3. Císař Rudolf II. oznamuje kurfirštovi Braniborskému, že při jednání o svobodnou plavbu na Labi, Odře a jiných řekách Braniborska uzavřenou s ním smlouvu v příčině vystavení splavu ve Fürstenwaldu a svobodného dovážení mořské soli po Odře přes Frankfurt stvrzuje, i žádá ho, aby císařským obchodníkům se solí, mnoho-li více odvésti museli splavného celným braniborským, nežli vedle učiněné smlouvy náleželo, vráceno bylo.

NA HRADĚ PRAŽSKÉM. 1586, 12. března. - Opis souč. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni sub Böhmen, - Gedenkbuch 1586-87.

Aus was bewussten Verhinderungen wir uns über unser jüngst bei Deiner Liebden gehabten Abgesandten mit derselben gepflegte Tractation und getroffene Vergleichung die freie Elb- und Oderschifffahrt und Was demselben mehr anhängt, betreffend, in der darzu benannten Frist unsers genädigisten Willens damals nit resoluitren mögen, das Werden sie aus unser. derselben noch vom zehenden Novembris nächsthin gethanem genädigen Zuschreiben nachlängs gehorsam und freundlich verstanden haben; wann wir aber die Sachen seither nothdürftig erwogen, so haben wir uns unser dabei vorbehaltenen Resolution halben nachfolgender Gestalt genädigist entschlossen.

Ob wir uns Wohl genädigist versehen gehabt, es sollt in dem Hauptpunkt ermelter unser Commissari bei Deiner Liebden gethanen Anbringens wegen Eröffnung der Elb, Oder und ander in Deineir Liebden Land und Gebiet verhandenen Wasserströmen zu einer allgemeinen freien Schifffahrt, sowohl auch Was die Linderung der Zöll betrifft, Was mehrers erhalten worden sein; dieweil es aber dieser Zeit nicht sein wöllen, und aber Deine Liebden diesen Punkt bis nach Richtigmachung der Verhinderungen, so sich an der freier Schifffahrt aus der Ost- in die Westsee und herwieder erzeigen, vorbehalten, sich auch auf denselben Fall nit allein aller guter Befurderung, sondern auch in dem übrigen dahin freundlich und gutwillig erboten, dass Sie fürs erst die Schleussen zu Fürstenwald noch vor kunftig Johannis Baptistae erbauen lassen, vors ander auch den Boy allerdings ungehindert und unaufgehalten für Frankfut furüber zu schiffen, dasgleichen die Gegenladungen mit allerlei Holz, Aschen und Tär [Theer.] verstatten und beschliesslich mit denen von Pudlitz und andern Deiner Liebden Untenhanen alles Fleisses handlen lassen wöllen, damit unsere Befehlshabér in den Zöllen nicht beschwert werden sollten: so wöllen wir solche Deiner Liebden Bewilligung und die derwegen mit gedachtem unserm Gesandten verbriefte Vergleichung hiemit zu Gnaden angenummen, beliebt und ratificiert haben und nit allein dasjenig, was sich unserstheils dabei zu vollziehen gebührt, ins Werk richten lassen, sondern auch bei unserm verordneten Oberamtmann unsers Salzwesens in Schlesien und Lausnitz die genädige Fürsehung zu thuen, da anders der Boy in guter Würde und leidlichem Kauf von denen von Frankfurt zu erlangen und es ohne unsern Nachtheil beschehen wird mögen, dass sie diesfalls um Deiner Liebden Intercession willen für andern bedacht erden sollen, und versehen uns auch hinwieder genädiglich, Deine Lieb rerdens ihrestheils gleichsfalls an nichts erwinden lassen, auch des freien Pass für Frankfurt sowohl als des Schleussenbaues halben die Gebühr und Nothdurft verordnen.

Nachdem auch in demselben Vertrag unter anderm der Artikel des Schleussengelds halben zu Brandenburg und, Ratenau dahin gerichtet und vermög des Buchstabens lauter fürsehen, dass nemlich von unsern Amtleuten nicht mehr als von jedem durchgehenden Schiff vier silberne Groschen erlegt werden sollten, entgegen uns aber fürkommt, sammt Deiner Liebden Zollamtleute auf derselben Befehl lauts beiliegender Abschrift nit allein ein ehrers fordern, sondern auch allbereit vor, entzwischen und nach dem beschlossenen Pacto von unsern Boyfactoren und Dienern derselben Vergleichung zuwider ein mehrers abgenommen haben, welches ohne Zweifel von Deiner Liebden dahin, wie es die Zollamtleute deuten, nicht gemeint worden ist: also ersuchen wir Deine Liebden freundlich und genädig begehrend, Sie wolle endlich darob sein und verordnen, damit unsern Factoren und Dienern nicht allein dieselbige Übermasse zurück wieder herausgegeben, sondern auch dergleichen hinfür bass gänzlichen abgestellt werde.

Haben wir Deiner Liebden solches zur Nachrichtung genädig und freundlicher Meinung nicht bergen wöllen. Es erzeigt uns auch dieselb hieran ein sonder angenehmes Gefallen, hinwieder gegen Deiner Liebden, deren wir ohndies mit allen kaiserlichen Genaden und Freundschaft forder wohl gewogen, zu jeder fürfallender Gelegenheit zu erkennen und zu bedenken. Geben aufm kuniglichen Schloss zu Prag den 12. Tag Martii anno im 1586.




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