77. Zástupcové horních mìst Jáchymova, Blatna, Aberthamu a Gottesgabu prosí císaøe, aby v pøíèinì zlepšení hornictví poplatek pøi kupování rudy zvýšen byl, odvádìní desátku a devátého dílu ze štol aby zrušeno bylo, a aby od novì snìmem svolené bernì osvobozeni byli.

Sine dato, [1587 v bøeznu.] - Orig. v c. k. øíšsk. fin. arch. ve Vídni sub Böhmen 1587, März.

Allerdurchlauchtigister u. s. w. Allergnädigster Kaiser! Demnach E. Röm. Kais. Mt. nichts weniger als dero hochseliger Gedächtnus Voreltern Ihnen allergnädigist angelegen sein lassen, dieser Bergstadt mit kaiserlichen Gnaden zu begegnen, derwegen zu Abschneidung der beschwerlichen Hüttenkosten, so bishero auf die geringen Ertz, welche auf Kost nicht gebracht werden können, einen allgemeinen freien Ertzkauf allhie aufzurichten und solchen durch die hierzu wohlverordnete Herren Commissarien in wirkliche Vollziehung zu bringen, vermöge des hierüber offentlichen allhie angeschlagenen Mandats allergnädigist verordnet; dieceil dann wohlermelte Herren Commissarien mit den Herren Ertzkaufsverwandten keine endliche Vergleichung bis auf E. Kais. Mt. allergnädigiste Resolution etlichet Articul halben haben verglichen werden können [sic] und wohlermelte Herren Ertzkaufer mittlereil von den armen Bergleuten keine Bergarten noch Ertz in Kauf nicht anzunehmen noch be zahlen vlollten [sic] erkläret, hierüber die arme Gemein ganz bestünzt und bei den Herren Commissarien durch den Ausschuss höchstes Fleiss bitten und anhalten lassen, dass sie mit den Herren Ertzkaufsverwandten, damit den armen Bergleuten, die sich dieses Enzkaufs neben ihren Weib und Kindern höchlichen erfreuet und nächst Gott durch diese Mittel sich ihres bishero erlittenen Hunger, Kummen, Frost und Durst wieder zu ergötzen mit Verlangen gehoffet, dahin zu handlen, darmit ihnen ihre bishero gewonnene Bergarten und Ertz neben der wöchentlichen Verlag zu Unterhaltung ihrer Bergerkgebäude möchten bezahlt und angenommen, sowohl die sie noch könftig gewinnen werden möchten (sic); in Fall aber dieses nicht beschehen sollte, wäre zu befahren, dass viel ihre Gebäude, die sie belegt, in Manglung der Verlag und Nichtzahlung der Ertz neben ihren Haus und Hof stehen und liegen und an andere Orter mit Weib und Kindern begeben müssten.

Hierauf wohlermelte Herren Commissarien an ihrem Fleiss nichts erwinden haben lassen und mit den Herren Ertzkaufern Unterhandlung gepflogen, dass sie E. Kais. Mt. zu allerunterthänigisten Gefallen mittlerweil bis zu endlicher Vergleichung die Bergarten und Ertz jedes nach seinem Halt vermöge eines orndlichen Taxes bezahlen und annehmen wollen, darneben durch Vorlesung einer offentlichen Schrift vor der ganzen Gemein und allen eincorporirten Bergwerken, als Platten, Gottsgab, Abertham, was sie über solches noch mehres bei diesem Bergwerk thuen wollen, schriftlichen erkläret, dass sie vor ihre Person viel Bergwerk bauen, sowohl beide tiefe Stollen auf die zehen Jahr des Ertzkaufs vermöge der Ordnung, wann ihnen solche übergeben, halten wollen und die Gewerken des Zehenten entnehmen, welche Stollen sie halten, von denen Gewerken, so ihnen ihre Bergarten und Ertz darvon verkaufen, kein Neuntes nehmen wollen. Zweifeln auch nicht, da dieses, wie wir dann hoffen, also ins werk gerichtet, es werden viel frembde und einheimische Gewerken, wie allbereit vor Augen, sich mit der Handarbeit zu bauen stattlichen einlassen, dardurch dann verhoffentlichen E. Kais. Mt. Zehenten und Kammerguet merklichen gefördert, und obgleich E. Kais. Mt. den Herren Ertzkaufern wegen der grossen Verlag, die sie auf dieses Bergwerk, ehe solches also in Schwang gebracht, die Mark Silber umb 11/2 fl. höher dann den gemeinen Gewerken bezahlen, haben doch hiergegen E. Kais. Mt. allergnädigist zu erwägen, dass forthin quartalichen viel ein mehrers am Silber wegen der geringen Berganen, so bishero der grossen Hüttenkost halben nicht geschmelzet werden mögen und dahinden blieben, solche künftig in E. Kais. Mt. Zehenten geantwort und zu hoffen, dass nach solchen geringen Bergarten guete, reiche, mächtige Ertz erbauet, die zu grosser Ausbeut, so wohl Anfangs dieser Bergstadt beschehen, beschlossen und gegeben werden mögen, und was E. Kais. Mt. anjetzo zum Anfang dieses werks mit der höhern Bezahlung der Silber nachsehen, hiergegen künftiger Zeit vielfältige grosse Nutzung zu gewarten.

Was aber die Ertz und Bergarten, so nach Besag des Taxs dem Halt nach bezahlet, und wie es mit dem Abwägen und Probieren gehalten werden soll, darmit ist die Gemein wohl zufrieden, allein in diesem sich besehwert befinden, dass sie von jeden Schock, so ein Gewerkschaft oder der eigen Lehenschaft zu Steuer E. Kais. Mt. Probierer, den sie ohne das wegen ihres Zehenten halten werden, davon geben sollen, thuet auf 100 Schock 3 Schock 10 weisse Groschen. Derhalben sie hiermit zum allerunterthänigisten bitten, E. Kais. Mt. die wollen die Gewerken mit solcher Auflag des Probierens allergnädigist verschonen, darneben die gnädigiste Anordnung thuen lassen, darmit den armen Bergleuten, so eigene Lehenschaft bauen und keine Geverken haben, nach Lieferung und Probierung der Ertz die ohne einige Verhinderung bar bezahlt und zu ihren Händen gereichet werden mögen.

So achten wir auch unsers geringen Verstands vor nothwendig, dass mit ehisten ällhie, Abertham und allen umbliegenden Gebirgen durch Bergvorständige Einfahren beschehe, allda weil (sic) Mängel, erstlichen wegen der beider Tiefen, als Sanct Barbara Prülln (sic) und dann Sanct Daniel tiefen Stollen, daran zuförderst E. Röm. Kais. Mt. sowohl dem ganzen Bergwerk merklichen gelegen, damit denen noch vor Anlaufung der Fluthwasser sowohl andern Stollen, Schächten, Strecken, Künsten, wie die wieder gewältig und geholfen werden möchte, Berathschlagung beschehe, dann, da Gott mit Gnaden vor sein woll, da auf bemelten tiefen Stöllen einiger Bruch, wie es täglichen drauet, beschehen sollte, wäre es mit diesem ganzen Bergwerk geschehen, und da solchen bei Zeit vorkommen wird, würden dardurch viel stattlicher Gebäude wiederumb erreget werden, dero sich E. Kais. Mt. sowohl diese ganze Gemein und alle bauende Gewerken allhie und anderswo zu getrösten.

Schliesslichen bitten wir auch zum aller unterthänigisten E. Kais. Mt., die wollten dieser armen Bergstadt mit der neuen Steuer, so die Landschaft bewilligt, [verschonen], dieweil dieses wider unser kaiserliche gegebene Privilegien und ohne das ein jeder Gewerk jederzeit willig und gerne, so oft als er Silber machet, den zehenten Gülden, Groschen und Pfennig über alle Zubuss E. Kais. Mt. reichet und gibet, zu deme alle denjenigen, dieweil wir hie in den kalten wilden Gebirgen (da weder Korn noch Weinwachs ist) liegen, so uns die Victualien zuführen und die Steuer ohne das darauf schlahen, solche zahlen müssen und künftig wohl empfinden werden, auch die zu ertragen unmüglichen, dann des armen Bergmanns Lohn, wann es alles aufschlägt, nicht gesteigert, sondern vor sich bleibet und sich des Hungers durch ihre beschwerliche blutsauere Arbeit kümmerlichen enthalten können, auch mancher ehrlicher Mann davon gezogen, Haus und Hof stehen und liegen lassen, die hernach über einen Haufen gefallen, verbrennet, zum Theil auf die benachbarten Städt, Märkt, Flecken und Dörfer umb einen Spott, darumb zuvor die Hofstätt nicht mitgeräumet, gegeben, und wo es in die Länge also hätte bleiben sollen, ganz zur Öde und wüstung worden.

So gelanget an E. Röm. Kais. Mt. wegen dieser armen Gemein, sowohl der von der Platten, Gottsgabe, Abertham, unser allerunterthänigist hoch Flehen und Bitten, die geruhen und dies itzt vorhabende fürtreffliche nützlich Werk des Ertzkaufs desgleichen mit solcher hohen Bezahlung der Ertz und Bergarten neben Erlassung des Zehenten und Neunten von denen Stöllen, so sie künftig halten werden, niemals gehöret noch erfahren, die wollten dieses erstlichen zu Beförderung E. Röm. Kais. Mt. selbst eigenem Zehenten und Kammerguts, hernach zu Erhebung und Aufnehmung dieser und aller umbliegenden Bergwerk allergnädigist in wirkliche Vollziehung zu bringen, darneben uns mit der angelegten Landsteuer allergnädigist zu verschonen befehlen, wie wir dann zu E. Kais. Mt. gebührlicher Befürderung und behilflichen Bescheids uns unterthänigist versehen und derselben hiemit demüthigist thuen befehlen. E. Röm. Kais. Mt. allerunterthänigiste

 

N. der gemeine Ausschuss im Sct. Joachimsthat, Platten, Abertham und Gottesgab.






Pøihlásit/registrovat se do ISP