59. Arcikníže Arnošt přestavuje císaři v příčině skrovného výnosu pomoci sněmem na zaplacení vojska v Uhřích svolené na jakou škodu jest stavovská berní správa i připomíná, aká opatření státi by se měla, aby stálému ubývání svolené pomoci přítrž učiněna byla.

VE VÍDNI. 1587, 23. ledna. - Konc. v c. k. arch. minist. fin. ve Vídni sub Böhmen 1587 Jänner.

Gnädigister geliebter Herr und Brueder! Wass mir Lasla Popel, Euer Mt. behamischer Kammerpraesident, vom 22. Decembris nächst verschienen Jahrs deren bis auf dieselb Zeit einkommenen Steuersgefall halben in Behemb geschrieben, das haben E. Kais. Mt. hiebei und daraus gnädigist zu vernehmen, dass er gleichwohl seines Theils nichts liebers gesehen wollt haben, dann dass solche Steuern auf die bestimbte Termin vollig und richtig einkommen wären; es väre aber aus dem darbei liegnden Auszug zu vernehmen, dass bis Dinstag nach Luciae und also von beiden Tex°minen in Behamb, Bartholomaei und Nicolai verschienen 86. Jahrs, naehrers nit dann bei 6000 Thaler gefallen. Von denselben wären dem von Dietrichstein 7000 Thaler geben worden und müsste ihme auch davon sein Ausstand der 10000 Thaler, die er zu voriger Bezahlung anticipiert, richtig gemacht werden, dass also mehrers nit dann 19000 Thaler ubrig, gleichwohl er sich erbeut mit angeregten 10000 Thalern auf diesmal zuruck zu stehen. Mit dem, so nach des von Dietrichsteins Post noch ubrig und dann mit dem nähreiischen Geld der 6000 Thaler sollte seines Erachtens auf diesmal ein halbe Jahrsbezahlung, sambt dem Nachlass zu verstehen, verricht und hernach in der Graszeit abermal soviel bezahlt werden, und ist also Bescheids gewärtig, wohin er das Geld schicken solle.

Hieraus haben E. Kais. Mt. gnädigst abzunehmen, wohin es nunnehr mit diesen behenischen Steuern bei der Veränderung, die man zu Einbringung und Administrierung derselben vor etlichen. Jahren furgenummen, kommen und was für Frucht damit geschafft worden, dass die Einbringung auf ander Weg gericht und den Ständen vertraut worden. Wie nich E. Mt. alhieige Hofkammer bericht, so haben solche Steuern hievor und in Zeit es die Kammer in ihrer Verwaltung gehabt, jährlich in die 100000 und bisweilen 110000 Thaler ertragen; aber hernach anno 79, als den Ständen solche Steuern eingeraumbt, habe sich befunden und sei mit den Musterregistern und Zahlstaten darzuthuen, dass sie die Ständ von demselben 70, bis auf das 8. und also von vier Jahren mehrers nit dann 196768 und also ein Jahr in das ander nit gar 50000 Gulden rheinisch auf die Granitz ausgeben, das ubrig sei ihnen in Handen blieben, welches sich allein von jetzt ermelten vier Jahren, den 110000 Thalern nach zu raiten, auf 316565 fl. erstrecke.

Und obwohl hernach anno 83 und 84 den Ständen in Behamb, als die Schlesier ihre Bewilligung auf Oberhungern geführt, ein mehrers gebührt, so sei es doch auch auf ein solches, als man zuvor gehabt, nit kommen. In nächster Bezahlung hätten sie gleichwohl 100000 Thaler auf die Granitz geschickt; wie aber aus des Popel Schreiben erschiene, müssten von dem, so anjetzo einkommen, 10000 Thaler anticipiertes Geld, so unter solchen 100000 Thalern gewest, bezahlt werden, dass also auf die Terminen des 85. Jahres die 110000 Thaler auch nit einkomnen wären. Was dann von den Terminen des 86. Jahres gefallen, das ist aus berührten seinen des Popels jetzigen Schreiben zu vernehmen; das wäre mehrers nit dann 6000 Thaler.

Meines Theils muess ich hiebel so viel spüren, dass einzweder diese Steuern durch diejenigen, denen es obliegt, mit keinem Ernst eingemahnet und getrieben, oder aber mit nachtheiligen Vortel und Eigennutz E. Kais. Mt. und dem Granitzwesen vorenthalten werden; dann bei jetziger Gelegenheit in Behemb siehe ich sonst keine Ursachen, umb deren willen es von der vorigen Summa auf ein so schlechtes kommen oder anjetzo ein wenigers dann zuvor gefallen sollen, sonder, wie mir furkumbt, ist vielmehr darfür zu halten, dass solche Steuern, wann sich anderst die obbemelten Mängel dabei nit halten, ein guetes mehrers als die 110000 Thaler des Jahrs ertragen. Dieweil dann hierauf nit schlechte Gefallr und Ungelegenheit, sonder der Verlust und Untergang der bergstädterischen Granitz unzweiflich beruhet, angesehen dass man diesen Mangel anderstwoher nit zu erstatten oder das Kriegsvolk derselben Granitz in ander Weg zu bezahlen hätt, und obgleich etlichen Orten von der Kammer Kremnitz die halb Besoldung in einem Fürlehen gereicht wird, dass doch hiebei zu bedenken, dass solches bei dem jetzigen Stand der Bergwerk hinfüro besorglich nit wird mugen continuiert werden, und da es gleich sein kunnte, doch letztlich und wann bei den behemischen Steuern nit mehrer Richtigkeit sein sollte, dies doraus erfolgt, dass alsdann solche Fürlehen nit mehr aufgellebt werden könnten, sonder dahinten gelassen und E. Mt. derselben entrathen müssten, wie dann nit wenig zu vermuthen, dass weil sie die Behamb bereit wüssten, was für Fürlehen E. Mt. an denselben Orten zwischen den Bezahlungen thuen lassen, sie möchten vielleicht die Abführung der Steuern nach demselben richten und ihres Theils mehrers nit, dann soviel sie vermeinten auf dieselben Fürlehen gebührte, auf die Granitz bringen.

So haben demnach E. Kais. Mt. hohe und genuegsame Ursach diesem allen mit zeitlicher Fürsehung und Ernst zu begegnen und fürzukommen und die Sach an gebührenden Orten dahin zu richten, damit mehrgemelte behamische Steuern in keinen solchen merklichen und unerschwinglichen Abfall genathen, sonder°n zum wenigisten auf die alte Ertragung gerichtet werden, insonderheit aber werden E. Mt. der 80. jährigen Termin halben mit Gnaden zu verfügen haben, damit dieselben alsobald vollig zu der Hand gebracht werden. Dann obwohl des Popel Anregung nach mit dem, so an denen 6000 Thalern in Behemb verbleibt, und den mahrerischen 6000 Thaler ein hlbe Jahresbezahlung beschehen mochte, so würde doch dem Kriegsvolk mit derselben bei dieser Noth und schweren Winterszeit, sonderlich an denen Orten, da die Kremnitzische Fürlehen aufgehebt müssten werden, wenig geholfen sein und wäre fast die gewisse Beisorg, da auf diesmal das wenig, so in Behamb verhanden, abgefühzt, dass das ubrig, wie zuvor beschehen, dahinter bleiben, in einen Ausstand erwachsen und nimmermehr einzubringen sein würde. Ist demnach in allweg ein hohe unvermeidliche Nothdurft, dass E. Mt " wie gemeldt, auf die vollig Einbringung der zweier Termin mit sondern Ernst dringen lassen, damit dieselben zum allerfurderlichsten ganz und ohne einichen Hinterhalt oder Abgang erlegt und dem Kriegsvolk mit demselben ein vollige Jahrsbesoldung beschehen muge. Dorauf bin ich E. Mt. unverlängten Antwort in brüderlichen Gehorsamb gewärtig. Wien den 2. Tag Januarii anno 87.




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