117. Komora dvorská podává císaøi zprávu o dobrém zdání pána z Pernštejna v pøíèinì držení snìmù v království Èeském a ostatních pøivtìlených zemích.

1576, 22. bøezna. Orig. v øíšském fin. archivu ve Vídni.

Allergnädigster Kaiser und Herr. Auf die Bedenken, die E. Mt. dem Herrn von Pernstein der Landtagshandlungen halber in Beheim und den incorporierten Landen haben zustellen lassen, ist sein Guetbedunken bei der Hofkammer ersehen und befunden worden, dass sich dasselb fast in allem mit berührtem Bedenken vergleicht ausserhalb etlicher Artikel, in denen es E. Mt. endlichen Resolution bedarf.

Und erstlich ist im Bedenken ein Artikel gewest, ob es auch räthlich sei, dass E. Mt. von den incorporierten Landen Ausschüss der gelneinen Ländtagshandlung halber gen Prag verordnen sollen, in Ansehen, dass vielleicht solche Ausschüss nit mit so vollmächtigen Gewalt mögen abgefertigt werden, dass sie ohn Hindersichbringen in Sachen schliessen kunnten, aus welchem dann langer Verzug erfolgen würde. Darauf zeigt der Herr von Pernstein an, er erinder sich gehorsamist, dass bei E. Mt. im Rath geschlossen, dass diese Ding alternative gestellt werden sollen. Das verstehet die Hofkammer dahin, dass bei den incorporierten Landen begehrt sollt werden, ihre Ausschüss gen Prag zu verordnen, wo es aber nit zu erhalten, alsdann E. Mt. Begehren bei ilmen fürzubringen. Und stehet also noch bei E. Mt. gnädigistem Entschluss, wie sie es dits Orts anordnen wöllen; die Hofkammer hielt aber gehorsamist darvor, dass aus vor fürgebrachten Ursachen besser wär, dass die Zuesammenkunft nochmals vermieden blieb.

Ferner so vermag das Bedenken, dass nit räthlich in E. Mt. Abwesen auf jetzigen Landtag die Hauptbegehren, als Mehrung der kunigl. Einkommen und Contribution zue Bezahlung des Schuldenlasts, zue treiben, sonder allein die ordinari Hilfen, Steuer und Biergeld zue continuieren und folgend nach vollendetem Reichstag wiederumb eigner Person Laòdtag zue halten und dieselben Hauptbegehren soviel müglich ins Werk zue richten. Darauf vermelt der Herr von Pernstein, es hätt gleichwohl ein inehrers und grössers Ansehen, wann E. Mt. vonwegen der Hauptbegehren selbst in eigner Person Landtag hielten und dieselben Artikel init den Ständen richtig machten. Es wöll sich aber dagegen auch nit wohl schicken, dass so oft auf einander Landtag gehalten und Bewilligung uber Bewilligung, ehe die vorigen Hilfen ausgehen, begehrt werden soll; doch stellt ers zue E. Mt. gnädigistem Gefallen, ob E. Mt. das Begehren auf ein ganzes oder halbes Jahr richten und den Ständen fürtragen lassen wöllen. Es werde aber sonderlich die Continuation, wie im Bedenken gemelt, nit wohl statthaben künnen, wie es dann E. Mt. vorhin etlichmal wohl erfahren hätten.

Allergnädigister Kaiser. Die Hofkammer ist der gehorsamisten Meinung, dass der Herr von Pernstein diesen Artikel nit genugsam eingenommen und etwo darfuer gehalten, als ob man von des verschienen wegen einiche Continuation anjetzo zue begehren Vorhabens, dann also muess man aus diesen Worten (wie E. Mt. zuvor etlichmaln wohl erfahren haben) abnehmen, welche Meinung es aber nit hat. So ist auch das Bedenken nit dahin gestellt, dass ehe die vorigen Hilfen ausgehen, neue Landtäge gehalten und Bewilligung uber Bewillzgung begehrt sollten werden, sonder stehet auf dem, wann E. Mt. jetzt ein Termin auf ein ganz oder halbes Jahr begehren wöllen, dass erst nach Verscheinung desselben wieder Landtag gehalten (wie es dann nit anderst sein kann) und alsdann erst die Hauptbegehren weiter sollen getrieben werden, also dass der Hofkammer gehorsamisten Erachtens nach des Herrn von Pernsteins Bedenken dies Orts nit mangeln soll und stehet allein bei E. Mt. Entschluss, wie auch der von Pernstein E. Mt. heimbstellt, ob sie das Begehren auf ein ganz oder halbes Jahr wöllen stellen lassen.

Die Hofkammer hätt ihrestheils kein Bedenken, dass das Begehren auf ein ganzes Jahr gestellt wurde, in Ansehen, dass sich entzwischen etwo ohne das allerlei zuetragen möcht, dass E. Mt. sobald nit wieder zu einem Landtag ommen künnten; ihr der Hofkammer liegt aber dies Orts das hochbedrängt Kammerwesen, und dass man also dest später zu Erlangung der verhofften Hauptbegehren kummen wird mügen, im Weg.

Des Landtags in Nieder- Lausnitz halber ist das Bedenken dahin gestellt gewest, dieweil von des vergangenen Termins wegen jetzt ohne das wietlerumb Landtag gehalten wird, ob nit neben demselbigen gleich noch ein Termin an Steuer und Biergeld und darüber auch die Anrichtung der neuen Mittel, wie in Beheimb und den andern Landen möchte begehrt oder ob allein jetzt der vorig Termin, das ubrig aber mit erster Gelegenheit hernach in einem sondern Landtag gehandelt werden soll. Hierauf meldt der Herr von Pernstein, es möcht in Nieder- Lausnitz seins Erachtens die neu Hilf sambt der alten unter eins, weil sonst E. Mt. die Landtäg in allen Landen gemeiniglich zuegleich halten lassen, an die Ständ begehrt werden. In den ubrigen Artikeln allen, nemblich dass E. Mt. in Beheimb den Uberschuss von den neuen Mitteln, item Continuirung derselbigen, auch die Anrichtung in den incorporierten Landen bis zue End dies Jahrs, die Herausgebung der Gefäll zue Aufenthaltung der Kammern jedes Orts und Bezahlung der inländischen Glaubiger, das Begehren der vier Weissgroschen Biergeld in Schlesien und den fünften für Ihr Mt. die römisch Kaiserin, item Verordnung einer gewissen Execution daselbst in Schlesien anbringen soll lassen, in dem vergleicht sich der Herr von Pernstein mit dem Bedenken.

Der Defensionsordnung halber, vermeldt Herr von Pernstein, werde es müessen bei jüngstem pragerischen Landtagsbeschluss verbleiben, also dass die Ständ der incorporierten Land durch ihren vollmächtigen Ausschuss auf nägstkunftigen Landtag gen Prag erscheinen, sich daselbst mit den Ständen der Kron Böheimb vergleichen, welchergestalt die Defensionsordnung möcht angericht werden und was sich ein Land zue dem andern im Fall der Noth zue getrösten haben möchte.

Die Hofkammer hält diesorts unterthänigist darfür, wiewohl es kein Kammerartikel ist, da Abgesandte von den incorporierten Landen gen Prag verordnet wurden, dass vielleicht dieser Artikel wohl etwo zue einem gleichen Verstand zu bringen; da aber dasselb anjetzt nit beschehen solle, mit jedem Land insonderheit ein Vergleichung getroffen werden müesst. Dieweil sie aber vernimbt, das bereit des Kriegsraths Bedenken Herrn von Pernstein anheut schon zuegestellt worden, so wird vielleicht E. Mt. erwarten, was er weiter darauf melden wird, und sich alsdann darüber entschliessen.

Letzlich meldt der Herr von Pernstein, soviel die polnisch Sach antreff und was E. Mt. bei den Ständen derowegen suechen und werben wollen, das werden dieselb am besten wissen und stehe bei E. Mt. gnädigistem Willen. Uber solches werden sich nun E. Mt. auch weiter zu entschliessen haben.

Do nun E. Mt. diese Sach mit dem Herrn von Rosenberg auch wöllen communicieren lassen, so wird keine Zeit damit zu verlieren sein, und acht die Hofkammer gehorsamist, es möchten ihme allein die Bedenken zuegeschickt werden.




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