135. Císař Maximilián žádá arciknížete Karla, bratra svého, za dobré zdání o veřejné hotovosti, kteráž na jenerálním sněmu v Praze uzavřena byla a nyní na sněmích ke království Českému přivtělených zemí projednána býti má.

V ŘEZNĚ, 1576, 16. července. Konc. v archivu českého místodržitelství.

Wir geben Euer Lieb bruederlich und freundlich zu vernehmen, nachdem sich die Läuf ein Zeit her sehr gefährlich und geschwind erzeigt, auch numehr fast vom Tage zu Tage sich schwerer und sorgfältiger einlassen, dass wir demnach auf etzlichen gehaltnen Land- und Fürstentägen mit den Ständen unser Kron Beheimb und den andern incorporierten Landen umb eine gewisse und richtige Defension oder Kriegsordnung, auf dass die bemelten unsere Erblande in mehr Sicherheit sein, auch auf den Fall feindlichs Einfallens oder Uberzugs ein Land dem andern mit Hilf, darauf man sich zu verlassen hätt, zu Schutz und Entsetzung kommen mochten, in Gnaden gehandelt, wie wir dann jetzo unlängst abermals ein Landtag in Beheimb durch den durchleuchtigisten, grossnächtigisten Fursten, Kunig Rudolfo, unsern geliebten Sohn, zu Prag haben halten lassen, und nit allein die Stände bemelter Kron Beheim, sondern auch vollmächtige Ausschuss oder Abgesandten der andern darzu gehörenden Lande dahin gen Prag zu einer allgemeinen Versammlung neben andern auch furnehmlich zu dem Beschluss und endlicher Vergleichung solcher Defensionordnung, die dann umb der vorstehenden Gefahr wegen hochlich vonnöthen, zusammen verschrieben. Was wir nun ihnen dieses Artikels halber damals haben proponiren, sie auch folgends weiter erinnern lassen und was von ihnen endlich tractiret, gehandelt und geschlossen worden, das alles werden E. Lieb aus den beiliegenden Abschriften mit mehrem zu vernehmen haben.

Nun haben sie die Sache auf zweierlei Wege gerichtet, nemblich, dass sie erstlich ein Vergleichung gemacht, wie die Bereitschaft eines jeden Landes sollt gehalten und angestellet werden, und dann zum andern, mit was Hilf und Anzahl Volk ein Land dem andern auf den feindlichen Einfall zu Schutz und Rettung kommen sollt. Ob wir es dann wohl bei ihnen gern dahin bracht hätten, dass sie dieselb eilende Hilf und Zuzug nit so gar stricte allein zu Beschutzung ihrer Granitzen, sondern auch weiter als in Ungern, oder da sich sonsten der Feind rücken wurde, bewilligt hätten, so ist doch zu diesemmal ein anders bei ihnen nit zu erhalten gewesen, welchs wir dann darumb haben gut sein und verbleiben lassen, weil bald darauf ander Landtäge in Mährern, Slesien und Lausitz haben angestellt werden müssen, dieselbe auch allbereit von Seiner Lieb Kunig Rudolfo, unserm geliebten Sohn, auf den Sanntag nach Jacobi, welches ist der 29. dies Monats Juli, sein ausgeschrieben worden, auf welchen dann von diesen Dingen wes mehres und fruchtbarlichs verhoffentlich wird begehrt und erhalten werden mugen.

Damit nun das Begehren bei ihnen den Fursten und Ständen mit gueten und zeitigem Rath beschehe, als haben wir E. Lieb mit derselben Rath und Gutbedunken auch hierueber vernehmen wöllen und ist demnach unser bruederlich und fieundlichs Sinnen und Begehren; E. Lieb wölle den Handel mit unsern Hofkriegsräthen in fleissige Berathschlagung nehmen und uns dasselb E. Lieb bruederlichs und freundlich und ihr gehorsambs rathliche Gutbedunken, wie es weiter bei mehrgedachten Ständen gesucht und diesfalls im Begehren an sie, unsern Erblanden zu guetem Schutz, ordenlicher Sicherheit und Bestem gelanget werden möchte, foderlich zuschreiben, auf dass wir uns alsdann endlich zu resolviren und die weiter Instructiones unsern zu den Landtägen verordneten Commissatien, weil die Zeit gleichwohl kurz, desto eher zu verfertigen haben.




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