II. Zápisy o snìmu l. 1575.

87. Zápisky o snìmování l. 1575 a zprávy o jednáních na snìmu mezi císaøem, katolíky, utrakvisty, Bratøími a vyznávaèi augspurské konfesí.

1575, 21. února - 27. záøí. - Opis souè. v státním archivu Vídeòském.

Kurzer Extract des Landtags, welcher auf dem Prager Schloss Montag nach Invocavit anno 1575 gehalten worden, was nemblich auf demselben täglich von den Ständen der Kron Beheimb bei Ihrer Mt. in Religionssachen gesucht und was von höchstgedachter Ihrer Mt. ihnen zur Antwort gegeben worden.

Anno 1574 Montags post Corporis Christi ist ein allgemein Landtagsbeschluss geschehen, dass von Ihr Mt. Kaiser Maxmilian ihnen den Ständen auf Martini desselben Jahres ein gemeiner Landtag, alldar von etlichen gemeinen Artikeln tractiret wurde, ausgeschrieben werden sollte, welchen Landtag Ihr Mt. bis auf den Sonntag post octavam Trium regum 1575 gnädigist durch dero Mandata verlegt, hinwiederumb bis auf den Montag post Invocavit, die Proposition aber ist allererst Mittwoch darnach verlesen worden, in welcher Ihr Mt. bei den Ständen sich entschuldigt, dass sie so oft dieselben Landtag verschieben müessen.

Freitags nach Invocavit haben sich die Stände bei gehabter Audienz bei Ihrer Mt. beschwelt, dass solches wider ihre Freiheiten wäre, dass die Landtag durch Mandata verschoben werden und dass zuvomnals dergleichen nie geschehen wäre, und bitten, damit dergleichen hinfuro eingestellt und sie hierüber gebührlichen versichert werden möchten.

Sambstag nach gedächten Sonntag Invocavit haben Ihr Mt. den Ständen gnädigst andeuten lassen, dass solche Verschiebung keiner bösen Meinung nit beschehen und dass alles dasjenige, was bei vergangenen Landtag furzunehmben beschlossen worden, je gleichwohl zu End gebracht werden könne.

Donnerstag nach Reminiscere haben die Ständ nichts zu handeln furnehmben wollen, so lang bis die gemeinen Artikel zu End gebracht wurden.

Desselben Tages haben Ihr Mt. die Stände mit der Landtafel assecurirt, dass die Aufschube des Landtags ihren Privilegiis unschädlich sein sollen.

Item des Tags seind gewisse Personen zu Beschreibung der Artikel gewählt worden.

Montags nach Oculi haben die Stände unter zweierlei sich verglichen, bei den catholischen Ständen anzumelden, sie wären bedacht, bei Ihr Mt. anzuhalten, damit die augsburgische Confession in Behemb gelitten werden möchte. Darwider sich der obriste Landkammerer angemeldet, er begehre fur sein Person nichts anders, dann dass es bei aItem Gebrauch verbleiben und das Consistorium aufs neue ersetzt werden möchte, dabei er auch etliche alte Schriften und Documenta ubergeben, was für ein Ordnung in dem Consistorio gehalten worden. Darauf die catholischen Stände durch den Herrn von Rosenberg vormelden lassen, dass sie den, Protestierenden des Tags die Antwort nicht geben könnten, sondern dass sie sich morgenden Tages in ein gewisses Ort verfügen, darüber sich unterreden wollen, und dass sie ihrestheils nichts anders dann Lieb und Einigkeit suchen, mit dieser gethaner Frag, ob auch alle Ständ unter zweierlei Gestalt zu der von erwähnten obristen Kammerer ubergebenen Schrift sich bekenneten.

Hierauf ihnen von den Protestierenden zur Antwort worden: sie hätten von der Schrift kein Wissen, wär auch von ihnen nicht gesehen worden, allein auf ihrem beschehenen Anmelden thäten sie beruhen.

Dienstags hernach seind die catholischen Stände beim Herrn Erzbischof zusammbenkommen.

Mittwochs haben die sub utraque unter einander abgeredt, zu keiner andern Tractation und Handlung nicht zu schreiten, der Artikel wegen der Religion werde dann zuvor auf sein Ort gebracht, dazu dann auch die sub una gewilliget und das acceptirt.

Pfingstags ist von den Ständen sub una denen sub utraque diese Antwort geben worden: dass sie sich zu ihnen bisher verhalten, wie es die zwischen beiden Theilen zuvor längst aufgerichte Verträge und Abrede auswiesen und massgeben, wollten auch hinfuro es thun und darin verharren, dieweil ein Theil vor dem andern Theil nichts bevor, auch einige Praerogativam habe, mit angehefter Bitt, sintemal sie soviel daraus verstünden, dass dabei vielerhand Secten und Ketzerei sich mit einmischen und einschleichen wollten, sie die sub utraque wollten es in gueter Acht haben, damit nichts neues, was vorhin in diesem Kunigreich nicht gewest noch erhört worden, eingeführt werde. Und seind damit die sub una, auf dass die sub utraque desto bequemer mit einander sich unterreden möchten, aufgestanden und abgewichen. Also haben die sub utraque beschlossen, dass nit aus der augsburgischen Confession, sondern aus alten Schriften und Landtägen die kirchische Ordnung ausgezogen und beschrieben werden sollte.

Freitags haben die sub utraque an die sub una begehrt, sie wollten sambt ihnen zu Ihr Mt. gehen und für sie bitten und intercediren helfen, Ihr Mt. wollten darein consentiren, dass sie in gewissen Ort zusamben komben, auf die Mittel und Weg zu gedenken, wie ein Ordnung unter den Geistlichen und in Religione aufzurichten sein möchte.

Sambstags seind die Herren sub una mit Herrn Erzbischof, Prälaten und etlichen Äbten und Geistlichen, wie auch mit etlichen Rechtsgelehrten und Doctorn aus den Appellationen in der Landstuben zusamben komben und berathschlaget, was sie den sub utraque zur Antwort geben sollten.

Montags nach Laetare ist die Antwort durch Herrn von Rosenberg erfolget des Inhalts: Die sub una hätten bei ihnen entschlossen, sich ihres, deren sub utraque, negotü, soviels nur sein könne, im wenigisten nicht anzumassen noch zu unterfahen mit Bitt, sie vor entschuldiget zu halten.

Darauf sie, die sub utraque, zu Ihr Mt. gangen und gebeten ihnen zu bewilligen, eine Zusambenkunft uber Aufrichtung einer gottseligen, christlichen und dem Wort Gottes gemäss kirchischen Ordnung zu halten, bei der sie ohn Ihr Mt. Einwilligen nichts zum End schliessen wollten.

Dienstags haben ihnen Ihre Mt. geantwort, dass es derselben lieb wäre, dass sie sich zu der uralten Religion sub utraque bekenneten, wollten auch ihnen hierüber ein Conventum erlaubt haben, weil sie nichts ohn Ihr Mt. Consens zue schliessen sich erbieten thäten.

Mittwochs hernach ist die dem Kaiser Carolo hochlöblichister seliger Gedächtnuss ubergebene augsburgische Confession in der gruenen Stub abgelesen worden. Es haben auch dabei ihrer etliche begehrt, die Confession deren, so sich Bunzler Brüeder nennen und rüehmen, ablessn zu lassen; ist ihnen aber geantwortet worden, man solle dieselben denen deputierten Personen zum Ubersehen und Collacionirung ubergeben, damit die alles das daraus excerpiren möchten, was mit dem Wort Gottes ubereinstimmen thäte. Die Altstädter seind davon gangen und die Confession abzulesen nit gehört.

Pfingstägs ist zu Beschreibung der Ordnung wegen Religion der. Ort auf dem kleinstädter, Rathhaus erwählt und den Deputierten die Macht geben worden, etliche Pfarrer zu sich zu ziehen und zu adjungieren.

Montags nach Judica. Herren sub una haben ihre Beschwer denen sub utraque furtragen lassen, dass auf die Pfarrhöf und Collaturen sub una Pfaffen sub utraque gesetzt worden, mit Bitt, auf solche Mittel zu trachten, wie gute Einigkeit zwischen ihnen zu erhalten, wie auch sie es vor gut bedunkete, dass zu der furgenombenen Beschreibung der Religion aus ihrem Mittel Personen gewählt und zuegelassen hätten werden sollen.

Freitags mit Ihr Mt. Consens seind bede Ständ nach Haus gezogen und hernach Montags post Filippi Jacobi wiederumb zusamben komben.

Erichtags post Rogationum ist der Brüder ihre Confession auf dem kleinstädter Rathaus für denen aus den Ständen zu Beschreibung einer Kirchenordnung [deputierten Personen] abgelesen und von ihnen befunden worden, dass sie wenig von einander wären und dissonierten, ausser etlicher ungewöhnlicher Worte, die einer Declaration bedurften.

Freitags nach Himmelfahrt ist der Ausschuss der Bunzlauer Brüder, als 6 Herrnstands und 6 von Ritterstandspersonen, auf den kleinseiter Rathhaus komben und begehrt zu denen sub utraque zugelassen zu werden. Darauf wird ihnen zur Antwort geben, wann sie mit ihnen einig sein und einstimmen werden, dass Ihre Mt. sowohl uber einen als den andern Theil gebührlichen Schutz halten wöllen, und da sie sich mit ihnen vergleichen wollen, ist ihnen bis auf frue morgens hierüber zu deliberiren Frist geben worden.

Sambstags haben die Herren aus der Sect der Brüder abermals bei denen sub utraque angehalten, sie nicht auszuschliessen, sie könnten von ihrer alten Confession nit weichen, sie die sub utraque wollten nur schlechtlich in ihrer Vorred und Praefation ein Meldung thun; die sub utraque aber ihnen auf einer Zettel verzeichnet geben, was für eine bescheidene Meldung sie ihrentwegen in ihrer Vorred thun wollten, dieweil ihre Confession noch von keinem Künig approbiert worden wäre. Dargegen die Herren Brüder ein anders Verzeichnuss ubergeben, was für ein Meldung ihrer geschehen sollte.

Hierauf von den sub utraque geantwortet worden, es wollte sich nicht schicken für ihre Confession bei Ihrer Mt. zu intercediren, aber doch wollten sie von sich selbsten deshalben bei Ihr Mt. Ansuchen thun, stehe es ihnen frei.

Darauf die Herren Brüder replicando geantwortet, sie hätten sich solcher Antwort nit versehen und begehrten schlechtlich und allein nur dies, dass ihre Confession im Landtag publice verlesen werde, damit sie nicht für irrige Leut gehalten wurden. Die sub utraque antworteten, sollten das bei allen drei Ständen im Landtag suchen und begehren.

Dienstags nach Exaudi ist in der Landstuben die Confession abgelesen worden; die präger haben durch ihren Kanzler begehrt, dass ihnen eine Abschrift darvon wurde, ist ihnen aber abgeschlagen und vermeldet worden, welche Personen die sein, so in einem oder mehr Artikuln ein Mangel hätten, die sollen austreten, solle hierauf Antwort bekomben und seind also auch sie zu der Confession getreten und dieselb acceptirt.

Mittwochs haben die Ständ Ihr Mt. ein Schrift ubergeben und gebeten, dabei erhalten zu werden. Darauf ihnen dieselbe angemeldet, dass sie sich darin ersehen und sie hernach hierüber beantworten wollen.

Sonntags die Pentecostes haben Ihre Mt. die Confession zum Ubersehen denen Consistoriis geben.

Sonntags Trinitatis ist dieselbe Schrift der Confession oder Bekanntnuss etlichen Herren sub una von Ihr Mt. zum Ubersehen geben worden.

Sambstags nach Corporis Christi die Herren sub una kamben zusamben in der Landstuben, haben etliche Geistliche ins Mittel berufen und mit denen wegen der Religion des andern Theils Gespräch gehalten und ist nochmals von dem obristen Landkammerer und andern Herren eine Schrift Ihr Mt. uberreicht des Lauts:

Sie hätten aus der ihnen von Ihr Mt. verliehenen Schrift verstanden, was also ihre Herren Mitfreunde, welche umb sich mehr dann einer Religion Leut zu Beiständen gehabt, bei Ihr Mt. sucheten. Ob nun wohl sie vorhin wegen dergleichen neuen und frembden Religionen eine und andere Antwort vön Ihr Mt. gehabt, damit sie sich billich bescheiden hätten lassen können, jedoch was sie anjetzo abermals in die Schrift verfasset, darin hätten sie sich ersehen und befunden, dass in derselben etliche ihre alte Artikel, welche diejenigen sub utraque, so in der alten christlichen Ordnung noch stehen, vor und ehe von der augsburgischen Confession etwas gedacht und gehört worden, verfasset, begriffen wären, damit aber sie Ihr Mt. zu molestiren für unnöthig erachteten, dann sie in der alten Religion sub utraque stunden und bei derselben bis in Tod zu beharren bedacht, wollten hierin Verbesserung und Correctur nit leiden, sondern, dass sie darüber gehandhabt wurden, Ihr Mt. darumb bitten.

Dieweil dann in erwähnter Schrift etliche neue Artikel sich befunden mit Ubergehung der Kirchenceremonien, welche Neuerung sie nit eingehen könnten, sondern beten das Consistorium aufs neu zu ersetzen, es bei alten Gebrauch bewenden zu lassen und, dass ihnen Priester geweihet wurden, die Anordnung zu thun. Nachdem sie sich auch angeben thäten, sie begehrten und suchten. nichts neues, so sollten sie in ihrer Hauptkirche sambt ihnen sich zu der alten Religion sub utraque bekennen mit andächtiger Vorbereitung und beschehener Beicht und Bekanntnuss der Sünden neben ihnen zu Empfahung des Leibs und Bluts Christi zum Altar treten und solches von den geweihten Priestern geniessen und empfahen.

Herren, Ritterschaft, Präger, die der alten heiligen christlichen Religion sub utraque zuegethan seind.

Es ist auch eine Schrift oder Antwort Ihr lit. auf erwähnte Artikel ubergeben worden von dem Administratore und Geistlichkeit des Consistorii sub utraque sumentium des Inhalts:

Dass sie in derselben Bekanntnuss befunden, erstlich: dass es sich ohne Mittel und Beding auf die augspurgische Confession extendire und die sei von Kaiser Karln und andern so geistlichen als weltlichen catholischen Fürsten für irrig und falsch erkennet vorden, und daraus sei auch viel Ubels in den deutschen Ländern erwachsen. Deswegen dann, dass solche neue Religion und Glauben, als vorhin ihrer etliche drumb angehalten, ins Land eingeführt werde, Ihr Mt. nit bewilligen wollen, und sollte ein und die andere von Ihr Mt. hierüber vor diesem ergangne Antwort sich befinden.

Furs andere, dass mit dieser Bekanntnuss gelobt und approbiert wird die Sect der Bunzlaubrüder, die sich darin für gute Christen ausgeben und ruhmen, da doch hievon allen bewusst, dass die Sect der Brüder oder Picarder von vielen Jahren durch gemeine Landtäge und gewisse Sentenzen und Mandata verurtheilt, condemniert und bandisirt, auch zuletzt bei Verlust Leib und Lebens verboten worden ist.

Furs dritte, dass in der Bekanntnuss ein Mass und Weis furgeschrieben wird einer neuen Sect, nemblichen dass die Jugend zu geistlichen Ämbtern mit Auflegung der Händ von den in dem Consistorio sitzenden Personen nicht allein geistlichen, sondern auch, wie vermuetlich, von weltlichen confirmirt worden, das doch vorhin bei denen sub utraque nicht erhört worden, dass das Consistorium, es sei durch dies oder ein anders Mittel, Personen zur Geistlichkeit weihen und bestätigen oder andere Priester ausserhalb derjenigen, die von den ordenlichen der allgemeinen Kirchen Bischofen ordinirt worden, annehmben sullte, sondern dass das Consistorium bei den Landtagen und anders allweg angehalten, dass ein Erzbischof, der ihnen Priester weihete, gewählt werde, das sie dann auch erlanget.

Furs vierte, dass mit erwähnter Bekanntnuss approbiert und freigelassen wird das Heiraten der Geistlichen wider das jus canonicum, dieses Lands Gebrauch und vorlängst beschehenen Vergleichnuss und Abred.

Was dann die ubrigen Artikel der Bekanntnuss einverleibt belanget, erkennen sie ohnnoth zu sein darauf zu antworten, dieweil sie vor drei Jahren eine Supplication wegen nothwendiger Sachen des untern Consistorii übergeben, dabei auch ein Buch mit zugelegt, darin der Glaub und die uralte Religion sub utraque begriffen wird, das sie dann auch zum andernmal durch ihre Abgesandten in der Stadt Wien wiederholet, welches Büchel sambt den Supplicationen in der Kanzlei zu finden sein sollte. Nichtsweniger wollten sie das wiederumb referirt und ubergeben haben mit angehefter Bitt (weil nit allein die Landsordnung, Landtafel, Mandata, sondern auch Ihr Mt. den Ständen geleister Eid es mit sich bringe), dabei gelassen zu werden.

Zum Beschluss, dass es nicht zulässig den Weltlichen allein und denen nur etlichen wenigen von göttlichen und geistlichen Sachen ohne die Geistliche, sonderlich die, so andern zu vorstehen furgestellt worden, zu handeln und zue schliessen, viel weniger dass hierzu, was sie die Weltlichen unter einander beschlossen, alle andere Geistliche und Weltliche, die davon, was da geschicht, weder viel noch wenig, ja gar nichts wissen, zu verbinden, dann sie nicht wüssten, dass zu Beschreibung der Bekanntnuss auch nur drei frumbe gelehrte geistliche Leute berufen worden wären.

Montags nach Medardi hat Herr neustädter Hauptmann in Beiwesen der Gemein derselben Stadt aufm Rathhaus ihnen ein Frag aufgeben, Ihre Mt. begehrten zu wissen, ob sie zu der neu beschriebenen Bekanntnuss treten oder bei den alten Gebräuchen und Ordnungen des Glaubens sub utraque zu verbleiben gedächten. Da haben ihrer etliche begehrt, Ihr Mt. geruheten sie bei der alten Religion, die andern aber bei der Bekanntnuss zu erhalten.

Freitags nach Viti haben sich die Stände unter beider Gestalt gegen den Ständen unter einerlei Gestalt entschuldigt und begehrt, deme nit Glauben zu geben, dass sie die Jesuiter austreiben oder die unter einerlei Gestalt ermörden wollten, haben sich auch beinebenst beschwert uber ein Priester, Franta genannt, der in der Schlosskirche zu Prag die sub utraque stark angegriffen; begehrten, dass sölches eingestellt wurde, sie wären ander Meinung nit, dann guete Freundschaft und Fried zu halten.

Donnerstag vor Joannis Baptistae haben die Herren Stände unter einerlei Gestalt auf vorgehendes Anbringen der Stände sub utraque ihre Antwort geben: dass sie nemblichen niemals gedacht hätten; dass sie von ihnen ermördert werden sollten; begehrten, ihnen dieselbte Person, welche solches ausgesprengt, zu nennen; der Priester Franta sei auch in Abrede, dass er sie sollte angegriffen haben; sollten doch solche Antastungen eingestellt werden, wie sie dann auch zu den Ständen beider Gestalt der Iloffnung wären, dass sie dergleichen einstellen und allerseits sich hierinnen nach Ausmessung der Landsordnung verhalten wurden.

Sonntags vor Petri und Pauli haben die Stände sub utraque von Ihrer Mt. eine gnädigste Antwort auf den Artikel, die Religion betreffend, gebeten, darauf Ihr Mt. ihnen diesen Bescheid geben: sie hätte ihre der sub utraque Schriften de religione an die Ort, dahin es gehört, uberantworten lassen, wäre aber bis dato von da aus keine Antwort erfolget, und derwegen sie bisher die Stände nicht bescheiden hätten können.

Donnerstags die Stände sub una seind von Ihr Mt. vocirt worden.

Mittwochs am Tage M. Joannis Hussi haben Ihre Mt. in causa religionis den Ständen wiederumb angemeldet, dass es hierin grosser Erwägung und Deliberirens vonnöthen, sintemal es drei unterschiedliche Theil und Parteien betreffen thäte, und weil sie die Stände zu ihren Wirtschaften nach Haus zu verreisen begehrten, wollten ihnen Ihr Mt. zu ihrer nägsten Wederzusambenkunft ein Antwort geben, inmittels aber es zu beiden Theilen also versehen, dass eins dem andern in Ersetzund Installirung der Priester auf die Collaturen nit eingreifen solle; doch soviel die Städte betrifft, bedunke Ihr Mt., nachdem die Städt derselben zugehörten, dass sie nit Ursach hätten sich darein zu mischen, sondern, da sie einige Beschwer haben, dass sie die allweg Ihr Mt. fürbringen können.

Und seind also die Stände von einander gefahren.

Dienstags nach Assumptionis seind sie wieder zusambenkomben.

Donnerstags haben Ihre Mt. etlichen Personen sub utraque angemeldet, dass sie ihnen gewiss des andern Morgens in puncto religionis ein Antwort geben wollten.

Montags vor Bartholomei haben Ihr Mt. den Ständen wegen der Religion auf diese Weis mundlichen geantwortet: Sie befinden aus ihrer der Stände Bekanntnuss, dass es der alten Lehr sub utraque zuwiderlaufe, dann sie wäre auf die augsburgische Confession gerichtet und gleichwol eins der andern zuwider sei; die Bunzlauer Brüder hätten auch eine Confession der ihren ungleich ubergeben; so wurde es auch keiner aus den umbliegunden Fürsten leiden und zusehen, wann dero Unterthanen einer im Land einige neue Gebräuche in Religionssachen ordnen wollte, und derowegen solche Gebräuche aufzurichten wie auch das Consistorium zu ersetzen Ihr Mt. eigentlich und nicht ihnen den Ständen gebührete. Und obwohl sie die Stände sich auf die Landtäge und Landsordnungen ziehen thäten, so wären doch dieselben ihnen mehr zum praejudicio dann zum Behelf. So mussten auch Ihr Mt. den Eid, so sie denen sub una und sub utraque geschworen, in Acht nehmben; wollte und, könnte sich derwegen nicht recht treffen, das alles zu ändern und umbzustossen. Dieweil dann ihnen in der Religion von niemanden kein Eintrag geschehe, könnten sie nicht wissen, warumb sie so heftig die Änderung begehrten. Doch dafern sie ein andern Weg erdenken können, wie diesen Beschwerungen geholfen sein möchte, sollten sie deswegen darüber untereinander sich unterreden und Ihr Mt. solches zu wissen thun.

Als nun die Stände solche Antwort vernomben, haben sie zu Ihr Mt. nochmals sechs Personen ihres Mittels abgefertigt und vermelden lassen, dass sie mit denen sub una in puncto religionis in keinem Missverstand stünden und ihnen in ihren Gebräuchen nicht eingriffen, sondern dass alles das, was bisher furgeloffen und tractirt worden, wär aus ihrer aller einhelligen Vergleichnuss und Convention beschehen, und thäten hierinnen nichts neues und unerhörtes praetendiren, allein wo aus den guten löblichen alten Gebräuchen geschritten und gangen worden wäre, begehrten sie nur solches zur Reformation und Verbesserung zu bringen. Dass aber etliche aus der Sect der Brüder Ihr Mt. gleichfalls ein Confession der ihrigen ungleich ubergeben, hätten sie sich (als ihnen dieselbe von allen drei Ständen furgelegt worden) darauf angemeldet, dass sie mit ihnen wie zuvor als auch itzo allerdings verglichen wären. Des Consistorii halben wollten sie mit Ihr Mt. nicht taidigen, sondern es bei aItem Gebrauch bewenden lassen. Soviel aber die alten Verträg und Compactata anreichen thäte, die wären niemals zur Confirmation und Bekräftigung komben, so hätten auch die Stände einander derselben auf gehaltenen Landtag 67 erlassen und die aufgehoben. Ihr Mt. beschehener Eid und Pflicht extendirt sich auf sie als die sub utraque, und hätten nicht darumb Ihr Mt. gebeten, dass zu solcher ihrer Glaubensbekenntnuss willigen sollten, sondern hierin ihren Glauben an Tag zu geben, damit sie nit für die gehalten wurden, als hängeten sie etlichen schädlichen Secten an; bäten derwegen, Ihr Mt. wollten sowohl uber sie als die sub una Schutz und Schirm halten und zur Verneuerung und Ersetzung des Consistorii bewilligen.

Donnerstags nach Bartholomei haben Ihr Mt. die Stände sub utraque fur sich in dero Kammer erfordern lassen und sie in deutscher Sprach angeredet: sie sollten derselben glauben, dass, wann der Stritt zwischen ihnen allein und Ihr Mt. bestunde, wäre leichtlich ein Mittel und Weg zu Hinleg und Schlichtung der Sachen zu finden, aber dass die grösste Difficultaet zwischen zweien Theilen und Parthen wäre und dass von beiden Theilen die Landtagsbeschlüsse, Ordnungen und Ihrer Mt. Eid disputirt und gestritten werden, Ihr Mt. aber je nit erkennen könnten, wie dem Wesen abzuhelfen, nichtsminder aber Gott und deroselben Gewissen verpflicht wären, dasjenige zu handeln, was zu Gottes Ehr und gemeinem Friedestand gereichen thäte. Und dieweil sie dann sehen, dass ihnen in exercitio religionis von Ihr Mt. keine Einträge beschehen, erachteten sie für das beste zu sein, dass sie dergleichen Disputationes unterwegs liessen; sie sollten hierinnen also assecurirt werden, dass sie sich mit Fuegen nit beschweren sollen. Wegen des Consistorii wollten ihnen Ihr Mt. nit zuwider sein lassen, dass gewisse Personen aus den Ständen deputirt wurden, die in Zeit der Noth oder auf den Nothfall des Consistorii Notdurften bei Ihr Mt. anbringen und an dieselben gelangen lassen möchten, der gewissen Zuversicht, es wurde ein Theil dem andern in den Collaturen und Pfarren kein Eintrag than.

Mit diesem Vermelden ist der Herrenstand zufrieden gewest, aber der Ritterstand nicht, sondern haben dahin gezielt, dass die Deputirten sowohl mit den Geistlichen als auch mit dem Consistorio zu disponiren Gewalt haben sollten.

Freitags seind abermals die sub utraque bei Ihr Mt. gewest und oberwähnte Beschwerungen derselben fürgetragen, darauf ihnen dieselbe geantwortet, sie könnten aus ihrem Mittel etliche Personen wählen, mit Ihrer Mt. wegen der Religion zu tractiren und zu handlen. Welches dann die Stände beliebt und angenomben und bald darauf zu solcher Handlung Personen gewählt.

Sonntags nach Bartholomei seind die Deputirten zu Ihrer Mt. gangen und haben Ihr Mt. dieselben angeredet in folgender Mass: Der Missverstand der Religion halber bestehe blos und allein nur in drei oder vier Artikeln und es betreffe hierin Ihr Mt. eigne Person nicht, sondern die Catholischen und diejenigen, die auch sub utraque sein wollen. Und dieweil sie es haben wollen, dass erwähnte ihre Confession dem Landtag einverleibt und demselben mitbegriffen werden möchte, wollten Ihre Mt. mit dem andern Theil mit allem Fleiss tractiren, dass es zum Vertrag und Vergleichung gebracht werden möchte. Darwider sie replicando angemeldet, sie thäten hierin nichts anders suchen, dann Lieb und Einigkeit.

Des Tages wurden auch etliche Personen sub una von Ihr Mt. erfordert.

Erichtags haben sich die Stände sub una bei Ihr Mt. entschuldiget, dass der Landtag ihretwegen nicht aufgehalten wird; desgleichen beschah von den sub utraque, bittende, sie in dem Glaubensartikel zu versehen und assecuriren mit diesem Zuesatz, dass ihnen gleichwohl beschwerlichen wäre, dass etwa eine Person, die mit ihnen nit einstimmete, und etliche wenig Pfaffen, die in dem Landtag keine Stimm haben und in diesem Königreich kein Stand sein, sollten alle drei Stände hindern und ihnen im Wege sein.

Mittwochs, nachdem die Stände sub utraque fur Ihr Mt. erfordert, ist ihnen vermeldet worden, Ihr Mt. die trugen ihrer Sachen halben ein sonderliche Sorg, dass es zur Vergleichung gebracht werden möchte, sie aber wären hergegen in derselben Sachen säumig und nachlässig, und dass Ihre Mt. berichtet worden, wie sie sich rühmeten, als ob ihnen Ihr Mt. in puncto religionis viel versprochen und zuegesagt, darüber sich die sub una nicht wenig beklaget, also dass es Ihr Mt. ihnen kaum hätten ausreden können, dann was ihnen dieselbe zuegesagt, hätten sie ihrs aufgezeichnet, derwegen sie Ihr Mt. Zuesage nicht in andern Verstand und Meinung deuten und auslegen sollten.

Des Tages ist zwischen dem obristen Kammerer und den Ständen, die sich zu der überreichten Bekanntnuss geschlagen, im Landtag wegen der alten Religion sub utraque nit ein schlechtes Disputat und Uneinigkeit entstanden.

Donnerstags vor Mariae Geburt haben die Stände sub utraque bei Ihr Mt. abermals angehalten, den Religionsartikel an ein Ort zu bringen, mit fernerm Bericht, was für Missverstand und Uneinigkeit zwischen ihnen und dem obristen Landkammerer im Landtag sich erregt hätten. Welches Ihr Mt. nit wenig Missfallen gebracht, dass dergleichen Uneinigkeit und Zwiespaltung zu beden Theilen sich verhielten und unterdessen dass der gemeine Wohlstand gehindert werde; dann sie selbsten im Glauben nicht verglichen wären, die augsburgische Confession wollten sie nicht haben und thäten sich auch zu dem alten Glauben bekennen und eins sich mit dem andern nicht vergliche; wollten auch sich verwetten, dass ihrer viel untern Haufen wären, die nicht wissen, was die augsburgische Confession seie.

Freitags nach Egidi haben Ihr Mt. gewissen Personen anstatt aller dreier Stände auf ihre unterthänige Bitt in puncto religionis diese mundliche Antwort geben: Erstlich wegen des Missverstands zwischen dem Landkammerer und den Ständen sub utraque wäre es Ihr Mt. nit lieb, und dass es zu gebuhrlicher Vergleichnuss komben möchte, wollte sie ihrs gnädigist angelegen sein lassen. In puncto religionis aber hätten Ihr Mt. mit den Ständen sub una, dann auch mit denen, die sich zur alten Religion sub utraque bekennen, fleissig tractiret, dass ihre Bitt wegen der Assecuration in der Religion stattfinden, dem Landtag und der Landtafel einverleibt werden möchte, sie hätten es aber bei ihnen keinesweges erhalten mügen, sondern dass dies Ihr Mt. von ihnen zur Antwort worden, dass sie die sub una in diesem puncto religionis mit den Ständen sub utraque bereits vorlängst durch verjährte Verträge und unterschiedliche Landtage verglichen und also gegen einander verobligirt wären, dass es fast unmöglich einem Theil das ander zu erlassen und solches zu verändern. So hätten sie gleichfalls auch gebeten, weil Ihr Mt. zu Erhaltung dessen allen mit einer starken Pflicht verbunden, dass sie hierin keine Änderung nachsehen noch gestatten wollten, mit diesem Zuesatz, dass sie solches zu ändern und umbzustossen nicht befugt wären. Was aber die den Ständen sub utraque gethane Zuesage betreffen thuet, dieselbe hielten Ihr Mt. noch in fiischer Gedächtnuss, in oder mit was Worten die beschehen, und sie noch keines andern Sinns wären, dann dass ihnen den Ständen in ihrer Religion weder von ihr selbst geschadet, noch andern dergleichen zu thun nit gestattet werde. Und das wollten sie ihnen fest und stet halten, ausser welcher Assecuration, als nemblichen derselben eigne Zuesag, Ihre Mt. nichts höhers und kräftigers, damit zwischen ihnen den Ständen Lieb und Fried zu erhalten und zu befestigen, wissen noch erdenken können; dann da sie deroselben Worten nicht trauen und glauben wollen, könnten Ihr Mt. nit verstehen, wie sie deroselben Briefen trauen könnten. Bei deroselben Sohne aber sie es gleichfalls versehen wollten, dass er nit weniger wie Ihr Mt. den Ständen verobligirt und verbunden sein solle. Sei derwegen dieser Zuversicht zu den Ständen, sie werden uber diese deruselben Zusag kein anderes Ihr Mt. aufdringen, sondern sich also damit befriedigen und contentiren lassen.

Umb solches gnädigstes Anerbieten die deputierten Stände Ihr Mt. gehorsambist gedanket mit Vermeldung, sie wollten den ubrigen Ständen und Ihren Principalen also referiren und anmelden.

Solches nachdem es den Ständen furgebracht worden, haben sie sich entschlossen, dass alle sub utraque zu Ihr Mt. gehen und zu Erzeigung einer Dankbarkeit derselben danken wollen.

Haben sich nachmals unter einander verglichen, dass dies alles, was gegen ihnen von Ihr Mt. geredt worden, von denen Ständen, so Ihr Mt. reden hören, in eine Schrift verfasset, unterschrieben und umb kunftiger Gedächtnuss willen in einer Schachtel verpetschirter bei der Landtafel niedergelegt und deponirt wurde.

Freitags nach St. Mathaeustag hat Künig Rudolfus angemeldet, dass sie alles das, was Ihr Mt. deroselben geliebster Herr Vater den Ständen verheissen, auf solche Weis zu halten und dabei jedermäniglichen verbleiben lassen wollen, darauf sie sich verlassen sollten.




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