Sachen durch sondere Ausschuss tractieren oder dieselb den Herren Landofficieren zu berathschlagen vertrauen wollten, inmassen dann bei Kaiser Ferdinandi Zeiten dergleichen Berathschlagungen auch furgeloffen wären.

Was zum dritten den Schuldenlast als ein genöthigen Artikel, der numehr lang angestanden, betreffend, da haben sich E. Mt. allergenädigist zu erindern, dass gleichwohl allweg darfur gehalten worden, dass auf Beheimb und derselben incorporirten Lande gleichfalls, wie in Osterreich, ein gewisse Austheilung beschehen möchte; nachdem aber die Stände hievor darzue nit zu bringen gewest, so ist vonnöthen, dass man die Sach mit solcher Bescheidenheit und Glimpfen angreif, damit die Ständ nit bald Anfangs der Sachen fur den Kopf gestossen werden, und vermeinen demnach die gehorsamen Räth, dass dies Begehren ungefährlich dergestalt in die Proposition an sein Ort zu stellen sein mochte: wiewohl E. Mt. vaterlich und genädigist geneigt wären, derselben getreuen Kunigreichen und Landen mit beschwerlichem Anlangen aufs meist also immer muglich zu verschonen, so sei aber wissentlich, was fur ein merklicher Schuldenlast von weiland Kaiser Ferdinanden, E. Mt. geliebten Herrn Vatern hochlöblichister Gedächtnuss, auf E. Mt. erblich komben und wasmassen E. Mt. solchen Last von wegen der alsobald mit Antretung derselben Regierung eingefallnen und lang nacheinander gewährten Kriegsläuf und auch sonst umb der ordinari Gränitzbesatzungen, turkischen Verehrung, Besuech der Reichs- und Landtäg, Hochzeitfertigungen und anderer dergleichen mehr zuegestandnen wichtigen Ausgaben willen (daran gemeiner Christenheit zum höchsten gelegen gewest) höchlich mehren müssen und sonderlich darumb, weil E. Mt. aus derselben ordinari Ambtsgefällen und Einkommen, weil sie die Anfangs zum höchsten verkumbert und versetzt ubernomben, zu Verrichtung angeregter Nothausgaben ein schlechte und zu heissen gar kein Hilf gehaben mugen; zu dem dass auch der Lande Gränitzhilfen bei denen ein Zeit hero nacheinander gewährten missrathnen beschwerlichen Jahren bei weitem nit eingebracht, auch an ihnen selbs gegen dem auflaufenden Gränitzkosten umb viel nit erklecklich gewesen und noch darzue umb etlichs ansehenlichs gefallen, furnemblich aber die Biersgefäll umb angeregter beschwerlichen Jahr und des gemeinen Manns daraus erfolgten Verarmung willen an allen Orten gegen der vorigen Ertragung mehr als umb den halben Theil nun von etlichen Jahren hero abgenomben, also dass das meiste Wesen, ja auch die Hofsunterhaltung an ihr selbs von dem täglichen Geldaufbringen umb schweres Interesse zu verrichten und also aus der Noth ein Tugend zu machen nit umbgangen werden mügen, wie dann E. Mt. auf Erhaltung beider, als des Hof- und Kriegswesens und was jedvederm Ordinari und Extraordinari anhängt, allein zu friedlichen Zeiten und zum wenigisten in zwo Million Golds jährlich haben müessen. Daraus dann erfolgt, ob gleichwohl die Kron Beheimb und incorporirten Land zu Ringerung E. Mt. so hoch obliegunden Schuldenlasts hievor ein guetherzige Bewilligung gethan, die österreichischen Landschaften auch ein nambhafte Summa Gelds, als siebenunddreissigmal Hundert Tausend Gulden zu einzing zu bezahlen uber sich genomben, so wär doch solches alles gegen der grossen Summa des Schuldenlasts nit erklecklich, sonder erstreckt sich derselb über der N. Ö., Lande Übernehmbung und dessen, was aus dem dreissigisten Pfenning in Beheimb und Märhern, desgleichen aus der schlesischen und lausitzischen Anlag bisher bezahlt worden, noch auf 70mal Hundert Tausend Gulden.

Und dieweil dann je einmal E. Mt. zu Ledigung dieses Lasts kein andere Zueflucht als zu derselben getreuen Kunigreichen und Landen haben sollen noch künnen, auch der tröstlichen Zuversicht sein, dass E. Mt. gedachte getreue Land und Unterthanen nit minder zu helfen guetherzig geneigt sein werden, also die andere Land und derselben viel gegen ihren Herrschaften in gleichen Fällen gethan, ja auch etwo denen, die ihrer gemachten Schulden halber nit so hoch gedrungne Ursachen wie E. Mt. mit wissentlichem guetem Grund wohl furzunehmben und alles beschehen Geldaufbringen zu Schutz und Rettung E. Mt. Land und dardurch ingemein des ganzen Vaterlands angewenclt zu sein darthuen mugen, gehabt haben, E. Mt. auch das sonderlich zu Gemuet fuehrten, ob sie gleich gern länger bis zu Wieclererholung der Stände und Unterthanen von den nächsten beschwerlichen Jahren hinhinder geschlagnen Nahrungen Geduld trügen und aufhielten, dass doch der Sachen durchaus darmit nit geholfen, sonder der Last je länger je beschwerter und zuletzt ein äusseriste Unmüglicheit sowohl bei E. Mt. als derselben Landen erfolgen wurde, als nemblicl E. Mt. halben, dass sie den Last nit mehr ertragen, und dann vonwegen der Land, dass denselben alsdann die Hilfen zu schwer und überhauft sein wurclen. Und versehen sich demnach E. Mt. aus den erzählten Ursachen allergenädigist, die Stände wurden solches alles gehorsamblich zu Gemuet nehmen und E. Mt. mit einer erspriesslichen Hilf zu Ablediguna des Schuldenlasts guetherzig begegnen dergestalt, dass sie auf ein Anzahl Jahr jedes insonderbeit ein gewisse Summa zu bezahlen über sich nehmben und die Glaubiger selbst contentierten und bezahlten, verhaffentlich, wann ihnen kein Summa benennt, aufgeladen oder furgeschlagen, sonder die Sachen äänzlich heimbgestellt, sie wurclen desto eher zu der Bewilligung zu vermögen sein, wie dann die Ständ dannocht dies wobl in Acht zu nehmben haben, weil die Schulden in Beheimb fast alle verbürgt, und do es zu einem Fall kommen sollte, (w elches Gott der Christenheit zu Trost und Guetem lange Zeit mit Gnaden verhueten wölle), dass sie alsdann solcher Schulden Bezahlung halber selbs an einander gericltlich ersuechen und einer dem andern diesfalls Beschwerung zuefuegen müssten, welches Motiv dann im kunftigen Landtag, da es ad partem etlichen eingeredt werden möchte, allerlei guete Gelegenheit verursachen künnte.

Was dam die Mittel zu solcher Schuldenlasts Ringerung antrifft, da wären die gehorsamen Räth der Meinung, dass E. Mt. den Ständen allergenädigist heimbstellen liessen, selbst auf Mittel zu gedenken, die nit allein unbeschwerlich und ein billiche Gleichheit auf sich trügen, sonder auch erspriesslich wären, und wann also die Stände spüren, dass E. Mt. ein Vertrauen in sie setzten, wurden sie (als die umb Gelegenheit ihrer Landsart und was darunter muglich zu ertragen und ins Werk zu richten, am besten wüssten) ohne Zweifel wohl Weg und Mittel finden. Nichts minder haben die gehorsamen Räth noch hievor etliche berathschlagt, im Fall die Benennung derselben an E. Mt. begehrt wurde, dass man damit alsobald gefasst sein künne. [In margine: "Placet imperatori, doch mit Auslassung der Summe, so die Österreichischen Land bewilligt."]

Daneben haben die gehorsamen Räth E. Mt. unterthänigist erindern wöllen, nachdem nit wird mügen umbgangen wer den, weil an die Ständ so ansehenliche Begehren beschehen, dass ihnen entgegen von E. Mt. wiederumb ein Gnad erzeigt werde, wie es dann auch allmal die Meinung gehabt, so wär vielleicht guet, dass der Herr von Pernstein der Ständ Privilegia ersähe und einen ordenlichen Extract daraus machen liess, was sie fur Gnaden zuvor Irätten, was sie etlich Jahr her wiederumb gesuecht und was ihnen, auch aus was Ursachen abgeschlagen worden, damit alsdann E. Mt. einer Gnad halber gegen den Ständen desto bass erklären möchten. Gleichwohl wirdet soviel verstanden, dass den Ständen ingemein kein gewissere Gnad beschehen oder E. Mt. ihnen mehrers willfahrem künnten, als wann die Universiteten zu Prag wiederumb aufgericht wurden, wie es dann an ihme selbs E. Mt. fast ruemblich, der Stadt Prag nutzlich und den Ständen vor andern Sachen annehmblich sein wurde. Dieweil es aber vielleicht mehrere Bedenken auf sich hätte, so werden E. Kais. Mt. der Sachen weiter mit Gnaden nachzudenken wissen. [In margine: "Placet".]

Folgen etliche sondere Artikel auf den Landtag in Beheimb.

Alsviel die Defension- Ordnung, die wird an jetzo (wie der Herr Obristhofmeister vermeldt) durch die Kriegsräth beratlrschlagt und wird fur ein sondere Notdurft gehalten, dass dieselb alsdann den Herren Landofficieren zum Ersehen und ferrerer Berathschlagung noch zeitlichen vor dem Landtag uberschickt wurde. [In margine: "Placet".]

Es wird auch vonnöthen sein, die noch unerörtete Bergfristung fleissig zu treiben und einen sondern Artikel derwegen in die kunftig Landtagsproposition, weil es mehr des gemeinen Lands als E. Mt. selbs eigne Notdurft erfordert und billich zu den andern Begehren einen favorern gebären solle, einkomben zu lassen. Welcher Artikel an dem stehet, dass die Ständ über E. Mt. allergenädigiste Erklärung, was sie diesfalls zu Erhebung der Bergwerch nachzusehen und fur sondere Gnaden zu thuen entschlosseu, mit ihrem schliesslichen Gegenerbieten vernehmben lassen sollen; doch möchte nicht schaden diesen Artikel gleichfalls den Herren Landofficieren vor dem Landtag zur weitern Berathschlagung zu uberschicken. [In margine: "Placet".]

So seind auch in vorigem Landtagsbeschluss etliche sondere Personen erkiest und benennt worden, welche die Elbschiffhandlung, was vonwegen der Kron Beheimb und derselben incorporirten Land zu Richtigmachung angeregter Elbschiffahrt, so in der jungstgehaltnen Zusammenkunft zu Magdenburg verlassen worden, ferrer furgenornben und gehandelt werden möchte; weil aber siederher nichts derwegen erfolgt, so möcht im nächsten Landtag hieruber wiederumb ein Erinderung beschehen, welches dann versehenlich den Ständen nit unangenehmb sein solle, angeselren, dass etlicher Vertröstung nach der Kron Beheimb zu Melrrung derselben Gewerbe und Handtierung nit wenig daran gelegen. [In margine: "Placet".]

Und obwohl auch hievor furkumben, wie dass die vorn Herren- und Ritterstand in Beheimb nit von allen Waaren, die sie zum Verkauf verfuehren und verkaufen, den Ungelt im Thein, das ist soviel als Maut, reichen, so doch solches alle diejenigen, die etwas auf den Verkauf dahin bringen, thuen müssen, und derwegen fur ein Notdurft gehalten worden, ein Andeutung zu thuen, dass sie solche Verungeltung, dieweil sie dergleichen Sachen nit zu ihren eignen Hausnotdurften, sonder auf feilen Markt zurn Verkauf bringen lassen, sowohl als ander Verkaufer umb Erhaltung einer Gleichheit willen auch schuldig sein sollen, so vermeinen doch die gehorsamen Räth, man mochte diesen Artikel auf Verbesserung der kuniglichen Einkommen sparen und denselben neben andern E. Mt. Begehren der Zeit nit einbringen. Doch stehet es alles, wie Anfangs gemelt, bei E. Mt. genädigisten Willen und Wohlgefallen. Und soviel haben E. Mt. die gehorsamen Räth, des behemischen Landtags halber, in Unterthänigkeit furbringen wollen. [In margine: "Placet".]

Was dann ferrer Märhern, Schlesien und beide Lausnitz antrifft, da stehet es fast in denen terminis, wie hievor mit Beheimb gemeldet worden, darnach auch dieselben Landtagspropositionen fast gleichförmig zu stellen, allein wird man zuvor sehen müessen, wie sich die Sachen in Beheimb anlassen, alsdann und nach Gelegenheit kunnen die andern Landtäg auch berathschlagt und ins Werk gericht werden. Dann ob es wohl ein Fuerderung gäb, auch E. Mt. am Weg wär, den marherischen Landtag am ersten zu halten, so bedenken doch die gehorsamen Räth, dass derselb ohne Frucht abgehen wurde, bevorab, weil E. Mt. Begehren derzeit auf andere Weg gerichtet und Märhern vor Beheim sich in einiche Bewilligung schwerlich wurde einlassen, darumben in allweg der Landtag in Beheimb furgesetzt und Fleiss angewendt werden muess, wie man allda ein guets Exempl zu der andern Land gleichmässigen gehorsamen Nachfolg erlangen künne. [In margine: "Placet".]

Es haben auch die gehorsamen Räth nachgedacht, ob es nit fur E. Mt. wäre, dass auch die österreichischen Landtäg noch vor E. Mt. Verrucken gehalten wurden; es befindt sich aber, dass solches E. Mt. nit zu rathen sei und nemblich aus der Ursach, dass E. Mt. der Orten sonders Zweifels die Bewilligungen auch allf erspriesslichere Weg werden erhalten wöllen. Dieweil aber diese Land zuvor was ansehenliches gethan und bei andern E. Mt. Kunigreichen und Landen kein Nachfolg gespurt, so wurden sie Bedenken haben, ehe und zuvor sie sehen, wie sich die andern Land halten, sich in einiche weitere Bewilligung einzulassen, es wäre dann Sach, dass E. Mt. in kunftigem Landtag anderst nichts dann die Continuation der vorigen Hilfen suechen wollten, das wurde vielleicht ohne sondere Bedenken zu erlangen sein. In allweg aber wären die gehorsamen Räth der Meinung, E. Mt. stelleten diese österreichischen Landtag bis nach dem behemischen an, wie dann die Zeit ohne das erst im Martio nächstkombend sich enden und E. Mt. bei diesem Verzug nichts zu verlieren, sonder vielmehr zu hoffen werden haben. Und stehet solches alles zu E. Mt. ferrern gnädigisten Entschluss und Gefallen. [In margine: "Placet".]




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