Vom Landprobierer.

Und nachdem der Landsprobierer etzliche seine Beschwerungen wegen des Schrott und Korns auch andere Artikel mehr in seiner Supplication furgebracht, und dass destwegen bei allen Münzen im Kunigreich Beheimb ein eilendes Einsehen vonnöthen, angedeut, und dieweil in vorigen Landtagen sondere Personen zu den Bergwerchen erwählt worden, die neben andern Artikeln auch diesen Beschwerungen abhelfen sollen, derowegen so geben die Stand den hievor erkiesten noch diese Personen zu: Karin von Biberstein auf Nadiewinie [sic], Röm. Kais. Mt. Rath und Hauptmann des Fürstenthumbs Grossen Glogau, und Adamen Slawata von Chlum und Koschemberg, Ihrer Kais. Mt. Eath, vom Herrnstand, und dann vom Ritterstand Christof Markwarten von Hrádku auf Bieli und Beneschen Beneda von Necztin auf Wilimow, welchen dann die Stand hiemit auferlegen und in ihren Gewalt steilen, dass sie sich hierzu eines gewissen Tags vergleichen und mit den beheimischen Kammerräthen dieser Sachen halber berathschlagen, damit solche Strittigkeiten zwischen hier und künftigen Landtag zur Richtigkeit gebracht und sonderlich mit der alten Kuttenbergischen Bergwerchordnung verglichen und er Probierer seiner Pflicht dem Land zum Besten ein Genügen ohn alle weitere Verhindernus thuen kunne, zu Ort gericht werden möcht.

Vorbitt wegen der Wodieradskin.

Und als auch Anna, weiland Georgen Wodieradskys nachgelassene Wittib, anstatt und in Namen ihrer verwaisten Kinder die Stand an ihre bei vorigem Landtag ubergebene Supplication der gebetenen Intercession demüthigist erindert und abermals flehentlich und bittlich angelangt, die Stand wollten sie, die Wittib, bei Ihrer Mt. nochmalen gehorsamblichen verbitten, damit sie auf ihre vorige ubergebene Supplicationes und gethane Begehren ein gnädigiste Resolution ehist erlangen möcht: wann dann sie die Stand ihren elenden Wittibstand und Verwaisung der Kinder [...], darein sie aus ärmblichen Zustand ihres Vätern gesetzt worden: so bitten sie die Stand, wie auch in hievorigem Landtag, abermals gehorsamblichen, Ihr Mt. wollen gedachter Wittib einen gnädigisten und unverlangten Bescheid erfolgen lassen.

Fürbitt wegen Johann Malowecz.

Ferner nachdem auch die Stand Johann Malowecz seines hievor gethanen Begehrens auch der auf dem nägsten Landtag, beschehen Fürbitt gehorsamblich erindert und daneben gebeten, dass sie die Stand vor ihne ferrer intercediren wollten, damit Ihr Mt. von der Ladung, mit der er anstatt Ihrer Kais. Mt. durch derselben Procurator wegen der Ablösung des Guts Stipanow zum Kammerrechten citiert worden, genädigist ablassen und ihme solch Gut, das er zum Theil nach seinem Vater bekommen und die Ubermass theuer genug erkauft, dadurch er sich in Schulden geschlagen, darinnen er noch steckt, erblich zu verkaufen verordnen wollten, und dass ihme also dasjenige, so andern Inwohnern des Königreichs Beheimb in gleichen Fällen begegnet, auch widerfahren möcht, wie er sich denn auf vorige der Stände vor ihme gethane Intercession vorlassen und vor kein anders gehalten, dann dass ihme ein Tag zu der Kaufshandlung angestellt würde werden, und nachdem er darauf verwart, hat er sich zum Recht nicht gefasst gemacht, thät dasselbe auch noch nicht, und war nicht Willens, sich mit Ihrer Kais. Mt. in einiche Rechtfertigung einzulassen; und unter des so wäre es bei vorschienen Kammerrechten auf obgedachte Ladung kommen und Ihrer Kais. Mt. Procurator hätt es dahin gefuhret, dass solche Rechtshandlung gehört sollen werden, er aber hab es kaum so weit bracht, dass die Sach bis zu dem künftigen Recht Aufschub erlanget. Weil er denn Beifahr trägt, er möchte bei dem künftigen Recht eben also wie bei dem verschienen beschweret werden, so begehrt er, dass der Kauf mit ihme geschlossen wurd. Darauf nun die Stand oben wie hievor, also auch noch Ihre Kais. Mt. vor ihme in Unterthänigkeit bitten thun, Ihre Mt. die wollen von solcher Ladung genädigst ablassen, mit ihme Vorgleichung treffen und ihme solch Gut ausser anderer Zugehörung erblich zu verkaufen verordnen.

Fürbitt wegen der von Haubicz Gebrüder.

Und nachdem auch an alle drei Stand Adam und Hynek Gebrüder Haugwicz von Biskupicz durch ihr Supplication gelangen lassen, wie weiland Heinrich Haugwicz, ihr Vater, bei weiland Kaiser Ferdinand und Kaiser Maximilian, beider hochlöblicher und seligister Gedächtnus, und dann anjetzo bei der jetzigen Kais. Mt. 27.000 fl. rh., die weiland Jan Haugwiczen, ihrem Vetter, zugehört und nach desselben Tod auf Heinrich Haugwiczen, ihren Vätern, und nach demselben auf sie kommen sambt einer Vorschreibung vor das Gut Kopidlno, auf weiland Kaiser Ferdinand seligister Gedächtnus lautend, sowohl auch einem ordentlichen guten Willen übergeben gehabt, welche Summa gar viel Jahr bei Ihren Majestäten angestanden, derwegen sie wohl zu öftern gehorsamblich angesucht und gebeten, aber nie zu den ihrigen noch auch zu den Interessen zu rechter Zeit kommen können, und also nur zu etlich Thalern auf einmal nehmen müssen; doch haben sie alle die Zeit uber Ihrer Kais. Mt. als getreue Unterthanen verschonet und auf Ihre Kais. Mt. nicht gedrungen, bis dass sie sich beweibt und ihnen eine Nahrung erkaufen wollen, da haben sie solches in Unterthänigkeit gesucht, dass ihnen ihre Summa, was ihnen noch etwo ausständig, entricht oder von neuen vorsichert wurd. Darauf sie aber weder Hauptsumma, Interesse, noch Vorsicherung nit erlangen können aus Ursachen, dass sie etwo alte, die weiland Jan Haugwicz, ihrem Vätern, der vor 20 Jahren todt ist, betroffen, bei der Buchhaltern ausgesucht und befunden, von welchen Raitungen weder ihr Vater noch sie nie nichts gewisst, und wäre auch keine Nachrichtung zu befinden, dass jemals ihr Vater derwegen angefordert worden war, mit Erzählung ihrer Armuth und Unvermögens und dass sie dergestalt nit eines Thalers Werth nach ihrem Vater bekommen wurden, darneben die Stand in Unterthänigkeit angelangt und gebeten, bei Ihrer Kais. Mt. von ihrentwegen ein Intercession zu thun, damit ihnen Ihre Kais. Mt. in Ansehung ihrer Armuth und Unvonnögens einem jeden Brüdern, da es nit bar beschehen kunnt, doch auf Briefen 3000 Schock Groschen, die ihnen ausständig sein sollen, vorsichern und die Interesse davon zu reichen oder was ihnen Ihre Kais. Mt. aus Gnaden wegen der Belohnung des Allmächtigen thun und bewilligen wollten, auf dass sie nach ihrem Vater ein Gedächtnus sowohl ein Hilfe zu ihrer Nahrung hätten. Wenn ihnen dann die Stand solche ihre Bitt nit vorweigern können, intercediren sie unterthänigist vor sie, dass sich Ihre Kais. Mt. gegen ihnen mit Gnaden erzeigen und solche ihre Bitt genädigist vollziehen wollten.

Fürbitt für die Alte und Neue Stadt Prag.

Dann so haben auch die Burgermeister und Rath anstatt der ganzen Gemein beider der Alten und Neuen Stadt Prag durch ihre Supplication bei den Ständen anbracht und gebeten, die wollen sie bei der Kais. Mt. dahin vorbitten, dass ihnen Ihre Kais. Mt. aus derselben milden Güte und Gnaden den andern halben Theil der Fälligkeiten zu Erbauung und Erhebung gemelter Präger Stadt, insonderheit aber zur Ablegung ihrer Schulden, darein sie durch die Steuern, Biergeld, Darlehen und Burgschaft gefuhrt worden, genädigist bewilligen und vorehren wollten. Auf solch ihr der Burgermeister und Rath anstatt der ganzen Gemein Ansuchen und Begehren bitten die Stand Ihre Kais. Mt. unterthänigist, Ihre Mt. die wollen auf solche ihre Intercession gemelter Präger Anlangen in genädigister Gedächtnus haben, und dasselbe auch vollziehen.

Doch soll diese Ihr der Stand gutwillige Bewilligung und Contribution, so allein auf Ihr Mt. Begehren aus unterthänigister Gutwilligkeit und keiner Pflicht beschieht, ihnen den Ständen zu keinem Nachtheil, noch ihren althergebrachten Statuten, Rechten, Freiheiten und Privilegien schädlich sein, jetzt sowohl als in künftigen ewigen Zeiten, deswegen sie dann Ihr Mt. hierüber wie auch uber die hievorigen Bewilligungen gnädigist reversiren sollen.




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