111. Jan Kazimír, kníže Saský, žádá nejvyššího kancléře Adama z Hradce za přímluvu k císaři a stavům českým, aby prosebná žádost jeho v příčině dání mu a bratrovi jeho Janovi Arnoštovi v léno země Fojtské příznivě vyřízena byla.

V KOBURKU. 1587, 31. srpna. - Orig. v arch. Třeboň.

Von Gottes Gnaden Johann Casimir Herzog zu Sachsen, Landgrafe in Duringen und Markgrafe zu Meissen. Unsern Gruss zuvorn. Wohlgeborner, Lieber besonder. Wir stellen in keinen Zweifel, Euch werde bewusst und unvorborgen sein, was wir jungst vorschienener Weile bei der Röm, Kais. Mt., unserm allergnädigisten Herrn von wegen der gesanbten Hand, so wir an des Hochgebornen Fursten Hern Christians Herzogen zu Sachsen, Churfursten und Burggrafen zu Magdenburg, unsers freundlichen lieben Vetters, Schwagers, Bruders und Gevatters, behemischen Lehen des Voitlandes zu gewarten, unter anderm durch unsern Abgesandten alleruntethänigist anbringen und suchen lassen, auch welchergestalt Ihre Kais. Mt. sich darauf vermüge deren darauf erfolgten Decrets dahin allergnädigst resolvieret, dass diese Sache und was derselben anhängig, den Herren obersten Landofficierern auch Land- und Kammerrechtsitzern, sowohl den andern gemeinen Ständen der löblichen Kron Beheimb untergeben und dieselbe durch sie nochmaln, inmassen Anfangs jungst gehaltenen Landtages beschehen, doch aus eingewandten Ursachen nicht ins Werk kommen, sammtlichen in Berathschlagunge gezogen werden sollten, Und ob wir es wohl dafur gehalten, es sollte und wurde dies Werk alsodann seinen Fortgang erreichen, ist doch solches aus etzlichen sonderbaren Ursachen und Vorhinderhngen abermalen nachblieben, darumb Ihre Kais. Mt. dieselben uf das fernere angestallte Pragische Landrecht, welches uf den Tag Hieronymi gehalten werden solle, nach Laut und Inhalt hrer Kais. Mt. dorüber erfolgten Decrets, so den dritte Junii nägst vorlaufen dem hochgelehnen unserm lieben Getreuen Doctor Wolfgang Speldten, welchen wir derzeit derwegen abgefertiget, widerfahren, allergnädigst prorogieret und eingestellet; und wir aber zu unterthänigster gehorsamer Folge desselben itztgemelten unsern Rath zu Ihrer Kais. Mt. abermals mit Vollmacht und Befehl derogestalt abgefertiget, unter andern auch umb obberuhne gesambte Hand und Mitbelehnung der churfurstlichen voigtländischen Lehen von unsert- und unsers freundlichen lieben Bruders Herzog Johanns Ernsten u Sachsen wegen fernere allerunterthänigiste Anregung zu thuen: als haben wir nicht unterlassen mugen, derhalben beides gegen Euch und andern der löblichen Kron Beheimb Landständen diese wohlmeinende Erinnerung gnädiglich ein- und vorzuwenden, und gelanget hierauf unser gnädiges Gesinnen, nachdem wir uns zu Euch in deme aller guten Beförderung getrösten, inmassen uns dieselbe von Euch vielfaltig geruhmet worden, ihr wollet neben Röm. Kais. Mt. andern furnehmen Räthen diese Berathschlagunge und uferlegte Tractation nach Gestalt und Gelegenheit unsers diesfalls erfolgten allerunterthänigisten Anbringens dahin unbeschwert dirigieren, abhandlen und richten helfen, domit diese unsere Suchung zu verhoffendem gewunschtem Ende, uns und obgedachtem unserm Brude zu Besten und Wohlfahn gereiche und gedeihe und wir deren mit so viel desto mehrer Frucht bei höchstgemelter Kais. Mt. allergnädigist gewähret Werden mügen, und Euch hierauf also willfährig und unbeschwert erzeigen, wie zu Euch unser gänzliches zuvorsichtiges und gnädiges Vertrauen stehet. Das seind wir hinwieder in allen Gnaden und Guten zu erkennen geneigt und erbötig. Datum Coburg den letzten Augusti anno 1587.

 

Johann Casimir H. z. Sachsen.






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