84. Výòatek z pøedložení, kteréž byli zástupcové stavù Moravských pøi jednání v bøeznu 1587 v pøíèinì hotovosti zemské v Praze konaném císaøi podali o postavení potøebného poètu vojska z Opavska, o kteréž knížetství, zdali k markrabství oravskému pøísluší, s knížetstvím Slezským drahný èas spor se vede.

Sine dato [1583 v bøeznu]. - Opis souè. v c. k. arch. min. vnitra ve Vídni. IV. H. 2. Schlesien.

Besonders aber allergnädigster Kaiser, die Stände des M. Mährern uns befohlen haben, dass wir E. Kais. Mt. als unserm allergnädigisten Herrn dieselbe von viel Jahren lang währende zwischen den Ständen des M. Mährern und Fürsten und Ständen der Fürstenthümber Schlesien wegen des Fürstenthumbs Troppau Handlung demüthigst zu Gemüth führen. sollen, damit die wegen desselben Fürstenthumbs Zwiespalt, wo solches Fürstenthumb hingehören sollte, von E. Kais. Mt. durch einen gerechten Spruch hingelegt und zu Ende gebracht werden möchte. Dann, allergnädigister Kaiser, wann es dazu kommen sollte, die Stände des M. Mährern mit gewaltigen und gewissen Verführung und Beweis solches darthun können, obschon von hochmildester Gedächtnus Kaiser Karl dem Vierten als dem bömischen König und Markgrafen in Mährern dasselbe Markgrafthumb Mährern in drei Fürstenthumb getheilet worden, nämblich dass ein Theil des Markgrafen, besonders Theil des Bischofs zu Olmütz und der dritte Theil des Fürstenthumbs Troppau gewesen ist, aber doch alle diese drei Theil nur einiges Markgrafthumb Mährern sei, dass als weder von demselben Lande noch Völkern des M. Mährern zum Fürstenthumb Schlesien niemals was abgesondert worden. Dann die Stände des Fürstenthumbs Troppau sich auch nach Ordnung der Rechte des M. Mährern richten und die Urtheil von den Rechten des Markgrafthumbs Mährern ins Fürstenthumb Troppau holen, dass aber, weil die Handlung oder Zwiespalt währet umb das Fürstenthumb Troppau, die Stände desselben Fürstenthumbs alle Steuer ins Fürstenthumb Schlesien verrichten, dadurch vom M. Mährern nicht abgesondert sein können, dann aus M. Mährern als dem vornembsten Glied des Königreichs Böheimb öfters in das Königreich Ungern und Erzherzogthumb Osterreich auf gnädigstes E. Kais. Mt: Befehlen die Steuer geschickt worden, und doch gleichsfalls das Markgrafthumb Mährern wieder ins Königreich Ungern noch zum Erzherzogthumb Osterreich gehöret. Dieweil dann zu dieser Zeit E. Kais. Mt. unser allergnädigister Herr denselben hochnöthigen Artikel der Defension und Bereitschaft im Königreich Böheimb und andern zu demselben Königreich gehörenden Landen gnädigst angeordnet, E. Kais. Mt. als unsern allergnädigsten Herrn anstatt der Stände im M. Mährern in aller Unterthänigkeit bitten, dass die Anzahl der Reisigen und des Fussvolks, welche auf das Fürstenthumb Troppau geraitet worden, in künftiger angehender Noth zu Hilf dem Markgrafthumb Mährern bleiben möchte, gnädigst zulassen wollen, und wann solches nicht möglich sein möchte, dass bei dieser währenden Handlung und Zwiespalt, welche dieses Fürstenthumb halber entstanden, also wie es zuvor zur Zeit hochmildesten Gedenkens Kais. Maximiliani und in persönlichem Ihrer Kais. Mt. Zug ins Ungerland, so wider den Feind geschehen, neben den Herren Ständen des Königreichs Böheimb und in der Anzahl des Volks aus dem Königreich Böheimb zu Hilf dem M. Mährern, bis zu Austrag der Sachen, zugegeben würden.

Und dieses auch, allergnädigster Kaiser, wir nicht umbgehen sollen, dieweil wir vernehmen, dass die Fürsten und Stände der F. Schlesien wegen etlicher Güter, die schon nicht im F. Troppau, sondern im Markgrafthumb Mährern gelegen sein und dem H. Bischof zu Olmüz zu seinen Lehensgütern und Mannrecht desselben Bischthumbs gehören, als die Hoczenplocz und etliche Dörfer, desgleichen auch wegen Fulnecks, welchen der Herr Jan Skrbenský in Besitz hat, von E. Kais. Mt. eine Commission erlanget, dieselben unter der Handlung wegen des Fürstenthumbs Troppau aufs neu zu dem F. Schlesien zu ziehen willens, davon E. Kais. Mt. dem H. Hauptmann im M. Mährern geschrieben haben, in welche Commission, wie E. Kais. Mt. selbst gnädigst erkennen mögen, dieweil wegen des F. Troppau, wo solches hin gehören sollte, kein Ende ist, den Ständen des M. Mährern von erheblichen Ursachen wegen zu treten sich nicht schicken kann; dann wann sie in die neue Commission bewilligten, so würden sie sich der alten umb das F. Troppau Handlung entschliessen und ihnen grosse Kürze thuen und darnach von den Ständen der Fürstenthümber Schlesien beschuldigt werden können, dass sie dadurch von dem Fürstenthumb gelassen. In welcher Sachen die Stände des M. Mährern, desgleichen auch wir zu E. Kais. Mt. demüthigster Hoffnung sein, dass E. Kais. Mt. solche neue Commission gnädigst aufheben und zuvor umb das ganze Fürstenthumb Troppau und der alten Handlung halben rechtlichen Endspruch sprechen werden.




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