113. Purkmistr, rada i všechna obec mìsta Tachova zasílají arcibiskupovi Pražskému Martinovi seznam ztížností proti zástavnímu jich držiteli (Kryštofovi z Lobkovic) za pøíèinou rozlièných útiskù, i prosí za pøímluvu k císaøi, aby byli vyplaceni, na více životùv nebo navždy nebyli prodáváni, anebo aby jim dovoleno bylo peníze si vypùjèiti a za vlastní groš se vykoupiti.

1587, 11. záøí. - Orig. v arch. arcib. Pr. sub "Recepta ab a. 1587."

Hochwürdigster Fürst! Euer Fr. Gd. seind unsere unterthänig bereitwillige Dienst höchstes unsers Vermögens zuvorn. Gnädigster Fürst und Herr!

Wir haben jungst E. F. Gd. väterlichs und wohlmeinend beantwortlichs Schreiben uf unser und gemeiner Stadt E. F. Gd. fürgetragene Beschwerd in Unterthänigkeit empfangen und verlesend abgehört. Befinden und verstehen also hieraus so viel, dass E. F. Gd. unser gemeiner Stadt hartes Anliegen, höchste unerträgliche Bedrangnus und äusserstes Verderben der Röm. Kais. Mt. unserm allergnädigisten Herrn (dessen wir uns gegen E. F. Gd. zum höchsten unterthänig bedanken thuen) fürgebacht haben, hierauf E. F. Gd. spuren, dass Ihr Kais. Mt. uns nichts zuwider sein, sondern Ihn Mt. sich an deme gestossen, dass in unsern Schreiben nicht vermeldt worden, uns zu Handen Ihr Kais. Mt. selbsten auszulösen, und so wir uns in diesem Punkt erklären werden, sich darauf Ihr Mt., wie der Sachen könnt abgeholfen werden, allergnädigist bedenken wollen, und so wir also solchs für gut ansehen und uns selbsten auszulösen vermeineten, wir E. F. Gd. uns in deme ohne Verzug schriftlichen erklären und solchs E. F. Gd., so dieselb Ihr Mt. nit verhalten wollten, zuschicken sollen.

Damit und zuvorderst aber E. F. Gd. nit vermeinen möchten, dass unsere Beschwerd und Klag wider unsern gnädigen Herrn, auch solche Mittel und Wege etwan von uns unbillig und ungehorsamblichen ohne Noth aus Übermuth und störrischen Sinn begehrt und fürgenommen wurden, haben wir nit umbgehen sollen, E. F. Gd. die furnehmbsten unsere Beschwerdpunkte und Anliegen (so wir dann Ihr Rön. Kais. Mt. unserm allergnädigisten Herrn öfters unterthänigist fürgetragen und unb allergnädigstes Einsehen, gebeten, derowegen uns dann abermals uf kunftigen Sonnabend nach Galli ein Tag nach Prag praefigirt und ernennt worden) in der Kurz, wie nebenliegund E. F. Gd. gnädig zu befinden haben, auch zu erzählen.

Wann uns und gemeiner Stadt dann dieser Gestalt in solchen harten Bedrangnussen, unerträglichen Beschwerdnissen und Neurungen, so wider unsere wohlhergebrachte, ja vor unerdenklichen Jahren von Kaisern und Königen zu Beheimb gegebene und ufs neue confirmirte Privilegia gleich andern Königstädten ferners mit Weib und Kind zu enthalten unmöglichen, beförchten auch, wir werden ebensfalls uf künftigen praefigirten Tag zu Prag, wie dann auch zuvorn mehrers beschehen, nur auf eine Zeit zur andern ufgezogen, in grösseren Unkosten eingeführt (darauf dann gemeiner Stadt schier all dero Vermögen gangen, ja etzliche der Unsern zu Prag in der Sachen ihren Gesund und zwo Personen gar das Leben darüber eingebüsst) und nachmaln zu gänzlichen Bescheid, zu Erhaltung unserer Freiheiten und Gerechtigkeiten nit kommen können: als ist zuvorderst nach Gott zu Ihr Kais. Mt., unserm allergnädigsten Erb- und Grundherrn, noch unser höchste Zuversicht, Ihr Kais. Mt. Werden sich über uns arme hart bedrangte Leut, als Ihr Kais. Mt. eigenthumblich Kammergut, allergnädigist erbarmen und uns, Weiln sonderlichen die Stadt Tachau ein Ort- und Gränitzhaus gegen dem Teutschland ist, zu den andern Königstädten, wie es dann vor alters gewesen, selbsten wiederumben auslösen.

Im Fall nun Ihr Kais. Mt. dessen als uns selbsten auszulösen nit bedacht wäre, wie wir denn in diesem Fall Ihr Kas. Mt. weder Ordnung noch Mass furschreiben sollen noch Wollen, doch zu Ihr Kais. Mt. als unserm allergnädigsten Erb- und Grundherrn untenhänigist unserm Flehen und Bitten nach uns also unterthänigist getrösten und verhoffen wir doch arme beschwerte Leut einsten unserer höchsten Bedrangnus entladen und dieser von unserm gnädigen Herrn Pfandherrn Wider unsere Privilegia, Freiheiten und alten Herkommen furgenommener Neuerung (so allein zu unserm äussersten Verderben und der Stadt Tachau Untergang gereicht) gesteuret und gewehrt, uns also mit Weib und Kind hinforderst auch zu enthalten und unserer Nahrung geruhiblich abzuwanen hätten: so gelangt demnach an E. F. Gd. unser höchst und umb Gottes Willen demutigist Flehen und Bitten, alldieweiln anitzt in dieseri geschwinden theueren Zeiten uns (in Erägung auch, dass ir zuvorn in Feuersbrunsten harten und grossen Schaden erlitten, auch in ährenden diesen Sachen mit unsenn gnädigen Herrn Pfandherrn in öftern Hin- und Wiederreisen schier all unser vermögen allein zu Erhaltung unserer Freiheiten und Gerechtigkeiten ufgewandt) ein solche Summa Gelds, so bald und geschwind die ganze Herrschaft auszulösen, wie gern wir es auch uf uns nehmen Wollten, ufzubringen unmöglich, E. F. Gd. die wollten unbeschwert unserer bei Ihr Kais. Mt. in allen Gnaden bedenken, uf gnädige Mittel und Wege richten, damit der Sachen bis uf nägst unsern angesetzten Tag nach Prag, als künftig Galli, ein Stillstand gegeben Würde und wir unter dessen un serm gnädigen Pfandherrn uf mehrers Leibs oder erblichen nit verlassen und verkauft werden möchten, in der Zeit wir uns, ob wir bei vermögenden frommen Leuten so viel Geld, uns gar auszulösen, oder dass ir Ihr Mt. mit einer Summa zu Hilf und zu Steuer kämen, uf bringen könnten, so viel uns immer möglichen bemühen, dann E. F. Gd. selbsten persönlichen solchs, was uns hierin eigentlichen zu thun, unterthänig fürtragen und anmelden ollten; da aber der keines seinen Fortgang haben wolltet, wir doch forthin bei unsem Privilegien, Freiheiten und alten Herkommen unbedrangt geruhiblichen verbleiben und von Ihr Kais. Mt. geschützt und gehandhabt werden möchten, für uns bei Ihr Kais. Mt. gnädiglichen zu intercediren, untenhänig bittende. Das wollen umb E. F. Gd. in aller Unterthänigkeit wir sambt Weib und Kind mit unserm armen und embsigen Gebet gegen Gott dem Allmächtigen die Zeit unsers Lebens umb E. F. Gd. Gesund und glücklicher Regierung zu erbitten auch sonsten nach unserm höchsten Vermögen umb E. F. Gd. unterthänig zu erdienen in kein vergessen stellen. Und thuen E. F. Gd. uns zu gnädiger Resolution unterthäniglich befehlen. Datum Freitags den 11. Septembris anno 87. Euer F. Gd. in Unterthänigkeit dienstwillige

Burgermeister, Rath und ganze Gemein der Stadt Tachau.




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