4. Knížata a stavové knížetství Slezského žádají císaře Rudolfa II. za nařízení sněmům markrabství Moravského a Horno- i Dolno Lužického, aby, vedle společného usnešení v Praze l. 1585 stalého, vypravením přiměřeného počtu lidu válečného od zemí těchto veřejná hotovost zemská skutečně provedena byla.

VE VRATISLAVI. 1586, 19. dubna. - Orig. v archivu místodrž. král. Česk. sub L. 34, 1580-89.

Allerdurchlauchtigister u. s. w. Allergnädigister Kaiser und Herr! E. Kais. Mt. haben sich genädigist zu erinnern, werden auch aus dem Fürstentagsbeschluss, so allhier zu Bresslau den 19. Aprilis dieses 86. Jahres gefertigt, mit mehrerm in Gnaden befinden, wie um die Vollziehung deren im Monat Junio des 85ten zwischen den Herren Ständen der Kron zu Böhmen und deren einerleibten Landen abgeredeter Defensionsordnungen in gemein und offenlichen gohorsamist angehalten wird. Und ob wir nun wohl gar nit zweifeln, E. Kais. Mt. auch ohne dieses mit solchem hochangelegenen Werk den nächsten darob sein werden, dass der zu Prag, wie obgemeldet, beschlossenen Ordnung nach wirklichen verfahren werde; jedoch weil wir in unterthänigiste Acht nehmen, dass an endlicher Fortstellung zuegleich E. Kais. Mt. als Könige zu Böhmen, sowohl der löblichen Kron als den andern und diesen der Kron eingeleibten Landen hoch und viel gelegen, und aber an derselben zu Prag gehaltenen. Abred und Vorgleichung mehr nicht mängelt, dann dass E. Kais. Mt. derselben gnädigisten Erbieten nach bei den nähern Landtägen im Markgrafthumb Mährern und Ober- und Niederlausnitz gnädigist anhalten und befördern lassen, damit die Anzahl dessen Kriegsvolks von den Herren Ständen in Mährern Bewilligung beschehe, wie es in solcher Vergleichung vorblieben und beredet: so haben wir nicht Umbgang haben mögen, auch durch dieses absonderliches untenhänigistes Schreiben hieran gehorsamist zu erinnern, und machen uns keinen Zweifel, weil dieses alles auf E. Kais. Mt. selbst Ansuchen und gnädigistes Begehren also zue Prag in derselben deswegen von E. Kais. Mt. angestellten ansehenlichen Zusammenkunft der löblichen Kron zu Böhmen und allen derselben incorporierten Lande beredet und beschlossen, auch von E. Kais. Mt. dermassen in kaiserlichen Gnaden genehme gehabt, E. Kais. Mt. werden zu erspriesslicher Fortstéllung solchen Defensionswerchs durch derselben abgeordneten Commissarien bis also auf den näheren mährischen und ober- und niederlausnitzschen Landtägen genädigist und also befordern lassen, damit in Mangel dessen das so weit gebrachte Werk nicht ersitzen möge. Und thuen E. Kais. Mt. uns mit unsern underthänigisten Diensten zu kaiserlichen Gnaden gehorsamist empfehlen. Datum Breslau den 19. Aprilis anno im 86. E. Röm. Kais. Mt. ganz willigiste, gehorsamiste, unterthänigiste Diener

N. N. Fürsten und Stände in Schlesien, so beim itzigen Fürstentage versamblet, zusambt der Abwesenden Abgesandten. [Na psaní přitištěno 15 pečetí.]




Přihlásit/registrovat se do ISP