132. Rudolf král podává císaøi Maximilianovi zprávu o projednávání, kteréž mìl se stavy èeskými, zástupci moravskými, slezskými a lužickými na snìmu jenerálním shromáždìnými v pøíèinì artikulù v proposici obsažených.

NA HRADÌ PRAŽSKÉM. 1576, 5. èervence. - Orig. v archivu èeského místodržitelství.

Allerdurchleuchtigister u. s. w. Genädigister geliebtister Herr und Vater. Euer Kais. Mt. fueg ich suhnlichen und gehorsamblichen zu wissen; dass über mein E. Kais, Mt. gethanes Schreiben allerlei Handlungen zwischen mir und den Ständen der Kron Beheimb, auch den Abgesaridten aus dem Markgrafthumb Märhern, Fürstenthümbern Schlesien und Markgrafthumb Oberlausitz furgelaufen sein, ich es auch nach embsig gepflegter Handlung und vielfältigen Repliciren letzlichen dahin bracht hab, dass mir die Stände der Kron Beheimb und der imcorporirten Länder Abgesandten gestern Vormittags nachfolgende Antwort geben haben lassen, inmassen E. Kais. Mt. innerhalb wenig Tagen aus dem Landtagsbeschluess ausfuehrlichen zu vernehmben werden haben.

Und anfänglichen haben sich die Stände der Kron Beheimb und der incorporirten Länder Abgesandten, wie hievor, entschuldigt, dass sich die Berathschlagung der in E. Mt. Furtrag proponirten Artikel wegen Wichtigkeit und Menge derselben etzliche Wochen verzogen.

Soviel aber erstlichen die zwen Artikel, dass dasjenig; so bei vorigem Landtag beschlossen, in die Landsordnung gebracht, dann auch die übrigen unerörterten Artikel auf künftigem Landtag furgenommen und abgehandelt werden sollen, beträf, haben sie gebeten, damit dieselben Artikel, so sie mir übergeben und E. Kais. Mt. hernach genädigist zu befinden haben werden, in die Landsordnung eingeleibt, die übrigen zu endlicher Erörterung zu schieristem Landtag vor allen andern verschoben wurden, dabei es also verblieben.

Belangend den Artikel der Defension, welcher E. Kais. Mt. als ihre höchste Obrigkeit und dies Kunigreich am meisten betreffen thue, hätten sie sich also verglichen und bei ihnen Anmahnung gethan, dass der Allmähtig umb Verzeihung gebeten werden solle. Vären demnach der Hoffnung, er werde ihr Gebet erhören und sich darauf, wenn sie Hilf und Zuflucht bei ihme suchen wurden, mit Genaden gegen ihnen erzeigen und die vorstehende Gefahrlichkeit abwenden.

Und so sie dann befunden, dass E. Kais. Mt. als eine christliche Obrigkeit die Stände zu schützen und handzuhaben geneigt, wären sie der unzweifenlichen Zuversicht, E. Kais. Mt. wurden was hierzue dienstlichen, an ihr nichts erwinden noch abgehen Iassen. Und dieweil diesem Kunigreich und den zugethanen Landen nicht allein von einem, sondern dielen Orten allerlei Gefährlichkeiten zuestehen wöllen, denselben aber ohne E. Mt. Zuthuen und genädigiste Hilf nicht widerstanden werden möcht, so zweifeln sie nicht, E. Kais. Mt. wurden den Sachen zeitlichen vorgedenken und, sintemal E. Kais. Mt. jetzo aufm Reichstag zu Regensburg, in fleissiger Handlung dasjenig furnehmben, damit eine beharrliche Hilf bei den Ständen des heiligen Reichs erhalten wurde, angesehen, dass die bevorstehende Gefährlichkeit die Stände des heiligen Reichs sowohl als die Stände der Kron Beheimb und zugethane Länder angehe, wie sie dann ihrestheils auch ihrem. höchsten Vermügen nach dahin getracht hätten, damit ein Bereitschaft im Land angeordnet wurde. Und hatten sich darauf dahin verglichen, inmassen E. Kais. Mt. von mir hievor auch suhnlich und gehorsamblichen zugeschrieben worden, dass allbeg von dreissig Huben ein geruest Schützenpferd und ein Fuessknecht, wie solches im Landtagsbeschluess begriffen, ausgerust werden solle; versehen sich auch, dass es nicht ein klein Anzahl, sondern ein guets mehr dann vorhin der Schatzung nach austragen werde; soliche Bereitschaft sollte auch keineswegs ausser Landes verwendet, sondern allein in der ausseristen Noth bis auf die Granitz gebraucht werden. Weiln aber diese Hilf nit so bald möcht ins Werk gesetzt werden; und damit dannocht gleichwohl ein eilend Hilf in vorstehender Noth vorhanden sei, so hätten sie sich einer andern Hilf, da der Feind ihre Freund, so ihme nahet angesessen, geschwind angreifen möcht, entschlossen, als nemblichen, dass alsbald zwei Tausend zwei Hundert Pferd aufs eheist so müglichen angenomben werden sollen, als nemblichen funfzehn Hundert Hussarn, vier Hundert rchibusier und drei Hundert teutsche Pferd; doch wo soviel leichte Pferd nicht zu bekomben sein wurden, dass soviel teutscher Pferd, als der Unkosten, welcher auf die leichten Pferd gehen wurde, austrägt, bestellt werden sollten, mit welchen sie sich dann eheists gefasst machen wollten, damit sie E. bZt, zuvöderist und dann ihren Freunden in Märhern und Schlesien im Fall der Noth zu Hilf komben, sie auch auf solchen Fall ihrem höchsten Vermugen nach nit verlassen möchten an denen Orten, da es am meisten vonnöthen.

Dieweil aber die Städt wenig Landgüter, hätten sie zu dieser Bereitschaft bewilligt den dreissigisten Mann zu geben, hätten also Commissarien deputiert, die derowegen mit den Obristen und Rittmeistern handeln sollten, damit dasselb je ehe je besser in guete Ordnung gebracht werde, und hätten also den obristen Landofficierern und Rechtsitzern Vollemacht geben, wie es mit der Bestellung und Annehmbung, auch dem Geld gehalten und dies alles in Landtagsbeschluss komben soll; jedoch bäten sie underthänigist, E. Kais. Mt. wollen solche Bereitschaft ohne sondere hoche unvermeidenliche Notdurft nicht abfordern.

Bei diesem Artikel haben die Abgesandten aus Märhern, wie jungstlich E. Kais. Mt. ist gehorsamblichen zugeschrieben worden, von sechs Tausend Thalern und mit den Hueben ein gerust Pferd und dann den Zehenten auch ünften Mann, da dann die Kron Beheimb, Schlesi oder Lausitz angriffen, dass sie, weil dieser Anschlag in Tausend und mehr Pferd betreffen wurde, fünf Hundert Pferd hievon zu Hilf schicken wollten. Die bewilligten sechs Hundert Pferd aber haben sie unangesehen meines oftern Ermahnens nicht bewegt werden mugen, damit sie dieselben im Fall eines unversehnen infalls E. Mt. zukomben zu lassen bewilligt und sich E. Mt. vertraut hätten, sondern sich erklärt, da wes E. Kais. Mt. auf nächstkunftigem Landtag an die Stände samentlichen begehren wurden, zweifeln sie nicht, sie wurden, was ihnen nur müglichen und nicht wider ihre Privilegia sei, sich gegen E. Kais. Mt. alles unterthänigen Gehorsambs verhalten.

So haben E. Kais. Mt. auch bei diesem Artikel aus jungstem meinem Schreiben vernomben, was die aus Schlesien bewilligt, als nämblichen sechs Hundert wohlgeruster Pferd und acht Hundert Hackenschützen, mit welchen sie sich bei den zugehörigen Ländem wollten im Fall der Noth finden lassen. Da auch die Noth grösser, wollten sie mit dem fünften, zehenten und dreissigisten Mann gefasst sein und in grösser Anzahl erscheinen, sie auch in der ausseristen Noth mit all ihrer Macht nit verlassen. Uber weliches sie dann nochmalen verwilligt, da die Stände des Markgrafthumbs Oberlausitz angriffen wurden, dass sie ihnen mit drei Hundert Pferden auch zu Hilf komben wollten, nichtsweniger wollten sie sich auch gegen denen in Niederlausitz erweisen, wann sie von ihnen vernehmben, dass sie ihnen auch zu Hilf komben und sich mit den vorgehenden Ländern vergleichen wurden.

Die aus der Oberlausitz haben durch ihre Abgesandten bewilligt, dass sie zu solcher Noth der Kron Beheimb und zugethanen Landen mit fünfzig gerüsten Pferden und hundret Hackenschützen zu Hilf komben, und da die Noth grösser, mit dem dreissigisten, zehenten und fünften Mann folge wollten. Hergegen versähen sie sich, die Kron und zugethane Länder wurden sie auch nicht verlassen. Es solle auch diese Bewilligung E. Mt. freistehen dieselb, wohin es E. Mt. gefällig, zu gebrauchen, und solle diese Vergleichung allein dies Jahr währen.

Die Türkenhilf betreffend haben die Stände der Kron Beheim bewilligt, ein solich Hilf, wie das vergangen Jahr, E. Kais. Mt. zu reichen auf zwen unterschiedliche Termin, Martini und Lichtmess, dergestalt: den ersten von den Häusern, den andern von den Huben, in welcher Hilf die von Städten auch begriffen und 25000 Thaler von ihrem Antheil erlegen sollten, mit den Exceptionibus wegen E. Mt. Kammergüter, Geistlichen, den Kreis Eger, Elbogen und der Grafschaft Glatz, der Beschädigten und dann dass der Steuertermin, welcher das Aufbot ergreift, ingehalten werden sollte; dann auch Pürglitz halber, wie jungist E. Kais. Mt. ist zum Theil vermeldt worden, ungeacht meines diesfalls ihnen zugestellten schriftlichen Replicierens.

Gleichsfalls haben die Abgesandten des Markgrafthumbs Märhern bewilligt die Haussteuer wie vergangenen Jahrs und dasselb auf unterschiedliche Termin, inmassen sie sich zu ihrer Anheimbskunft aufm Landtag vergleichen werden, und wollten hievon zu des Lands Notdurft sieben Tausend Thaler inbehalten. Da auch, inmassen wie in Beheimb die Abfertigung der bewilligten Pferd vor einem oder dem andern Termin einfallen würde, so sollte alsdann derselb bei ihnen verbleiben, dabei dann auch ausgenomben sein sollten die durch Ungewitter und sonsten beschädigt wären.

Die aus Schlesien haben nach lang gepflegter Handlung über die Anfangs bewilligte vierzig Tausend nachmals funfzig und dann die siebenzig Tausend Thaler, wie vergangenen Jahrs, auf zwen unterschiedliche Termin, Martini und Georgi, zu reichen bewilligt, den letzten Termin auch dester weiter von deswegen ihrem Furbringen nach hinausgesetzt, damit die hinterstelligen Steuerrestanten desto besser und gewisser kunnten eingebracht und erlegt werden, auch mit dem Vorbehalt wie Beheimb.

So haben auch die Abgesandten aus Oberlausitz anstatt der Stände, so E. Mt. vergangnes Jährs funfzehen Tausend gereicht, jedoch mit grosser Mühe Anfangs zehen und nachmals zwölf Tausend Thäler bewilligt aus Ursachen, dass sie seit dem siebenzigisten Jahr mehr dann andere zuthane Länder geleist hätten, mich auch darneben gebeten, ich wollt sie bei E. Kais. Mt. dahin verbitten, damit sie bei den jetzo Anfangs bewilligten zehen Tausend verbleiben möchten. Dieweil sie aber folgends vermeldet, dass sie drei Tausend Thaler an obbemelten funfzehen Tausenden jungstverschiener Hilf, die sich mit der jetzigen vergleichen soll, von wegen ihres Schuldenlasts und dann zu Bestellung des Ritterdienst und Zuzugs innenbehalten wollten, eracht ich solchs mehr dann genueg sein und dass sie billich E. Kais. Mt. die zwölf Tausend Turkensteuer auf die zwen angesetzte Termin vor voll reichen.

Haben darauf samentlichen gebeten, die Stände in Niederlausitz zu gleichmässiger Bewilligung anzuhalten, damit es zu einer Gleichheit gebracht wurde.

Das Biergeld belangend, so E. Kais. Mt. inhalt des Furtrags begehrt, haben die Ständ der Kron Beheimb mehr dann eins mir zu Gemuet gefuehrt, wasmassen sie bei vorigen Landtägen allbeg begehrt, alldieweil viel Beschwerungen E. Kais. Mt. Abwesenheit halber fürkomben, dass E. Kais. Mt. oder aufn Fall derselben Verhinderung ich an E. Kais. Mt. Statt in dieser Kron verbleiben wollt, welchem nach sie in Hoffnung gestanden, E. Kais. Mt. wurden den Stände dies Kunigreichs persönlichen oder aufn Fall ich an E. Kais. Mt. Stell beigewohnt haben. Auf diese grosse Hoffnung wollten sie nachmalen E. Kais. Mt. vier weiss Groschen dermassen bewilligen, dass zwen Groschen E. Kais. Mt. alsbald gereicht; die übrigen zwen Groschen aber sollten eingebracht und zu desto besser Erhaltung meines Hofstaats innbehalten werden, so lang E. Kais. Mt. oder ich in diesem Kunigreich verbleiben und daraus ohne sondere grosse erhebliche Ursachen nit verreisen wurde. Es sollte auch dieselb Bewilligung auf jedes Quartal eingebracht werden, sich vierzehen Tag nach dem Beschluss dies Landtags anfahen und bis auf Georgi währen. Und ob sie wohl nicht zweifelten, Euer Kais. Mt. wurden. dasjenig, wäs jetzo furgebracht, noch genädigist ingedenk sein, so hätten sie doch nit umbgehen mugen, E. Kais. Mt. hieran zu vermahnen, wollten sich auch versehen, E. Kais. Mt. wurden ihr Bewilligung und Exemption dahin verstehen, dass es E. Mt. und der Stände anumbgänglichen, unvermeidlichen Notdurf nach beschehe.

Wiewohl ich nun mehr als eins hinwider replicirt und sonderlichen ihnen dies zu Gemuet gefuhrt, dass sie E. Mt. die vier Groschen vor voll und ohne einiche Condition bewilligen wollten; damit ich nit diesfalls bei E. Käis. Mt. in Verdacht komben möcht, zweifelte auch gehorsamblichen gar nit, E. Kais. Mt. sich meiner Unterhaltung halber genädigist wie zu erzeigen werde wissen, sein sie doch auf dem jetzigen verblieben. Derowegen so werden mich E. Kais. Mt. genädigist und väterlich entschuldigt halten, dann ich vor meine Person anmeinem fleissigen Sollicitieren nichts habe erwinden lassen, ich auch viel lieber ihr Bewilligung E. Kais. Mt. Begehren der Proposition gemäss gerichtet gesehen hätte.

Den funften Groschen vor Ihr Mt. die römisch Kaiserin, mein genädigiste geliebtiste Frau Mutter, haben die Stände denselben, oder soviel der austragen wird, zu einer Verehrung auch bewilligt, doch daneben gebeten, weil Ihr Mt. ihres Unvermugens guet Wissenschaft hätten, dass Ihr Mt. ihrer mit dergleichen Begehren in kunftig verschonen wollten.

Gleichsfalls haben auch die Märher E. Kais. Mt. die vier Groschen Biergeld frei bewilligt, doch daneben vermeldt, dass sie sich auf kunftigem Landtag der Termin halb vergleichen wollten; nichtsminder auch Ihrer Mt. der Kaiserin den funften Groschen oder soviel der austragen wird, mit angehängter Bitt, dasselb mit Genaden von ihnen anzunehmben, und weil das Land mit grossen Beschwerungen beladen, ihrer in künftig auch zu verschonen.

Es haben auch die Abgesandten aus Schlesien E. Kais. Mt. die vier und dann Ihr Mt. der Kaiserin anstatt des funften Groschen ein ansehenlich Verehrung zu reichen bewilligt; das übrig sollt zu Erzeugung Feldgeschutzes und Landnotdurft gebraucht werden; doch da Ihr Mt. wes bei den Fürsten und Ständen auf kunftigen Ländtag suchen wurde, wollten sie an ihrer unterthänigsten Befurderung nichts erwinden lassen. Ob ich nun wohl ahes embsigen Fleiss bei den Abgesandten angehalten, damit diesfalls ein Gleichheit gehaltenwurde, ist es doch bei ihnen nit zu erhalten gewesen, dann sie vermelt, dass solich Verehrung ein ansehenlichs austragen wurde.

Die aus Oberlausitz haben die begehrten vier Groschen auch bewilligt und soll derselb alsbald nach Beschluess ihres Landtags angehen und bis auf Pfingsten währen; so wollten sie auch den fünften Groschen, soviel derselbe ertragen wurde, den andern vorgehenden Ländern gleich bewilligen.

Was E. Mt. Begehren wegen Befestung der Gränitz, auch die Anlag auf Wein, Treid zu Abzahlung E. Mt. Schuldenlast betreffend, haben die Stände de Kron Beheimb zusambt der incorporirten Länder Abgesandten gebeten, weil auf die Defension, Bereitschaft und anders viel gangen, diese Anlag auch nit viel getragen, sondern daraus ein grösser Teuerung erfolgt sei, E. Mt. woll es auf diesmal genädigist verbleiben lassen.

Als auch E. Mt. ein Artikel in deroselben Proposition inseriren lassen wegen der Restanten, befunden sie auch vor billich, dass dasjenig, so E. Kais. Mt. bewilligt, auch von den Leuten eingemahnt werden solle. Wären derowegen der Meinung, dass dasjenig, so restiert, vermüg der im Landtagsbeschluess gesetzten Poen furderlich eingebracht werden solle. Und sei bei diesem Artikel von den Ständen der Kron Beheimb dies bedacht worden, dass viel alte Raitungen unverricht und die Steuereinnehmber zu ihren Quittungen nicht hätten komben mugen, dann vielleicht E. Kais. Mt. mehr Restanten angezeigt worden wären, als sich in Werk befinde, wie dann etzlich aus den Landofficieren hieruber gesessen, aber nit soviel, als angegeben, sondern geringschätzing Restanten, so der Muhe nit wohl werth und sich auf etzlichwenig Hundert erstrecken, befunden hätten, deren etzliche kein Gueter, etzliehe abgestorben oder aber gar nit zu erfragen wären. Weiln dann dies alles E. Kais. Mt. ausfuehrlichen zugeschrieben worden sei, so haben sie mich gebeten, ich wollt sie bei E. Kais. Mt. dahin befurdern, dass diese Sach einisten zu End gebracht und die Steuereinnehmber zur Quittung komben, diesen Sachen auch zwischen hier und künftigen Landtags abgeholfen werden möcht.

Und damit soliche Beschwer in künftig soviel muglichen verhuetet, so hätten sie sich mit einander dahin underredt und verglichen, sintemal sichs zuträgt, dass bisweilen ansehenliche Personen Schuld halben auf die Steuern und Hilfen verwiesen werden, und dass von destwegen, dass mit ihnen abgeraitet werden soll, die Sachen aufgezogen werden, dass man sie nicht mahnet: dass es in künftig also solle gehalten, da in den nächstfolgenden dreien Jahren einer nicht gemahnt wird, wann er gleich restiert, dass er nichts zu geben schuldig sein soll, doch mit diesem Geding, dass E. Mt. daran nichts praejudicir; dann der Landtagsbeschluess im ersten Jahr paratam executionem habe, da aber sich die Sachen verzügen sollten, die Steuereinnehmber darumben haften, inmassen solichs alles im Landtagsbeschluess notdurftig deduciert wird werden.

Was dann belangt den Artikel wegen der Hilf zu der Reis in Polen, sein sie bei voriger ihrer Antwort verblieben, weiln E. Mt. Begehren nicht specificiert, dass sie sich auch in nichte einlassen möchten; da aber wes ferner an sie und gemeine Stände incorporierter Lande begehrt wurde, wollten sie sich ausserists Vermuegens mit Leib und Guet dermassen erzeigen, damit E. Mt. spüren möchten, dass sie nicht die letzten sein wurden.

Anreichend den Artikel wegen der Münz, weiln sie diesfalls nit ein klein Unordnung befunden, daraus auch diesem Kunigreich grosser Schaden entstanden, hätten sie sich einer Münzordnung verglichen und dieselb in ein gewisse Verzeichnuss gebracht, wie dieselb alter Ordnungen nach erhalten werden möcht, nicht allein E. Kais. Mt., sondern auch frembder Münz halben, welche ihnen auch die Abgesandten aus Märhern gefallen lassen. Darauf sie nun entschlossen, dieselb Schrift den Abgesandten aus Märhern, Schlesien und Lausitz mitzutheilen, damit dieselb ihren Verwandten bei kunftigen Landtag kunnt furgebracht [werden]. Und weil sie jungist mir etzliche Supplicationes überantwortet hätten, deren Bitt und Begehren etaliche alsbald erledigt werden möchten: als haben sie mich umb schleunig Abhelfung derselben angelangt; welche aber an E. Mt. gelangt werden müssen, so neben dem Landtagsbeschluss E. Mt. zugeschickt werden sollen, haben sie mich um Intercession an E. Kais. Mt., damit ihrem billichen Begehren stattgethan werdem möcht, alles Fleiss gebeten, weliches ich ihnen dann nicht abschlagen mügen. Und zweifel demnach gar nicht, Euer Kais. Mt. werden sich hierüber zu entschliessen, die Supplicanten auch soviel müglichen dieser meiner suhnlichen Intercession geniessen zu lassen wissen. -

Post scripta kann ich auch E. Kais. Mt. suhnlich und gehorsamblichen anzumelden nicht umbgehen, ob ich wohl in dem Artikel vonwegen der Hilf zu E. Kais. Mt. vorhabenden Reis in Polen zum andernmal replicirt und kein Fleiss gespart, damit die Ständ der Kron Beheimb zusambt den Abgesandten incorporierter Länder hätten mugen dahin bewegt werden, damit sie wes benenntlichs bewilligt und denen auf jetzigem Reichstag versamleten Ständen zu Leistung einer ansehenlichen Hilf ein guets Exempel geben hätten, so hab ich doch bei ihnen uber allen angewendten Fleiss nichts weiters erhalten mugen. Weiln ich dann vermerkt, dass bei ihnen ferner nichts zu erheben, so hab ich anstatt E. Kais. Mt. ihr Erbieten also angenomben. - -




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