362. Presidenti komory dvorské a komory české podávají císaři zprávu o svém jednání s nejvyššími úředníky zemskými v Kutné Hoře, kteréž byli vedle instrukce ze dne 26. listopadu 1585 vykonali. V příčině prodloužení lhůty k zaplacení 30.000 tolarů z peněz berních císaři půjčkou slíbených, odpověděli nejvyšší úředníci zemští, zastírajíce se při tom zodpovědností před stavy, že zaplacení sumy takové muselo by se státi z berně r. 1586 a 1587. V příčině poskytnutí zálohy na zaplacení dlužného žoldu posádkám vojenským na Uherských hranicích vyjádřili se nejvyšší úředníci zemští, že dokavad placení vojska stavové sami obstarávali, nevyskytl se žádný schodek, protož že podstatná jestiť obava, bude-li žádost taková vznesena na stavy, že budou opět chtíti sami vojsku platiti. A poněvadž takové břemeno nejvíce jen na království České se ukládá, navrhovali nejvyšší úředníci zemští, aby císař také Moravany a Slezany k plnění jich povinností napomenul a dosavadních svolených pomocí Lužických na hraničně posádky vynaložil; Uhři, kteříž ze všech nepříteli jsou nejbližší, po dvě léta na obranu, ochranu svou ničehož neposkytli. I na říši Německé mel by císař v čas pomoci žádati. V příčině dobývání nezaplacených berní exekucí zrazovali nejvyšší úředníci zemští od takového počínání, poněvadž mnozí by rádi berni povinnou zaplatili, za příčinou však rány morové do měst Pražských vpuštěni nebyli; mezi kterýmiž "restanty" jsou i někteří nejvyšší úředníci zemští. Za nejlepší v příčině té prostředek uznávali, kdyby zvyupomínání berně a posudného dělo se mandáty po krajích; a kdyby potom ještě, po připomenutí, že peněz zapotřebí na zaplacení pohraničného lidu vojenského, jevil se nějaký schodek, aby vzata byla záloha z berně zemské. Vyslanci oznamují dále, jaké námitky nejvyšším úředníkům, zemským na takové vyjádření učinili a v čem se s nimi dohodli. V příčině splacení dluhů královských prohlásili nejvyšší úředníci, že by bylo povážlivé, aby žádost taková na nejblíže příští sněm vznesena byla, poněvadž hlavně k úřadě o veřejné hotovosti svolán býti má; prospěšněji že by bylo o něco později zvláštní svolati sněm a uraditi se prvé s předními osobami z přivtělených ku království zemí. Konečně podávají vyslanci zprávu o projednání ještě některých jiných artikulů, kteréž jim císařem nařízeny byly, takž o žádosti Budějovských horníků v příčině poskytnutí jim rozličných svobod, o podání horníků v Kutné Hoře, aby na posledním sněmu prohlášená svoboda poddaných horníků i na manželky jich vyhlášena byla.

1585, v prosinci. - Opis souč. v c. k. říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Allerdurchlauchtigister u. s. w. Allergnädigister Herr! Auf E. Kais. Mt. allergnädigiste Verordnung vom ersten Novembris nächstverschienen haben wir uns auf den bestimbten Tag, als den achtundzwanzigisten desselben, zu der Herren obristen Landofficierer dieser Kron Beheimb Zusammenkunft hinaus gen Kuttenberg verfügt, uns bei ihnen mit gebührlicher Überreichung des bald hernach empfangenen Credenzschreibens und Erbietung E. Mt. kaiserlicher und kuniglicher Gnad angemeldet, folgunds die Instruction sambt denen darzu gehörigen Einschlüssen zu Gewinnung der Zeit fürgelegt und also mit ihnen des einen und andern halben inhalt unsers habenden Befehlchs Handlung pflogen. Darauf sie sich der zuerbotenen Gnad unterthänigist bedankt und E. Kais. Mt. zu dero glücklichen Regierung langwierige beständige Gesundheit gewünscht, sich auch auf bemelte unsere ihnen fürgelegte Instruction und unser daneben beschehenes mündliches Anbringen und Gegenred von einem Artikel zu dem andern erklärt, wie folgt:

Erstlich diejenige 30.000 Thaler belangend, die E. Kais. Mt. sie die Herren Officierer auf des Herrn Chinsky im Namen E. Mt. gethane Werbung unlängst hievor darzuleihen bewilligt, mit der Condition, wo ihnen dieselben zwischen hie und Bartholomaei schierist künftigen 86. Jahrs nicht wieder erstattet, dass sich sie, die Herren Officier, deren alsdann durch die Steuereinnehmber von denen einkummenden Steuers- und Biergeldsgefällen selbsten zahlhaft machen sollten, allda ist uns von E. Kais. Mt. laut vorgedachter unserer Instruction befohlen worden, anfangs zu versuchen, ob es bei ihnen den Herren Landofficierern zu erhalten, dass unangesehen E. Kais. Mt. die Assecuration allbereit auf einen solchen Weg gefertigt, es dennoch etwo noch dahin verändert möcht werden, dass hintangesetzt des bestimbten Termins der Wiederbezahlung sich E. Kais. Mt. allein so weit und dahin verschrieben, wann Sie bemelte dreissig Tausend Thaler bei künftigem Landtag anderer Gestalt nicht künnten erhalten oder bei den Ständen richtig machen, dass Sie alsdann erst die Erstattung in andere Weg zu thuen wollten schuldig sein. Im widerigen Fall aber und da solches je nicht zu erlangen, sollten wir alsdann mit den Herren Landofficierern handien, dass sie es umb deren uns in bemelter Instruction angedeuten Ursachen willen dahin kummen lassen wollten, damit ernennte Summa der dreissig Tausend Thaler nicht auf einmal und in einem so kurzen und verzuckten Termin, sonder zu unterschiedlichen und geraumben Fristen, als die Hälft auf Nicolai bemelts sechsundachtzig und der übrige halbe Theil Nicolai siebenundachtzigisten Jahrs bezahlt werden dürften. Dem wir dann auch gleichwohl nach unserm Vermügen bestes und getreuistes Fleiss nachgangen sein.

Wir sollen aber E. Kais. Mt. zu Bericht der Sachen unterthänigist nicht verhalten, dass uns auf diesen ersten Artikel vorher gleichsamb zu einer Generalantwort erfolgt, E. Kais. Mt. hätten demnach allergenädigist zu bedenken, dass sie die Herren Officier mit Bewilligung berührter dreissig Tausend Thaler auf Mass und Weis, wie die von ihnen darauf gestellte Certification an die Steuereinnehmber und E. Kais. Mt. dagegen gefertigte Verschreibung vermöchten, nicht ein kleines hätten gethan, dann ob sie sich wohl schuldig wüssten, E. Kais. Mt. als ihrem von Gott fürgesetzten einichen Haupt und Herrn, in allem gebührlichen Gehorsamb zu leisten, solches auch für ihr Person unterthänigistes Fleiss jederzeit gethan, auch nochmals zu thuen geneigt wären, so stund es doch nicht in ihrer Macht, war auch im Landtag expresse verboten, von diesem Geld der Stand nichts auszuleihen, wie sich dann E. Kais. Mt. genädigist wohl zu erindern wissen, obschon vor diesem in Landtagen gleichmässige Begehren besehenen, dass doch kein Bewilligung darauf erfolgt. Darneben künnten sie unvermeldet nicht lassen, dass sich die Unterofficier in nächstversebienem Landtag beschwert, dass sie von wegen der gegenwärtigen gefährlichen Lauf und Theurung ihren Ambtern und Diensten allhie, denen sie mit grosser ihrer Ungelegenheit stets abwarten müssen, ohne Besserung ihrer Besoldungen länger nicht beiwohnen künnten. Weil man dann solch ihr Begehren für billich erkennt, man auch sonderlich dies Bedenken darbei gehabt, dass sie sich ausser Onerierung der Parteien mit Erhöhung der Tax nicht wurden erhalten künnen, daraus aber ein gemeine Beschwer des Lands, E. Kais. Mt. auch in künftigen Landtagen umb solcher Unrichtigkeit willen allerhand Irrungen erfolgen möchten, so seien sie gedachter Verbesserung ihrer Besoldung aus diesem Geld vertröst worden und solches zwar dem Vicelandschreiber allbereit widerfahren. Also hätten sie auch E. Kais. Mt. und dem Land zu Ehren die Landstuben und den Saal zu zieren, von berührtem Geld den Unkosten deputiert.

Und wären das alles solche Ursachen, mit denen sie die Herren Officier sich hievor wohl entschuldigen und E. Kais. Mt. genädigistes Begehren angeregter dreissig Tausend Thaler halben etwo auf ein andere Zeit differieren hätten mügen; aber dessen ungeacht, sonderlich aber auch, dass sie es bei denen gemeinen Ständen aufs künftig zu verantworten haben wurden, hätten sie dennoch E. Kais. Mt. umb deren durch den Herrn Chinsky als E. Mt. Abgesandten angezogener Ursachen willen uber sich genumben und bewilligt, E. Kais. Mt. mehrgedachte dreissig Tausend Thaler gegen vorbemelter Condition der Wiedererstattung auf Bartholomaei nächst künftig erlegen zu lassen. Sollten sie nun jetzo dieselbig Bewilligung auf einen andern Weg und E. Kais. Mt. jetzigem genädigisten Begehren nach gar dahin extendieren und richten, dass E. Kais. Mt. alsdann erst Bezahler sollten sein, do sie es in künftigem Landtag bei den Ständen nicht erhalten künnten, das wurde ihnen den Officierem bei den Ständen gar nicht verantwortlich sein, sonder bei ihnen das Ansehen haben, als ob sie die Herren Officier nicht allein mehr, als ihnen gebührt gehandelt, sonder auch etwo selbsten Andeutung darauf gegeben hätten. Haben derhalben gehorsamist gebeten, sie diesfalls für entschuldigt zu halten, mit dem Vermelden, da E. Kais. Mt. je genädigist entschlossen wären, solches auf einem künftigen Landtag bei den Ständen suchen zu lassen, dass Ihr ohne das und ausser dies dasselb und anders allezeit bevorstünde. Doch haben sie bewilligt, dass ihnen die Wiedererstattung dieses Anlehens der dreissig Tausend Thaler E. Kais. Mt. selbst genädigistem anderem Begehren nach zu zweien Fristen, als der halbe Theil Nicolai des sechsundachtzig- und die uberige Hälft Nicolai des siebenundachtzigisten Jahrs allein aus den Steuersgefallen verordnet werden solle. Darbei wir es, weil es einem von E. Kais. Mt. derselben fürnehmben geheimben Rath dem Herrn Trautson Freiherrn etc., nach Verfertigung der Instruction zukumbenen genädigistem Schreiben gemäss, verbleiben lassen.

Da es nun E. Kais. Mt. also genädigist gefällig, so wird ein Nothdurft sein, dass E. Kais. Mt. die Befehlen an die beheimische Kammer wegen Aufrichtung der Assecuration von der Hofkammer aus auf das eheist ergehen lassen und darauf alsdann bemelte Assecuration verglichenermassen bei der beheimischen Kammerexpedition unter E. Kais. Mt. Namen und Titel verfertigt, welcher Schein den Ständen gegen Empfahung des Gelds hinum geben werden solle.

Was aber zum andern den Abgang zu Bezahlung der bergstädtischen Gränitz, wie auch die destwegen begehrte Anticipation belangt, da ist derselb Artikel den Herren Officieren etwas frembd fürkumben, dann sie haben darauf vermeldet, solang als sie berührte Bezahlung in ihren Händen gehabt, sei dergleichen Abgang wie jetzt, da dieselb E. Kais. Mt. wiederumb eingeraumbt worden, nie erschienen: daher zu besorgen, da es für die Stand kummen, dass sie ihnen vielleicht die Gedanken machen und auf dem künftigen Landtag gar begehren möchten, angeregte Bezahlung zu desto wenigerer Behelligung E. Kais. Mt. wieder zu ihren Händen zu nehmben.

Zudem wolle ihnen auch nicht wenig beschwerlich sein, dass dergleichen Hilfsuchungen allezeit nur bei ihnen geschehe, [gleich als ob sie den Last allein tragen müssten, so doch den incorporierten Landen, als Märhern und Schlesien, so die nächst angesessene, gebührte, das ihrig auch darbei zu thuen, von denen sie aber kein Wissenschaft hätten, was sie bezahlten und wieviel sie restierten. War derhalben ihres gehorsamisten Erachtens zu Erhaltung einer ebenmässigen, durchgehenden Gleichheit billig, dass E. Kais. Mt. dieselben sowohl als die beheimische Restanten treiben Hessen.

Dann so haben sie auch von uns begehrt, E. Kais. Mt. unterthänigist anzuzeigen, dieweil wissenlich, dass von der Lausnitzischen Bewilligung bis auf dato zu Bezahlung der Gränitzen gar nichts verwendet worden, dass E. Kais. Mt. auf Mittel und Weg bedacht sein auch die Fürseh- und Anordnung thuen wollten, damit dieselbige Hilfleistungen zu dem Gränitzwesen applicieret und gebracht werden möchten.

Und nachdem die Reichshilf nunmehr auch zu End lief und da E. Mt. nicht zu rechter Zeit auf ein andere bedacht wäre, die beheimische, wie auch der andern Länder Nebensteuern allein nicht erklecken, sonder E. Kais. Mt. ein Ansehenlichs abgehen würde, wie dann derselben zwischen der nächsten Regensburgischen und jetzigen jüngsten Reichscontribution ein ganzes Jahr und also etlichmal hundert Tausend Gulden entgangen wären: so würden E. Kais. Mt., damit es nicht etwo wieder beschehe, zeitlich darauf mit Gnaden wissen zu gedenken.

Die Hungern, denen doch der Erbfeind am allernächsten und gefährlichsten gesessen, hätten nun ein zwei Jahr, wie ihnen den Herren Officierern fürkumben, auch nichts bewilligt noch hergegeben, das werde besorglich abermals bei künftigen Handlungen nicht allein der Kron Beheimb und incorporierten Landen, wann es die Stand erfahren sollten, wie es dann nicht wohl künnt verschwiegen bleiben, allerhand Ungelegenheit geben, sonder auch etwo bei nächstem Reichstag bei den Reichsständen nicht geringe Verhinderung und Nachdenken verursachen. W elches gegen E. Kais. Mt. sie allein treuer, guter und unterthänigister Meinung vermelden wollen, bäten auch, E. Kais. Mt. wollten es änderst von ihnen nicht vermerken.

Was aber betrifft die beheimische Restanten und wie dieselben gleichwohl unterdess einen als den andern Weg einzubringen, da künnten sie die Herren Officier ihres Theils nicht rathen, dass E. Kais. Mt. vermug des Landtagsbeschluss die Execution auf die Saumige alsbald für die Hand nehmben sollten, dann es war wissentlich, dass viel der Stand ihre Steuern gen Prag mit sich gebracht, aber der eingefallenen Sterbläuf willen nicht eingelassen worden.

So befänden sich viel, darunter auch etliche der anwesenden obristen Officier begriffen wären, die gleichsfalls der Sterbläuf halben bei ihren Gütern gar nichts, weder an Steuern noch andern ihren Einkumben bisher hätten einbringen künnen, ja theils derselben hätten bis auf diese Stund von bemelten ihren Gütern gar kein Kundschaft, was es damit für ein Gelegenheit hab, haben mügen.

Sie die Herren obristen Officier wären aber der unterthänigisten Meinung, E. Kais. Mt. möchten alsbald sonderbare starke Generalmandata und in jeden Kreis zwei Exemplaria ausgehen lassen und ihnen darinnen mit Ausführung, was den bedrängten bergstädterischen Gränitzen daran gelegen, auferlegen und befehlen, nicht allein die Steuer- sonder auch Biersrestanten und zwar die Steuern sowohl von dem verwichenen nächsten Termin Bartholomaei, als auch was sich jetzt Nicolai gebührt, zwischen hie und Trium Regum gewiss und unfehlbarlich richtig zu machen, mit Bedrohung, welcher sich saumig erzeigen würde, dass alsdann die Execution alsbald und von Stund an vermüg der Landtagsbeschluss wider ihne fürgenumben werden sollte.

So würde auch den Biereinnehmbem aufzulegen sein, sich alsbald zu ihren Diensten zu verfügen, wie dann E. Kais. Mt. hierauf obbemelte Mandata bei der beheimischen Hofkanzlei, die Erforderung der vier Einnehmber aber durch die beheimische Kammer aufs baldest so müglich expedieren zu lassen haben würden.

Dann dass man etwo bei der Landtafel Geld aufbringen, dasselb zu der vorstehenden bergstädterischen Bezahlung verwenden und hernach aus denen einkummenden Steuern wiederumb erstatten sollte, da hätte solches vor Jahren geschehen, man auch daselbst wohl etwas finden künnen, aber jetzt hätt es damit ein andere Meinung; dann es war kein Geld allda verhanden, und do die Stand gleich etwas dorten hinterlegten, liessen sie es doch nicht mehr, wie etwo vor diesem geschehen, auszählen, sonder thäten es selbst und verwahrten es in eignen Truhen, dass also vonnöthen sein würde, woferr E. Kais. Mt. etwas dannenher zu erheben gedächten, mit denen, so dasselbig Geld zuständig allererst Handlung zu pflegen, wiewohl ihnen unbewusst, dass etwas sonders jetziger Zeit verhanden war. Darbei hätten sich aber E. Kais. Mt. genädigist zu berichten, wohin es nunmehr mit dergleichen Geldhandlungen kumben und mit was beschwerlichen Conditionen, auch wohl Hinzuschlagung grosser Genaden dieselben gemeiniglich geschlossen, daher nicht allein daraus kein Nutz, sonder nur Verlust und Schaden erfolgen würde. So hätt es auch dies Bedenken auf sich, wann man destwegen mit ernennten Parteien tractieren sollt, dass es sich ohn Zweifel, sowohl als in andern solchen Sachen bisher geschehen, lang verziehen möchte, da entgegen zu hoffen, weil der Termin Nicolai damals gleich vor der Hand, numehr aber fürüber, wann E, Kais. Mt. die gerathene Generalia obvermeltermassen fürderlich publicieren liessen, dass E. Kais. Mt. eben dasjenig, was sie bei gedachten Geldhandlungen zu suchen, und zwar in einer kurzen Zeit und ohne allen ihren Entgelt erlangen künten.

Wär es aber je Sach, dass etwo noch uber solche E. Kais. Mt. allergenädigiste Mandata ein Abgang erscheine, so hätten die Stand in Beheimb ihre Steuern in die Gewalt der beheimischen Kammer gegeben, die möchte darauf nach Gelegenheit anticipieren und dürfte bei ihnen den Offleiern destwegen keines Fragens.

Sonst haben E. Kais. Mt. bei diesem Artikel gleichfalls genädigist begehren lassen, dass die Herren Officier die Aufnehmbung der Steuer- und Biergefäll-, sonderlich aber auch der zahlmeisterischen Raitungen zu befürdern verordnen wollten. Darauf sie von uns begehrt, E. Kais. Mt. unterthänigist anzuzeigen, sie hielten eins und das ander selbst für ein hohe Nothdurft, wollten auch, sobald E. Kais. Mt. die Rechten wieder gehen und sie gen Prag kumben liessen, wie dann zu verhoffen, der allmächtige Gott würde nunmehr die wohlverdiente Straf der gefährlichen Seuche genädiglich abwenden, dass es jetzt und auf Pauli Bekehrung besehenen und das Kammerrecht gehalten werden möchte, alsdann die Gebühr alsbald darauf fürnehmben: darumb möchten E. Kais. Mt. ihnen genädigist wohl vertrauen.

Wir haben auf diese Antwort vermeldet, dass etwo ihrem Andeuten nach zuvor, als die Stand in Beheimb die Bezahlung in Händen gehabt, gedachte Ungelegenheit und Mangel des Gelds nicht erschienen, dasselbig war unter andern auch aus dem erfolgt, da sie die Stand nach dem neunundsiebenzigj ährigen Landtag die erste Bezahlung gethan, dass sie des Markgrafthumbs Märhern und Fürstenthumbs Schlesien Hilfen zugleich auch mit ihnen gehabt, darauf ja der Kron Beheimb Zahlmeister ein Summa Gelds erspart und wiederumb zurückgeführt; als aber hernach die Fürsten und Stände in Schlesien befunden, dass ihrem Land auf Bezahlung der Oberhungerischen Gränitzen mehrere Gefahr als auf andern Orten gelegen, hätten sie bei E. Kais. Mt. selbst unerthänigist angebracht und im Landtag begehrt, auch ihre Bewilligung dahin gethan, dass dieselb auf Oberhungern verwendet werden sollte. Darauf sie dann auch die nächst erfolgte Bezahlung daselbst in Oberhungern hingeschickt und dieselb also bis dato continuiert, wie dann nnsers Wissens die jetzige Bezahlung von ihnen gleichsfalls allda wo nit beschehen, doch allbereit im Werk wäre.

Bei der bergstädterischen Gränitz aber war nach Abzug der schlesischen Bewilligung diese Unordnung erfolgt, dass der Kron Beheimb und des Markgrafthumbs Märhern Zahlmeister an denen Orten, da die Fürsten und Stand in Schlesien ihre erste Bezahlung gethan, weiter nicht als sie zuvor gethan hätten, bezahlen wollen. War also die ganze Zeit uber, so die Bezahlung in der Stände Händen gewesen, an denjenigen Gränitzort- und Flecken, dahin die aus Schlesien Anfangs ihre Bewilligung erlegt, kein weitere Bezahlung geschehen, als was E. Kais. Mt von der Kammer Krembnitz fürleihen lassen, bis dass E. Kais. Mt. dieselb von ihnen den Ständen wiederumb in ihre Hand bekumben haben.

So wären auch die Termin bei den Ständen etwas zeitlicher als jetzt gefallen, dann wie sie jetzt auf Bartholomaei und Nicolai bestimbt, so wären sie zuvor auf Lichtmess und Bartholomaei gerichtet gewest. Bei den vorigen Terminen hätt man das Geld zeitlich einnehmben, darauf die Bezahlung zu rechter Zeit alsbald verordnen und das Kriegsvolk zu Ross von dem Gras in die Gränitzhäuser bringen mügen, jetzt aber, da die Termin so weit zurückgestellt und die Zeit der Bezahlung allweg vorgehet, künnte solches anderer Gestalt nicht, dann durch Mittel der Anticipation geschehen, wie dann E. Mt., dass es dahin kummen wurde, in gehaltenem nächsten Landtag vorgewarnet hätte, welches auch das jetzig Begehren der Anticipation verursacht.

Es hätten auch sie die Herren Officier aus dem Auszug, welchen E. Kais. Mt. aus dem Bern nehmben und ihnen übergeben lassen, zu befinden, dass an dem ersten Termin jetziger Steuer bis dato nicht mehrers als achtzehen Tausend drei Hundert Thaler einkumben, darvon man aber mir, dem beheimischen Kammerpraesidenten, wegen des zur fertigen Kriegsbezahlung anticipierten Gelds in die fünf Tausend Thaler ungefährlich schuldig, dass also nicht mehr, dann noch beiläufig dreizehen Tausend Thaler per resto verblieben. Aus welchem allem genugsamblich abzunehmben, dass die Schuld des Mangels an Geld zu vorgedachter bergstädterischen Bezahlung nicht E. Kais. Mt. oder wem sie diese Sach befohlen, sonder dem zuzumessen, dass die Termin wie gemelt, zurückgestellt, die Bezahlung aber fast ein halbes Jahr zuvor geschehen soll, dass auch die Steuern nicht erlegt und, wie vorgemeldet, die schlesische Bewilligung anderswohin verordnet worden.

Was dann die märherische Bezahlung anlangt, da war dieselb jedesmals auf die bergstädtisch Granitz neben der beheimischen Hilf geführt und daselbst richtig geschehen, wie man dann auch daselbst jetzo mit dem Bartholomaei nächsthin verfallnen Termin der achtundzwanzig Tausend Thaler allbereit gefasst wäre, und man damit allein so lang Verzug, bis man mit der Kron Beheimb Steuersbewilligung auch aufkumben, damit man alsdann eins neben dem andern zu bemelter bergstädterischen Bezahlung verschicken kunnte.




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